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Eineinhalb Jahre nach ihrer Einreichung gelang der parlamentarischen Initiative Humbel (cvp, AG) der entscheidende Schritt, nämlich die Zustimmung auch in der zweiten Gesundheitskommission. Die Kommission des Erstrates hatte bereits im Frühjahr 2017 den Vorstoss zum Moduswechsel bei der Aushandlung der Medikamentenpreise gutgeheissen. So sollten neu die Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) direkt zwischen den Herstellern oder Lieferanten und den Krankenkassen beziehungsweise deren Verbänden ausgehandelt werden. Sekundiert wurde Humbel von 16 weiteren mitunterzeichnenden Parlamentarierinnen und Parlamentariern aller Parteien. Bis anhin wurden die Höchstvergütungsbeträge vom EDI bestimmt, wobei sie jedoch teilweise als überhöht kritisiert wurden. Nachdem Humbel bereits zwölf Jahre zuvor eine ähnliche Motion eingereicht hatte, die zwar von beiden Räten angenommen worden war, in der Folge jedoch keine Wirkung entfaltet hatte, gelangte das Anliegen nun mit mehr Nachdruck erneut auf die Agenda. Die Initiantin ortete in den Höchstpreisen faktische Fixpreise, weil es für die Anbieter kaum Anreize gebe, diese zu unterbieten. Letztlich zementiere dies das zu hohe Kostenniveau. Die mit der Initiative herbeigeführte freie Preisaushandlung zwischen den Leistungserbringern und den Versicherern solle ein effizienteres Gegenmodell zum gegenwärtigen System der Höchstpreisvergütung schaffen. Die SGK des Nationalrates hatte der Initiative mit 13 zu 5 Stimmen (eine Enthaltung) Folge gegeben, die Kommission des Ständerates folgte dem Votum mit 9 zu 1 Stimmen (3 Enthaltungen). Letztere versprach sich mit der Neuerung eine – zumindest leichte – Hemmung des Kostenanstiegs im Bereich der Arzneimittelpreise.

Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste

Mit einer parlamentarischen Initiative ersuchte Nationalrätin Gilli (gp, SG) mit einer marginalen Änderung im Heilmittelgesetz eine erneute Verlängerung der kantonalen Zulassung von Arzneimitteln. Nötig geworden war diese Anpassung aus zeitlichen Gründen: Die Beratung und Inkraftsetzung des revidierten Heilmittelgesetzes (HMG), welches die Arzneimittelzulassung vereinfachen wird, dauerten länger an, als geplant. Währenddessen liefen die Fristen einzelner Übergangsbestimmungen bereits aus, namentlich auch jene betreffend die kantonale Zulassung von Medikamenten. Um Rechtssicherheit für die Hersteller bei kantonalen Zulassungen zu schaffen, seien diese nochmals befristet zu verlängern, so die Forderung der Initiative. Ohne eine derartige Verlängerung im HMG wären kantonale Arzneimittel ab Anfang 2014 nicht mehr rechtmässig im Handel erhältlich, was einerseits illegalen Handel begünstigen und andererseits mangelnde behördliche Kontrolle bedeuten würde. Nachdem die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit beider Kammern der Initiative Folge gegeben hatten und der Bundesrat sowohl das Anliegen unterstützte als auch unter bestimmten Voraussetzungen ein Fortbestehen solcher kantonal zugelassener Arzneimittel im neuen HMG vorsah, stiess dieser Vorstoss auf wenig Widerstand im Parlament. Die entsprechend ausgearbeitete Gesetzesvorlage passierte die beiden Räte einstimmig mit 142 Stimmen im National- und 32 Stimmen im Ständerat. Auch die Schlussabstimmungen während der Sommersession fielen einstimmig zugunsten dieses Geschäfts aus. Kantonale Zulassungen von Arzneimitteln bleiben somit bis zum 31. Dezember 2017 gültig.

erneute Verlängerung der kantonalen Zulassung von Arzneimitteln.

Eine parlamentarische Initiative Menétrey-Savary (gp, VD) verlangte, dass der Versandhandel von Arzneimitteln wirksam verboten wird, die Ausnahmen im Heilmittelgesetz präziser festgelegt und die Vorteile, welche den Ärzten bei dieser Vertriebsmethode gewährt werden, ausgeschlossen werden. Zwar verbietet das Heilmittelgesetz grundsätzlich den Versandhandel mit Medikamenten, aber die Kantone können unter bestimmten Bedingungen Bewilligungen erteilen. Dies hatte dazu geführt, dass der Versandhandel einen Marktanteil von 20% einnahm. Erschwerend kam hinzu, dass den Ärzten mit der Verschreibung von Medikamenten beim Versandhandel zum Teil finanzielle Vorteile zukamen. Die Kommission des Ständerates gab der Initiative im Gegensatz zu derjenigen des Nationalrates keine Folge. Sie argumentierte damit, dass die Zulässigkeit von neuen Vertriebskanälen für Medikamente in einem umfassenden Rahmen diskutiert werden müsse. Obwohl seine Kommission an ihrem Beschluss festhielt, lehnte der Nationalrat die Initiative mit 79 zu 90 Stimmen ab.

Versandhandel von Arzneimitteln

Mehr Unterstützung fand die Landesregierung vorerst in der grossen Kammer, die eine analoge Motion Hochreutener (Mo. 97.3637) sowie zwei ähnlich gelagerte Motionen Wiederkehr (ldu, ZH) (Mo. 98.3189) und Cavalli (sp, TI) (Mo. 98.3191) nur als Postulate annahm. Ausformulierte Vorschläge machte eine Motion Gysin (sp, BS) (Mo. 97.3309). Bei Verfügbarkeit eines Generikums sollten die Krankenkassen lediglich verpflichtet werden, das kostengünstigere Präparat zu bezahlen; zudem dürften die Ärzte nur mehr den Wirkstoffnamen und nicht mehr ein konkretes Produkt verschreiben. Auch dieser Vorstoss wurde nur in der abgeschwächten Form des Postulats verabschiedet. Bis Ende Jahr liess sich dann aber offensichtlich auch der Nationalrat davon überzeugen, dass es an der Zeit ist, hier Druck aufzusetzen. Oppositionslos nahm er in der Wintersession eine parlamentarische Initiative Strahm (sp, BE) an, welche Parallelimporte unter der Bedingung gestatten will, dass der darin enthaltene Wirkstoff bereits einmal in der Schweiz zugelassen wurde.

Motionen kostengünstigere Präparat parlamentarische Initiative Parallelimporte

Die starke Betonung der Prävention auf allen Ebenen ging einher mit einem wachsenden Unbehagen an der Schulmedizin, deren Zielsetzungen und Massnahmen vermehrt hinterfragt wurden. In einer parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrat Hafner (gp, BE; Pa.Iv. 89.222), dass die Bundesbehörden ihre Unterstützung der gesamtschweizerischen Impfkampagne gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) sofort einstellen sollten, da dadurch ein faktischer Impfzwang geschaffen werde, der die freiheitlichen Grundrechte verletze. Das allgemein grosse Interesse für alternative Heilmethoden kam in einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat Hafner (Po. 89.538) zum Ausdruck, welches die Berücksichtigung der Erfahrungsmedizin insbesondere in der Arzneimittelkommission anregte, und das von 100 Parlamentarierinnen und Parlamentariern mitunterzeichnet worden war.

Einstellung der Unterstützung der Impfkampagne gegen Masern, Mumps und Röteln (Pa.Iv. 89.222)