Trotz der seit einigen Jahren günstigen Konjunktur und den gesunkenen Arbeitslosenzahlen schreibt die Arbeitslosenversicherung weiterhin rote Zahlen. Daher konnte, entgegen dem grundlegenden Prinzip dieser Versicherung, das in schlechten Jahren angehäufte Defizit nicht eliminiert werden. Im Dezember gab der Bundesrat seine Vorschläge für eine Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in die Vernehmlassung. Mit Anpassungen auf der Beitrags- und auf der Leistungsseite, die in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, möchte er eine längerfristige gesunde Finanzierung der Versicherung sicherstellen. Die Revisionsvorlage orientierte sich am Vorschlag einer Expertengruppe, welche im Vorjahr vom EVD eingesetzt wurde.
Auf der Ausgabenseite werden verschiedene Einsparungen empfohlen. Der Bezug von neuen Arbeitslosengeldern nach Auslaufen der Zahlungen soll erschwert, die Leistungsdauer vermehrt von der Beitragszeit abhängig gemacht und die Karenzzeiten für bisher nicht erwerbstätige Schulabgänger erhöht werden. Insgesamt sollen jährlich CHF 481 Mio. eingespart werden. Ergänzend wird eine leichte Erhöhung des Beitragssatzes von 2,0 auf 2,2% vorgeschlagen, was jährlichen Mehreinnahmen von CHF 460 Mio. entspricht. Damit längerfristig die Schulden zurückbezahlt werden können, soll darüber hinaus für eine befristete Zeit der Beitragssatz um weitere 0,2% auf 2,4% erhöht und ein Solidaritätsprozent für hohe Einkommen eingeführt werden.