Die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes bezüglich Qualitätssicherung ist nach dem Nichteintretensentscheid des Ständerates noch nicht vom Tisch. In der Frühjahressession 2017 wird sich das Plenum des Nationalrats mit der Vorlage befassen. Bereits im Herbst 2016 beschloss die SGK des Nationalrates, dass sie Eintreten beantragen werde (22 zu 2 Stimmen). Nicht nur das, sie hatte auch die Verwaltung beauftragt, neue Vorarbeiten zu ergreifen. Namentlich sollten nationale Ziele definiert, Qualitätsprogramme formuliert und eine Koordinationsplattform gebildet werden. Die Kommission war der Meinung, dass eine Verbesserung der Qualität medizinischer Leistungen Leiden verhindern und Kosten senken würde.
Anfang Februar gab die Kommission zudem bekannt, mit welchen Zielen sie in die bevorstehende nationalrätliche Debatte einsteigen möchte. Zum einen sollten Leistungserbringer und Versicherer stärker in die Pflicht genommen werden können. Dazu soll sich, gleich wie im stationären Bereich bereits üblich, auch im ambulanten Bereich die Tarifgestaltung an jenen Leistungserbringern orientieren, welche die „Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen”. Dies führe zu einer standardmässigen Erhebung der Qualitätsdaten und diene ihrem Vergleich. Zum anderen sollen die Leistungserbringer und Versicherer verpflichtet werden, nationale Verträge über die Qualitätsentwicklung einzugehen. Diese sollen vom Bund geprüft werden und Verbindlichkeit für alle Leistungserbringer haben. Wer sich nicht an diese Regeln halte, soll die Leistung nicht über die OKP abrechnen dürfen. Die Frage nach Finanzierungslösungen wurde indes noch offengelassen.
Ob sich die Kommission wie geplant im April 2017 wieder mit der Sache befassen wird, bleibt abhängig vom Eintretensbeschluss des Nationalrats.
Dossier: Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung