Aufgrund einer im Jahr 2008 Folge gegebenen parlamentarischen Initiative Stähelin (cvp, TG) zur Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons, hatte die SGK des Ständerates einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, welcher 2012 auf die Tagesordnung der Herbstsession gelangte. Der Heimatkanton soll nichts mehr an die Sozialhilfeleistungen für seine Bürgerinnen und Bürger zahlen müssen, die in einem anderen Kanton wohnen. Die Rückerstattungspflicht des Heimatkantons während der ersten zwei Wohnsitzjahre soll ersatzlos aufgehoben werden. In einer Vernehmlassung wurde die Vorlage von 21 Kantonen gutgeheissen und auch von den 5 übrigen wohlwollend kommentiert, wenn auch mit einzelnen Bedenken. Im Ständerat wurde der Entwurf der Kommission zum Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger, welcher auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wurde, einstimmig angenommen. Auch der Nationalrat hiess den Entwurf im Dezember 2012 gut. In den Schlussabstimmungen wurde die Vorlage mit 43 zu 0 Stimmen im Ständerat und mit 168 zu 22 Stimmen im Nationalrat verabschiedet.
Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons- Datum
- 14. Dezember 2012
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 08.473
- Akteure
- Quellen
-
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- BBl, 2012, S. 7741 ff. und 7869 ff.; AB SR, 2012, S. 918 f. und 1258; AB NR, 2012, S. 1975 ff. und 2279; BBl, 2012, S. 9645.
von Maximilian Schubiger
Aktualisiert am 04.04.2016
Aktualisiert am 04.04.2016