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Im Juni 2018 behandelte die WAK-SR die vom Nationalrat angenommene Motion der FDP-Fraktion zur Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b, nachdem sie Anfang 2015 beschlossen hatte, die Beratung des Vorstosses zu sistieren, bis der Bundesrat eine Anpassung der Höhe der Pauschale für die Besteuerung von Leistungen aus Leibrentenversicherungen geprüft hatte. Die Mehrheit der Kommission (9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) stimmte mit der einreichenden Fraktion überein, dass ein Anteil von 40 Prozent als Zinsertrag im heutigen Zinsumfeld zu hoch sei. Gleichzeitig lehnte sie aber eine effektive Berechnung der Kapitalrückzahlungs- und der Ertragskomponente, wie in der Motion vorgeschlagen, aufgrund des zu grossen administrativen Aufwandes ab. Aus diesem Grund beantragte sie eine Änderung der Motion, damit die Pauschale flexibilisiert und an die Anlagebedingungen angepasst werden kann. Damit käme die Besteuerungsquote mit dem heutigen Zinsniveau bei 26 Prozent zu liegen. Andrea Caroni (fdp, AR) lobte im Rahmen der Ständeratsdebatte in der Herbstsession 2019 zwar die Bereitschaft der Kommission, die «Steuerstrafe in der Säule 3b» abzuschaffen, betonte jedoch nochmals, dass eine Besteuerung der tatsächlichen Ertragsanteile durchaus möglich wäre. Aufgrund der langen Wartezeit begnüge er sich aber mit der vorliegenden Version, erklärte er. Finanzminister Maurer erklärte sich im Namen des Bundesrates bereit, die Motion in der vorliegenden Form umzusetzen, und der Ständerat stimmte der geänderten Motion stillschweigend zu.

Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b (Mo. 12.3814)

Im Juni 2017 schrieb der Ständerat die Motion Eder zur Ausweitung der Säule 3a für die Deckung von Pflegekosten ab. Der Bundesrat hatte die Abschreibung beantragt, da er das Anliegen mit der Veröffentlichung des Berichts „Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege“ als erfüllt erachtete.

Ausweitung der Säule 3a für die Deckung von Pflegekosten

Im Mai 2016 erschien der Bericht «Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege» in Erfüllung der Postulate Fehr (sp, ZH; Po. 12.3604), Eder (fdp, ZG; Po. 14.3912) und Lehmann (cvp, BS; Po. 14.4165). Er wird hier beschrieben.

Ausweitung der Säule 3a für die Deckung von Pflegekosten

Eine von Markus Lehmann (cvp, BS) eingereichte und von Fabio Regazzi (cvp, TI) übernommene Motion beabsichtigte, Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig zu machen. Bis zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 150‘000 sollten 100 Prozent der selbst bezahlten Prämien der KVG-Grundversicherung abzugsfähig sein, bei höheren steuerbaren Einkommen würde der Anteil reduziert, bis ab CHF 351‘000 noch 10 Prozent übernommen würden. Durch einen Basisselbstbehalt sollen die Ausfälle für den Bund „in einem verkraftbaren Bereich zu liegen kommen“. Als Begründung gab der Motionär an, dass es aufgrund der starken Prämienaufschläge zu einem Reallohnverlust komme, der vor allem den Mittelstand treffe.

Der Bundesrat entgegnete in seiner Stellungnahme sowie durch Finanzminister Maurer in der nationalrätlichen Debatte, dass Versicherungsprämien sowohl bei den kantonalen als auch bei den eidgenössischen Einkommenssteuern bis zu einem Maximalbetrag bereits abgezogen werden können. Grundsätzlich erachte der Bundesrat einen vollständigen Abzug der tatsächlichen Kosten insofern als möglich, als sie unvermeidliche Lebenshaltungskosten darstellen, denen niemand ausweichen könne. Vor diesem Hintergrund sei dann aber die Abstufung des Abzugs für Besserverdienende nicht zu rechtfertigen. Zudem müssten neben dem steuerbaren Einkommen verschiedene Kosten hinzugerechnet werden, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit korrekt einschätzen zu können. Schliesslich würde die Annahme der Motion zu beträchtlichen Mindereinnahmen führen. Folglich empfahl die Regierung, die „verkappte Reichtumssteuer”, wie es Bundesrat Maurer formulierte, abzulehnen. Der Nationalrat entschied sich anders und stimmte der Motion mit 129 zu 53 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) zu. Befürwortet wurde die Motion geschlossen von der SVP-, BDP- und CVP- sowie grösstenteils von der FDP-Fraktion, abgelehnt wurde sie von der SP-, der Grünen- und der GLP-Fraktion.

Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig machen (Mo. 15.4027)
Dossier: Abzug der Krankenkassenprämien von den direkten Bundessteuern (seit 2002)

Im Ständerat beantragte eine Mehrheit der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben, der parlamentarischen Initiative Fischer (glp, LU) für eine faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern keine Folge zu geben. Sie blieb damit bei ihrer Haltung aus der ersten Beratung. Eine Minderheit Levrat (sp, FR) setzte sich für Folge geben ein. Das Nein-Lager, das argumentierte, die neue Regelung könne sogar zu einem Abfluss von Steuergeldern ins Ausland führen, überwog in der kleinen Kammer: Sie lehnte den Vorstoss mit 24 zu 15 Stimmen ohne Enthaltung ab.

Faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern beim Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/Efta

In der Sommersession beriet der Nationalrat die parlamentarische Initiative Fischer (glp, LU) für eine faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern. Die vorberatende WAK empfahl mehrheitlich, der Initiative Folge zu geben, eine bürgerliche Minderheit Flückiger (svp, AG) plädierte für Ablehnung. Der Urheber des Vorstosses argumentierte, die Besteuerung der Freizügigkeitsleistungen in einem Kanton, in dem die versicherte Person möglicherweise nie gewohnt hat und zu dem sie keinen anderen Bezug hat, sei eine unfaire Facette des Steuerwettbewerbs. Das Steuerschlupfloch sei nicht etwa intendiert, sondern unerwünscht. Die Minderheitssprecherin erklärte, die Minderheit störe sich insbesondere ob des Geltungsbereichs der parlamentarischen Initiative. Dieser umfasse neben Kapitalleistungen auch Pensionen und Ruhegehälter, was ein Bericht des EFD bestätige. Das bisherige System sei effizient, habe sich bewährt und garantiere Rechtssicherheit. Dagegen bringe die durch den Vorstoss angestrebte Änderung administrativen Aufwand und Zusatzkosten. Der Rat folgte der Kommissionsmehrheit mit 104 zu 83 Stimmen ohne Enthaltungen.

Faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern beim Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/Efta

Im Feburar beriet die WAK des Ständerates eine parlamentarische Initiative Fischer (glp, LU) für eine faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern. Im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission gab sie ihr mit 8 zu 4 Stimmen keine Folge. Ausschlaggebend dabei war ein befürchteter Mehraufwand für die Steuerbehörden und ein Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone. Der Vorstoss wurde somit an das Plenum der grossen Kammer übergeben.

Faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern beim Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/Efta

Die Räte behandelten eine parlamentarische Initiative Fischer (glp, LU) zur Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern bei Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb des EU/Efta-Raumes. Gemäss aktueller Rechtslage sind Freizügigkeitsguthaben, die nach Wegzug der versicherten Person bezogen werden, am Ort des Geschäftssitzes der Vorsorgeeinrichtung der Quellenbesteuerung unterworfen. Daraus entsteht eine Missbrauchmöglichkeit: Versicherte können ihre Freizügigkeitsguthaben kurzfristig in einen steuergünstigen Kanton transferieren und so beträchtliche Steuerersparnisse erreichen. Aus diesem Grund verlangt der Vorstoss eine Änderung der Steuergesetzgebung. Neu soll die Quellensteuer am letzten in der Schweiz liegenden Wohnsitz der versicherten Person anfallen, um einen fairen interkantonalen Steuerwettbewerb zu gewährleisten. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats gab der parlamentarischen Initiative im Januar 2015 mit 14 zu 11 Stimmen Folge. Die Gegner argumentierten mit einem unverhältnismässigen Mehraufwand für die Steuerbehörden.

Faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern beim Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/Efta

Das herrschende Tiefzinsumfeld und die Einführung von Negativzinsen durch die Nationalbank wirkte sich im Jahr 2014 auch auf die dritte Säule der Altersvorsorge aus und sorgte für einen Renditeabfall. Als Reaktion senkten per Anfang 2015 verschiedene grosse Banken ihre Zinsen auf 3a-Vorsorgekonten von bereits tiefen Niveaus aus noch weiter, auf teils deutlich unter ein Prozent. Lebensversicherungen, welche bis zum Ende der Laufzeit einen festen Zinssatz anbieten, konnten unter diesen Umständen neue Kundinnen und Kunden gewinnen.

Renditeabfall in der 3. Säule

Der Ständerat überwies in der Wintersession 2014 ein Postulat Eder (fdp, ZG) zur Prüfung der Ausweitung der Säule 3a für die Deckung von Pflegekosten. Es handelt sich dabei um einen wieder aufgegriffenen Vorschlag des früheren Gesundheitsministers Couchepin. Angedacht ist ein 3-Säulen-Prinzip in der Krankenversicherung, wobei die 1. Säule durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung, die 2. Säule durch die freiwillige Zusatzversicherung und die 3. Säule durch die erweiterte Säule 3a gebildet würde. Letztere würde dem steuerbegünstigten freiwilligen Vorsorgesparen mit Zweckbindung dienen. Die Befürworter erhoffen sich durch den Vorschlag eine Stärkung der Eigenverantwortung und eine Entlastung der jüngeren Generation bei Krankenversicherung und Steuern.

Ausweitung der Säule 3a für die Deckung von Pflegekosten

Die Räte behandelten 2014 die Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“, die im Vorjahr zustande gekommen war. Erstrat war der Ständerat. Nachdem er den Entwurf zuerst an die Kommission zurückgewiesen hatte, um die Frage nach der Gültigkeit der Initiative – problematisch ist die vorgesehene rückwirkende Einführung der Steuer – und nach der Einheit der Materie zu klären, folgte die kleine Kammer in der Herbstsession schliesslich dem Bundesrat und empfahl die Initiative zur Ablehnung. Bezüglich der AHV hatte der Bundesrat in seiner Botschaft betont, Zusatzeinnahmen seien grundsätzlich sehr willkommen, angesichts der Nachteile der Initiative wolle man die Finanzierung jedoch im Rahmen der Strategie Altersvorsorge 2020 mit anderen Mitteln sicherstellen. Im Ratsplenum erläuterten die Befürworter der Initiative, man erwarte durch die Steuer Einnahmen von rund CHF 3 Mrd. jährlich, wovon zwei Drittel der AHV zugute kommen würden. Dieses Geld werde dringend benötigt, sei doch ab dem Jahr 2020 oder spätestens 2025 mit einer Unterdeckung zu rechnen. Dank den Zusatzeinnahmen könnte die im Rahmen der Strategie Altersvorsorge 2020 geplante Mehrwertsteuererhöhung auf einen Prozentpunkt statt zwei beschränkt und die AHV-Beiträge der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden könnten gesenkt statt erhöht werden, was die Wirtschaft ankurble. Eine Verwendung von Erbschaftssteuereinnahmen für die AHV sei zudem vernünftig, da sich heute viele Erben und Erbinnen zum Zeitpunkt der Erbschaft selbst bereits im Rentenalter befänden. Die Gegnerschaft ging mehrheitlich nicht auf die AHV-Thematik ein, jedoch wurde der Einwand geäussert, durch die zusätzliche Finanzierung würde das strukturelle Problem der AHV, die demographische Veränderung, nicht gelöst. Es werde also kein Beitrag zu einer nachhaltigen Reform geleistet, vielmehr beabsichtige das Initiativkomitee einen weiteren Ausbau der ersten Säule. In der Wintersession schloss sich der Nationalrat dem Beschluss des Ständerates an, womit die Initiative dem Volk zur Ablehnung empfohlen wird. Für eine ausführliche Betrachtung der Parlamentsdebatte und insbesondere der – im Zentrum stehenden – steuerlichen Aspekte, siehe hier. Für eine Beleuchtung der staatspolitischen Dimension (Rückwirkung, Einheit der Materie), siehe hier.

„Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“

Eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion bezweckt eine Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b. Dabei soll eine Überbesteuerung aufgehoben werden: Nach aktueller Rechtslage wird beim Rückkauf einer Rentenversicherung der Säule 3b pauschal ein Anteil von 40% als (Zins-)Ertrag angesehen und muss damit als Einkommen versteuert werden. Dieser Betrag entspreche im heutigen Zinsumfeld längst nicht mehr der Realität, so die Begründung zur Motion, vielmehr müsse somit das eingelegte Kapital doppelt versteuert werden. Auf diesen Missstand habe auch das Bundesgericht bereits hingewiesen. Mit der heutigen Technik sei es für die Versicherer im Gegensatz zu früher ein Leichtes, den Ertragsanteil und den Anteil der Kapitaleinlage an einer Rückzahlung auszuweisen. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen. Der erhöhte administrative Aufwand einer genauen Berechnung sei nicht sachgerecht, und nebst der kritisierten Über- sei mit der aktuellen Regelung durchaus auch eine Unterbesteuerung möglich, welche ebenfalls wegfallen würde, so die Begründung. Man sei aber bereit, die Höhe der Pauschale zu überprüfen. Der Nationalrat behandelte den Vorstoss in der Herbstsession. Er verzichtete auf eine Debatte und nahm die Motion mit 120 zu 63 Stimmen bei einer Enthaltung an. Die ablehnenden Stimmen kamen dabei von den linken Fraktionen und Teilen der CVP.

Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b (Mo. 12.3814)

Der Ständerat lehnte in der Frühjahrssession 2014 ohne Debatte eine Motion Markwalder (fdp, BE) zur Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen ab und folgte damit dem Antrag des Bundesrates. Der Nationalrat hatte dem Geschäft im Vorjahr noch deutlich zugestimmt.

Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen

Eine Motion Pezzatti (fdp, ZG) wollte mit einem Ausbau der Säule 3a die Eigenverantwortung in der Altersvorsorge stärken, indem die maximalen jährlichen Steuerfreibeträge für Einzahlungen in die gebundene Vorsorge deutlich erhöht werden sollten. Begründet wurde das Anliegen mit der schwierigen Situation der ersten und zweiten Säule. Zudem würde eine Stärkung der dritten Säule junge Familien beim Kauf eines Eigenheims unterstützen, ohne dabei Lücken in die berufliche Vorsorge zu reissen, so der Motionär. Der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus: Bereits heute nähme nur ein Drittel der Steuerpflichtigen überhaupt einen Abzug für Säule 3a-Beiträge vor, weniger als zehn Prozent seien in der Lage, den vollen Abzug geltend zu machen. Eine Erhöhung des Freibetrages käme damit ausschliesslich einkommensstarken Haushalten zugute. Zudem bemesse sich der Maximalabzug anhand des Mischindexes an der Lohn- und Preisentwicklung, und nicht zuletzt würde ein Aufstocken der Freibeträge jährliche Mindereinnahmen von CHF 240 Mio. für die Bundeskasse bedeuten. Der Nationalrat behandelte das Geschäft in der Frühjahrssession 2014 und nahm die Motion mit 94 zu 85 Stimmen ohne Enthaltungen gegen den Widerstand der links-grünen und grünliberalen Fraktionen an. In der Herbstsession gelangte der Vorstoss in den Ständerat, wo eine knappe Kommissionsmehrheit sich für seine Ablehnung aussprach. Eine Minderheit Keller-Sutter (fdp, SG) beantragte die Annahme. Die Minderheitssprecherin argumentierte, der Erfolg der Strategie Altersvorsorge 2020 sei noch ungewiss und eine erweiterte private Vorsorge daher notwendig. Weiter könnte eine Steuererleichterung die Erwerbsbeteiligung von Frauen als Zweitverdienerinnen fördern, da sie Schwelleneffekte abmindere. Ausschlaggebend sei jedoch die Absicht des Bundesrats, den Kapitalbezug aus der 2. Säule zwecks Erwerbs von Wohneigentum einzuschränken, weshalb dieses nur noch über die 3. Säule finanziert werden könne. Die kleine Kammer folgte schliesslich ihrer Kommissionsmehrheit mit 26 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen und verwarf die Motion.

Ausbau der Säule 3a

Der Nationalrat hatte 2013 eine Motion Reimann (svp, AG) zur Verlängerung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bis zur endgültigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit angenommen. In der Frühjahrssession 2014 folgte der Ständerat seiner geschlossen auftretenden Kommission und dem Bundesrat und lehnte das Anliegen ab, wobei sich die Argumentation auf drohende Steuerausfälle und den Wunsch einer einheitlichen Lösung im Rahmen der Altersvorsorge 2020 konzentrierte.

Verlängerung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bis zur endgültigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit

In der Wintersession 2013 nahm der Nationalrat ein Postulat Weibel (glp, ZH) an, gemäss dem der Bundesrat darlegen soll, welche Änderungen für eine Beibehaltung der Möglichkeit, ab einem Alter von 59 respektive 60 Jahren weiterhin Überträge von einer Säule-3a-Einrichtung auf eine andere Säule-3a-Einrichtung zu tätigen, nötig wären. Diese Überträge sollten gemäss der Arbeitsgruppe «Vorsorge» der schweizerischen Steuerbehörden zukünftig nicht mehr möglich sein, erklärte der Postulant. Er vermutete, dass die Steuerbehörden darauf bestünden, das «Vorsorgeguthaben sofort statt längstens in zehn Jahren zu besteuern», was er als kurzfristige Steuerpolitik kritisierte. Diskussionslos nahm der Nationalrat das Postulat an, nachdem es auch der Bundesrat zur Annahme empfohlen hatte.

Überträge von Geldern der Säule 3a auch nach dem Alter 59/60 ermöglichen

Im Dezember 2013 reichte Yvette Estermann (svp, LU) eine Motion für eine steuerfreie AHV ein. AHV-Renten sollten demnach auf Bundesebene vollständig steuerbefreit werden, wobei den Kantonen und Gemeinden eine Besteuerung weiterhin möglich bleiben sollte. Sie reiche damit die im Jahr 2010 vom Nationalrat abgelehnte Motion Kaufmann (svp, ZH; Mo. 08.3726) erneut ein, da sich die Situation der älteren Bevölkerung laufend verschlechtere. Statt immer mehr Geld dem Ausland zukommen zu lassen, solle man sich auf die eigenen Bürgerinnen und Bürger konzentrieren, erklärte sie. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung. Eine Steuerbefreiung der AHV-Renten sei nur korrekt, wenn man umgekehrt auch auf einen Steuerabzug der AHV-Beiträge verzichten würde, erklärte er. Zudem würden die AHV-Beziehenden dadurch gegenüber den übrigen Steuerzahlenden massiv begünstigt und damit das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verletzt. Schliesslich müssten auch die Mindereinnahmen von CHF 770 Mio. pro Jahr gegenfinanziert werden. Ende 2015 wurde die Motion unbehandelt abgeschrieben.

Für eine steuerfreie AHV

Eine Motion Markwalder (fdp, BE) verlangt die Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen mit der Begründung, das Parlament habe diese bereits vor 15 Jahren beschlossen, sie sei aber nie umgesetzt worden. Die Ungleichbehandlung der Nichterwerbstätigen gelte es insbesondere angesichts des steigenden finanziellen Drucks auf die Sozialwerke zu beseitigen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er verwies auf die Schwierigkeiten der Umsetzung der angesprochenen parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 1996, die eine Integration aller Personengruppen in das BVG forderte, womit zentrale Bestandteile des Gesetzes geändert werden müssten. Jedoch werde der Bundesrat in seinem Bericht zur zweiten Säule prüfen, wie die Möglichkeiten zur Weiterführung der steuerbegünstigten Vorsorge bei Erwerbsunterbruch ausgebaut werden können, denn ein vorübergehender Unterbruch entspreche eher den heutigen Lebensmodellen als ein dauerhafter Erwerbsverzicht. Der Nationalrat zeigte sich in der Herbstsession von dieser Argumentation nicht überzeugt und nahm die Motion mit 118 zu 59 Stimmen bei 10 Enthaltungen an. Die ständerätliche Behandlung des Vorstosses stand noch aus.

Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen

Der Nationalrat nahm ohne Debatte eine Motion Reimann (svp, AG) zur Verlängerung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bis zur endgültigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit an. Das Anliegen beauftragt den Bundesrat, auf dem Verordnungsweg die Grundlagen zu legen, damit Personen, die über das ordentliche AHV-Rentenalter hinaus erwerbstätig bleiben, bis zur tatsächlichen Aufgabe der Erwerbstätigkeit steuerbegünstigte Beiträge in die Säule 3a leisten und den Bezug von Altersleistungen der Säule bis dann herauszögern können. Heute ist dies bis ins Alter von 70 Jahren bei Männern und 69 Jahren bei Frauen möglich; eine Grenze, die die Motion aufheben möchte. Der Bundesrat beantragte mit Verweis auf die durch die Motion zu erwartenden Steuerausfälle, diese abzulehnen. Die grosse Kammer nahm sie jedoch mit 105 zu 74 Stimmen bei 8 Enthaltungen an, womit die Ratslinke, die GLP und die Hälfte der CVP von den restlichen bürgerlichen Parteien überstimmt wurden. Der Ständerat konnte sich im Berichtsjahr noch nicht zum Geschäft äussern.

Verlängerung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bis zur endgültigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion Müller (fdp, SG) zur Aushandlung eines Abkommens mit Liechtenstein angenommen, um eine Doppelbesteuerung in der Schweiz lebender AHV-Bezüger, die ihre Rente aus dem Fürstentum erhalten, zu verhindern. Im Berichtsjahr nahm auch der Ständerat die Vorlage an. Zuvor hatte die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben eine Ergänzung angebracht, wonach bei den Grenzgängern der Status quo erhalten bleiben und eine in Liechtenstein geplante Quellenbesteuerung der Schweizer Arbeitnehmenden verhindert werden solle.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein

Die CVP reichte im November ihre Initiative „Für Ehe und Familie – Gegen die Heiratsstrafe!“ ein. Die Initiative verlangt, die Benachteiligung der Ehe gegenüber anderen Lebensformen insbesondere bei den Steuern und Sozialversicherungen aufzuheben. Siehe dazu hier.

„Für Ehe und Familie – Gegen die Heiratsstrafe!“

Der Nationalrat überwies ohne Debatte eine Motion Müller (fdp, SG) zur Beratung an den Ständerat, welche den Bundesrat beauftragt, mit Liechtenstein ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen auszuhandeln. Damit soll die Situation der in der Schweiz lebenden AHV-Bezüger verbessert werden, welche ihre Rente aus dem Fürstentum erhalten. Seit Beginn des Berichtsjahres sind diese Renten in Liechtenstein der Quellensteuer unterstellt. Gleichzeitig müssen sie in der Schweiz weiterhin als Einkommen versteuert werden, was zur Doppelbelastung der betroffenen Rentnerinnen und Rentner führt.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein

Eine Motion Kaufmann (svp, ZH) forderte, dass die Alters- und Hinterbliebenenrente der AHV steuerlich vollständig befreit werden sollte. Einerseits würde diese, dem Willen der Motion entsprechend, aus der Liste der steuerbaren Einkünfte im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer gestrichen. Andererseits sollte es den Gemeinden und Kantonen freigestellt bleiben, diese Steuerbefreiung ebenfalls einzuführen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da eine solche Steuerfreiheit mit sehr hohen Mindereinnahmen verbunden wäre, die Solidarität unter den Generationen strapaziert würde und die Besteuerungsgrundsätze der Allgemeinheit und der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verletzt würden. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation und lehnte die Motion mit 112 zu 48 Stimmen ab.

Steuerbefreiung

Die grosse Kammer nahm ein Postulat ihrer WAK an, welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Über- und Unterbesteuerung der privaten Altersvorsorge vorzulegen. Insbesondere soll er aufzeigen, welche steuerlichen Effekte beim Bezug von Pensionskassen-Geldern oder Säule-3a-Geldern und anschliessender Umwandlung in eine Leibrente eintreten. Im Weiteren soll er die künftige steuerliche Behandlung von Schweizer Grenzgängern, die zwar in der Schweiz wohnen, aber im grenznahen Ausland besteuert werden, in Bezug auf die Säulen 3a und 3b aufzeigen.

steuerlichen Effekte