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Die im Vorjahr vom Bundesrat vorgelegte Botschaft zum Sportförderungsgesetz wurde im National- und Ständerat beraten. Die Vorlage unterteilte sich in zwei Bundesgesetze: einerseits das Sportförderungsgesetz und andererseits das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Für Diskussionen in den Räten sorgte nur Ersteres. Der Nationalrat war Erstrat und nahm das Sportförderungsgesetz in der Gesamtabstimmung mit 152 zu 2 Stimmen an. In einigen wenigen Punkten wich der Rat von der Vorlage des Bundesrates ab. Einerseits wurde ein Antrag der Kommissionsmehrheit mit 131 zu 30 Stimmen angenommen, welcher die Kantone dazu verpflichtet, bis zur Sekundarstufe I mindestens drei Lektionen Sportunterricht pro Woche anzubieten. Andererseits verstärkte der Nationalrat die Bekämpfung des Dopings durch die Einführung von Strafbestimmungen für den Fall des gewerbemässigen Handelns mit Dopingmitteln oder der Abgabe an Kinder und Jugendliche und beschloss strengere Massnahmen gegen den sexuellen Missbrauch. Letztere beinhalten, dass das Bundesamt für Sport, dem Willen des Nationalrates entsprechend, Einsicht in das Strafregister nehmen kann, um den Leumund von „Jugend und Sport“- Kadern zu prüfen. Das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport wurde diskussionslos mit 156 zu 3 Stimmen angenommen.

Der Ständerat nahm die beiden Gesetze zwar ohne Gegenstimmen an, er schuf aber zum Nationalrat zwei grössere Differenzen. Auf der einen Seite sprach er sich mit 21 zu 8 Stimmen unter Berufung auf den Föderalismus gegen eine Verpflichtung der Kantone aus, drei Lektionen Sportunterricht pro Woche anbieten zu müssen. Auf der anderen Seite wollte der Ständerat im Zusammenhang mit der Dopingbekämpfung der Zollverwaltung zusätzliche Kompetenzen einräumen, indem diese ermächtigt wird, notwendige Sachverhaltsabklärungen zu treffen und bereits vor der Verdachtsmitteilung erforderliche Untersuchungen durchführen zu können. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das derart veränderte Sportförderungsgesetz mit 33 zu 0 Stimmen und das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport diskussionslos mit 27 zu 0 Stimmen an. (Siehe auch hier)

Sportförderungsgesetz

Eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion Guisan (fdp, VD) lehnte die kleine Kammer im Berichtsjahr mit der Begründung ab, dass die Belange des Dopings mit dem verabschiedeten Sportförderungsgesetz geregelt seien. Die Motion hatte einerseits eine nationale Anti-Doping-Agentur, die mit genügend Mitteln ausgestattet wird und andererseits die Möglichkeit von strafrechtlichen Sanktionen gegenüber dem Umfeld eines positiv auf Dopingmittel getesteten Sportlers gefordert.

Anti-Doping-Agentur

Die Sportverbände und die kantonalen Polizeidirektoren einigten sich beim siebten Runden Tisch gegen Gewalt im und um den Sport auf verbindliche Massnahmen. So soll in den Fussballstadien und deren Umgebung mittelfristig nur noch Leichtbier ausgeschenkt werden. Ausserdem müssen alkoholfreie Getränke billiger sein als Bier. Für Hochrisikospiele wird gar ein Alkoholverbot geprüft. Geplant wurde darüber hinaus ein Rahmenkonzept „Fan-Arbeit“, das die Rolle und Aufgabe der Fan-Arbeit definiert. Strengere Zutrittskontrollen werden ebenfalls geprüft. Vorgesehen sind auch Massnahmen gegen das Abschiessen von Feuerwerkskörpern.

siebten Runden Tisch

Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament seine Botschaft zum Sportförderungsgesetz. Dieses übernimmt die bewährten Prinzipien des geltenden Rechts und sieht neu eine verschärfte Strafbestimmung gegen Doping und eine Verstärkung der Bewegungsförderung bei Kindern und Jugendlichen vor. Der Staat soll im Bereich des Sportes auch weiterhin nur subsidiär lenkend tätig sein. Das Sportgesetz legt die Grundsätze, Voraussetzungen und Modalitäten der Förderungsmassnahmen des Bundes fest. Es sieht eine Erweiterung des Programms Jugend + Sport für Kinder ab dem fünften Altersjahr vor sowie die Sicherstellung eines quantitativ und qualitativ genügenden Sportunterrichts an allen Schulen und die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes, wonach Teilnehmer von Sportwettkämpfen jederzeit Dopingkontrollen unterzogen werden können. Mit Ausnahme der Ausdehnung von Jugend + Sport Kursen entstehen aufgrund des neuen Sportförderungsgesetzes keine Mehrkosten.

Sportförderungsgesetz

Stadt und Kanton Bern zogen eine sehr positive Bilanz der Eishockey-WM im April und im Mai des Berichtsjahres in Bern. Die Stadt Bern habe sich erneut profiliert und Gewerbe und Hotellerie der Stadt hätten sogar noch mehr profitiert als bei der Fussball-Euro 2008. Das Budget, welches für die Sicherheit, die Unterstützung der WM-Organisatoren und das Rahmenprogramm mit Gratiskonzerten auf dem Bundesplatz bereitgestellt worden war, wurde gar um 20% unterschritten.

Eishockey-WM

Eine Motion Guisan (fdp, VD) forderte einerseits eine nationale Anti-Doping-Agentur, die mit genügend Mitteln ausgestattet wird und andererseits die Möglichkeit von strafrechtlichen Sanktionen gegenüber dem Umfeld eines positiv auf Dopingmittel getesteten Sportlers. Diese Änderungen wurden vom Motionär als wichtig erachtet, weil sich das Umfeld von positiv getesteten Sportlern heute jeglichen Sanktionen entziehen könne. Der Bundesrat betrachtete die Dopingbekämpfung primär als Sache des privatrechtlich organisierten Sports. Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport seien zudem Verschärfungen der heutigen gesetzlichen Grundlagen zur Bestrafung des Umfeldes vorgesehen. Der Bundesrat beantragte daher die Ablehnung der Motion. Dem folgte der Nationalrat hingegen nicht und nahm sie mit 101 zu 55 Stimmen an.

Anti-Doping-Agentur

Das Bundesgericht in Lausanne fällte in einem Fall aus dem Kanton Neuenburg einen Grundsatzentscheid: Kantone dürfen Sportvereine für Einsätze der Polizei bei drohenden Hooligan-Ausschreitungen zur Kasse bitten. In Zukunft müssen sich Neuenburger Sportvereine zu 60 bis 80% an jenen Sicherheitskosten beteiligen, die ausserhalb des Stadions entstehen. Für die Kosten innerhalb der Stadions kommen die Vereine schon lange selber auf. Dieser Entscheid dürfte Signalwirkung haben und andere Kantone motivieren, die hohen Kosten für Polizei und Sicherheitsdienste auf die Sportvereine abzuwälzen.

Kosten für Polizei und Sicherheitsdienste

Dieses Jahr richtete die Schweiz zusammen mit Österreich die Fussball-Europameisterschaft (EURO 08) aus, den drittgrössten Sportanlass der Welt nach den Olympischen Spielen und der Fussball-Weltmeisterschaft. Trotz der anfänglichen Skepsis gegenüber dem Grossanlass zogen die Verantwortlichen eine ausgesprochen positive Schlussbilanz der Veranstaltung. Die Besucherzahlen in den Fanmeilen und Fanzonen der Host-Cities übertrafen alle Erwartungen und die Organisation wurde als nahezu perfekt gelobt. Die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsleuten war überall reibungslos verlaufen und es kam zu keinen grösseren Zwischenfällen. Ein Rekordergebnis meldete die UEFA auch in Sachen Gewinn. Dieser fiel mit 412 Mio Fr. rund 10% höher aus als bei der letzten EM in Portugal. Durch den Verkauf von TV- und kommerziellen Rechten war der Umsatz richtiggehend explodiert .

Schlussbilanz zur Fussball-Europameisterschaft 2008
Dossier: Fussball-Europameisterschaft 2008

Die Ratifikation der UNESCO-Konvention gegen Doping im Sport erfolgte im Ständerat einstimmig. Auch im Nationalrat waren sich die Mitglieder einig über die Wichtigkeit der Konvention und damit der Bekämpfung des Dopings im Sport. In der Schlussabstimmung, stimmte die kleine Kammer mit 183 zu 5 Stimmen zu .

Dopingbekämpfung

Ein Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates forderte den Bundesrat auf, bis Ende 2008 einen Bericht über die bestehenden Massnahmen zur Prävention von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vorzulegen. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates und der Ständerat leistete ihm Folge .

Prävention von Gewalt

Die Fussball-Europameisterschaft EURO 2008, der drittgrösste Sportanlass der Welt nach Olympischen Spielen und Fussball-Weltmeisterschaften, die von der Schweiz und Österreich ab dem 6. Juni 2008 ausgerichtet wird, erzeugte in der Bevölkerung, in den Medien und in der Politik auch negative Reaktionen. Insbesondere wurde kritisiert, dass damit hohe, über Steuern finanzierte Ausgaben auf die Schweiz und die vier „Host-cities“ (Basel, Bern, Genf und Zürich) zukommen, dass der Gewinn für die Volkswirtschaft dagegen nur marginal sei, da die Erfolgshonorare der Spieler und die milliardenschweren Gewinne der UEFA (Vermarktung der TV-Rechte, Sponsorverträge) nicht oder nur zu einem verschwindenden Teil in der Schweiz versteuert werden müssen, da die UEFA den Grossteil der Gewinne an die (ausländischen) Mitgliederverbände verteilt und in der Schweiz als gemeinnütziger Verein kaum Steuern bezahlt. (Zu Fragen bezüglich der EURO 08 im Bereich der inneren Sicherheit (Hooliganismus) sowie der Leistungen der Armee siehe hier resp. hier)

Reaktionen zur Fussball-Europameisterschaft 2008
Dossier: Fussball-Europameisterschaft 2008

Ende Jahr gab Swiss Olympic bekannt, dass der Verband auf eine Bewerbung um die Austragung der Olympischen Winterspiele 2018 verzichtet. Der Exekutivrat der Dachorganisation kam nach einer von der Universität Lausanne durchgeführten Studie unter Einbezug von 50 Experten zum Schluss, dass eine Bewerbung aus mehreren Gründen derzeit nicht sinnvoll sei, obwohl die Schweiz die wesentlichen Kriterien für eine erfolgreiche Kandidatur erfüllen würde. Zu den Gründen, die zum Verzicht führten, gehört die Wirtschaftlichkeit der Grossveranstaltung. Die Schweiz als hoch entwickeltes Land mit einem gesättigten Markt im Wintersport würde nach Ansicht des Exekutivrats ökonomisch von Winterspielen kaum profitieren. Ungünstig sei auch der politische Rahmen: Die Schweiz kenne keine nationale Politik in der Organisation internationaler Grossanlässe im Sport, deren Durchführung werde durch die föderalistische Struktur erheblich erschwert.

Olympische Winterspiele 2018
Dossier: Olympiakandidaturen

Mit einer 2004 von der grossen Kammer unterstützten parlamentarischen Initiative hatte Nationalrat Giezendanner (svp, AG) gegen den geschlossenen Widerstand von GP und SP die Unterstützung des Plenums für eine Wiedereinführung von Formel-1-Autorennen in der Schweiz erreicht. Im Berichtsjahr nun ging es um die konkrete Revision des Strassenverkehrsgesetzes, mit welcher das heute geltende Verbot für Rundstreckenrennen aufgehoben werden sollte. In seinem Eintretensvotum bedauerte der Sprecher der Kommission die insgesamt negative Stellungnahme des Bundesrates, welche gewissermassen die Argumente der früheren Minderheit aufnehme; zudem fokussiere er auf Formel-1-Rennen, während es in Wirklichkeit um eine mögliche Zulassung von Rundstreckenrennen im weiteren Sinn gehe. FDP und SVP unterstützten die Vorlage, SP, GP und EVP votierten ebenso geschlossen dagegen; in der Gesamtabstimmung wurde sie mit 96 zu 81 Stimmen gutgeheissen. Eine Mehrheit des Ständerates war dann aber der Ansicht, es handle sich hier um eine vollkommen unnötige Vorlage, die, wie selbst die Befürworter anerkannten, kaum konkrete Auswirkungen haben dürfte; das Parlament habe dringendere Probleme zu lösen als die Gesetzgebung auf allfällig überholte Verbote hin zu durchforsten. Ganz knapp mit 21 zu 20 Stimmen entsorgte die kleine Kammer deshalb den Vorstoss durch Nichteintreten.

Formel 1 Autorennen (03.411)

1996 hatte der Bundesrat das Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK) für Infrastrukturen von nationaler Bedeutung verabschiedet und dem Parlament Verpflichtungskredite im Rahmen von 80 Mio Fr. unterbreitet, die 1998 und 2000 gutgeheissen wurden. Ziel war es, durch Investitionsbeiträge die Verbesserung der infrastrukturellen Bedingungen für die nationalen Sportverbände und damit auch die Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit der Schweiz im Sport und bei der Durchführung wichtiger internationaler Sportveranstaltungen sicherzustellen. Gemäss Bundesrat haben sich die Bundesbeiträge, die nach genau vorgegebenen und sehr restriktiven Kriterien vergeben werden, wegen ihrer Impuls- oder Anschubwirkung als Fördermassnahme bewährt: Anfang 2007 waren 28 Anlagen im Betrieb und zwei weitere im Bau. Trotzdem seien noch gewisse Mängel zu beheben, weshalb er einen weiteren Verpflichtungskredit aus allgemeinen Bundesmitteln von 14 Mio Fr. beantragte. Beide Kammern votierten einstimmig dafür.

Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK)

Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion Bruderer (sp, AG) angenommen, die den Bundesrat beauftragt, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport sowie der Vorgaben des Rahmenlehrplans Sport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen vorzusehen. Obgleich der Bundesrat bereit war, die Motion entgegenzunehmen, beantragte die Kommission des Ständerates aus föderalistischen Überlegungen Ablehnung. Insbesondere störte sie sich an dem kaum umsetzbaren Begriff der „Sanktionen“. Für die Mehrheit des Rates überwog dann aber doch das Bekenntnis zu einer Sportpolitik auf allen Stufen, weshalb sie die Motion mit 21 zu 16 Stimmen überwies.

Berufsschulsport

Anfang September leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Ratifikation der UNESCO-Konvention gegen Doping zu, welche 2005 von der Vollversammlung der UNESCO einstimmig verabschiedet worden war. Das Abkommen lässt den beitretenden Staaten einen grossen Handlungsspielraum. Mit ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung erfüllt die Schweiz die Anforderungen der Konvention. Die anstehende Totalrevision des Bundesgesetzes über Turnen und Sport aus dem Jahr 1972 wird Anlass sein, die schweizerische Gesetzgebung auch an weitere Entwicklungen in der Dopingbekämpfung anzupassen [48]. Mit einer Interpellation wollte Ständerat Büttiker (fdp, SO) von der Regierung wissen, wie ihr Engagement in der Doping-Bekämpfung aussehe. Der Bundesrat führte aus, das Vorgehen gegen Doping sei primär Sache des privatrechtlich organisierten Sports. Gemäss Kooperationsvereinbarung zwischen dem VBS und Swiss Olympic habe letztere die Führung in diesem Bereich. Der Bund unterstütze heute die Dopingbekämpfung durch Massnahmen in der Prävention und Forschung sowie mit Beiträgen an Swiss Olympic für die Dopingkontrollen mit jährlich rund 1,8 Mio Fr. Damit trage er drei Viertel der direkten Kosten der Dopingbekämpfung von jährlich rund 2,4 Mio Fr. Zudem fördere der Bund zusammen mit dem Verband verschiedene Massnahmen in der Sucht- und Dopingprävention im Rahmen von "Jugend und Sport", "cool and clean" sowie in der Aus- und Weiterbildung von Leitern und Trainern. Ein weiter gehendes finanzielles Engagement komme für ihn nicht in Frage. Er sei aber bereit, im Rahmen der bevorstehenden Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Dopingbekämpfung zu prüfen. Gemäss seiner Antwort auf eine Frage Bruderer (sp, AG) im Nationalrat, ist nach Auffassung des Bundesrates auch die Nationale Antidoping-Agentur auf privatrechtlicher Basis zu organisieren, weshalb der Bund sich hier nicht finanziell engagieren werde.

Ende Jahr gab Swiss Olympic bekannt, dass die nationale Agentur unter dem Namen „Antidoping Schweiz“ (ADS) ihre Tätigkeit am 1. Juli 2008 aufnehmen wird .

Dopingbekämpfung

Stillschweigend und im Einvernehmen mit der Regierung überwies der Nationalrat eine Motion Bruderer (sp, AG), die den Bundesrat beauftragt, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport sowie der Vorgaben des Rahmenlehrplans Sport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen vorzusehen. Das Obligatorium für Berufsschulsport verlangt, dass alle Lehrlinge mit einem Schultag eine Lektion, solche mit mehr als einem Schultag zwei Lektionen Sport erhalten. Der Umsetzungsgrad beträgt in den Kantonen aber erst zwischen 50 und 70 Prozent.

Berufsschulsport

Ende September beauftragte der Bundesrat das VBS mit der Ausarbeitung einer Botschaft an das Parlament über den Beitritt zum internationalen Abkommen der Unesco gegen Doping und zur Schaffung einer nationalen Agentur für Dopingbekämpfung.

Dopingbekämpfung

2002 hatten beide Kammern eine erste Botschaft gutgeheissen und einen Kredit über 3,5 Mio Fr. zu Gunsten der Organisation der Fussball-Europameisterschaft (UEFA EURO 2008) bewilligt. Vor allem angesichts der mit dem Hooliganismus verbundenen Sicherheitsprobleme erwies sich dieser Betrag rasch als total ungenügend, worauf der Bundesrat vom VBS die Ausarbeitung einer neuen und umfassenden Botschaft verlangt hatte. Der neue Entwurf zeigte auf, wie seitens des Bundes die Veranstaltung UEFA EURO 2008 optimal für die Werbung für den Standort Schweiz genutzt, die Begeisterung für den Anlass geweckt sowie die Bevölkerung auf ihre Gastgeberrolle vorbereitet werden soll. Dazu sind flankierende Massnahmen in den Bereichen Standort- und Landeswerbung, Bewegungs- und Sportförderung, Fanbetreuung und Fankultur sowie Nachhaltigkeit im umfassenden Sinne vorgesehen. Die Belastung des Bundes wurde neu auf 72 Mio Fr. geschätzt, jene der Kantone auf 28,7 Mio und jene der Austragungsorte (Basel, Bern, Genf und Zürich) auf 81,4 Mio.

Gegen den Antrag der Ratslinken und der Grünen, welche die massive Kostensteigerung gegenüber der im Jahr 2002 von den Räten angenommenen Vorlage kritisierten und insbesondere die ungenügende Berücksichtigung von Sicherheitsfragen bemängelten, trat der Nationalrat mit 132 zu 23 Stimmen auf die Vorlage ein. In der Detailberatung wurde ein Antrag der Kommissionsmehrheit mit 90 zu 64 Stimmen angenommen, welcher verlangt, dass der Bundesbeitrag an die mit der Organisation betrauten Gemeinden um 10,5 Mio Fr. erhöht wird und sich der vom Bundesrat beantragte Gesamtbetrag somit auf 82,5 Mio Fr. beläuft. Der Ständerat trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. Mit 22 zu 17 Stimmen sprach sich die kleine Kammer allerdings gegen den Beschluss des Nationalrates aus, den Kredit zu Gunsten der Austragungsorte zu erhöhen. Nach mehrmaligem Hin und Her schloss sich der Ständerat schliesslich der grossen Kammer an, worauf der Entwurf definitiv bereinigt werden konnte. (Zu den Sicherheitsvorkehrungen siehe hier)

Beiträge des Bundes an die Fussball-Europameisterschaft 2008 in der Schweiz (BRG 05.091)
Dossier: Fussball-Europameisterschaft 2008

Die Fussball-Europameisterschaft 2008, die gemeinsam von der Schweiz und von Österreich ausgerichtet wird, vermochte auch im Berichtsjahr die Gemüter zu erhitzen. Für politischen Sprengstoff sorgte vor allem das Eingeständnis des Bundesrates, sich bei den Kosten für die öffentliche Hand massiv verrechnet zu haben. Während das Parlament 2002 noch von einem Bundesbeitrag von 3,5 Mio Fr. ausgegangen war, den es auch prompt bewilligt hatte, rechnete das VBS nun in erster Linie aus Sicherheitsgründen (Hooliganismus) mit Gesamtkosten von 203,6 Mio Fr., wovon auf den Bund 93,5 Mio entfallen sollen, 28,5 Mio auf die Gesamtheit der Kantone und 81,6 Mio Fr. auf die „Host cities“. (Zur Bekämpfung des Hooliganismus soll das Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit verschärft werden, siehe dazu hier). Das führte nicht nur in den Austragungsorten, vor allem in Bern und Genf, zu heftigem Unmut bis hin zu Boykott-Drohungen, umso mehr als sich UEFA und Schweizerischer Fussballverband trotz der erwarteten enormen Gewinne weigern, sich mehr als nur symbolisch an den Sicherheitskosten zu beteiligen; auch im Gesamtbundesrat stiess VBS-Vorsteher Schmid vorerst auf wenig Gegenliebe. Er wurde von seinen Kollegen aufgefordert, die aus dem Ruder laufenden Kosten besser zu begründen. Das VBS ging noch einmal über die Bücher und reduzierte die Kosten für die öffentliche Hand auf 180 Mio Fr., wovon der Bund rund 75 Mio Fr. übernehmen soll; gemäss einem vom Bund in Auftrag gegebenen Gutachten müsste aus rechtlicher Sicht der SFV sämtliche Sicherheitskosten des Grossanlasses übernehmen.

Für viel Unverständnis sorgten auch die millionenschweren Auflagen, welche die UEFA den „Host cities“ machen will, sowie ihr Ansinnen, die von ihr ausgerichteten Siegerprämien dem Schweizer Fiskus zu entziehen.

Trotz der Querelen vom Vorjahr wird Zürich doch noch drei EM-Vorrundenspiele durchführen können; nachdem keine Rekurse eingegangen waren, stimmten die Zürcher Stimmberechtigten einem Kredit von rund 120 Mio Fr. für einen Neubau und einen EM-gerechten Ausbau des Letzigrund-Stadions zu.

Beiträge des Bundes an die Fussball-Europameisterschaft 2008 in der Schweiz (BRG 05.091)
Dossier: Fussball-Europameisterschaft 2008

Im Vorjahr hatte der Ständerat eine Motion Büttiker (fdp, SO) angenommen, welche eine Strafnorm im Fall von Dopingmissbrauch verlangte. Der Bundesrat hatte vergeblich geltend gemacht, er möchte diese Frage im Rahmen der gegenwärtig laufenden Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport zusammenhängend angehen und nicht einzelne Elemente der Dopingbekämpfung vorzeitig herausgreifen. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation und lehnte die Motion diskussionslos ab.

Doping

Die Fussball-Europameisterschaft 2008, die in Österreich und der Schweiz durchgeführt werden soll, geriet etwas in Turbulenzen, weil der Stadionneubau im Zürcher Hardturm durch Einsprachen von Anwohnern und Umweltschutz-Organisationen massiv verzögert wurde und zu scheitern drohte. Die für Zürich vorgesehenen Vorrundenspiele müssten deshalb nach Basel, Bern oder Genf verlegt werden, es sei denn, der ohnehin geplante Ausbau des Letzigrund-Stadions könne rechtzeitig realisiert werden. Die Zürcher Querelen beschäftigten schliesslich auch den Nationalrat. In einer Erklärung, der sich alle Fraktionen anschlossen, richtete er den Aufruf an alle Beteiligten, sich für die planmässige Durchführung zu engagieren. Der Bundesrat setzte eine interdepartementale Arbeitsgruppe für die Realisierung der Euro 2008 ein. Die zentrale Aufgabe des Gremiums unter Federführung des BASPO ist die Koordination der durch die öffentliche Hand zu erbringenden Leistungen bei der Vorbereitung und Durchführung des Grossanlasses. Eine weitere Arbeitsgruppe unter der Leitung des BAP beschäftigt sich mit der Lösung der komplexen Sicherheitsproblematik. Zudem will der Bund die „sportökonomischen“ Auswirkungen dieses Grossanlasses in Österreich und in der Schweiz evaluieren lassen. (Zu den Einsprachen aus Umweltschutzkreisen siehe hier; zu den geplanten Massnahmen gegen Hooligans siehe hier)

Beiträge des Bundes an die Fussball-Europameisterschaft 2008 in der Schweiz (BRG 05.091)
Dossier: Fussball-Europameisterschaft 2008

Für den Ständerat ist Doping im Sport Betrug. Mit 27 zu 4 Stimmen nahm die kleine Kammer eine Motion Büttiker (fdp, SO) an, die vom Bundesrat die Ausarbeitung einer Strafnorm gegen fehlbare Athleten verlangt. Mit dem Argument, eine juristische Expertise habe 1999 festgestellt, dass Sporttreibende in der Schweiz bei einem Dopingvergehen den Betrugstatbestand nicht erfüllen, hatte der Bundesrat Ablehnung beantragt.

Doping

Im November setzte der Bundesrat eine Massnahme des Entlastungsprogramms 03 um und strich seinen allgemeinen Förderbeitrag an die kantonalen Jugend- und Sportämter in der Höhe von rund 5 Mio Fr.; er kündigte an, im Rahmen des EP 04 noch einmal 2,5 Mio Fr. einsparen zu wollen. Im Voranschlag 2004 beantragte er eine Kürzung der Gelder für Jugend + Sport um weitere 1,5 Mio Fr., da ja neuerdings Gelder aus dem Tabakpräventionsfonds in die Sportförderung fliessen. Gegen diesen Plan formierte sich parlamentarischer Widerstand. Viele Abgeordnete stiessen sich an den Kürzungen, die zeitlich mit dem UNO-Jahr des Sports korrelieren. Dieses war wenige Tage zuvor in New York lanciert worden und basiert im Wesentlichen auf einer Initiative von alt Bundesrat Ogi. Im Nationalrat erreichte Humbel Näf (cvp, AG) mit 103 zu 59 Stimmen den Verzicht auf die Kürzung. Im Ständerat wurde ein ähnlicher Antrag Bieri (cvp, ZG), der allerdings die Subvention nur um 1 Mio Fr. anheben wollte, was den der Pro Helvetia gestrichenen Mitteln entsprochen hätte, abgelehnt. Mit 104 zu 63 Stimmen beharrte der Nationalrat auf seinem ersten Entscheid. Auch der Ständerat war nicht zum Nachgeben bereit: mit 27 zu 11 Stimmen blieb er beim Entwurf des Bundesrates, worauf die grosse Kammer ihre Haltung mit 114 zu 65 Stimmen bekräftigte. Die Einigungskonferenz wollte dem Nationalrat zustimmen. Ihr Antrag scheiterte jedoch in beiden Kammern, womit es bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzung blieb.

Jugend + Sport

Basierend auf ihrer Ethik-Charta und im Rahmen der im Vorjahr lancierten nationalen Fairplay-Kampagne verstärkten Swiss Olympic und das BASPO den Kampf gegen sexuelle Übergriffe im Sport. Die Kampagne, die auf Prävention, aber auch auf Intervention und Hilfestellung setzt, richtet sich in einem ersten Schritt an Jugendliche. Mit verschiedenen Partnern in allen Landesteilen wurde ein breites Beratungsangebot entwickelt.

sexuelle Übergriffe