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Jahresrückblick 2021: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport

Auch im Jahr 2021 bestimmte die Covid-19-Pandemie massgeblich den Takt in der Schweizer Gesundheitspolitik. Unabhängig davon gaben hingegen insbesondere Geschäfte im Zusammenhang mit verschiedenen Volksinitiativen zu reden.

Am prominentesten diskutiert wurde in den Medien die Pflegeinitiative, wie beispielsweise Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse (im Anhang) zeigt – noch nie in den letzten vier Jahren wurde anteilsmässig häufiger über das Thema «Pflege» diskutiert als im Jahr 2021 (vgl. Abbildung 2). Die Pflegeinitiative zielte auf eine Verbesserung des Pflegendenstatus ab und wollte durch eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen den «Zugang aller zu einer ausreichenden Pflege von hoher Qualität» sicherstellen. Ende November 2021 nahm eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Vorlage an (61.0%). Mit Ausnahme eines Kantons sagten ferner alle Stände Ja und hörten damit nicht auf ihre Vertreterinnen und Vertreter in Bundesbern, welche die Initiative zur Ablehnung empfohlen hatten. Stattdessen wollten Regierung und Parlament den in der Initiative dargelegten Problemen mittels eines von der SGK-NR ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlags auf Gesetzesebene begegnen. Dieser hätte neben einer Ausbildungsoffensive auch eine Kompetenzerweiterung bezüglich selbständiger Abrechnung von Pflegeleistungen vorgesehen. In den Medien wurde der Abstimmungserfolg des Initiativkomitees unter anderem – aber nicht ausschliesslich – mit der Covid-19-Pandemie erklärt.

2021 ebenfalls auf der Traktandenliste des Parlaments stand die Organspende-Initiative und der dazu vom Bundesrat lancierte indirekte Gegenvorschlag. Einigkeit herrschte darüber, dass der Status quo der Zustimmungslösung nicht zufriedenstellend sei. Das Volksbegehren, welches beabsichtigte, dass neu alle Menschen automatisch zu Organspenderinnen und -spendern werden sollten, falls sie sich nicht explizit dagegen ausgesprochen hatten, ging jedoch sowohl dem Bundesrat als auch den beiden Kammern zu weit. Die Landesregierung forderte daher in ihrem Gegenvorschlag eine erweiterte Zustimmungslösung, bei der die Meinung der Angehörigen ebenfalls berücksichtigt wird. Nachdem der Nationalrat das Volksbegehren zunächst (denkbar knapp) zur Annahme empfohlen hatte, folgte er in der Herbstsession dem Ständerat, der sich einstimmig gegen die Initiative ausgesprochen hatte. Der indirekte Gegenvorschlag hingegen war weitgehend unbestritten und wurde von beiden Räten grossmehrheitlich für eine gute Lösung befunden, worauf das Initiativkomitee die Initiative bedingt zurückzog.

Die dritte Volksinitiative, mit der sich das Parlament 2021 im Gesundheitsbereich beschäftigte, war die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung», welche ein lückenloses Tabakwerbeverbot zum Inhalt hat. Auch dieses Volksbegehren ging National- und Ständerat zu weit, weshalb sie die Initiative zur Ablehnung empfahlen. Parallel dazu befasste sich das Parlament mit einem neuen Tabakproduktegesetz, das im Herbst 2021 verabschiedet wurde und unter anderem ebenfalls Bestimmungen zu Tabakwerbung beinhaltete. Die beiden Kammern präsentierten die Gesetzesrevision als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative.

Als Folge der ersten Welle der Covid-19-Pandemie im Vorjahr beklagten viele Spitäler finanzielle Einbussen. Die Kantone Schaffhausen, Aargau, Tessin und Basel-Stadt reagierten 2021 mit vier Standesinitiativen, mittels welcher sie den Bund dazu auffordern wollten, für die Ertragsausfälle, die in Zusammenhang mit dem vom Bundesrat angeordneten Verbot «nicht dringend angezeigte[r] medizinische[r] Eingriffe und Therapien» entstanden waren, aufzukommen. Der Ständerat gab den Geschäften in der Wintersession 2021 mit 21 zu 19 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) keine Folge.

Verglichen mit dem Vorjahr, als die Medien sehr ausführlich über die Sportpolitik berichteten (vgl. Abbildung 2), erhielt dieses Thema im Jahr 2021 nur beschränkt Beachtung. Erneut medial diskutiert wurden unter anderem die finanziellen Schwierigkeiten der Sportvereine, deren Unterstützung auch vom Ausgang der Abstimmung über die zweite Revision des Covid-19-Gesetzes abhing.
Im Parlament wurde insbesondere die Frage diskutiert, wie eine Mitsprache der Bevölkerung bei der Organisation und der finanziellen Unterstützung Olympischer Spiele ermöglicht werden kann. Diesbezüglich zeigte sich der Nationalrat offener als der Ständerat, als er in der Sommersession ein entsprechendes Postulat der WBK-NR annahm und einer parlamentarischen Initiative Semadeni (sp, GR) Folge gab. Letztere schickte der Ständerat in der darauffolgenden Session allerdings bachab. Das Parlament diskutierte des Weiteren über die Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung 2022–2027 (NASAK 5), wobei der Ständerat den bundesrätlichen Entwurf in der Herbstsession guthiess und der Nationalrat ihm in der Wintersession folgte.

Im Bereich Sozialhilfe beugte sich die kleine Kammer in der Frühjahrssession 2021 über eine Motion Carobbio Guscetti (sp, TI), welche darauf abzielte, Sofortmassnahmen gegen das durch die Covid-19-Pandemie verursachte Armutsrisiko zu ergreifen. Das Geschäft fand jedoch bei den Kantonsvertreterinnen und -vertretern keine Mehrheit. Medial thematisiert wurden unter anderem die möglichen Folgen der Pandemie für die Sozialhilfe sowie ein Urteil des EGMR, in welchem der Kanton Genf bezüglich seines Bettelverbotes kritisiert wurde.

Jahresrückblick 2021: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Dossier: Jahresrückblick 2021

Nach einer ersten Änderung im Dezember 2020 wurde das im September 2020 geschaffene Covid-19-Gesetz im Frühjahr 2021 bereits zum zweiten Mal revidiert. Seine Botschaft zur neusten Revision legte der Bundesrat im Februar 2021 vor und teilte diese in drei Projekte auf: in eine Änderung des Covid-19-Gesetzes, in einen Bundesbeschluss über die Finanzierung der Härtefallmassnahmen sowie in eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) bezüglich des ausserordentlichen Beitrags 2021 an den Ausgleichsfonds.
Wie bereits bei der ersten Revision begründete der Bundesrat die neuste Überarbeitung mit der Entwicklung der Epidemie und den seit der letzten Revision getroffenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Im Zentrum standen dabei ähnliche Aspekte wie bereits im Dezember: die Härtefallmassnahmen der Kantone, Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung sowie im Kulturbereich. Neu hinzu kamen aber auch Massnahmen zugunsten von Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Bei den Härtefallhilfen forderte der Bundesrat eine Aufstockung der Mittel um CHF 7.5 Mrd. auf CHF 10 Mrd., «um den Kantonen die notwendige Planungssicherheit zu geben», wie er betonte. Zudem sollten die verschiedenen Tranchen des Bundesrates an die Härtefallhilfen der Kantone neu geregelt werden: Bisher waren vier Tranchen (CHF 400 Mio.; CHF 600 Mio.; CHF 750 Mio.; CHF 750 Mio.) bewilligt worden, nun waren auf Wunsch der Kantone nur noch zwei Tranchen vorgesehen: Eine erste Tranche über CHF 6 Mrd., an der sich die Kantone zu 30 Prozent beteiligen und mit der Unternehmen mit Jahresumsätzen bis CHF 5 Mio. unterstützt werden sollten, sowie eine zweite, ausschliesslich vom Bund finanzierte Tranche über CHF 4 Mrd. Diese war zur Unterstützung von Unternehmen mit höheren Jahresumsätzen gedacht, mit der aber auch besondere Belastungen der Kantone (etwa der Tourismus-Kantone) ausgeglichen werden sollten. Diese Mittel würden bis zum Ende der Pandemie ausreichen, prophezeite der Bundesrat. Zur Finanzierung dieser Härtefallhilfen wurde überdies ein Verpflichtungskredit über CHF 8.2 Mrd. nötig (70 Prozent von CHF 6 Mrd. plus CHF 4 Mrd.). Zur Unterstützung von Unternehmen mit Zweigniederlassungen in verschiedenen Kantonen wurde definiert, dass der Kanton, in dem der Sitz des Unternehmens an einem Stichtag liegt, für das Verfahren zuständig sein soll.
Bei der Arbeitslosenversicherung sollte die Anzahl Taggelder um drei Monate erhöht werden, da die schwierige Arbeitsmarktsituation eine Stellensuche erschwere. Zudem schlug der Bundesrat die erneute Aufhebung der Voranmeldefrist für Kurzarbeit, eine Verlängerung der Kurzarbeitsbewilligungen auf sechs Monate – mit der Möglichkeit einer Verlängerung der Höchstbezugsdauer auf 24 Monate – und einen rückwirkenden Anspruch auf KAE vor. Wie bereits im Vorjahr sollten die Kosten für die KAE auch 2021 durch einen ausserordentlichen Beitrag des Bundes an die ALV übernommen und nicht über die ALV-Beiträge der Versicherten finanziert werden.
Den Kulturschaffenden hatten Bundesrat und Parlament bereits im Dezember 2020 Zugang zur Unterstützung für Kulturunternehmen gewährt, jedoch ohne Möglichkeiten auf rückwirkende Ausfallentschädigungen. Nun sollten die Kulturschaffenden aber auch rückwirkend für den Zeitraum vor dem 19. Dezember 2020 Unterstützung beantragen können.
Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung sollten neu auch dann für ihre finanziellen Ausfälle im Frühjahr 2020 entschädigt werden, wenn sie von der öffentlichen Hand betrieben werden – privaten Institutionen war bereits bei der Schaffung des Covid-19-Gesetzes eine entsprechende Hilfe zugesagt worden.

