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Mit einer Fraktionsmotion hatte die CVP/EVP/glp-Fraktion im Herbst 2011 angesichts des sich abzeichnenden Mangels an Pflege- und Betreuungspersonal Umschulungsmöglichkeiten und Zweitausbildungen für Pflegepersonal gefordert. Bestehende Lücken beim Personal würden gegenwärtig durch Fachkräfte aus dem Ausland gedeckt. Für Personen, welche nach einer längeren Familienpause den beruflichen Wiedereinstieg suchen, sowie für ältere Menschen, die sich langsam dem Pensionsalter nähern oder es bereits erreichen, seien Umschulungsmöglichkeiten und Zweitausbildungen im Pflegewesen zu fördern und zu unterstützen. Solche Ausbildungen seien zu erleichtern und steuerlich zu begünstigen. In einer umfassenden Antwort nahm der Bundesrat das Anliegen auf und verwies auf den „Masterplan Bildung Pflegeberufe“, welcher vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und OdA Santé (Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit) 2010 erstellt worden war. Die geforderten Begünstigungen seien darin bereits angedacht. Zudem sei es im Rahmen des revidierten Rahmenlehrplans Pflege HF seit Februar 2011 in verschiedenen Kantonen möglich, berufsbegleitende oder verkürzte Ausbildungen zu absolvieren. Im Zusammenhang mit der steuerlichen Begünstigung von Aus- und Weiterbildungen verwies die Regierung auf das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten, welches sich in der parlamentarischen Behandlung befand. Durch die zahlreichen Bestrebungen, welche bereits ergriffen worden waren, sah der Bundesrat die Anliegen der Motion bereits weitgehend als erfüllt an und stellte deswegen den Antrag auf Ablehnung. Dagegen stellte sich die erstberatende Kommission (WBK-NR) und beantragte dem Plenum mit 9 zu 0 Stimmen die Annahme des Geschäfts. In einer kurzen Debatte stellte sich die grosse Kammer gegen den Bundesrat und winkte das Geschäft mit 112 gegen 55 dank einer geschlossenen Haltung von Links-Grün durch. Der Ständerat wird das Geschäft erst 2013 behandeln.

Umschulungsmöglichkeiten und Zweitausbildungen für Pflegepersonal

Mit einer parlamentarischen Initiative, welche bereits 2010 eingereicht worden war, gelangte Nationalrat Neirynck (cvp, VD) an die Räte. Dabei ging es um eine Gebührenreduktion für die eidgenössische Medizinalprüfung. Der Initiant wollte an Stelle einer Prüfungsgebühr lediglich eine Anmeldegebühr in Form einer Verwaltungsgebühr von 200 CHF einführen. Die gegenwärtigen Kosten von insgesamt gut 3'200 CHF seien im universitären Umfeld zum Erlangen eines Abschlusses sehr hoch. Die Überwälzung der tatsächlichen Kosten einer Leistung auf die Studierenden werfe das Konzept der Bildung als Service public und Investition der Gemeinschaft über den Haufen, so der Initiant. Zudem sei dem Mangel an Fachkräften zu begegnen, wobei derartige Kosten ein Hindernis darstellten. Die erstberatende Kommission des Nationalrates hatte im Herbst 2011 beantragt, der Initiative Folge zu geben. Die ständerätliche WBK hatte ebenfalls 2011 ihre Unterstützung jedoch verwehrt, und so gelangte das Geschäft Anfang 2012 in den Nationalrat. Die WBK-NR beantragte mit 14 zu 9 Stimmen, das Vorhaben zu unterstützen. Die Kommission sah in den Prüfungsgebühren eine Ungleichbehandlung der Medizinalberufsdiplome im Vergleich zu den Gebühren der meisten anderen eidgenössischen Diplome. Der Nationalrat unterstützte den Vorstoss und gab der Initiative Folge. Damit lag es am Ständerat, das endgültige Votum zu erlassen. In dessen Vorprüfung Ende September 2012 war von Beginn weg klar, dass die Kommissionsmehrheit mit 7 zu 5 Stimmen beantragen würde, keine Folge zu geben. Lediglich ein Teil der Kosten für die Medizinalprüfung werde auf die Absolventen abgewälzt und bei einer Reduktion auf den geforderten neuen Betrag würde eine neue Ungerechtigkeit entstehen. Zudem bezweifelte die Kommissionsmehrheit einen positiven Einfluss dieser Massnahme auf den herrschenden Ärztemangel. Mit 20 zu 11 Stimmen wurde der Initiative keine Folge gegeben.

Gebührenreduktion für die eidgenössische Medizinalprüfung (Pa.Iv. 10.488)
Dossier: Ärztemangel

In einer Motion verlangt die SGK-SR verschiedene Massnahmen zur kurz- und mittelfristigen Stärkung der Hausarztmedizin als wesentlichen Teil der medizinischen Grundversorgung. Bei der Umsetzung soll sich der Bundesrat an den vom EDI bereits eingeleiteten Aktivitäten zu einem Masterplan "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" orientieren. Überdies sollen vor Ablauf der Behandlungsfrist für die Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" Resultate vorliegen, damit das Initiativkomitee deren Rückzug in Erwägung ziehen könnte. Ein besonderes Augenmerk legt die Motion auf sieben Einzelforderungen, welche die Anerkennung des Hausarztes als wichtige eigene Berufssparte in der medizinischen Grundversorgung verlangen. Der Bundesrat zeigte sich mit dem Grundanliegen und der Stossrichtung der Motion einverstanden und beantragte deren Annahme. Ohne Gegenstimme wurde das Geschäft Ende September im Ständerat abgesegnet. Die Behandlung in der Volkskammer stand bis Jahresende noch aus.

Stärkung der Hausarztmedizin

Eine von der SGK-NR im Frühjahr eingereichte Kommissionsmotion über die Qualitätssicherung in Pflegeheimen gelangte im Herbst ins Plenum. Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen, um Pflege- und Altersheime in die Qualitätsstrategie des Bundes im schweizerischen Gesundheitswesen zu integrieren und damit die Qualität der Pflege und Betreuung in diesen Einrichtungen zu sichern. Zu diesem Zweck muss die Qualität in der Pflege und Betreuung einheitlich erfasst werden, um die Vergleichbarkeit der Leistungen sowie die Rechtmässigkeit der Preise in den Alters- und Pflegeheimen zu gewährleisten. In seiner Stellungnahme verwies der Bundesrat auf den Konkretisierungsbericht zur Qualitätsstrategie aus dem Jahr 2011, wo er die Entwicklung von schweizweiten Qualitätsindikatoren in Pflegeheimen als einen Schwerpunkt unter den Aktivitäten in der Übergangsphase 2011-2014 bezeichnet hatte; die Motion sei damit praktisch erfüllt. Das Plenum folgte allerdings der einstimmigen Empfehlung seiner Kommission und nahm die Motion mit 144 zu 13 Stimmen an. Der Ständerat behandelt das Anliegen erst im Folgejahr.

Qualitätssicherung in Pflegeheimen

Im Sommer des Berichtsjahres berieten die Räte den Gegenentwurf des Bundesrates zur 2010 eingereichten Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“. Mit dem direkten Gegenentwurf wurden die Anliegen der Initiative aufgenommen, ohne allerdings einer einzelnen Berufsgruppe in der Verfassung eine Sonderstellung einzuräumen. Gegenüber der Vorlage des Bundesrates wurde in der SGK des Ständerates eine Bestimmung angepasst: Die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und eine ausreichende, für alle zugängliche medizinische Grundversorgung soll ins Zentrum gestellt werden, aber nicht eine einzelne Berufsgruppe allein. Zudem wurde die Behandlungsfrist der Initiative um ein Jahr verlängert. Dieser Fristverlängerung stimmte der Nationalrat zu. Damit verschob sich die Diskussion im Nationalrat auf das Folgejahr, wobei auch die Differenzen zwischen Bundesratsentwurf und Ständeratsbeschluss erst 2013 besprochen werden.

