Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Sozialversicherungen
  • Erwerbsersatzordnung (EO)

Akteure

Prozesse

159 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im Juni 2015 verabschiedete der Bundesrat seinen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (AHV-, IV- und EO-Ausgleichsfondsgesetz) und schickte diesen in die Vernehmlassung. Der Gesetzesentwurf soll einerseits dazu dienen, die rechtliche Situation des Ausgleichsfonds zu klären, andererseits soll damit eine neue öffentlich-rechtliche Anstalt mit dem Namen „compenswiss Ausgleichsfonds AHV/IV/EO" gegründet werden, welche ins Handelsregister eingetragen werden soll. Letzteres erleichtert der Anstalt die Ausführung internationaler Finanzgeschäfte. Eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen sei notwendig geworden aufgrund der angestiegenen Komplexität der Verwaltungsaufgaben des Fonds und der Ausweitung der Richtlinien für Good Governance, so der Bundesrat. Insbesondere soll die neue Anstalt den Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens unterstellt werden, was bis anhin für den Ausgleichsfonds nicht der Fall war. Zudem regelt der Vorentwurf die weitere Schuldenrückzahlung der Invalidenversicherung an die AHV nach dem Ablauf der Zusatzfinanzierung der IV per Anfang 2018.

Ausgleichsfondsgesetz

Eine Motion Feller (fdp, VD) bezweckt die Unterstellung des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO unter das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Dass der Ausgleichsfonds als Verwalter bedeutender öffentlicher Vermögenswerte im Gegensatz z.B. zur Bundesverwaltung und den ETH nicht diesem Gesetz unterstellt ist, sei unverständlich. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, der Nationalrat folgte dem Antrag in der Herbstsession stillschweigend.

Unterstellung des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO unter das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen

Die Räte überwiesen eine Motion Frehner (svp, BS), welche die Einsitznahme von Ausländern im Kassenvorstand von Verbandsausgleichskassen erlauben will. Bei den heutigen Arbeitsmarktverhältnissen seien die geltenden Restriktionen unbegründet und Fachkenntnisse sollten über die Nationalität gestellt werden, so der Motionär. Dem stimmte die grosse Kammer in der Sommer-, die kleine in der Wintersession zu.

Einsitznahme von Ausländern im Kassenvorstand von Verbandsausgleichskassen

Im Februar des Berichtsjahres erschienen die Anlageergebnisse des Ausgleichsfonds der AHV, IV und Erwerbsersatzordnung (EO) für das Jahr 2012. Die positive Stimmung an der Börse führte zu einer Bruttorendite von 7,0%, welche fast an jene der Pensionskassen heranreichte. Auf das Gesamtergebnis drückte einzig der IV-Einzelfonds, bei dem aufgrund der hohen Verschuldung des Sozialwerks nur geringe Risiken eingegangen werden dürfen. Insgesamt überstiegen die Einnahmen 2012 die Ausgaben des Ausgleichsfonds.

Anlageergebnisse 2012 des Ausgleichsfonds für AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Ein Postulat Kuprecht (svp, SZ) forderte den Bundesrat auf, einen Bericht zu verfassen, in welchem die verschiedenen Herausforderungen der Zukunft in einer gesamthaften Betrachtung ersichtlich und die finanziellen Auswirkungen umfassend dargestellt werden. Da am Ende dieser und zu Beginn der nächsten Legislatur gezwungenermassen die langfristige Finanzierbarkeit aller Sozialwerke diskutiert werden muss, sollte, gemäss dem Anliegen des Postulates, dringend ein aktueller Bericht der finanziellen Situation als Ausgangspunkt für künftige Finanzierungsmodelle verfasst werden. Der Bundesrat zeigte sich bereit, einen solchen in Auftrag zu geben und empfahl daher das Postulat zur Annahme. Dem folgte auch der Ständerat. Gegen den Willen des Bundesrates wurde auch ein ähnliches Postulat der SVP im Nationalrat mit 103 zu 89 Stimmen angenommen.

