Mitte Mai genehmigte der Bundesrat ein gesamtschweizerisch geltendes Tarifvertragswerk zwischen dem Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer und der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft. Die Verträge regeln die Tarife für die von der obligatorischen Grundversicherung vergüteten zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen. Das KVG hat die Übernahme bestimmter zahnärztlicher Behandlungen durch die Grundversicherung eingeführt. Zusätzlich zur subsidiären Kostenübernahme bei durch Unfall verursachten Schäden des Kausystems sind Behandlungen Pflichtleistung, die bedingt sind durch bestimmte schwere, nicht vermeidbare Erkrankungen des Kausystems, durch andere schwere Erkrankungen oder ihre Folgen sowie zahnärztliche Massnahmen, die als Vorbereitung für die Behandlung von bestimmten schweren Allgemeinerkrankungen nötig sind. Für diese zusätzlichen Leistungen wurden die in der IV, der Unfall- sowie der Militärversicherung seit 1994 angewandten Tarife übernommen.
Tarifvertragswerk zwischen dem Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer und der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft- Schlagworte
- Datum
- 15. Mai 1997
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Quellen
-
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- CHSS, 1997, S. 123.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 05.07.2017
Aktualisiert am 05.07.2017