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Im November 2023 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Teilrevision des AVIG, welche in der überwiesenen Motion 20.3665 gefordert worden war.
Das Hauptziel der vorliegenden Teilrevision des AVIG bestand darin, grössere Transparenz, Effizienz und Rechtsklarheit in Bezug auf das Entschädigungssystem der Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen herzustellen. Pauschale Entschädigungen sollen abgeschafft werden und neu sollen die Arbeitslosenkassen nur für diejenigen Verwaltungskosten entschädigt werden, die von ihnen in den obligatorischen jährlichen Veröffentlichungen der Leistungskennzahlen als effektiv angefallene Verwaltungskosten ausgewiesen werden. Zudem wurde vorgeschlagen, dass besonders effiziente Arbeitslosenkassen einen Bonus erhalten, während ineffiziente Arbeitslosenkassen zusätzlich zur Kasse gebeten werden sollen. Zusätzlich schlug der Bundesrat auch wenige materielle Änderungen vor, wie etwa die Erweiterung der Möglichkeit zur Teilnahme an Berufspraktika oder die Erarbeitung von Grundlagen für einen verbesserten Datenaustausch.

Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (BRG 23.084)
Dossier: Transparenz bei den Arbeitslosenkassen

Zur Erfüllung der Motion von Pascale Bruderer Wyss (sp, AG) gegen Ausgrenzung der Stellensuchenden der IV beim Inländervorrang hatte der Bundesrat den Zugang der Stellensuchenden der IV zur Stellenplattform durch eine einfachere Erstellung eines Logins zu erleichtern versucht. Zudem sollten mit Zustimmung der Betroffenen auch die IV-Beratenden Zugang zum Informationsvorsprung erhalten. Damit erachtete der Bundesrat die Motion als erfüllt und beantragte ihre Abschreibung. Stillschweigend stimmten National- und Ständerat diesem Antrag in der Sommersession 2023 zu.

Keine Ausgrenzung der Stellensuchenden der IV beim Inländervorrang (Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative; Mo. 19.3239)

In der Wintersession 2022 folgte der Ständerat der SGK-SR und beschloss, der Standesinitiative des Kantons Jura, die einen weltweiten Zugang zu Covid-19-Impfstoffen forderte, stillschweigend keine Folge zu geben.
Für die Kommission sprach Hans Stöckli (sp, BE) und betonte, dass heute nicht der Zugang zu den Impfstoffen, sondern die dafür notwendige Logistik die primäre Schwierigkeit darstelle. Eine Aufweichung des Patentschutzes sei nicht zielführend, so der Ständerat. Die einzige weitere Wortmeldung kam von Carlo Sommaruga (sp, GE), der sich mit dem Anliegen des Kantons solidarisierte und erläuterte, dass Patentregelungen dem medizinischen Fortschritt eher im Weg stünden, als dass sie ihn beschleunigten und die Standesinitiative deshalb ihre Berechtigung habe.

Impfungen von öffentlichem Interesse müssen für alle zugänglich sein (Kt.Iv. 21.319)

Ende 2020 forderten fast hundert Regierungen, angeführt von Indien und Südafrika, zusammen mit zahlreichen NGOs eine temporäre Aussetzung der Patente auf Covid-19-Impfstoffen. Dies soll einen Technologietransfer und somit einen schnelleren und günstigeren Zugang zu den entsprechenden Impfstoffen für Menschen in Ländern mit niedrigerem Einkommen ermöglichen. Möglich sei eine solche Aussetzung aufgrund einer seit 1995 bestehenden Ausnahmeregel im TRIPS-Abkommen für geistiges Eigentum der WTO. Im Januar 2021 wandten sich verschiedene Schweizer NGOs in einem offenen Brief mit der Forderung an den Bundesrat, einen entsprechenden Antrag bei der WTO-Sitzung im Februar 2021 zu unterstützen. Dies sei auch im Sinne der Schweiz, zumal die Pandemie nur gemeinsam besiegt werden könne. Im September 2021 reichte der Kanton Jura überdies eine Standesinitiative ein, in der er ebenfalls ein entsprechendes Engagement der Schweiz forderte.

In den Medien wurde dieser Problematik ein gewisses Verständnis entgegengebracht. So seien zum Beispiel 80 Prozent der ersten Milliarde Impfdosen in den reichen Ländern verwendet worden – dort werde überdies 25-mal schneller geimpft als in den Ländern mit niedrigeren Einkommen. Reiche Länder mit 16 Prozent der Weltbevölkerung hätten zudem über die Hälfte der Impfstoffe aufgekauft, während in 100 Ländern noch keine Person geimpft worden sei. Schliesslich seien im Juni 2021 90 Prozent der Impfungen in den G20-Staaten erfolgt und nur 0.3 Prozent in den Staaten mit den niedrigsten Einkommen. Als besonders stossend wurde dies in den Medien in Anbetracht der hohen Kursgewinne und Umsätze der mit der Impfung beschäftigen Unternehmen erachtet.
Zu Wort kamen in den Medien aber auch die Pharmaunternehmen und -verbände, welche die Forderung ablehnten. So sei die Entwicklung der Impfstoffe einerseits das Verdienst der Unternehmen, andererseits sei eine Aussetzung der Patente kontraproduktiv, weil es dadurch zukünftig an Investitionen fehlen würde – so werde die entsprechende Forschung nur aufgrund der Verdienstaussichten fremdfinanziert. Darüber hinaus reiche der Erhalt eines Patents zur Produktion nicht aus – anschliessend stelle sich das Problem der fehlenden Rohstoffe und Herstellungskapazitäten.
Die Medien zeigten sich grösstenteils von letzterer Argumentation überzeugt, vereinzelt wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Covid-19-Impfstoffe zu einem grossen Teil von Staaten mitfinanziert worden seien – insbesondere durch die USA. Die WOZ ergänzte, dass die Impferfolge zu einem grossen Teil auch auf jahrzehntelanger öffentlich finanzierter Forschung beruhten. Zudem seien gemäss SP-Nationalrat Molina (sp, ZH) etwa in Indien und Südafrika durchaus Produktionskapazitäten vorhanden. Als Alternative wurde vor allem die Verteilung der Impfstoffe durch die Covax-Initiative für einen gerechten Zugang zu Covid-19-Impfstoffen hervorgehoben. Diese funktioniere jedoch nicht, weil die Industriestaaten die meisten Impfstoffe aufkaufen würden und somit für die übrigen Staaten mangels zu niedriger Produktion keine Impfstoffe übrig blieben, erwiderte erneut die WOZ.

Im Februar 2021 sprach sich die Schweizer Delegation beim WTO-Treffen für die Aufrechterhaltung der Patente aus, genauso wie die Delegationen der meisten EU-Staaten und der USA. Im Mai 2021 wurde jedoch bekannt, dass die US-Regierung ihre Meinung in der Zwischenzeit geändert hatte und eine zeitlich begrenzte Aufhebung der Patente befürwortete. Dazu wäre jedoch eine einstimmige Entscheidung der WTO nötig, wie die Medien berichteten. Im Anschluss an diese Meldung aus den USA brachen die Aktienkurse von Biontech, Curevac und Moderna gemäss NZZ ein.

Am World Health Summit der G20 im Mai 2021 blieb eine Entscheidung zu den Patenten aus, jedoch versprachen die Pharmaunternehmen Pfizer, Moderna und Johnson&Johnson eine vermehrte, teilweise vergünstigte Lieferung von Covid-19-Impfstoffen in die Staaten mit tieferen Einkommen. Nachdem Ende 2021 die 12. WTO-Ministerkonferenz Corona-bedingt verschoben werden musste, wurde es in den Medien trotz verschiedener erneuter Aufrufe von NGOs still um die Forderung.

Im Oktober 2022 sprach sich die SGK-SR gegen die Forderung des Kantons Jura aus, zumal die Impfkapazitäten in der Zwischenzeit stark gesteigert worden waren, während die Nachfrage nach dem Impfstoff abnahm.

Sollen Patente für Covid-19-Impfstoffe zugunsten ärmerer Länder ausgesetzt werden?

Im September 2021 reichte der Kanton Jura eine Standesinitiative ein, mit der er den weltweiten Zugang zu Covid-19-Impfstoffen verlangte. Darin nahm das jurassische Kantonsparlament eine Debatte im Rahmen der WTO auf und kritisierte die einseitige Verteilung der Impfstoffe: Während die reichen Staaten für 13 Prozent der Weltbevölkerung 50 Prozent der Impfdosen reserviert hätten, fehlten für die ärmeren Regionen Impfstoffe und Spendengelder zur Beschaffung der Impfstoffe. Zur Verbesserung der Situation sei eine Lockerung des Patentschutzes, wie sie gemäss einem WTO-Abkommen von 1995 in gesundheitlichen Notlagen möglich sei, nötig. Die Schweiz müsse daher «darauf pochen», dass von dieser WTO-Regelung Gebrauch gemacht werde.
Als die SGK-SR die Initiative im Oktober 2022 behandelte, hatte sich die Situation allerdings verändert: Aktuell sei die Impfstoffnachfrage rückläufig, es müssten gar Impfstoffe vernichtet werden, begründete die Kommission unter anderem ihren einstimmigen Antrag, der Initiative keine Folge zu geben. Auch in Krisenzeiten müsse zudem geistiges Eigentum zur Förderung von Innovation geschützt werden.

Impfungen von öffentlichem Interesse müssen für alle zugänglich sein (Kt.Iv. 21.319)

Unter dem Eindruck der Covid-19-Pandemie wollte Benjamin Roduit (mitte, VS) den Bundesrat beauftragen, die soziale Absicherung der Selbstständigerwerbenden in einem Bericht zu untersuchen. Dabei sollen insbesondere in Krisenzeiten deutlich werdende Lücken ermittelt und Massnahmen dagegen vorgeschlagen werden – ausdrücklich störte sich der Motionär am fehlenden Anspruch der meisten Selbständigerwerbenden auf Arbeitslosenentschädigung, obwohl sie Beitragszahlungen leisten müssten.
Der Bundesrat war jedoch der Meinung, dass eine Aufnahme der Selbständigerwerbenden in die Arbeitslosenversicherung aufgrund des zu grossen Missbrauchsrisikos abzulehnen sei. Stattdessen habe man in der ausserordentlichen Situation der Corona-Pandemie eine passende, ausserordentliche Lösung für diese betroffenen Personen gefunden.
In der Herbstsession 2022 nahm der Nationalrat das Postulat mit 108 zu 75 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) entgegen dem Willen der SVP- und der FDP.Liberalen-Fraktion an.