Finanzierbarkeit aller Sozialwerke

Eine parlamentarische Initiative Teuscher (gp, BE) verlangte mit einer Revision des Erwerbsersatzgesetzes die Einführung eines Vaterschaftsurlaubes von mindestens acht Wochen bei einer Entschädigung von 80% des bisherigen Erwerbseinkommens. Die Kommission des Nationalrates beantragte mit 15 zu 8 Stimmen der Initiative keine Folge zu leisten. Die Mehrheit war der Meinung, dass eine solche Vaterschaftsversicherung in der heutigen Situation nicht finanzierbar sei und keine sozialpolitische Priorität darstelle. Eine links-grüne Minderheit verwies auf die Umfrage „Perspektiven Schweiz“, bei welcher 80% der Bevölkerung einen besseren Vaterschaftsurlaub gewünscht hatten, als denjenigen, der heute arbeitsvertraglich geregelt ist. Der Nationalrat lehnte die Initiative mit 69 zu 111 Stimmen ab.

Vaterschaftsurlaubes

Die AHV schloss das Rechnungsjahr 2007 mit einem Überschuss von rund CHF 1,5 Mrd. ab. Zu verdanken war dies der guten Konjunktur, welche die Beitragseinnahmen um 5% wachsen liess. Der Gewinn lag zwar um 44,7% unter dem Ergebnis von 2006, das Kapital entsprach aber 122% einer Jahresausgabe und lag damit höher als in den vergangenen Jahren (2006: 101,3%). Die IV wurde durch die NFA-Übergangskosten um zusätzliche CHF 491 Mio. belastet. Ihr Defizit von CHF 2,1 Mrd. vergrösserte die Schuld beim AHV-Fonds auf CHF 11,4 Mrd.. Die EO schloss mit einem Fehlbetrag von CHF 0,4 Mrd. ab; ihr Kapital reduzierte sich auf CHF 2,1 Mrd.

Jahresergebnis 2007 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der EO

Die AHV schloss das Jahr 2006 mit einem Überschuss von CHF 2,708 Mrd. ab. Zu verdanken war dies der guten Konjunktur und dem Anlageergebnis, welches den drei Sozialwerken AHV, IV und EO Vermögenserträge von rund CHF 1,4 Mrd. einbrachte. Während die Beiträge der Versicherten um 3,4% zulegten, wuchs der Aufwand nur geringfügig. Insgesamt nahm die AHV CHF 32,896 Mrd. ein, rund eine Milliarde mehr als 2005. Der Aufwand betrug CHF 31,682 Mrd. Die IV dagegen fuhr erneut mit einem Minus von CHF 1,556 Mrd. ein herbes Defizit ein. Für die EO war 2006 das erste Betriebsjahr mit erhöhten und erweiterten Leistungen an Dienstpflichtige sowie bei Mutterschaft. Diese schlugen sich in einem deutlich höheren Aufwand und einem erheblichen Verlust von CHF 321 Mio. nieder. Die Beiträge, Steueranteile und Einnahmen aus Regress genügten einmal mehr nicht, um den Gesamtaufwand von CHF 44,241 Mrd. zu decken. Dem Vermögen von AHV und EO mussten CHF 577 Mio. entnommen werden, um die Defizite von IV und EO zu decken. Das Kapital der AHV betrug Ende Jahr CHF 32,1 Mrd. und entspricht somit 101,3% einer Jahresausgabe (2005 93,8%). Damit wurde die Bedingung von Art. 107 Abs. 3 AHVG, dass der Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken darf, seit dem Jahr 1994 erstmals wieder erfüllt. Werden jedoch die der IV geliehenen Gelder im Ausmass von rund CHF 9,3 Mrd. in Abzug gebracht, verfügt die AHV über rund CHF 22,8 Mrd. Reserven; dies entspricht rund 72% der Jahresausgaben.

