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Im März 2014 hat der Nationalrat ein Postulat seiner SGK angenommen, womit der Bundesrat Bericht über die Kostendeckung von Ausnüchterungszellen erstatten soll. Das Postulat ist im Zusammenhang mit der Umsetzung des zweiten Teils der parlamentarischen Initiative Bortoluzzi (svp, ZH) eingereicht worden. Dieser wollte die durch exzessiven Alkoholkonsum resultierenden Kosten für die Belegung von Ausnüchterungszellen auf die Konsumenten überwälzen. Der im Kommissions-Postulat geforderte Bericht soll vor allem aufzeigen, mit welchen Mitteln und auf welcher Rechtsebene die Forderung nach Deckung der Kosten der Ausnüchterungszelle durch die Verursacher respektive ihre gesetzlichen Vertreter am sinnvollsten und effizientesten erreicht werden kann. Der Bundesrat hatte seine Bereitschaft zu einer Evaluation bei den Kantonen signalisiert, entsprechend kam das Postulat im Ratsplenum diskussionslos durch.

Kostendeckung von Ausnüchterungszellen

Nationalrat Joachim Eder (fdp, ZG) forderte Ende 2013 in einem Postulat mehr Transparenz für Patienten über die Qualität im Spitalbereich. Konkret stellte sich der Postulant eine neue Publikation vor, welche private und öffentliche Statistiken vereint und als Informationsorgan zur Verfügung steht. Begründet wurde der Vorstoss mit der Komplexität des hiesigen Gesundheitssystems, das zwar sehr gut sei, jedoch unübersichtlich. So seien Patienten, die sich in stationäre Einrichtungen begeben müssen, weitgehend auf sich alleine gestellt, oder profitierten lediglich von Empfehlungen ihrer behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Deswegen soll als Hilfeleistung ein auf wenige Indikatoren beschränkter Kriterienkatalog zur Darstellung der Qualität einer stationären Einrichtung und ihrer Spezialitäten erarbeitet werden. Bestehende Publikationen seien aus Patientensicht schwierig zu interpretieren. Mit Verweis auf laufende Planungen und die Absicht, eine entsprechende Informationsplattform lancieren zu wollen, beantragte der Bundesrat die Annahme des Postulats. Das Ratsplenum folgte Postulant und Bundesrat stillschweigend.

Transparenz für Patienten über die Qualität im Spitalbereich

Ein im Herbst angenommenes Postulat Hardegger (sp, ZH) beauftragte den Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die gesetzlichen Grundlagen insbesondere von Artikel 58 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verbindlich umgesetzt werden können. Dabei geht es namentlich um die Qualitätssicherung der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommenen Leistungen. Die bis anhin freiwillige Umsetzung von Systemen, Standards, Leitlinien und Massnahmen in der Patientinnen- und Patientensicherheit, welche Fehler aufdecken und vermeiden sollen, sei angesichts des Umfangs des vermeidbaren Leids und der einzusparenden Kosten nicht länger haltbar, so die Einschätzung Hardeggers. Es seien daher flächendeckend Fehlererfassungssysteme einzurichten und medizinische Erkenntnisse umzusetzen. Ausserdem brauche es eine Kontrollinstanz, welche im Falle von Unterlassungen Sanktionen aussprechen könne. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen und merkte bereits in seiner Antwort an, dass er im Rahmen seiner Qualitätsstrategie im schweizerischen Gesundheitswesen ebensolche Programme umsetzen wolle. Das Geschäft wurde vom Nationalrat diskussionslos angenommen.

Qualitätssicherung

Die grosse Kammer überwies ein Postulat Darbellay (cvp, VS), das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Kriterien für die Repräsentativität bei der Unterzeichnung von Tarifverträgen im Gesundheitswesen zu verfassen. Anlass dazu gab ein Konflikt im Bereich der Physiotherapie: Der Taxpunktwert der Physiotherapeuten war seit 1998 nicht nach oben angepasst worden, was laut dem Postulanten daran liege, dass die Santésuisse-Tochter Tarifsuisse ihren Vertrag nicht mit dem grössten Physiotherapeutenverband, sondern mit einem kleineren, nur regional aufgestellten Verband abgeschlossen habe, der nicht repräsentativ sei.

Kriterien für die Repräsentativität bei der Unterzeichnung von Tarifverträgen

Im Mai des Berichtsjahres reichte die ständerätliche SGK ein Postulat ein, in dem sie den Bundesrat verpflichten wollte, sich zu beabsichtigten Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz zu äussern. Dabei stützte sich die Kommission auf Ergebnisse einer Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums zur psychischen Gesundheit in der Schweiz. In Anbetracht der gefassten Ziele innerhalb der Gesamtschau „Gesundheit2020“ unterstützte der Bundesrat das Anliegen und zeigte sich bereit, den Räten entsprechende Analysen zu unterbreiten. Namentlich skizzierte die Regierung in Sachen psychischer Gesundheit folgende Massnahme: Die psychische Gesundheit soll gefördert und die Vorbeugung und Früherkennung psychischer Krankheiten verbessert werden, um die Zahl der Erkrankungen zu reduzieren. Besonderes Augenmerk soll dabei dem Ziel gelten, die Ausgliederung aus dem Arbeitsprozess bei psychischen Problemen zu verhindern. Das Postulat war aufgrund einer Petition des Aktionsbündnisses „Psychische Gesundheit Schweiz“ lanciert worden, welche über 10'000 Personen unterzeichnet hatten. Vor dem Hintergrund des abgelehnten Präventionsgesetzes wollte sich die Kommission für dieses Anliegen einsetzen. Das Geschäft wurde in der Sommersession angenommen.

Massnahmen zur psychischen Gesundheit

In einem Postulat Heim (sp, SO) wurde der Bundesrat aufgefordert, gemeinsam mit den Kantonen zu prüfen, wie das Problem der Restfinanzierung ausserkantonaler Pflegeheimaufenthalte gelöst werden könnte. Grundsätzlich soll die Wahlfreiheit betreffend Pflegeplatz für Bedürftige gewährleistet werden. Konkreter steht das Tilgen einer entstehenden Restfinanzierung bei allfälligen Wohnsitzwechseln Pflegebedürftiger im Fokus. Davon seien auch Empfänger von Ergänzungsleistungen betroffen. Der Bund solle unterstützend auftreten, um Lösungen mit den Kantonen herbeizuführen. In einem ähnlich lautenden Postulat Bruderer (sp, AG) (Po. 12.4099) wurde die Klärung dieser Problematik ebenfalls aus dem Ständerat gefordert. Unter Bekräftigung, dass entsprechende Regelungen im Krankenversicherungsgesetz untergebracht werden sollen, beantragte der Bundesrat die Annahme dieser beiden Postulate. Beide Räte folgten ihrer jeweiligen Postulantin und dem Bundesrat und überwiesen die Geschäfte. (Vgl. hier)

Restfinanzierung ausserkantonaler Pflegeheimaufenthalte

Mit Annahme eines Postulats Recordon (gp, VD) wurde der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob das Berufsgeheimnis in den Gesundheitsberufen transparent und kohärent geregelt werden könnte. Kritisiert wurde besonders, dass in den Kantonen unterschiedliche Normen gelten, obwohl das Berufsgeheimnis im Medizinalberufegesetz umschrieben wird. Hinsichtlich der Mobilität der Beschäftigten im Gesundheitswesen sei das ein schlechter Zustand, den es zu beheben gelte. Nach Vorbild des Berufsgeheimnisses der Anwälte soll die Gesetzgebung für Gesundheitsberufe schweizweit vereinheitlicht werden. Gegen den Willen des Bundesrates wurde das Geschäft angenommen. Dieser hatte die Forderung in einer Ausarbeitung des Gesundheitsberufegesetzes als teilweise erfüllt angesehen. Die Ständeräte folgten dem Postulanten mit 21 zu 10 Stimmen.

Berufsgeheimnis in den Gesundheitsberufen

Im September formulierte Nationalrat Cassis (fdp, TI) in einem Postulat die Aufforderung, beim Zulassungsstopp die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen. Damit sprach der Parlamentarier die Frage nach der Vereinbarkeit des Ärztestopps mit der Personenfreizügigkeit an, konkret nach der im Gesetzestext formulierten Bedingung, dass Ärzte neu drei Jahre in einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz Medizin praktiziert haben müssen, bevor die Befugnis zur Abrechnung der autonomen Krankenpflegeversicherung erteilt wird. Cassis sah in der Wiedereinführung des Zulassungsstopps folgende Gefahren: Diskriminierung junger Ärzte, heterogene Umsetzung durch die Kantone und bei den jungen Ärztinnen und Ärzten die Förderung einer "Angestelltenkultur" statt eines freiberuflichen Unternehmergeistes. Der Postulant schlug deshalb als Alternative zum Zulassungsstopp eine Bestimmung im KVG vor, welche verlangen würde, dass Mediziner, welche eine eigene Praxis eröffnen wollen, zuvor mindestens drei Jahre in einem anerkannten Spital in der Schweiz gearbeitet haben müssen – unabhängig davon, ob sie eine ähnliche Ausbildung im Ausland bereits absolviert haben. Noch bevor der Bundesrat zum Postulat Stellung nehmen konnte, schickte Cassis ein weiteres Postulat (Po.12.3783) nach, in dem er einen zweiten Vorschlag machte: Er stellte ein Auktionsmodell zur Vergabe von Praxiskonzessionen für neue Arztpraxen als Alternative zum bisher praktizierten Zulassungsstopp zur Diskussion. In einer periodisch wiederholten, umgekehrten „holländischen Auktion“ würde ein Regulator der Ärzteschaft einen tiefen Tarmed-Tarif vorschlagen und diesen stufenweise erhöhen, bis genug Ärzte sich bereiterklärten, in einem bestimmten Versorgungsgebiet zu einem solchen Tarif tätig zu sein. Zwar wäre in einem derartigen System das Problem der angebotsinduzierten Nachfrage bei freien Kapazitäten nicht gelöst, und es liesse sich damit auch nicht die optimale Anzahl Ärzte für ein Gebiet bestimmen. Dennoch hätte ein Auktionsmodell gegenüber dem Ärztestopp verschiedene Vorteile: In Zentren mit hoher Ärztedichte liessen sich die Kosten senken, während Randgebiete mit sich abzeichnender Unterversorgung durch einen höheren Tarmed-Tarif attraktiver gemacht werden könnten. Die Ergebnisse sollen in einem Bericht dargelegt werden. Der Bundesrat sei sich der unerwünschten Auswirkungen der Zulassungsbeschränkung bewusst, weswegen er die Zulassungsbestimmung vor einigen Jahren auch zeitlich begrenzt habe. Nach deren Ablauf waren verschiedentlich Gesetzesentwürfe abgelehnt worden, welche an dessen Stelle hätten treten können. Der Bundesrat sah selbst ebenfalls dringenden Handlungsbedarf in der Auseinandersetzung mit der steigenden Anzahl an Leistungserbringern. Er beantragte die Annahme beider Postulate, was das Ratsplenum denn auch stillschweigend tat.

Vereinbarkeit des Ärztestopps mit der Personenfreizügigkeit (Po. 12.3681)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

Ein Ende September eingereichtes Postulat Heim (sp, SO) über medizinische Register gelangte noch im Berichtsjahr auf die Tagesordnung des Nationalrates. Die Postulantin sieht in solchen Registern ein Grundlageninstrument zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Sie will den Bundesrat deshalb beauftragen zu prüfen, auf welchem Gebiet der schweizerischen Gesundheitsversorgung bereits Register bestehen, die in ihrer Vollständigkeit und Qualität zu stärken sind. Darüber hinaus soll abgeklärt werden, welche weiteren Register zur Umsetzung der nationalen Qualitätsstrategie aus Sicht des Bundes inhaltliche und zeitliche Priorität haben, wer mit ihrer Erstellung beauftragt werden soll und wie die Finanzierung sicherzustellen ist. Das Postulat nimmt dabei Bezug auf eine Massnahme des Bundesrates, die 2011 in einem Bericht "Konkretisierung der Qualitätsstrategie des Bundes im schweizerischen Gesundheitswesen" skizziert wurde. Da der Bund seine Verantwortung nach Artikel 58 KVG in der Qualitätssicherung vermehrt wahrnehmen und in führend-koordinierender Funktion tätig sein müsse, seien mit verbindlichen Registern die entsprechenden Grundlagen zu schaffen. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen des Postulats. In Übereinstimmung mit der Qualitätsstrategie sei er bereit, das Thema konzeptuell zu untersuchen. Das Postulat wurde vom Plenum stillschweigend überwiesen.

medizinische Register

Ende Jahr wurde der Bundesrat durch ein Postulat Kessler (glp, SG) beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie im Gesundheitswesen künftig zuverlässige und richtige Messwerte durch Rückführung auf anerkannte Referenzwerte durchgesetzt werden können. Gemäss Postulat basieren immer mehr medizinische Diagnosen und Behandlungen auf labormedizinischen Ergebnissen. Die verwendeten Analyse- und Diagnosegeräte unterstehen jedoch keiner unabhängigen Prüfungsinstanz. Folge davon können, je nach Hersteller der Apparate, unterschiedliche Ergebnisse sein. Aus wissenschaftlichen Publikationen gehe hervor, so die Postulantin, dass unzuverlässige und falsche Messwerte in der medizinischen Diagnostik hohe Kosten zur Folge haben und für Patientinnen und Patienten gefährlich sind. Es sei an der Zeit, auch im Gesundheitswesen auf anerkannte Referenzwerte rückverfolgbare Messergebnisse zu fordern und durchzusetzen, wie das in anderen Bereichen von Wirtschaft und Technik schon lange üblich sei. Obwohl die Qualitätssicherung in diesem Bereich bereits seitens der Tarifpartner im Organ der Qualab (Schweizerische Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor) obliege, zeigte sich der Bundesrat bereit, einen Kurzbericht zur Problematik zu erstellen und danach das weitere Vorgehen zu prüfen. Das Ratsplenum nahm das Postulat Mitte Dezember an.

zuverlässige und richtige Messwerte durch Rückführung auf anerkannte Referenzwerte

Die Frage, ob die Versichertenkarte gleichzeitig als Organspendenausweis verwendet werden könnte, war Inhalt eines Postulats Graber (cvp, LU), welches Ende Jahr im Ständerat behandelt wurde. Der Bundesrat soll abklären, ob dies aus rechtlicher, technischer und finanzieller Hinsicht machbar sei. Dabei wurde die Hoffnung geäussert, dass dadurch die Bereitschaft zur Organspende steigen könnte. Wenn ein Vermerk auf der Versichertenkarte möglich wäre, könnten die potentiellen Spender auf das Tragen eines Spezialausweises verzichten. Der Bundesrat zeigte sich bereit, die gestellten Fragen im Rahmen der Erfüllung früherer Postulate Gutzwiller (fdp, ZH), Amherd (cvp, VS) und Laurent Favre (fdp, NE) abzuklären und beantragte die Annahme des Geschäfts. Dieser Einladung folgte die kleine Kammer.

Versichertenkarte gleichzeitig als Organspendenausweis

Mit einer Interpellation (In. 12.3317) tastete Ständerat Hêche (sp, JU) im Frühjahr ab, inwiefern der Bundesrat bereit war, von Autismus und anderen tiefgreifenden Entwicklungsstörungen betroffene Personen und Familien zu unterstützen. Nachdem sich der Bundesrat offen gegenüber einer Prüfung von Massnahmen gezeigt hatte, reichte Hêche Ende Jahr ein Postulat ein. Der Bundesrat wird beauftragt, drei Ziele zu verfolgen: Erstens soll eine Übersicht über die Erkennung von Störungen, die Betreuung und die Nachbetreuung gewonnen werden. Zweitens soll festgestellt werden, ob die laufenden Massnahmen quantitativ und qualitativ ausreichen, und drittens sollen unterschiedliche Ansätze geprüft werden, dank denen beispielsweise die Zusammenarbeit und die interkantonale Koordination verbessert werden könnten. Dabei soll auch eine gemeinsame Strategie in Erwägung gezogen werden. Der Bundesrat zeigte sich bereit, eine Gesamtsicht zu erarbeiten. Im Ständerat wurde das Geschäft ohne Gegenstimme angenommen.

Autismus und anderen tiefgreifenden Entwicklungsstörungen

In einem Postulat Cassis (fdp, TI) wurde der Bundesrat im September beauftragt, Task Shifting als Möglichkeit für die Gewährleistung einer qualitativ hochstehenden und finanzierbaren medizinischen Grundversorgung in der Schweiz zu analysieren. Task Shifting umschreibt die Übertragung von Aufgaben, welche üblicherweise von Ärzten bewältigt werden, auf Personen im Gesundheitsbereich mit einer geringeren medizinischen Ausbildung. Dieses ressourcenschonende Instrument werde weltweit zunehmend eingesetzt, so der Tessiner Arzt. Insbesondere Hausärzte müssten sich zunehmend mit Lappalien befassen, weswegen eine Kompetenzübertragung zu prüfen sei. Die Integration dieser Berufe in die medizinische Grundversorgung sei unentbehrlich: Interprofessionelle Versorgungsmodelle seien gefragt. Pflegepersonal, Apotheker, Ernährungsberater und andere Fachberufe genössen heute erstklassige Ausbildungen, sie würden allerdings nicht optimal eingesetzt. Durch die Übertragung nichtärztlicher Aufgaben, könnten sich Mediziner auf das ärztliche Kerngeschäft konzentrieren, was zusätzlich einen entscheidenden Beitrag gegen den Ärztemangel leisten könne. Der Bundesrat fasste seine Antwort kurz: Er habe sich bereits in den Beratungen über den Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Ja zu Hausarztmedizin“ mit der Thematik des Task Shiftings auseinander gesetzt und befürworte das Prinzip weitgehend. Das Geschäft wurde diskussionslos angenommen.

Task Shifting

Der Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte wurde im Berichtsjahr in diversen Geschäften angesprochen. Zunächst wollte Nationalrat Rossini (sp, VS) in einem Postulat den Bundesrat beauftragen zu untersuchen, wie sich das Ende des Zulassungsstopps für Ärztinnen und Ärzte (Bedürfnisklausel) auf die Ärztedemographie in den Kantonen auswirke. Das Anliegen wurde aufgenommen, da nach Auslaufen der Bedürfnisklausel per Ende 2011 unklar geblieben war, welche Auswirkungen diese Praxisänderung hatte. Klar war einzig, dass seit deren Ablauf in den Kantonen zahlreiche Bewilligungsgesuche für die Berufsausübung eingegangen waren. Hinsichtlich der Ärztedemographie stelle sich ausserdem die Frage nach der regionalen Verteilung der Arztpraxen. Die Attraktivität der Städte und Agglomerationen führe zu zwei problematischen Entwicklungen, nämlich zu einem Überangebot in städtischen und zu einem Unterangebot in ländlichen Gebieten. Der Postulant forderte gleichzeitig eine umfassende Diskussion zur Regulierung der ambulanten medizinischen Versorgung. Der Bundesrat zeigte sich den Bedenken bewusst und anerkannte auch, dass eine Evaluation der Folgen wichtige Informationen über die Entwicklung der Situation liefern könnte. Das Postulat wurde im Nationalrat stillschweigend angenommen.

Folgen des Auslaufens des Zulassungsstopps für Ärztinnen und Ärzte (Po. 12.3218)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

Ein Postulat Kessler (glp, SG) beauftragt den Bundesrat, einen Bericht über Patientenrechte zu verfassen. Dabei soll dargelegt werden, welche Instrumente Transparenz über die Patientenrechte herstellen, und wie diese Rechte von Patientenorganisationen zur Geltendmachung schutzwürdiger öffentlicher Interessen eingeführt werden können. Grundsätzlich geht es darum, die Unübersichtlichkeit verschiedener Patientenrechte zu beheben und damit auch den Patientenorganisationen bessere Grundlagen für ihre Tätigkeit zu schaffen. Patientenorganisationen sehen sich konfrontiert mit Meldungen über systematische Gefährdungen und Schädigungen im Rahmen von medizinischen Behandlungen. Analog zu anderen Bereichen, wie beispielsweise dem Arbeitsrecht, seien deswegen auch hier die schwächeren Vertragsparteien, die Patienten, zu schützen. Die Bedenken wurden vom Bundesrat geteilt. Die Lösung sei allerdings nicht einfach umsetzbar, da der Bund lediglich in jenen Bereichen des Gesundheitsrechts die Patientenrechte normieren kann, in denen er gestützt auf eine Verfassungsnorm zur Regelung befugt ist (z. B. Transplantationsmedizin, Fortpflanzungsmedizin, Epidemien). Zudem seien die Probleme in Ansätzen handhabbar, wie der Bundesrat in seiner Antwort aufzeigte. Insbesondere in den per Anfang 2013 in Kraft tretenden Regeln des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts im ZGB werden zwei neue Instrumente zur Förderung des Selbstbestimmungsrechts von Patientinnen und Patienten (Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung) zur Verfügung stehen. Trotz der eingeschränkten Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Patientenrechte beantragte der Bundesrat die Annahme des Postulats: Ein Bericht mit einer vertieften Darstellung der Patientenrechte könne allfällige Lücken in der Gesetzgebung von Bund und Kantonen aufdecken und die Handlungsspielräume aufzeigen. Ein identisches Postulat wurde von Nationalrätin Gilli (gp, SG) und ein ähnliches von Nationalrat Steiert (sp, FR) eingereicht. Alle drei Anliegen wurden im Rat angenommen.

Patientenrechte

Mit einem im Juni des Berichtsjahres vom Nationalrat überwiesenen Postulat Schmid-Federer (cvp, ZH) wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Pendelmigrantinnen, die in Schweizer Privathaushalten Altersbetreuungsdienste leisten, verbessert werden können. Es ist beobachtet worden, dass Care-Arbeit zunehmend durch Pendelmigrantinnen aus Deutschland und den osteuropäischen EU-Staaten übernommen wird. Die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für diesen neu entstandenen Arbeitsmarkt seien diffus, teilweise lückenhaft und böten ungenügenden Arbeitnehmerschutz. Die Postulantin merkte an, dass mit einer zunehmenden Nachfrage nach Betreuungspersonal in Privathaushalten der Erlass rechtlicher Rahmenbedingungen unerlässlich sei. Der Bundesrat teilte das Anliegen uneingeschränkt und beantragte dessen Annahme, die durch den Rat stillschweigend erfolgte.

Altersbetreuungsdienste

Durch ein im Mai überwiesenes Postulat der SGK des Nationalrates wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht zur Bisphenol-A-Problematik zu verfassen. Bisphenol-A (BPA) ist eine Substanz, welche in den zur Verpackung von Lebensmitteln verwendeten Kunststoffen allgegenwärtig ist und gesundheitsschädigend sein kann. Vor allem Kleinkinder sind gefährdet, da BPA teilweise auch in Babyflaschen verarbeitet wird. In seiner Stellungnahme beantragte der Bundesrat die Annahme des Postulats, und gab gleichwohl an, dass eine Exposition gegenüber BPA bis anhin kein Risiko für die Konsumentinnen und Konsumenten darstellte. Eine Notwendigkeit für besondere Gesundheitsmassnahmen sah der Bundesrat nicht. Im Bericht wollte er aber Nutzen und Gefahren von BPA abwägen um die eigene Position dazu allenfalls zu revidieren.

Bisphenol-A-Problematik

Ein Postulat Chopard-Acklin (sp, AG) aus dem Jahr 2010 gelangte im Berichtsjahr erneut auf die Tagesordnung des Nationalrates. Der Postulant verlangt einen Bericht über eine bessere Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz um damit einen gewichtigen Präventionsbeitrag der kantonalen Arbeitsinspektorate zur Senkung der Gesundheitskosten zu garantieren. Die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz obliegt gemäss Arbeitsgesetz den kantonalen Arbeitsinspektoraten. Da diese jedoch ihrer Kontrollfunktion nicht genügend nachgingen, seien Massnahmen gefordert. Nachdem 2010 das Geschäft noch bekämpft worden war, konnte es sich im Berichtsjahr dank eines Mitte-Links-Bündnisses mit 85 zu 74 Stimmen durchsetzen.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Le Conseil national a adopté un postulat Humbel (pdc, AG) qui demande une stratégie nationale concernant les maladies rares avec les organisations concernées, les spécialistes et les cantons afin de garantir que les personnes touchées puissent bénéficier d’un suivi médical de qualité dans tout le pays. La postulante estime que cette stratégie doit reposer sur la détection précoce de la maladie, le traitement adéquat, l’accès rapide aux médicaments et à une thérapie efficace, la bonne coordination entre les spécialistes, la diffusion de l’information et du savoir, ainsi que la collaboration des autorités compétentes à l’échelle nationale et internationale.

maladies rares

Le Conseil national a adopté un postulat Gilli (pe, SG) chargeant le Conseil fédéral d’étudier les causes du choix systématique en Suisse pour les procédés de dialyse les plus coûteux et de proposer des mesures afin de faire respecter les critères d’efficacité, d’économicité et d’adéquation dans ce secteur en tenant compte de la révision du contrat tarifaire suisse. La postulante estime que le choix de faire des dialyses en centre, plus onéreuses, repose sur des considérations psychologiques et est issu de la structure de conseil médical, alors que la dialyse à domicile est moins dispendieuse tout en étant de qualité équivalente. Elle propose également de mettre en place des incitations tarifaires sur ce domaine très coûteux pour l’assurance obligatoire des soins.

procédés de dialyse

Le Conseil des Etats a adopté un postulat Recordon (pe, VD) chargeant le Conseil fédéral d’analyser les bases constitutionnelles et légales existantes ou à adopter afin d’assurer que l’assistance au décès se pratique dans des conditions économiques décentes et que cette activité ne devienne pas un commerce attractif. Plus spécifiquement, le postulant demande d’étudier la question de la transparence comptable et de la rétribution des acteurs concernés du point de vue de la non-exploitation de la détresse d’autrui. Il estime qu’il y a un risque de dérive financière à prévenir, qu’il y a un besoin de garantir l’accès des organisations aux moyens d’accomplir leur tâche sans entrave, ni abus et que les cantons doivent être outillés pour encadrer cette pratique.

l’assistance au décès

Der Nationalrat nahm ein Postulat Humbel (cvp, AG) an, welches die Einführung einer gesamtschweizerischen Kosten-Nutzen Bewertung von medizinischen Leistungen fordert und den Bundesrat auffordert, über die Health Technology Assessment Strategie des Bundes Bericht zu erstatten. Der Bundesrat hatte das Postulat zur Annahme empfohlen, da im Rahmen der bereits vorgesehenen Arbeiten auch die Anliegen des Postulates aufgenommen werden könnten.

Health Technology Assessment Strategie

Ein vom Nationalrat angenommenes Postulat Amherd (cvp, VS) beauftragte den Bundesrat, einen Bericht über die gesetzlichen Modelle zur Organspende in verschiedenen europäischen Ländern zu verfassen. Untersucht werden solle auch, wie sich die Lage in der Schweiz in den letzten Jahren entwickelt hat und ob Änderungen der gesetzlichen Regelung notwendig oder prüfenswert sind. In eine ähnliche Richtung zielte ein Postulat Favre (fdp, NE), welches zusätzlich im Bereich der Organspende eine Evaluation über eine Revision des Transplantationsgesetzes vom aktuellen System hin zu einer Widerspruchsregelung fordert. Diese Widerspruchsregelung wurde bereits in Ländern wie Norwegen, Österreich, Italien und Finnland eingeführt und bedingt, dass sich Personen, die keine Organe spenden wollen, in einem zentralen Register erfassen lassen müssen. Der Nationalrat nahm auch dieses Postulat auf Empfehlung des Bundesrates an. Diese Widerspruchsregelung wurde ebenfalls in einem Postulat Gutzwiller (fdp, ZH) aufgenommen, welches neben dieser Massnahme weitere Möglichkeiten zur Erhöhung von Organspendern prüfen lassen wollte. Darunter fällt die Klärung des Organspenderstatus auf der Versichertenkarte, die Schaffung eines nationalen Organspenderegisters und die Verbesserung und Finanzierung der Information bzw. der Ausbildung des Medizinalpersonals. Der Bundesrat hatte das Postulat zur Annahme empfohlen und der Ständerat folgte dieser Empfehlung.

Organspende

Der Nationalrat nahm ein Postulat seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) an, welches unter Verwendung eines Teils von Vermögenswerten, die im Rahmen von Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz beschlagnahmt wurden, die Versorgungssicherheit der stationären Einrichtungen der Suchtrehabilitation sicherstellen wollte.

Suchtrehabilitation

Die grosse Kammer nahm im Berichtsjahr zwei Postulate Heim (sp, SO) an. Erstens wurde der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, wie eine bedarfsgerechte Zahl an Ausbildungs- und Praktikumsplätzen im Pflege- und Betreuungsbereich bereitgestellt werden kann. Die Regierung zeigte sich der Herausforderung in der Nachwuchssicherung der Pflegefachkräfte bewusst und hatte das Postulat zur Annahme empfohlen. Zweitens (Po. 10.3128) verlangte Heim, dass die Attraktivität der Ausbildungen im Pflege- und Betreuungsbereich und die Anzahl der Abschlüsse in der beruflichen Grundbildung und auf Tertiärstufe erhöht sowie die Abhängigkeit von im Ausland ausgebildeten Fachkräften reduziert werden soll.

Nachwuchssicherung Attraktivität der Ausbildungen