Gegenentwurf „Ja zur Hausarztmedizin“

In zwei parlamentarischen Initiativen Meier-Schatz (cvp, SG) wurde eine bessere Unterstützung von pflegenden Angehörigen gefordert. Das erste Anliegen zielt auf das Ausrichten einer Betreuungszulage. Viele Pflegebedürftige würden nach wie vor von Angehörigen gepflegt. Durch die demografische Entwicklung der Gesellschaft und die zunehmende Zahl kinderloser und/oder alleinstehender Personen dürfte diese Betreuung durch Angehörige zunehmend schwierig werden. Durch die aktive Unterstützung von pflegenden Angehörigen gäbe es im staatlichen Gesundheitswesen und bei den Beiträgen an die Pflegeleistungen eine starke finanzielle Entlastung. Mit der Einführung einer Betreuungszulage für pflegende Angehörige, wie sie auch die Nachbarstaaten der Schweiz kennen, können diese Personen finanziell unterstützt werden, wobei die Entschädigung eher im Sinn einer Anerkennung als im Sinne eines Erwerbseinkommens ausgestaltet werden soll, so die Initiantin. Die zweite parlamentarische Initiative (Pa. Iv. 11.412) hatte mit der gleichen Argumentation zum Ziel, dass pflegenden Angehörigen eine Auszeit eingestanden werden soll. Es brauche vermehrt Entlastungsmöglichkeiten, damit die Pflegenden sich erholen könnten und nicht selber wegen der Belastung erkrankten. Diese Entlastungsmöglichkeit respektive Erholungszeit führe dazu, dass die gepflegten und betreuten Menschen länger zu Hause bleiben könnten. In der SGK-NR wurde die zweite Initiative mit Antrag auf Folgegeben dem Ständerat zur Vorprüfung überlassen. Der ersten Initiative blieb mit 12 zu 11 Stimmen der Antrag auf Folgegeben knapp verwehrt, weshalb die Vorlage zur Beratung Anfang März ins Plenum gelangte. In der Diskussion sahen die Gegner den Handlungsbedarf durchaus ein, fanden aber in der Formulierung des Anliegens eine zu grosse Offenheit, weswegen die Initiative in dieser Form nicht unterstützenswert sei. Die Annahme der zweiten Initiative in der SGK ermöglichte jedoch einen Umschwung: Die Geschäfte sollten gemeinsam dem Ständerat unterbreitet werden und dieser könne gegebenenfalls sein Veto noch einlegen. So wurde auch der erstgenannten Initiative im Nationalrat mit 90 zu 77 Stimmen Folge gegeben. Durchsetzen konnte sich dabei eine Koalition aus SP, CVP/EVP, Grünen und BDP. Mitte Jahr gab die SGK des Ständerates beiden Anliegen Folge.

Unterstützung von pflegenden Angehörigen

Der Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte wurde im Berichtsjahr in diversen Geschäften angesprochen. Zunächst wollte Nationalrat Rossini (sp, VS) in einem Postulat den Bundesrat beauftragen zu untersuchen, wie sich das Ende des Zulassungsstopps für Ärztinnen und Ärzte (Bedürfnisklausel) auf die Ärztedemographie in den Kantonen auswirke. Das Anliegen wurde aufgenommen, da nach Auslaufen der Bedürfnisklausel per Ende 2011 unklar geblieben war, welche Auswirkungen diese Praxisänderung hatte. Klar war einzig, dass seit deren Ablauf in den Kantonen zahlreiche Bewilligungsgesuche für die Berufsausübung eingegangen waren. Hinsichtlich der Ärztedemographie stelle sich ausserdem die Frage nach der regionalen Verteilung der Arztpraxen. Die Attraktivität der Städte und Agglomerationen führe zu zwei problematischen Entwicklungen, nämlich zu einem Überangebot in städtischen und zu einem Unterangebot in ländlichen Gebieten. Der Postulant forderte gleichzeitig eine umfassende Diskussion zur Regulierung der ambulanten medizinischen Versorgung. Der Bundesrat zeigte sich den Bedenken bewusst und anerkannte auch, dass eine Evaluation der Folgen wichtige Informationen über die Entwicklung der Situation liefern könnte. Das Postulat wurde im Nationalrat stillschweigend angenommen.