Jahresergebnis 2006 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der EO
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

2004 hatte der Nationalrat ein Postulat seiner SGK verabschiedet, das den Bundesrat ersuchte, einen Bericht auszuarbeiten, der die Doppelspurigkeiten der Militärversicherung (MV) mit den anderen Sozialversicherungen aufzeigt und Lösungen vorschlägt, um sie zu vermeiden. Der Bericht kam zum Schluss, dass das aktuelle System, das die verfassungsmässige Aufgabe einem einzigen Versicherer, nämlich der MV, überträgt, optimal ist. Das System ist einfacher und kostengünstiger und ermöglicht zudem, Gesundheitsschäden, die eine Invalidität zur Folge haben, frühzeitig zu erkennen, rasch darauf zu reagieren und so die Leistungskosten zu senken. Der Bericht zeigte zudem auf, dass den Militärversicherten durch die Tatsache, dass sie auch von anderen Sozialversicherungen Leistungen beziehen können, kein finanzieller Vorteil erwächst. Die Koordinationsregeln, die zwischen den Sozialversicherungen bestehen, funktionieren gut und erlauben, Überentschädigungen zu vermeiden.

Doppelspurigkeiten der Militärversicherung

Dank hohen Renditen erzielte die AHV 2005 einen Überschuss von CHF 2,385 Mrd. und konnte damit ihr Betriebsergebnis um CHF 421 Mio. verbessern. Der Überschuss aus der Versicherung (Umlage) ging zwar um CHF 140 Mio. auf CHF 548 Mio. zurück; dies wurde durch den hohen Anlageerfolg von CHF 1,726 Mrd. und die Zinszahlungen der IV von CHF 111 Mio. mehr als wettgemacht. Die IV musste hingegen ein um CHF 153 Mio. auf CHF 1,738 Mrd. erhöhtes Defizit hinnehmen, womit sich ihre Verluste Ende 2005 auf CHF 7,774 Mrd. kumulierten. Sie hatte nicht nur keinen Anteil am Anlageerfolg, ihr wurden zugunsten von AHV und EO noch CHF 122 Mio. Zins auf dem Verlust belastet. Der Überschuss der EO ging um 224 auf CHF 182 Mio. zurück. Aus dem deutlich positiven Umlage-Ergebnis von CHF 268 Mio. im Vorjahr wurde erstmals ein Ausgabenüberschuss von CHF 7 Mio. Wegen der Erhöhung der Taggelder für Dienstleistende und der Einführung der Mutterschaftsleistungen nahm der Aufwand um 53% zu. Dass die Betriebsrechnung gleichwohl mit einem Überschuss abschloss, verdankte sie ihrem Anteil am Anlageerfolg des Fonds, der sich um 49 auf CHF 178 Mio. erhöhte; dazu kamen CHF 11 Mio. Zins aus dem IV-Verlust.

Jahresergebnis 2005 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Am 1. Juli trat das im vergangenen Jahr an der Urne angenommene Modell des bezahlten Mutterschaftsurlaubs mit seinen 14 Wochen Urlaub und 80% Lohnersatz bei höchstens CHF 172 pro Tag in Kraft. Von Anfang an war klar, dass dieses Modell auch weitergehende Leistungen zulässt, beispielsweise im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen oder in öffentlichen Verwaltungen, die schon bisher grosszügigere Leistungen als die nun gesetzlich verankerten anwendeten. Die Frauenvertreterinnen der Grünen, der EVP und der LP sowie der Bundesratsparteien mit Ausnahme der SVP appellierten an öffentliche und private Arbeitgeber, keine Nivellierung nach unten vorzunehmen. Die Verliererin der Volksabstimmung, die SVP, setzte sich, teilweise mit Unterstützung der FDP, hingegen dafür ein, dass die Leistungen der Kantone auf den gesetzlichen Mindeststandard zurückgeschraubt werden. In den Kantonen Thurgau und Uri konnte sie erste Erfolge verbuchen, in anderen Kantonen reichte sie entsprechende Vorstösse ein.

bezahlten Mutterschaftsurlaubs

Da er dies mit seiner Unterstützung der diesbezüglichen Motion Stähelin (cvp, TG) mit veranlasst hatte, stimmte auch der Nationalrat diskussionslos der Übertragung der Militärversicherung (MV) an die SUVA zu. Mit Wirkung auf den 1. Juli des Berichtsjahres wurde das Bundesamt für Militärversicherung aufgelöst und sein Aufgabenbereich der SUVA angegliedert. Die MV bleibt jedoch eine eigenständige Sozialversicherung mit Finanzierung durch den Bund. Sie wird als Abteilung innerhalb des Departements Versicherungsleistungen und Rehabilitation (SuvaCare) geführt. Die SUVA übernahm das gesamte MV-Personal.

Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat (05.3650) Recordon (gp, VD), welches den Bundesrat ersucht, die Organisation der SUVA im Hinblick auf die Grundsätze der Good Governance (best practices of corporate governance) zu überprüfen.

Loi fédérale sur le transfert à la CNA de la gestion de l’assurance militaire (MCF 04.025)

Die beiden Sozialwerke AHV und EO schlossen 2004 mit positiven Betriebsergebnissen ab. Die AHV verzeichnete ein Plus von CHF 1.964 Mrd., die EO ein solches von CHF 406 Mio. Die IV lag hingegen mit CHF 1.585 Mrd. im Minus. Die AHV nahm CHF 31'111 (2003: 30'498) Mrd. an Beiträgen und Regress ein, der Aufwand betrug CHF 30'423 (29'981) Mrd. Das Umlageergebnis verbesserte sich dank stärker angestiegener Erträge aus Mehrwert- und Spielbankensteuern. Bei der EO standen Beiträge von CHF 818 Mio. einem Aufwand von CHF 550 Mio. gegenüber; sie profitierte von der geringeren Anzahl Dienstleistender bei der Armee XXI und beim Bevölkerungsschutz. Bei der IV stiegen die Beiträge auf CHF 9'511 (2003: 9'210) Mrd. und der Aufwand auf CHF 10'995 (10'588) Mrd. Der Fehlbetrag wuchs zudem um die Zahlung von CHF 101 Mio. Schuldzinsen an den AHV-Fonds. Die positiven AHV- und EO-Abschlüsse erklärte der Ausgleichsfonds mit Kapitalmarktgewinnen von CHF 1'313 Mrd. (Performance 6,7%).

positiven Betriebsergebnissen

Die beiden Sozialwerke AHV und EO schlossen 2004 mit positiven Betriebsergebnissen ab. Die AHV verzeichnete ein Plus von 1,964 Mia Fr., die EO ein solches von 406 Mio Fr. Die IV lag hingegen mit 1,585 Mia Fr. im Minus. Die AHV nahm 31'111 (2003: 30'498) Mia Fr. an Beiträgen und Regress ein, der Aufwand betrug 30'423 (29'981) Mia. Fr. Das Umlageergebnis verbesserte sich dank stärker angestiegener Erträge aus Mehrwert- und Spielbankensteuern. Bei der EO standen Beiträge von 818 Mio Fr. einem Aufwand von 550 Mio Fr. gegenüber; sie profitierte von der geringeren Anzahl Dienstleistender bei der Armee XXI und beim Bevölkerungsschutz. Bei der IV stiegen die Beiträge auf 9'511 (2003: 9 210) und der Aufwand auf 10'995 (10'588) Mia Fr. Der Fehlbetrag wuchs zudem um die Zahlung von 101 Mio Fr. Schuldzinsen an den AHV-Fonds. Die positiven AHV- und EO-Abschlüsse erklärte der Ausgleichsfonds mit Kapitalmarktgewinnen von 1'313 Mia Fr. (Performance 6,7%).

Jahresergebnis 2004 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der EO
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Gemäss Vox-Analyse verhalf vor allem das gegenüber 1999 veränderte Abstimmungsverhalten der Männer der Vorlage zum Durchbruch. Während in der letzten Abstimmung lediglich 41% der Männer für einen bezahlten Mutterschaftsurlaub votiert hatten, waren es diesmal 61%. Der Ja-Stimmenanteil der Frauen stieg von 44 auf 52%. Mit 81% am deutlichsten nahm die Generation der 18- bis 29-Jährigen die Vorlage an. Der „Röstigraben“ brach weniger stark auf als 1999. Gleich wie damals nahm die lateinische Schweiz die Vorlage deutlich an, während die Deutschschweiz sie ablehnte, diesmal allerdings nur knapp mit 51% Nein-Stimmen (1999: 71%). Die Annäherung der Sprachregionen war darauf zurückzuführen, dass die kleinen und mittleren deutschschweizerischen Städte dem bezahlten Mutterschaftsurlaub jetzt klar zustimmten. Die Sympathisanten der SVP legten zu 86% ein Nein in die Urne, jene der SP zu 97% ein Ja. Die Anhängerschaften der FDP und CVP nahmen die Vorlage an, allerdings nicht sehr deutlich. Als Hauptmotive für die Zustimmung wurden Gründe der sozialen Gerechtigkeit, des nicht eingelösten Verfassungsauftrags und der Familienpolitik genannt.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Im Abstimmungskampf begründeten die Gegner, zu denen auch die SVP-Frauen Schweiz sowie einige rechtsbürgerliche Abweichler aus der FDP gehörten, ihre Ablehnung vor allem mit dem ordnungspolitischen Argument, dass kein weiterer Ausbau des Sozialversicherungssystems mehr erfolgen dürfe. Sie machten geltend, die Geburtskosten seien durch das KVG abgedeckt, weshalb der über 50-jährige Verfassungsauftrag zum Mutterschutz erfüllt sei. Kinder seien zudem eine Privatsache; ihre Polemik gegen die Gesetzesänderung gipfelte denn auch im Begriff der „Staatskinder“, die es zu verhindern gelte. Zudem bemängelten sie, dass lediglich erwerbstätige Mütter in den Genuss von Leistungen kämen. Letztere Begründung war besonders bemerkenswert, da die gleichen Gegner 1999 die Vorlage einer Mutterschaftsversicherung gerade deshalb bekämpft hatten, weil auch die nichterwerbstätigen Mütter einbezogen werden sollten. Die Befürworter, mit Ausnahme der SD und der Lega alle anderen Parteien, machten für ihre Unterstützung den nie eingelösten Verfassungsauftrag von 1945 geltend sowie Anliegen der Familien- und der Gleichstellungspolitik. Sie unterstrichen, dass es sich eben gerade nicht um eine neue Sozialversicherung handle, sondern um die Ausdehnung der bestehenden EO, an welche die erwerbstätigen Frauen seit jeher Lohnbeiträge bezahlen, in den allermeisten Fällen ohne je Leistungen daraus zu beziehen. Die Befürworter erhielten prominente Unterstützung von den drei früheren Bundesrätinnen Dreifuss (sp), Kopp (fdp) und Metzler (cvp), denen sich über 60 ehemalige Parlamentarierinnen anschlossen.

Uneinheitlich war die Haltung der Wirtschaft, die fünf Jahre zuvor massiv zum Scheitern einer Mutterschaftsversicherung beigetragen hatte. Der Arbeitgeberverband anerkannte zwar, dass unter dem Strich die Wirtschaft eher entlastet würde, angesichts der starken ordnungspolitischen Opposition in seinen Reihen beschloss er aber Stimmfreigabe. Economiesuisse war mehrheitlich ablehnend eingestellt, wollte sich aber nicht exponieren und gab die Stimme ebenfalls frei. Der Vorstand des Gewerbeverbandes, dessen Direktor, Pierre Triponez (fdp, BE), zusammen mit Frauen aus den anderen Bundesratsparteien die nun vorliegende Lösung initiiert hatte, stellte sich klar hinter die Vorlage, konnte aber nicht die ganze Basis um sich scharen.

In der Volksabstimmung vom 26. September wurde die Gesetzesänderung mit 55,5% Ja-Stimmen klar angenommen. Am deutlichsten stimmten die Westschweizer Kantone Waadt (81,1% Ja), Jura (79,6%), Genf (79,5%) und Neuenburg (74,7%) sowie das Tessin (66,7%) zu, am schwächsten der Kanton Appenzell Innerrhoden (26,9%), gefolgt von Schwyz (32,3%) und Glarus (34,2%). Von den 17 Städten mit mehr als 30'000 Einwohnern lehnte einzig Schaffhausen den bezahlten Mutterschaftsurlaub ab, ein deutliches Zeichen, dass im urbanen Milieu heute die Berufstätigkeit der Frauen eine Selbstverständlichkeit ist, welche auch die Einstellung zur Frage des Erwerbsersatzes geprägt hat.

Die Gesetzesänderung wird Mitte 2005 in Kraft treten und stellt grosszügigere Regelungen wie etwa im Kanton Genf nicht in Frage.


Abstimmung vom 26. September 2004

Beteiligung: 53,8%
Ja: 1'417'159 (55,5%)
Nein: 1'138'580 (44,5%)

Parolen:
– Ja: FDP, CVP, SP, GP, LPS, CSP, EVP, EDU, PdA; SGB, Travail.Suisse, KV Schweiz; SGV, Gastrosuisse
– Nein: SVP (2*), SD, Lega
– Stimmenthaltung: Economiesuisse, SAGV
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Anfang Mai verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über die Übertragung der Führung der Militärversicherung (MV) an die SUVA. Die MV soll von der SUVA als eigenständige Sozialversicherung geführt und deren Leistungen sowie Verwaltungskosten weiterhin vom Bund finanziert werden. Armee und Bevölkerungsschutz XXI werden, insbesondere bei den Milizangehörigen der Armee, zu einer Abnahme der Versichertenbestände bei der MV führen. SUVA und MV weisen zudem, trotz unterschiedlichem gesetzlichem Auftrag, etliche Gemeinsamkeiten im Bereich der Leistungen und der Schadensabwicklung auf. Durch die organisatorische Eingliederung werden Synergien entstehen, die mittelfristig zu Einsparungen bei den Verwaltungskosten führen sollen. Die Versicherungsleistungen der MV sind grundsätzlich nicht betroffen. Der Ständerat stimmte dem Transfer einstimmig zu.

Obgleich die Botschaft bereits absehbar war, nahm der Nationalrat eine Motion (03.3346) des Ständerats an, welche diese Eingliederung verlangte, sowie ein Postulat (04.3205) seiner SGK, das den Bundesrat ersucht, einen Bericht über Doppelspurigkeiten zwischen der Militärversicherung und den anderen Sozialversicherungen zu erstellen.

Loi fédérale sur le transfert à la CNA de la gestion de l’assurance militaire (MCF 04.025)

Das von der SVP ergriffene Referendum gegen die Öffnung der Erwerbsersatzordnung für Frauen bei Mutterschaft, welche für (unselbständig und selbständig) erwerbstätige Frauen eine Lohnfortzahlung während 14 Wochen von 80% des letzten massgebenden Lohnes sicherstellt, beschränkt allerdings auf maximal CHF 172 pro Tag, kam trotz fehlender Unterstützung durch die Wirtschaft mit etwas über 70'000 Unterschriften zustande.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Nach einem Defizit von CHF 191 Mio. im Vorjahr erzielte die AHV 2003 einen Überschuss von CHF 1'977 Mio. Die IV wies dagegen ein von CHF 1'189 Mio. auf CHF 1'448 Mio. erhöhtes Defizit aus. Bei der EO resultierte nach dem vorjährigen anlagebedingten Defizit von CHF 30 Mio. ein Überschuss von CHf 229 Mio. Die markante Verbesserung bei AHV und EO war darauf zurückzuführen, dass sich die Börse nach zwei schlechten Jahren wieder erholte. Der Ausgleichsfonds erreichte einen Anlageerfolg von CHF 1'517 Mio., was einer Jahresperformance von 7,6% entspricht. Die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber, des Bundes und der Kantone, die Anteile der AHV an Steuern und die Einnahmen aus Regress brachten CHF 40'510 Mio. ein. Der Aufwand der drei Sozialwerke von CHF 41'270 Mio. war damit nicht ganz gedeckt. Für den Ausgleich des IV-Defizits mussten wiederum die positiven Umlageergebnisse von AHV und EO herangezogen und das Vermögen mit CHF 760 Mio. belastet werden. Ende 2003 wies die AHV ein Kapital von CHF 25'040 Mio. aus. Das entspricht 84% einer Jahresausgabe (Vorjahr 79%). Die EO verfügte noch über CHF 2'270 Mio., nachdem CHF 1'500 Mio. an die IV übertragen worden waren. Trotz der EO-Spritze blieb der Verlustvortrag der IV mit CHF 4'450 Mio. praktisch unverändert. Das Vermögen des Ausgleichsfonds betrug CHF 19'690 Mio., d.h. knapp die Hälfte der Jahresausgabe 2003 der drei Sozialwerke.

Jahresergebnis 2003 von AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der EO
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Im Nationalrat wehrte sich Triponez vehement gegen einen Einbezug der Adoption. Er machte insbesondere geltend, dass – anders als bei leiblicher Geburt – im Arbeitsrecht kein Arbeitsverbot während acht Wochen nach einer Adoption bestehe. Deshalb sei die Lösung des Ständerates sowohl aus sachlichen wie auch referendumspolitischen Gründen abzulehnen. Mit 90 zu 60 Stimmen setzte er sich gegen Maury Pasquier (sp, VD) durch, welche aus Gründen der Gerechtigkeit auch den Adoptivmüttern Leistungen gewähren wollte. In der Frage der Dauer der vorgängigen Erwerbsarbeit schloss sich die grosse Kammer hingegen der kleinen an. Der Ständerat hielt im Grundsatz daran fest, dass seine Lösung bezüglich Adoption ihre Berechtigung habe, insbesondere da sie kaum mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Aus abstimmungstaktischen Überlegungen schloss er sich aber mit 21 zu 12 Stimmen dem Nationalrat an. In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage im Nationalrat mit 146 zu 41 Stimmen; dagegen stimmten lediglich eine grosse Mehrheit der SVP-Fraktion sowie einige Rechtsfreisinnige; im Ständerat wurde sie mit 31 zu 6 Stimmen angenommen.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 wurde eine stossende Privilegierung von Militärpersonen im Bereich der Kranken- und Nichtberufsunfallversicherung eliminiert. Diese Bundesangestellten waren bisher auch ausserhalb ihres beruflichen Einsatzes der Militärversicherung unterstellt, für welche der Bund vollumfänglich die Prämien übernimmt. Neu müssen diese Personen der MV gegenüber Prämien entrichten, welche der Grundversicherung gemäss KVG und der Nichtberufsunfallversicherung gemäss UVG entsprechen. Die Änderung wurde von beiden Kammern diskussionslos angenommen und trat umgehend auf den 1.1.2004 in Kraft.

Entlastungsprogramm 2003

Angesichts des Umstandes, dass mit der Armee XXI der Bestand der Dienstleistenden zurückgehen wird, gleichzeitig auch die Zahl der in der SUVA Versicherten abnimmt, wodurch die Grundkosten pro Versicherten in beiden Versicherungen wachsen, überwies der Ständerat im Einverständnis mit dem Bundesrat diskussionslos eine Motion Stähelin (cvp, TG), die verlangt, den Vollzug der Militärversicherung der SUVA zu übertragen, wobei der Bund für diesen Bereich Risikoträger bleibt.

Vollzug der SUVA zu übertragen

Im Rahmen der Revision des Erwerbsersatzgesetzes, mit der – ausgehend von einer vom Nationalrat angenommen parlamentarischen Initiative – ein Mutterschaftstaggeld von 80% des vor der Niederkunft erzielten Erwerbseinkommens eingeführt werden soll, wurden im Gegenzug auch die Taggelder der Dienstleistenden im Militär- und Zivildienst von 65 auf 80% des entgehenden Lohnes (bis zur Höhe des maximal versicherbaren Salärs) angehoben, womit eine Gleichstellung beim Erwerbsausfall und eine Harmonisierung mit den Taggeldern der Unfallversicherung und der IV erreicht wurde. Da der Bundesrat in der Zwischenzeit in Ausführung einer als Postulat überwiesenen Motion des Nationalrats vorgeschlagen hatte, die Rekrutenentschädigung mit der Einführung von «Armee XXI» von 20 auf 25% des Höchstbetrages der Gesamtentschädigung zu erhöhen, beantragte die Kommission erfolgreich, den bundesrätlichen Entwurf nicht separat zu behandeln, sondern direkt in diese Revision einzubeziehen. Diesem Entscheid schloss sich der Nationalrat stillschweigend an und übernahm auch diskussionslos die vorgeschlagenen Erhöhungssätze.

Revision des Erwerbsersatzgesetzes Taggelder der Dienstleistenden

In der Sommersession behandelte der Ständerat die durch eine parlamentarische Initiative des Nationalrats initiierte Revision des Erwerbsersatzgesetzes, mit welchem der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Mütter ausdehnt wird, die im Zeitpunkt der Niederkunft als Arbeitnehmerinnen oder Selbstständigerwerbende im Sinn des Sozialversicherungsrechts gelten oder die im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten und dafür einen Barlohn erhalten. Ihnen wird während 14 Wochen eine Erwerbsersatzentschädigung gewährt, die 80% des durchschnittlichen versicherten Lohnes beträgt, welcher vor dem Verdienstausfall erzielt wurde. In seinem Eintretensvotum betonte der Sprecher der Kommission, es handle sich nicht um eine eigenständige Mutterschaftsversicherung im Sinn eines neuen Sozialversicherungszweiges, sondern es werde – mit der Finanzierung über die EO – ein bisheriges Instrument ausgebaut, weshalb die zusätzlichen Administrativkosten gering seien. Forster (fdp, SG) betonte, eine Mutterschaftsversicherung gehöre „zu den vordringlichen politischen Aufgaben“. Mehrere Rednerinnen erklärten, auch wenn das Volk dreimal entsprechende Vorlagen abgelehnt habe, so sei der Verfassungsauftrag doch nie in Frage gestellt worden.

Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen, obgleich die SVP die Vorlage als „ordnungspolitischen Sündenfall“ bezeichnete, da damit der Sozialstaat weiter ausgebaut und die Eigenverantwortung der Familien geschwächt werde, sowie als „Zwängerei“ gegenüber dem Ergebnis der letzten Volksabstimmung. Für die meisten erstaunlich war die Argumentation von Germann (svp, SH), er widersetze sich dem Vorschlag deshalb, weil nur die erwerbstätigen Mütter berücksichtigt würden; dabei war es 1999 gerade die SVP gewesen, welche die Mutterschaftsversicherung mit dem Argument bekämpft hatte, der Einbezug der nichterwerbstätigen Frauen sei nicht statthaft. Bei der Detailberatung versuchte Jenny (svp, GL) noch einmal, auf die Einführung eines Mutterschaftstaggelds zurückzukommen, scheiterte aber mit 30 zu 8 Stimmen deutlich. Bei den meisten Bestimmungen schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an, wobei er aber die Dauer der vorgängigen Erwerbsarbeit, die zu einem Anspruch führt, von drei auf fünf Monate ausdehnte. In einem Punkt schuf er allerdings eine gewichtige Differenz zur grossen Kammer: Mit 25 zu 10 Stimmen folgte er dem Antrag der Kommission, die Anspruchsberechtigung auch auf Fälle von Adoption auszudehnen, allerdings in eingeschränkter Form (lediglich vier Wochen, und nur, falls das zu adoptierende Kind jünger als vier Jahre ist). Forster (fdp, SG) machte vergebens geltend, damit lege man der Vorlage unnötig Stolpersteine in den Weg, weshalb es der Nationalrat auch ausdrücklich vermieden habe, die Adoption zu berücksichtigen. Vor den Beratungen hatten auch der Initiant und die drei Initiantinnen des Modells – Triponez (fdp, BE), Haller (svp, BE), Meyer (cvp, FR) und Fehr (sp, ZH) – erfolglos an den Ständerat appelliert, das Fuder nicht zu überladen.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Noch bevor der Mutterschaftsurlaub im Ständerat behandelt wurde, forderte Nationalrat Blocher (svp, ZH) seine Partei zum Referendum auf. Dieses wurde im Sommer von der Delegiertenversammlung fast einstimmig beschlossen. Sukkurs erhielt die SVP von einigen rechtsfreisinnigen Parlamentariern. Der Arbeitgeberverband, der 1999 noch die Nein-Parole ausgegeben hatte, winkte nun ab; er hatte zwar aus ordnungspolitischen Gründen keine Freude an der Vorlage, bezeichnete sie aber als das kleinere Übel als eine Lösung über das OR. Vom Gewerbeverband war ebenfalls keine Unterstützung für das Referendum zu erwarten, ist doch die neue Lösung, welche vor allem die KMU entlastet, massgeblich von dessen Direktor eingebracht worden.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)