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Zwei Jahre nach Beendigung der Vernehmlassung legte der Bundesrat Botschaft und Entwurf für eine Totalrevision des Opferhilfegesetzes vor. Hauptziel ist es, die stetig steigenden Kosten für die Opferhilfe, für welche die Kantone aufkommen müssen, durch griffigere Regeln unter Kontrolle zu bringen und den Anspruch auf Genugtuungsleistungen zu beschränken. Für diese schlägt der Bundesrat einen Maximalbetrag von 70'000 Fr. für Opfer und von 35'000 Fr. für Angehörige vor. Opfer von im Ausland begangenen Straftaten sollen weiterhin Hilfe in Form von Beratung, aber keine Geldleistungen mehr erhalten. Im Gegenzug wird die Frist für die Einreichung von Begehren um Entschädigung und Genugtuung von heute zwei auf fünf Jahre verlängert; die Frist für minderjährige Opfer von Straftaten gegen die physische oder sexuelle Integrität wird zusätzlich ausgedehnt.

Revision des Opferhilfegesetzes (BRG 05.078)
Dossier: Totalrevision Opferhilfegesetz 2005-2007

Eine von der SKOS in Auftrag gegebene Studie zeigte, dass ein Zusatzeinkommen nicht immer lohnend ist. Steigern Familienhaushalte ihre Erwerbstätigkeit oder teilen Paare die Erwerbsarbeit unter sich auf, hat dies (negative) Auswirkungen bei den Ausgaben für Steuern und Kinderbetreuung, bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien und bei anderen Sozialtransfers. Laut der Studie ist der Anreiz für einen Zusatzverdienst nicht nur nach Familientyp (Paarhaushalt, Einelternhaushalt, Ehe, Konkubinat), sehr unterschiedlich. Erheblich sind die Unterschiede auch je nach Wohnort (verglichen wurden die Kantonshauptstädte Zürich, Lausanne und Bellinzona). Generell zeigte sich, dass sich die Aufteilung der Erwerbsarbeit meist nicht lohnt: das Alleinverdienermodell bleibt nach wie vor das finanziell günstigste.

Zusatzeinkommen nicht immer lohnend

Den Grundsatz der Anreizschaffung zur Rückkehr ins Erwerbsleben übernahmen auch die zu Jahresbeginn verabschiedeten teilrevidierten SKOS-Richtlinien. Diese definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Dabei handelt es sich um Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane des Bundes, der Kantone, der Gemeinden sowie der Organisationen der privaten Sozialhilfe. Die SKOS empfahl ihren Partnern, den Grundbedarf von bisher 1076 auf 960 Fr. zu senken, im Gegenzug aber für erwerbstätige Sozialhilfeempfänger einen monatlichen Freibetrag von 400 bis 700 Fr. vorzusehen. (Eine im Rahmen des NFP 45 „Probleme des Sozialstaates“ publizierte Studie warnte, die wachsende Zahl der Working Poor bedeute sozialen Sprengstoff. Bei den Familien mit mehreren Kindern sei der Anteil der Working Poor in den 90er Jahren von 11 auf 17% gestiegen, bei den Alleinerziehenden habe er sich von 15 auf 30% sogar verdoppelt)

SKOS-Richtlinien

Die Präsidenten des Verbandes schweizerischer Arbeitsämter (VSAA), der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und der schweizerischen IV-Stellen-Konferenz plädierten Anfang Jahr für eine bessere Kooperation unter den Organisationen der sozialen Sicherheit. Sie forderten die Einrichtung medizinischer und arbeitsmarktlicher Assessment-Zentren, damit die Abklärungen zur Reintegration von Menschen, die aus dem Arbeitsmarkt zu fallen drohen, möglichst früh erfolgen können. In solchen Zentren soll rasch entschieden werden, wie eine betroffene Person am besten wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. Dabei wäre auch zu klären, welcher Zweig der sozialen Sicherung – Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe – die Massnahmen durchzuführen und zu finanzieren hat. Von einem solchen gemeinsamen Vorgehen erwarten die Verbände mehr Effizienz und damit tiefere Kosten. Nach Angaben der drei Verbände beziehen in der Schweiz durchschnittlich rund 145'000 Personen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, ungefähr 260'000 Menschen erhalten eine IV-Rente und ca. 300'000 werden ganz oder teilweise mit Leistungen aus der Sozialhilfe unterstützt. Bezieht man die Familienmitglieder mit ein, sind rund 10% der Bevölkerung auf eines der drei Auffangnetze der sozialen Sicherheit angewiesen.(Zur 5. IV-Revision, die ebenfalls auf eine rasche Reintegration in den Arbeitsmarkt setzt, siehe hier)

bessere Kooperation unter den Organisationen der sozialen Sicherheit

Um die Kostenexplosion in der Sozialhilfe zu stoppen, drängen sich nach Ansicht der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und der „Städteinitiative“ verschiedene Massnahmen auf. So sollen Anreizmodelle geschaffen werden, damit sich Arbeit lohnt. Weiter sollen schweizweit harmonisierte Standards in der Sozialhilfe gelten, um eine weitere Zuwanderung Bedürftiger in die Städte zu vermeiden. Die SKOS verabschiedete entsprechende Richtlinien. Als besonders wichtig erachtet wurde eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen ALV, IV und Sozialhilfe, um nach Möglichkeiten den so genannten „Drehtür-Effekt“, das Weiterreichen einer desintegrierten Person von einer Institution zur anderen, zu vermeiden. Die Präsidenten des Verbands schweizerischer Arbeitsämter, der SKOS und der schweizerischen IV-Konferenz plädierten für die Errichtung von gemeinsamen Assessment-Centers zur professionellen Integration. Dazu erarbeitete das Seco ein Handbuch mit Tipps und Hinweisen zur interinstitutionellen Zusammenarbeit.

verstärkte Zusammenarbeit zwischen ALV, IV und Sozialhilfe

Gemäss einer Analyse des Bundesamtes für Statistik (BFS) nahm 2003 die Zahl der Working Poor in der Schweiz erstmals seit vier Jahren wieder zu. Besonders betroffen sind nach wie vor Alleinerziehende, Kinderreiche, Selbständigerwerbende und Ausländer. 2003 waren 7,4% jener 20- bis 59-jährigen Erwerbstätigen arm, die in einem Haushalt mit einem Erwerbsumfang von mindestens einer Vollzeitstelle (ab 90%) leben. 2002 hatte dieser Anteil 6,4% betragen. In der Krise zu Beginn der 90er Jahre war die Working-Poor-Quote auf 9% (1996) angestiegen; danach stabilisierte sie sich und ging nach 2000 sogar auf unter 7% zurück. Seit 2002 beobachtete das BFS wieder einen Anstieg. Betroffen waren im Jahr 2003 231'000 Working Poor in 137'000 Haushalten mit total 513'000 Personen, davon 223'000 Kinder. Die Working-Poor-Quote hängt zumindest teilweise mit dem Verlauf der Erwerbslosenquote zusammen. Der Anteil armer Erwerbstätiger folge der Arbeitslosenquote mit einem Abstand von zwei bis drei Jahren, stellte das BFS fest. Offenbar gehe ein Anstieg der Erwerbslosigkeit mit einem Wachstum der Zahl prekärer Arbeitsverhältnisse einher.

Working Poor

Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Nationalrätin Leutenegger Oberholzer (sp, BL) erreichen, dass die Verfahrensrechte der Opfer im OHG in dem Sinn ausgedehnt werden, dass Opfer von Straftaten Entscheide nicht nur anfechten können, wenn sie zivilrechtliche, sondern auch wenn sie öffentlich-rechtliche Ansprüche betreffen, die Taten also von Behörden oder Beamten in Ausübung ihrer amtlichen Autorität begangen wurden. Auf Antrag der Rechtskommission des Nationalrats, die argumentierte, dies werde ohnehin in den meisten Kantonen so gehandhabt, und es sei sinnvoller, diese Frage bei den anstehenden Revisionen des OHG und des Strafprozessrechts zu behandeln, wurde der Initiative mit 100 zu 66 Stimmen keine Folge gegeben.

Verfahrensrechte Behörden

Das Bundesamt für Sozialversicherung lud am 23. Mai zu einer Nationalen Armutskonferenz ein. Gesucht wurden Wege und Handlungsstrategien gegen Armut und soziale Ausgrenzung. An der Konferenz trat auch Bundespräsident Couchepin auf, der aber keine neuen Ideen vorstellte, sondern die subsidiäre Aufgabe des Staates unterstrich und der Einführung eines generellen Mindestlohnes einmal mehr eine Absage erteilte. Die Forderung nach einer ständigen Kommission zur Ausarbeitung und Umsetzung einer kohärenten nationalen Politik zur Bekämpfung der Armut nahm er nicht auf. In Anwesenheit von in- und ausländischen Wissenschaftern und Wissenschafterinnen, Vertretern und Vertreterinnen von Hilfswerken, den Sozialpartnern sowie von Bundes- und Kantonsbehörden wurde insbesondere über die statistische Messung sozialer Phänomene, den Zugang zu materieller Hilfe, die Auswirkungen von Armut auf die Gesundheit, Armut als Folge von Migration sowie Bildung und Arbeit als Mittel gegen Armut diskutiert. Ergebnis der Tagung war die Forderung nach Erstellung eines nationalen Aktionsplans, ähnlich den Ländern der EU, mit welchem der Bundesrat alle Bürgerinnen und Bürger zur Bekämpfung der Armut mobilisieren soll.

Nationalen Armutskonferenz

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Totalrevision des Opferhilfegesetzes (OHG) wurde in der Vernehmlassung prinzipiell befürwortet. Umstritten war aber die Höhe der Genugtuungszahlungen. Laut Revisionsentwurf entsprechen diese dem Bedürfnis der Opfer nach sozialer Anerkennung und sollten beibehalten, aber limitiert werden. Diese Begrenzung wurde mehrheitlich begrüsst. Der bundesrätliche Vorschlag einer Limite von zwei Dritteln des maximal versicherten Jahresgehalts nach Versicherungsgesetz (rund 70'000 Fr.) stiess hingegen auf weniger Akzeptanz. Die SVP zeigte sich mit dieser Limite einverstanden, warnte aber vor Kostensteigerungen und setzte sich für strenge Vergabekriterien ein. Die FDP verlangte die ersatzlose Streichung der Genugtuungen, die CVP wollte höhere Limiten und die SP sowie die Grünen sprachen sich dafür aus, keine Begrenzung vorzunehmen. Umstritten war auch, ob Einwohner der Schweiz, die im Ausland Opfer einer Straftat geworden sind, Anspruch auf Leistungen haben. Einzig die SVP sprach sich für diesen Fall generell gegen Leistungen nach OHG aus. Die Mehrzahl der an der Vernehmlassung beteiligten Organisationen befürworteten die kostenlose Unterstützung durch die Beratungsstellen, nicht aber Entschädigungen und Genugtuungen. SKOS, SP, Grüne und der Verband der Schweizer Frauenorganisationen, Alliance F, möchten hingegen alle Fälle abdecken. Mit Unterstützung der SODK verlangten diese Kreise zudem neue Regelungen für Opfer von häuslicher Gewalt und von Menschenhandel.(Zur Bekämpfung der Gewalt in Ehe und Partnerschaft siehe hier)

Revision des Opferhilfegesetzes (BRG 05.078)
Dossier: Totalrevision Opferhilfegesetz 2005-2007

Wer ein niedriges Einkommen hat, verfügt nach Abzug von Steuern, Mietzins, allfälligen Kosten für Kinderkrippe, Krankenkassenprämien und nach möglichen Sozialtransfers wie Kinderzulagen, Verbilligung von Krankenkassenprämien, Alimentenbevorschussung usw. je nach Wohnort (verglichen wurden die Kantonshauptstädte) über ein sehr unterschiedlich hohes Einkommen, wie eine im Auftrag der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) verfasste Studie deutlich machte. Entscheidend für die Differenzen sind vor allem die Krippenkosten und die Ausgestaltung der Alimentenbevorschussung. Die enormen kantonalen Unterschiede und Disfunktionalitäten, die beispielsweise dazu führen können, dass ein erhöhter Arbeitseinsatz letztlich ein niedrigeres Einkommen auslöst, verlangen nach Ansicht der SKOS nach einem eidgenössischen Rahmengesetz zur Existenzsicherung.

kantonalen Unterschiede

Ende Jahr gab das EJPD seine Vorschläge für eine Revision des Opferhilfegesetzes (OHG) in die Vernehmlassung. In Übereinstimmung mit den Experten schlug das Departement restriktivere Voraussetzungen für die Auszahlung von Genugtuungen vor: Danach soll ein Anspruch nur bestehen, wenn die Straftat zu einer schweren Beeinträchtigung des Opfers geführt hat, die sich während längerer Zeit auf die Arbeitsfähigkeit, die ausserberuflichen Tätigkeiten oder die persönlichen Beziehungen auswirkt. Überdies soll die Summe nach oben begrenzt sein und sich am maximal versicherten Jahresverdienst in der Unfallversicherung orientieren. Opfer sollen höchstens zwei Drittel (rund 70'000 Fr.), Angehörige ein Drittel (ca. 35'000 Fr.) dieses Betrags erhalten. Eine Besserstellung der Opfer wurde hingegen in der Frage der Verjährungsfrist von Ansprüchen vorgeschlagen: diese soll von zwei auf fünf Jahre, für kindliche Sexualopfer sogar noch weiter verlängert werden. Bei Straftaten, die im Ausland begangen wurden, soll überprüft werden, ob auch ausländische Opfer mit mindestens fünfjährigem Wohnsitz in der Schweiz finanziell entschädigt werden könnten. (Zum Sexualstrafrecht siehe hier)

Revision des Opferhilfegesetzes (BRG 05.078)
Dossier: Totalrevision Opferhilfegesetz 2005-2007

Gemäss einer Untersuchung des BFS über Wohlstand und Wohlbefinden der Schweizer Bevölkerung, die auf einer 1998 durchgeführten Befragung basiert, wird alles in allem ein hohes Mass an Lebenszufriedenheit erreicht. Die einkommensschwachen Schichten, zu denen in erster Linie Alleinerziehende, Ausländer und Ausländerinnen, kinderreiche Familien und Angestellte in Verkaufs- und Dienstleistungsberufen gehören, weisen allerdings in allen angesprochenen Bereichen (Leben insgesamt, Berufs- und Familienleben, finanzielle Situation, Gesundheit, Wohnsituation, Freizeit und soziale Kontakte) Defizite auf und empfinden diese auch subjektiv. Besonders auffällig sind die Unterschiede beim Lebensstandard. Einkommensschwache müssen für Nahrungsmittel und Wohnkosten die Hälfte ihrer Einkünfte aufwenden, während Wohlhabende nur 9,3% für Nahrung und 26% für Wohnung ausgeben. Im Jahr der Umfrage verzichteten 11% der unterprivilegierten Bevölkerungsschicht auf eine Zahnbehandlung, 17% auf Ferien.

Wohlstand und Wohlbefinden

2000 hatte der Bundesrat von einer umfangreichen Evaluation des seit 1993 in Kraft stehenden Opferhilfegesetzes Kenntnis genommen. Dabei hatte sich gezeigt, dass sich die Praxis immer stärker von den Absichten des Gesetzgebers entfernt, da in den letzten Jahren die normalerweise vorgesehenen Entschädigungen (beispielsweise für Arzt- und Spitalkosten oder für Lohnausfall) zunehmend von den eigentlich nur für besondere Fälle konzipierten Genugtuungen für einen erlittenen moralischen Schaden verdrängt wurden. Diese Entwicklung bewog mehrere Kantone, welche primär für die finanziellen Leistungen an die Opfer einstehen müssen, entweder die Abschaffung der Genugtuungen oder zumindest eine Einschränkung der Anspruchsbedingungen zu verlangen.

Opferhilfegesetzes

Anlässlich seines traditionellen Medienspaziergangs auf die Petersinsel sprach sich Bundesrat Couchepin für Steuergutschriften zu Gunsten jener Menschen aus, die trotz Arbeit weniger als das Existenzminimum verdienen (Working poor). Er berief sich dabei auf eine Studie, welche im Auftrag des EVD von der Universität Bern erstellt worden war. Die Autoren der Studie hatten ein Modell mit einem staatlich fixierten Mindestlohn und zwei Modelle mit Steuergutschriften für erwerbstätige Familien auf ihre Praktikabilität und Effizienz hin untersucht. Dabei waren sie zum Schluss gekommen, dass Mindestlöhne die Wirtschaft mit 1,7 Mia Fr. Mehrkosten extrem belasten, die Zahl der Working Poor aber nur unwesentlich verringern würden. Mit Steuergutschriften, die zu Steuerausfällen von rund 360 Mio führen würden, könnte hingegen die Anzahl der unter der Armutsgrenze lebenden Familien (zumindest theoretisch) auf Null gesenkt werden. Eine Finanzierung durch allgemeine Steuern, die progressiv erhoben werden, wäre auch sozialer als höhere Mindestlöhne, die über höhere Preise zumindest teilweise an die Betroffenen überwälzt würden. Couchepin erachtete die Studie als Beitrag zur laufenden Working-Poor-Diskussion. Konkrete Schritte, wie dem Modell politisch zum Durchbruch verholfen werden könnte, wollte er aber keine nennen. (Zum Steuerpaket für Familien siehe hier)

Working poor Steuergutschriften

Nach den von der Städteinitiatve „Ja zur sozialen Sicherung“ vorgestellten Daten ging die Zahl der Sozialhilfebezüger 2001 leicht zurück, am stärksten in Basel (-15,8%), Schaffhausen (-7,7%) und Bern (-7,2%), während sie in Sankt Gallen und Winterthur praktisch stabil blieb. Im Durchschnitt erhielten 5% der Einwohner der grossen Schweizer Städte Sozialhilfe. Einmal mehr zeigte sich, dass Kinder das Armutsrisiko enorm beeinflussen: 22,4% aller unterstützter Haushalte waren Einelternfamilien, weitere 13% Familien mit mehreren Kindern. Jedes zehnte Kind lebte in einer Familie, die als arm bezeichnet werden muss. Die Städteinitiative verlangte deshalb erneut rasche Massnahmen zu Gunsten der Familien: Ausdehnung des EL-Systems auf Familien, substantielle Erhöhung der Kinderzulagen, Ausbau der ausserhäuslichen Kinderbetreuung und verstärkte Integration der Jugendlichen aus finanzschwachen Familien in den Arbeitsmarkt.

Sozialhilfebezüger

Seit 1994 erhalten ausgesteuerte Arbeitslose im Kanton Genf anstatt Fürsorgeleistungen ein garantiertes Mindestsozialhilfeeinkommen (RMCAS), wenn sie bereit sind, im Gegenzug Arbeiten für die Allgemeinheit zu übernehmen oder sich weiterzubilden. Dieses System hatte die Genfer Regierung auf alle Fürsorgebezüger ausdehnen wollen, doch war gegen die Einführung dieses garantierten und nicht rückzahlbaren Mindesteinkommens (revenu minimum de réinsertion, RMR) von rechtsbürgerlicher Seite das Referendum ergriffen worden. Die neue, bürgerlich dominierte Regierung stellte sich ebenfalls mehrheitlich gegen das Gesetz, vornehmlich mit dem Argument, dies würde zu einer Ausdehnung des Kreises der Bezugsberechtigten und zu Mehrkosten führen (67 Mio Fr. anstatt 60 Mio für die Sozialhilfe). Mit 58,5% Nein-Stimmen wurde das RMR in der Volksabstimmung abgelehnt.

Genf Mindesteinkommens

Eine als Minderheitsantrag bei der Legislaturplanung eingereichte Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) verlangte eine Wirtschaftspolitik, die darauf abzielt, dass alle Frauen und Männer in der Schweiz ihre Existenz durch Erwerbsarbeit sichern können. Anvisiert wurde eine Vollbeschäftigung sowie Massnahmen auf der Lohnebene. Bundesrat Couchepin erinnerte an die immer wieder geäusserte Auffassung des Bundesrates, wonach Vollbeschäftigung Sache der Wirtschaft und nicht des Staates ist. Seiner Meinung nach würden staatlich festgelegte Minimallöhne kontraproduktive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Auf seinen Antrag wurde die Motion mit 95 zu 61 Stimmen abgelehnt.

Existenz durch Erwerbsarbeit sichern

Eine Caritas-Studie zeigte, dass die Chancen, bei relativ guter Gesundheit ein hohes Alter zu erreichen, je nach sozialem Status ungleich verteilt sind. Wer über einen tiefen Lohn, eine geringe Schulbildung, ein prekäres Arbeitsverhältnis oder einen niedrigen beruflichen Status verfügt, muss mit einer tieferen Lebenserwartung rechnen. Im Durchschnitt lebt ein Akademiker vier bis fünf Jahre länger als ein angelernter Arbeiter. Aber auch bei den Invalidierungen vor Erreichen des Pensionsalters zeigen sich markante Unterschiede. In den freien und wissenschaftlichen Berufen werden nur 2,1% der Männer zwischen 45 und 65 Jahren zu 100% invalid, bei den unqualifizierten Arbeitern hingegen 25,4%. Nach Berufskategorien haben Wissenschafter, Architekten und Ingenieure (2,9-3,9%) das geringste Invaliditätsrisiko, die Bauarbeiter dagegen das höchste (40%), gefolgt von den Hilfsarbeitern in der Industrie (31,3%), den Automechanikern (25,2%) und der Gruppe der Personen, die in den Branchen der Reinigung, der Wartung und des Strassenunterhalts beschäftigt sind.

tieferen Lebenserwartung

Vier Jahre nach dem Terroranschlag von Luxor (Ägypten) konnte die Entschädigung der Opfer abgeschlossen werden. Im Oktober wurden die letzten 876'000 Fr. aus dem von den beiden betroffenen Reiseveranstaltern, acht Privatversicherungen, SUVA, AHV/IV, 16 Kantonen und den Geschädigten gegründeten Luxor-Fonds verteilt. Insgesamt erhielten 78 Personen 4,7 Mio Fr. Der Fonds kam für Schäden auf, die weder durch Sozial- und Privatversicherungen noch durch das Opferhilfegesetz gedeckt waren.

Grenzen der heutigen Organisation der Opferhilfe Opfer des Attentats von Luxor

Der Nationalrat überwies ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL), das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Tieflohnsituation in der Schweiz sowie die Lebensumstände der Working Poor ausarbeiten zu lassen. Ein ebenfalls angenommenes Postulat ihrer Zürcher Parteikollegin Fehr (Po. 01.3246) regte einen Bericht über die Wohlstandsverhältnisse und die Verteilung der Konsumkraft in der Schweiz nach Abzug aller Steuern und Abgaben an, um Grundlagen für die anstehenden Steuerrevisionen zu erhalten. (Zum Steuerpaket siehe hier)

Bericht Verteilung der Konsumkraft

In seiner Antwort auf eine Interpellation Schwaab (sp, VD) bezeichnete der Bundesrat diese Ergebnisse als besorgniserregend und erinnerte an die Sozialziele in der Bundesverfassung (Art. 41), die den Bund verpflichten, mit gewissen Einschränkungen dafür zu sorgen, dass „Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können“. Er vertrat allerdings auch die Ansicht, der Lohnbildungsprozess sei in der Schweiz in erster Linie Sache der Sozialpartner, weshalb sich der Bund hier nicht einmischen könne.

Bundesrat besorgniserregend

Gemäss einer vom BFS in Auftrag gegebenen breit angelegten Studie waren 1999 7,5% der Erwerbstätigen sogenannte Working Poor, erreichten also mit ihrer Arbeit lediglich einen Lohn unterhalb der Armutsgrenze. Betroffen waren auch die im gleichen Haushalt wohnenden Familienangehörigen, gesamthaft rund 535 000 Personen, davon mehr als zwei Fünftel Kinder. Der konjunkturelle Einbruch während der neunziger Jahre verschärfte das Problem: Die Working Poor-Quote stieg 1996 sprunghaft von 4,9% auf 7,3% an, um auf diesem Niveau zu verharren. Ob jemand zum Working Poor wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gemäss der Studie wird das Risiko durch die Stellung auf dem Arbeitsmarkt ebenso geprägt wie durch die Familienstruktur. Besonders gefährdet sind Ausländer, schlecht Ausgebildete, Selbständigerwerbende in Kleinstbetrieben, Beschäftigte in Tieflohnbranchen sowie Teilzeitangestellte. Stark betroffen sind Alleinerziehende und Grossfamilien. Die Armutsgrenze wurde nach den Richtlinien der SKOS definiert (Einkommen – nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen – von weniger als 2100 Fr. pro Monat für einen Einpersonenhaushalt, von weniger als 4000 Fr. für eine vierköpfige Familie). Die Analyse wurde von den jüngsten Zahlen der Städteinitiative „Ja zur sozialen Sicherung“ bestätigt. (Für Massnahmen zugunsten von Familien siehe hier, hier, hier, hier und hier)

7,5% Working Poor Stellung auf dem Arbeitsmarkt Familienstruktur

Im März wurde der Bericht der Bundespolizei über das Attentat von Luxor (Ägypten) von 1997 veröffentlicht. Vorbehältlich völlig neuer Erkenntnisse oder der Verhaftung des Hauptverdächtigen ist damit der Straffall für die Bundesbehörden abgeschlossen. 78 vom Attentat betroffenen Personen wurden vom Luxor-Fonds des Bundes, der für Schäden aufkommt, die weder durch Sozial- und Privatversicherungen noch durch das Opferhilfegesetz abgedeckt sind, insgesamt 4,5 Mio Fr. zugesprochen.

Grenzen der heutigen Organisation der Opferhilfe Opfer des Attentats von Luxor

Der Bundesrat nahm Ende August Kenntnis vom dritten Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit der Opferhilfe. Die umfangreiche Evaluation zeigte nicht nur, dass immer mehr Menschen Opferhilfe in Anspruch nehmen, sondern auch, dass sich die Praxis von den Absichten des Gesetzgebers entfernt hat, da die für besondere Fälle konzipierten Genugtuungen zunehmend die im Normalfall vorgesehenen Entschädigungen verdrängen. In einer ersten Vernehmlassung sprachen sich praktisch alle Kantone für eine Konzentration der Opferhilfe auf die eigentliche Idee, eine einheitlichere Anwendung des Gesetzes sowie Einschränkungen bei den Genugtuungszahlungen aus. Aus diesen Gründen und angesichts der Zunahme der Kosten will der Bundesrat eine Revision des Opferhilfegesetzes in die Wege leiten.

Evaluation der Revision des Opferhilfegesetzes
Dossier: Totalrevision Opferhilfegesetz 2005-2007

Wer im Zeitpunkt eines Verbrechens keinerlei persönliche Beziehung zur Schweiz hat, kann keine Opferhilfe beanspruchen, auch wenn er später in der Schweiz lebt; dies entschied das Bundesgericht im Fall eines Folteropfers aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien. Es schützte damit das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, das einem anerkannten Flüchtling aus Bosnien die Übernahme der psychotherapeutischen Behandlung zur Überwindung seiner traumatischen Erlebnisse verweigert hatte.

Folteropfers