Folgen des Auslaufens des Zulassungsstopps für Ärztinnen und Ärzte (Po. 12.3218)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

Mit einem im Juni des Berichtsjahres vom Nationalrat überwiesenen Postulat Schmid-Federer (cvp, ZH) wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Pendelmigrantinnen, die in Schweizer Privathaushalten Altersbetreuungsdienste leisten, verbessert werden können. Es ist beobachtet worden, dass Care-Arbeit zunehmend durch Pendelmigrantinnen aus Deutschland und den osteuropäischen EU-Staaten übernommen wird. Die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für diesen neu entstandenen Arbeitsmarkt seien diffus, teilweise lückenhaft und böten ungenügenden Arbeitnehmerschutz. Die Postulantin merkte an, dass mit einer zunehmenden Nachfrage nach Betreuungspersonal in Privathaushalten der Erlass rechtlicher Rahmenbedingungen unerlässlich sei. Der Bundesrat teilte das Anliegen uneingeschränkt und beantragte dessen Annahme, die durch den Rat stillschweigend erfolgte.

Altersbetreuungsdienste

Eine 2011 gleich zweifach im National- und Ständerat eingereichte Motion gelangte im Berichtsjahr jeweils an den Zweitrat. Mit einer Fraktionsmotion im Nationalrat und einer Motion Schwaller (cvp, FR) (Mo. 11.3930) im Ständerat wollte die CVP/EVP/glp Fraktion den Bundesrat beauftragen, zusammen mit den Kantonen gesamtschweizerisch eine Mindestzahl von Studienplätzen an den medizinischen Fakultäten festzulegen. Damit soll gewährleistet werden, dass genügend Ärzte ausgebildet werden, um den schweizerischen Bedarf zu decken. Nachdem die Geschäfte im Vorjahr je im Erstrat angenommen worden waren, gab es auch im Berichtsjahr keinen grösseren Widerstand gegen das Vorhaben. Der Nationalrat nahm die Motion Schwaller im Mai mit 138 zu 29 Stimmen an. Der Ständerat folgte ebenfalls dem Erstrat und nahm die Fraktionsmotion im Juni an.

Il faut former des médecins en nombre suffisant (Mo. 11.3887)
Dossier: Ärztemangel

Die gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege war eine noch nicht erfüllte Forderung einer Parlamentarischen Initiative Joder (svp, BE), welche seit Anfang 2011 hängig war. Der Initiant regte an, das Krankenversicherungsgesetz so anzupassen, dass die Gesundheits- und Krankenpflege als Leistungen definiert werden, die von Pflegefachpersonen zu einem näher zu definierenden Teil auf ärztliche Anordnung und zu einem näher zu definierenden Teil in eigener Verantwortung erbracht werden. In fünf Punkten wurde damals der Vorstoss begründet: Eine zunehmende Bedeutung und Wichtigkeit der Pflege, die prekäre Personalsituation, eine mögliche Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe, Kostensenkungen sowie das Ausbleiben einer Mengenausweitung. Die parlamentarische Initiative wollte erreichen, dass die Leistungen der Gesundheits- und Krankenpflege in einen mitverantwortlichen und in einen eigenverantwortlichen Bereich aufgeteilt werden. Pflegefachpersonen sollen künftig in der Pflege eigenständiger arbeiten und handeln können. Der von 65 mitunterzeichnenden Parlamentarierinnen und Parlamentariern getragenen Initiative wurde im ersten Halbjahr in beiden behandelnden Kommissionen Folge gegeben.

gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege

En 2009, le taux de médecins étrangers dans les hôpitaux a atteint 40% en raison du manque de personnel médical suisse et cette tendance s’est renforcée jusqu’à l’année sous revue. Comme deux tiers des généralistes ont plus de 57 ans, la Fédération des médecins suisses, FMH, a considéré nécessaire d’augmenter de 20% les places d’études en médecine humaine, tandis que la Conférence des recteurs d’université a affirmé qu’il y a également un besoin d’augmentation des places de formation en clinique. Toutefois, le Conseil d’Etat a rejeté par 18 voix contre 15 une motion (mo. 10.3886) de la commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN) adoptée en début de l’année sous revue par la chambre du peuple chargeant le Conseil fédéral de fixer un nombre minimum de places dans les facultés de médecine afin que suffisamment de médecin soient formés pour répondre aux besoins helvétiques. Les conseillers aux Etats ont estimé qu’il n’était pas de la prérogative de la Confédération, mais de celle des cantons, d’intervenir sur cette thématique. Parallèlement, plusieurs interpellations ( int. 11.3885 (PDC), 11.3886 (PDC), 11.3933 (Schwaller) et 11.3934 (Schwaller)) sur le sujet ont été déposées visant à encourager la médecine de premier recours notamment en proposant d’octroyer des allégements fiscaux ou de supprimer le numerus clausus au profit de stages. Finalement, à la fin de l’année sous revue, le Conseil des Etats a adopté une motion Schwaller (pdc, FR) (mo. 11.3930) de même teneur chargeant en outre le gouvernement d’élaborer des conditions-cadres et d’allouer aux facultés de médecine des moyens financiers afin d’assurer la relève dans le secteur de la médecine de premier recours. Dans sa réponse, le Conseil fédéral a estimé que des mesures concrètes ont déjà été prises en réponse à la motion Jacqueline Fehr (mo. 08.3608) adoptée en 2009. Dans le même temps, le Conseil national a adopté une motion identique à celle du groupe PDC.

Il faut former des médecins en nombre suffisant (Mo. 11.3887)
Dossier: Ärztemangel

Les chambres fédérales ont adopté des initiatives parlementaires Heim (ps, SO), Meyer (pdc, FR) (Iv. pa. 07.484) et Cassis (plr, TI) (Iv. pa. 07.485) visant à garantir une égalité de traitement des médecins généralistes à travers une évaluation paritaire et rationnelle de l’économicité des prestations médicales intégrant le taux de morbidité et étant élaborée conjointement par les caisses-maladie et les médecins. Les députés estiment, d’une part, que les procédures en place contribuent à démotiver les médecins de famille au vu des critères d’évaluation engendrant des mesures de rationnement masquées ainsi que des transferts rapides et inutiles des patients coûteux vers des spécialistes ou des hôpitaux et, d’autre part, que les fortes disparités des pratiques cantonales de remboursement exigent la mise en place de critères garantissant l’égalité de traitement entre fournisseurs de prestations afin d’éviter une sélection des malades. Le Conseil national a adopté les initiatives par 98 voix contre 33, les opposants étant issus exclusivement du groupe UDC, et le Conseil des Etats les a adoptées à l’unanimité.

égalité de traitement des médecins généralistes

Le DFI a mis en consultation un contre-projet direct à l’initiative fédérale « Oui à la médecine de famille » visant à garantir une offre de soins médicaux accessible, complète et de qualité fournie par les médecins de famille ainsi qu’à renforcer le statut et la formation des médecins de premier recours. Le contre-projet direct propose de mettre au centre une médecine de base en réseau, coordonnée et multiprofessionnelle incitant les professionnels à s’intégrer dans des réseaux de soins. La médecine générale y tient un rôle central et les compétences de la Confédération et des cantons ne sont pas modifiées. Le comité d’initiative s’est montré sceptique face au contre-projet, car ce dernier ne propose pas de mesure concrète concernant le noyau dur de l’initiative, à savoir la problématique de l’attractivité du métier et du renforcement de la formation, et vise les soins primaires en général sans prendre en compte le concept de médecine de famille du comité d’initiative. En fin d’année, le Conseil fédéral a adopté son contre-projet en maintenant sa volonté de se focaliser sur les soins de bases et de ne pas octroyer de statut spécial aux médecins de famille.

Gegenentwurf „Ja zur Hausarztmedizin“

Le Conseil fédéral a soumis à consultation une révision de la loi sur les professions médicales visant à introduire les médecines complémentaires, à mieux ancrer la médecine de premier recours et à approfondir les connaissances sur les technologies de l’information et de la communication dans les formations universitaires et postgrades des médecins ainsi qu’à reprendre la jurisprudence sur la reconnaissance des diplômes avec l’UE. Le DFI a mis en consultation un projet de révision partielle de cette loi afin d’actualiser différentes dispositions relatives aux objectifs de formation universitaire et postgrade et à la définition de l’exercice des professions médicales universitaires au vu des changements internationaux et nationaux.

loi sur les professions médicales

Eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates wollte den Bundesrat beauftragen, Massnahmen zur Integration angemessener Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren in die Ausbildung von Ärzten, Chiropraktikern, Zahnärzten und Apothekern zu unterbreiten. Die Kommission des Ständerates hatte die Motion mit 13 zu 7 Stimmen zur Annahme empfohlen. Dies vor allem aufgrund des klaren Volks-Ja in der Abstimmung zur Komplementärmedizin im Vorjahr. Der Ständerat wie auch der Nationalrat folgten ihren jeweiligen befürwortenden Kommissionen und der Empfehlung des Bundesrates und nahmen die Motion an.

Ausbildung

Über das Anliegen der Motion der Kommission des Ständerates hinaus ging eine parlamentarische Initiative Graf-Litscher (sp, TG), welche eine Änderung des Medizinalberufegesetzes anstrebte und verlangte, dass jeder Schulmediziner über Basiswissen der ärztlichen Methoden der Komplementärmedizin verfügen müsse. Die Kommission des Nationalrates beantragte mit 10 zu 0 Stimmen bei 13 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben, hingegen die oben erwähnte Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates anzunehmen. Der Nationalrat folgte diesem Vorschlag mit 155 zu 6 Stimmen.

Änderung des Medizinalberufegesetzes

Die grosse Kammer nahm im Berichtsjahr zwei Postulate Heim (sp, SO) an. Erstens wurde der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, wie eine bedarfsgerechte Zahl an Ausbildungs- und Praktikumsplätzen im Pflege- und Betreuungsbereich bereitgestellt werden kann. Die Regierung zeigte sich der Herausforderung in der Nachwuchssicherung der Pflegefachkräfte bewusst und hatte das Postulat zur Annahme empfohlen. Zweitens (Po. 10.3128) verlangte Heim, dass die Attraktivität der Ausbildungen im Pflege- und Betreuungsbereich und die Anzahl der Abschlüsse in der beruflichen Grundbildung und auf Tertiärstufe erhöht sowie die Abhängigkeit von im Ausland ausgebildeten Fachkräften reduziert werden soll.

Nachwuchssicherung Attraktivität der Ausbildungen

Eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion nahm der Nationalrat mit 99 zu 77 Stimmen an. Die Motion fordert den Bundesrat auf, im Bereich der Pflege eine Weiter- und Ausbildungsoffensive zu starten. Dazu solle einerseits ein zertifiziertes Weiterbildungsangebot gewährleistet werden. Andererseits fordert die Motion eine zweijährige zertifizierte Attestausbildung für Praktiker im Bereich der Gesundheit und Betreuung sowie deren Eingliederung in die „Arbeitsmarktlichen Massnahmen“. Begründet wurden die Forderungen der Motion mit dem Mangel an qualifizierten Mitarbeitern in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen. Der Bundesrat sah die ersten beiden Forderungen bereits als erfüllt an und beantragte daher nur die Annahme des dritten Punktes (Eingliederung in die „Arbeitsmarktlichen Massnahmen“). Der Nationalrat hingegen nahm die Motion als Ganzes an.