Für eine bessere soziale Absicherung der Selbstständigerwerbenden (Po. 20.4141)

Im August 2022 publizierte der Bundesrat den Bericht in Erfüllung der Motion Bruderer Wyss (sp, AG) gegen Ausgrenzung der Stellensuchenden der IV beim Inländervorrang. Die Motion stellte insofern eine Herausforderung dar, als der Zugang zum Informationsvorsprung durch die Stellenmeldepflicht «in die bestehenden Prozesse der IV und der Öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV) eingebettet» werden musste. Zur Erfüllung der Motion seien zuerst grundlegende Fragen geklärt und anschliessend zwei Massnahmen erarbeitet worden, erläuterte der Bundesrat im Bericht. So sei eine Situationsanalyse der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) vorgenommen und die Vermittlungstätigkeiten für IV-Stellensuchende untersucht worden. Aufgrund dieser Analysen entschied die Regierung, den Zugang der Stellensuchenden der IV zu erleichtern, indem vermittlungsfähige, von der IV betreute Personen erleichtert ein Login zur Stellenplattform erstellen und somit den Informationsvorsprung durch die Stellenmeldepflicht nutzen können. Zudem sollen mit Zustimmung der Betroffenen auch die IV-Beratenden Zugang zum Informationsvorsprung erhalten.

Keine Ausgrenzung der Stellensuchenden der IV beim Inländervorrang (Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative; Mo. 19.3239)

Ende Juni 2022 publizierte der Bundesrat den zweiten Zwischenbericht zu den finanziellen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Kostenträger im Gesundheitswesen. Dabei hielt er fest, dass noch immer nicht alle Daten verfügbar seien und die Pandemie noch andauere, weshalb der Schlussbericht erst im nächsten Jahr zu erwarten sei. Bezüglich der Kostenbereiche bei den verschiedenen Kostenträgern – Bund, Kantone, OKP-Versicherungen und -Versicherte – machte er kaum Unterschiede zum ersten Zwischenbericht aus: Wie im Vorjahr fielen beim Bund vor allem Kosten zur Beschaffung von Gütern, etwa Covid-19-Tests (CHF 2.7 Mrd.), sowie für den Militäreinsatz im Gesundheitsbereich (CHF 150 Mio.) an. Die Kantone mussten insbesondere für stationäre Behandlungen (CHF 625 Mio. bis CHF 739 Mio.) sowie für die Bereitstellung der Infrastruktur zur Bewältigung der Pandemie, etwa für Impfzentren (CHF 264 Mio.), aufkommen und überdies die Restfinanzierung der Pflegeleistungen und anfänglich einen Teil der Testkosten übernehmen. Die für die Kantone angegebenen Kosten beruhten gemäss Bundesrat aber noch immer auf Schätzungen, da die Kantone die entsprechenden Zahlen noch nicht geliefert hätten. Die Versicherungen übernahmen einen Teil der Kosten der stationären Covid-19-Behandlungen (CHF 512 Mio. bis CHF 604 Mio.), anfänglich einen Teil der Testkosten (CHF 48 Mio.) sowie einen Teil der Impfkosten. Die Versicherten mussten schliesslich für einen Teil der Testkosten, für die durch die Behandlungen anfallenden Kostenbeteiligungen und Selbstbehalte sowie für Selbstkosten aufkommen. Letztere Kosten könnten nicht quantifiziert werden, da bei den Kostenbeteiligungen nicht zwischen Covid-19-bedingten Beteiligungen und anderen Beteiligungen unterschieden werden könne, erklärte die Regierung.

Auswirkungen der Gesundheitskosten der Pandemie auf die verschiedenen Kostenträger (Po. 20.3135)
Dossier: Covid-19-Kosten im Gesundheitsbereich

Als im Jahr 2020 die Anzahl Kurzarbeitsbeziehende aufgrund der Covid-19-Pandemie plötzlich massiv angestiegen war, beantragte Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH) in einer Motion eine Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung für Brutto-Einkommen bis CHF 4000 auf 100 Prozent des Lohnes. Damit solle verhindert werden, dass Haushalte mit kleinen Einkommen aufgrund von Kurzarbeit unter das Existenzminimum sinken und in die Sozialhilfe gedrängt würden.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, zumal das «Ziel der Kurzarbeitsentschädigung [...] nicht die Existenzsicherung der Arbeitnehmenden», sondern eine Verhinderung der Ganzarbeitslosigkeit darstelle. Zudem würden die Kosten der KAE dadurch um 3 Prozent ansteigen.
In der Frühjahrssession 2022 zog die Motionärin ihren Vorstoss zurück – er war bis zu diesem Zeitpunkt nicht behandelt worden. In der Zwischenzeit hatte das Parlament aber im Rahmen der ersten Revision des Covid-19-Gesetzes eine ähnliche, temporäre Regelung erlassen und diese anschliessend zweimal bis Ende 2021 verlängert.

Kurzarbeitsentschädigung von 100 Prozent des Lohnes für Einkommen bis rund 4000 Franken (Mo. 20.3364)

Insbesondere zu Beginn der Covid-19-Pandemie machten sich zahlreiche Parlamentarierinnen und Parlamentarier Gedanken darüber, wie man Unternehmen, Angestellte und Selbständigerwerbende in dieser schwierigen Situation unterstützen könnte. Christian Dandrès (sp, GE) schlug vor, die bisher von KAE ausgeschlossenen Personen neu ins ordentliche Kurzarbeitsentschädigungsregime zu integrieren und ihren Einkommensausfall zu 100 Prozent, maximal jedoch bis zum Schweizer Medianlohn zu entschädigen. Dazu soll neu auch ein beschränkter und befristeter ALV-Beitrag auf ihre AHV-pflichtigen Einkommen erhoben werden. Gleichzeitig soll auch der Verdienstausfall der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum Medianlohn zu 100 Prozent, darüber hinaus weiterhin zu 80 Prozent versichert werden. Überdies sollten Unternehmen, die KAE beantragten, während zwei Jahren keine Dividenden ausschütten dürfen und sich verpflichten, Kündigungen soweit möglich zu vermeiden. Mit dem Dividendenverzicht hatte Dandrès eine Forderung der SGK-NR (Mo. 20.3164) aufgenommen, ähnliche Forderungen wurden überdies später auch im Rahmen des Covid-19-Gesetzes gestellt. Der Bundesrat erachtete eine solche Änderung als Gefahr für das System der ALV, das bereits jetzt mit sehr hohen Kosten zu kämpfen habe. In der Frühjahrssession 2022 zog der Motionär seinen Vorstoss ohne Begründung zurück.

Bisher von KAE ausgeschlossene Personen ins ordentliche Kurzarbeitsentschädigungsregime integrieren (Mo. 20.3257)
Dossier: Covid-19 – Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

In der Frühjahrssession 2022 zog Motionärin Stefania Prezioso Batou (egsols, GE) ihren Vorstoss gegen Einkommensstrafen für Personen, die wegen Covid-19 arbeitslos sind zurück, den sie im Mai 2020 eingereicht hatte. Sie hatte beantragt, 100 Prozent des Einkommens Arbeitsloser, von Personen in Kurzarbeit sowie von Selbständigerwerbenden bis zu einem bisherigen monatlichen Einkommen von CHF 9750 zu garantieren. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, zumal der Sinn der ALE und der KAE nicht in der Existenzsicherung der Betroffenen, sondern in einer Entschädigung des Erwerbsausfalls respektive im Verhindern der Ganzarbeitslosigkeit liege. Der Bundesrat habe zudem Massnahmen getroffen, um die arbeitslosen Personen und Personen in Kurzarbeit zu unterstützen – die Forderung der Motionärin würde aber die Kosten der ALE um 25 Prozent und diejenigen für KAE um 20 Prozent erhöhen. Im Dezember 2020 hatte das Parlament im Rahmen der Revision des Covid-19-Gesetzes zudem eine 100-prozentige Auszahlung des Lohns bei KAE für Personen mit Einkommen bis CHF 3470 beschlossen und diese in späteren Revisionen bis Ende 2021 verlängert.

Keine Einkommensstrafe für Personen, die wegen Covid-19 arbeitslos sind

Jahresrückblick 2021: Sozialversicherungen

Wie in den Jahren zuvor dominierte auch 2021 die Altersvorsorge die mediale Berichterstattung zu den Sozialversicherungen (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse 2021 im Anhang). Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren blieb jedoch das Interesse an diesem Themenbereich erstaunlich tief – erstaunlich insofern, als in diesem Jahr die beiden grossen Revisionen der Altersvorsorge – die AHV 21 und die BVG 21 – im Parlament behandelt wurden. Ende Jahr, als in der Wintersession die Behandlung der zwei Projekte im Parlament anstand, flackerte jedoch durchaus etwas Interesse an dem Themenbereich auf (vgl. Abbildung 1).

In der Frühjahrssession begann der Ständerat die Debatte zur AHV 21-Reform, nachdem die vorberatende SGK-SR zuvor medial für ihre lange Behandlungsfrist gescholten worden war. Einigkeit herrschte zwischen den zwei Räten bei der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre, ansonsten unterschieden sich die Ansichten der zwei Kammern jedoch deutlich. Nachdem der Ständerat in der Herbstsession einer vom Nationalrat vorgeschlagenen Mehrwertsteuererhöhung von 0.4 Prozent zugestimmt hatte, setzte sich die kleine Kammer in der Wintersession bei der Ausgestaltung der Kompensationsmassnahmen grösstenteils durch: Bei gleichem Gesamtbetrag (CHF 3 Mrd. bis ins Jahr 2030) und gleicher Anzahl Übergangsjahrgänge (9) obsiegten die im Vergleich zum Vorschlag der grossen Kammer höheren Rentenzuschläge und weniger grosszügigen Vorbezugsmöglichkeiten. Innerhalb eines Jahres konnte die AHV 21 somit zu Ende beraten werden. Jedoch kündigte der SGB noch am Tage der Einigung zwischen den Räten an, das Referendum ergreifen zu wollen, an dem sich unter anderem auch die SP beteiligen will.

Nach einer gar noch längeren Vorgeschichte startete in der Wintersession 2021 auch die Reform der beruflichen VorsorgeBVG 21 – in die Parlamentsberatung. Besonders umstritten war hier das von den Sozialpartnern vorgeschlagene Umlageverfahren zur Reduktion der durch die Senkung des Umwandlungssatzes entstehenden Renteneinbussen. Noch vor der ersten Behandlung lagen bereits zahlreiche Alternativvorschläge auf dem Tisch, weshalb die Medien der Revision nur geringe Erfolgschancen zuschrieben. Dies zeigten etwa auch die ersten Reaktionen auf den Behandlungsstart der Reform in der Wintersession 2021: Nachdem sich der Nationalrat entschieden hatte, die Kompensation eines Rentenzuschlags nur 15 Jahrgängen statt allen Neurentnerinnen und Neurentnern zukommen zu lassen und dabei auf das Umlageverfahren zu verzichten, stellten die links-grünen Parteien auch hier bereits ein Referendum in Aussicht.

Wie üblich standen auch dieses Jahr verschiedene Volksinitiativen zum Thema «Altersvorsorge» auf dem Programm – die Bundeskanzlei verkündete das Zustandekommen gleich zweier neuer Initiativen: der Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter», welche eine 13. AHV-Rente forderte, sowie der Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)», die eine automatische Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung verlangte. Hingegen scheiterte die Volksinitiative «Ja zu steuerfreien AHV- und IV-Renten, mit der die Renten von Personen mit jährlichem Einkommen unter CHF 72'000 von den Steuern hätten befreit werden sollen, in der Unterschriftensammlung.

Die mediale Flaute in der Berichterstattung über die Altersvorsorge führte zu einer Stärkung der Diskussionen über die Krankenversicherung, wobei im Parlament insbesondere Projekte gegen den Prämienanstieg im Mittelpunkt standen. Zentral war dabei das erste Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, das im Jahr zuvor in zwei Pakete unterteilt worden war. Während das Paket 1a dieses Jahr trotz einiger breit diskutierter Punkte bereinigt werden konnte, hatte man die am stärksten umstrittenen Regelungen ins Paket 1b ausgelagert. Diesbezüglich entschieden sich National- und Ständerat bis Ende Jahr unter anderem gegen das vom Bundesrat vorgeschlagene Referenzpreissystem und schlugen stattdessen Alternativen vor. Noch keine Botschaft lag Ende Jahr zum zweiten Paket zur Kostendämpfung vor, an welcher der Bundesrat 2021 arbeitete.

Eine Offensive gegen den Prämienanstieg hatten im Jahr zuvor die Kantone Tessin, Genf, Jura, Freiburg und Neuenburg mit je drei Standesinitiativen für einen stärkeren Einbezug der Kantone bei der Genehmigung der Prämientarife sowie für zwei Massnahmen zur Reduktion der Reserven der Krankenversicherungen gestartet. In der Zwischenzeit hatte der Bundesrat die KVAV geändert und dabei den freiwilligen Abbau und die Rückerstattung der Krankenkassenreserven vereinfacht sowie die Regeln dazu präzisiert. Als Folge dieser Änderung präsentierte der Bundesrat im September die Krankenkassenprämien für das Jahr 2022: Erstmals seit 2008 würde die mittlere Prämie sinken, was grösstenteils auf einen Reserveabbau und eine knappere Kalkulation durch die Krankenversicherungen – also auf seine Verordnungsänderung – zurückzuführen sei. Der Ständerat sprach sich in der Folge gegen die Initiativen zu den Reserven aus, hiess aber den Einbezug der Kantone sowie eine ähnlich lautende Motion) gut.

Die Folgen der hohen Krankenkassenprämien bekämpfte die Prämien-Entlastungs-Initiative, welche im Vorjahr zustande gekommen war und eine Beschränkung der Krankenkassenprämien für die Haushalte auf maximal 10 Prozent des Einkommens forderte. Der Bundesrat empfahl die Initiative zur Ablehnung, präsentierte aber 2021 einen indirekten Gegenvorschlag, womit unter anderem der durchschnittliche Kantonsbeitrag an die Prämienverbilligungen erhöht werden sollte. Hingegen verpasste 2021 die Volksinitiative «Ja zu mehr Mitbestimmung der Bevölkerung bei der Kranken- und Unfallversicherung», mit der die Bürgerinnen und Bürger Art und Umfang ihrer Versicherung hätten wählen können, die Unterschriftenhürde.

Für Diskussionen sorgte nicht zuletzt auch der Entwurf der SGK-SR zur Umsetzung der Standesinitiative des Kantons Thurgau über die Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht. Einig war man sich diesbezüglich, dass Kinder bei Erreichen der Volljährigkeit nicht mehr für ihre Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen, welche ihre Eltern zuvor nicht bezahlt hatten, haftbar gemacht und zudem nicht mehr auf sogenannten schwarzen Listen der säumigen Prämienzahlenden aufgeführt werden sollen. Umstritten war hingegen, inwiefern die entsprechenden Listen zukünftig noch geführt werden dürfen: Obwohl eine Kommissionsminderheit mit der Unterstützung des Bundesrates die Streichung der Listen beantragt hatte, sprach sich der Ständerat überaus knapp für deren Beibehaltung aus. Diesen Entscheid stützte auch der Nationalrat.

Schliesslich spielte 2021 auch die Covid-19-Pandemie erneut eine Rolle im Krankenversicherungsbereich. Der Bundesrat genehmigte im Januar 2021 den Tarifvertrag zur Vergütung der Covid-19-Impfung, gemäss dem die OKP CHF 14.50 als Pauschale und CHF 5 für das Impfmaterial pro Impfung übernimmt. Der Bund bezahlt die Differenz dieser CHF 5 zum Einkaufspreis der Impfung, der vertraulich ist. Dadurch sollten der OKP für das Jahr 2021 Kosten von CHF 201 Mio. entstehen. In der Wintersession entschied sich das Parlament im Rahmen der vierten Revision des Covid-19-Gesetzes erst in der Einigungskonferenz dagegen, die Verträge mit den Impfstofflieferanten offenzulegen – der Nationalrat hatte sich eine solche Offenlegung gewünscht.

Besonders stark von den Covid-19-Massnahmen betroffen waren schliesslich die Arbeitslosenversicherung durch die Kurzarbeitsmassnahmen sowie die Erwerbsersatzordnung durch die Covid-19-Erwerbsausfallentschädigungen. Der Einsatz beider Instrumente war während des Jahres mehrfach verlängert oder gar erweitert worden, um der schwierigen Situation verschiedener Branchen zu begegnen. Dadurch fielen bezüglich Kurzarbeit 2021 Corona-bedingte Kosten von CHF 10.8 Mrd. und für die Erwerbsausfallentschädigungen solche in der Höhe von CHF 2.2 Mrd. an. Wie bereits im Vorjahr entschieden sich Bundesrat und Parlament, der ALV die Kurzarbeitskosten zu vergüten, damit diese ihre Schuldenobergrenze nicht erreicht.

Jahresrückblick 2021: Sozialversicherungen
Dossier: Jahresrückblick 2021

Im Jahr 2021 erzielte der AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds an der Börse eine Nettorendite von 5.28 Prozent (2020: 5.22%). Wider Erwarten habe sich die Wirtschaft rasch von der Covid-19-Pandemie erholt, berichtete die Compenswiss. Die Netto-Rendite des IV-Vermögens betrug 4.1 Prozent, womit die IV im Jahr 2021 zusätzlich CHF 159 Mio. erhielt. Wie bereits im Vorjahr war jedoch das Umlageergebnis der IV mit CHF -366 Mio. erneut negativ, die IV verzeichnete somit mehr Aufwände als Erträge. Folglich reichte auch das positive Anlageergebnis nicht für ein positives Betriebsergebnis: Die IV erzielte im Jahr 2021 ein negatives Jahresergebnis von CHF -207 Mio.

Jahresergebnis 2021 der IV
Dossier: Jahresergebnisse der IV

Mit 7 zu 4 Stimmen (bei 1 Enthaltung) sprach sich die WAK-SR im April 2022 dagegen aus, der Forderung ihrer Schwesterkommission, die Gewinne der SNB aus den Straf- respektive Negativzinsen der AHV zukommen zu lassen, Folge zu geben. Dennoch hielt die nationalrätliche Kommission mehrheitlich an ihrem Anliegen fest und beantragte dem Nationalrat mit 14 zu 9 Stimmen Folgegeben. Zwar ermögliche eine solche Regelung keine nachhaltige Reform der AHV, man könne damit aber die hohe Belastung der Sozialwerke durch die Negativzinsen teilweise kompensieren, wurde argumentiert. Eine Minderheit Müller (mitte, LU) befürchtete, dass eine solche Regelung strukturelle Reformen bei der AHV verzögere oder gar verunmögliche, und kritisierte sie als Eingriff in die Unabhängigkeit der SNB.
Ende November 2021 sprach sich der Nationalrat mit 108 zu 71 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) für Folgegeben aus. Die geschlossen stimmenden Fraktionen der GLP und FDP.Liberalen, die Mehrheit der Mitte-Fraktion sowie eine Minderheit der SVP-Fraktion sprachen sich gegen die Initiative aus.

Gewinne der Schweizerischen Nationalbank aus den Straf- resp. Negativzinsen der AHV zuweisen (Pa.Iv. 20.432)
Dossier: Was tun mit den Erträgen der Schweizerischen Nationalbank?

Im November 2021 entschied das Bundesgericht, dass auch während der Covid-19-Pandemie Ferien- und Feiertagsentschädigungen in die Berechnung von Kurzarbeitsentschädigungen einfliessen müssen. Eine Restaurantbetreiberin hatte im März 2020 Kurzarbeitsentschädigungen aufgrund eines Covid-19-bedingten Umsatzrückgangs beantragt, bei denen aber die Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern Feiertags- und Ferienentschädigungen nicht anrechnen wollte. Dies sei während des summarischen Abrechnungsverfahrens aufgrund der Formulierung der entsprechenden Covid-19-Verordnung nicht erlaubt, argumentierte die Kasse. Im Oktober 2020 hiess das Luzerner Kantonsgericht die gegen diesen Entscheid eingereichte Beschwerde gut, woraufhin die Arbeitslosenkassen den Fall an das Bundesgericht weiterzog. Dabei stellte auch das SECO Rechtsbegehren auf Aufhebung dieses Urteils. Das Bundesgericht urteilte, dass keine hinreichende Regelung auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe für eine Nichtberücksichtigung der Ferien oder Feiertage vorliege und diese folglich mindestens «in pauschalisierter Form» angerechnet werden müssten.

Bundesgerichtsurteil zur Bemessung der Kurzarbeitsentschädigungen bei Personen im Monatslohn

Anfang September 2021 gab die SGK-SR bekannt, dass sie eine Aufnahme des vereinfachten Anmeldeverfahrens und des summarischen Abrechnungsverfahrens für KAE – wie sie im Rahmen der Corona-Pandemie angewandt wurdenins ordentliche Recht mit 9 zu 0 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) ablehne. Die Verfahren erlaubten es nicht, festzustellen, wer Anrecht auf KAE habe. Auch ein Ferien- und Feiertagszugschlag bei den KAE lehnte die Kommission ab, da dadurch bei Kurzarbeit mehr als 80 Prozent des Lohns ausbezahlt würden. In der Herbstsession 2021 setzte sich der Ständerat erneut mit der Motion auseinander, nachdem er den Vorstoss zuvor seiner Kommission zur Vorberatung zugewiesen hatte. Philippe Bauer (fdp, NR) verwies in der Begründung seiner Motion darauf, dass das Bundesgericht bereits eine Entschädigung für Ferien und Feiertage durch die Arbeitslosenversicherung prüfe, weshalb er Ziffer 2 seiner Motion zurückziehe. Er halte aber weiterhin an der Forderung nach Übernahme von Teilen des vereinfachten Verfahrens fest (Ziffer 1). Mithilfe von Kontrollmechanismen sollen dabei Missbräuche verhindert werden. Bundesrat Parmelin erwiderte, dass das SECO das ordentliche Verfahren durch digitale Lösungen zu vereinfachen und den Aufwand sowohl für die Unternehmen als auch für die Kontrollstellen zu verringern versuche. Mit 21 zu 15 Stimmen (bei 1 Enthaltung) lehnte der Ständerat in der Folge Ziffer 1 der Motion ab, die damit vollständig vom Tisch war.

Kurzarbeitsentschädigung. Weitere administrative Hürden abbauen (Mo. 20.4169)

In der Herbstsession 2021 behandelte der Ständerat die Motion der SGK-NR für eine plafonierte Entschädigung für in KMU mitarbeitende Ehegatten bei Kurzarbeit. Zuvor hatte die SGK-SR den Vorstoss ihrer Schwesterkommission mit 9 zu 0 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) zur Ablehnung empfohlen: Man befürworte in dieser schwierigen Lage für die Unternehmen zwar generell unbürokratische Massnahmen, lehne aber eine dauerhafte Erweiterung der Anspruchsberechtigung auf KAE unter anderem wegen des erhöhten Missbrauchsrisikos ab. Stattdessen wolle man die Frage zu den anspruchsberechtigten Personen bei KAE im Rahmen der parlamentarischen Initiative Silberschmidt (fdp, ZH; Pa.Iv. 20.406) weiter behandeln. Stillschweigend folgte der Ständerat dem Ablehnungsantrag seiner Kommission.

Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Mo. 20.3454)

Einstimmig respektive mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfahl die SGK-NR, den Genfer Standesinitiativen für eine vollständige Übernahme der Kosten der Covid-19-Tests durch die Krankenversicherungen (Kt.Iv. 20.318) und für einen dreimonatigen Verzicht auf die Erhebung der OKP-Prämien sowie für ein zweijähriges Verbot der Prämienerhöhung (Kt.Iv. 20.337) keine Folge zu geben. Erstere Initiative sei bereits erfüllt, wobei die aktuell geltende Regelung für die Versicherten gar vorteilhafter sei als der Vorschlag der Initiative. Kommissionssprecher Peter Hegglin (mitte, ZG) erläuterte dem Rat dieselbe Argumentation in der Herbstsession 2021, ohne dabei zu erwähnen, dass der Bundesrat in der Zwischenzeit entschieden hatte, die Übernahme der Kosten per Anfang Oktober aufzuheben. Letztere Initiative widerspreche hingegen dem KVG, da eine dreimonatige Aussetzung der Prämienerhebung und ein Prämienerhöhungsverbot dem Kostendeckungsprinzip widersprächen. Schliesslich würde ein verbindlicher Abbau von 50 Prozent der Reserven bei verschiedenen Versicherern zu einer Unterschreitung der Mindestreserve führen. Stillschweigend gab der Ständerat keiner der beiden Initiativen Folge.

Solidarität der Krankenversicherungen (KVG) mit den Covid-19-Opfern (Kt.Iv. 20.318; Kt.Iv. 20.337)
Dossier: Covid-19-Kosten im Gesundheitsbereich
Dossier: Krankenkassenreserven

Nach ihrer Schwesterkommission entschied sich die SGK-SR Ende August 2021 mit 7 zu 5 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Silberschmidt (fdp, ZH) zuzustimmen. Die SGK-NR erhält damit den Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten, mit der Unternehmerinnen und Unternehmer in arbeitgeberähnlicher Position – die also ebenfalls Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlen – einen Entschädigungsanspruch bei Arbeitslosigkeit erhalten.

Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein (Pa.Iv. 20.406)

Im Juni (Kt.Iv. 20.318) und November 2020 (Kt.Iv. 20.337) reichte der Grosse Rat des Kantons Genf zwei Standesinitiative ein, mit denen er Solidarität der Krankenversicherungen mit der Schweizer Bevölkerung forderte. Im Juni verlangte er, dass die OKP die Kosten der Covid-19-Tests vollständig, also ohne Selbstbehalt oder Franchise, übernehmen soll. Zu diesem Zeitpunkt war die Übernahme der Testkosten noch von der Stärke der Symptome abhängig. Damit solle einerseits den tieferen Kosten für die OKP durch eine geringere Anzahl Arztbesuche und Operationen während der Pandemie Rechnung getragen werden und andererseits solle der eigentliche Sinn der Krankenkassenreserven – nämlich die Kostendeckung in nicht vorhersehbaren Situationen – erfüllt werden.
In seiner zweiten Standesinitiative im November verlangte er überdies einen dreimonatigen Verzicht auf die Erhebung der OKP-Prämien, eine Auflösung von 50 Prozent der Krankenkassenreserven und ein Verbot der Prämienerhöhung für die nächsten zwei Jahre. Damit solle der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Schweizer Bevölkerung neben gesundheitlichen Sorgen auch von grossen wirtschaftlichen Sorgen durch Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzverlust oder die Schliessung von Unternehmen geplagt werde. Besonders betroffen seien davon «wie in jeder Krise» die Ärmsten. In der Sitzung der SGK-SR Mitte August 2021 fanden die zwei Genfer Initiativen keinen Anklang: Einstimmig verzichtete die Kommission darauf, der Initiative 20.318 zur Finanzierung der Covid-19-Tests Folge zu geben, zumal die Kosten der Tests in der Zwischenzeit bereits von den Krankenkassen und dem Bund übernommen werden; mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen erlitt auch die Initiative 20.337 dasselbe Schicksal.

Solidarität der Krankenversicherungen (KVG) mit den Covid-19-Opfern (Kt.Iv. 20.318; Kt.Iv. 20.337)
Dossier: Covid-19-Kosten im Gesundheitsbereich
Dossier: Krankenkassenreserven

Im Juni 2021 veröffentlichte der Bundesrat seinen Zwischenbericht über die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kostenträger im Gesundheitswesen – namentlich Bund, Kantone, Versicherungen und Versicherte. Da die Pandemie noch andauere, sei nur ein qualitativer Zwischenbericht über die direkten Kosten der medizinischen Versorgung bis Ende März 2021 möglich. Beim Bund seien bisher hauptsächlich Kosten für Heilmittel, Beschaffung und Bereitstellung von medizinischen Gütern, Covid-Tests und -Analysen sowie für den Einsatz von Armeeangehörigen im Gesundheitswesen angefallen, deren Höhe in den Voranschlägen ausgewiesen seien. Die Kantone hätten vor allem die Finanzierung der stationären Behandlungen der Covid-19-Patientinnen und -Patienten übernommen, aber auch einen Teil der Kosten zur «Bereitstellung von spezifischen Kapazitäten zur Bewältigung der Pandemie», etwa von Test- und Impfzentren, Kosten im Zusammenhang mit der Impfung der Bevölkerung und für die Weiterverteilung oder Abgabe medizinischer Güter sowie für Kosten von Covid-Tests (ursprünglich finanzierten die Kantone die Tests von Personen ohne Symptome). Auch die OKP habe anfänglich einen Teil der Testkosten übernommen und überdies einen Teil der Impfkosten sowie der Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen von Covid-19-Patientinnen und -Patienten finanziert. Für die Versicherten fielen schliesslich teilweise Kostenbeteiligungen und Kosten für Covid-19-Tests an, wohingegen sich die mittlere Krankenkassenprämie im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt mit einem Anstieg um 0.5 Prozent nur leicht erhöht hatte. Einen umfassenden Folgebericht kündigte der Bundesrat bis Ende 2022 an.

Auswirkungen der Gesundheitskosten der Pandemie auf die verschiedenen Kostenträger (Po. 20.3135)
Dossier: Covid-19-Kosten im Gesundheitsbereich

Kurz bevor das Bundesgesetz über die Überbrückungsleistungen am 1. Juli 2021 in Kraft trat, behandelte der Ständerat in der Sommersession 2021 die Frage, wie Doppelspurigkeiten zwischen Branchenlösungen und Überbrückungsleistungen vermieden werden können. Die SGK-SR hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, zu prüfen, inwiefern sozialpartnerschaftliche, branchenspezifische Vereinbarungen durch die Bundesleistungen verhindert würden, und die Motion zur Annahme empfohlen. Stillschweigend sprach sich der Ständerat nach dem Nationalrat ebenfalls für die Motion aus, auch wenn diese gemäss Kommissionssprecher Rechsteiner (sp, SG) eher ein Postulat darstellte.

Vermeidung von Doppelspurigkeiten zwischen Branchenlösungen und Überbrückungsleistungen (Mo. 20.3096)

Am 7. Juni 2021 gab die Bundeskanzlei medial kaum beachtet das Scheitern der Volksinitiative «Ja zu steuerfreien AHV- und IV-Renten» bekannt. Die Sammelfrist der Initiative sei drei Tage zuvor ungenutzt abgelaufen.

Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu steuerfreien AHV- und IV-Renten»
Dossier: Volksinitiativen zur Altersvorsorge (seit 2015)

Nach dem Ständerat entschied sich in der Sommersession 2021 auch der Nationalrat stillschweigend, der Standesinitiative des Kantons Genf gegen eine Erhöhung der Krankenkassenprämien 2020 keine Folge zu geben. Er folgte damit dem Antrag der SGK-NR, die sich zuvor mit 15 zu 7 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gegen Folgegeben ausgesprochen hatte, da sie die Standesinitiative als obsolet und weitgehend erfüllt erachtete. In der Herbstsession 2021 zog Roger Nordmann (sp, VD) eine Motion (Mo. 19.3989) zurück, mit der seine Fraktion ebenfalls einen Verzicht auf eine Prämienerhöhung für das Jahr 2020 gefordert hatte. «[O]n ne peut donc plus rien faire», da das entsprechende Jahr bereits vorbei sei, begründete Nordmann den Rückzug.

Keine Erhöhung der Krankenkassenprämien 2020 (Kt.Iv. 19.309)
Dossier: Anstieg der Krankenkassenprämien dämpfen (seit 2020)

Ende Mai 2021 konnte die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» mit 101'793 gültigen Stimmen eingereicht werden, wie die Bundeskanzlei kurz darauf das Zustandekommen bestätigte. Zusätzlich hatte das Initiativkomittee um den SGB über 8'000 unbeglaubigte Unterschriften eingereicht – das Parlament hatte in der Frühjahrssession 2021 entschieden, dass neu auch bei Initiativen ein Teil der Unterschriften ohne Stimmrechtsbescheinigung durch die Gemeinde eingereicht werden kann. Deren Beglaubigung erwies sich jedoch aufgrund der bereits erreichten Mindeststimmenzahl nicht mehr als nötig.

Eidgenössische Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» (BRG 22.043)
Dossier: Volksinitiativen zur Altersvorsorge (seit 2015)