Vor der Präsentation der Botschaft hatte der Bundesrat aufgrund der Dringlichkeit zwar keine Vernehmlassung, jedoch Konsultationen bei den Kantonen und Wirtschaftsverbänden durchgeführt. Eine «überwiegende Mehrheit der Kantone» befürwortete die starke Erhöhung der Härtefallhilfen, «praktisch alle Kantone» erachteten den Kantonsanteil jedoch als zu hoch. Mehrfach wurde auch eine rasche Lockerung der behördlichen Einschränkungen gefordert.

Zweite Revision des Covid-19-Gesetzes (Änderung und Zusatzkredit; BRG 21.016)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

Jahresrückblick 2020: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport

Die Gesundheitspolitik stand 2020, wie die gesamte Schweizer Politik, ganz im Zeichen der Corona-Pandemie, welche die Schweiz im Februar – damals noch als Epidemie eingestuft – erreichte und seither in Atem hält. Die steigenden Infektionszahlen veranlassten den Bundesrat dazu, am 28. Februar die «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz auszurufen, mit welcher der Bund die Weisungsbefugnisse gegenüber den Kantonen sowie die Verantwortung für die Krisenbewältigung übernahm. Zudem verabschiedete die Regierung die Verordnung über «Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19)», durch welche Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen bis auf Weiteres verboten wurden. Dennoch stiegen die Fallzahlen in der Folge drastisch an, so dass der Bundesrat am 13. März in einer zweiten Verordnung die Einreise aus Risikoländern einschränkte und das Zusammenkommen von über 100 Personen untersagte.
Nachdem auch diese Massnahmen dem Anstieg der Fallzahlen keinen Einhalt gebieten konnten, verkündete der Bundesrat am 16. März die ausserordentliche Lage gemäss dem Epidemiengesetz und ordnete einen Lockdown an, um weiterhin genügend freie Betten in Krankenhäusern garantieren zu können. Abgesehen von Lebensmittelgeschäften und Gesundheitseinrichtungen mussten sämtliche Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe schliessen. Öffentliche und private Veranstaltungen wurden untersagt, der Präsenzunterricht in Schulen wurden verboten und die Bevölkerung wurde dazu angehalten, zuhause zu bleiben und wenn möglich Homeoffice zu betreiben. Einhalten der Hygienemassnahmen und Abstand wahren – was sich in den darauffolgenden Monaten noch als Social Distancing durchsetzen sollte –, waren die Devise. Die Grenzen zu sämtlichen noch offenen grossen Nachbarländern wurden geschlossen und Schweizerinnen und Schweizer zurück ins Land gerufen. In diesem Zusammenhang organisierte die Regierung Rückholaktionen von im Ausland gestrandeten Bürgerinnen und Bürgern, an der sich auch die Rega beteiligte.
Am 20. März reduzierte die Landesregierung die erlaubte Gruppengrösse von öffentlichen Versammlungen weiter auf fünf Personen. Da die Spitäler stark beansprucht waren, verbot sie zudem die Durchführung von nicht dringend notwendigen Untersuchungen, Eingriffen und Therapien in medizinischen Einrichtungen], was dazu führte, dass die Spitäler erhebliche finanzielle Einbussen erlitten. Gleichzeitig hob der Bundesrat die Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten im Gesundheitswesen auf, um der Problematik der knappen personellen Ressourcen begegnen zu können.
Am 8. April verlängerte der Bundesrat die Massnahmen der ausserordentlichen Lage bis zum 26. April, kündigte aber am 16. April erste Lockerungsschritte an, die bis im Juni erfolgten. In der Folge entspannte sich die Situation während den Sommermonaten, so dass der Bundesrat das Corona-Zepter an die Kantone zurückgegeben konnte. Diese Beruhigung der Lage war jedoch nur von begrenzter Dauer: Aufgrund der steigenden Fallzahlen erliess der Bundesrat am 18. Oktober erneut landesweite Massnahmen wie zum Beispiel ein Versammlungsverbot von mehr als 15 Personen.
Weil die vom Bundesrat erlassenen Notverordnungen nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft treten, mussten die darin enthaltenen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Bundesgesetz gegossen werden. In der Herbstsession behandelte das Parlament entsprechend das stark umstrittene dringliche Covid-19-Gesetz, zu dem der Verein «Freunde der Verfassung» das Referendum ergreifen wollte. Bereits in der Wintersession und somit noch vor Ablauf der Referendumsfrist nahm das Parlament auf Antrag des Bundesrates zudem einige Anpassungen am neuen Gesetz vor, die es dem Bundesrat ermöglichen sollen, die Auswirkungen der zweiten Welle abzudämpfen.

Obwohl die Corona-Pandemie den Parlamentsbetrieb zweifelsohne dominierte, wurden auch andere Geschäfte in der Gesundheitspolitik behandelt. Im Bereich der Krankenpflege war dies zum Beispiel der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative, dem sich die beiden Räte in mehreren Sessionen annahmen. Der Pflegeberuf hatte durch die Coronakrise zwar an Ansehen gewonnen, trotzdem gab es zwischen den beiden Parlamentskammern unter anderem noch Differenzen bezüglich des eigenständigen Abrechnens durch die Pflegefachpersonen mit den Krankenkassen oder bezüglich der Ausbildungsbeiträge durch die Kantone.
Weiter ermöglichten die beiden Räte in der Herbstsession Versuche zur kontrollierten Abgabe von Cannabis, von denen man sich einen Erkenntnisgewinn zu alternativen Regulierungsformen erhoffte. Auch medizinischer Cannabis war 2020 ein Thema: So beabsichtigte der Bundesrat, den Zugang zu medizinischen Cannabisbehandlungen zu ermöglichen. Die Volkskammer befasste sich in der Wintersession mit dem Geschäft und hiess die entsprechende Änderung am BetmG gut.
Im Spätsommer gab die Landesregierung bekannt, dass sie die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» zur Ablehnung empfehle, da ihr das Anliegen zu weit gehe. Es müsse ein gewisses Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen und den Interessen der öffentlichen Gesundheit bestehen, was der Bundesrat beim Volksbergehren, das ein weitreichendes Verbot für Tabakproduktewerbung vorsah, als nicht gegeben erachtete. Er unterstütze allerdings den Jugendschutz im Rahmen der parlamentarischen Debatte zum Tabakproduktegesetz, mit dem sich der Nationalrat im Dezember 2020 auseinandersetzte.

Während in der Sportpolitik zu Beginn des Jahres Themen wie die in Lausanne organisierten Olympischen Winterjugendspiele und das Fortbestehen des Lauberhornrennens in den Schlagzeilen waren, wichen diese Ende Februar Artikeln im Zusammenhang mit Covid-19. So traf die Absage von Grossveranstaltungen vor allem die Profiligen des Fussballs und des Eishockeys hart. Nachdem die Ligen zuerst eine vorläufige Pause eingelegt hatten, wurden die Saisons am 12. März (Eishockey) respektive 30. April (die unteren Ligen im Fussball) definitiv abgebrochen. Zwischenzeitlich kam es zu Diskussionen, ob Geisterspiele durchgeführt oder ganz auf den Spielbetrieb verzichtet werden sollte. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus zu dämpfen, sagte der Bundesrat am 20. März der Sportbranche CHF 100 Mio. zu, wobei die eine Hälfte in Form von zinslosen Darlehen an den Spitzensport und die andere Hälfte als A-fonds-perdu-Beiträge an den Breitensport gehen sollten. Da dies nicht ausreichte, wurde Mitte Mai ein Stabilisierungspaket im Umfang von einer halben Milliarde Franken festgelegt. Im Rahmen der Behandlung des Covid-19-Gesetzes im September einigten sich National- und Ständerat darauf, dass nicht die Ligen, sondern die Sportvereine selber Darlehen erhalten sollen, wobei sie Sicherheiten im Umfang von einem Viertel ihres betrieblichen Aufwandes der Saison 2018/19 zu leisten haben. Anfang November stellte Sportministerin Amherd ein Hilfspaket für den Sport vor, das bis Ende 2021 CHF 350 Mio. für den Spitzensport und CHF 200 Mio. für den Breitensport vorsah und von dem auch semiprofessionelle Teams verschiedener weiterer Sportarten profitieren können sollen.

Nicht nur für die Unternehmen und die Sportvereine, sondern auch für die Schweizer Bevölkerung hatte die Corona-Pandemie grosse finanzielle Einbussen zur Folge, weshalb sich auch im Themenbereich Sozialhilfe einiges tat. Dabei würden aber nicht alle Bevölkerungsgruppen gleich stark von der Krise getroffen, berichteten die Medien. Der Krise besonders stark ausgesetzt seien die unteren Einkommensschichten, wo bereits einige Hundert Franken, die beispielsweise wegen dem durch Kurzarbeit für viele Personen auf 80 Prozent reduzierten Lohn wegfielen, einen grossen Unterschied machten. Aus diesem Grunde hielt die Hilfsorganisation Caritas den Bundesrat und das Parlament dazu an, Unterstützungsprogramme, die einmalige Direktzahlungen in der Höhe von CHF 1'000 beinhalteten, für armutsbetroffene Haushalte und Einzelpersonen zu beschliessen. Die durch die Pandemie gemäss Medien verstärkten Ungleichheiten in der Bevölkerung wurden insbesondere anhand der teilweise über einen Kilometer langen Menschenschlangen vor Lebensmittelausgabestellen in Genf oder Zürich ersichtlich. Besonders stark auf solche Angebote angewiesen waren viele Sans-Papiers, die keine Sozialhilfe beziehen können, sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung, da diese einen Widerruf ihrer Bewilligungen riskierten, wenn sie Sozialhilfe bezögen.
Bereits im Vorjahr – also noch vor der Pandemie – hatte der Ständerat eine Motion der WBK-SR (Mo. 19.3953) behandelt, welche die Einrichtung eines fünfjährigen Monitoring-Zyklus zur Prävention und Bekämpfung von Armut beabsichtigte. Der Nationalrat stimmte dem Kommissionsbegehren in der Sommersession 2020 zu; dies wohl auch im Lichte der gegebenen Umstände, wie einige Medien mutmassten.

