Die Nationale Ethikkommission (NEK) hatte kurz zuvor ihre Stellungnahme zum geplanten Gesetz über die Forschung am Menschen veröffentlicht. Der Schutz von keimendem menschlichem Leben und von betroffenen Frauen in ihrer Verletzbarkeit gegenüber Fremdinteressen ist das Grundanliegen der Kommission. Dem Embryo gebühre Schutzwürdigkeit, seine Würde nehme jedoch erst mit seiner Entwicklung graduell zu. Heilversuche an Ungeborenen seien äusserst streng zu beurteilen. Die Kommission hält „verbrauchende“ Embryonenforschung (Untersuchungen, die eine gesunde Weiterentwicklung des Embryos gefährden oder verunmöglichen) für zulässig, jedoch nur an überzähligen Embryonen aus der künstlichen Befruchtung im Blastozytenstadium (bis zu sechs Tage alt). Das therapeutische Klonen will die NEK zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erlauben, wobei dem Vernehmen nach nur eine Minderheit der Kommission dies aus grundsätzlichen Überlegungen ablehnte.
Nationale Ethikkommission Stellungnahme- Datum
- 11. Januar 2006
- Prozesstyp
- Positionspapier und Parolen
- Quellen
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- Presse vom 11.1.06.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 18.04.2016
Aktualisiert am 18.04.2016