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Anfang 2014 gab die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) bekannt, dass das soziale Existenzminimum als Kern der Sozialhilfe weiter als Referenzgrösse der Schweizer Sozialpolitik gelten soll. Dieses Existenzminimum besteht aus der materiellen Grundsicherung sowie situationsbedingten Leistungen und umfasst den Grundbedarf für Lebensunterhalt, Wohn- und Gesundheitskosten. Dieser Bedarf untersucht die SKOS regelmässig. Als besonders wichtige Massnahme zur Bekämpfung der Armut sah die SKOS die Integration betroffener Individuen in die Gesellschaft, namentlich die Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das soziale Existenzminimum leiste einen wesentlichen Beitrag, da es den betroffenen Menschen ein bescheidenes Leben ermöglicht, das über das rein physische Überleben am Rand der Gesellschaft hinausgehe. Dies sei insbesondere für Kinder entscheidend, die gut ein Drittel aller Sozialhilfebezüger ausmachten. Würden sie gesellschaftlich ausgegrenzt, trage dies zur Verfestigung der Armut bei. Die integrative Sozialhilfe wird deswegen auch als Ansatz gesehen, um Folgekosten zu vermeiden. Kostentreiber sind vor allem die stetig steigenden, von der Sozialhilfe nicht beeinflussbaren Fixkosten für Wohnen und Gesundheit. Massgebend zur Bemessung des Existenzminimums sind die einkommensschwächsten 10 Prozent der Schweizer Haushalte gemäss BfS.

soziale Existenzminimum als Kern der Sozialhilfe

Der Fall eines Sozialhilfebezügers in einer Aargauer Gemeinde setzte ab Anfang Jahr mehrere Prozesse in Gang. Dem Mann wurden Sozialhilfebeiträge gestrichen, weil er sich nicht kooperativ mit seiner Gemeinde gezeigt und unerwünschte Stellenangebote nicht wahrgenommen hatte. Das zuständige Bezirksamt hob den Beschluss der Gemeinde auf Beschwerde des Mannes hin auf und verfügte stattdessen eine Kürzung der Sozialhilfe. Eine erneute Anfechtung der Gemeinde vor Bundesgericht wurde schliesslich abgewiesen, womit die Gemeinde die Sozialhilfe rückwirkend auszahlen musste. Dieser als „Fall Berikon“ bekannt gewordene Streit führte in der Folge zu einer landesweiten Diskussion über die Rahmenbedingungen für einen Sozialhilfebezug. Dass die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) die Gemeinde Berikon auch noch abstrafte, sorgte für zusätzlichen Unmut. Aus Protest erwogen mehrere Gemeinden einen Austritt aus der SKOS, eine Thurgauer Gemeinde trat gar sofort aus. Bald darauf folgte ihr mit Rorschach (SG) die erste Stadt, was weitere Nachahmer hervorrief. Eine weitere Aargauer Gemeinde forderte gar den Austritt des Kantons aus der SKOS. Die SKOS, die als privater Fachverband alle Kantone und rund 600 Gemeinden als Mitglieder hat, rückte so immer mehr ins Kreuzfeuer der Kritik. Zahlreiche Kommunal- und Kantonalpolitiker reihten sich in die Reigen der Kritiker ein und beanstandeten unisono, dass die SKOS zu unbeweglich sei und ihre Richtlinien zu selten und zu wenig kritisch überarbeite; kurzum, die Diskussion um die SKOS war durchaus willkommen. Im Verlauf des Jahres entpuppten sich die Austritte Rorschachs und anderer Gemeinden vorerst als Einzelfälle, die politische und mediale Kontroverse um die SKOS blieb jedoch weiter virulent. Kritisiert wurden insbesondere ihre Richtlinien zur Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe. Hierbei handelt es sich um Empfehlungen zuhanden des Bundes, der Kantone und Gemeinden sowie Organisationen der privaten Sozialhilfe. Diese Richtlinien entfalten keine Verbindlichkeit, sondern werden erst durch die kantonale Gesetzgebung, die kommunale Rechtsetzung und die Rechtsprechung verbindlich. Vor allem die rechtsbürgerliche Seite attackierte diese Richtlinien wiederholt. Daraufhin zeigte sich die SKOS Mitte Jahr konziliant und suchte das Gespräch mit dem Gemeindeverband, um Probleme zu erörtern. Sukkurs erhielt die SKOS indes von der Sozialdirektoren-Konferenz, welche in einer Stellungnahme die Notwendigkeit und Bedeutung der SKOS-Richtlinien bekräftigte und allen Kantonen empfahl, diese weiterhin anzuwenden. Ende Jahr gelangte die SKOS erneut in die Schlagzeilen als zwei Baselbieter Gemeinden die SKOS wegen steigenden Sozialhilfekosten verliessen und damit nicht nur Rorschach folgten, sondern auch der Stadt Dübendorf, die Anfang Juni ausgetreten war. Der Effekt für die beiden Gemeinden, welche dadurch lediglich den SKOS-Mitgliederbeitrag von je knapp CHF 1'000 einsparten, war indes marginal. Aus den Gemeinden hiess es, man wolle damit die öffentliche Diskussion über die Grenzen der Sozialhilfe aufrechterhalten. Einen richtungsweisende Lösung musste aus der Politik erwartet werden (siehe hier).

Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)

Grenzen der heutigen Organisation der Opferhilfe zeigten sich bei der nur sehr schleppend anlaufenden Hilfe für die Opfer des Attentats von Luxor (Ägypten), bei dem im November des Vorjahres 58 Touristinnen und Touristen, 36 davon aus der Schweiz, ums Leben gekommen waren. Die Welle des Mitgefühls, die damals durch das ganze Land gegangen war, hatte bei den Betroffenen (Überlebende und Angehörige) besonders hohe Erwartungen geweckt. Als dann – vor allem im Bereich der finanziellen Leistungen nicht so schnell und unbürokratisch reagiert wurde wie erhofft, regte sich allgemeine Kritik vor allem an den Bundesbehörden. Dabei gehört die Opferhilfe eindeutig in die Kompetenz der Kantone, was auch zu verschiedenen Formen der Handhabung führen kann. Die Situation, dass Opfern von Bundesräten Hilfe versprochen wird, die dann mehrheitlich von den Kantonen zu leisten ist, liess den Ruf nach einer nationalen Koordinationsstelle laut werden.

Grenzen der heutigen Organisation der Opferhilfe Opfer des Attentats von Luxor

Caritas Schweiz legte eine Studie vor, welche sich mit der wachsenden Zahl der “Working Poor” beschäftigt, jener Haushalte, in denen eine oder mehrere Personen zusammen mindestens zu 90% erwerbstätig sind, und die dennoch als “arm” zu gelten haben. Die Zahl der betroffenen Personen wurde schweizweit auf 250'000 bis 400'000 Personen geschätzt. Besonders gefährdet sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dienstleistungssektor (Gastgewerbe und Verkauf), da dort häufig tiefe Löhne bezahlt werden und der Anteil der Teilzeiterwerbstätigen besonders hoch ist. Caritas stellte deshalb die Frage, ob nicht eine staatliche Lohnpolitik nötig wäre, zumindest für Branchen ohne sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen; die Forderung nach einem gesetzlich festgelegten Minimallohn sei in der Schweiz ein Tabu, doch wäre es an der Zeit, dieses zu brechen. Zudem verlangte das Hilfswerk eine gezielte, auf das niedrige Bildungsniveau der Working Poor ausgerichtete Berufsbildung, da die üblichen Angebote der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe nicht genügten. Die Caritas meinte auch, es sei falsch, wenn die kommunale Sozialfürsorge beansprucht werde, um die Existenzprobleme der Working Poor zu lösen. Sozialhilfe sei ein Instrument zur Überbrückung aktueller Notlagen, nicht aber zur dauerhaften Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Fehlentwicklungen. Das neu erkannte Armutsrisiko der ungenügend entlöhnten Erwerbstätigkeit müsse auf nationaler Ebene abgedeckt werden.

Studie Working Poor

Zweieinhalb Jahre nach seiner Eröffnung konnte das Therapiezentrum für Folteropfer in Bern, das Betroffenen ambulante Hilfe anbietet, eine erste Bilanz ziehen. Über 100 folter- und kriegstraumatisierte Menschen wurden aufgenommen und ihnen und ihren Familienangehörigen psychotherapeutische, soziale und medizinische Hilfe offeriert. Wegen Kapazitätsengpässen mussten aber mindestens noch einmal so viele Personen auf die wachsende Warteliste gesetzt oder weiterverwiesen werden. Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat ein Postulat Günter (sp, BE), das die Landesregierung ersucht zu prüfen, wie das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport mit dem Zentrum zusammenarbeiten und es unterstützen könnte (Po. 97.3630).

Ambulatorium für Folteropfer (ab 1994)

Aus Anlass des UNO-Jahres lud Bundesrätin Dreifuss anfangs Oktober rund ein Dutzend Kantons- und Städtevertreter zu einem Treffen mit einer Delegation der Bewegung ATD Vierte Welt ein, welche sich bereits seit vielen Jahren mit dem Problem der Armut in den hochindustrialisierten Ländern befasst. Sie betonte, eine Plattform des Dialogs sei umso notwendiger, als gewisse Kreise ein Klima der Angst um die Zukunft des Sozialsystems schürten.

Kantons- und Städtevertreter Treffen mit einer Delegation der Bewegung ATD Vierte Welt Problem der Armut in den hochindustrialisierten Ländern

Aus einer Einzelinitiative eines Neuenburger Journalisten entstand in der Romandie ein erstes Netzwerk, welches völlig unbürokratisch und mit freiwilligen Helfern Pakete mit Lebensmitteln und Hygienprodukten, sogenannte «cartons du coeur» an jene Menschen verteilt, die durch die Maschen des Sozialnetzes gefallen sind. Die Aktion, die zu Beginn des Jahres 1993 recht bescheiden begann, trat in der Westschweiz einen eigentlichen Siegeszug an. Bis Mitte August wurden schon über 23 Tonnen Hilfsgüter an Bedürftige verteilt.

Pakete mit Lebensmitteln und Hygienprodukten für Westschweizer Bedürftige (1993)

Das Problem der neuen Armut im eigenen Land scheint die Schweizer Bevölkerung weit weniger zu beschäftigen als das Elend in der Dritten Welt. Nur gerade CHF 5 Mio. brachte ein Aufruf der Glückskette von Radio und Fernsehen für die einheimischen Bedürftigen, rund viermal weniger als im Vorjahr eine Sammlung zugunsten der hungernden Bevölkerung in Somalia. Die Verantwortlichen der Hilfsaktion erklärten sich die unterschiedliche Spendefreudigkeit damit, dass es der reichen Schweiz noch nicht ins Bewusstsein gedrungen sei, dass (relative) Armut auch hierzulande heute ein recht weit verbreitetes Phänomen ist.

Aufruf der Glückskette zur Hilfe für die Schweizer Bedürftigen (1993)

Als direkte Folge des Opferhilfegesetzes, welches bestimmt, dass Opfer von Sexualdelikten Anrecht auf Einvernahme und Urteil durch eine Person des gleichen Geschlechts haben, wurde auf den 1.1.1993 erstmals eine Frau in die Militärjustiz gewählt.

Umsetzung des Opferhilfegesetzes (1992–1996)
Dossier: Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten und seine Auswirkungen

Die Drogenfachleute reagierten erleichtert, bedauerten aber die geringe Teilnehmerzahl, da damit kaum schlüssige Resultate erreicht werden könnten. Die Städte Basel, Bern, Freiburg, St. Gallen, Solothurn, Zug und Zürich meldeten umgehend ihr Interesse an, mindestens einen Versuch mit harten Drogen durchzuführen. Der Beginn der Versuche wurde auf Herbst 1992 in Aussicht gestellt. Der Erlass der entsprechenden Verordnung verzögerte sich jedoch bis Ende Oktober, so dass frühestens 1993 damit gestartet werden kann. Die vom Bundesrat gesetzten Rahmenbedingungen lassen 13 Versuche zu, fünf davon mit Heroin. In die Heroinversuche können nur schwerstabhängige, verelendete oder sich prostituierende Drogensüchtige einbezogen werden, welche volljährig und seit mindestens zwei Jahren nachweisbar drogenabhängig sind sowie mindestens zwei gescheiterte Entzüge hinter sich haben und für andere Therapieprogramme nicht in Frage kommen.

Massnahmenpaket zur Drogenpolitik: Ärztlich kontrollierter Zugang zu Heroin (1991–1997)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Angesichts dieser Zahlen ertönt immer lauter der Ruf nach einem staatlich garantierten Mindesteinkommen. Linke, Grüne, Hilfswerke und allgemein sozial Engagierte drängen aber auch darauf, dass endlich Massnahmen ergriffen werden, damit diese gesellschaftlich benachteiligten Gruppen auch ohne Sozialhilfe finanziell bessergestellt werden; im Vordergrund stehen hier die Durchsetzung des Grundsatzes vom gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten und materielle Anerkennung von Erziehungs- und Pflegeaufgaben.

Forderung nach einem staatlich garantierten Mindesteinkommen (1991)