Die nächste Änderung der «Covid-19-Verordnung Arbeitslosigkeit» erfolgte Mitte März 2021, als der Bundesrat entschied, das vereinfachte Verfahren für KAE sowie die Aufhebung der Karenzzeit bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Die Nachfrage nach KAE sei weiterhin hoch und werde wohl auch noch über die bisherige Deadline des 31. März hinaus andauern, begründete er diesen Entscheid.
Eine Änderung nahm er auch bei der « Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall» vor, indem er die Änderung des Parlaments am Covid-19-Gesetz aus der Frühjahrssession 2021 umsetzte. Mit dieser Revision war entschieden worden, indirekt betroffenen Selbständigerwerbenden und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung neu bereits ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent statt wie bisher 40 Prozent Zugang zu Corona-Erwerbsersatz zu gewähren – bisher jedoch nur bis Ende Juni 2021. Auch Personen mit Erwerbsausfall unter 40 Prozent gälten «in ihrer Erwerbstätigkeit als massgeblich eingeschränkt», hatte Esther Friedli (svp, SG) im Rahmen der Parlamentsberatung für die WAK-NR argumentiert.

Corona-Massnahmen in den Sozialversicherungen: Kurzarbeit und Erwerbsersatz
Dossier: Hauptmassnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Dossier: Covid-19 – Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen