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Im Juni 2018 behandelte die WAK-SR die vom Nationalrat angenommene Motion der FDP-Fraktion zur Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b, nachdem sie Anfang 2015 beschlossen hatte, die Beratung des Vorstosses zu sistieren, bis der Bundesrat eine Anpassung der Höhe der Pauschale für die Besteuerung von Leistungen aus Leibrentenversicherungen geprüft hatte. Die Mehrheit der Kommission (9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) stimmte mit der einreichenden Fraktion überein, dass ein Anteil von 40 Prozent als Zinsertrag im heutigen Zinsumfeld zu hoch sei. Gleichzeitig lehnte sie aber eine effektive Berechnung der Kapitalrückzahlungs- und der Ertragskomponente, wie in der Motion vorgeschlagen, aufgrund des zu grossen administrativen Aufwandes ab. Aus diesem Grund beantragte sie eine Änderung der Motion, damit die Pauschale flexibilisiert und an die Anlagebedingungen angepasst werden kann. Damit käme die Besteuerungsquote mit dem heutigen Zinsniveau bei 26 Prozent zu liegen. Andrea Caroni (fdp, AR) lobte im Rahmen der Ständeratsdebatte in der Herbstsession 2019 zwar die Bereitschaft der Kommission, die «Steuerstrafe in der Säule 3b» abzuschaffen, betonte jedoch nochmals, dass eine Besteuerung der tatsächlichen Ertragsanteile durchaus möglich wäre. Aufgrund der langen Wartezeit begnüge er sich aber mit der vorliegenden Version, erklärte er. Finanzminister Maurer erklärte sich im Namen des Bundesrates bereit, die Motion in der vorliegenden Form umzusetzen, und der Ständerat stimmte der geänderten Motion stillschweigend zu.

Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b (Mo. 12.3814)

Im März 2017 reichte der Kantonsrat von St. Gallen eine Standesinitiative ein, die zum Ziel hatte, die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen, ausdrücklich genannt wurden die Pensionskassen, der AHV-Ausgleichsfonds sowie die (Freizügigkeits-)Stiftungen der zweiten und dritten Säule, von den Negativzinsen auszunehmen. Aufgrund des Tiefzinsumfeldes sei es für die Vorsorgeeinrichtungen schwierig, Renditen zu erwirtschaften, erklärte der St. Galler Kantonsrat. Zudem würden bei einer Aufkapitalisierung öffentlicher Pensionskassen – wie sie der Kanton St. Gallen plane – noch mehr Negativzinsen anfallen. Im Mai 2018 entschied die WAK-SR einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben, da die Geldpolitik in der Verantwortung der Nationalbank liege. Damit die Negativzinsen im Stande seien, den Druck auf den Schweizer Franken zu reduzieren, dürfe es nur so wenige Ausnahmen wie möglich geben, argumentierte die Kommission. Zudem stelle das weltweite Tiefzinsumfeld eine grössere Herausforderung für die Vorsorgeeinrichtungen dar als die Negativzinsen.
Im Mai 2018 behandelte der Ständerat die Vorlage; Paul Rechsteiner (sp, SG) hatte einen Antrag auf Folge geben gestellt. Pirmin Bischof (cvp, SO) erklärte als Kommissionspräsident, dass die WAK-SR die Vorlage ausführlich behandelt habe. Man habe einen Bericht zur Geldpolitik aus dem Dezember 2016 sowie die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Kuprecht (Mo. 15.3160) in Betracht gezogen und sei überzeugt, dass ausschliesslich die SNB für die Geldpolitik verantwortlich sei und sie diese folglich unabhängig gestalten können müsse. Wie bereits die WAK-SR erklärt hatte, seien zudem die Anlagen kaum von den Negativzinsen betroffen. Hingegen fürchte man den präjudiziellen Charakter einer solchen Entscheidung: Andere Institutionen, zum Beispiel Lebensversicherungen, könnten ebenfalls eine Ausnahme von den Negativzinsen verlangen. Schliesslich seien die zentrale Bundesverwaltung sowie die Compenswiss, also der AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds, bereits von den Negativzinsen ausgenommen.
Paul Rechsteiner bedauerte, dass sich die WAK-SR nicht ausführlicher mit der Standesinitiative beschäftigt habe, denn eine Ausnahme der Vorsorgeeinrichtungen würde den Wechselkurs nicht beeinflussen und somit dem Zweck der Negativzinsen, die Anlagen auf dem Schweizer Markt weniger attraktiv zu machen, nicht zuwiderlaufen. Die übrigen Redner zeigten ein gewisses Verständnis für die Standesinitiative des Kantons St. Gallen und anerkannten das angesprochene Problem. Während aber Alex Kuprecht (svp, SZ) um Annahme des Vorstosses bat, sahen Martin Schmid (fdp, GR) und Hannes Germann (svp, SH) die Lösung des Problems woanders: Schuld seien die Negativzinsen – Germann sprach von einer «schleichenden Enteignung des Volkes» –, man solle daher keine weiteren Ausnahmen machen, stattdessen solle die SNB die Negativzinsen so schnell wie möglich abschaffen. Schliesslich sprach sich der Ständerat mit 32 zu 6 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gegen Folge geben aus.

Befreiung der Altersvorsorgegelder in der Schweiz von den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank

Im Juni 2017 schrieb der Ständerat die Motion Eder zur Ausweitung der Säule 3a für die Deckung von Pflegekosten ab. Der Bundesrat hatte die Abschreibung beantragt, da er das Anliegen mit der Veröffentlichung des Berichts „Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege“ als erfüllt erachtete.

Ausweitung der Säule 3a für die Deckung von Pflegekosten

Im Mai 2016 erschien der Bericht «Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege» in Erfüllung der Postulate Fehr (sp, ZH; Po. 12.3604), Eder (fdp, ZG; Po. 14.3912) und Lehmann (cvp, BS; Po. 14.4165). Er wird hier beschrieben.

Ausweitung der Säule 3a für die Deckung von Pflegekosten

Das herrschende Tiefzinsumfeld und die Einführung von Negativzinsen durch die Nationalbank wirkte sich im Jahr 2014 auch auf die dritte Säule der Altersvorsorge aus und sorgte für einen Renditeabfall. Als Reaktion senkten per Anfang 2015 verschiedene grosse Banken ihre Zinsen auf 3a-Vorsorgekonten von bereits tiefen Niveaus aus noch weiter, auf teils deutlich unter ein Prozent. Lebensversicherungen, welche bis zum Ende der Laufzeit einen festen Zinssatz anbieten, konnten unter diesen Umständen neue Kundinnen und Kunden gewinnen.

Renditeabfall in der 3. Säule

Der Ständerat überwies in der Wintersession 2014 ein Postulat Eder (fdp, ZG) zur Prüfung der Ausweitung der Säule 3a für die Deckung von Pflegekosten. Es handelt sich dabei um einen wieder aufgegriffenen Vorschlag des früheren Gesundheitsministers Couchepin. Angedacht ist ein 3-Säulen-Prinzip in der Krankenversicherung, wobei die 1. Säule durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung, die 2. Säule durch die freiwillige Zusatzversicherung und die 3. Säule durch die erweiterte Säule 3a gebildet würde. Letztere würde dem steuerbegünstigten freiwilligen Vorsorgesparen mit Zweckbindung dienen. Die Befürworter erhoffen sich durch den Vorschlag eine Stärkung der Eigenverantwortung und eine Entlastung der jüngeren Generation bei Krankenversicherung und Steuern.

Ausweitung der Säule 3a für die Deckung von Pflegekosten

Eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion bezweckt eine Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b. Dabei soll eine Überbesteuerung aufgehoben werden: Nach aktueller Rechtslage wird beim Rückkauf einer Rentenversicherung der Säule 3b pauschal ein Anteil von 40% als (Zins-)Ertrag angesehen und muss damit als Einkommen versteuert werden. Dieser Betrag entspreche im heutigen Zinsumfeld längst nicht mehr der Realität, so die Begründung zur Motion, vielmehr müsse somit das eingelegte Kapital doppelt versteuert werden. Auf diesen Missstand habe auch das Bundesgericht bereits hingewiesen. Mit der heutigen Technik sei es für die Versicherer im Gegensatz zu früher ein Leichtes, den Ertragsanteil und den Anteil der Kapitaleinlage an einer Rückzahlung auszuweisen. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen. Der erhöhte administrative Aufwand einer genauen Berechnung sei nicht sachgerecht, und nebst der kritisierten Über- sei mit der aktuellen Regelung durchaus auch eine Unterbesteuerung möglich, welche ebenfalls wegfallen würde, so die Begründung. Man sei aber bereit, die Höhe der Pauschale zu überprüfen. Der Nationalrat behandelte den Vorstoss in der Herbstsession. Er verzichtete auf eine Debatte und nahm die Motion mit 120 zu 63 Stimmen bei einer Enthaltung an. Die ablehnenden Stimmen kamen dabei von den linken Fraktionen und Teilen der CVP.

Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b (Mo. 12.3814)

Der Ständerat lehnte in der Frühjahrssession 2014 ohne Debatte eine Motion Markwalder (fdp, BE) zur Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen ab und folgte damit dem Antrag des Bundesrates. Der Nationalrat hatte dem Geschäft im Vorjahr noch deutlich zugestimmt.

Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen

Eine Motion Pezzatti (fdp, ZG) wollte mit einem Ausbau der Säule 3a die Eigenverantwortung in der Altersvorsorge stärken, indem die maximalen jährlichen Steuerfreibeträge für Einzahlungen in die gebundene Vorsorge deutlich erhöht werden sollten. Begründet wurde das Anliegen mit der schwierigen Situation der ersten und zweiten Säule. Zudem würde eine Stärkung der dritten Säule junge Familien beim Kauf eines Eigenheims unterstützen, ohne dabei Lücken in die berufliche Vorsorge zu reissen, so der Motionär. Der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus: Bereits heute nähme nur ein Drittel der Steuerpflichtigen überhaupt einen Abzug für Säule 3a-Beiträge vor, weniger als zehn Prozent seien in der Lage, den vollen Abzug geltend zu machen. Eine Erhöhung des Freibetrages käme damit ausschliesslich einkommensstarken Haushalten zugute. Zudem bemesse sich der Maximalabzug anhand des Mischindexes an der Lohn- und Preisentwicklung, und nicht zuletzt würde ein Aufstocken der Freibeträge jährliche Mindereinnahmen von CHF 240 Mio. für die Bundeskasse bedeuten. Der Nationalrat behandelte das Geschäft in der Frühjahrssession 2014 und nahm die Motion mit 94 zu 85 Stimmen ohne Enthaltungen gegen den Widerstand der links-grünen und grünliberalen Fraktionen an. In der Herbstsession gelangte der Vorstoss in den Ständerat, wo eine knappe Kommissionsmehrheit sich für seine Ablehnung aussprach. Eine Minderheit Keller-Sutter (fdp, SG) beantragte die Annahme. Die Minderheitssprecherin argumentierte, der Erfolg der Strategie Altersvorsorge 2020 sei noch ungewiss und eine erweiterte private Vorsorge daher notwendig. Weiter könnte eine Steuererleichterung die Erwerbsbeteiligung von Frauen als Zweitverdienerinnen fördern, da sie Schwelleneffekte abmindere. Ausschlaggebend sei jedoch die Absicht des Bundesrats, den Kapitalbezug aus der 2. Säule zwecks Erwerbs von Wohneigentum einzuschränken, weshalb dieses nur noch über die 3. Säule finanziert werden könne. Die kleine Kammer folgte schliesslich ihrer Kommissionsmehrheit mit 26 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen und verwarf die Motion.

Ausbau der Säule 3a

Der Nationalrat hatte 2013 eine Motion Reimann (svp, AG) zur Verlängerung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bis zur endgültigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit angenommen. In der Frühjahrssession 2014 folgte der Ständerat seiner geschlossen auftretenden Kommission und dem Bundesrat und lehnte das Anliegen ab, wobei sich die Argumentation auf drohende Steuerausfälle und den Wunsch einer einheitlichen Lösung im Rahmen der Altersvorsorge 2020 konzentrierte.

Verlängerung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bis zur endgültigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit

In der Wintersession 2013 nahm der Nationalrat ein Postulat Weibel (glp, ZH) an, gemäss dem der Bundesrat darlegen soll, welche Änderungen für eine Beibehaltung der Möglichkeit, ab einem Alter von 59 respektive 60 Jahren weiterhin Überträge von einer Säule-3a-Einrichtung auf eine andere Säule-3a-Einrichtung zu tätigen, nötig wären. Diese Überträge sollten gemäss der Arbeitsgruppe «Vorsorge» der schweizerischen Steuerbehörden zukünftig nicht mehr möglich sein, erklärte der Postulant. Er vermutete, dass die Steuerbehörden darauf bestünden, das «Vorsorgeguthaben sofort statt längstens in zehn Jahren zu besteuern», was er als kurzfristige Steuerpolitik kritisierte. Diskussionslos nahm der Nationalrat das Postulat an, nachdem es auch der Bundesrat zur Annahme empfohlen hatte.

Überträge von Geldern der Säule 3a auch nach dem Alter 59/60 ermöglichen

Eine Motion Markwalder (fdp, BE) verlangt die Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen mit der Begründung, das Parlament habe diese bereits vor 15 Jahren beschlossen, sie sei aber nie umgesetzt worden. Die Ungleichbehandlung der Nichterwerbstätigen gelte es insbesondere angesichts des steigenden finanziellen Drucks auf die Sozialwerke zu beseitigen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er verwies auf die Schwierigkeiten der Umsetzung der angesprochenen parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 1996, die eine Integration aller Personengruppen in das BVG forderte, womit zentrale Bestandteile des Gesetzes geändert werden müssten. Jedoch werde der Bundesrat in seinem Bericht zur zweiten Säule prüfen, wie die Möglichkeiten zur Weiterführung der steuerbegünstigten Vorsorge bei Erwerbsunterbruch ausgebaut werden können, denn ein vorübergehender Unterbruch entspreche eher den heutigen Lebensmodellen als ein dauerhafter Erwerbsverzicht. Der Nationalrat zeigte sich in der Herbstsession von dieser Argumentation nicht überzeugt und nahm die Motion mit 118 zu 59 Stimmen bei 10 Enthaltungen an. Die ständerätliche Behandlung des Vorstosses stand noch aus.

Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen

Der Nationalrat nahm ohne Debatte eine Motion Reimann (svp, AG) zur Verlängerung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bis zur endgültigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit an. Das Anliegen beauftragt den Bundesrat, auf dem Verordnungsweg die Grundlagen zu legen, damit Personen, die über das ordentliche AHV-Rentenalter hinaus erwerbstätig bleiben, bis zur tatsächlichen Aufgabe der Erwerbstätigkeit steuerbegünstigte Beiträge in die Säule 3a leisten und den Bezug von Altersleistungen der Säule bis dann herauszögern können. Heute ist dies bis ins Alter von 70 Jahren bei Männern und 69 Jahren bei Frauen möglich; eine Grenze, die die Motion aufheben möchte. Der Bundesrat beantragte mit Verweis auf die durch die Motion zu erwartenden Steuerausfälle, diese abzulehnen. Die grosse Kammer nahm sie jedoch mit 105 zu 74 Stimmen bei 8 Enthaltungen an, womit die Ratslinke, die GLP und die Hälfte der CVP von den restlichen bürgerlichen Parteien überstimmt wurden. Der Ständerat konnte sich im Berichtsjahr noch nicht zum Geschäft äussern.

Verlängerung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bis zur endgültigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Die grosse Kammer nahm ein Postulat ihrer WAK an, welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Über- und Unterbesteuerung der privaten Altersvorsorge vorzulegen. Insbesondere soll er aufzeigen, welche steuerlichen Effekte beim Bezug von Pensionskassen-Geldern oder Säule-3a-Geldern und anschliessender Umwandlung in eine Leibrente eintreten. Im Weiteren soll er die künftige steuerliche Behandlung von Schweizer Grenzgängern, die zwar in der Schweiz wohnen, aber im grenznahen Ausland besteuert werden, in Bezug auf die Säulen 3a und 3b aufzeigen.

steuerlichen Effekte

Die SGK-N reichte eine parlamentarische Initiative ein mit dem Ziel, das Schlussalter für die Vorsorge in der Säule 3a auf 70 Jahre anzuheben, sofern die Person erwerbstätig ist. Momentan beträgt die Alterslimite 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen. Zu diesem Zeitpunkt muss das Kapital bezogen werden und ist keine weitere Äufnung mehr möglich. Mit der Gesetzesänderung soll der Verbleib älterer Personen im Erwerbsleben gefördert werden. Die Schwesterkommission des Ständerates signalisierte Zustimmung zur Ausarbeitung eines Entwurfs.

Säule 3a

Da die BVG-Revision später in Angriff genommen wurde als eigentlich geplant, ergaben sich insofern Koordinationsprobleme mit der in der 10. AHV-Revision vorgenommenen schrittweisen Erhöhung des Rentenalters der Frauen, als ab dem 1. Januar deren AHV-Rentenalter auf 63 Jahre angehoben wurde, die Rentenbildung in der 2. Säule aber mit dem 62. Geburtstag aufhörte. Um die Altersrente der Frauen nicht zu schmälern, nahmen beide Kammern in der Frühjahrssession eine parlamentarische Initiative der SGK des Ständerates für eine dringliche Gesetzesänderung an, die es den Frauen ermöglicht, sich in ihrem 63. Altersjahr weiterhin betrieblich nach BVG zu versichern. Für die Säule 3a wurde die Harmonisierung durch eine Anpassung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen vorgenommen.

Koordinationsprobleme mit der in der 10. AHV-Revision

Ende Oktober reichte die SVP ihre Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds“ mit 125'372 gültigen Unterschriften ein. Die Initiative verlangt, dass die Erträge aus den 1'300 Tonnen Gold, welche die Nationalbank für ihre Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigt, der AHV zugute kommen. Laut SVP stünden bei der Annahme der Initiative der AHV Goldreserven von rund CHF 20 Mrd. zur Verfügung; daraus liesse sich ein jährlicher Erlös von CHF 1,5 bis 2 Mrd. erzielen. Der Bundesrat möchte 500 Tonnen Gold für die Solidaritätsstiftung reservieren und die restlichen 800 Tonnen vorerst alternativ für den Schuldenabbau oder für eine Bildungsinitiative einsetzen. Später sollen seiner Auffassung nach mit den Erträgen Härten aus der 11. AHV-Revision abgefedert werden.

Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds“ (BRG 01.020)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Eine Motion Spielmann (pda, GE), die für die Weiterführung der Säule 3a nach Erreichen des Pensionsalters steuerliche Erleichterungen verlangte wie sie für den Leistungsaufschub bei Freizügigkeitseinrichtungen der beruflichen Vorsorge zugelassen sind, wurde auf Antrag des Bundesrates lediglich als Postulat überwiesen.

Motion Säule 3a steuerliche Erleichterungen

Die Pro Familia Schweiz, der Dachverband der schweizerischen Familienorganisationen, stellte das heutige Konzept der Sozialversicherungen radikal in Frage und postulierte ein Modell, das sich nicht nur auf die Erwerbsarbeit abstützt, sondern auch die unbezahlte Arbeit in Familie und Öffentlichkeit einbezieht.

Konzept der Sozialversicherungen

Bei den Gesprächen am Runden Tisch wurde beschlossen, die im Vorjahr vom Nationalrat genehmigte parlamentarischen Initiative Nabholz (fdp, ZH) für eine Öffnung der Säule 3a für Nichtberufstätige wegen ihrer finanziellen Konsequenzen unter ein Moratorium zu stellen. Die Frist für ihre Behandlung wurde um zwei Jahre verlängert. Der neuerliche Versuch der Linken, das Anliegen durch Abschreiben des Vorstosses zu erledigen, unterlag mit 95 zu 53 Stimmen.

Parlamentarische Initiative: Säule 3a auch für Nichtberufstätige
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Mit 109 zu 60 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Nabholz (fdp, ZH) Folge, welche eine Öffnung der Dritten Säule für bestimmte Kategorien Nichterwerbstätiger verlangt. Konkret davon betroffen werden insbesondere Hausfrauen sein, die ohne Entlöhnung Erziehungs- und Betreuungsaufgaben wahrnehmen, sowie Arbeitslose und Invalide. Sie sollen inskünftig ebenfalls den Steuerabzug für ihre in der individuellen Selbstvorsorge angelegten Mittel geltend machen können. Eine linke Kommissionsminderheit monierte vergebens, hier handle es sich in erster Linie um ein verkapptes Steuergeschenk an wohlhabende Kreise, da nur sie über die dafür notwendigen zusätzlichen Mittel verfügten, währenddem Arbeitslose und nichterwerbstätige Invalide nur in den seltensten Fällen ein Einkommen erzielten, welches dieses Sparpotential erlaube.

Parlamentarische Initiative: Säule 3a auch für Nichtberufstätige
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Auf den 1. Januar setzte der Bundesrat eine Verordnungsänderung in Kraft, welche es ermöglicht, bei einer Scheidung auch die Ansprüche aus der Säule 3a güterrechtlich aufzuteilen. Die Abtretung unter Ehegatten soll neu immer dann möglich sein, wenn der Güterstand anders als durch Tod aufgelöst wird. Allerdings muss auch bei der Abtretung der Vorsorgezweck der Kapitalien erhalten bleiben. Das heisst, dass der zugesprochene Betrag auf eine Einrichtung der Säule 3a oder auf eine Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule überwiesen werden muss.

Verordnungsänderung in Kraft Scheidung Ansprüche aus der Säule 3a güterrechtlich aufzuteilen

Gegen den Willen einer rot-grünen Minderheit, welche argwöhnte, hier gehe es um ein verkapptes Steuergeschenk an die Vermögenden, beschloss die sozialpolitische Kommission des Nationalrates, einer parlamentarischen Initiative Nabholz (fdp, ZH) Folge zu geben, welche beantragt, die steuerlich privilegierte Säule 3a sei auch für Nichtberufstätige zu öffnen. Nabholz hatte dabei vor allem die Frauen im Visier, welche zugunsten von Erziehungs- und Betreuungsarbeiten auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, aber auch Arbeitslose und Invalide. Eine analoge Empfehlung der Rechtskommission des Ständerates wurde diskussionslos verabschiedet (96.3368).

Parlamentarische Initiative: Säule 3a auch für Nichtberufstätige
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Ende Jahr publizierten 19 hochkarätige Wirtschaftsfachleute um den ehemaligen Diplomaten und ABB-Kopräsidenten David de Pury ein "Weissbuch", in welchem sie nicht nur eine weitestgehende Deregulierung im Wirtschaftsgeschehen, sondern auch eine völlige Neukonzeption der sozialen Sicherheit postulierten. Deren Leistungen sollten nur noch nach streng gehandhabten Bedürfnisklauseln ausgerichtet werden. Insbesondere plädierten sie für eine Aufhebung der beruflichen Vorsorge und für eine AHV, die lediglich das Existenzminimum sichern würde. Die Beibehaltung des bisherigen Lebensstandards im Alter - nach heutiger Auffassung in erster Linie Aufgabe der 2. Säule - sollte hingegen rein der privaten Vorsorge, d.h. allein den Arbeitnehmern überlassen bleiben. Privatisieren wollten die Unternehmer auch die Arbeitslosenversicherung, obgleich die Privatversicherer angesichts der nicht kalkulierbaren Risiken bereits vor Jahren diese Idee abgelehnt hatten.

Publikation "Weissbuch"

Eine wissenschaftliche Überprüfung der Drei-Säulen-Konzeption der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, welche der Bundesrat 1990 bei fünf Experten in Auftrag gegeben hatte, führte zu einer grundsätzlichen Bejahung dieses Prinzips. Die drei Säulen (AHV/IV, BVG und Selbstvorsorge) wurden hingegen unterschiedlich gewichtet. Insbesondere wichen die Vorschläge zum optimalen Finanzierungssystem voneinander ab. Das EDI will nun die Gutachten vertieft auswerten und dem Bundesrat bis im Sommer 1992 einen Bericht zur Drei-Säulen-Konzeption mit Vorschlägen über die Grundsätze der künftigen Gesetzgebung unterbreiten.

Drei-Säulen-Bericht/IDA FiSo