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Zwei Motionen der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates zum Thema Gewalt an Sportanlässen wurden Anfang Jahr eingereicht. Eine Motion zielte auf eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes, wobei es fortan möglich sein sollte, die Transportpflicht so anzupassen, dass einzelne Personen aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit von Transportdiensten ausgeschlossen werden können. Dies war nach geltendem Recht nicht möglich. Die den SBB jährlich entstehenden Mehrkosten von über 3 Mio. CHF durch Gewaltanwendung in den Zügen, auf den Bahnhöfen und gegenüber dem Personal, sollten dadurch eingedämmt werden. Der Bundesrat erkannte die Problematik bereits früher und das Bundesamt für Verkehr (BAV) war bereits in der Vorbereitung einer entsprechenden Vorlage. In der zweiten Motion (Mo. 12.3018) sollte der Bundesrat beauftragt werden, Massnahmen zu treffen, damit betroffene Kantone Schnellgerichte zur Beurteilung von Fällen von Hooliganismus einführen können. Auch hier zeigte sich der Bundesrat der Bedeutung des Instruments bewusst und verwies auf eine bereits erfolgreiche Praxis in einzelnen Kantonen. Dem Bund seien jedoch in diesem Bereich die Hände gebunden, da die Kantone kraft ihrer verfassungsmässigen Kompetenz für Organisation der Polizei und der Gerichte allein zur Festlegung der einzusetzenden Ressourcen zuständig sind. Die Motion sei deswegen abzulehnen. Die zwei Motionen wurden gemeinsam im Herbst im Nationalrat in einer längeren Diskussion behandelt. Argumente für und wider mögliche Lösungen des behaupteten Gewaltproblems hielten sich die Waage. Letztlich wurde die Motion zur Anpassung des Personenförderungsgesetzes mit 135 zu 26 angenommen, obwohl die Vorlage des BAV bereits in der Vernehmlassung war. Die zweite Motion zur Prüfung von Schnellgerichten hatte mit 66 gegen 101 Stimmen keine Chance. Die erste Motion wurde Ende Jahr auch im Ständerat angenommen und damit dem Bundesrat zur Umsetzung überwiesen.

Personenbeförderungsgesetz (Mo. 12.3017)

Die Kandidatur für olympische Winterspiele im Jahr 2022 in der Schweiz nahm im Berichtsjahr klare Züge an. Mit dem Programm „Graubünden 2022“ bereitete der gleichnamige Verein eine konkurrenzfähige Kandidatur vor, welche den vergangenen olympischen Wettbewerben sportlich in keiner Hinsicht unterlegen sein sollte, jedoch dem zunehmenden Gigantismus Einhalt gebieten wollte. Die Winterspiele der XXIV. Olympiade sollten an den Standorten Davos und St. Moritz stattfinden, so die Vision zahlreicher Mitstreiter unter der Führung von Präsident und Ex-Nationalrat Tarzisius Caviezel und Direktor Gian Gilli. Die Kandidatur sollte je zu einem Drittel durch den Bund, durch die Kantone und Gemeinden sowie durch die Schweizer Privatwirtschaft finanziert werden. Ende Mai wurde das Konzept im Sportparlament von Swissolympic besprochen und mit 76:0 Stimmen gutgeheissen. Später sollten die Bündner Kantonsbevölkerung und die Einwohnerinnen und Einwohner von Davos und St. Moritz zum Thema abstimmen. Im Juli wurde bekannt, dass die Investitionskosten für eine erfolgreiche Durchführung der Spiele auf rund 1.5 Mia. CHF geschätzt wurden, die Gesamtkosten wurden auf 2.8 Mia. CHF geschätzt. Allein das Kandidaturbudget sollte gut 60 Mio. CHF verschlingen, wesentlich mehr als vorerst angenommen. Der Bund müsste vom ganzen Budget gut 1.3 Mia. CHF übernehmen. Diese hohen Kosten waren ein Grund für die skeptische Haltung, welche trotz aller Euphorie immer wieder spürbar wurde. Zudem waren in der jüngeren Vergangenheit zwei Kandidaturprojekte für 1988 in Chur und 2010 in Bern an der Urne recht deutlich verworfen worden (77% Nein für Chur und 78% Nein für Bern). Ob eine Bündner Kandidatur vom Volk goutiert würde, war alles andere als klar. Die Kandidatur von Sion 2006 wurde zwar damals von der Bevölkerung unterstützt, wurde aber vom Internationalen Olympischen Komitee bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Der Bündner Regierungsrat hatte sich Anfang September mit einer Botschaft an das Kantonsparlament gerichtet. Die Bündner Regierung stellte sich hinter die Kandidatur. In der Botschaft wurden konkrete Angaben über Investitionsprojekte im Kanton gemacht. Auch der Termin für die kantonale Abstimmung wurde fixiert: Am 3. März 2013 sollen sich die Bündnerinnen und Bündner an der Urne äussern. Zeitgleich wurde das Unterstützungskomitee konstituiert. Neben Persönlichkeiten aus der Sportwelt nahmen diverse Bundesparlamentarier Einsitz: Die Nationalräte Heinz Brand (svp) und Hansjörg Hassler (bdp) sowie die Ständeräte Stefan Engler (cvp) und Martin Schmid (fdp). Widerstand regte sich indes in den Reihen der SP Kantonalsektion, welche sich gegen eine Kandidatur ausgesprochen hatte. So formierte sich Anfang Oktober eine Gegenbewegung „Olympiakritisches Graubünden“, welcher Nationalrätin Semadeni (sp, GR) vorstand und die sich aus der Vereinigung Bündner Umweltorganisationen, der SP, der Juso und Verda-Grünes Graubünden zusammensetzte. Das Komitee wehrte sich gegen hohe Ausgaben, gegen ein Diktat des IOC und gegen unvorhersehbare Probleme durch den Anlass selbst. Namentlich in puncto Ausgaben spielte die schlechte finanzielle Situation Graubündens den Gegnern in die Hände – was sich als Hauptargument in deren Kampagne beobachten liess. Der Bundesrat zeigte sich Mitte Oktober einer Kandidatur positiv eingestellt und verabschiedete den Bundesbeschluss über die Beiträge des Bundes an die Winterspiele 2022. Für die Finanzierung der Kandidatur beantragte die Regierung 30 Mio. CHF. Der Kredit sollte unter der Bedingung frei gegeben werden, dass sich Graubünden und Swiss Olympic mit mindestens je 15 Mio. CHF an den Kandidaturkosten von 60 Millionen Franken beteiligen. Ein weiterer Verpflichtungskredit betraf die Durchführung der Spiele selbst. Der Bundesrat war bereit, 1 Mia. CHF der ungedeckten Kosten zu übernehmen. Eine erste Reaktionsrunde zeigte, dass die Linke und die Grünen, sowie die Christdemokraten, auch auf Bundesebene skeptisch waren. Ende Oktober zeigte eine repräsentative Umfrage, dass fast 55% der Schweizerinnen und Schweizer hinter einer Kandidatur stehen würden. Vor allem die jüngere Bevölkerung und Personen aus dem erweiterten Alpenraum stünden einer Kandidatur offen gegenüber. Fast gleichzeitig publizierte der Trägerverein eine neue Machbarkeitsstudie, welche dem Anlass eine Bruttowertschöpfung von rund 4 Mia. CHF prognostizierte. Anfang Dezember kam die Vorlage des Bündner Regierungsrates ins Parlament, wo das Projekt gegen den Widerstand der SP-Fraktion angenommen, die Defizitgarantie des Kantons allerdings gestrichen wurde. Organisation und Durchführung der Spiele seien Sache des Bundes. Gleichzeitig wurde in der Presse bekannt, dass angeblich 43% der Bündner Bevölkerung für die Kandidatur seien und ebenso viele dagegen, wobei der Rest noch unentschieden sei. Die Fronten waren also nicht nur im Parlament verhärtet. Gegen Ende Jahr zeichnete sich ab, dass ein Ja an der Abstimmung vom folgenden März 2013 alles andere als klar sei. Im Abstimmungskampf standen sich Befürchtungen über ein finanzielles Fiasko den euphorischen Hoffnungen auf eine erneuerte Infrastruktur, einen Tourismusboom und der Schaffung neuer Arbeitsplätze gegenüber.

Olympische Winterspiele 2022 (BRG 12.091)
Dossier: Olympiakandidaturen

Im Juni behandelte der Nationalrat ein Geschäft, in dem es um Finanzhilfen für Sportanlagen nationaler Bedeutung ging. Gemäss dem neuen Sportförderungsgesetz, welches am 1.10.2012 in Kraft trat, gehört zu den Zielen der Sportförderung des Bundes die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zur Förderung des leistungsorientierten Nachwuchssports und des Spitzensports. Im Rahmen dieser Zielsetzung erhielt der Bund den Auftrag, ein nationales Sportanlagenkonzept (NASAK) für die Planung und Koordination der Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu erarbeiten und zu aktualisieren. Dabei kann er Finanzhilfen an den Bau solcher Anlagen leisten. Der Bundesversammlung wurde im Februar 2012 beantragt, einen Gesamtkredit für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4) in der Höhe von 50 Mio. CHF aus allgemeinen Bundesmitteln zu bewilligen. Die erstberatende Kommission des Nationalrates beantragte dem Ratsplenum deutlich, auf die Vorlage einzutreten. Die Kommission nahm aber eine entscheidende Änderung am bundesrätlichen Entwurf vor und erhöhte den Gesamtbetrag um 20 Mio. CHF auf 70 Mio. In der Ratsdebatte verdeutlichte sich auch im Plenum eine Unterstützung für den Sport und die Sportförderung, wie sie mit einem Ausbau wichtiger Sportanlagen umgesetzt werden kann. Auch hinsichtlich einer möglichen Kandidatur für die olympischen Winterspiele 2022 mache die Aufrüstung Sinn, so mehrere Rednerinnen. In Vertretung des Gesamtbundesrates erklärte Sportminister Maurer die Beweggründe der Regierung, das ursprünglich auf 87 Mio. CHF geschätzte Förderprogramm des Bundesamtes für Sport zu kürzen. Mit diesem Budget sollten vorwiegend die Sportverbände profitieren, was letztlich aber nicht das Ziel des Bundesrates sei. Zusätzlich führte Maurer Bedenken über die finanzielle Lage generell ins Feld. Mit einer Erhöhung des Kredits auf 70 Mio. CHF trat die WBK-NR der Kürzung ein grosses Stück weit entgegen. Eintreten war auch im Plenum unbestritten und in der Detailberatung fand der Antrag der Kommission eine Mehrheit von 111 gegen 57 Stimmen. Die Ausgabenbremse wurde mit 164 zu 4 Stimmen deutlich gelöst. Im Herbst 2012 gelangte der abgeänderte Entwurf in den Zweitrat. Die WBK-SR war bereits gespalten. Eine Mehrheit sprach sich für die Version des Bundesrates aus, also gegen den Vorschlag des Nationalrates. Eine Minderheit Eder (fdp, ZG) beantragte Festhalten am Nationalratsbeschluss, sprich an der Erhöhung um 20 Mio. CHF. Der Minderheitsantrag wurde in der Gesamtabstimmung mit 24 zu 12 Stimmen angenommen. Die Ausgabenbremse wurde ebenfalls deutlich gelöst.

Finanzhilfen für Sportanlagen nationaler Bedeutung

Le Conseil national a adopté un postulat Glanzmann-Hunkeler (pdc, LU) chargeant le Conseil fédéral de publier un rapport analysant la problématique du hooliganisme et examinant les mesures potentielles pour y répondre sur le plan national. Ces dernières sont censées inclure la soumission des grandes manifestations sportives à autorisation, l’introduction de sanctions pénales applicables aux associations n’assurant pas la sécurité de manière adéquate ou dont les supporters sont auteurs d’actes violents, la responsabilisation de l’association suisse de football des actes de ses membres et la publication de photos des hooligans non identifiés. La postulante estime que les problèmes liés à la violence dans le sport ne sont pas abordés sérieusement au niveau national et que l’association suisse de football renvoie la responsabilité de leur gestion aux cantons et aux villes concernés. La thématique est plus amplement abordée dans cet article)

Hooliganisme (Po. 11.3875)

Le Conseil des Etats a adopté un postulat de la CSEC-CE chargeant le Conseil fédéral de présenter un rapport avant fin 2012 traitant des dispositions applicables aux niveaux national et international dans la lutte contre la corruption et les matches truqués dans le domaine du sport, évaluant l’efficacité des instruments existants dans un environnement à la complexité croissante et examinant l’opportunité d’élaborer des mesures législatives afin d’améliorer les moyens à disposition et d’assurer une prévention active.

