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Das Postulat Schenker (sp, BS) wurde von der Nationalrätin Mitte Juni eingereicht und beauftragte den Bundesrat, einen Bericht zu verfassen und aufzuzeigen, wie in der nächsten Medikamenten-Preisfestsetzungsrunde (ab 2015) vorgegangen werden könne. Dabei seien sowohl die Interessen der Pharmaindustrie, jene der Krankenkassen als auch diejenigen der Konsumentinnen und Konsumenten zu berücksichtigen. Die Methode sei so auszugestalten, dass sie auf möglichst klaren und transparenten Grundlagen basiere und dem Gleichgewicht zwischen therapeutischem Wert und Wechselkursen besser gerecht werde, als dies bis anhin der Fall gewesen sei. Der Bundesrat sah ein, dass im Hinblick auf die nächste Festsetzung der Preise ein Dialog stattfinden müsse. Mit dem Vorschlag auf Annahme des Postulats und der Aussicht auf Besserung der Gespräche mit allen betroffenen Akteuren legte der Bundesrat den Grundstein zur Annahme des Geschäfts, die im September in der grossen Kammer erfolgte.

Medikamenten-Preisfestsetzungsrunde

Aus Sorge vor Versorgungsschwierigkeiten im Medikamentenbereich reichte Nationalrätin Heim (sp, SO) im Juni des Berichtsjahres ein Postulat mit dem Titel Sicherheit in der Medikamentenversorgung ein. Das in der grossen Kammer angenommene Anliegen verlangt einen Kurzbericht mit Angaben über die Versorgungssituation in den Spitälern; über die geltenden gesetzlichen Grundlagen des Bundes; über den Vollzug durch die zuständigen Behörden sowie über die Umsetzung der Leistungserbringer. Der Bericht soll dazu dienen, Problemfelder und Ursachen zu eruieren und Handlungsempfehlungen daraus abzuleiten. Im Laufe der regelmässigen Evaluation der Versorgungslage hatte der Bundesrat bereits 2006 Massnahmen ergriffen, namentlich mit einer vorgezogenen Teilrevision des Heilmittelgesetzes, damit Spitäler und Apotheken die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln besser sicherstellen konnten.

Sicherheit in der Medikamentenversorgung

Die Neufestsetzung der Medikamentenpreise wurde in einer Kommissionsmotion, welche im April im Nationalrat eingereicht wurde, gefordert. Dabei wird der Bundesrat beauftragt, bezüglich der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Medikamenten, zusammen mit den Versicherern und der Pharmaindustrie eine einvernehmliche Lösung zu finden. Neben der Abfederung von Wechselkursschwankungen sei dabei insbesondere darauf zu achten, dass auch der Nutzen eines Medikamentes über den therapeutischen Quervergleich berücksichtigt werde. In seiner Stellungnahme verwies der Bundesrat auf oft divergierende Interessen zwischen Pharmaindustrie und Versicherern, weswegen er sich nicht dazu verpflichten könne, einvernehmliche Lösungen zu finden. Dieses Argument konterte Kommissionssprecher Frehner (svp, BS) allerdings in der Ratsdebatte, als er das Kommissionsanliegen vortrug: Aus durchgeführten Hearings mit Vertretern der Stakeholder gingen andere Erkenntnisse hervor, nämlich dass die beteiligten Akteure sehr wohl bereit seien, in einvernehmlichen Prozessen die Medikamentenpreise zu setzen. So sei dem EDI von Seiten der Pharmaindustrie ein Vorschlag zum Einlenken im nach wie vor bestehenden Konflikt um die Umsetzung der Preisverordnung unterbreitet worden. Der Verband Santésuisse tat in einer Medienmitteilung ebenfalls seine Unterstützung für die Motion kund. Angesichts dieser Signale erhielt die Motion zusätzliche Bedeutung: Es gehe nicht zuletzt auch darum, eine sich anbahnende konkrete Verhandlungslösung positiv zu begleiten, so der Kommissionssprecher. Die Ratsmehrheit setzte sich in der Gesamtabstimmung gegen eine Kommissionsminderheit und den Bundesrat durch und stimmte der Motion mit 99 zu 67 Stimmen zu, wobei die Ratslinke den bürgerlichen Parteien unterlag. Damit lag die Entscheidung über den Fortbestand dieser Motion beim Ständerat, welcher aber im Berichtsjahr nicht mehr dazu kam, sich über das Geschäft zu beugen.

