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Das Postulat zur Erarbeitung von Grundlagen für die Ausgestaltung eines Rahmengesetzes für die Sozialhilfe wurde Mitte 2016 abgeschrieben. Grund dafür war die Publikation des Berichts «Ausgestaltung der Sozialhilfe und der kantonalen Bedarfsleistungen. Handlungsbedarf und -möglichkeiten», den der Bundesrat am 25.2.2015 publiziert hatte. Die im Postulat gestellten Forderungen wurden mit diesem Dokument erfüllt.

Rahmengesetz für Sozialhilfe (Po. 13.4010)
Dossier: Rahmengesetz für Sozialhilfe

Um für mehr Transparenz und Objektivität im Bereich der Sozialhilfe zu sorgen, forderte die Sozialdemokratische Fraktion im September 2014 vom Bundesrat die Erstellung eines Berichts zu verschiedenen Punkten bezüglich der Sozialleistungen – unter anderem zu deren Erbringung, den Kosten und der Zuständigkeit in den verschiedenen Kantonen. Als Grund für den Vorstoss führte die Fraktion die gegenwärtige Polemik in der medialen Debatte, nicht vorhandene Detailkenntnisse und eine allgemeine Verwirrung aufgrund grosser Unterschiede zwischen den Regelungen der einzelnen Kantone und Gemeinden auf. Oftmals würden verschiedene Begriffe miteinander vertauscht, was diskriminierende Aussagen zur Folge habe. Angesichts der Komplexität des Themas müsse jedoch Objektivität gewährleistet werden, um eine vernünftige und offene Debatte über mögliche politische Massnahmen führen zu können. Es sei daher unerlässlich, für mehr Klarheit hinsichtlich der Kosten zu sorgen. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates und erklärte in seiner Stellungnahme, dass er sich der Notwendigkeit, die Debatte über die Sozialhilfe zu versachlichen, bewusst sei. Er erkläre sich daher bereit, zusammen mit den Kantonen einen Bericht auszuarbeiten. Dieser würde sich allerdings darauf beschränken, bereits vorhandene Daten auszuwerten, um aufzuzeigen, an welchen Stellen noch keine Informationen vorhanden seien. Stillschweigend und diskussionslos nahm der Nationalrat das Postulat in der Wintersession 2014 an.

Transparenz statt Polemik bei der Sozialhilfe (Po. 14.3892)

Gestützt von 24 Mitunterzeichnenden reichte Pascale Bruderer (sp, AG) ein Postulat ein, in dem der Bundesrat beauftragt werden sollte, Bericht über die Sozialhilfe zu erstatten und dabei Transparenz zu schaffen in Bezug auf Kostenentwicklung und Beauftragung privater Firmen. Im Fokus soll dabei die Situation in den Kantonen stehen. Die Sozialdemokratin ortete in der damaligen öffentlichen Debatte ein Ungleichgewicht in der Berichterstattung, die zudem von zweifelhaften Informationen begleitet sei. Mit dem eingeforderten Bericht erhoffte sie sich eine Versachlichung der Diskussion sowie eine Standortbestimmung, die gegebenenfalls auf einen Handlungsbedarf hinweisen könnte. Der Bundesrat setzte sich für das Anliegen ein und auch im Ständerat war das Postulat letztlich unbestritten; es wurde ohne lange Diskussion überwiesen.
Ein sehr ähnliches Postulat (Po. 14.3892) wurde auch im Nationalrat von der sozialdemokratischen Fraktion eingereicht. Es wurde auf Antrag der Regierung ebenfalls angenommen.

Sozialhilfe. Transparenz schaffen in Bezug auf Kostenentwicklung sowie Beauftragung privater Firmen

Durch in der Gesellschaft aufgekeimte Diskussionen sah sich die Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit des Nationalrates (SGK-NR) 2014 veranlasst, mit einem Postulat die Grundzüge eines Rahmengesetzes für die Sozialhilfe abstecken zu lassen. Der Bundesrat wurde mit einer Reihe von Fragen konfrontiert, welche in einem Bericht erwägt werden sollten. Diese reichten von der Regelung von Zuständigkeiten über organisatorische Standards bis hin zu einer Harmonisierung der Sozialhilfe. Gleichzeitig müsse abgewogen werden, ob ein solches Gesetz überhaupt verfassungsmässig wäre. Falls nicht, soll die Regierung eine entsprechende Verfassungsänderung vorschlagen. Gegenwärtig liegt die Sozialhilfe in der Kompetenz der Kantone und der Gemeinden, welche sich überwiegend an die Richtlinien der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) halten. Die grösste Kritik der damaligen Debatte galt der Organisationsform der SKOS, welche als privater Verein eine staatliche Aufgabe übernimmt. Dadurch fehle es an demokratischer Legitimation. Verschiedene Gemeinden, die 2013 aus der SKOS ausgetreten waren, forderten denn auch die Auseinandersetzung mit einer Neuorganisation oder der Implementation eines Gesetzes, wie es im Postulat vorgeschlagen wurde. Die SGK ihrerseits sah zudem Handlungsbedarf in der besseren Koordination zwischen der Invaliden- und Arbeitslosenversicherung. Der Bundesrat gab in seiner Stellungnahme an, er wolle die Zuständigkeit und Finanzierungsverantwortung der Kantone nicht überdenken. Er zeigte sich jedoch bereit, im geforderten Bericht aufzuzeigen, inwieweit ein Rahmengesetz der Sozialhilfe in den Kantonen von Nutzen sein könnte. Die Ratsdebatte gestaltete sich kurz. Zwar standen die Regierung und die Kommission für das Anliegen ein, Nationalrat de Courten (svp, BL) versuchte jedoch, das Postulat zu verhindern. Die Gemeinden sollen weiterhin ihre eigenen Grundsätze anwenden dürfen und damit örtliche und regionale Gegebenheiten berücksichtigen können. Zudem gab er zu bedenken, dass das Ansinnen bereits mehrmals gescheitert war: Zuletzt hatte der Ständerat 2013 eine gleichlautende, in der grossen Kammer bereits angenommene Motion abgelehnt. Hauchdünn konnten sich die Befürworter in der Gesamtabstimmung durchsetzen: Mit 88 zu 87 Stimmen (ohne Enthaltungen) erhielt der Bundesrat seinen Auftrag. Zu den Abstimmungsverlierern gehörten die SVP und die FDP.

Rahmengesetz für Sozialhilfe (Po. 13.4010)
Dossier: Rahmengesetz für Sozialhilfe

Im Herbst nahm die SGK des Nationalrates ein zuvor vom Ständerat abgelehntes Anliegen in einem Postulat wieder auf und wollte ein Rahmengesetz für Sozialhilfe erwirken. Zunächst sollte dies aber durch den Bundesrat in einem Bericht geprüft werden. Die SGK war der Meinung, dass die heftig geführten Diskussionen über die SKOS-Richtlinien (vgl. hier) in aller Deutlichkeit die Mängel der gegenwärtigen Lösung aufzeigten und dass es problematisch sei, wenn ein privater Verein eine derart zentrale staatliche Aufgabe übernehme. Der Bundesrat zeigte sich bereit, den geforderten Bericht zu erstellen. Das Geschäft wurde im Ratsplenum jedoch noch nicht behandelt, womit im Berichtsjahr die Sozialhilfe-Thematik nicht abschliessend beurteilt werden konnte.

Rahmengesetz für Sozialhilfe (Po. 13.4010)
Dossier: Rahmengesetz für Sozialhilfe

Ein von Nationalrätin Fehr (sp, ZH) Mitte Jahr eingereichtes Postulat gelangte in der Herbstsession in den Nationalrat. In Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden, den Landeskirchen und privaten Organisationen in allen Sprachregionen soll die Schaffung von Anlauf- und Beratungsstellen für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen geprüft werden. Die Betroffenen sollen damit die notwendige Hilfestellung erhalten, damit sie ihnen zustehende Rechte geltend machen können. In seiner Stellungnahme anerkannte der Bundesrat den Handlungsbedarf, merkte jedoch an, dass die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vorwiegend von kantonalen Behörden verhängt würden. Das Postulat wurde mit 114 zu 78 Stimmen angenommen, wobei eine rechts-bürgerliche Minderheit das Nachsehen hatte.

Schaffung von Anlauf- und Beratungsstellen für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen

Der Nationalrat überwies ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL), das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Tieflohnsituation in der Schweiz sowie die Lebensumstände der Working Poor ausarbeiten zu lassen. Ein ebenfalls angenommenes Postulat ihrer Zürcher Parteikollegin Fehr (Po. 01.3246) regte einen Bericht über die Wohlstandsverhältnisse und die Verteilung der Konsumkraft in der Schweiz nach Abzug aller Steuern und Abgaben an, um Grundlagen für die anstehenden Steuerrevisionen zu erhalten. (Zum Steuerpaket siehe hier)

Bericht Verteilung der Konsumkraft

Der Nationalrat nahm ein Postulat Leuthard (cvp, AG) an, das den Bundesrat ersucht, das Opferhilfegesetz derart anzupassen, dass die Verwirkungsfrist für Opfer von sexuellen Übergriffen auf fünf Jahre verlängert wird. Gleichzeitig soll die Haftung der Kantone als subsidiäre Leistungserbringer für Genugtuungsforderungen auf maximal zwei Drittel beschränkt werden.

Verwirkungsfrist

Ein Postulat Weber (sp, AG), welches den Bundesrat bittet, eine nationale Armutskonferenz durchzuführen, um mit Fachleuten und Betroffenen über Lösungsvorschläge nachzudenken, wurde oppositionslos überwiesen.

Postulat nationale Armutskonferenz

Bei der Behandlung der Drogen-Initiativen diskutierte der Ständerat auch eine Standesinitiative des Kantons Solothurn aus dem Jahr 1992 (St.Iv 92.312). Diese beantragte insbesondere die Entkriminalisierung des Drogenkonsums, ein Staatsmonopol für Anbau, Herstellung, Einfuhr, Handel und Vertrieb von illegalen Betäubungsmitteln sowie einen Ausbau von Prävention, Betreuung und Behandlung. In ihren Erwägungen stellte die vorberatende Kommission fest, dass seit 1992 ein grundsätzlicher Wandel in der schweizerischen Drogenpolitik stattgefunden habe (Ausbau der 4-Säulen-Strategie, medizinisch kontrollierte Abgabe usw.), der es ermögliche, einen für alle akzeptablen Mittelweg zu gehen. Aus diesem Grund wollte sie der Standesinitiative nicht direkt Folge geben. Sie hielt aber die Grundabsicht, Raum für neue Lösungsmöglichkeiten zu öffnen, für prüfenswert und formulierte deshalb ein Kommissionspostulat, das sich stark an den Solothurner Text anlehnt, dessen imperativen Charakter jedoch abschwächt. Das Postulat wurde mit 23 zu 13 Stimmen angenommen.

Ständerat diskutiert über Standesinitiative des Kantons Solothurn zur Entkriminalisierung des Drogenkonsums (Po. 95.3077)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Der Nationalrat überwies ein Postulat einer Minderheit der Rechtskommission, welches den Bundesrat ersucht, eine Kampagne gegen die Alltagsgewalt im sozialen Nahraum zu lancieren. Ziel der Kampagne müsste sein, in diesem tabuisierten Bereich Öffentlichkeit als Voraussetzung für eine wirksame Prävention zu schaffen.

Postulat Kampagne gegen die Alltagsgewalt im sozialen Nahraum

Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat diskussionslos ein Postulat Robert (gp, BE), welches den Bundesrat ersucht, sich generell für die Schaffung von professionell betreuten Zentren für Vergewaltigungs- und Folteropfer im ehemaligen Jugoslawien einzusetzen sowie in Zusammenarbeit mit Kirchen und Hilfswerken die Errichtung einer derartigen Institution in der Schweiz zu unterstützen.

Postulat zur Schaffung von professionell betreuten Zentren für Vergewaltigungs- und Folteropfer im ehemaligen Jugoslawien (Po. 92.3585)

Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat Comby (fdp, VS), welches den Bundesrat ersucht, zwei konkrete Massnahmen im Kampf gegen die neue Armut zu prüfen. Einerseits sollen die Bundesbeiträge zur Finanzierung und Verbilligung der Krankenkassenprämien für Menschen, die in Armut leben, substantiell erhöht werden, anderseits sollen den Kantonen, die zugunsten von Personen und Familien in äusserst schwierigen Verhältnissen Zuschüsse zu den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV gewähren, Subventionen ausgerichtet werden.

Postulat für zwei konkrete Massnahmen gegen die neue Armut (Po. 92.3148)

Da der Nationalrat im OHG die Bestimmung eingeführt hatte, dass auf Antrag des Opfers ein gleichgeschlechtlicher Richter zu amten hat, wurde eine Motion Bär, welche dies in jedem Fall zwingend festschreiben wollte, nur als Postulat angenommen.

Forderung nach gleichgeschlechtlichen Richterinnen oder Richtern bei Sexualdelikten (Mo. 90.935)
Dossier: Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten und seine Auswirkungen