Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Bevölkerung und Arbeit

Akteure

Prozesse

1129 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Ende Oktober 2023 veröffentlichte das BFS die neuen Daten über die Entwicklung der Effektiv- und Mindestlöhne 2023. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten die nominalen Effektivlöhne im Rahmen der wichtigsten GAV, also der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Arbeitnehmenden, einen erheblichen Anstieg: Sie stiegen durchschnittlich um 2.5 Prozent (2022: 0.8%) an. Die in den GAV festgelegten Mindestlöhne erhöhten sich um 1.9 Prozent (2022: 0.6%). Angesichts der Prognosen zur Inflation für das Jahr 2023 wurde eine leicht positive Entwicklung der Reallöhne im GAV erwartet (0.3%).

Entwicklung der Effektiv- und Mindestlöhne 2023
Dossier: Lohnentwicklung

Ende Juni 2023 erreichte die Bevölkerungszahl der Schweiz die sogenannte 9-Millionen-Grenze, wie die Medien berichteten. So zählte die Schweiz gemäss vom BFS veröffentlichten Daten zu diesem Zeitpunkt 9'006'664 Menschen (inklusive der nicht ständigen Wohnbevölkerung). Gemäss CH Media war die Bevölkerungszahl seit 1995 in den Kantonen Freiburg, Zug und Waadt und allgemein in den Agglomerationen besonders stark angestiegen, während in der Genferseeregion, im Tessin und in der Region Zürich besonders viel gebaut worden war.
Das Überschreiten der symbolischen 9-Millionen-Grenze löste in den Medien Diskussionen über die Auswirkungen des Bevölkerungswachstums in der Schweiz aus. Einerseits wurden die Herausforderungen etwa im Bereich der Infrastruktur, der Knappheit des Wohnangebots oder der Kaufkraft betont, andererseits wurde das Wachstum als wichtig und gutes Zeichen für die Schweizer Wirtschaft erachtet.

9 Milionen Menschen in der Schweiz

Im Dezember 2022 verlangte Min Li Marti (sp, ZH) in einer Motion, dass zukünftig bei allen Stellenausschreibungen der Bundesverwaltung oder der bundesnahen Betriebe der zu erwartende Lohn angegeben werden muss. Die Lohntransparenz sei wichtig, um die Lohndiskriminierung zu bekämpfen, zudem könne der Bund auf diese Weise eine Vorbildfunktion einnehmen. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen, da eine Nennung des Ziellohns im Stelleninserat zu Missverständnissen bei den Bewerbenden führen könne, weil der Ziellohn das mögliche Gehalt darstellt, das nach mehreren Jahren erreicht werden kann. Zudem habe der Bundesrat das EPA bereits beauftragt, das Lohnsystem zu optimieren sowie zu prüfen, ob weitere Informationen bezüglich der Löhne zur Verfügung gestellt werden sollen. In der Herbstsession 2023 im Nationalrat betonte Bundesrätin Keller-Sutter (fdp, SG) zudem, dass die Lohntabellen des Bundes öffentlich zugänglich seien. Ratsmitglieder befürchteten zudem, dass die Publikation der Löhne bei den Stellenausschreibungen durch den Bund die Privatwirtschaft unter Druck setzen würde. Schliesslich lehnte der Nationalrat den Vorstoss mit 106 zu 82 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ab. Unterstützt wurde dieser nur von der SP-, der Grünen- und der GLP-Fraktion.

Lohntransparenz bei Stelleninseraten (Mo. 22.4443)

Im Rahmen der Herbstsession 2023 beschäftigte sich der Ständerat mit der Motion Feller (fdp, VD) zur Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven seitens der Unternehmen. Gemäss Kommissionssprecher Hans Wicki (fdp, NW) habe die WAK-SR die Motion einstimmig zur Ablehnung empfohlen, da sich das 2015 aufgehobene Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (ABRG) nicht als wirkungsvolles Instrument erwiesen habe und deswegen nicht wieder eingeführt werden solle. Den Unternehmen stünden andere Instrumente zur Verfügung, um ihre Resilienz zu stärken, zum Beispiel die Kurzarbeit oder die freiwillige Reservebildung. Der Ständerat lehnte die Motion stillschweigend ab.

Unternehmen ermutigen, Arbeitsbeschaffungsreserven zu bilden (Mo. 21.3036)

Im September 2021 reichte Stefania Prezioso Batou (egsols, GE) ein Postulat ein, mit dem sie den Bundesrat beauftragen wollte, ein Observatorium für Arbeitsgesundheit und -unfälle zu schaffen. Dieses soll Daten über Arbeitsunfälle und über die Gesundheit am Arbeitsplatz erheben sowie Präventionsmassnahmen empfehlen. Ein Observatorium sei nötig, weil es an für die Entwicklung sinnvoller Politik hilfreichen Daten mangle. Die vorhanden Daten wiesen zu viele Lücken auf, um Zusammenhänge zwischen Arbeitstätigkeit und Unfällen beziehungsweise Krankheiten feststellen zu können. Der Bundesrat erachtete ein solches Observatorium als unnötig, da die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bereits eine statistische Erfassung der Unfälle und Krankheiten am Arbeitsplatz ermöglichten. Überdies argumentierte er, dass das BFS und das SECO bereits Erhebungen und Analysen zu diesen Themen durchführten.
Der Nationalrat lehnte das Postulat in der Herbstsession 2023 mit 115 zu 68 Stimmen ab. Es wurde einzig von der SP- und der Grünen-Fraktion unterstützt. Zuvor hatte Bundesrat Alain Berset (sp, FR) auf das Projekt Gesundheit2030 verwiesen, in dessen Rahmen die Gesundheit am Arbeitsplatz und Präventionsmassnahmen in Bezug auf psychosoziale Belastungen bereits einen Schwerpunkt darstellten.

Ruhe, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind am Sterben! (Po. 21.4094)

Ende August 2023 veröffentlichte die WAK-NR ihren Entwurf zur Änderung des ArG in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative Dobler (fdp, SG) zur Streichung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmende von Start-ups. Der Entwurf sah vor, dass Arbeitnehmende, die Anteile an Start-ups halten, in den ersten fünf Jahren nach Gründung des Start-ups nicht mehr verpflichtet sind, ihre Arbeitszeit zu erfassen. Damit sollte die Flexibilität der Start-ups verbessert werden. Hingegen sollten die entsprechenden Mitarbeitenden weiterhin den Gesundheitsschutzbestimmungen unterliegen. Die Kommission verzichtete darauf, den Begriff «Start-up» zu definieren, und sprach im Gesetzesentwurf lediglich von «seit weniger als fünf Jahren bestehenden Unternehmen». Zum Entwurf lagen zahlreiche Minderheitsanträge vor, unter anderem ein Minderheitsantrag Wermuth (sp, AG) auf Nichteintreten.

Zum Vorentwurf des Gesetzes hatte von November 2022 bis März 2023 eine Vernehmlassung stattgefunden, wobei 49 Stellungnahmen eingegangen waren. Während die Hälfte der Kantone, FDP, Mitte und GLP sowie die Arbeitgeberorganisationen die Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen für Start-ups befürworteten – und ihnen der Entwurf teilweise gar zu wenig weit ging –, lehnten die anderen Kantone, die SP und die Arbeitnehmerorganisationen den Entwurf ab, da sie ihn als Schwächung des Arbeitnehmerschutzes erachteten. Einig waren sich die Kantone darin, dass verschiedene unklare Begriffe präzisiert werden sollten, da sie sonst zu Missbrauch führen könnten.
In der Folge hatte die WAK-NR die Verwaltung zwar damit beauftragt, die Begriffe «Start-up» und «Mindestbeteiligung» zu präzisieren, dann aber im August 2023 mit 14 zu 8 Stimmen entschieden, diese Präzisierungen nicht in den Entwurf aufzunehmen und ihn den Räten unverändert vorzulegen.

Libérer les employés de start-up détenant des participations de l'obligation de saisie du temps de travail (Iv.pa.16.442)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Verschiedene Medien berichteten im August 2023 über die Ergebnisse einer 2021 durchgeführten Umfrage des SECO im Rahmen der European Working Conditions Survey (EWCS), die den Gesundheitszustand der europäischen Arbeitnehmenden, darunter auch der Schweizerinnen und Schweizer, erhob. Den Arbeitnehmenden in der Schweiz gehe es allgemein gut, bilanzierte die Umfrage – vor allem im Vergleich zu den Arbeitnehmenden in anderen europäischen Ländern. So liege der Anteil an Arbeitnehmenden, die unter gesundheitlichen Problemen wie zum Beispiel Schulter-, Rücken- oder Kopfschmerzen leiden, in der Schweiz durchschnittlich niedriger als in Europa (CH: 37%; Europa: 46%). Jedoch gaben 27 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden an, dass die Stressoren am Arbeitsplatz die entlastenden Faktoren überwiegen, 23 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden erachteten gar ihre Sicherheit oder Gesundheit durch die Arbeit gefährdet. Die NZZ und der Tages-Anzeiger verwiesen jedoch darauf, dass diese Zahlen während der Corona-Pandemie erhoben worden waren, als die Arbeitnehmenden, insbesondere im Gesundheitssektor, stark belastet waren. Als positiv stuften die Medien hingegen das Resultat ein, wonach 91 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden ihre Arbeit als oft oder immer sinnvoll erachteten.

