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Ein Ende 2013 im Nationalrat eingereichtes Postulat Kessler (glp, SG) zur Evaluation der Fallpauschalen wurde in der Frühjahressession 2014 angenommen. Mit dem Vorstoss wollte die Patientenschützerin vom Bundesrat wissen, wie die zwei Jahre zuvor eingeführten Fallpauschalen (DRG; Diagnosis Related Groups) wirken. Dabei soll überprüft werden, ob die Versorgungskontinuität, eine hohe Qualität sowie die Patientensicherheit gewährleistet sind, und ob es weiterer Massnahmen zur Verbesserung derselben bedarf. Kritisiert wurde insbesondere die frühe Entlassung von Patientinnen und Patienten aus der Spitalpflege. Rehabilitationszentren, Übergangspflege und Pflegeheime hätten nicht genügend qualifiziertes Personal, um intensiv Pflegebedürftige adäquat zu betreuen. In einer Präsentation des Spitalverbandes H+ wurden die DRG positiv bewertet. Die Systemeinstellung habe sich bewährt. Dem stand allerdings eine Studie der Universität Zürich entgegen, in welcher sich die Forschenden bei Spitalärzten erkundigt hatten und feststellten, dass die Ärzte frühen Spitalaustritten gegenüber skeptisch eingestellt sind. So wurde denn auch die Kritik vorgebracht, dass aufgrund steigenden Druckes der Spitalleitungen Patientinnen und Patienten teilweise zu früh entlassen werden. Die Patientensicherheit und eine hohe Qualität der Behandlungen seien nur gesichert, wenn alle Schnittstellen und die Pflege-Nachfolgeinstitutionen bei den vorzunehmenden Erhebungen miteinbezogen werden, so die Postulantin. Der Bundesrat hatte das Postulat zur Annahme empfohlen, weil bereits entsprechende Untersuchungen im Gange seien, namentlich im Rahmen der Evaluation des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).

Evaluation der Fallpauschalen

Nationalrat Joachim Eder (fdp, ZG) forderte Ende 2013 in einem Postulat mehr Transparenz für Patienten über die Qualität im Spitalbereich. Konkret stellte sich der Postulant eine neue Publikation vor, welche private und öffentliche Statistiken vereint und als Informationsorgan zur Verfügung steht. Begründet wurde der Vorstoss mit der Komplexität des hiesigen Gesundheitssystems, das zwar sehr gut sei, jedoch unübersichtlich. So seien Patienten, die sich in stationäre Einrichtungen begeben müssen, weitgehend auf sich alleine gestellt, oder profitierten lediglich von Empfehlungen ihrer behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Deswegen soll als Hilfeleistung ein auf wenige Indikatoren beschränkter Kriterienkatalog zur Darstellung der Qualität einer stationären Einrichtung und ihrer Spezialitäten erarbeitet werden. Bestehende Publikationen seien aus Patientensicht schwierig zu interpretieren. Mit Verweis auf laufende Planungen und die Absicht, eine entsprechende Informationsplattform lancieren zu wollen, beantragte der Bundesrat die Annahme des Postulats. Das Ratsplenum folgte Postulant und Bundesrat stillschweigend.

Transparenz für Patienten über die Qualität im Spitalbereich

Ein im Herbst angenommenes Postulat Hardegger (sp, ZH) beauftragte den Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die gesetzlichen Grundlagen insbesondere von Artikel 58 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verbindlich umgesetzt werden können. Dabei geht es namentlich um die Qualitätssicherung der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommenen Leistungen. Die bis anhin freiwillige Umsetzung von Systemen, Standards, Leitlinien und Massnahmen in der Patientinnen- und Patientensicherheit, welche Fehler aufdecken und vermeiden sollen, sei angesichts des Umfangs des vermeidbaren Leids und der einzusparenden Kosten nicht länger haltbar, so die Einschätzung Hardeggers. Es seien daher flächendeckend Fehlererfassungssysteme einzurichten und medizinische Erkenntnisse umzusetzen. Ausserdem brauche es eine Kontrollinstanz, welche im Falle von Unterlassungen Sanktionen aussprechen könne. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen und merkte bereits in seiner Antwort an, dass er im Rahmen seiner Qualitätsstrategie im schweizerischen Gesundheitswesen ebensolche Programme umsetzen wolle. Das Geschäft wurde vom Nationalrat diskussionslos angenommen.

Qualitätssicherung

Im Mai des Berichtsjahres reichte die ständerätliche SGK ein Postulat ein, in dem sie den Bundesrat verpflichten wollte, sich zu beabsichtigten Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz zu äussern. Dabei stützte sich die Kommission auf Ergebnisse einer Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums zur psychischen Gesundheit in der Schweiz. In Anbetracht der gefassten Ziele innerhalb der Gesamtschau „Gesundheit2020“ unterstützte der Bundesrat das Anliegen und zeigte sich bereit, den Räten entsprechende Analysen zu unterbreiten. Namentlich skizzierte die Regierung in Sachen psychischer Gesundheit folgende Massnahme: Die psychische Gesundheit soll gefördert und die Vorbeugung und Früherkennung psychischer Krankheiten verbessert werden, um die Zahl der Erkrankungen zu reduzieren. Besonderes Augenmerk soll dabei dem Ziel gelten, die Ausgliederung aus dem Arbeitsprozess bei psychischen Problemen zu verhindern. Das Postulat war aufgrund einer Petition des Aktionsbündnisses „Psychische Gesundheit Schweiz“ lanciert worden, welche über 10'000 Personen unterzeichnet hatten. Vor dem Hintergrund des abgelehnten Präventionsgesetzes wollte sich die Kommission für dieses Anliegen einsetzen. Das Geschäft wurde in der Sommersession angenommen.

Massnahmen zur psychischen Gesundheit

In einem Postulat Heim (sp, SO) wurde der Bundesrat aufgefordert, gemeinsam mit den Kantonen zu prüfen, wie das Problem der Restfinanzierung ausserkantonaler Pflegeheimaufenthalte gelöst werden könnte. Grundsätzlich soll die Wahlfreiheit betreffend Pflegeplatz für Bedürftige gewährleistet werden. Konkreter steht das Tilgen einer entstehenden Restfinanzierung bei allfälligen Wohnsitzwechseln Pflegebedürftiger im Fokus. Davon seien auch Empfänger von Ergänzungsleistungen betroffen. Der Bund solle unterstützend auftreten, um Lösungen mit den Kantonen herbeizuführen. In einem ähnlich lautenden Postulat Bruderer (sp, AG) (Po. 12.4099) wurde die Klärung dieser Problematik ebenfalls aus dem Ständerat gefordert. Unter Bekräftigung, dass entsprechende Regelungen im Krankenversicherungsgesetz untergebracht werden sollen, beantragte der Bundesrat die Annahme dieser beiden Postulate. Beide Räte folgten ihrer jeweiligen Postulantin und dem Bundesrat und überwiesen die Geschäfte. (Vgl. hier)

Restfinanzierung ausserkantonaler Pflegeheimaufenthalte

Ein Ende September eingereichtes Postulat Heim (sp, SO) über medizinische Register gelangte noch im Berichtsjahr auf die Tagesordnung des Nationalrates. Die Postulantin sieht in solchen Registern ein Grundlageninstrument zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Sie will den Bundesrat deshalb beauftragen zu prüfen, auf welchem Gebiet der schweizerischen Gesundheitsversorgung bereits Register bestehen, die in ihrer Vollständigkeit und Qualität zu stärken sind. Darüber hinaus soll abgeklärt werden, welche weiteren Register zur Umsetzung der nationalen Qualitätsstrategie aus Sicht des Bundes inhaltliche und zeitliche Priorität haben, wer mit ihrer Erstellung beauftragt werden soll und wie die Finanzierung sicherzustellen ist. Das Postulat nimmt dabei Bezug auf eine Massnahme des Bundesrates, die 2011 in einem Bericht "Konkretisierung der Qualitätsstrategie des Bundes im schweizerischen Gesundheitswesen" skizziert wurde. Da der Bund seine Verantwortung nach Artikel 58 KVG in der Qualitätssicherung vermehrt wahrnehmen und in führend-koordinierender Funktion tätig sein müsse, seien mit verbindlichen Registern die entsprechenden Grundlagen zu schaffen. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen des Postulats. In Übereinstimmung mit der Qualitätsstrategie sei er bereit, das Thema konzeptuell zu untersuchen. Das Postulat wurde vom Plenum stillschweigend überwiesen.

medizinische Register

Ende Jahr wurde der Bundesrat durch ein Postulat Kessler (glp, SG) beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie im Gesundheitswesen künftig zuverlässige und richtige Messwerte durch Rückführung auf anerkannte Referenzwerte durchgesetzt werden können. Gemäss Postulat basieren immer mehr medizinische Diagnosen und Behandlungen auf labormedizinischen Ergebnissen. Die verwendeten Analyse- und Diagnosegeräte unterstehen jedoch keiner unabhängigen Prüfungsinstanz. Folge davon können, je nach Hersteller der Apparate, unterschiedliche Ergebnisse sein. Aus wissenschaftlichen Publikationen gehe hervor, so die Postulantin, dass unzuverlässige und falsche Messwerte in der medizinischen Diagnostik hohe Kosten zur Folge haben und für Patientinnen und Patienten gefährlich sind. Es sei an der Zeit, auch im Gesundheitswesen auf anerkannte Referenzwerte rückverfolgbare Messergebnisse zu fordern und durchzusetzen, wie das in anderen Bereichen von Wirtschaft und Technik schon lange üblich sei. Obwohl die Qualitätssicherung in diesem Bereich bereits seitens der Tarifpartner im Organ der Qualab (Schweizerische Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor) obliege, zeigte sich der Bundesrat bereit, einen Kurzbericht zur Problematik zu erstellen und danach das weitere Vorgehen zu prüfen. Das Ratsplenum nahm das Postulat Mitte Dezember an.

zuverlässige und richtige Messwerte durch Rückführung auf anerkannte Referenzwerte

Die Frage, ob die Versichertenkarte gleichzeitig als Organspendenausweis verwendet werden könnte, war Inhalt eines Postulats Graber (cvp, LU), welches Ende Jahr im Ständerat behandelt wurde. Der Bundesrat soll abklären, ob dies aus rechtlicher, technischer und finanzieller Hinsicht machbar sei. Dabei wurde die Hoffnung geäussert, dass dadurch die Bereitschaft zur Organspende steigen könnte. Wenn ein Vermerk auf der Versichertenkarte möglich wäre, könnten die potentiellen Spender auf das Tragen eines Spezialausweises verzichten. Der Bundesrat zeigte sich bereit, die gestellten Fragen im Rahmen der Erfüllung früherer Postulate Gutzwiller (fdp, ZH), Amherd (cvp, VS) und Laurent Favre (fdp, NE) abzuklären und beantragte die Annahme des Geschäfts. Dieser Einladung folgte die kleine Kammer.

Versichertenkarte gleichzeitig als Organspendenausweis

Mit einer Interpellation (In. 12.3317) tastete Ständerat Hêche (sp, JU) im Frühjahr ab, inwiefern der Bundesrat bereit war, von Autismus und anderen tiefgreifenden Entwicklungsstörungen betroffene Personen und Familien zu unterstützen. Nachdem sich der Bundesrat offen gegenüber einer Prüfung von Massnahmen gezeigt hatte, reichte Hêche Ende Jahr ein Postulat ein. Der Bundesrat wird beauftragt, drei Ziele zu verfolgen: Erstens soll eine Übersicht über die Erkennung von Störungen, die Betreuung und die Nachbetreuung gewonnen werden. Zweitens soll festgestellt werden, ob die laufenden Massnahmen quantitativ und qualitativ ausreichen, und drittens sollen unterschiedliche Ansätze geprüft werden, dank denen beispielsweise die Zusammenarbeit und die interkantonale Koordination verbessert werden könnten. Dabei soll auch eine gemeinsame Strategie in Erwägung gezogen werden. Der Bundesrat zeigte sich bereit, eine Gesamtsicht zu erarbeiten. Im Ständerat wurde das Geschäft ohne Gegenstimme angenommen.

Autismus und anderen tiefgreifenden Entwicklungsstörungen

Ein Postulat Kessler (glp, SG) beauftragt den Bundesrat, einen Bericht über Patientenrechte zu verfassen. Dabei soll dargelegt werden, welche Instrumente Transparenz über die Patientenrechte herstellen, und wie diese Rechte von Patientenorganisationen zur Geltendmachung schutzwürdiger öffentlicher Interessen eingeführt werden können. Grundsätzlich geht es darum, die Unübersichtlichkeit verschiedener Patientenrechte zu beheben und damit auch den Patientenorganisationen bessere Grundlagen für ihre Tätigkeit zu schaffen. Patientenorganisationen sehen sich konfrontiert mit Meldungen über systematische Gefährdungen und Schädigungen im Rahmen von medizinischen Behandlungen. Analog zu anderen Bereichen, wie beispielsweise dem Arbeitsrecht, seien deswegen auch hier die schwächeren Vertragsparteien, die Patienten, zu schützen. Die Bedenken wurden vom Bundesrat geteilt. Die Lösung sei allerdings nicht einfach umsetzbar, da der Bund lediglich in jenen Bereichen des Gesundheitsrechts die Patientenrechte normieren kann, in denen er gestützt auf eine Verfassungsnorm zur Regelung befugt ist (z. B. Transplantationsmedizin, Fortpflanzungsmedizin, Epidemien). Zudem seien die Probleme in Ansätzen handhabbar, wie der Bundesrat in seiner Antwort aufzeigte. Insbesondere in den per Anfang 2013 in Kraft tretenden Regeln des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts im ZGB werden zwei neue Instrumente zur Förderung des Selbstbestimmungsrechts von Patientinnen und Patienten (Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung) zur Verfügung stehen. Trotz der eingeschränkten Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Patientenrechte beantragte der Bundesrat die Annahme des Postulats: Ein Bericht mit einer vertieften Darstellung der Patientenrechte könne allfällige Lücken in der Gesetzgebung von Bund und Kantonen aufdecken und die Handlungsspielräume aufzeigen. Ein identisches Postulat wurde von Nationalrätin Gilli (gp, SG) und ein ähnliches von Nationalrat Steiert (sp, FR) eingereicht. Alle drei Anliegen wurden im Rat angenommen.

Patientenrechte

Mit einem im Juni des Berichtsjahres vom Nationalrat überwiesenen Postulat Schmid-Federer (cvp, ZH) wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Pendelmigrantinnen, die in Schweizer Privathaushalten Altersbetreuungsdienste leisten, verbessert werden können. Es ist beobachtet worden, dass Care-Arbeit zunehmend durch Pendelmigrantinnen aus Deutschland und den osteuropäischen EU-Staaten übernommen wird. Die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für diesen neu entstandenen Arbeitsmarkt seien diffus, teilweise lückenhaft und böten ungenügenden Arbeitnehmerschutz. Die Postulantin merkte an, dass mit einer zunehmenden Nachfrage nach Betreuungspersonal in Privathaushalten der Erlass rechtlicher Rahmenbedingungen unerlässlich sei. Der Bundesrat teilte das Anliegen uneingeschränkt und beantragte dessen Annahme, die durch den Rat stillschweigend erfolgte.

Altersbetreuungsdienste

Durch ein im Mai überwiesenes Postulat der SGK des Nationalrates wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht zur Bisphenol-A-Problematik zu verfassen. Bisphenol-A (BPA) ist eine Substanz, welche in den zur Verpackung von Lebensmitteln verwendeten Kunststoffen allgegenwärtig ist und gesundheitsschädigend sein kann. Vor allem Kleinkinder sind gefährdet, da BPA teilweise auch in Babyflaschen verarbeitet wird. In seiner Stellungnahme beantragte der Bundesrat die Annahme des Postulats, und gab gleichwohl an, dass eine Exposition gegenüber BPA bis anhin kein Risiko für die Konsumentinnen und Konsumenten darstellte. Eine Notwendigkeit für besondere Gesundheitsmassnahmen sah der Bundesrat nicht. Im Bericht wollte er aber Nutzen und Gefahren von BPA abwägen um die eigene Position dazu allenfalls zu revidieren.

Bisphenol-A-Problematik

Ein Postulat Chopard-Acklin (sp, AG) aus dem Jahr 2010 gelangte im Berichtsjahr erneut auf die Tagesordnung des Nationalrates. Der Postulant verlangt einen Bericht über eine bessere Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz um damit einen gewichtigen Präventionsbeitrag der kantonalen Arbeitsinspektorate zur Senkung der Gesundheitskosten zu garantieren. Die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz obliegt gemäss Arbeitsgesetz den kantonalen Arbeitsinspektoraten. Da diese jedoch ihrer Kontrollfunktion nicht genügend nachgingen, seien Massnahmen gefordert. Nachdem 2010 das Geschäft noch bekämpft worden war, konnte es sich im Berichtsjahr dank eines Mitte-Links-Bündnisses mit 85 zu 74 Stimmen durchsetzen.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Le Conseil national a adopté un postulat Humbel (pdc, AG) qui demande une stratégie nationale concernant les maladies rares avec les organisations concernées, les spécialistes et les cantons afin de garantir que les personnes touchées puissent bénéficier d’un suivi médical de qualité dans tout le pays. La postulante estime que cette stratégie doit reposer sur la détection précoce de la maladie, le traitement adéquat, l’accès rapide aux médicaments et à une thérapie efficace, la bonne coordination entre les spécialistes, la diffusion de l’information et du savoir, ainsi que la collaboration des autorités compétentes à l’échelle nationale et internationale.

maladies rares

Le Conseil national a adopté un postulat Gilli (pe, SG) chargeant le Conseil fédéral d’étudier les causes du choix systématique en Suisse pour les procédés de dialyse les plus coûteux et de proposer des mesures afin de faire respecter les critères d’efficacité, d’économicité et d’adéquation dans ce secteur en tenant compte de la révision du contrat tarifaire suisse. La postulante estime que le choix de faire des dialyses en centre, plus onéreuses, repose sur des considérations psychologiques et est issu de la structure de conseil médical, alors que la dialyse à domicile est moins dispendieuse tout en étant de qualité équivalente. Elle propose également de mettre en place des incitations tarifaires sur ce domaine très coûteux pour l’assurance obligatoire des soins.

procédés de dialyse

Le Conseil des Etats a adopté un postulat Recordon (pe, VD) chargeant le Conseil fédéral d’analyser les bases constitutionnelles et légales existantes ou à adopter afin d’assurer que l’assistance au décès se pratique dans des conditions économiques décentes et que cette activité ne devienne pas un commerce attractif. Plus spécifiquement, le postulant demande d’étudier la question de la transparence comptable et de la rétribution des acteurs concernés du point de vue de la non-exploitation de la détresse d’autrui. Il estime qu’il y a un risque de dérive financière à prévenir, qu’il y a un besoin de garantir l’accès des organisations aux moyens d’accomplir leur tâche sans entrave, ni abus et que les cantons doivent être outillés pour encadrer cette pratique.

l’assistance au décès

Der Nationalrat nahm ein Postulat Humbel (cvp, AG) an, welches die Einführung einer gesamtschweizerischen Kosten-Nutzen Bewertung von medizinischen Leistungen fordert und den Bundesrat auffordert, über die Health Technology Assessment Strategie des Bundes Bericht zu erstatten. Der Bundesrat hatte das Postulat zur Annahme empfohlen, da im Rahmen der bereits vorgesehenen Arbeiten auch die Anliegen des Postulates aufgenommen werden könnten.

Health Technology Assessment Strategie

Ein vom Nationalrat angenommenes Postulat Amherd (cvp, VS) beauftragte den Bundesrat, einen Bericht über die gesetzlichen Modelle zur Organspende in verschiedenen europäischen Ländern zu verfassen. Untersucht werden solle auch, wie sich die Lage in der Schweiz in den letzten Jahren entwickelt hat und ob Änderungen der gesetzlichen Regelung notwendig oder prüfenswert sind. In eine ähnliche Richtung zielte ein Postulat Favre (fdp, NE), welches zusätzlich im Bereich der Organspende eine Evaluation über eine Revision des Transplantationsgesetzes vom aktuellen System hin zu einer Widerspruchsregelung fordert. Diese Widerspruchsregelung wurde bereits in Ländern wie Norwegen, Österreich, Italien und Finnland eingeführt und bedingt, dass sich Personen, die keine Organe spenden wollen, in einem zentralen Register erfassen lassen müssen. Der Nationalrat nahm auch dieses Postulat auf Empfehlung des Bundesrates an. Diese Widerspruchsregelung wurde ebenfalls in einem Postulat Gutzwiller (fdp, ZH) aufgenommen, welches neben dieser Massnahme weitere Möglichkeiten zur Erhöhung von Organspendern prüfen lassen wollte. Darunter fällt die Klärung des Organspenderstatus auf der Versichertenkarte, die Schaffung eines nationalen Organspenderegisters und die Verbesserung und Finanzierung der Information bzw. der Ausbildung des Medizinalpersonals. Der Bundesrat hatte das Postulat zur Annahme empfohlen und der Ständerat folgte dieser Empfehlung.

Organspende

Der Nationalrat nahm auch ein Postulat Grin (svp, VD) an, welches eine Prüfung der Aufteilung der Kosten für die ambulante Chirurgie, wie dies bereits bei den stationären Behandlungen der Fall ist, forderte. Die Finanzierung der stationären wie auch der ambulanten Leistungen sollte damit dual durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die Kantone erfolgen.

Kosten für die ambulante Chirurgie

Der Nationalrat nahm ein Postulat Humbel (cvp, AG) an, welches vom Bundesrat einen Bericht über die Umsetzung der E-Health-Strategien fordert. Dabei sollen die Handlungsfelder, Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Aufgaben der einzelnen Akteure sowie ein verbindlicher Zeitplan für die Implementierung der einzelnen Teilprojekte aufgezeigt werden. Der Bundesrat teilte die Auffassungen der Postulantin, dass mit dem Einsatz des elektronischen Patientendossiers eine Qualitätsverbesserung in der medizinischen Versorgung erreicht werden könne und empfahl daher die Annahme des Postulates.

Umsetzung der E-Health-Strategien (Po. 10.3327)
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Ein vom Nationalrat angenommenes Postulat Stahl (svp, ZH) fordert vom Bundesrat einen Bericht über eine mögliche Reduktion der Anzahl Spitäler in der Schweiz, insbesondere in Bezug auf die Akutversorgung. Zu prüfen gelte es den tatsächlichen Bedarf an Akutversorgungen und das realisierbare Einsparungspotential. Der Bundesrat hatte sich bereit gezeigt, den angeforderten Bericht im Sinne einer Optimierung der Gesundheitsleistungen zu erstellen und das Postulat zur Annahme empfohlen.

Reduktion der Anzahl Spitäler

Neben dem Papier zur Sterbehilfe stellte der Bundesrat auch eine nationale Strategie zur palliativen Pflege vor. In den nächsten drei Jahren soll mit einer Palette von Massnahmen die umfassende Betreuung von Schwerst- und Todkranken in das schweizerische Gesundheitswesen integriert werden. Die nationale Strategie möchte in allen Kantonen palliative Versorgungsstrukturen in Form von mobilen Equipen, welche die Patienten zu Hause oder in Altersheimen betreuen können, sowie den Aufbau von stationären Einrichtungen fördern. Bis anhin war das Palliativ-Angebot von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich ausgebaut. Teil des nationalen Projektes soll es auch sein, die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren. Der Nationalrat hatte mit der Überweisung eines Postulates Heim (sp, SO) den Bundesrat in diesen Bestrebungen unterstützt.

palliative Pflege (Po. 09.3569)
Dossier: Palliative Care

Der Nationalrat nahm ein Postulat Humbel Näf (cvp, AG) an, welches den Bundesrat aufforderte, in Zusammenarbeit mit der Nahrungsmittelindustrie eine klare Deklarationspflicht für übermässig kalorienreiche Nahrungsmittel, eine strengere Auslegung der Werbeeinschränkungen und ein „Ampelsystem“(Unter „Ampelsystem“ wird eine Kennzeichnung mit den Farben rot, gelb und grün, je nach der Harmlosigkeit eines Artikels, verstanden), wie es die englischen Gesundheitsbehörden vorsehen, zu prüfen. Das Postulat wurde im Nationalrat von der SVP-Fraktion bekämpft und dementsprechend knapp mit 82 zu 73 Stimmen angenommen.

Deklarationspflicht für übermässig kalorienreiche Nahrungsmittel (Po. 04.3797)
Dossier: Fettleibigkeit
Dossier: Kennzeichnung von Lebensmittelprodukten

Ein Postulat Maury Pasquier (sp, GE) forderte den Bundesrat auf, Ursachen und Wirkungen der hohen Kaiserschnittraten in der Schweiz zu untersuchen sowie Möglichkeiten zu identifizieren, um den negativen Auswirkungen sowohl für Mutter und Kind als auch für das Gesundheitswesen entgegenzuwirken. Begründet wurde dieses Postulat unter anderem mit einer Zunahme der Kaiserschnittraten um 10% in den letzten Jahren und einer im internationalen Vergleich 20% höheren Kaiserschnittrate. Der Bundesrat sah keinen weiteren Handlungsbedarf und wollte es den ärztlichen Fachgesellschaften überlassen, Untersuchungen bezüglich dieser Thematik zu unternehmen. Der Ständerat stellte sich aber gegen den Bundesrat und überwies das Postulat mit 22 zu 8 Stimmen.

Kaiserschnittraten

Ebenfalls vom Ständerat angenommen wurde ein Postulat Ory (sp, NE), welches den Bundesrat beauftragte, die Gesetzgebung über die Ansprüche behinderter Personen auf Leistungen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit so zu ändern, dass die berufliche Eingliederung gehörloser Personen erleichtert wird.

berufliche Eingliederung gehörloser Personen