Welch gewaltigen Raum die Thematik rund um die Covid-19-Pandemie in der Medienberichterstattung einnahm, widerspiegelt sich auch in der Anzahl dazu veröffentlichter Zeitungsartikel (siehe APS-Zeitungsanalyse 2020). Dabei dominierte die Pandemie nicht nur die Berichterstattung im Themenbereich «Gesundheitspolitik» (siehe Abb. 1), sondern machte zu Zeiten, wo die Covid-19-Fallzahlen sehr hoch waren – sprich im Frühjahr und im Herbst –, sogar gut ein Drittel beziehungsweise ein Viertel der abgelegten Zeitungsberichte über alle untersuchten Zeitungen und Themen hinweg aus. Während sich die Artikelzahl zur Sozialhilfe 2020 auf konstant tiefem Niveau hielt, ist für den Sport im Mai ein leichter Peak erkennbar. Im September, als das Parlament das Covid-19-Gesetz beriet, von welchem auch der Sport stark betroffen war, fiel die Medienpräsenz hingegen sehr gering aus.

Jahresrückblick 2020: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Dossier: Jahresrückblick 2020

Nachdem die WBK-NR, WBK-SR, SPK-NR, SPK-SR, FK-SR und die RK-NR das dringliche Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) behandelt und ihre Empfehlungen an die beiden SGK abgegeben hatten, befasste sich die SGK-NR mit dem Geschäft und nahm es in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 6 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an. Bezüglich einiger Punkte unterbreitete sie der grossen Kammer allerdings Änderungsvorschläge. So soll der Bundesrat bei der Ausarbeitung von Massahmen neben den Kantonen auch die Dachverbände der Sozialpartner in seine Arbeit integrieren. Weiter soll das Parlament fortlaufend über die Gesetzesumsetzung in Kenntnis gesetzt und die zuständigen Kommissionen zu den beabsichtigten Verordnungen konsultiert werden. Der Bundesrat und die Kantone sollen ausserdem beauftragt werden, regional und zeitlich vergleichbare Daten, die auf die drohende Überlastung des Gesundheitssystems, eine erhöhte Sterblichkeit oder schwere Krankheitsverläufe hindeuten, heranzuziehen, wenn es um die Anordnung neuer Massnahmen geht. Bezüglich Ausländer- und Ausländerinnenrecht verlangte die Kommission, dass der Familiennachzug sowie die Einreise von Konkubinatspartnerinnen und -partnern von den vom Bundesrat getroffenen Einreise- und Aufenthaltseinschränkungen ausgenommen werden. Im Bereich der Kultur sollen dem entsprechenden Bundesamt – anstatt den von der Regierung vorgeschlagenen CHF 80 Mio. – bis zu CHF 100 Mio. für das Jahr 2021 zur gemeinsam mit den Kantonen angebotenen Unterstützung von Kulturunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Was den Erwerbsersatz anbelangt, soll sichergestellt werden, dass nur diejenigen Personen eine Entschädigung erhalten, bei denen tatsächlich ein Erwerbsausfall nachgewiesen werden kann. Ebenfalls Anspruch auf eine Rückerstattung im Rahmen des Covid-19-Erwerbsersatzs sollen Arbeitgeberinnen und -geber haben, die «besonders gefährdeten Angestellten bei einem faktischen Berufsausübungsverbot weiterhin den Lohn zahlen». Ferner soll die Regierung Kurzarbeitsentschädigungen für Bereitschaftsmitarbeitende, Personen mit befristetem Arbeitsvertrag sowie für solche, die eine Lehre absolvieren oder «für Temporärarbeit vermittelt werden», einführen können. Betreffend Pensionskassen forderte die SGK-NR, dass die Regelung, gemäss welcher Versicherte, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres von ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin entlassen werden, in ihrer Pensionskasse verbleiben können, nicht erst Anfang 2021, sondern bereits ab August 2020 in Kraft treten soll. Auch legte die Kommission fest, dass Personen, die lediglich fahrlässig gegen die Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes verstossen, nicht mit einer Geldstrafe gebüsst werden sollen. Einen Antrag, der die Fortsetzung der finanziellen Unterstützung des Bundes für Institutionen im Bereich der ausserfamiliären Kinderbetreuung forderte, lehnte die Kommissionsmehrheit hingegen mit der Argumentation ab, dass dies in die Zuständigkeit der Kantone falle. Für die Beratung des Geschäfts im Nationalrat wurden 33 Minderheitsanträge eingereicht. Zudem reichte die SGK-NR eine Motion ein, mit der sie den Bundesrat mit der finanziellen Unterstützung der Eventbranche betrauen wollte.

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz; BRG 20.058)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

Im August 2020 beugte sich auch die WBK-SR über den Entwurf des Gesetzes zu Covid-19 und befasste sich dabei vor allem mit Aspekten bezüglich des Kulturbereichs. Wie ihre Schwesterkommission beantragte sie (mit 6 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen) die Anhebung des Höchstbetrages für Leistungsvereinbarungen von CHF 80 Mio. auf CHF 100 Mio., die das BAK mit einem oder mehreren Kantonen zur Unterstützung von Kulturunternehmen abschliessen kann. Zudem verlangte sie das Vorlegen einer Lösung in Bezug auf die Unterstützung von Schaustellern und Schaustellerinnen. Weiter beschäftigte sich die WBK-SR mit der aktuellen Situation von Einrichtungen, die ausserfamiliäre Kinderbetreuung anbieten. Dabei war sie der Meinung, dass zurzeit kein Handlungsbedarf bestehe; Kinderkrippen und andere Einrichtungen in diesem Bereich sollten aber wieder finanzielle Unterstützung erhalten, falls sich die Situation verschlechtern sollte. Die Kommission setzte sich ausserdem mit den Modalitäten einer möglichen finanziellen Unterstützung von professionellen Fussball- und Eishockeyvereinen durch den Bund auseinander. Da sie der Ansicht war, dass dem Sport eine hohe gesellschaftliche Bedeutung zukomme, befürwortete sie einstimmig die Ergänzung des Covid-19-Gesetzes durch einen Artikel, der die Vergabe von Darlehen an Clubs regeln soll. Für semiprofessionelle Ligen wie im Basketball, Unihockey, Handball oder Volleyball soll der Bundesrat ähnliche Regelungen einführen können.

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz; BRG 20.058)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

Jahresrückblick 2019: Gesundheit, Sozialhilfe und Sport

2019 befasste sich das Parlament mit zahlreichen Geschäften zu Schweizer Gesundheitspolitik, Sport und Sozialhilfe. Besonders relevant waren bezüglich gesundheitspolitischer Themen die Diskussionen um das elektronische Patientendossier (EPD). Dieses soll 2020 in allen Regionen der Schweiz verfügbar sein, weshalb 2019 dazu einige Vorstösse behandelt wurden. So wurde ein Postulat Wehrli (fdp, VD; Po. 18.4328), welches Auskunft über die bereits ergriffenen und die noch zu ergreifenden Massnahmen verlangte, um die Umsetzung des EPD und dessen Nutzung zu fördern, vom Nationalrat angenommen. Ebenfalls Ja sagte die grosse Kammer zu einer Motion der SGK-NR (Mo. 19.3955). Diese hatte den Anschluss sämtlicher am Behandlungsprozess beteiligter Gesundheitsfachpersonen an das EPD zum Ziel und wird nun in einem nächsten Schritt im Stöckli behandelt. Mit dem im Juni 2019 verabschiedeten Bundesratsgeschäft zur «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit im KVG» (BRG 15.083) sollen zudem die Qualität der erbrachten Leistungen im Gesundheitsbereich verbessert, die Patientensicherheit nachhaltig erhöht und die Steigerung der Kosten in der OKP abgeschwächt werden.

In Sachen Spitäler standen 2019 die Kosten im Gesundheitswesen im Mittelpunkt. Unter anderem intendierte Verena Herzog (svp, TG) mittels Motion, gemeinwirtschaftliche Leistungen dem öffentlichen Beschaffungsrecht zu unterstellen (Mo. 16.3842). Denn durch eine Ausschreibungspflicht für gemeinwirtschaftliche Leistungen und der damit verbundenen Transparenz könne man nicht nur Kosten reduzieren, sondern auch an Effizienz gewinnen, erklärte die Motionärin. 2018 hatte der Nationalrat dieser Vorlage zugestimmt, der Ständerat gab ihr in der Herbstsession 2019 allerdings einen Korb. Mit einem Selbstkostenanteil, der beim Aufsuchen der Spitalnotfallstation (und beim ambulanten Praxisbesuch) entrichtet werden soll, wollten sowohl Thomas Weibel (glp, ZH; Pa.Iv. 17.480) als auch Thomas Burgherr (svp, AG; Pa.Iv. 17.452) der Kostenentwicklung entgegenwirken, die Eigenverantwortung der Patientenschaft stärken und den Spitalnotfall entlasten. Die grosse Kammer gab in der Wintersession 2019 der parlamentarischen Initiative Weibel, nicht aber der Initiative Burgherr Folge. Des Weiteren nahm das Stöckli als Zweitrat eine Motion der SGK-NR bezüglich Referenztarifen für ausserkantonale Behandlungen an (Mo. 18.3388). Damit wollte die Kommission sicherstellen, dass die Kantone für Behandlungen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner ausserhalb des Wohnkantons nicht weniger bezahlen würden als innerhalb. Bezüglich Ärzteschaft reichte Bea Heim (sp, SO; Mo. 18.3107) eine Motion zur Offenlegung der Honorare von Ärztinnen und Ärzten in einer leitenden Position ein. Transparenz sei notwendig, um falsche Anreize, unnötige Eingriffe und hohe Kosten für die OKP zu verhindern, so Heim. Die Motion wurde im März 2019 von der grossen Kammer gutgeheissen und an die kleine Kammer überwiesen.

Rund um das Pflegepersonal waren die Pflegeinitiative und der indirekte Gegenvorschlag ein wichtiges Thema. Gefordert wurden unter anderem die Sicherstellung von genügend diplomierten Pflegefachleuten und eine Kompetenzerweiterung im Bereich der direkten Abrechnung von Pflegeleistungen zu Lasten der OKP. In der Wintersession empfahl der Nationalrat in Übereinstimmung mit dem Bundesrat die Ablehnung der Initiative und gab dem von der SGK-NR ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag mit einigen kleinen Änderungen Folge. Anders als seine Kommission wollte er beispielsweise nicht, dass eine Vereinbarung zwischen Pflegefachpersonen und Krankenkasse für die Abrechnung der Pflegenden über die OKP generell nötig ist.

Im Frühling 2019 verabschiedete das Parlament eine Änderung des Heilmittelgesetzes (BRG 18.081), die aufgrund zweier neuen EU-Verordnungen zur Erhöhung von Sicherheit und Qualität von Medizinprodukten nötig geworden war, damit die Schweizer Patientenschaft weiterhin von allen europäischen Produkten profitieren kann und die Hersteller keinen Wettbewerbsnachteil erfahren. Qualität und Behandlungssicherheit waren ebenfalls Gegenstand eines Postulates Stahl (svp, ZH; Po. 19.3382), das den Bundesrat dazu aufforderte, die Bedingungen zur Ermöglichung eines Versandhandels nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel zu überprüfen. Weiter stimmte der Nationalrat in der Sommersession einer Motion Humbel (cvp, AG; Mo. 19.3005) zur Kostenvermeidung bei der Umteilung von den Medikamenten der Kategorie C in die Kategorie B zu und überwies sie an den Ständerat. Antibiotika und ihre Resistenz wurden 2019 mittels zweier Vorstösse thematisiert. Zum einen sprach sich der Nationalrat als Erstrat für eine Motion Graf (gp, BL; Mo. 19.3861) aus, die den Bundesrat damit beauftragte, seine One-Health-Strategie mit der Erforschung von Antibiotikaresistenzen zu ergänzen, um so eine Vorgehensweise zur Bekämpfung ihrer Ursachen ausarbeiten zu können. Zum anderen reichte Claude Béglé (cvp, VD, Po. 19.3860) ein Postulat zur «Förderung der Erforschung und der Entwicklung neuer antimikrobieller Mittel» ein, welches allerdings im Rat nicht auf Anklang stiess. Im Herbst 2019 beschäftigte sich das Stöckli mit einer Motion Müller (fdp, LU; Mo. 19.3743), mit der die Eliminierung von Hepatitis in ein nationales Programm zu sexuell und durch Blut übertragbaren Infektionskrankheiten integriert werden soll.

Auch über Tabakwaren wurde 2019 angeregt diskutiert. So befasste sich der Ständerat erneut mit dem Bundesgesetz über Tabakprodukte, nachdem 2016 ein erster Entwurf an den Bundesrat zurückgewiesen worden war. Das Gesetz soll in erster Linie dazu dienen, Teenager, aber auch die Gesamtbevölkerung vor den negativen Auswirkungen des Tabakkonsums zu schützen. In den Medien war hingegen insbesondere das Thema «E-Zigaretten» zentral. Dieses fand auch seinen Weg ins Parlament; im Ständerat wurde über eine tiefere Besteuerung von elektronischen Zigaretten diskutiert (Mo. 19.3958 der SGK-SR). Vor dem Hintergrund der 2017 eingereichten Motionsserie zu wissenschaftlichen Pilotversuchen mit Cannabis trat der Nationalrat im Dezember 2019 auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ein (BRG 19.021). Neben E-Zigaretten berichteten die Medien auch ausführlich über die umstrittene Auswahl des Tabakkonzerns Philip Morris als Hauptsponsor des Schweizer Pavillons an der Weltausstellung 2020 in Dubai. Nachdem der Schweiz für diesen Entscheid viel Unverständnis entgegengebracht worden war und sich gar die WHO zu Wort gemeldet hatte, erklärte Aussenminister Ignazio Cassis Ende Juli, dass man die Partnerschaft nicht weiterführen werde.

Trotz grosser Aufmerksamkeit in den Medien – dieses Thema ist mitverantwotlich für den Peak des Gesundheitsthemas im Juli 2019 – kaum Eingang ins Parlament fand dieses Jahr die Frage der Sterbehilfe. Aufgegriffen wurde von den Zeitungen vor allem der Gerichtsprozess rund um Erika Preisig und den assistierten Suizid bei psychisch kranken Personen.

Die mediale Berichterstattung zu sportlichen Themen war im Juni 2019 besonders intensiv. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Monat nicht nur das Eidgenössische Turnfest in Aarau stattfand, sondern auch ein Formel-E-Rennen in Bern ausgetragen wurde, das bei der Bevölkerung auf Widerstand stiess und anlässlich dem eine Velo-Demonstration durchgeführt wurde. Zudem wurde die durch die Fussball-Weltmeisterschaft der Frauen ausgelöste Diskussion um die Gleichstellung der Geschlechter in dieser Sportart ebenfalls von den Schweizer Medien aufgenommen.
Im Parlament wurden bezüglich Sport zwei Vorlagen zu Sportzentren respektive zu der Finanzierung ihres Betriebs diskutiert. So nahmen beide Räte eine Motion Engler (cvp, GR, Mo. 18.4150) an, welche beabsichtigte, dem Bund eine Mitfinanzierungsrolle beim Trainings- und Wettkampfbetrieb auf Sportanlagen nationaler Bedeutung zukommen zu lassen. Im Dezember 2019 sagte die kleine Kammer Ja zu einem weiteren Postulat Engler (Po. 19.4044), das einen Bericht zur Realisierung von drei bis vier Wintersportzentren anstelle eines nationalen Schneesportzentrums forderte. Silva Semadeni (sp, GR), die in Vergangenheit eine referendumsfähige Gesetzesgrundlage zur Bundesmilliarde für Sion 2026 schaffen wollte, reichte 2018 eine parlamentarische Initiative ein, um die Unterstützung Olympischer Spiele im Allgemeinen einem fakultativen Referendum zu unterstellen (Pa.Iv. 18.445). In einem ersten Schritt gab die WBK-NR diesem Geschäft im Juni 2019 Folge. Im Gebiet der Dopingpolitik überwies der Nationalrat eine Motion Bourgeois (fdp, FR; Mo. 19.3667) an den Ständerat, die die Prüfung der Errichtung einer Koordinationsstelle für Dopingfragen beim Fedpol zum Gegenstand hatte.

Im Bereich Sozialhilfe interessierten sich die Medien insbesondere für die Höhe der Sozialhilfebeiträge, über die in verschiedenen Kantonen diskutiert wurde. Als erster Kanton stimmte Bern im Mai in einer Volksabstimmung über entsprechende Kürzungen ab. Hätte sich das Stimmvolk für die Revision des Sozialhilfegesetzes ausgesprochen, so hätte der neue Grundbetrag die Empfehlung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) deutlich unterschritten. Von Bedeutung war dieser Entscheid auch für die anderen Kantone, da man sich vor einem «Domino-Effekt» und «Sozialhilfe-Tourismus» fürchtete. Gemäss Einschätzungen des Tagesanzeigers von Anfang Oktober verlor die Forderung nach dem Nein in Bern in anderen Kantonen und Städten an Unterstützung.

Jahresrückblick 2019: Gesundheit, Sozialhilfe und Sport
Dossier: Jahresrückblick 2019

Im Sommer 2019 reichte die WBK-SR einen Vorstoss zur Armutssituation in der Schweiz ein. In der Motion beauftragte die Kommission den Bundesrat, ein auf bestehenden nationalen und kantonalen Daten ausgerichtetes Monitoring zur Prävention und Bekämpfung der Armut in der Schweiz aufzubauen. Der Bundesrat solle sodann alle fünf Jahre in einem Bericht zuhanden des Parlaments eine Analyse der Situationen in den Kantonen vornehmen, die bestehenden Massnahmen zur Armutsprävention untersuchen, mittels Langzeitstudien über die Entwicklungen im Bereich der Armutsgefährdung und der sozialen Durchlässigkeit informieren und steuerungsrelevante Erkenntnisse für die beteiligten Akteure im Bereich der Armutsprävention und deren Bekämpfung liefern.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er wies darauf hin, dass der Bund zwischen 2014 und 2018 gemeinsam mit den Kantonen, Städten und Gemeinden sowie privaten Organisationen das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut umgesetzt hatte. Im Rahmen dieses Programms war unter anderem ein Konzept für ein gesamtschweizerisches Armutsmonitoring entwickelt worden. Der Bundesrat hatte 2018 Kenntnis von den Ergebnissen des Programms genommen und einen entsprechenden Bericht publiziert. Gestützt auf die Ergebnisse hatte er entschieden, sein Engagement zur Prävention und Bekämpfung von Armut im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut bis 2024 fortzuführen, von einer Umsetzung des entwickelten Armutsmonitorings hatte er jedoch bereits damals abgesehen. Des Weiteren liefere und berechne bereits das BFS gesamtschweizerische Indikatoren zur Armut und veröffentliche entsprechende Berichte, erläuterte der Bundesrat in seiner Stellungnahme.
Der Ständerat behandelte die Motion zusammen mit einem Postulat der WKB-SR (Po. 19.3954) zur selben Thematik. Ruedi Noser (fdp, ZH) argumentierte für die Kommission, dass durch das geforderte Monitoring unter anderem ersichtlich würde, wie sich die Situation bei den Einkommen der Armen und der Armutsgefährdeten entwickle, welche Massnahmen Wirkung zeigten und wie es um die soziale Durchlässigkeit stehe. Anne Seydoux-Christe (cvp, JU) sprach auch für Caritas Jura, deren Präsidentin sie ist, als sie festhielt, dass eine systematische Erhebung und Analyse durch den Bund eine wesentliche Voraussetzung für eine wirksame Armutsbekämpfung sei. Paul Rechsteiner (sp, SG) wiederum führte aus, dass es für ihn unverständlich sei, weshalb der Bundesrat die Motion ablehne. Hunderttausende von Personen seien von Armut betroffen, und es sei auch am Bund, diesbezügliche Statistiken zu führen und Massnahmen aufzubauen.
In seinem Votum versuchte Innenminister Berset, den Ständerat davon zu überzeugen, dass der Bundesrat in diesem Bereich schon genügend tue. Als das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut ausgelaufen sei, habe der Bundesrat entschieden, diese Arbeiten zu beenden, den Schwerpunkt der Arbeiten den dafür zuständigen Kantonen zu übergeben und einige Aktivitäten im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut weiterzuführen. Das Ziel habe ferner darin bestanden, die relevanten Akteure zu unterstützen, einen Austausch auf der nationalen Ebene zu ermöglichen und Leitfäden für die Praxis zur Verfügung zu stellen. Für die Mehrheit des Ständerats war es trotz der Ausführungen von Bundesrat Berset klar, dass der Bund eine stärkere Rolle einzunehmen hat; entsprechend nahm die kleine Kammer die Motion im Herbst 2019 mit 24 zu 8 bei einer Enthaltung deutlich an.

Monitoring der Armutssituation in der Schweiz

Die WBK-SR forderte in einem Postulat die Weiterführung der strategischen Aufgabe der Armutsprävention. Auf der Basis des 2018 ausgelaufenen Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut soll die Aufgabe vom Bund weitergeführt werden. Insbesondere solle geprüft werden, wie das Armutsrisiko bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Bildungsmassnahmen verringert werden könne. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulates und argumentierte, dass er seine Arbeiten für die Bekämpfung der Armut im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut weiterführe. Die Reduktion des Armutsrisikos bei jüngeren Menschen sei dabei ein Schwerpunktthema. Mit den Arbeiten im Rahmen der Nationalen Plattform sei die Forderung des Postulates bereits erfüllt. Der Bundesrat werde im Jahr 2024 über diese Arbeiten berichten, eine Prüfung neuer Aufgabenfelder sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. Der Ständerat folgte dem Argumentarium von Bundesrat Alain Berset jedoch nicht (vgl. Debatte zur Mo. 19.3953, die zusammen mit dem Postulat behandelt wurde) und nahm das Postulat mit 25 zu 7 Stimmen deutlich an.

Weiterführung der strategischen Aufgabe der Armutsprävention

Im April 2018 präsentierte der Bundesrat die Ergebnisse des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014–2018. Damit verbunden war die Erfüllung einer SP-Motion zur «Strategie zur Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe». Das Programm zielte auf die Unterstützung der von den Kantonen, Städten, Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Organisationen unternommenen Bemühungen im Bereich der Armutsprävention ab. Schlüsselbereiche stellten die Bildungschancen, soziale und berufliche Integration sowie die allgemeinen Lebensbedingungen dar. Armutsprävention habe auf verschiedenen Ebenen zu erfolgen. Dazu gehörten etwa der Übergang von der Schule in die Berufswelt, die Förderung von Grundkompetenzen Erwachsener, die Analyse der Wohnsituation von einkommensschwachen Personen oder der Umgang mit Schulden. Von Bedeutung seien bedarfsgerechte Informationen. Zudem sei ein Armutsmonitoring in der Schweiz angezeigt. Trotz des Erfolgs des Programms hielt die Landesregierung es weiterhin für notwendig, die Beteiligung des Bundes bei der Armutsprävention und -bekämpfung fortzusetzen.
Die Exekutive erachtete das Anliegen der Motion mit dem vorliegenden Rapport als erfüllt und beantragte im Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate 2018 deren Abschreibung. Die Legislative kam diesem Antrag in der Sommersession 2019 nach.

Strategie zur Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe (Mo. 14.3890)

Im September 2017 legte der Bundesrat seinen Bericht vor, mit welchem dem Anliegen aus zwei Postulaten aus dem Jahr 2014 Rechnung getragen wird. Darin ging es um eine Kostenschätzung bezüglich der Sozialhilfe. So sollte der Bundesrat Transparenz schaffen in Bezug auf Kostenentwicklung und Beauftragung privater Firmen.
Bereits in seiner Vorstossantwort limitierte der Bundesrat die Ziele seines Berichtes auf eine Auswertung von bestehenden Daten sowie auf einen Überblick in denjenigen Bereichen, in denen solche Informationen nicht oder nur lückenhaft vorhanden sind. Insofern konnte nicht mehr als eine Auslegeordnung erwartet werden. So wurde eingangs des Berichts auch vermerkt, dass keine politischen Empfehlungen daraus abzuleiten seien.
Die Kostenentwicklung – der wohl am stärksten interessierende Faktor – konnte jedoch genau wiedergegeben werden. Die Sozialhilfequote blieb zwischen 2005 und 2015 zwar stabil, die Ausgaben der Sozialhilfe stiegen jedoch in diesem Zeitraum markant an: von CHF 1.7 Mrd. auf CHF 2.6 Mrd. Das sei auf den Anstieg der Anzahl von Bezügerinnen und Bezügern (plus 11.8%) zurückzuführen sowie auf die höheren Ausgaben, welche pro Person angefallen seien. Hier wurde eine Zunahme um 33 Prozentpunkte festgestellt. Dies wiederum wurde unter anderem mit gestiegenen Gesundheitskosten, höheren Mietzinsen im Wohnungswesen sowie mit längeren Bezugsperioden begründet. Während für einzelne Bereiche kaum eine Veränderung herbeigeführt werden könne, dürften für andere kostenoptimierende Massnahmen infrage kommen, erklärte der Bundesrat. Eine auf Bildung und Qualifikation ausgerichtete Präventionspolitik etwa könne helfen. Weiter beurteilte die Regierung Investitionen in Rahmenbedingungen, welche die soziale und berufliche Integration förderten, als erfolgversprechend.
Bezüglich der Entwicklung der Anzahl beauftragter Firmen könne gemäss Bericht nur bedingt Auskunft gegeben werden, weil die verfügbaren Quelle nicht ausreichend seien. Dargelegt wurde jedoch im Bericht, was unter dem Begriff «Sozialfirmen» zu verstehen sei und welche Art von Aufträge diese entgegennähmen: Deren Aufträge würden aus verschiedenen Bereichen erwachsen, wie der Sozialversicherungsgesetzgebung, der Sozialhilfe und dem Kindesschutz. Umfassende Schlüsse bezüglich der Transparenz der Tarife dieser Firmen – der eigentliche vom Bundesamt für Justiz erteilte Auftrag – liessen sich aus der Analyse nicht ableiten. Dazu wäre eine schweizweite Untersuchung nötig, hiess es vonseiten der Autoren der Evaluation.

Sozialhilfe. Transparenz schaffen in Bezug auf Kostenentwicklung sowie Beauftragung privater Firmen

In Erfüllung der beiden Postulate «Transparenz statt Polemik bei der Sozialhilfe» der Sozialdemokratischen Fraktion und «Sozialhilfe. Transparenz schaffen in Bezug auf Kostenentwicklung sowie Beauftragung privater Firmen» von Pascale Bruderer Wyss (sp, AG, Po. 14.3915) veröffentlichte der Bundesrat im September 2017 einen Bericht zur Kostenentwicklung in der Sozialhilfe. Dieser enthielt die Erläuterung von Begriffen und Konzepten der Sozialhilfe, die Darstellung wirtschaftlicher Sozialhilfekosten und die Analyse verschiedener Faktoren zum Kostenanstieg. Insgesamt sei die Sozialhilfequote stabil geblieben, mehr Beziehende und höhere pro Kopf-Ausgaben hätten jedoch zu einem Ausgabenanstieg geführt. Erklärt werden könne dieser Anstieg unter anderem durch demografische, sozioökonomische und institutionelle Faktoren. Während gewisse soziodemografische Variablen kurz- und mittelfristig nicht verändert werden können, sei es möglich, längerfristig auf die Entwicklung anderer Faktoren Einfluss zu nehmen, indem der Fokus auf Präventionspolitik im Bereich von Bildung und Qualifikation sowie auf Rahmenbedingungen bezüglich sozialer und beruflicher Integration und institutioneller Anpassungen gelegt werde, so der Bundesrat in seinem Bericht. Nichtsdestotrotz dürften Sozialhilfeausgaben nicht isoliert angeschaut werden; vielmehr sei zur Problembehebung das Ergreifen von Massnahmen an mehreren Stellen notwendig. In der Folge wurden die beiden Postulate vom Nationalrat in der Sommersession 2018 im Zusammenhang mit den Beratungen des Berichts über die Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2017 abgeschrieben.

Transparenz statt Polemik bei der Sozialhilfe (Po. 14.3892)

Das Postulat zur Erarbeitung von Grundlagen für die Ausgestaltung eines Rahmengesetzes für die Sozialhilfe wurde Mitte 2016 abgeschrieben. Grund dafür war die Publikation des Berichts «Ausgestaltung der Sozialhilfe und der kantonalen Bedarfsleistungen. Handlungsbedarf und -möglichkeiten», den der Bundesrat am 25.2.2015 publiziert hatte. Die im Postulat gestellten Forderungen wurden mit diesem Dokument erfüllt.

Rahmengesetz für Sozialhilfe (Po. 13.4010)
Dossier: Rahmengesetz für Sozialhilfe

Nachdem erste Massnahmen per Anfang 2016 in Kraft gesetzt worden waren, galt es im Verlauf des Jahres, die zweite Etappe der Revision der SKOS-Richtlinien anzugehen. Im Zuge der Teilrevision dieser Richtlinien hatten sich SKOS und SODK geeinigt, den Prozess in zwei Schritten umzusetzen. Dieser zweite Schritt umfasste die Revision der situationsbedingten Leistungen (SIL), die Formulierung von Empfehlungen zur Verminderung von Schwelleneffekten, eine genauere Definition der Trennlinie zwischen Sozial- und Nothilfe sowie die Erstellung von Vorgaben für Mietzinsmaxima sowie Möglichkeiten zur besseren Arbeitsintegration von Müttern. Zudem wurde beschlossen, dass die Teuerungsanpassung für den Grundbedarf der Sozialhilfe auch weiterhin zeitgleich und im gleichen prozentualen Umfang erfolgen soll wie beim Lebensbedarf der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV.

Im Mai wurden diese Teilbereiche konkretisiert und verabschiedet, sie sollen auf den 1. Januar 2017 von den Kantonen umgesetzt werden. Darüber hinaus einigte man sich an einer Sozialkonferenz über Empfehlungen für unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich – Asylgesuche aus dieser Kategorie haben merklich zugenommen im vergangenen Jahr – und formulierte Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik in den Kantonen. Rückblickend wurde auch festgehalten, dass die beschlossenen Massnahmen aus der ersten Etappe der Teilrevision von 20 Kantonen umgesetzt werden; dies wurde als grosser Beitrag zur Harmonisierung der Sozialhilfe gewertet. Die übrigen Kantone waren bereits früher auf einem ähnlich strengen Kurs oder hatten den eigenen Umsetzungsentscheid noch vertagt.

Teilreform der Richtlinien SKOS
Dossier: Revision der SKOS-Richtlinien

Die Teilreform der Richtlinien zur Sozialhilfe wurde im September konkretisiert und beschlossen. In einer zweiten Sozialkonferenz verabschiedeten die Mitglieder der SODK die neuen Richtlinien. Der bereits im Frühjahr beschlossene strengere Kurs wurde nun in den Richtlinien festgehalten. Der Grundbedarf für Grossfamilien wurde um CHF 76 pro Person reduziert. Ebenso wurde jungen Erwachsenen der Ansatz um 20% auf noch CHF 789 monatlich gekürzt. Bezüglich Sanktionsmöglichkeiten wurde neu beschlossen, dass Leistungen bis zu 30% gekürzt werden dürfen. Die Integrationszulage wurde beibehalten, jedoch entfiel eine Festsetzung des Minimums der Zulage.
Die SODK legte Wert darauf zu kommunizieren, dass die neuen Bestimmungen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Städten sowie der SKOS zustande gekommen seien. Allein mit der Revision könne der Kostendruck in der Sozialhilfe jedoch nicht abgefedert werden, weswegen weitere Massnahmen notwendig sein werden – genannt wurden der Sozialhilfe vorgelagerte Systeme oder das Unterhaltsrecht im ZGB.

In der Presse schlugen die neuen Bestimmungen hohe Wellen; die Kommentare reichten von relativer Zustimmung (Weltwoche) bis zu einem „Wendepunkt für Sozialhilfeempfänger“ (Neue Luzerner Zeitung). Freilich wurde auch die Ablehnung der SP oder auch der Caritas wiedergegeben; beide Akteure sprachen von Willkür und Druck von rechts. Die SKOS rechnete mit einer Ersparnis von CHF 50 Mio. oder 2% durch die neuen Eckwerte. SODK-Präsident Gomm (SO, sp) wollte aber in der NLZ nicht von monetären Anreizen sprechen, sondern sah in den neuen Richtlinien Massnahmen, die verbessern sollten, was politisch nicht funktionierte. Das Co-Präsidium der SKOS zeigte sich enttäuscht: Die Massnahmen träfen die Schwächsten, erklärte Felix Wolffers und auch Therese Frösch gab ihre Enttäuschung zu Protokoll, erklärte aber auch, dass die Sozialhilfe unter Beschuss sei und es daher nötig sei, Mehrheiten zu schaffen.

Teilreform der Richtlinien SKOS
Dossier: Revision der SKOS-Richtlinien

Nachdem bereits der Nationalrat Ende 2014 einer Motion der sozialdemokratischen Fraktion zugestimmt hatte, folgte der Ständerat diesem Votum in der Sommersession 2015. Der SP schwebte vor, eine Strategie zur Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe mit dazugehörigem Masterplan ausarbeiten zu lassen. Hierbei sollten auch allfällige Gesetzesänderungen nicht ausgeschlossen werden. Auslöser dieses Anstosses waren Erkenntnisse aus einer Studie zur Sozialhilfe in den Städten, wonach Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Altersgruppe ausmachten, die am häufigsten Sozialhilfeleistungen beziehe. Als Lösungsansatz schlug die SP vor, die Berufsberatung und die Unterstützung bei der Stellensuche stärker zu fördern. Gleichzeitig wurde auch auf den Kanton Waadt hingewiesen, dessen Modell «Stipendien statt Sozialhilfe» eventuell als Vorbild für eine gesamtschweizerische Lösung in Betracht gezogen werden könne.
Der Bundesrat stand der Motion offen gegenüber und beantragte ihre Annahme, entgegnete jedoch auch, dass er diese Überlegungen in das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut (NAP) integrieren möchte. In diesem NAP seien die in der Motion skizzierten Ziele bereits recht genau angedacht. So sei beispielsweise in die Wege geleitet worden, dass die Sozialhilfeleistungen und Stipendien für Jugendliche besser aufeinander abgestimmt würden und dass ihre Empfängerinnen und Empfänger beim Übertritt von der Ausbildung in den Arbeitsmarkt besser unterstützt werden könnten. Auch die SGK-SR stand einstimmig hinter dem Anliegen. Sie unterstrich aber, dass insbesondere die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen zu bewahren sei, da Letztere schliesslich an der Finanzierung beteiligt sein würden. Im Plenum war das Geschäft unbestritten.

Strategie zur Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe (Mo. 14.3890)

Nach dem Grundsatzentscheid, die Richtlinien zur Sozialhilfe durch die SODK erstellen zu lassen und sie einer Teilreform zu unterziehen, lag der Ball bei den Kantonen respektive ihren Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren. Zuvor hatte die SKOS noch federführend eine Vernehmlassung durchgeführt, ihre Schlüsse daraus gezogen sowie Empfehlungen formuliert.
Es wurde Mai, bis die SODK eine erste Stellungnahme publizierte: An einer Tagung in Thun wurden die Eckwerte der Revision bestimmt, wobei die Neuausrichtung deutlich bemerkbar war. So soll etwa Grossfamilien ein reduzierter Grundbedarf attestiert werden, der jedoch auch für junge Erwachsene gelten würde. Zudem wurde eine Verschärfung der Sanktionen sowie eine Überarbeitung des Anreizsystems beschlossen. Um die Inkraftsetzung der neuen Richtlinien per Anfang 2016 zu ermöglichen, sollen diese Änderungen im Herbst 2015 beschlossen werden.

In der Presse wurde der generell als härter bezeichnete Kurs der Kantone breit diskutiert. „Die Schraube werde angezogen“, titelte etwa das St. Galler Tagblatt und die NZZ ortete ein Straffen der Zügel durch die Kantone, wobei die bemängelte Legitimation der zuvor federführenden SKOS angetönt wurde. Der nächste Schritt war dann die Einigung mit den Akteuren, wobei es um Geldbeträge ging.

Teilreform der Richtlinien SKOS
Dossier: Revision der SKOS-Richtlinien

Das Bedürfnis nach einem Rahmengesetz für die Sozialhilfe hatte sich bereits seit geraumer Zeit herausgebildet. Nach anfänglichem Zögern wurden später Erfolge verbucht. Ein 2014 angenommenes Postulat der SGK des Nationalrates beauftragte den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Berichtes zur Sozialhilfe. Anfang 2015 wurde dieser vorgelegt.
Im Dokument „Ausgestaltung der Sozialhilfe und der kantonalen Bedarfsleistungen” legte die Regierung dar, wie die Zukunft der Sozialhilfe aussehen könnte. Neben einer Bestandesaufnahme und Auslegeordnung der Funktionsweise der Sozialhilfe wurde auf den zentralen Anspruch einer Gesetzesgrundlage eingegangen. Dabei wurden alle Bereiche abgedeckt, die ein Rahmengesetz regeln müsste, wobei einerseits die Erwartungen der Sozialhilfeakteure berücksichtigt und andererseits die Kostenfrage tangiert werden müssten. Zudem ging es auch darum, weitere Instrumente und Bedarfsleistungen im weiteren Umfeld der Sozialhilfe zu thematisieren. Der Bericht enthielt bereits Stellungnahmen von wichtigen Akteuren, namentlich der SKOS, der SODK, der Städteinitiative Sozialpolitik und dem Gemeindeverband. Die drei Erstgenannten befürworteten einen verbindlichen Rahmen für die Sozialhilfe. Der Gemeindeverband sprach sich für einen grossen Handlungsspielraum für die Gemeinden aus. Eine Herausforderung lag jedoch in der Balance zwischen dem Bedürfnis einer bundesrechtlichen Normierung der Sozialhilfe und der Respektierung der SKOS-eigenen Richtlinien, die sich in einer Teilreform befanden. Insofern wollte die Landesregierung nicht vorgreifen und der SKOS überlassen, einen Weg der Reglementierung zu gehen.

In seiner Schlussfolgerung äusserte der Bundesrat gleichwohl Bedenken über die Wirksamkeit von Richtlinien, wie sie ein nichtstaatlicher Akteur, wie die SKOS, formuliert. Gerade weil die Umsetzung auf Freiwilligkeit beruht und die Kantone und Gemeinden selber entscheiden, inwiefern sie diesen folgen wollen. Ferner liesse sich aus den zahlreichen Diskussionen um die Richtlinien ableiten, dass diese umstritten seien. Darin wurde auch das Risiko gesehen, dass die SKOS-Richtlinien „ihre Bedeutung als schweizweiter, unverbindlicher Orientierungsrahmen” verlieren könnten, was zu verhindern sei. Ebenso wurde befürchtet, dass sich die Leistungen der Sozialhilfe sowie deren Ausgestaltung sowohl zwischen den Kantonen, aber auch innerkantonal unkoordiniert weiterentwickeln würden. In der Summe kam die Regierung zum Schluss, dass eine fehlende Verbindlichkeit bei der Sozialhilfe nicht zeitgemäss sei und ein Handlungsbedarf gegeben sei. Weil auch die Akteure der Sozialhilfe einem verbindlichen Rahmen positiv gestimmt sind, gab es im Bericht einen Vorschlag für eine Verfassungsbasis, der jedoch explizit als Vorschlag gelesen werden müsse. Letztlich wollte der Bundesrat die Kompetenz bei den Kantonen belassen und hierzu die Anstrengungen der SKOS unterstützen. Insofern blieb ein Eingreifen der Regierung nur als Variante im Raume stehen, subsidiär sollte und wollte sich die Regierung aber an einer Lösungsfindung beteiligen.

Ausgestaltung der Sozialhilfe und der kantonalen Bedarfsleistungen
Dossier: Rahmengesetz für Sozialhilfe

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS gab Anfang 2015 bekannt, dass sie ihre Richtlinien einer Teilreform unterziehen werde. Damit reagierte sie auf die anhaltende Kritik an den Richtlinien. Weitere Gründe für eine Teilreform seien, dass die letzte Anpassung bereits zehn Jahre zurückliege und dass es nun Anlass zu einer Verarbeitung der inzwischen gewonnenen Erfahrungen gebe. Auf Jahresbeginn 2016 sollten die neuen Richtlinien Gültigkeit erlangen und darauf hinzielend eröffnete die SKOS eine verbandsinterne Vernehmlassung, welche zwischen Februar und März 2015 vonstatten ging. Über 900 Mitglieder wurden dazu eingelanden.

Grundsätzliche Ansatzpunkte der Revision betrafen den Grundbedarf, die finanziellen Möglichkeiten und die Sanktionsmöglichkeiten. Ein fundamentaler Umbau der Sozialhilfe oder eine Totalrevision der Richtlinien sei gegenwärtig nicht angezeigt, jedoch gebe es einen gesamtschweizerischen Koordinationsbedarf. Einheitliche Richtlinien helfen, einerseits Rechtsgleichheit zu garantieren und andererseits einen „sozialpolitisch schädlichen Standortwettbewerb” zu verhindern, so die SKOS in ihrer Medienmitteilung zum Auftakt der Vernehmlassung. Man lasse den Kantonen und Gemeinden Möglichkeiten offen, die Richtlinien nach eigenen Bedürfnissen und gemessen an lokalen Rahmenbedingungen auszulegen. Kernpunkt und Ziel der Sozialhilfe sei die Existenzsicherung, so soll den Empfängerinnen und Empfängern die Teilnahme am Sozial- und Erwerbsleben ermöglicht werden. Das „soziale Existenzminimum” diene dafür als Bemessungsgrundlage, erklärte die SKOS weiter. Offen war der Umgang mit den Kriterien zur Ermittlung des Grundbedarfs und die Weiterführung von Anreizelementen, wie dem Einkommensfreibetrag, der Integrationszulage und der minimalen Integrationszulage, die in den Kantonen unterschiedlich angewendet wurden. Ein sehr entscheidender Schritt sollte bezüglich der Verantwortlichkeit umgesetzt werden: Die neuen Richtlinien sollten dereinst nicht mehr von der SKOS erlassen werden, sondern von der SODK. Dies würde neue Zuständigkeiten begründen: Die SKOS bliebe als Fachorganisation weiterhin Ansprechpartnerin, die politische Verantwortung würde jedoch an die SODK abgetreten. Dadurch sollte die politische Legitimation der Richtlinien gestärkt werden.

An der Vernehmlassung beteiligten sich von den rund 960 eingeladenen Parteien fast 660. Es galt zu den Bereichen Höhe des Grundbedarfs, Höhe der Leistungen für grosse Familien, Höhe der Leistungen für junge Erwachsene, Anwendung der Leistungen mit Anreizcharakter, Ausmass der Sanktionen, Gestaltung situationsbedingter Leistungen sowie zu den Schwelleneffekten Stellung zu nehmen. Der Vorstand der SKOS kam zum Schluss, dass es sich anbieten würde, die Richtlinien in zwei Etappen zu revidieren, respektive in einer dritten Etappe eine Neugestaltung der gesamten Richtlinien anzustreben.
So lauteten die Empfehlungen der SKOS zu Handen der SODK per 2016, über die Höhe des Grundbedarfs zu befinden (tiefere Ansätze für junge Erwachsene), eine Verschärfung der Sanktionen zu bestimmen sowie die Nothilfe genauer zu definieren. Der Fortbestand der Integrationszulage sollte vorerst zwar debattiert werden, deren Präzisierung sollte jedoch gemeinsam mit weiteren Änderungen erst in einer zweiten Etappe umgesetzt werden. Die Verabschiedung der Richtlinien oblag in der Folge der SODK.

Teilreform der Richtlinien SKOS
Dossier: Revision der SKOS-Richtlinien

Um für mehr Transparenz und Objektivität im Bereich der Sozialhilfe zu sorgen, forderte die Sozialdemokratische Fraktion im September 2014 vom Bundesrat die Erstellung eines Berichts zu verschiedenen Punkten bezüglich der Sozialleistungen – unter anderem zu deren Erbringung, den Kosten und der Zuständigkeit in den verschiedenen Kantonen. Als Grund für den Vorstoss führte die Fraktion die gegenwärtige Polemik in der medialen Debatte, nicht vorhandene Detailkenntnisse und eine allgemeine Verwirrung aufgrund grosser Unterschiede zwischen den Regelungen der einzelnen Kantone und Gemeinden auf. Oftmals würden verschiedene Begriffe miteinander vertauscht, was diskriminierende Aussagen zur Folge habe. Angesichts der Komplexität des Themas müsse jedoch Objektivität gewährleistet werden, um eine vernünftige und offene Debatte über mögliche politische Massnahmen führen zu können. Es sei daher unerlässlich, für mehr Klarheit hinsichtlich der Kosten zu sorgen. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates und erklärte in seiner Stellungnahme, dass er sich der Notwendigkeit, die Debatte über die Sozialhilfe zu versachlichen, bewusst sei. Er erkläre sich daher bereit, zusammen mit den Kantonen einen Bericht auszuarbeiten. Dieser würde sich allerdings darauf beschränken, bereits vorhandene Daten auszuwerten, um aufzuzeigen, an welchen Stellen noch keine Informationen vorhanden seien. Stillschweigend und diskussionslos nahm der Nationalrat das Postulat in der Wintersession 2014 an.

Transparenz statt Polemik bei der Sozialhilfe (Po. 14.3892)

Gestützt von 24 Mitunterzeichnenden reichte Pascale Bruderer (sp, AG) ein Postulat ein, in dem der Bundesrat beauftragt werden sollte, Bericht über die Sozialhilfe zu erstatten und dabei Transparenz zu schaffen in Bezug auf Kostenentwicklung und Beauftragung privater Firmen. Im Fokus soll dabei die Situation in den Kantonen stehen. Die Sozialdemokratin ortete in der damaligen öffentlichen Debatte ein Ungleichgewicht in der Berichterstattung, die zudem von zweifelhaften Informationen begleitet sei. Mit dem eingeforderten Bericht erhoffte sie sich eine Versachlichung der Diskussion sowie eine Standortbestimmung, die gegebenenfalls auf einen Handlungsbedarf hinweisen könnte. Der Bundesrat setzte sich für das Anliegen ein und auch im Ständerat war das Postulat letztlich unbestritten; es wurde ohne lange Diskussion überwiesen.
Ein sehr ähnliches Postulat (Po. 14.3892) wurde auch im Nationalrat von der sozialdemokratischen Fraktion eingereicht. Es wurde auf Antrag der Regierung ebenfalls angenommen.

Sozialhilfe. Transparenz schaffen in Bezug auf Kostenentwicklung sowie Beauftragung privater Firmen

Die SKOS gab Ende 2014 bekannt, für das folgende Jahr auf Anpassungsempfehlungen an die Kantone bezüglich eines Teuerungsausgleichs beim Grundbedarf für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe zu verzichten. Der Teuerungsausgleich bei den Ergänzungsleistungen (EL) von AHV und IV gibt vor, inwiefern die Leistungen der Sozialhilfe ebenfalls angepasst werden. Da seit 2011 der Grundbedarf für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe an den Bedarf der EL geknüpft ist und zweijährlich in Koordination mit den Sozialdirektoren (SODK) der Kantone festgelegt wird, sollte auch heuer eine Anpassung vorgenommen werden. Der Bundesrat hatte jedoch lediglich eine minime Anpassung bei den EL von 0,4 Prozent beschlossen, weshalb für die Sozialhilfe kein Angleich vorgenommen wurde. Dies geht auf einen Entscheid des Vorstandes der SKOS zurück, der beschlossen hatte nur Anpassungen vorzunehmen, wenn die Teuerungsanpassung der EL 0,5 Prozent übersteigt. Derart geringe Veränderungen sind mit einem nicht zu rechtfertigenden administrativen Aufwand verbunden. Zudem sei eine so marginale Anpassung auch sozialpolitisch vertretbar.

Anpassungsempfehlungen eines Teuerungsausgleichs beim Grundbedarf

Am 22. Mai 2014 besetzte die Mitgliederversammlung das Präsidium der SKOS neu und hob damit Therese Frösch sowie Felix Wolffers ins Amt. Erste Anstrengungen wird dieses Co-Präsidium im Rahmen der Weiterentwicklung der teilweise umstrittenen SKOS-Richtlinien unternehmen müssen. Hierbei gilt es, die Kantone und Gemeinden an einen Tisch zu bringen. Frösch ist alt-Nationalrätin (gp, BE) und alt-Sozialvorsteherin der Stadt Bern. Wolffers leitet das Sozialamt der Stadt Bern.

Präsidium der SKOS

Durch in der Gesellschaft aufgekeimte Diskussionen sah sich die Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit des Nationalrates (SGK-NR) 2014 veranlasst, mit einem Postulat die Grundzüge eines Rahmengesetzes für die Sozialhilfe abstecken zu lassen. Der Bundesrat wurde mit einer Reihe von Fragen konfrontiert, welche in einem Bericht erwägt werden sollten. Diese reichten von der Regelung von Zuständigkeiten über organisatorische Standards bis hin zu einer Harmonisierung der Sozialhilfe. Gleichzeitig müsse abgewogen werden, ob ein solches Gesetz überhaupt verfassungsmässig wäre. Falls nicht, soll die Regierung eine entsprechende Verfassungsänderung vorschlagen. Gegenwärtig liegt die Sozialhilfe in der Kompetenz der Kantone und der Gemeinden, welche sich überwiegend an die Richtlinien der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) halten. Die grösste Kritik der damaligen Debatte galt der Organisationsform der SKOS, welche als privater Verein eine staatliche Aufgabe übernimmt. Dadurch fehle es an demokratischer Legitimation. Verschiedene Gemeinden, die 2013 aus der SKOS ausgetreten waren, forderten denn auch die Auseinandersetzung mit einer Neuorganisation oder der Implementation eines Gesetzes, wie es im Postulat vorgeschlagen wurde. Die SGK ihrerseits sah zudem Handlungsbedarf in der besseren Koordination zwischen der Invaliden- und Arbeitslosenversicherung. Der Bundesrat gab in seiner Stellungnahme an, er wolle die Zuständigkeit und Finanzierungsverantwortung der Kantone nicht überdenken. Er zeigte sich jedoch bereit, im geforderten Bericht aufzuzeigen, inwieweit ein Rahmengesetz der Sozialhilfe in den Kantonen von Nutzen sein könnte. Die Ratsdebatte gestaltete sich kurz. Zwar standen die Regierung und die Kommission für das Anliegen ein, Nationalrat de Courten (svp, BL) versuchte jedoch, das Postulat zu verhindern. Die Gemeinden sollen weiterhin ihre eigenen Grundsätze anwenden dürfen und damit örtliche und regionale Gegebenheiten berücksichtigen können. Zudem gab er zu bedenken, dass das Ansinnen bereits mehrmals gescheitert war: Zuletzt hatte der Ständerat 2013 eine gleichlautende, in der grossen Kammer bereits angenommene Motion abgelehnt. Hauchdünn konnten sich die Befürworter in der Gesamtabstimmung durchsetzen: Mit 88 zu 87 Stimmen (ohne Enthaltungen) erhielt der Bundesrat seinen Auftrag. Zu den Abstimmungsverlierern gehörten die SVP und die FDP.

Rahmengesetz für Sozialhilfe (Po. 13.4010)
Dossier: Rahmengesetz für Sozialhilfe

Anfang 2014 gab die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) bekannt, dass das soziale Existenzminimum als Kern der Sozialhilfe weiter als Referenzgrösse der Schweizer Sozialpolitik gelten soll. Dieses Existenzminimum besteht aus der materiellen Grundsicherung sowie situationsbedingten Leistungen und umfasst den Grundbedarf für Lebensunterhalt, Wohn- und Gesundheitskosten. Dieser Bedarf untersucht die SKOS regelmässig. Als besonders wichtige Massnahme zur Bekämpfung der Armut sah die SKOS die Integration betroffener Individuen in die Gesellschaft, namentlich die Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das soziale Existenzminimum leiste einen wesentlichen Beitrag, da es den betroffenen Menschen ein bescheidenes Leben ermöglicht, das über das rein physische Überleben am Rand der Gesellschaft hinausgehe. Dies sei insbesondere für Kinder entscheidend, die gut ein Drittel aller Sozialhilfebezüger ausmachten. Würden sie gesellschaftlich ausgegrenzt, trage dies zur Verfestigung der Armut bei. Die integrative Sozialhilfe wird deswegen auch als Ansatz gesehen, um Folgekosten zu vermeiden. Kostentreiber sind vor allem die stetig steigenden, von der Sozialhilfe nicht beeinflussbaren Fixkosten für Wohnen und Gesundheit. Massgebend zur Bemessung des Existenzminimums sind die einkommensschwächsten 10 Prozent der Schweizer Haushalte gemäss BfS.

soziale Existenzminimum als Kern der Sozialhilfe

Der Fall eines Sozialhilfebezügers in einer Aargauer Gemeinde setzte ab Anfang Jahr mehrere Prozesse in Gang. Dem Mann wurden Sozialhilfebeiträge gestrichen, weil er sich nicht kooperativ mit seiner Gemeinde gezeigt und unerwünschte Stellenangebote nicht wahrgenommen hatte. Das zuständige Bezirksamt hob den Beschluss der Gemeinde auf Beschwerde des Mannes hin auf und verfügte stattdessen eine Kürzung der Sozialhilfe. Eine erneute Anfechtung der Gemeinde vor Bundesgericht wurde schliesslich abgewiesen, womit die Gemeinde die Sozialhilfe rückwirkend auszahlen musste. Dieser als „Fall Berikon“ bekannt gewordene Streit führte in der Folge zu einer landesweiten Diskussion über die Rahmenbedingungen für einen Sozialhilfebezug. Dass die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) die Gemeinde Berikon auch noch abstrafte, sorgte für zusätzlichen Unmut. Aus Protest erwogen mehrere Gemeinden einen Austritt aus der SKOS, eine Thurgauer Gemeinde trat gar sofort aus. Bald darauf folgte ihr mit Rorschach (SG) die erste Stadt, was weitere Nachahmer hervorrief. Eine weitere Aargauer Gemeinde forderte gar den Austritt des Kantons aus der SKOS. Die SKOS, die als privater Fachverband alle Kantone und rund 600 Gemeinden als Mitglieder hat, rückte so immer mehr ins Kreuzfeuer der Kritik. Zahlreiche Kommunal- und Kantonalpolitiker reihten sich in die Reigen der Kritiker ein und beanstandeten unisono, dass die SKOS zu unbeweglich sei und ihre Richtlinien zu selten und zu wenig kritisch überarbeite; kurzum, die Diskussion um die SKOS war durchaus willkommen. Im Verlauf des Jahres entpuppten sich die Austritte Rorschachs und anderer Gemeinden vorerst als Einzelfälle, die politische und mediale Kontroverse um die SKOS blieb jedoch weiter virulent. Kritisiert wurden insbesondere ihre Richtlinien zur Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe. Hierbei handelt es sich um Empfehlungen zuhanden des Bundes, der Kantone und Gemeinden sowie Organisationen der privaten Sozialhilfe. Diese Richtlinien entfalten keine Verbindlichkeit, sondern werden erst durch die kantonale Gesetzgebung, die kommunale Rechtsetzung und die Rechtsprechung verbindlich. Vor allem die rechtsbürgerliche Seite attackierte diese Richtlinien wiederholt. Daraufhin zeigte sich die SKOS Mitte Jahr konziliant und suchte das Gespräch mit dem Gemeindeverband, um Probleme zu erörtern. Sukkurs erhielt die SKOS indes von der Sozialdirektoren-Konferenz, welche in einer Stellungnahme die Notwendigkeit und Bedeutung der SKOS-Richtlinien bekräftigte und allen Kantonen empfahl, diese weiterhin anzuwenden. Ende Jahr gelangte die SKOS erneut in die Schlagzeilen als zwei Baselbieter Gemeinden die SKOS wegen steigenden Sozialhilfekosten verliessen und damit nicht nur Rorschach folgten, sondern auch der Stadt Dübendorf, die Anfang Juni ausgetreten war. Der Effekt für die beiden Gemeinden, welche dadurch lediglich den SKOS-Mitgliederbeitrag von je knapp CHF 1'000 einsparten, war indes marginal. Aus den Gemeinden hiess es, man wolle damit die öffentliche Diskussion über die Grenzen der Sozialhilfe aufrechterhalten. Einen richtungsweisende Lösung musste aus der Politik erwartet werden (siehe hier).

Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)