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Im Sommer 2019 reichte die WBK-SR einen Vorstoss zur Armutssituation in der Schweiz ein. In der Motion beauftragte die Kommission den Bundesrat, ein auf bestehenden nationalen und kantonalen Daten ausgerichtetes Monitoring zur Prävention und Bekämpfung der Armut in der Schweiz aufzubauen. Der Bundesrat solle sodann alle fünf Jahre in einem Bericht zuhanden des Parlaments eine Analyse der Situationen in den Kantonen vornehmen, die bestehenden Massnahmen zur Armutsprävention untersuchen, mittels Langzeitstudien über die Entwicklungen im Bereich der Armutsgefährdung und der sozialen Durchlässigkeit informieren und steuerungsrelevante Erkenntnisse für die beteiligten Akteure im Bereich der Armutsprävention und deren Bekämpfung liefern.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er wies darauf hin, dass der Bund zwischen 2014 und 2018 gemeinsam mit den Kantonen, Städten und Gemeinden sowie privaten Organisationen das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut umgesetzt hatte. Im Rahmen dieses Programms war unter anderem ein Konzept für ein gesamtschweizerisches Armutsmonitoring entwickelt worden. Der Bundesrat hatte 2018 Kenntnis von den Ergebnissen des Programms genommen und einen entsprechenden Bericht publiziert. Gestützt auf die Ergebnisse hatte er entschieden, sein Engagement zur Prävention und Bekämpfung von Armut im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut bis 2024 fortzuführen, von einer Umsetzung des entwickelten Armutsmonitorings hatte er jedoch bereits damals abgesehen. Des Weiteren liefere und berechne bereits das BFS gesamtschweizerische Indikatoren zur Armut und veröffentliche entsprechende Berichte, erläuterte der Bundesrat in seiner Stellungnahme.
Der Ständerat behandelte die Motion zusammen mit einem Postulat der WKB-SR (Po. 19.3954) zur selben Thematik. Ruedi Noser (fdp, ZH) argumentierte für die Kommission, dass durch das geforderte Monitoring unter anderem ersichtlich würde, wie sich die Situation bei den Einkommen der Armen und der Armutsgefährdeten entwickle, welche Massnahmen Wirkung zeigten und wie es um die soziale Durchlässigkeit stehe. Anne Seydoux-Christe (cvp, JU) sprach auch für Caritas Jura, deren Präsidentin sie ist, als sie festhielt, dass eine systematische Erhebung und Analyse durch den Bund eine wesentliche Voraussetzung für eine wirksame Armutsbekämpfung sei. Paul Rechsteiner (sp, SG) wiederum führte aus, dass es für ihn unverständlich sei, weshalb der Bundesrat die Motion ablehne. Hunderttausende von Personen seien von Armut betroffen, und es sei auch am Bund, diesbezügliche Statistiken zu führen und Massnahmen aufzubauen.
In seinem Votum versuchte Innenminister Berset, den Ständerat davon zu überzeugen, dass der Bundesrat in diesem Bereich schon genügend tue. Als das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut ausgelaufen sei, habe der Bundesrat entschieden, diese Arbeiten zu beenden, den Schwerpunkt der Arbeiten den dafür zuständigen Kantonen zu übergeben und einige Aktivitäten im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut weiterzuführen. Das Ziel habe ferner darin bestanden, die relevanten Akteure zu unterstützen, einen Austausch auf der nationalen Ebene zu ermöglichen und Leitfäden für die Praxis zur Verfügung zu stellen. Für die Mehrheit des Ständerats war es trotz der Ausführungen von Bundesrat Berset klar, dass der Bund eine stärkere Rolle einzunehmen hat; entsprechend nahm die kleine Kammer die Motion im Herbst 2019 mit 24 zu 8 bei einer Enthaltung deutlich an.

Monitoring der Armutssituation in der Schweiz

Nachdem bereits der Nationalrat Ende 2014 einer Motion der sozialdemokratischen Fraktion zugestimmt hatte, folgte der Ständerat diesem Votum in der Sommersession 2015. Der SP schwebte vor, eine Strategie zur Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe mit dazugehörigem Masterplan ausarbeiten zu lassen. Hierbei sollten auch allfällige Gesetzesänderungen nicht ausgeschlossen werden. Auslöser dieses Anstosses waren Erkenntnisse aus einer Studie zur Sozialhilfe in den Städten, wonach Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Altersgruppe ausmachten, die am häufigsten Sozialhilfeleistungen beziehe. Als Lösungsansatz schlug die SP vor, die Berufsberatung und die Unterstützung bei der Stellensuche stärker zu fördern. Gleichzeitig wurde auch auf den Kanton Waadt hingewiesen, dessen Modell «Stipendien statt Sozialhilfe» eventuell als Vorbild für eine gesamtschweizerische Lösung in Betracht gezogen werden könne.
Der Bundesrat stand der Motion offen gegenüber und beantragte ihre Annahme, entgegnete jedoch auch, dass er diese Überlegungen in das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut (NAP) integrieren möchte. In diesem NAP seien die in der Motion skizzierten Ziele bereits recht genau angedacht. So sei beispielsweise in die Wege geleitet worden, dass die Sozialhilfeleistungen und Stipendien für Jugendliche besser aufeinander abgestimmt würden und dass ihre Empfängerinnen und Empfänger beim Übertritt von der Ausbildung in den Arbeitsmarkt besser unterstützt werden könnten. Auch die SGK-SR stand einstimmig hinter dem Anliegen. Sie unterstrich aber, dass insbesondere die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen zu bewahren sei, da Letztere schliesslich an der Finanzierung beteiligt sein würden. Im Plenum war das Geschäft unbestritten.

Strategie zur Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe (Mo. 14.3890)

Eine 2012 vom Nationalrat angenommene Motion seiner SGK, in welcher der Bundesrat beauftragt wurde, ein schlankes Rahmengesetz für Sozialhilfe vorzulegen, wurde 2013 vom Ständerat abgelehnt. Die Forderung ging auf eine Anregung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zurück, welche verlangt hatte, dass die Sozialhilfe den gleichen Status wie die AHV und die IV erhalten müsse. Die Mehrheit der SGK des Ständerates war gegen den Vorstoss, weil ein derartiges Rahmengesetz in unzulässiger Weise in die Kompetenz und die Autonomie der Kantone und der Gemeinden eingreifen würde. Zudem sei es im Bereich der Sozialhilfe gar nicht möglich, einheitliche Parameter festzulegen, da die kantonalen Unterschiede hinsichtlich Lebenshaltungskosten und Einkommen zu gross seien. Eine Minderheit Bruderer (sp, AG) beantragte die Annahme der Motion, da Handlungsbedarf bestehe und eine Koordination der Sozialhilfe auf Ebene der Kantone nicht gewährleistet werden könne. In der Ratsdebatte wurde insbesondere von bürgerlicher Seite ein dickes, schwerfälliges Regelwerk befürchtet. Die Motion wurde – trotz der oben beschriebenen Diskussionen um die SKOS – im Ständerat mit 27 zu zwölf Stimmen abgelehnt.

Rahmengesetz für Sozialhilfe

Eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates forderte, dass Unterstützungsleistungen aus öffentlichen Mitteln, die anstelle des Erwerbseinkommens ausgerichtet werden (insbesondere Sozialhilfeleistungen), im Sinne der steuerlichen und wirtschaftlichen Gleichbehandlung gänzlich der Einkommenssteuer unterstellt werden und gleichzeitig das Existenzminimum steuerlich entlastet wird. Sowohl der Bundesrat als auch die Kommission empfahlen die Motion zur Annahme und der Ständerat folgte diesen Empfehlungen.

Sozialhilfebezüge

Der Nationalrat nahm eine Motion Perrin (svp, NE) an, welche nach dem Beispiel von Spanien den Schutz von geschlagenen Frauen mithilfe elektronischer Vorrichtungen erhöhen wollte. Der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen, da es für die gerichtliche Anordnung von elektronischen Vorrichtungen zur Durchsetzung von Fernhaltemassnahmen gegen gewalttätige Personen eine gesetzliche Grundlage brauche.

Geschlagene Frauen schützen (Mo. 09.4017)
Dossier: Verbesserung des Schutzes für Stalking-Opfer

In der grossen Kammer ebenfalls angenommen wurde eine Motion Heim (sp, SO), welche einerseits einen Bericht zur Einstellungspraxis betreffend dem Tatbestand „Häusliche Gewalt“ in den Kantonen verlangte und andererseits eine Änderung dieser Bestimmung zwecks Eindämmung der häuslichen Gewalt und Stärkung der Opfer forderte.

Eindämmung der häuslichen Gewalt (Mo. 09.3059)
Dossier: Verbesserung des Schutzes für Stalking-Opfer

Die SGK des Nationalrates, welche sich in den letzten Jahren intensiv mit der Armutsproblematik befasst hatte, forderte den Bundesrat in einer vom Plenum im Einverständnis mit dem Bundesrat überwiesenen Motion auf, eine nationale Konferenz zur beruflichen und sozialen Integration durchzuführen. In diesem Rahmen soll ein Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Akteurinnen und Akteuren (Bund, Kantone, Gemeinden, Städte, interkantonale Sozialdirektorenkonferenz, Städteinitiative, Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen) in der Armutsbekämpfung stattfinden. Ziel dieser Konferenz ist die Entwicklung konkreter und koordinierter Massnahmen für einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung der Armut. Der Bundesrat stellte in Aussicht, 2007 eine derartige Konferenz zu organisieren, welche das Thema breit angehen und sich nicht nur auf die berufliche und soziale Integration beschränken will. Der Ständerat überwies die Motion ebenfalls.

nationale Konferenz zur beruflichen und sozialen Integration

Gegen den Willen des Bundesrates, der auf bereits laufende diesbezügliche Arbeiten verwies, nahm der Nationalrat eine Motion seiner SGK an, welche die Regierung mit der regelmässigen Durchführung einer detaillierten Erhebung zur Armut in der Schweiz beauftragen wollte. Der Ständerat schloss sich der Auffassung des Bundesrates an und verwarf die Motion.

Erhebung zur Armut

Eine als Minderheitsantrag bei der Legislaturplanung eingereichte Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) verlangte eine Wirtschaftspolitik, die darauf abzielt, dass alle Frauen und Männer in der Schweiz ihre Existenz durch Erwerbsarbeit sichern können. Anvisiert wurde eine Vollbeschäftigung sowie Massnahmen auf der Lohnebene. Bundesrat Couchepin erinnerte an die immer wieder geäusserte Auffassung des Bundesrates, wonach Vollbeschäftigung Sache der Wirtschaft und nicht des Staates ist. Seiner Meinung nach würden staatlich festgelegte Minimallöhne kontraproduktive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Auf seinen Antrag wurde die Motion mit 95 zu 61 Stimmen abgelehnt.

Existenz durch Erwerbsarbeit sichern

Mit zwei Motionen wollten die Nationalräte Epiney (cvp, VS) und Jutzet (sp, FR) (Mo. 98.3633) erreichen, dass bei Betreibungen insbesondere von Familien mit Kindern ein Existenzminimum garantiert wird, welches ungefähr jenem der neuen SKOS-Richtlinien entspricht. Der Bundesrat verwies darauf, dass mit der Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), welche 1997 in Kraft trat, alle Fürsorgeleistungen absolut unpfändbar sind. Zudem sei bereits mit dem eigentlichen SchGK den Vollstreckungsbehörden ein grosser Ermessensspielraum eingeräumt worden. Aus diesen Gründen erachte die Landesregierung es als nicht dringend, zentrale Fragen der Lohnpfändung erneut zu regeln, doch zeigte sie sich bereit, das Anliegen zu prüfen, weshalb sie in beiden Fällen Umwandlung in ein Postulat beantrage. Beide Vorstösse wurden jedoch von Stamm (fdp, AG), jener von Jutzet zudem von Bortoluzzi (svp, ZH) bekämpft und somit vorderhand der Diskussion entzogen.

Betreibungen Existenzminimum

Eine Motion von Nationalrat Zisyadis (pda, VD) verlangte vom Bundesrat, in seine Botschaften ans Parlament einen Abschnitt mit dem Titel «Positive Auswirkungen für die Bedürftigen» aufzunehmen. Die Landesregierung verwies darauf, dass es bereits heute üblich sei, bei der Präsentation einer neuen Vorlage nicht nur die Konsequenzen für die Finanzen von Bund und Kantonen, sondern auch für andere Parameter (Gesellschaft, Umwelt etc.) einzubeziehen. Sie beantragte deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und abzuschreiben. Zisyadis bestand auf Überweisung als Motion, worauf der Vorstoss recht deutlich abgelehnt wurde.

Motion für Aufstellung zu den positiven Auswirkungen auf die Bedürftigen in Botschaften (Mo. 94.3247)

Mit einer Motion wollte Nationalrätin Goll (frap, ZH) den Bundesrat verpflichten, das Opferhilfegesetz (OHG) zu revidieren und die zweijährige Verjährungsfrist für die Einreichung von Gesuchen zwecks Entschädigung und Genugtuung aufzuheben. Sie verwies dabei auf die Erfahrung, dass sexuell ausgebeutete Frauen und Kinder oft Jahre brauchen, bis sie ihr Schweigen brechen können. Der Bundesrat machte geltend, es sei grundsätzlich richtig, dass ein Entschädigungs- oder Genugtuungsgesuch möglichst rasch eingereicht werden solle, da es mit dem Zeitablauf zunehmend schwieriger werde, die massgeblichen Ereignisse festzustellen und zu überprüfen, ob und inwiefern diese den Schaden verursacht haben. Er anerkannte aber, dass es Situationen gibt, in denen Betroffene am rechtzeitigen Handeln gehindert sein könnten, so namentlich in Fällen, in denen eine materielle oder emotionale Abhängigkeit vom Täter oder der Täterin besteht (Kindsverhältnis, Ehe, Arbeitsverhältnis) oder in denen aus der Natur der Straftat starke psychische Hemmungen entstehen, die – wie eben bei sexuellen Handlungen – ein rasches Reagieren oft verunmöglichen. Hier könnte seiner Ansicht nach eine flexiblere Regelung der Verwirkungsfrist angezeigt sein. Es wäre aber auch denkbar, die Frist erst ab dem Zeitpunkt laufen zu lassen, in dem das Abhängigkeitsverhältnis beendet ist, wie dies etwa der Kanton Zürich in seinem Einführungsgesetz zum OHG vorgesehen hat. Da das OHG erst am 1. Januar 1993 in Kraft getreten ist, möchte der Bundesrat vorerst mit dem Gesetz Erfahrungen sammeln. Er beantragte deshalb erfolgreich Umwandlung in ein Postulat.

Motion für eine Revision des Opferhilfegesetzes (OHG; Mo. 94.3574)
Dossier: Totalrevision Opferhilfegesetz 2005-2007

Eine Motion von Felten (sp, BS) über die erleichterte alleinige Wohnungszuweisung an einen noch nicht in richterlich festgesetzten Trennung lebenden Ehegatten im Fall von psychischer oder physischer Misshandlung wurde, da der Bundesrat auf bereits bestehende Eheschutzmassnahmen verweisen konnte, vom Nationalrat lediglich als Postulat angenommen.

Motion für eine erleichterte alleinige Wohnungszuweisung (Mo. 94.3294)

Einen Erfolg konnte Pfarrer und Nationalrat Ernst Sieber (evp, ZH), seit Jahren in der Hilfe für verelendete oder ausstiegswillige Drogenabhängige engagiert, in der grossen Kammer verbuchen. Gegen den Willen des Bundesrates, welcher Umwandlung in ein Postulat beantragte, überwies die Volkskammer mit 118 zu 9 Stimmen seine Motion, welche die Landesregierung beauftragt, geeignete Schritte zu unternehmen, um in Zusammenarbeit mit den Kantonen den Aufbau eines «Selbsthilfedorfes» für ausstiegswillige Drogenabhängige zu fördern. Sieber regte an, die Eidgenossenschaft solle dafür bundeseigenes Land abgeben oder sich zumindest finanziell an einem derartigen Projekt beteiligen.

Aufbau eines Selbsthilfedorfes für ausstiegswillige Drogenabhängige (Mo. 93.3370)

Mit einer Motion wollte Nationalrätin Goll (sp, ZH) die Landesregierung verpflichten, Bundesbeiträge an die heute bestehenden 13 Frauenhäuser der Schweiz auzurichten. Der Bundesrat anerkannte ausdrücklich die immense Aufbau-, Betreuungs- und Öffentlichkeitsarbeit, welche die Frauenhäuser und Notaufnahmestellen für Kinder und Jugendliche seit den 1970er Jahren vollbracht haben. Für die Frage der Finanzierung verwies er aber auf das Opferhilfegesetz (OHG), welches es den Kantonen ermöglicht, während den ersten sechs Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes Bundesbeiträge für den Aufbau der Opferhilfe auszulösen. Einige Kantone – so etwa Schaffhausen – hätten die Frauenhäuser bereits als Beratungsstellen nach OHG anerkannt. Nach diesen Ausführungen wurde die Motion auf Antrag des Bundesrates nur als Postulat überwiesen.

Bundesbeiträge an die Frauenhäuser (Mo. 93.3593)

Bei der Beratung der Legislaturplanung 1991-1995 überwies der Nationalrat eine Kommissionsmotion, welche den Bundesrat beauftragen wollte, einen umfassenden Bericht zur Sicherung des finanziellen Existenzminimums zu erstellen und allenfalls Massnahmen vorzuschlagen, auf Antrag des Bundesrates lediglich als Postulat.

Bericht zur Sicherung des finanziellen Existenzminimums (1992)
Dossier: Legislaturplanung 1991–1995 (BRG 92.037)

Zusammen mit Nationalrat Bonny (fdp, BE) reichte Ständerat Jelmini (cvp, TI) eine Motion ein, welche den Bundesrat beauftragt, die Leistungen des Schweizerischen Samariterbundes zugunsten des koordinierten Sanitätswesens, des Zivilschutzes und anderer Bereiche des Gesundheits- und Sozialwesens durch den Bund finanziell abzugelten. Der Nationalrat überwies die Motion in Form eines Postulates.

Leistungen des Schweizer Samriterbundes (Mo. 91.3209)

Fachleute und Politiker wiesen immer wieder auf den engen Zusammenhang zwischen Armut und Wohnungsnot hin. Diese Einsicht fand auch im Parlament ihren Niederschlag, wo eine parlamentarische Initiative der Kommission des Ständerates und drei Motionen (Mo. 90.259, Mo. 90.778 und Mo. 90.839) eingereicht wurden, die den Bundesrat beauftragen, in diesem Bereich konkrete Massnahmen zur Verhinderung von Härtefällen zu ergreifen. Die Motion Zimmerli (svp, BE; Mo, 90.679) im Ständerat wurde später wieder zurückgezogen.

Förderung kantonaler Miet- und Hypothekarzuschüsse (Mo. 90.259, Mo. 90.778, Mo. 90.839)