Gesundheitlicher Zustand der Arbeitnehmenden in der Schweiz

Rückblick auf die 51. Legislatur: Bevölkerung und Arbeit

Autorinnen: Giada Gianola, Diane Porcellana und Anja Heidelberger

Stand: 17.08.2023

Die Arbeitswelt wurde in der 51. Legislatur von der Corona-Pandemie heftig durchgeschüttelt. So mussten zu Beginn der Pandemie, als der Bundesrat Homeoffice empfahl, in vielen Unternehmen erst neue Homeoffice-Strukturen geschaffen oder die bestehenden Strukturen ausgeweitet werden. Von Beginn des Lockdowns bis Mitte Juni 2020 arbeitete fast jede zweite Person im Homeoffice. Zwar hatte es bereits vor der Pandemie Bestrebungen gegeben, Homeoffice oder Telearbeit auf Bundesebene neu zu regeln, diese erhielten in der Folge aber zusätzlichen Auftrieb.
Erschwert wurde die Arbeit im Homeoffice während der Pandemie für viele Eltern dadurch, dass sie durch die Aussetzung des Präsenzunterrichts an den Schulen und der teilweisen Schliessung der Kindertagesstätten zusätzlich zu ihrer Erwerbsarbeit auch die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen mussten.

Die Pandemie warf aber gleichzeitig auch ein Licht auf systemrelevante Berufe, welche üblicherweise wenig Aufmerksamkeit erhalten und vergleichsweise schlecht bezahlt sind. Denn während der Bundesrat die Schliessung sämtlicher Läden, Märkte, Restaurants, Bars, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe verordnete, blieben die Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen offen – zumal die Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sichergestellt werden musste. Da die Spitäler an ihre personellen Grenzen gelangten, hob der Bundesrat zudem die Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten in den Spitälern temporär auf.

Doch nicht nur im Arbeitsbereich hatte die Pandemie grosse Auswirkungen, sondern vor allem auch in der Bevölkerungsentwicklung. Hier weist das BFS für die Über-65-Jährigen eine beträchtliche Übersterblichkeit aufgrund der Covid-19-Pandemie auf. So stieg die Übersterblichkeit in der ersten Welle zwischen Ende März 2020 und Mitte April 2020 sowie insbesondere in der zweiten Welle zwischen Ende Oktober 2020 und Ende Januar 2021 deutlich an. Eine weitere Welle sieht man überdies von Mitte November 2021 bis Ende 2021.

Mit der als Folge der Pandemie verstärkten Nutzung flexibler Arbeitsformen und der verstärkten Digitalisierung im Arbeitsbereich wurde auch die bereits in der 50. Legislatur aufgeworfene Frage nach einer Liberalisierung der Arbeitszeiten wieder aktuell. Einen entsprechenden Vorschlag der WAK-SR schrieb der Ständerat jedoch zugunsten einer Verordnungsänderung, mit der der Bundesrat eine Übereinkunft der Sozialpartner umsetzen wollte, ab.

Während die Corona-Pandemie grosse Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hatte, wirkte sich die Energiekrise und die steigende Inflation vor allem auf die Reallöhne der Beschäftigten aus: Zwar hatten die Gewerkschaften bereits in den vorangegangenen Jahren Lohnerhöhungen für die Angestellten gefordert, diese wurden im Jahr 2022 jedoch besonders vehement vertreten, um eine Reduktion des Reallohns aufgrund der Teuerung zu verhindern.