Weiter- und Ausbildungsoffensive

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete sorgte sich um die medizinische Versorgung der Bergbevölkerung. Sie forderte in einem Positionspapier, den regional differenzierten Arzttarif zu vereinheitlichen und den Numerus Clausus für die Zulassung zum Medizinstudium aufzuheben. Weiter sollten die Kantone für ihre jeweiligen Gebiete Konzepte zur medizinischen Grundversorgung erstellen. Die Situation der medizinischen Grundversorgung in den Berggebieten habe sich bei einer stetigen Kostensteigerung verschlechtert. Besonders betroffen seien Gebiete im Wallis, Uri, Graubünden und Jura. In gewissen Regionen gebe es bereits einen Mangel an Hausärzten.

medizinische Versorgung der Bergbevölkerung

Auch der Bundesrat beschloss Sofortmassnahmen zur Senkung der Kosten bei den Medikamenten. Vorgesehen waren unter anderem eine Erweiterung des Länderkorbs für Preisvergleiche und geringere Margen für Ärzte und Apotheker. Der Bundesrat will damit ab 2010 im Bereich der Medikamente Einsparungen in der Grössenordnung von mindestens 400 Mio Fr. erzielen. Die Ärzteorganisation FMH wertete die Senkung der Margen bei der Medikamentenabgabe als Angriff auf die Ärzteschaft. Um Kosten einzusparen, erwog der Bundesrat auch, den Ärzten die Abgabe von Medikamenten zu verbieten. Auch darüber war die Ärzteschaft erbost.

Senkung der Kosten

Eine Motion der SP-Fraktion wollte für die Ärzte einen Anreiz schaffen, um einem Gesundheitsnetzwerk beizutreten. Dies sollte entweder damit erreicht werden, dass Mitglieder eines Netzwerkes ein höheres oder dass jene Ärzte, die keinem Gesundheitsnetzwerk angehören, ein tieferes Honorar erhalten. Der Bundesrat verwies auf die beiden Botschaften zur Vertragsfreiheit und zu Managed Care und beantragte daher die Motion zur Ablehnung. Dem folgte mit 99 zu 56 Stimmen auch der Nationalrat.

Gesundheitsnetzwerk

Laut einer Studie der Stiftung Careum bildet die Schweiz viel zu wenig Gesundheitsfachleute aus. Es müssten dreimal mehr sein, um den Bedarf bis ins Jahr 2030 zu decken. Die Schweiz müsste also in den nächsten 20 Jahren ebensoviele Arbeitskräfte ausbilden, wie heute in Spitälern, Heimen und bei der Spitex arbeiten, nämlich gegen 200'000. Dies einerseits, weil der Anteil der über 80-jährigen schneller anwächst und die Überalterung eine Erhöhung des Personalbestandes erfordert und andererseits, weil bis 2030 mindestens die Hälfte des Gesundheitspersonals, aufgrund von Pensionierungen ersetzt werden muss. Auch bei den Ärzten herrscht in den Spitälern ein Mangel. Diese forderten daher, dass die Schweiz die Ausbildung und Nachwuchsförderung von Ärzten intensivieren sowie den Wiedereinstieg verstärken soll. Eine Motion Heim (sp, SO) verlangte, dass zusätzliche Ausbildungsplätze sowie Umschulungs- und Qualifikationsangebote im Pflege- und Sozialbereich geschaffen werden, um den Mangel an qualifiziertem Pflege- und Betreuungspersonal in diesem Bereich auszugleichen. Der Bundesrat war sich der Problematik zwar bewusst, erachtete es aber als wichtig, festzuhalten, dass die Initiative grundsätzlich von allen beteiligten Partnern ergriffen werden könne. Er beantragte die Ablehnung der Motion. Dem folgte knapp, mit 87 zu 93 Stimmen, auch der Nationalrat.

zusätzliche Ausbildungsplätze Pflege- und Sozialbereich

Eine parlamentarische Initiative der SGK des Nationalrates brachte einmal mehr die Frage des Zulassungsstopps für die Leistungserbringer in den Ständerat ein. Da sich zu diesem Zeitpunkt bereits abzeichnete, dass bis zum Ablauf der Frist am 31. Dezember eine nahtlose Ablösung der im Vorjahr getroffenen Massnahmen durch eine definitive Nachfolgeregelung immer noch nicht möglich sein würde, musste erneut über eine Übergangslösung diskutiert werden. Diese sah nun im Grundsatz vor, dass der Bundesrat die Zulassung von selbständigen und unselbständigen Leistungserbringern sowie die Tätigkeit von Ärzten in Einrichtungen und im ambulanten Bereich von Spitälern für eine befristete Zeit von einem Bedürfnis abhängig machen kann. Die neue Übergangslösung soll bis am 31. Dezember 2011 gelten und den Geltungsbereich der bedarfsabhängigen Zulassung auf Spezialärzte sowie auf Apotheker beschränken.

