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Da der Bundesrat die Motion Bruderer (sp, AG) «Keine vorgeburtliche Geschlechterselektion durch die Hintertüre!» mit dem Bundesratsgeschäft «Genetische Untersuchungen beim Menschen» (BRG 17.048) als bereits erfüllt erachtete, beantragte er das Geschäft zur Abschreibung. Im Februar 2018 resp. im darauffolgenden Mai kamen die beiden Kammern diesem Antrag nach.

Missbrauchsrisiko zur geschlechtsspezifischen Selektion (Mo. 14.3438)
Dossier: Genetische Untersuchungen beim Menschen

Durch eine Motion Bruderer (sp, AG) wurde der Bundesrat beauftragt, bestehende Anforderungen an frühe pränatale Untersuchungen dergestalt zu präzisieren, dass deren Missbrauchsrisiko zur geschlechtsspezifischen Selektion weitestmöglich reduziert wird. Die Motionärin bezog sich in ihrem Anliegen auf das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG), wonach pränatale Untersuchungen mit dem einzigen Ziel einer Geschlechtsbestimmung des Fötus verboten sind. Problematisch sei die Kenntnis des Geschlechts, wenn dieses nicht den Wünschen der werdenden Eltern entspricht und deswegen Schwangerschaftsabbrüche in Erwägung gezogen würden. Deswegen soll es Laboratorien untersagt sein, die entsprechenden Informationen weiterzuleiten. Das Missbrauchsrisiko sei durch eine Anpassung des GUMG einzudämmen. Die Regierung teilte diese Sorge und stellte in Aussicht, entsprechende Lösungen im Zuge der laufenden Revision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen zu finden. Der Ständerat überwies die Motion Mitte September, der Nationalrat folgte in der Wintersession stillschweigend.

Missbrauchsrisiko zur geschlechtsspezifischen Selektion (Mo. 14.3438)
Dossier: Genetische Untersuchungen beim Menschen