Neufestsetzung der Medikamentenpreise

Les chambres ont adopté une motion de la CSEC-CN chargeant le Conseil fédéral de présenter dans un délai de deux ans les dispositions alors applicables aux essais thérapeutique, d’en souligner les tensions d’ordre juridique et de présenter des mesures y répondant. La motion propose ainsi de clarifier la distinction entre recherche et essais thérapeutiques, d’autoriser des essais de médicaments encore non autorisés en Suisse pour des patients gravement malades, de prévoir une réglementation autorisant des essais efficaces, adéquats et transparents, de lever certains obstacles administratifs, de prévoir une procédure de décision efficace, de déterminer dans quelle mesure un deuxième avis est nécessaire avant une intervention lourde et enfin de mettre en place des procédures accélérées pour des essais sur des patients gravement malades. Si le Conseil national a adopté cette motion sans discussion, le Conseil des Etats l’a modifiée sur proposition de sa commission afin d’insister sur l’objectif principal consistant à proscrire les essais thérapeutiques préjudiciables au patient et effectués sans qu’il en soit informé ou ait donné son consentement. Le Conseil national a finalement aisément accepté cette modification.

essais thérapeutique (Mo. 11.3001)
Dossier: Heilversuche

Le Conseil national a adopté par 105 voix contre 54 une motion de sa CSSSP, faisant suite à une initiative parlementaire Humbel (pdc, AG) (Iv. pa. 09.501) depuis retirée, chargeant le Conseil fédéral de désigner le caractère économique comme critère décisif dans le processus de reconnaissance d’autres indications de la protonthérapie et de nommer l’Institut Paul Scherrer comme seul centre de protonthérapie tant que d’autres indications de cette thérapie ne sont pas prises en charge par la LAMal. L’objectif principal est d’éviter une multiplication de ce type de centre et donc des coûts à charge de l’assurance maladie. Une minorité Bortoluzzi (udc, ZH) considérant que la motion va contre le principe de concurrence et de marché s’y est opposée sans succès.

protonthérapie

Le Conseil des Etats a accepté une motion Parmelin (udc, VD) adoptée par le Conseil national l’année précédente chargeant le Conseil fédéral de prendre les mesures nécessaires afin de renforcer la lutte contre le trafic et la contrefaçon des médicaments et autres produits thérapeutiques analogues aux niveaux pénal, administratif et financier en s’inspirant des dispositions spécifiques du trafic de stupéfiants dangereux et en assimilant ces pratiques à du trafic de drogue.

Schmuggel und die Fälschung

Le Conseil national a adopté un postulat de sa CSSSP demandant au Conseil fédéral de publier un rapport déterminant les conditions nécessaires afin de pouvoir interdire aux hôpitaux de prescrire des produits de marque aux patients au moment de leur sortie pour ne prescrire que leurs principes actifs. Le Conseil fédéral a répondu que le choix des produits relève de la liberté thérapeutique, il s’est toutefois montré prêt à améliorer la pratique de la prescription et d’en empêcher l’utilisation à des fins commerciales dans la loi sur les produits thérapeutiques.

produits de marque

Suite à la votation de 2009 qui a vu le peuple adopter l’initiative en faveur des médecines complémentaires, le Conseil fédéral a réintroduit à titre provisoire les prestations de ces médecines dans le catalogue de l’assurance de base malgré le préavis négatif de la Commission fédérale des prestations. Le DFI souhaite élaborer une nouvelle évaluation en 2017 afin de tester les critères d’économicité et d’efficacité exigés par la LAMal en collaboration avec les acteurs concernés.

médecines complémentaires

Bezüglich der Kosten von Medikamenten passte sich das Schweizer Preisniveau für Originalmedikamente immer mehr dem Durchschnitt anderer Länder an. Demnach lagen die Schweizer Fabrikationspreise zuletzt noch 6% über dem Schnitt der sechs Vergleichsländer (Deutschland, Frankreich, Österreich, Niederlande, Dänemark und England). Bei den Generika hingegen lagen die Schweizer Preise nach wie vor 46% höher als im Ausland.