Relevant war die Frage der Löhne auch bei der Revision des Entsendegesetzes, mit der sich Bundesrat und Parlament in der 51. Legislatur befassten. Die bundesrätliche Botschaft sah unter anderem vor, dass kantonale Mindestlöhne zukünftig auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewendet werden müssen. Diese Änderung des Entsendegesetzes scheiterte jedoch am Widerstand des Ständerats, der darin eine Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmenden aus EFTA- und EU-Staaten sah. Obwohl das Anliegen erfolglos blieb, wurde es vom Parlament – gemessen an der Anzahl Wörter – in diesem Themenbereich am ausgiebigsten diskutiert. Im Jahr 2023 hiess das Parlament jedoch eine andere Änderung des Entsendegesetzes gut, mit der eine gesetzliche Grundlage für die Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen geschaffen werden sollte.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Bevölkerung und Arbeit
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Anfang März 2023 reichte Judith Bellaiche (glp, ZH) ein Postulat ein, mit dem sie den Bundesrat beauftragen wollte, in einem Bericht das Zukunftsbild einer Schweiz mit 10 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern zu schildern. Der Bericht sollte Chancen und Herausforderungen sowie Massnahmen und Lösungen zur Überwindung der Herausforderungen darstellen. Mit ihrem Vorstoss wollte Bellaiche die Ängste und Befürchtungen in der Bevölkerung bezüglich einer Schweiz mit 10 Millionen Personen, die bewusst verbreitet würden, bekämpfen.
In seiner Stellungnahme beantragte der Bundesrat, das Postulat anzunehmen, und erklärte, er werde das Anliegen im Rahmen der Botschaft zur Legislaturplanung 2023-2027 aufgreifen.
Im Rahmen der Sommersession 2023 beschäftigte sich der Nationalrat mit dem Vorstoss. Dies war nötig geworden, weil Gregor Rutz (svp, ZH) mit einem Minderheitenantrag die Ablehnung des Postulats beantragte, da er eine Beschönigung des Bevölkerungszuwachses und der Zuwanderung befürchtete. Statt «schöne[r] Worte» brauche es Lösungen, da die Zuwanderung zunehme und das Problem mit der Umsetzung der Masseinwanderungsinitiative nicht gelöst worden sei. Mit 122 zu 62 Stimmen (1 Enthaltung) nahm der Nationalrat das Postulat an – der Bundesrat wird nun den entsprechenden Bericht ausarbeiten.

Positiv geprägte Vision einer 10-Millionen-Schweiz (Po. 23.3042)

Nach Erscheinen des Berichts in Erfüllung des Postulates der WBK-NR zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit schrieb der Nationalrat den Vorstoss in der Sommersession 2023 als erfüllt ab. Der Bundesrat hatte die Abschreibung zuvor in seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2022 beantragt.

Stratégie de renforcement de la charte sur l'égalité salariale (Po. 20.4263)

Nach Erscheinen des Berichts in Erfüllung des Postulates Bourgeois (fdp, FR) zur Sicherstellung der Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften im öffentlichen Beschaffungswesen schrieb der Nationalrat den Vorstoss in der Sommersession 2023 als erfüllt ab. Der Bundesrat hatte die Abschreibung zuvor in seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2022 beantragt.

Sanctions au lieu d'exécution des travaux (Po. 19.4213)

Seit Jahren wird das Thema des Fachkräftemangels immer wieder in den Medien diskutiert. Besondere Aufmerksamkeit erhielt es im Juni 2023 im Rahmen einer Medienkonferenz, in welcher der Präsident des Arbeitgeberverbandes, Valentin Vogt, aufzeigte, dass im Juni 2023 rund 130'000 Stellen unbesetzt waren. Bis ins Jahr 2040 würden etwa 431'000 Personen auf dem Arbeitsmarkt fehlen, ergänzte der Präsident von Economiesuisse, Christoph Mäder. Gemäss NZZ fehlten vor allem Fachleute mit einer Berufslehre. Schweizweit waren gemäss Medien vor allem Arbeitskräfte im IT-Bereich, in der Pflege und in der Gastronomie gefragt, während in der Romandie insbesondere die Bereiche der Uhrenindustrie, der Mikropräzision und von Medtech Probleme mit Fachkräftemangel aufwiesen, wie die französischsprachigen Zeitungen berichteten. Bereits im August 2023 hatte eine Studie der Beratungsfirma PWC zusammen mit dem Smart Government Lab der Universität St. Gallen prognostiziert, dass bis 2030 rund 130'000 Fachkräfte im öffentlichen Dienst, also in Bildung, Sicherheit, Gesundheitswesen und in der öffentlichen Verwaltung fehlen werden.

Als Grund für den Fachkräftemangel nannten die Medien die Pensionierung der sogenannten «Babyboomer», also von Personen, die zwischen 1946 und 1964 geboren wurden. Von Jahr zu Jahr gehen mehr Arbeitnehmende in den Ruhestand, als junge Menschen auf den Arbeitsmarkt kommen. Gemäss Arbeitgeberverband führten die nicht besetzten Stellen zu Wertschöpfungsverlusten von CHF 5 Mrd. pro Jahr. Zudem habe der Fachkräftemangel Folgen für die Finanzierung der Altersvorsorge, da weniger Personen im Erwerbsalter für die Renten der Pensionierten aufkommen müssen, so der Arbeitgeberverband weiter.
Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftsverbänden schlugen gegenüber den Medien verschiedene Lösungen für das Problem vor. So solle man es beispielsweise älteren Menschen ermöglichen, auch über das Rentenalter hinaus auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben. Weiter soll allen in der Schweiz ausgebildeten Fachkräften die Möglichkeit gegeben werden, in der Schweiz zu arbeiten. Zudem soll die Einwanderung ausgebildeter Personen nicht gestoppt werden. Schliesslich sollten auch die Arbeitsbedingungen so angepasst werden, dass Familie und Beruf besser vereinbar wären, wodurch Frauen in höheren Pensen arbeiten könnten.

Diskussion Fachkräftemangel 2023

Anfang März 2023 reichten Philippe Bauer (fdp, NE; Po. 23.3087) und Philippe Nantermod (fdp, VS; Po. 23.3070) in ihrer jeweiligen Kammer zwei gleichlautende Postulate ein, mit denen sie vom Bundesrat verlangten, die Arbeitsbedingungen – beispielsweise bezüglich Lohn, Arbeitszeit und Rente – im öffentlichen, halböffentlichen und privaten Sektor für Stellen auf Bundes- und Kantonsebene zu vergleichen. So habe eine Studie der Universität Luzern gezeigt, dass Arbeitnehmende mit gleichen Eigenschaften bei staatlichen Stellen höhere Löhne erhielten als diejenigen in der Privatwirtschaft. Dies führe gemäss Bauer zu unlauterem Wettbewerb, weil die privaten Unternehmen nicht über dieselben finanziellen Mittel verfügten wie der öffentliche Sektor und damit auf dem Arbeitsmarkt weniger attraktiv seien.
In seiner Stellungnahme Anfang Mai 2023 beantragte der Bundesrat, die Postulate anzunehmen. Er betonte allerdings, dass er den Vergleich auf die Bundesverwaltung beschränken werde.
In der Sommersession 2023 nahm der Ständerat den Vorstoss Bauer stillschweigend an. Obwohl der Bundesrat damit bereits einen entsprechenden Auftrag erhalten hatte, bekämpften Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH) und Baptiste Hurni (sp, NE) das Postulat Nantermod im Nationalrat. In der Herbstsession sprach sich dieser dann mit 125 zu 67 Stimmen ebenfalls für Annahme aus. Die ablehnenden Stimmen stammten von Mitgliedern der SP- und der Grünen-Fraktion.

Analyse der Bedingungen und Bekämpfung von unlauteren Praktiken des öffentlichen Sektors (Po. 23.3070; Po. 23.3087)

Nachdem sich der Ständerat in der Frühjahrssession 2023 für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen ausgesprochen hatte, stiess diese in der Sommersession 2023 auch im Nationalrat kaum auf Widerstand. Wie Kommissionssprecherin Petra Gössi (fdp, SH) in der Debatte ausführte, hatte die WAK-NR die Vorlage oppositionslos zur Annahme beantragt. Stillschweigend nahm der Nationalrat den Gesetzesentwurf in der Folge an.
In den Schlussabstimmungen hiessen die Räte den Gesetzesentwurf (beinahe) einstimmig gut (Nationalrat: 192 zu 2 Stimmen, Ständerat: 44 zu 0 Stimmen).

Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen (BRG 22.080)

Im März 2023 reichte Thomas Minder (parteilos, SH) eine Motion ein, mit der er den Bundesrat beauftragen wollte, die Stellenmeldepflicht abzuschaffen. Eine Studie im Auftrag des SECO habe gezeigt, dass die Stellenmeldepflicht für Berufe mit einer gesamtschweizerischen Arbeitslosigkeit von mindestens 5 Prozent keinen signifikanten Einfluss auf die Arbeitslosigkeit oder die Zuwanderung habe und somit «untauglich» sei. Der Bundesrat empfahl, die Motion abzulehnen. Dass keine signifikanten statistischen Effekte der Stellenmeldepflicht gefunden wurden, sei darauf zurückzuführen, dass nur die Jahre 2018 und 2019 untersucht wurden, in denen die Arbeitslosenquoten gering war. Dennoch habe die Studie festgestellt, dass die Stellenmeldepflicht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Stellensuche in einer meldepflichtigen Berufstätigkeit leicht erhöht habe. Zudem habe der Bundesrat das EJPD und das WBF damit beauftragt, die Umsetzung aller Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zu analysieren. Ende Mai 2023 zog Minder seine Motion zurück.

Motion "Abschaffung der untauglichen Stellenmeldepflicht" (Mo. 23.3216)

Der Bundesrat veröffentlichte Mitte Mai 2023 den Bericht zur Erfüllung des Postulats Würth (mitte, SG), das den Bundesrat beauftragt hatte, den demografischen Wandel in der Schweiz sowie seine Auswirkungen auf das Ausgleichs- und Transfersystem zu untersuchen.
In seiner Analysen beschränkte sich der Bundesrat exemplarisch auf zwei Kantone, Genf und Graubünden, weil diese bis 2050 voraussichtlich das stärkste beziehungsweise das schwächste Bevölkerungswachstum aufweisen würden. Im Bericht wurde zunächst die Ausgabenentwicklung in den drei Bereichen Bildung, Gesundheit und soziale Sicherheit anhand verschiedener Datenquellen analysiert, wobei für die Ausgaben für Bildung und soziale Sicherheit nur ein moderates Wachstum, für die Ausgaben im Bereich Gesundheit aber ein stärkeres Wachstum, v.a. wegen der Langzeitpflege, erwartet wird. Anschliessend wurde untersucht, wie sich der Ausgabenanstieg zwischen Kanton und Gemeinden verteilt, wobei insbesondere die Relevanz der Zentralisierung hervorstach: Im stark zentralisierten Kanton Genf werden die zusätzlichen Ausgaben zu 90 Prozent vom Kanton getragen werden, während der dezentral organisierte Kanton Graubünden nur 70 Prozent der demografieabhängigen Zusatzausgaben übernehmen wird. Der schweizerische Finanzausgleich sei in der Lage, die künftigen demografischen Veränderungen zu meistern, so das Fazit des Berichts. Eine Anpassung des Ausgleichssystems sei somit nicht notwendig.

Évolution démographique et cohésion nationale (Po. 20.4257)

Im Mai 2021 reichte Sarah Wyss (sp, BS) eine Motion ein, mit der sie für Lernende bis zum 20. Altersjahr sechs Ferienwochen forderte. Gleichzeitig sei Unterstützungsmassnahmen vorzuschlagen, die den Unternehmen bei der Umsetzung der Massnahme helfen könnten. Eine zusätzliche Ferienwoche gebe den Lernenden zusätzliche Zeit zum Lernen und/oder für die Freizeit, was die Work-Life-Balance genauso verbessere wie die Attraktivität der Lehre.
Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom August 2021, die Motion abzulehnen. Die Pflicht, sechs Ferienwochen einzuführen, würde das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Lehre für die Unternehmen verschlechtern und könnte sich auch auf den Lehrlingslohn auswirken. Weiter wäre eine staatliche finanzielle Unterstützung schwer umsetzbar.
Der Nationalrat beschäftigte sich in der Sondersession im Mai 2023 mit der Motion. In der Debatte ergänzte Motionärin Wyss, dass eine solche Massnahme zur Verringerung des aktuellen Fachkräftemangels beitragen könnte, da mehr Lernende für Berufsarten, in denen ein Fachkräftemangel herrscht, rekrutiert werden könnten. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss mit 104 zu 79 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) ab, wobei die Mitglieder der SP-, der Grünen- und der Grünliberalen-Fraktion das Anliegen unterstützten.

Sechs Wochen Ferien für Lernende (Mo. 21.3520)

In einer Motion verlangte Lorenzo Quadri (lega, TI) im Mai 2021, dass die Herkunftsländer der Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Kosten von deren Covid-19-Selbtstests übernehmen. Während der Pandemie erhielten alle in der Schweiz lebhaften Personen sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger gratis fünf Selbtstests pro Monat. Quadri erachtete es aber als nicht fair, wenn die Tests der im Ausland wohnhaften und in der Schweiz arbeitenden Personen von den Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanziert würden. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen, da der Zugang zu Selbsttests ein wichtiger Bestandteil des Kampfs gegen Covid-19 sei. Um die Übertragung des Virus in der Schweiz zu verhindern, erhielten auch Personen ohne Schweizer Krankenkassenkarte, wie eben Grenzgängerinnen und Grenzgänger, fünf Selbsttests pro Monat. In der Sondersession 2023 zog der Motionär seinen Vorstoss kommentarlos zurück.