la lutte contre la corruption et les matches truqués

Le Conseil national a adopté par 95 voix contre 69 trois initiatives parlementaires Wobmann (udc, SO), Wasserfallen (plr, BE) (Iv. Pa. 10.497) et de Buman (pdc, FR) (Iv. Pa. 10.499) modifiant la loi fédérale sur la circulation routière afin de lever l’interdiction d’effectuer des courses sur circuit avec des véhicules automobiles. La commission a recommandé d’adopter les motions estimant que la sécurité est désormais assurée pour des courses publiques, que l’industrie de l’équipement automobile est importante en Suisse et que ce type d’activité a un fort potentiel économique. Une forte minorité s’y est opposée estimant que le territoire suisse possède peu de terrains inconstructibles, que les tests industriels peuvent déjà être pratiqués en Suisse et que ce type d’activité est une atteinte à l’environnement. Le Conseil des Etats les a toutes rejetées par 20 voix contre 13 sur recommandation de sa commission et malgré une proposition de minorité Imoberdorf (pdc, VS). Il avait auparavant rejeté par 23 voix contre 12 une initiative parlementaire Fournier (pdc, VS) de même teneur.

lever l’interdiction d’effectuer des courses sur circuit

Les chambres ont traité du projet de loi sur l’encouragement du sport et sur les systèmes d’information dans les domaines du sport présenté en 2009. Le projet est constitué de deux volets, le premier est relatif à la loi sur l’encouragement du sport et de l’activité physique tandis que le second concerne la loi sur les systèmes d’information de la Confédération dans les domaines du sport. Durant l’année sous revue, le Conseil des Etats et le Conseil national ont adopté le deuxième volet en votation finale respectivement à l’unanimité et par 178 voix contre 6, et ont poursuivi la procédure d’élimination des divergences relative au premier volet. Au Conseil national, la majorité de la commission de la science, de l’éducation et de la culture (CSEC-CN) a recommandé de maintenir sa position en octroyant à la Confédération la compétence de fixer un minimum de trois périodes hebdomadaires d’éducation physique à l’école obligatoire. Une proposition de minorité du groupe PLR estimant qu’il est du ressort des cantons d’élaborer les programmes scolaires a été rejetée par 115 voix contre 41. Le Conseil national a également introduit une nouvelle modification à travers une disposition octroyant la possibilité pour la Confédération de soutenir la recherche dans le domaine sportif. Les députés ont adhéré tacitement à la position des sénateurs concernant les autres divergences. Au Conseil des Etats, les sénateurs ont maintenu par 25 voix contre 11 leur volonté de ne pas octroyer de pouvoir à la Confédération dans la fixation d’un horaire minimum dédié à l’activité physique. Ils ont par contre adhéré à la proposition relative à la recherche dans le domaine du sport. Le Conseil national et le Conseil des Etats ont ensuite maintenu leur position respective concernant la dernière divergence ce qui a engendré la convocation d’une conférence de conciliation. Cette dernière a recommandé par 15 voix contre 10 d’adhérer à la position du Conseil national en imposant trois heures hebdomadaires d’éducation physique à l’école obligatoire. Les deux chambres ont aisément adopté cette proposition sans discussion. Au vote final, la chambre basse a adopté la loi par 178 voix contre 6 et la chambre haute à l’unanimité.

Sportförderungsgesetz

Die im Vorjahr vom Bundesrat vorgelegte Botschaft zum Sportförderungsgesetz wurde im National- und Ständerat beraten. Die Vorlage unterteilte sich in zwei Bundesgesetze: einerseits das Sportförderungsgesetz und andererseits das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Für Diskussionen in den Räten sorgte nur Ersteres. Der Nationalrat war Erstrat und nahm das Sportförderungsgesetz in der Gesamtabstimmung mit 152 zu 2 Stimmen an. In einigen wenigen Punkten wich der Rat von der Vorlage des Bundesrates ab. Einerseits wurde ein Antrag der Kommissionsmehrheit mit 131 zu 30 Stimmen angenommen, welcher die Kantone dazu verpflichtet, bis zur Sekundarstufe I mindestens drei Lektionen Sportunterricht pro Woche anzubieten. Andererseits verstärkte der Nationalrat die Bekämpfung des Dopings durch die Einführung von Strafbestimmungen für den Fall des gewerbemässigen Handelns mit Dopingmitteln oder der Abgabe an Kinder und Jugendliche und beschloss strengere Massnahmen gegen den sexuellen Missbrauch. Letztere beinhalten, dass das Bundesamt für Sport, dem Willen des Nationalrates entsprechend, Einsicht in das Strafregister nehmen kann, um den Leumund von „Jugend und Sport“- Kadern zu prüfen. Das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport wurde diskussionslos mit 156 zu 3 Stimmen angenommen.

Der Ständerat nahm die beiden Gesetze zwar ohne Gegenstimmen an, er schuf aber zum Nationalrat zwei grössere Differenzen. Auf der einen Seite sprach er sich mit 21 zu 8 Stimmen unter Berufung auf den Föderalismus gegen eine Verpflichtung der Kantone aus, drei Lektionen Sportunterricht pro Woche anbieten zu müssen. Auf der anderen Seite wollte der Ständerat im Zusammenhang mit der Dopingbekämpfung der Zollverwaltung zusätzliche Kompetenzen einräumen, indem diese ermächtigt wird, notwendige Sachverhaltsabklärungen zu treffen und bereits vor der Verdachtsmitteilung erforderliche Untersuchungen durchführen zu können. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das derart veränderte Sportförderungsgesetz mit 33 zu 0 Stimmen und das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport diskussionslos mit 27 zu 0 Stimmen an. (Siehe auch hier)

Sportförderungsgesetz

Eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion Guisan (fdp, VD) lehnte die kleine Kammer im Berichtsjahr mit der Begründung ab, dass die Belange des Dopings mit dem verabschiedeten Sportförderungsgesetz geregelt seien. Die Motion hatte einerseits eine nationale Anti-Doping-Agentur, die mit genügend Mitteln ausgestattet wird und andererseits die Möglichkeit von strafrechtlichen Sanktionen gegenüber dem Umfeld eines positiv auf Dopingmittel getesteten Sportlers gefordert.

Anti-Doping-Agentur

Die Sportverbände und die kantonalen Polizeidirektoren einigten sich beim siebten Runden Tisch gegen Gewalt im und um den Sport auf verbindliche Massnahmen. So soll in den Fussballstadien und deren Umgebung mittelfristig nur noch Leichtbier ausgeschenkt werden. Ausserdem müssen alkoholfreie Getränke billiger sein als Bier. Für Hochrisikospiele wird gar ein Alkoholverbot geprüft. Geplant wurde darüber hinaus ein Rahmenkonzept „Fan-Arbeit“, das die Rolle und Aufgabe der Fan-Arbeit definiert. Strengere Zutrittskontrollen werden ebenfalls geprüft. Vorgesehen sind auch Massnahmen gegen das Abschiessen von Feuerwerkskörpern.

siebten Runden Tisch

Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament seine Botschaft zum Sportförderungsgesetz. Dieses übernimmt die bewährten Prinzipien des geltenden Rechts und sieht neu eine verschärfte Strafbestimmung gegen Doping und eine Verstärkung der Bewegungsförderung bei Kindern und Jugendlichen vor. Der Staat soll im Bereich des Sportes auch weiterhin nur subsidiär lenkend tätig sein. Das Sportgesetz legt die Grundsätze, Voraussetzungen und Modalitäten der Förderungsmassnahmen des Bundes fest. Es sieht eine Erweiterung des Programms Jugend + Sport für Kinder ab dem fünften Altersjahr vor sowie die Sicherstellung eines quantitativ und qualitativ genügenden Sportunterrichts an allen Schulen und die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes, wonach Teilnehmer von Sportwettkämpfen jederzeit Dopingkontrollen unterzogen werden können. Mit Ausnahme der Ausdehnung von Jugend + Sport Kursen entstehen aufgrund des neuen Sportförderungsgesetzes keine Mehrkosten.

Sportförderungsgesetz

Stadt und Kanton Bern zogen eine sehr positive Bilanz der Eishockey-WM im April und im Mai des Berichtsjahres in Bern. Die Stadt Bern habe sich erneut profiliert und Gewerbe und Hotellerie der Stadt hätten sogar noch mehr profitiert als bei der Fussball-Euro 2008. Das Budget, welches für die Sicherheit, die Unterstützung der WM-Organisatoren und das Rahmenprogramm mit Gratiskonzerten auf dem Bundesplatz bereitgestellt worden war, wurde gar um 20% unterschritten.

Eishockey-WM

Eine Motion Guisan (fdp, VD) forderte einerseits eine nationale Anti-Doping-Agentur, die mit genügend Mitteln ausgestattet wird und andererseits die Möglichkeit von strafrechtlichen Sanktionen gegenüber dem Umfeld eines positiv auf Dopingmittel getesteten Sportlers. Diese Änderungen wurden vom Motionär als wichtig erachtet, weil sich das Umfeld von positiv getesteten Sportlern heute jeglichen Sanktionen entziehen könne. Der Bundesrat betrachtete die Dopingbekämpfung primär als Sache des privatrechtlich organisierten Sports. Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport seien zudem Verschärfungen der heutigen gesetzlichen Grundlagen zur Bestrafung des Umfeldes vorgesehen. Der Bundesrat beantragte daher die Ablehnung der Motion. Dem folgte der Nationalrat hingegen nicht und nahm sie mit 101 zu 55 Stimmen an.

Anti-Doping-Agentur

Das Bundesgericht in Lausanne fällte in einem Fall aus dem Kanton Neuenburg einen Grundsatzentscheid: Kantone dürfen Sportvereine für Einsätze der Polizei bei drohenden Hooligan-Ausschreitungen zur Kasse bitten. In Zukunft müssen sich Neuenburger Sportvereine zu 60 bis 80% an jenen Sicherheitskosten beteiligen, die ausserhalb des Stadions entstehen. Für die Kosten innerhalb der Stadions kommen die Vereine schon lange selber auf. Dieser Entscheid dürfte Signalwirkung haben und andere Kantone motivieren, die hohen Kosten für Polizei und Sicherheitsdienste auf die Sportvereine abzuwälzen.

Kosten für Polizei und Sicherheitsdienste

Dieses Jahr richtete die Schweiz zusammen mit Österreich die Fussball-Europameisterschaft (EURO 08) aus, den drittgrössten Sportanlass der Welt nach den Olympischen Spielen und der Fussball-Weltmeisterschaft. Trotz der anfänglichen Skepsis gegenüber dem Grossanlass zogen die Verantwortlichen eine ausgesprochen positive Schlussbilanz der Veranstaltung. Die Besucherzahlen in den Fanmeilen und Fanzonen der Host-Cities übertrafen alle Erwartungen und die Organisation wurde als nahezu perfekt gelobt. Die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsleuten war überall reibungslos verlaufen und es kam zu keinen grösseren Zwischenfällen. Ein Rekordergebnis meldete die UEFA auch in Sachen Gewinn. Dieser fiel mit 412 Mio Fr. rund 10% höher aus als bei der letzten EM in Portugal. Durch den Verkauf von TV- und kommerziellen Rechten war der Umsatz richtiggehend explodiert .

Schlussbilanz zur Fussball-Europameisterschaft 2008
Dossier: Fussball-Europameisterschaft 2008

Die Ratifikation der UNESCO-Konvention gegen Doping im Sport erfolgte im Ständerat einstimmig. Auch im Nationalrat waren sich die Mitglieder einig über die Wichtigkeit der Konvention und damit der Bekämpfung des Dopings im Sport. In der Schlussabstimmung, stimmte die kleine Kammer mit 183 zu 5 Stimmen zu .

Dopingbekämpfung

Ein Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates forderte den Bundesrat auf, bis Ende 2008 einen Bericht über die bestehenden Massnahmen zur Prävention von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vorzulegen. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates und der Ständerat leistete ihm Folge .

Prävention von Gewalt

Die Fussball-Europameisterschaft EURO 2008, der drittgrösste Sportanlass der Welt nach Olympischen Spielen und Fussball-Weltmeisterschaften, die von der Schweiz und Österreich ab dem 6. Juni 2008 ausgerichtet wird, erzeugte in der Bevölkerung, in den Medien und in der Politik auch negative Reaktionen. Insbesondere wurde kritisiert, dass damit hohe, über Steuern finanzierte Ausgaben auf die Schweiz und die vier „Host-cities“ (Basel, Bern, Genf und Zürich) zukommen, dass der Gewinn für die Volkswirtschaft dagegen nur marginal sei, da die Erfolgshonorare der Spieler und die milliardenschweren Gewinne der UEFA (Vermarktung der TV-Rechte, Sponsorverträge) nicht oder nur zu einem verschwindenden Teil in der Schweiz versteuert werden müssen, da die UEFA den Grossteil der Gewinne an die (ausländischen) Mitgliederverbände verteilt und in der Schweiz als gemeinnütziger Verein kaum Steuern bezahlt. (Zu Fragen bezüglich der EURO 08 im Bereich der inneren Sicherheit (Hooliganismus) sowie der Leistungen der Armee siehe hier resp. hier)

Reaktionen zur Fussball-Europameisterschaft 2008
Dossier: Fussball-Europameisterschaft 2008

Ende Jahr gab Swiss Olympic bekannt, dass der Verband auf eine Bewerbung um die Austragung der Olympischen Winterspiele 2018 verzichtet. Der Exekutivrat der Dachorganisation kam nach einer von der Universität Lausanne durchgeführten Studie unter Einbezug von 50 Experten zum Schluss, dass eine Bewerbung aus mehreren Gründen derzeit nicht sinnvoll sei, obwohl die Schweiz die wesentlichen Kriterien für eine erfolgreiche Kandidatur erfüllen würde. Zu den Gründen, die zum Verzicht führten, gehört die Wirtschaftlichkeit der Grossveranstaltung. Die Schweiz als hoch entwickeltes Land mit einem gesättigten Markt im Wintersport würde nach Ansicht des Exekutivrats ökonomisch von Winterspielen kaum profitieren. Ungünstig sei auch der politische Rahmen: Die Schweiz kenne keine nationale Politik in der Organisation internationaler Grossanlässe im Sport, deren Durchführung werde durch die föderalistische Struktur erheblich erschwert.

Olympische Winterspiele 2018
Dossier: Olympiakandidaturen

Mit einer 2004 von der grossen Kammer unterstützten parlamentarischen Initiative hatte Nationalrat Giezendanner (svp, AG) gegen den geschlossenen Widerstand von GP und SP die Unterstützung des Plenums für eine Wiedereinführung von Formel-1-Autorennen in der Schweiz erreicht. Im Berichtsjahr nun ging es um die konkrete Revision des Strassenverkehrsgesetzes, mit welcher das heute geltende Verbot für Rundstreckenrennen aufgehoben werden sollte. In seinem Eintretensvotum bedauerte der Sprecher der Kommission die insgesamt negative Stellungnahme des Bundesrates, welche gewissermassen die Argumente der früheren Minderheit aufnehme; zudem fokussiere er auf Formel-1-Rennen, während es in Wirklichkeit um eine mögliche Zulassung von Rundstreckenrennen im weiteren Sinn gehe. FDP und SVP unterstützten die Vorlage, SP, GP und EVP votierten ebenso geschlossen dagegen; in der Gesamtabstimmung wurde sie mit 96 zu 81 Stimmen gutgeheissen. Eine Mehrheit des Ständerates war dann aber der Ansicht, es handle sich hier um eine vollkommen unnötige Vorlage, die, wie selbst die Befürworter anerkannten, kaum konkrete Auswirkungen haben dürfte; das Parlament habe dringendere Probleme zu lösen als die Gesetzgebung auf allfällig überholte Verbote hin zu durchforsten. Ganz knapp mit 21 zu 20 Stimmen entsorgte die kleine Kammer deshalb den Vorstoss durch Nichteintreten.

Formel 1 Autorennen (03.411)

1996 hatte der Bundesrat das Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK) für Infrastrukturen von nationaler Bedeutung verabschiedet und dem Parlament Verpflichtungskredite im Rahmen von 80 Mio Fr. unterbreitet, die 1998 und 2000 gutgeheissen wurden. Ziel war es, durch Investitionsbeiträge die Verbesserung der infrastrukturellen Bedingungen für die nationalen Sportverbände und damit auch die Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit der Schweiz im Sport und bei der Durchführung wichtiger internationaler Sportveranstaltungen sicherzustellen. Gemäss Bundesrat haben sich die Bundesbeiträge, die nach genau vorgegebenen und sehr restriktiven Kriterien vergeben werden, wegen ihrer Impuls- oder Anschubwirkung als Fördermassnahme bewährt: Anfang 2007 waren 28 Anlagen im Betrieb und zwei weitere im Bau. Trotzdem seien noch gewisse Mängel zu beheben, weshalb er einen weiteren Verpflichtungskredit aus allgemeinen Bundesmitteln von 14 Mio Fr. beantragte. Beide Kammern votierten einstimmig dafür.

Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK)

Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion Bruderer (sp, AG) angenommen, die den Bundesrat beauftragt, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport sowie der Vorgaben des Rahmenlehrplans Sport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen vorzusehen. Obgleich der Bundesrat bereit war, die Motion entgegenzunehmen, beantragte die Kommission des Ständerates aus föderalistischen Überlegungen Ablehnung. Insbesondere störte sie sich an dem kaum umsetzbaren Begriff der „Sanktionen“. Für die Mehrheit des Rates überwog dann aber doch das Bekenntnis zu einer Sportpolitik auf allen Stufen, weshalb sie die Motion mit 21 zu 16 Stimmen überwies.

Berufsschulsport

Anfang September leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Ratifikation der UNESCO-Konvention gegen Doping zu, welche 2005 von der Vollversammlung der UNESCO einstimmig verabschiedet worden war. Das Abkommen lässt den beitretenden Staaten einen grossen Handlungsspielraum. Mit ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung erfüllt die Schweiz die Anforderungen der Konvention. Die anstehende Totalrevision des Bundesgesetzes über Turnen und Sport aus dem Jahr 1972 wird Anlass sein, die schweizerische Gesetzgebung auch an weitere Entwicklungen in der Dopingbekämpfung anzupassen [48]. Mit einer Interpellation wollte Ständerat Büttiker (fdp, SO) von der Regierung wissen, wie ihr Engagement in der Doping-Bekämpfung aussehe. Der Bundesrat führte aus, das Vorgehen gegen Doping sei primär Sache des privatrechtlich organisierten Sports. Gemäss Kooperationsvereinbarung zwischen dem VBS und Swiss Olympic habe letztere die Führung in diesem Bereich. Der Bund unterstütze heute die Dopingbekämpfung durch Massnahmen in der Prävention und Forschung sowie mit Beiträgen an Swiss Olympic für die Dopingkontrollen mit jährlich rund 1,8 Mio Fr. Damit trage er drei Viertel der direkten Kosten der Dopingbekämpfung von jährlich rund 2,4 Mio Fr. Zudem fördere der Bund zusammen mit dem Verband verschiedene Massnahmen in der Sucht- und Dopingprävention im Rahmen von "Jugend und Sport", "cool and clean" sowie in der Aus- und Weiterbildung von Leitern und Trainern. Ein weiter gehendes finanzielles Engagement komme für ihn nicht in Frage. Er sei aber bereit, im Rahmen der bevorstehenden Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Dopingbekämpfung zu prüfen. Gemäss seiner Antwort auf eine Frage Bruderer (sp, AG) im Nationalrat, ist nach Auffassung des Bundesrates auch die Nationale Antidoping-Agentur auf privatrechtlicher Basis zu organisieren, weshalb der Bund sich hier nicht finanziell engagieren werde.

Ende Jahr gab Swiss Olympic bekannt, dass die nationale Agentur unter dem Namen „Antidoping Schweiz“ (ADS) ihre Tätigkeit am 1. Juli 2008 aufnehmen wird .

Dopingbekämpfung

Stillschweigend und im Einvernehmen mit der Regierung überwies der Nationalrat eine Motion Bruderer (sp, AG), die den Bundesrat beauftragt, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport sowie der Vorgaben des Rahmenlehrplans Sport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen vorzusehen. Das Obligatorium für Berufsschulsport verlangt, dass alle Lehrlinge mit einem Schultag eine Lektion, solche mit mehr als einem Schultag zwei Lektionen Sport erhalten. Der Umsetzungsgrad beträgt in den Kantonen aber erst zwischen 50 und 70 Prozent.

Berufsschulsport

Ende September beauftragte der Bundesrat das VBS mit der Ausarbeitung einer Botschaft an das Parlament über den Beitritt zum internationalen Abkommen der Unesco gegen Doping und zur Schaffung einer nationalen Agentur für Dopingbekämpfung.

Dopingbekämpfung