Preisniveau

Die grosse Kammer nahm eine Motion Parmelin (svp, VD) an, die vom Bundesrat Gesetzesänderungen forderte, welche notwendig sind, um den Kampf gegen den Schmuggel und die Fälschung von Arzneimitteln und anderen Heilmitteln auf allen Ebenen zu verstärken. Als Vorbild sollte dabei die Bekämpfung des illegalen Betäubungsmittelhandels dienen.

Schmuggel und die Fälschung

Eine 2008 vom Nationalrat angenommene Motion Heim (sp, SO) wurde im Berichtsjahr auch im Ständerat behandelt und auf Empfehlung von Bundesrat und Kommission ebenfalls überwiesen. Die Motion verlangte von der Regierung, konkrete Massnahmen auszuarbeiten, um die Erkenntnislücke bei der medikamentösen Behandlung von Kindern zu schliessen.

medikamentösen Behandlung von Kindern

Im Winter stellte das BAG ein neues Programm zu „HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen“ vor. Die Massnahmen des Bundes im Bereich Aids sollen neu mit den Bemühungen gegen ähnlich übertragbare Krankheiten koordiniert werden. Mit dem revidierten Präventionsprogramm soll ein Fokus auf Massnahmen gerichtet werden, die sich an Risikogruppen wenden. Damit reagierte der Bund auf einen kritischen Bericht ausländischer Experten aus dem Vorjahr. Die Schweiz nimmt nicht nur bei den HIV-Infektionen in Europa einen Spitzenplatz ein, sondern auch bei anderen sexuell übertragbaren Krankheiten.

Strukturen der Aids-Prävention

Eine Motion Sommaruga (sp, BE) zielte auf die Förderung von verschiedenen Massnahmen zur eindeutigen Identifizierung von Arzneimitteln nach Wirkstoff und Dosierung ab, um damit der akuten Verwechslungsgefahr in Spitälern entgegenzuwirken. Der Bundesrat empfahl diejenigen Ziffern der Motion zur Annahme, welche verlangten, dass bei Originalpräparaten die Wirkstoffe direkt unter dem Markennamen aufgeführt werden und dass Generikahersteller den Wirkstoffnamen an erster Stelle aufführen. Die zwei weiteren Massnahmen, welche forderten, dass Swissmedic nicht nur die Produktequalität, sondern auch die Sicherheit der Anwendung dieser Produkte beurteilt, und dass die Spitäler darauf verzichten beim Austritt der Patienten Marken zu verordnen, empfahl der Bundesrat abzulehnen. Die kleine Kammer folgte den Empfehlungen des Bundesrates allerdings nicht und nahm auch Ziffer 3 und 4 der Motion mit 27 zu 10 Stimmen bzw. 25 zu 11 Stimmen an. Die Kommission des Nationalrates hatte mit 15 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenso wie der Bundesrat empfohlen, nur die ersten beiden Ziffern der Motion anzunehmen. Im Gegensatz zum Ständerat folgte der Nationalrat gegen den Willen einer links-grünen Minderheit den Empfehlungen von Kommission und Bundesrat mit 110 zu 60 Stimmen und nahm lediglich die ersten beiden Ziffern der Motion an.

eindeutigen Identifizierung von Arzneimitteln

Eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates wollte den Bundesrat beauftragen, Massnahmen zur Integration angemessener Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren in die Ausbildung von Ärzten, Chiropraktikern, Zahnärzten und Apothekern zu unterbreiten. Die Kommission des Ständerates hatte die Motion mit 13 zu 7 Stimmen zur Annahme empfohlen. Dies vor allem aufgrund des klaren Volks-Ja in der Abstimmung zur Komplementärmedizin im Vorjahr. Der Ständerat wie auch der Nationalrat folgten ihren jeweiligen befürwortenden Kommissionen und der Empfehlung des Bundesrates und nahmen die Motion an.

Ausbildung

Über das Anliegen der Motion der Kommission des Ständerates hinaus ging eine parlamentarische Initiative Graf-Litscher (sp, TG), welche eine Änderung des Medizinalberufegesetzes anstrebte und verlangte, dass jeder Schulmediziner über Basiswissen der ärztlichen Methoden der Komplementärmedizin verfügen müsse. Die Kommission des Nationalrates beantragte mit 10 zu 0 Stimmen bei 13 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben, hingegen die oben erwähnte Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates anzunehmen. Der Nationalrat folgte diesem Vorschlag mit 155 zu 6 Stimmen.

Änderung des Medizinalberufegesetzes

Die grosse Kammer nahm eine Motion Forster-Vannini (fdp, SG) mit 91 zu 74 Stimmen an. Die Motion fordert, zu prüfen, ob die anthroposophische Medizin im Rahmen des „Programms Evaluation Komplementärmedizin“ mit adäquaten wissenschaftlichen Methoden den Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erbracht habe. Diejenigen Methoden, welche den gesetzlich erforderlichen Nachweis erbracht haben, sollen in die Grundversicherung aufgenommen werden. Der Bundesrat hatte die Motion, aus Gründen der Rechtsgleichheit zwischen den einzelnen medizinischen Methoden und Verfahren, zur Ablehnung empfohlen. Dasselbe Argument wurde in einem Antrag Wasserfallen (fdp, BE) vorgebracht, der vom Nationalrat allerdings abgelehnt wurde. Die Kommission des Nationalrates hingegen hatte ohne Gegenstimme die Annahme der Motion beantragt.

Alternativmethoden

Der Nationalrat nahm ein Postulat Humbel (cvp, AG) an, das vom Bundesrat einen Bericht über die Optimierung der Medikamentenversorgung fordert. Der Bericht solle aufzeigen, wie der Anteil an Generika erhöht werden könne, wie sich ein Billigstpreissystem im Medikamentenbereich auswirken würde, inwieweit Medikamente bei Bagatellerkrankungen aus den Pflichtleistungen gestrichen werden können und welche Massnahmen gegen die Entsorgung von bezogenen, aber ungebrauchten Medikamenten ergriffen werden können.

Optimierung der Medikamentenversorgung

Ein Postulat Heim (sp, SO) (Po. 09.4009) forderte den Bundesrat auf, eine engere Zusammenarbeit mit der EU im Arzneimittelbereich anzustreben und dazu einen Bericht auszuarbeiten, der die Erarbeitung eines automatischen Informationsaustausches im Heilmittelbereich, einer verstärkten und vereinfachten Zusammenarbeit im Heilmittelbereich sowie die Prüfung von weiteren Möglichkeiten zur Zusammenarbeit bei der Zulassung von Arzneimitteln und die Vor- und Nachteile bei einer Acquisübernahme enthalte. In die gleiche Richtung zielte eine Motion der SVP, welche die Zusammenarbeit zwischen den Heilmittelbehörden der EU und der Schweiz verbessern wollte und dazu den Abschluss eines Memorandum of Understanding/Confidentiality Agreement zum Informationsaustausch forderte. Der Nationalrat überwies sowohl das Postulat als auch die Motion.

engere Zusammenarbeit mit der EU

Mit 591 Fällen lag die Zahl der gemeldeten HIV-Diagnosen im Jahr 2009 über einen Fünftel unter derjenigen des Vorjahres. Dies war der tiefste Wert seit fast 10 Jahren. Bei homosexuellen Männern war der Rückgang laut dem Bundesamt für Gesundheit am stärksten. Den Höchststand an Ansteckungen hatte das BAG 2002 mit 794 Diagnosen vermeldet. Für den Rückgang konnte das BAG keine schlüssige Erklärung abgeben. In Bezug auf das Risiko- oder Schutzverhalten seien in der Bevölkerung keine grösseren Änderungen festgestellt worden.

HIV-Diagnosen

Eine Motion Diener (glp, ZH) forderte vom Bundesrat verschiedene Massnahmen, zur Sicherstellung einer guten und günstigen Versorgung mit Arzneimitteln. Dazu gehören eine regelmässige, dreijährliche Preisüberprüfung der Arzneimittel, eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels und eine Beurteilung dieser Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu anderen Arzneimitteln. Zudem solle die Vergütung von Arzneimitteln, die ausserhalb der durch Swissmedic zugelassenen Fachinformationen angewendet werden, klar geregelt werden. Der Bundesrat erklärte sich zwar mit den Anliegen der Motionärin weitgehend einverstanden, war aber der Ansicht, dass dieses auch auf Verordnungsstufe geregelt werden könnte. Dem folgte der Ständerat allerdings nicht und nahm die Motion an. Auch der Nationalrat stimmte zu.