Selbtstest für Grenzgängerinnen und Grenzgänger (Mo. 21.3505)

Gemeinnützige Organisationen sollen zukünftig den Rechnungslegungsstandard «Swiss GAAP FER» einhalten müssen, wenn ihnen staatliche Beiträge oder Steuerbefreiungen gewährt werden sollen, forderte Lukas Reimann (svp, SG) in einer im Mai 2021 eingereichten Motion. Diese Rechnungslegungsstandards beinhalteten gemäss dem Motionär spezifische Branchenregelungen unter anderem für Nonprofit-Organisationen. Relevant seien insbesondere die individuellen Entschädigungen der Mitglieder der oberen Leitungsorgane und der Führungskräfte dieser spendenfinanzierten Organisationen.
In seiner Stellungnahme vom Juni 2021 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Auch mittlere und kleine gemeinnützige Organisationen zur Einhaltung dieses Rechnungslegungsstandards zu verpflichten, sei unverhältnismässig, da dies mit hohem Aufwand verbunden wäre. Zudem sei eine Steuerbefreiung bereits heute nur möglich, wenn Führungskräfte «grundsätzlich ehrenamtlich» tätig seien.
In der Sondersession vom Mai 2023 lehnte der Nationalrat den Vorstoss mit 116 zu 72 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) ab. Nur die Mitglieder der SVP- und die Mehrheit der Mitte-Fraktion unterstützten das Anliegen.

Motion "Angemessene Cheflöhne und Transparenz für gemeinnützige Organisationen" (Mo. 21.3587)

Im Juni 2021 reichte Mattea Meyer (sp, ZH) eine Motion ein, mit der sie verlangte, dass Anbietende der Plattform-Ökonomie das geltende Arbeitsrecht einhalten und die Kantone die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen prüfen müssen. Demnach respektierten Unternehmen mit solchen Geschäftsmodellen oft das Arbeitsrecht nicht und stellten Personen unter prekären Arbeitsbedingungen an. So sei etwa zu prüfen, ob die Ferienansprüche eingehalten werden.
Der Bundesrat sah keinen Handlungsbedarf und beantragte die Motion zur Ablehnung. Personen, die über eine Plattform tätig sind, könnten arbeitsrechtliche Ansprüche über den Rechtsweg geltend machen – dass dies funktioniere, habe beispielsweise ein Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Waadt gezeigt. Wann das Arbeitsrecht in diesen Beschäftigungsformen anwendbar ist, zeige etwa ein Rechtsgutachten der Universität Neuenburg für das SECO oder eine Checkliste für Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren. Letztlich seien die Kantone bereits beauftragt, die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen zu kontrollieren. Der Nationalrat beschäftigt sich im Rahmen der Sondersession im Mai 2023 mit der Motion und lehnte diese mit 118 zu 71 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ab. Einzig die SP- und die Grünen-Fraktion unterstützten den Vorstoss.

Motion «Arbeitsgesetz gilt auch für Anbieter der Plattform-Ökonomie» (Mo. 21.3772)

Im Juni 2021 reichte Christian Lohr (cvp, TG) eine Motion ein, mit der er den Bundesrat beauftragen wollte, im Rahmen der ALV Massnahmen für Personen, die von struktureller Arbeitslosigkeit betroffen sind, zu planen. Konkret sollten Möglichkeiten zu Aus- und Weiterbildungen für neue Berufe ihren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt vereinfachen.
In seiner Stellungnahme vom August 2021 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Er erachtete die geltenden gesetzlichen Grundlage in der ALV als ausreichend. Zudem war er der Meinung, dass die Finanzierung von Grundausbildungen und Höherqualifizierungen für Arbeitslose nicht zu den Aufgaben der ALV gehöre.
Im Rahmen der Sondersession 2023 zog der Motionär seinen Vorstoss kommentarlos zurück, womit das Geschäft erledigt war.

Motion "Investition in berufliche Perspektiven statt strukturelle Langzeitarbeitslosigkeit" (Mo. 21.3761)

Ende April 2023 publizierte das BFS die Daten und Analysen zur Lohnentwicklung 2022. Im Vergleich mit 2021 hatten sich die Nominallöhne durchschnittlich um 0.9 Prozent erhöht, wobei sie im sekundären Sektor um 0.7 Prozent und im tertiären Sektor um 1 Prozent angestiegen waren. In Bezug auf die Geschlechtsunterschiede verzeichneten die Nominallöhne der Männer einen Anstieg von 1.1 Prozent, während diejenigen der Frauen um 0.8 Prozent zunahmen. Die Sozialpartner der wichtigsten GAV hatten für das Jahr 2022 eine kollektivvertragliche Erhöhung der Nominallöhne um 0.3 Prozent beschlossen.
Weniger erfreulich war hingegen die Entwicklung der Kaufkraft der Löhne – also der Reallöhne. Diese waren in Anbetracht der Inflation und der «Krise der Lebenskosten» um 1.9 Prozent zurückgegangen. Dabei hatten sich die Reallöhne in fast allen Branchen verringert, nur in der Herstellung von chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen rechnete man mit einem Anstieg. Wie die NZZ verdeutlichte, stiegen die Löhne vor allem in jenen Branchen, in denen die Produktivität höher war.
In den Medien war die Lohnentwicklung bereits ab März 2022 ein grosses Thema. So war ab Beginn des Ukraine-Krieges ein Preisanstieg spürbar, wodurch auch die Forderungen der Gewerkschaften nach Lohnerhöhungen lauter wurden. Im Juni forderte gemäss Tages-Anzeiger auch Bundesrat Guy Parmelin (svp, VD) Lohnverhandlungen zwischen den Sozialpartnern und den Unternehmen. Zum Leidwesen der Arbeitnehmenden wollten jedoch die meisten Unternehmen die Löhne nicht erhöhen, wie eine in den Medien im März 2022 zitierte Umfrage unter den Personal­verantwortlichen von 337 Deutschschweizer Unternehmen mit 680'000 Mit­arbeitenden zeigte. Im November 2022 deutete eine von der UBS durchgeführte Umfrage bei 290 Unternehmen und Verbänden aus 22 Branchen an, dass nur 20 Prozent der Firmen einen vollständigen Teuerungsausgleich für die Jahre 2022 und 2023 vornehmen würden. Emilie Gaschet, Ökonomin bei der Credit Suisse, erklärte gegenüber dem Tages-Anzeiger, dass die Arbeitnehmenden mit ihren Lohnforderungen zurückhaltend seien, um das Risiko der Arbeitslosigkeit zu minimieren.

Lohnetnwicklung 2022
Dossier: Lohnentwicklung

Als Folge des Zusammenbruches der Schweizer Grossbank Credit Suisse reichte Ruedi Noser (fdp, ZH) im April 2023 eine Motion ein, mit der er den Bundesrat beauftragen wollte, das Aktienrecht allgemein so zu ändern, dass die variablen Lohnbestandteile der Mitarbeitenden, also zum Beispiel die Boni, die der Verwaltungsrat in eigener Kompetenz beschliessen kann, nicht mehr als 15 Prozent des ausgewiesenen Reingewinnes betragen dürfen. Zudem sollen die variablen Vergütungen bei systemrelevanten Unternehmen abgestuft nach Kaderstufe langfristig aufgeschoben werden müssen – für die Geschäftsleitung beispielsweise mindestens für zehn Jahre. Damit soll verhindert werden, dass die «variable Entschädigung [...] zu einer Selbstbedienung des Managements verkomme[...]». In seiner Stellungnahme vom Mai 2023 sprach sich der Bundesrat für eine Ablehnung der Motion aus, zumal er einen Bericht des EFD zum Untergang der CS abwarten wollte.
Im Rahmen der Sommersession 2023 beschäftigte sich der Ständerat mit der Motion, die zusammen mit sieben weiteren Vorstössen beraten wurde (Mo. 23.3217; Mo. 23.3448; Mo. 23.3449; Po. 23.3450; Mo. 23.3451; Mo. 23.3452; Mo. 23.3494). Motionär Noser verlangte mit einem Ordnungsantrag, die acht Vorstösse der WAK-SR zur Vorberatung zuzuweisen, was der Ständerat in der Folge mit 31 zu 5 Stimmen (8 Enthaltungen) auch tat.

Regelung über variable Vergütungen (Mo. 23.3495)

In der Frühjahrssession 2023 beschäftigte sich der Nationalrat mit der Standesinitiative des Kantons Tessin zur Schaffung einer Informationspflicht über Lohndumping-Verfehlungen im Bereich des Normalarbeitsvertrags. Auf einstimmigen Antrag der WAK-NR schrieb die grosse Kammer die Initiative stillschweigend als erfüllt ab.

Obligation d'informer les employés victimes d'abus salariaux (Iv.ct 18.326)
Dossier: Vorschläge zur Änderung des Entsendegesetzes (EntsG)

Im Rahmen der Frühlingsession 2023 beschäftigte sich der Nationalrat erneut mit der parlamentarischen Initiative von Thierry Burkart (fdp, AG), die eine Lockerung der Rahmenbedingungen für Telearbeit forderte. Wie die WAK-NR mit 13 zu 8 Stimmen beantragt hatte, wurde die Behandlungsfrist der Initiative stillschweigend um weitere zwei Jahre verlängert. Diese Verlängerung sollte es erlauben, die Anliegen der parlamentarischen Initiative Burkart zusammen mit der ähnlichen parlamentarischen Initiative Graber (cvp, LU; Pa.Iv. 16.414), für welche die WAK-SR zuständig ist, in einen Entwurf zu integrieren, hatte die Kommission den Antrag auf Verlängerung begründet.

Assouplissement des conditions relatives au télétravail (Iv.pa.16.484)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung