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Mit der Veröffentlichung des Berichts zu den Erwerbsunterbrüchen vor der Geburt erachtete der Bundesrat in seinem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte 2018 das Postulat Maury Pasquier (sp, GE) als erfüllt und beantragte es zur Abschreibung. Stillschweigend folgte der Ständerat diesem Antrag in der Sommersession 2019.

Arbeitsunterbrüche vor Geburtstermin

Der Ständerat überwies in der Herbstsession 2015 ohne Debatte ein Postulat Maury Pasquier (sp, GE) zum Thema Arbeitsunterbrüche vor Geburtstermin im Zusammenhang mit der Mutterschaftsversicherung. Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu der Anzahl, der Dauer und den Gründen für solche Arbeitsunterbrüche zu verfassen, wobei er auch Statistiken aus dem europäischen Ausland heranziehen soll. Damit soll festgestellt werden, ob in diesem Bereich ein politischer Handlungsbedarf besteht und insbesondere, ob der Mutterschaftsurlaub in Zukunft bereits einige Zeit vor dem Geburtstermin beginnen sollte. Sozialminister Berset hatte sich für die Annahme des Postulats ausgesprochen. Tatsächlich bestehe eine Wissenslücke im Bezug auf pränatale Arbeitsunterbrüche, welche es zu schliessen gelte.

Arbeitsunterbrüche vor Geburtstermin

Ein Postulat Kuprecht (svp, SZ) forderte den Bundesrat auf, einen Bericht zu verfassen, in welchem die verschiedenen Herausforderungen der Zukunft in einer gesamthaften Betrachtung ersichtlich und die finanziellen Auswirkungen umfassend dargestellt werden. Da am Ende dieser und zu Beginn der nächsten Legislatur gezwungenermassen die langfristige Finanzierbarkeit aller Sozialwerke diskutiert werden muss, sollte, gemäss dem Anliegen des Postulates, dringend ein aktueller Bericht der finanziellen Situation als Ausgangspunkt für künftige Finanzierungsmodelle verfasst werden. Der Bundesrat zeigte sich bereit, einen solchen in Auftrag zu geben und empfahl daher das Postulat zur Annahme. Dem folgte auch der Ständerat. Gegen den Willen des Bundesrates wurde auch ein ähnliches Postulat der SVP im Nationalrat mit 103 zu 89 Stimmen angenommen.

Finanzierbarkeit aller Sozialwerke

Der Nationalrat überwies ein Postulat Bühlmann (gp, LU), welches den Bundesrat auffordert, im Rahmen der anstehenden BVG-Revision Lösungen zur Gleichstellung von nichtehelichen mit ehelichen Partnerschaften zu unterbreiten.

Postulat Gleichstellung von nichtehelichen mit ehelichen Partnerschaften

Gegen den Widerstand von Bundespräsidentin Dreifuss überwies der Ständerat ein Postulat Schiesser (fdp, GL), welches den Bundesrat auffordert, im Licht der Berichte IDA-Fiso 1 und 2 sowie anderer Steuer- und Abgabeprojekte unmissverständliche und klare Aussagen zu machen, mit welchem Szenario er leistungs- und einnahmenseitig vorgehen will, damit die Sozialversicherungen bis mindestens 2015 finanziell gesichert sind. Dreifuss verschanzte sich vergeblich hinter den Vorarbeiten für ein ökologisches Steuersystem und der bereits eingeleiteten 11. AHV-Revision. In deren Botschaft werde der Bundesrat umfassend über den Finanzierungsbedarf der Sozialversicherungen bis 2010 orientieren; über längerfristige Finanzierungsprobleme werde hingegen „zu gegebener Zeit“ befunden werden müssen. Dennoch wurde das Postulat mit 34 zu 1 Stimmen klar angenommen und damit deutlich gemacht, dass die kleine Kammer nun von der Landesregierung Klartext erwartet. Der Nationalrat überwies ein analoges Postulat der FDP-Fraktion; diesmal widersetzte sich der Bundesrat der Entgegennahme nicht mehr. Eine bereits 1997 eingereichte Motion (97.3370) von NR Seiler (svp, BE), welche den BR verpflichten wollte, mindestens bis zum Vorliegen des IDA-FiSo-2-Berichtes auf einen weiteren Ausbau der Sozialversicherungen zu verzichten, wurde hingegen, da eindeutig überholt – und weil BR Dreifuss darlegen konnte, dass mit Ausnahme der EO in den letzten Jahren kein „Ausbau“, sondern höchstens ein „Umbau“ stattgefunden habe – mit 62 zu 42 Stimmen abgelehnt.

Postulat Szenario Sozialversicherungen bis mindestens 2015 finanziell gesichert

Nachdem der Nationalrat ein Postulat seiner SGK überwiesen hatte, welches den Bundesrat ersucht, eine Finanzierung der EO über allgemeine Bundesmittel zu prüfen, zog Hafner (sp, SH) ihre Motion zurück (Mo. 97.3096), welche verlangte, die EO sei aus dem EMD-Budget zu bezahlen.

Postulat Finanzierung der EO über allgemeine Bundesmittel

In der Märzsession befasste sich der Ständerat mit einem Postulat Saudan (fdp, GE), welches die Prüfung einer generellen Erwerbsausfallversicherung für die Bereiche Mutterschaft, Militärdienstleistungen und Invalidität anregte. Die kleine Kammer lehnte die zwei ersten Punkte des Postulates (Zusammenfassung der drei Versicherungsbereiche sowie Finanzierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 4%) ab, überwies hingegen die beiden weiteren (Prüfung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen und einer allfälligen Einführung des Konzepts zusammen mit dem neuen Finanzausgleich). Der Nationalrat schloss sich diesem Vorgehen bei der Behandlung eines gleichlautenden Postulates Tschopp (fdp, GE) an (Po. 96.3588).

Postulat generellen Erwerbsausfallversicherung für die Bereiche Mutterschaft, Militärdienstleistungen und Invalidität

In der Sommersession behandelte der Nationalrat eine Petition, welche eine Revision des EOG und des OR in dem Sinn verlangte, dass in Fällen, in denen ein Mann nicht erwerbstätig ist und minderjährige Kinder betreut, seine Frau während seines Militärdienstes ihrer Arbeit fernbleiben kann und dennoch ihren Lohn im gleichen Umfang weiterbezieht, wie sie ihn erhielte, wenn sie als Mann Militärdienst leistete (Pet. 90.2005) (für eine als Postulat überwiese Motion Hafner (sp, SH) mit ähnlichem Inhalt) siehe hier). Der Rat gab der Petition keine Folge, überwies aber ein Postulat seiner Petitions- und Gewährleistungskommission, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, im Rahmen des EOG die Einführung einer Zulage für Erziehungsaufgaben zu prüfen. Der Ständerat gab der Petition ebenfalls keine Folge, verwies aber, in zustimmendem Sinn, ausdrücklich auf das Postulat des Nationalrate.

Mann nicht erwerbstätig ist und minderjährige Kinder betreut,