Versorgung mit Arzneimitteln

Gegen den Willen des Bundesrates nahm der Ständerat mit 22 zu 8 Stimmen ein Postulat Maury Pasquier (sp, GE) an, welches die Erstellung eines Berichtes forderte, der die heutige Vorgehensweise bei der Festsetzung des Verfallsdatums von Medikamenten beurteilt sowie Massnahmen beinhaltet, die getroffen werden könnten, damit dieses Verfallsdatum nicht missbräuchlich zu kurz angesetzt wird.

Festsetzung des Verfallsdatums von Medikamenten

Eine Motion Maury Pasquier (sp, GE) wollte den Bundesrat beauftragen, die nötigen Massnahmen vorzuschlagen, damit Medikamente, die in Ländern mit vergleichbaren Arzneimittelkontrollen bereits zugelassen wurden oder seit langem bekannt sind, in der Schweiz schneller in Verkehr gebracht werden können. Der Bundesrat teilte die Auffassung der Motionärin, dass der Zugang zu Arzneimitteln im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen vereinfacht werden kann und beantragte daher die Annahme der Motion. Dem folgten auch der Stände- und der Nationalrat.

Zugang zu Arzneimitteln

Auch der Bundesrat beschloss Sofortmassnahmen zur Senkung der Kosten bei den Medikamenten. Vorgesehen waren unter anderem eine Erweiterung des Länderkorbs für Preisvergleiche und geringere Margen für Ärzte und Apotheker. Der Bundesrat will damit ab 2010 im Bereich der Medikamente Einsparungen in der Grössenordnung von mindestens 400 Mio Fr. erzielen. Die Ärzteorganisation FMH wertete die Senkung der Margen bei der Medikamentenabgabe als Angriff auf die Ärzteschaft. Um Kosten einzusparen, erwog der Bundesrat auch, den Ärzten die Abgabe von Medikamenten zu verbieten. Auch darüber war die Ärzteschaft erbost.

Senkung der Kosten

Ein Postulat Jacqueline Fehr (sp, ZH) forderte den Bundesrat auf, zu zeigen, welche Trends sich im Bereich der „smart drugs“ abzeichnen und welcher politische Handlungsbedarf besteht. Ausserdem sollte aufgezeigt werden, wie die Medikamentenabhängigkeit in eine umfassende, kohärente Suchtpolitik eingearbeitet werden kann. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Annahme, insbesondere deshalb, weil ein Bericht zur Ausarbeitung einer kohärenten Suchtpolitik bereits in Bearbeitung sei. Dem folgte auch der Nationalrat und nahm das Postulat an.

Medikamentenabhängigkeit

Das BAG wollte im Hinblick auf das neu zu erarbeitende, ab 2011 geltende, Präventionsprogramm wissen, wie die Anstrengungen um eine Eindämmung der Aidsepidemie zwischen 2004 und 2008 zu beurteilen seien. Ein von ausländischen Forschern geleitetes Team hatte daher die Strukturen der Aids-Prävention unter anderem mit Umfragen durchleuchtet. Eine der Schlussfolgerung bestand darin, dass zu wenig innovative Anstrengungen unternommen werden, um das Verhalten von Risikogruppen wie Homosexuelle und Migranten zu verbessern. Kein europäisches Land sei im Umgang mit HIV-Positiven so rigoros wie die Schweiz. Steckt hier ein Infizierter absichtlich jemanden mit dem HIV-Virus an, wird dies als Körperverletzung gewertet. Die Autoren der Studie forderten, diesen Artikel einzuschränken, da er für HIV-Positive diskriminierend sei, weil sie allein für die Verbreitung des Virus verantwortlich gemacht werden. Ausserdem verhindere eine drohende Bestrafung, gemäss der Aidshilfe Schweiz, keine neuen HIV-Infektionen.

Strukturen der Aids-Prävention