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Guisan seinerseits bekämpfte drei gesundheitspolitische Postulate, nämlich jenes von Dormann (cvp, LU), welches die Übernahme der Kosten für die ärztlich verschriebenen Verhütungsmittel durch die Krankenkassen beantragte (Po. 97.3505), sowie jenes von Maury Pasquier (sp, GE), das eine Leistungspflicht der Krankenkassen bei Sterilisationen vorsehen wollte (Po. 97.3506). Im dritten Fall, einem Postulat Wiederkehr (ldu, ZH), das eine Beimengung von Vitamin B9 in einzelne Nahrungsmittel anregte, um gewissen Geburtsgebrechen vorzubeugen, fand Guisan die Unterstützung von Nationalrätin Fankhauser (sp, BL). Auch bei diesen drei Vorstössen wurde die Beschlussfassung vertagt.

drei gesundheitspolitische Postulate

Der Nationalrat überwies ein Postulat Hubmann (sp, ZH), welches den Bundesrat ersucht, im Rahmen der gesamtschweizerischen Stop-Aids-Kampagne eine Kampagne speziell für die Zielgruppe der heterosexuellen Männer durchzuführen. Hubmann begründete dies damit, dass die Neuansteckungen mit dem HI-Virus zwar generell rückläufig seien, dass sie aber gerade in der heterosexuellen Bevölkerung zugenommen hätten. Eine Kampagne für Männer sei deshalb angebracht, weil es Situationen gebe, in denen sich Frauen nicht aktiv schützen könnten, beispielsweise wenn ihnen die Männer ihre gelegentlichen ausserpartnerschaftlichen Sexualkontakte verschweigen.

Postulat Kampagne speziell für die Zielgruppe der heterosexuellen Männer HI-Virus

Mit einem Postulat wollte der Waadtländer Arzt und FDP-Nationalrat Guisan den Bundesrat bitten, die Einführung eines Gesundheitspasses für jedermann zu prüfen. Ein solches Dokument sollte nach Ansicht des Postulanten Gesundheitsinformationen speichern, zur Qualitätssicherung beitragen und der Wirtschaftlichkeit der medizinischen Behandlung dienen. Erfasst würden Daten zur Diagnostik, zu den Untersuchungen sowie den laufenden und den abgeschlossenen Behandlungen. Von besonderer Bedeutung wäre dieser Pass für Patienten, die von mehreren Ärzten oder Institutionen behandelt werden. Es liesse sich damit besser vermeiden, dass medizinische Untersuchungen unnötigerweise wiederholt werden. Das Postulat wurde von 66 Mitunterzeichnern aus allen politischen Lagern unterstützt, von der Basler SP-Nationalrätin von Felten jedoch aus datenschützerischen Gründen bekämpft, weshalb der Entscheid verschoben wurde.

Einführung eines Gesundheitspasses

Preisüberwacher Marti nahm mit Genugtuung von den Preissenkungen Kenntnis, kündigte aber an, dass er die Preiserhöhungen noch einmal auf ihre Verordnungskonformität anschauen werde. Bundesrätin Dreifuss schloss sich dem an und wies das BSV an, die Preiserhöhungen noch einmal zu überprüfen und dabei auch die übrigen Kriterien der Verordnung (medizinisches Bedürfnis, Zweckmässigkeit, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit) anzuwenden. Inskünftig soll es dem BSV untersagt sein, automatische Preiserhöhungen von Amtes wegen vorzunehmen; zudem muss es Preiserhöhungen der Preisüberwachung unterbreiten, damit diese ihr Empfehlungsrecht wahrnehmen kann. Ein überwiesenes Postulat Hochreutener (cvp, BE) bemängelte überdies die Preisverzerrungen, die wegen der gewählten Methode (Vergleich des Publikumspreises) enstanden seien, und regte an, inskünftig auf einen Vergleich der Herstellerpreise abzustellen.

Überprüfung der Medikamentenpreise (ab 1996)

Mit dem Ziel einer Verbesserung der Volksgesundheit ersuchte Nationalrätin Grossenbacher (cvp, SO) in einem überwiesenen Postulat den Bundesrat, Möglichkeiten zu prüfen, um durch eine verstärkte Information und Aufklärung vor allem der Jugendlichen ein bewussteres und gesünderes Konsum- und Ernährungsverhalten der Bevölkerung zu erreichen.

Bewussteres und gesünderes Konsum- und Ernährungsverhalten der Bevölkerung (Po. 94.3533)

Da die Praxis des Bundesrates und der Eidg. Alkoholverwaltung parallel vier Ziele verfolgt, die zueinander in einem Spannungsverhältnis stehen können, nämlich Gesundheits-, Fiskal-, Landwirtschafts- und Gewerbepolitik, regte die GPK des Nationalrates in einem überwiesenen Postulat an, Bundesrat und Verwaltung sollten die aus der Verfassung ableitbare Priorität der Gesundheitspolitik vermehrt zum Ausdruck bringen.

Postulat zur Priorität der Gesundheitspolitik (Po. 94.3171)

Der Bundesrat war bereit, ein Postulat von Felten (sp, BS) entgegenzunehmen, das ihn einlädt, einen Bericht über die Keimbahntherapie vorzulegen, welcher die ethischen, rechtlichen und geisteswissenschaftlichen Aspekte des Eingriffs an menschlichen Keimzellen beleuchten soll.

Postulat zur Keimbahntherapie (Po. 93.3612)
Dossier: Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen in den Neunzigerjahren

Mit einem diskussionslos verabschiedeten Postulat ihrer Kommission für Rechtsfragen beauftragte die grosse Kammer den Bundesrat, einen Bericht und Vorschläge zu unterbreiten, ob und wie die Aktivitäten und Massnahmen des Bundes im Kampf gegen die verschiedenen Gefährdungen der Gesundheit wie beispielsweise Drogen, Betäubungsmittel, Medikamentenmissbrauch, Alkohol, Tabak, Luftverschmutzung, Radioaktivität etc. besser koordiniert und aufgrund einer allgemeinen und übersichtlichen Strategie optimiert werden könnten.

Massnahmen des Bundes im Kampf gegen verschiedene Gefährdungen der Gesundheit (Po. 93.3240)

Mit ein Grund für die steigenden Kosten im Gesundheitswesen sind die von verschiedenen Untersuchungen belegten überflüssigen Spitalleistungen besonders im Bereich der Chirurgie und Gynäkologie. Gesamthaft ist in der Schweiz die Spitalaufenthaltsdauer für den gleichen Krankheitsfall zwei bis dreimal höher als etwa in den USA. Fachleute aus dem Pflegebereich vertraten deshalb die Ansicht, es liessen sich mit Sicherheit Leistungen abbauen, ohne dass die Patientinnen und Patienten Schaden nähmen. Sie wiesen aber auch darauf hin, dass, solange die Patienten im Spital weniger bezahlen müssen als bei ambulanter Behandlung und Pflege zuhause (Spitex), es schwierig sein dürfte, sie zum Verzicht auf Spitalleistungen zu bewegen. In einem überwiesenen Postulat regte Nationalrätin Segmüller (cvp, SG; Po. 91.3355) an, die Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz in dem Sinn zu ändern, dass Versicherte bei ambulanten Operationen von Franchise und Selbstbehalt befreit werden, dass also gleiche Bedingungen für stationäre und ambulante Eingriffe geschaffen werden.

Befreiung von Franchise und Selbstbehalt bei ambulanten Operationen (Po. 91.3355)

Ein gut funktionierendes Rettungswesen könnte in der Schweiz jedes Jahr rund 1500 Todesfälle vermeiden helfen. Dies schrieb die Vereinigung Schweizer Notärzte (VSN) in einer Pressemitteilung, in der sie die ihrer Ansicht nach gravierenden Mängel im Schweizer Rettungswesen anprangerte. Sie verlangte, die Rettungsdienste seien auf kantonaler und regionaler Ebene zu organisieren und zu koordinieren und müssten allgemein professioneller arbeiten. Gleichentags wie die Notärzte startete auch der Landesring eine breite Aktion zur Verbesserung des Rettungswesens. Im Parlament forderte Nationalrat Günter (ldu, BE; Po. 91.3273) den Bundesrat in einem Postulat auf, sich bei den Sanitätsdirektoren der Kantone für eine Koordination und Verbesserung der Bodenrettung einzusetzen. Das Postulat wurde nach dem Ausscheiden Günters aus dem Rat abgeschrieben.

Forderungen nach einer Verbesserung des Rettungswesens (1991)

Der Nationalrat überwies ein Postulat Zwygart (evp, BE) mit dem Ziel eines vermehrten Schutzes der Jugend vor Tabakmissbrauch. Der Postulant regte insbesondere ein Verbot des Verkaufs von Tabakwaren und der Verteilung von Gratismustern an Jugendliche sowie Massnahmen gegen die unkontrollierte Abgabe von Tabakwaren an Automaten an.

Postulat zum Schutz der Jugend vor Tabakmissbrauch (Po. 90.960)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Dies soll auch im Hinblick darauf geschehen, die galoppierende Entwicklung der Gesundheitskosten besser in den Griff zu bekommen. Da auf den Spitalsektor annähernd 50 Prozent des Gesamtaufwandes für das Gesundheitswesen entfallen, wurden vor allem hier Alternativen gesucht. Dabei standen die Bestrebungen um den Ausbau der Spitex-Leistungen im Vordergrund, deren Uneinheitlichkeit und unsichere Finanzierung Anlass zu zahlreichen Diskussionen gab. Der Nationalrat folgte der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission und sprach sich dafür aus, die Spitex-Petition des 1. Schweizerischen Spitexkongresses, die u.a. die versicherungsmässige Gleichstellung von Spitex- und Spitalpatienten fordert, an die mit der Revision der Krankenversicherung beauftragte Kommission weiterzuleiten. Der Nationalrat überwies ein Postulat Fischer (cvp, LU; Po. 88.872), welches den Bundesrat ersucht, zu prüfen, ob nicht über die Invalidenversicherung angemessene Taggelder ausbezahlt werden könnten, da die spitalexterne Pflege von den Angehörigen grosse materielle Opfer verlangt. Von frauenpolitischer Seite wurde befürchtet, Spitex werde das traditionelle Frauenbild weiter zementieren und zu bedenklichen Lücken in der Altersvorsorge derjenigen Frauen führen, die für die Pflege ihrer Angehörigen einen Erwerbsunterbruch in Kauf nehmen. Im Rahmen der 10. AHV-Revision gibt es deshalb auch Stimmen, die vorschlagen, Betreuungsgutschriften nicht nur für die Kindererziehung, sondern auch für die Betreuung pflegebedürftiger und alter Angehöriger einzuführen.

Diskussionen über den Ausbau der Spitex-Leistungen (1988–1990)