Ab dem 1. Januar 2003 muss jeder Angehörige der Armee eine Bestätigung unterschreiben, dass er das Drogenverbot in der Armee zur Kenntnis genommen hat und er bei einem Verstoss mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen hat. Mit dieser Massnahme will der Chef des Heeres die bereits früher angekündigte Nulltoleranz-Politik durchsetzen. Bisher mussten nur Fahrzeuglenker eine solche Vereinbarung unterschreiben. Die Vorgesetzen aller Grade wurden dazu aufgerufen, im Kampf gegen harte wie weiche Drogen keine Milde walten zu lassen. Auf willkürliche Razzien soll aber verzichtet werden.
Nulltoleranz-Politik- Schlagworte
- Datum
- 9. August 2002
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Quellen
-
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- Presse vom 9.8.02.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 26.04.2016
Aktualisiert am 26.04.2016