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Eine parlamentarische Initiative Studer (evp, AG) forderte Unabhängigkeit bei der Aufsicht und Statistik in der Fortpflanzungsmedizin. Um dies zu erreichen, verlangte sie, die gesetzlichen Grundlagen des Fortpflanzungsmedizingesetzes so zu präzisieren, dass die ursprünglich vom Gesetzgeber beabsichtigte Unabhängigkeit betreffend die Aufsicht über die Zentren der Fortpflanzungsmedizin und die Unabhängigkeit über die Erstellung einer vollständigen Statistik gewährleistet sind. Die Kommission des Nationalrates empfahl, der Initiative keine Folge zu leisten und zwar weil sie den einen Teil, den Bereich der Statistik, in der Zwischenzeit als erfüllt betrachtete. Die übrigbleibenden Probleme der unabhängigen Aufsicht, regelmässigen Inspektionen und Möglichkeiten zur Aufdeckung von Missbräuchen sollen in einer Kommissionsmotion beantragt werden, welche der Nationalrat allerdings noch nicht behandeln konnte, weil die Antwort des Bundesrates noch fehlte. Der Nationalrat folgte seiner Kommission und gab der Initiative keine Folge.

Unabhängigkeit bei der Aufsicht und Statistik in der Fortpflanzungsmedizin

Mit 102 zu 56 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative der Genfer Ärztin Polla (lp) ab, welche das im Fortpflanzungsgesetz festgeschriebene Verbot der Präimplantationsdiagnostik im Fall der Gefahr von Erbkrankheiten oder einer schweren Chromosomenanomalie aufheben wollte. Polla argumentierte, es sei widersinnig, dass ein Fötus abgetrieben werden darf, wenn eine Fruchtwasseruntersuchung eine schwere Krankheit oder Behinderung erkennen lässt, dass aber bei einer In-vitro-Fertilisation der Embryo nicht in gleicher Weise untersucht und allenfalls von einer Einpflanzung in den Mutterleib ausgeschlossen werden darf. Ihre Auffassung wurde lediglich von der FDP und der SVP übernommen. SP, CVP und Grüne wandten sich geschlossen gegen eine medizinische Technologie, welche die Unantastbarkeit des Embryos negieren und der Eugenik Tür und Tor öffnen würde. Ebenfalls verworfen (mit 83 zu 74 Stimmen) wurde eine Motion der vorberatendenden Kommission (Mo. 01.3647), welche das Anliegen Pollas zwar aufnehmen, die Ausgestaltung aber dem Bundesrat überlassen wollte. Dieser war bereit gewesen, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen.

Präimplantationsdiagnostik

Noch bevor das neue Fortpflanzungsgesetz in Kraft trat (1.1.2001), wurden bereits Lockerungen verlangt. Die Genfer LP-Nationalrätin Polla deponierte eine parlamentarische Initiative, welche eine Aufhebung des Verbots der Präimplantationsdiagnostik verlangt; ihrer Ansicht nach soll das Verbot nicht generell fallen, aber zumindest doch dort, wo in der Familie eine vererbbare unheilbare Krankheit vorkommt. Wenig später meldeten sich medizinische Forscher zu Wort, welche das im Gesetz untersagte Klonen embryonaler Stammzellen wieder ermöglichen möchten; diese könnten es erlauben, unter anderem die in der Transplantationsmedizin fehlenden Zellen, Gewebe und allenfalls auch Organe zu gewinnen.

Präimplantationsdiagnostik