Im Nationalrat war das Eintreten auf die Vorlage umstritten. Eine Kommissionsminderheit Scherer (svp, ZG) beantragte, nicht auf die Vorlage einzutreten und warb für mehr Wettbewerb und eine wirtschaftlich orientierte medizinische Versorgung. Bundesrat Couchepin unterstützte die von der Kommission vorgeschlagene Übergangslösung und widersprach der Behauptung, es gäbe in der Schweiz eine Ärzteknappheit. Es hätte im Gegenteil zu viele Ärzte, diese seien aber regional schlecht verteilt und das Verhältnis zwischen Hausärzten und Spezialisten stimme nicht. Der Nationalrat stimmte knapp, mit 81 zu 65 Stimmen für das Eintreten auf die Vorlage. Die grosse Kammer übernahm des Weiteren einen präzisierenden Antrag Cassis (plr, TI), der verhinderte, dass Fachärzte mit dem Gebrauch des Weiterbildungstitels „praktischer Arzt“ den Zulassungsstopp umgehen können. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 95 zu 55 Stimmen angenommen.

Im Ständerat wurde das Eintreten auf die Vorlage mit wenig Begeisterung mit 25 zu 9 Stimmen beschlossen. Die Minderheit monierte, dass die sogenannte Übergangslösung nun bald zehn Jahre dauerte und kaum Positives gebracht habe. Der Zulassungsstopp habe zusammen mit dem Numerus clausus für Medizinstudenten dazu geführt, dass sich nun eine Verknappung an praktizierenden Ärzten abzeichne. Ohne weitere Diskussionen stimmte der Ständerat den Änderungen des Nationalrates zu und nahm die parlamentarische Initiative in der Gesamtabstimmung mit 23 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. In der Schlussabstimmung stimmte der Nationalrat der Übergangsbestimmung mit 107 zu 74 Stimmen zu, der Ständerat tat dasselbe mit 37 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Übergangslösung zum Zulassungsstopp für Leistungserbringende (Pa.Iv. 09.400)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

Ein Postulat Cramer (gp, GE) beauftragte den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, in dem die Stellung der Allgemeinmediziner und -medizinerinnen in der Schweiz, ihre Rolle im Gesundheitswesen und die Bedeutung einer angemessenen Entlohnung ihrer Leistungen, insbesondere der Laboranalysen, für sie selbst und für das Gesundheitssystem untersucht werden. Gegen den Willen des Bundesrates, welcher der Ansicht war, dass dem Anliegen des Postulates bereits hinreichend Rechnung getragen werde, wurde es im Ständerat mit 20 zu 3 Stimmen angenommen.

Stellung der Allgemeinmediziner und -medizinerinnen

Auch in diesem Jahr sorgte der Mangel an Ärzten und Pflegepersonal für einige Vorstösse im Parlament. So forderte beispielsweise ein Postulat (Po. 06.2009) der SGK des Nationalrates den Bundesrat auf, zusammen mit den Kantonen einen Bericht darüber zu erstellen, wie die Aus- und Weiterbildung von Ärzten im Bereich der Hausarztmedizin verbessert werden kann, wie Randregionen für Hausärzte attraktiver gemacht werden können und wie sich die Honorierung der Allgemeinpraktiker entwickelt hat. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates, da ein identisches Begehren von der Kommission des Ständerates angenommen worden war. Auch der Nationalrat folgte dieser Empfehlung. Der Ständerat überwies die im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion Jacqueline Fehr (sp, ZH) ebenfalls.

Strategie gegen fehlendes Ärzte- und Pflegepersonal (Mo. 08.3608)
Dossier: Ärztemangel