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Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat seiner WAK zum Vollzug des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) durch die Kantone. Das Postulat beauftragt den Bundesrat, die kantonalen Effizienzunterschiede beim Vollzug der Arbeitslosenversicherung zu analysieren.

Effizienzunterschiede beim Vollzug der Arbeitslosenversicherung

Ein Postulat Kuprecht (svp, SZ) forderte den Bundesrat auf, einen Bericht zu verfassen, in welchem die verschiedenen Herausforderungen der Zukunft in einer gesamthaften Betrachtung ersichtlich und die finanziellen Auswirkungen umfassend dargestellt werden. Da am Ende dieser und zu Beginn der nächsten Legislatur gezwungenermassen die langfristige Finanzierbarkeit aller Sozialwerke diskutiert werden muss, sollte, gemäss dem Anliegen des Postulates, dringend ein aktueller Bericht der finanziellen Situation als Ausgangspunkt für künftige Finanzierungsmodelle verfasst werden. Der Bundesrat zeigte sich bereit, einen solchen in Auftrag zu geben und empfahl daher das Postulat zur Annahme. Dem folgte auch der Ständerat. Gegen den Willen des Bundesrates wurde auch ein ähnliches Postulat der SVP im Nationalrat mit 103 zu 89 Stimmen angenommen.

Finanzierbarkeit aller Sozialwerke

Der Nationalrat nahm ein Postulat Robbiani (cvp, TI) an, die eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung verlangt. Er machte geltend, die im AVIG vorgesehene Rahmenfrist (maximal 12 Abrechnungsperioden innerhalb von zwei Jahren) genüge in Zeiten anhaltender Konjunkturschwäche nicht aus, um ihr Ziel – die Vermeidung von Entlassungen – zu erreichen.

Postulat Kurzarbeitsentschädigung

Der Nationalrat überwies ein Postulat Langenberger (fdp, VD), welches anregt, dass junge Leute, welche eine Anlehre absolviert haben, bei der Arbeitslosenentschädigung den Lehrlingen gleichgestellt werden, die direkt nach ihrer Ausbildung keine Stelle finden. Heute ist es so, dass Lehrlinge in diesem Fall 127 Fr. pro Tag erhalten, während Angelernten nur 40 Fr. pro Tag ausbezahlt werden. Da beide Personenkategorien dem Bundesgesetz über die Berufsbildung unterstellt sind, befand die Postulantin, diese Ungleichbehandlung sei stossend.

Anlehre

Ein Postulat Loeb (fdp, BE), die Arbeitslosenvorsorge analog zur Altersvorsorge durch ein Zweisäulenprinzip sicherzustellen, bei dem die zweite Säule auf steuerbegünstigter Eigenvorsorge beruhen sollte, wurde von Nationalrat Leuenberger (sp, SO) bekämpft und so vorderhand der Diskussion entzogen.

Postulat Arbeitslosenvorsorge

Der Nationalrat verabschiedete oppositionslos ein Postulat seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben, welches den Bundesrat beauftragt, die Arbeitslosenstatistik so rasch als möglich durch Angaben über die Zahl der Ausgesteuerten und der Sozialhilfebezüger in Kantonen und Gemeinden sowie der Gesamtausgaben aller öffentlichen und privaten Stellen als Folge der Arbeitslosigkeit zu ergänzen.

Arbeitslosenstatistik

Seit der enormen Zunahme der ALV-Leistungen wurde vor allem im rechtsbürgerlichen Lager immer wieder die Vermutung geäussert, Arbeitsunwillige betrieben mit der Arbeitslosenversicherung Missbrauch. Da dies von den Gewerkschaften grundsätzlich in Abrede gestellt wird, regte der Freiburger Nationalrat und CNG-Präsident Fasel (csp) in einem überwiesenen Postulat eine entsprechende Studie an. Die aufgrund fehlender Daten einzelner Kantone unvollständige Untersuchung des Biga ergab, dass 1992 22% der Arbeitslosen von einer vorübergehenden Einstellung der Taggeldzahlungen betroffen waren, weil sie das Gesetz geritzt, missachtet oder vorsätzlich umgangen hatten. In den meisten Fällen bemühten sich die derart sanktionierten Arbeitslosen ungenügend um eine neue Stelle oder hatten die Arbeitslosigkeit selber verschuldet, indem sie eine Stelle verliessen, ohne eine neue auf sicher antreten zu können. Das Biga verwies auf die schwierige Interpretierbarkeit dieser Zahlen, da auch geringfügige Fehlleistungen der Arbeitslosen erfasst wurden und Mehrfacheinstellungen der gleichen Person in der Untersuchung ihren Niederschlag fanden, und stellte fest, dass der Anteil der Missbräuche seit 1989 (40%) beträchtlich gesunken ist. Das Biga, aber auch Verantwortliche der kantonalen Arbeitsämter vermuteten Missbräuche eher auf Arbeitgeberseite, wo zum Teil Kurzarbeitsentschädigungen unrechtmässig bezogen oder nicht an die Arbeitnehmer weitergeleitet wurden. Oft war aber auch die Rede von "legalen Missbräuchen", so etwa bei Jugendlichen, die es nach Abschluss der Schulpflicht vorziehen, Arbeitslosengelder zu beziehen, anstatt eine Weiterbildung oder Lehre in Angriff zu nehmen, oder bei Arbeitslosen, die vor Inkrafttreten der Zwischenverdienstregelung eine an und für sich zumutbare Arbeit ausschlugen, nur weil sie weniger einbrachte als 80% des versicherten Verdienstes. Auch hier handelt es sich gemäss Biga um marginale Phänomene. Dennoch soll mit der Revision des AVIG durch die Neudefinierung der zumutbaren Arbeit und durch verschärfte Zulassungskriterien für Schul- und Studienabgänger die Schraube stärker angezogen werden.

Studie zum Missbrauch in der Arbeitslosenversicherung (Po. 92.3581)
Dossier: 2. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; 1992-1997)

In einem überwiesenen Postulat der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit wurde der Bundesrat aufgefordert zu prüfen, wie dem Umstand zu begegnen sei, dass die italienischen Grenzgänger nur ungenügend in den Genuss der aufgrund des Abkommens von 1978 von der Schweiz an Italien überwiesenen Arbeitslosengelder kommen. Trotz Ausgleichszahlungen aus der schweizerischen Arbeitslosenversicherung nach Italien in der Höhe von 9,8 Mio. Fr. im Jahr 1989 bezahlte der italienische Staat an die arbeitslosen Grenzgänger lediglich 0,8 Mio. Fr. aus.

italienischen Grenzgänger