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Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich und das gleichnamige Abkommen mit Frankreich passierten beide Schlussabstimmungen einstimmig. 189 Nationalrätinnen und Nationalräte sowie alle 43 an der Abstimmung anwesenden Standesvertreterinnen und Standesvertreter gaben diesem Pakt grünes Licht.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Rahmenabkommen mit Frankreich

Überhaupt keine Opposition gab es im Nationalrat zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Das Rahmenabkommen wurde auf einstimmigen Antrag der Kommission ebenso unanim vom Ratsplenum verabschiedet. Die einzigen drei Sprecher, die beiden Berichterstatter de Courten (svp, BL) und Ruiz (sp, VD) sowie Bundesrat Berset, bliesen ins gleiche Horn und zeigten die Vorzüge der Regelung auf. Auf unbestrittenes Eintreten folgte die mit 181 zu 0 Stimmen resultierende Gesamtabstimmung. Die definitive Beschlussfassung in den Schlussabstimmungen blieb noch reine Formsache.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Rahmenabkommen mit Frankreich

Im Mai hatte der Bundesrat seine Botschaft zu einem Rahmenabkommen mit Frankreich vorgelegt. Es ging dabei um die Koordination der regionalen, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Auf Anregung Frankreichs, das zuvor auch mit seinen Nachbarstaaten Deutschland, Spanien und Belgien entsprechende Vereinbarungen getroffen hatte, liess sich auch die Schweiz auf solche Verhandlungen ein. Angesichts der zunehmenden Mobilität, gerade auch arbeitsmarktbedingt in den Grenzregionen, seien Gesundheitskrisen ernst zu nehmen. Ein Interesse an einer Zusammenarbeit sei dabei also durchaus gegeben. Um die vorliegenden Entwürfe zu erarbeiten, hatte die Regierung die betroffenen Grenzkantone sowie die aussenpolitischen Kommissionen angehört. Herausgekommen ist ein Set von Übereinkommen, deren Gültigkeitsbereich sich räumlich jedoch auf die schweizerisch-französischen Grenzgebiete beschränkt. Geregelt werden unter anderem die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung der Bevölkerung im Grenzgebiet, die Gewährleistung einer schnellstmöglichen medizinischen Notfallversorgung oder auch Formalitäten bezüglich Informationsaustausch.
Der Bundesrat bezeichnete das Rahmenabkommen und die dazugehörigen Durchsetzungsprotokolle als wichtiges Instrument für beide Länder, weil es zu einer erleichterten Durchführung von grenzüberschreitenden Massnahmen im Gesundheitswesen führt. Er merkte mit einem Blick in die Zukunft jedoch auch an, dass das Potential damit noch nicht ausgeschöpft sei und weitere konkrete Projekte erarbeitet werden müssten, um alle Ziele zu erreichen. Hierfür baut der Bundesrat auf regionale Akteure, die im Rahmen der neuen Vereinbarungen eigene Programme und Massnahmen entwerfen, um die Gesundheitsversorgung im Grenzgebiet optimal zu organisieren.

Im Ständerat waren die Übereinkommen unbestritten, so gab bereits die SGK-SR einstimmig die Ja-Empfehlung aus. Sprecherin Maury Pasquier (sp, GE) merkte an, dass sich für die Schweiz kaum etwas ändere und Standorte mit einer universitären Klinik von den Abkommen nur profitieren könnten. Ähnliche Abkommen im Raum Basel, dort ebenfalls mit Frankreich und Deutschland, aber auch in der Bodenseeregion hätten gezeigt, dass solche Kooperationen im Gesundheitsbereich funktionieren. Gesundheitsminister Berset hatte dem kaum etwas anzufügen und beliess es in seinem Votum bei der Verdeutlichung, dass die Rahmenverträge als Grundlage für weitere, grenzüberschreitende Projekte wichtig seien. Mit 40 Stimmen gab das Plenum einstimmig seine Unterstützung kund.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Rahmenabkommen mit Frankreich

Die Präsidenten des Verbandes schweizerischer Arbeitsämter (VSAA), der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und der schweizerischen IV-Stellen-Konferenz plädierten Anfang Jahr für eine bessere Kooperation unter den Organisationen der sozialen Sicherheit. Sie forderten die Einrichtung medizinischer und arbeitsmarktlicher Assessment-Zentren, damit die Abklärungen zur Reintegration von Menschen, die aus dem Arbeitsmarkt zu fallen drohen, möglichst früh erfolgen können. In solchen Zentren soll rasch entschieden werden, wie eine betroffene Person am besten wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. Dabei wäre auch zu klären, welcher Zweig der sozialen Sicherung – Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe – die Massnahmen durchzuführen und zu finanzieren hat. Von einem solchen gemeinsamen Vorgehen erwarten die Verbände mehr Effizienz und damit tiefere Kosten. Nach Angaben der drei Verbände beziehen in der Schweiz durchschnittlich rund 145'000 Personen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, ungefähr 260'000 Menschen erhalten eine IV-Rente und ca. 300'000 werden ganz oder teilweise mit Leistungen aus der Sozialhilfe unterstützt. Bezieht man die Familienmitglieder mit ein, sind rund 10% der Bevölkerung auf eines der drei Auffangnetze der sozialen Sicherheit angewiesen.(Zur 5. IV-Revision, die ebenfalls auf eine rasche Reintegration in den Arbeitsmarkt setzt, siehe hier)

bessere Kooperation unter den Organisationen der sozialen Sicherheit

Gemäss einer vom BFS in Auftrag gegebenen breit angelegten Studie waren 1999 7,5% der Erwerbstätigen sogenannte Working Poor, erreichten also mit ihrer Arbeit lediglich einen Lohn unterhalb der Armutsgrenze. Betroffen waren auch die im gleichen Haushalt wohnenden Familienangehörigen, gesamthaft rund 535 000 Personen, davon mehr als zwei Fünftel Kinder. Der konjunkturelle Einbruch während der neunziger Jahre verschärfte das Problem: Die Working Poor-Quote stieg 1996 sprunghaft von 4,9% auf 7,3% an, um auf diesem Niveau zu verharren. Ob jemand zum Working Poor wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gemäss der Studie wird das Risiko durch die Stellung auf dem Arbeitsmarkt ebenso geprägt wie durch die Familienstruktur. Besonders gefährdet sind Ausländer, schlecht Ausgebildete, Selbständigerwerbende in Kleinstbetrieben, Beschäftigte in Tieflohnbranchen sowie Teilzeitangestellte. Stark betroffen sind Alleinerziehende und Grossfamilien. Die Armutsgrenze wurde nach den Richtlinien der SKOS definiert (Einkommen – nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen – von weniger als 2100 Fr. pro Monat für einen Einpersonenhaushalt, von weniger als 4000 Fr. für eine vierköpfige Familie). Die Analyse wurde von den jüngsten Zahlen der Städteinitiative „Ja zur sozialen Sicherung“ bestätigt. (Für Massnahmen zugunsten von Familien siehe hier, hier, hier, hier und hier)

7,5% Working Poor Stellung auf dem Arbeitsmarkt Familienstruktur

Nach Genf und Tessin wird auch der Kanton Waadt für ausgesteuerte Arbeitslose ein garantiertes Minimaleinkommen einführen. Dieses wird 150 Fr. pro Monat über den üblichen Sozialhilfeleistungen liegen und an eine Gegenleistung (Weiterbildung, Arbeiten für die Gemeinschaft) gekoppelt sein. Während die Linke dieses "revenu minimum de réinsertion" zeitlich unbefristet ausrichten wollte, setzte die bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat eine Beschränkung auf zwei Jahre durch. Der Kanton Wallis unterstellte nicht nur die Unterstützung der Ausgesteuerten, sondern generell seine Sozialhilfe unter den Gedanken eines Vertrages zwischen dem Individuum und der Gesellschaft ("contrat d'insertion sociale"). Die Erbringung gemeinnütziger Leistungen wird mehr als moralische denn als rechtliche Verpflichtung verstanden und hat auch die Aufgabe, die Sozialhilfeempfänger aus ihrer Isolation zu führen. Im teilrevidierten Fürsorgegesetz des Kantons Bern soll ebenfalls die Möglichkeit geschaffen werden, die Unterstützung in besonderen Fällen an vertraglich vereinbarte Gegenleistungen zu knüpfen. Die Sozialhilfe bekäme in einem solchen Fall den Charakter eines Soziallohnes und wäre damit nicht mehr rückerstattungspflichtig. Der Grosse Rat des Kantons Luzern lehnte es hingegen ab, ein Recht auf Existenzminimum für Ausgesteuerte einzuführen

garantiertes Mindesteinkommen in den Kantonen

Langzeitarbeitslosigkeit bedeutet immer häufiger den Ausschluss grösserer Bevölkerungskreise aus der Gesellschaft. Von diesen Veränderungen am stärksten betroffen sind die Schweizer Städte mit Zentrumsfunktion, da sie einen grossen Teil der sozialen Aufgaben tragen. Aus diesem Grund schlossen sich die grössten Städte 1995 zu einer losen Arbeitsgemeinschaft zusammen, der Städteinitiative "Ja zur sozialen Sicherung", welche sich mehr Mitsprache der Städte auf Bundesebene, eine verbesserte Koordination sowie eine gerechtere Lastenverteilung einsetzt. Die Arbeitsgemeinschaft führte im Januar des Berichtsjahres eine Aussprache mit Vertretern der kantonalen Fürsorgedirektorenkonferenz durch und traf sich im Juni mit den Präsidenten der parlamentarischen Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit. Sie hiessen bei dieser Gelegenheit ein Grundlagenpapier zur Arbeitslosigkeit gut, welches die folgenden Hauptpunkte umfasst: Schaffung eines ergänzenden zweiten Arbeitsmarktes für langzeitarbeitslose Sozialhilfeabhängige; Schliessung der Finanzierungslücke zwischen AVIG und IV im Bereich der aktiven Eingliederungsmassnahmen; Förderung neuer Arbeitszeitmodelle in Richtung neuer Ansätze zur Umverteilung der Arbeit; engere Vernetzung zwischen Sozialversicherung (ALV, IV) und Sozialhilfe sowie institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und Sozialhilfeämtern. Kerngedanke dieser Anliegen ist die Erkenntnis, dass die öffentliche Sozialhilfe ihren Integrationsauftrag nicht wahrnehmen kann, wenn ihren Klienten und Klientinnen der Zugang zum Arbeitsmarkt verschlossen bleibt.

Städteinitiative "Ja zur sozialen Sicherung"

Gemäss Schätzungen haben im Berichtsjahr 1995 etwa 275'000 Personen oder Familien Leistungen der Sozialhilfe bezogen. Das sind rund 10 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit ist die Zahl weiterhin angestiegen, allerdings weniger stark als im Schnitt der letzten Jahre. Für die unmittelbare Zukunft rechnen Sozialfachleute mit der gleichen Entwicklung, da ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Armut besteht. Von den ausgesteuerten Arbeitslosen melden sich im Durchschnitt rund ein Drittel innerhalb von drei oder vier Monaten beim Fürsorgeamt.

Sozialhilfequote 1995

Das BAG und die Wissenschafter, welche die Versuche mit der kontrollierten Drogenabgabe im Auftrag des Bundes begleiten und evaluieren, zogen Ende Jahr eine mehrheitlich positive Zwischenbilanz. Nach ihren Erkenntnissen verbessert die ärztliche Verschreibung von Betäubungsmitteln die gesundheitliche und psychosoziale Situation schwerstabhängiger Patientinnen und Patienten erheblich. 82 Prozent der Probanden blieben mindestens sechs Monate in Behandlung, was gegenüber den traditionellen Therapieformen (Entzug oder Methadon) eine sehr hohe «Haltequote» bedeutet. Als akzeptierteste Therapieform erwies sich dabei die Abgabe von oralem Methadon mit einer täglichen Heroininjektion. Auch die Lebensumstände der Betroffenen verbesserten sich wesentlich. Während des ersten halben Jahres ihrer Teilnahme an den Versuchen stabilisierte sich bei 89 Prozent die Wohnsituation; die Obdachlosigkeit ging von 15 Prozent auf 3 Prozent zurück. Statt 18 Prozent gingen nach sechs Monaten 46 Prozent der Versuchsteilnehmer einer einigermassen geregelten Erwerbstätigkeit nach. Die Kriminalität ging rapide zurück und der Gesundheitszustand machte markante Fortschritte. Nach Meinung der Experten wäre deshalb eine dauerhafte Abgabe von Heroin durchaus geeignet, jene stark marginalisierte Gruppe von langjährigen Heroinabhängigen zu erreichen, die in allen anderen Behandlungsformen gescheitert sind. Problematisch wurde allerdings von allen Beteiligten der Ausschluss von Kokain aus dem Therapieangebot erachtet, da dieses von den Süchtigen häufig in Ergänzung zu Heroin konsumiert wird.

Massnahmenpaket zur Drogenpolitik: Ärztlich kontrollierter Zugang zu Heroin (1991–1997)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Gemäss einer Pilotstudie zu einer nationalen Sozialhilfestatistik werden gesamtschweizerisch zwischen 100'000 und 150'000 Personen von den Fürsorgebehörden materiell unterstützt. Die Bruttoleistungen dürften bei etwa CHF 1 Mrd., die Nettoleistungen bei CHF 600 Mio. bis CHF 700 Mio. pro Jahr liegen. Hauptbezüger der Sozialhilfe sind mit 34 Prozent Arbeitslose, gefolgt von Suchtabhängigen (19%) sowie Alleinerziehenden und AHV/IV-Rentnern mit je 14 Prozent. In den letzten Jahren mussten grössere Gemeinden Steigerungsraten von jährlich bis zu 35 Prozent verkraften. Aufgrund der bei 30 Sozialhilfestellen in der Deutschschweiz erhobenen Daten lässt sich im Fürsorgebereich ein klarer Stadt-Land-Unterschied erkennen. Die Zahl der unterstützten Personen und Familien liegt in städtischen Gemeinden weitaus höher als in ländlichen Regionen. Zudem ist das Stadt-Land-Gefälle bei der Sozialhilfe ausgeprägter als bei den Armutsquoten und widerspiegelt damit eine restriktivere Sozialhilfe auf dem Land. Aus den Daten ging weiter hervor, dass nur ein Teil der wirtschaftlich Bedürftigen öffentliche Sozialhilfe bezieht. Die Fürsorgequoten liegen im Vergleich zu den Armutsquoten sehr viel tiefer, bei den kleinsten Gemeinden rund vierzigmal, bei den Städten mit über 300'000 Einwohnern immerhin noch rund siebenmal. Laut Schätzungen beziehen je nach Gemeinde zwischen 5 und 30 Prozent der einkommensschwachen Wohnbevölkerung Fürsorgegelder.

Pilotstudie zu einer nationalen Sozialhilfestatistik (1994)
Dossier: Sozialhilfestatistiken

Die Rezession und die steigende Zahl der ausgesteuerten Langzeitarbeitslosen verstärkte 1993 den Druck auf die Fürsorgeämter weiter. 160'000 bis 180'000 Personen waren nicht mehr in der Lage, ihre Existenz selber zu bestreiten. Angesichts der Finanzknappheit der öffentlichen Hand wurden die Voraussetzungen für eine wirksame Sozialhilfe immer schwieriger.

Steigender Druck auf die Fürsorgeämter (1993)

Die Förderung preisgünstigen Wohnungsbaus war denn auch ein zentrales Anliegen der CVP, die im Sommer ein Positionspapier zur «Armut im Wohlstand» veröffentlichte. Sie verlangte zudem, der Bund solle sein Engagement bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ausbauen, damit die Kantone die dadurch freiwerdenden Mittel zur Existenzsicherung derjeniger Menschen einsetzen könnten, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, wie ausgesteuerte Arbeitslose oder Alleinerziehende. Die CVP fand auch die Einführung eines garantierten Mindesteinkommens (GME) prüfenswert. Da die Armut in der Schweiz primär die Frauen betrifft, erachtete sie die Durchsetzung der Lohngleichheit als vordringliches Postulat.

Positionspapier der CVP zur «Armut im Wohlstand» (1990)