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Im Juni 2018 behandelte die WAK-SR die vom Nationalrat angenommene Motion der FDP-Fraktion zur Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b, nachdem sie Anfang 2015 beschlossen hatte, die Beratung des Vorstosses zu sistieren, bis der Bundesrat eine Anpassung der Höhe der Pauschale für die Besteuerung von Leistungen aus Leibrentenversicherungen geprüft hatte. Die Mehrheit der Kommission (9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) stimmte mit der einreichenden Fraktion überein, dass ein Anteil von 40 Prozent als Zinsertrag im heutigen Zinsumfeld zu hoch sei. Gleichzeitig lehnte sie aber eine effektive Berechnung der Kapitalrückzahlungs- und der Ertragskomponente, wie in der Motion vorgeschlagen, aufgrund des zu grossen administrativen Aufwandes ab. Aus diesem Grund beantragte sie eine Änderung der Motion, damit die Pauschale flexibilisiert und an die Anlagebedingungen angepasst werden kann. Damit käme die Besteuerungsquote mit dem heutigen Zinsniveau bei 26 Prozent zu liegen. Andrea Caroni (fdp, AR) lobte im Rahmen der Ständeratsdebatte in der Herbstsession 2019 zwar die Bereitschaft der Kommission, die «Steuerstrafe in der Säule 3b» abzuschaffen, betonte jedoch nochmals, dass eine Besteuerung der tatsächlichen Ertragsanteile durchaus möglich wäre. Aufgrund der langen Wartezeit begnüge er sich aber mit der vorliegenden Version, erklärte er. Finanzminister Maurer erklärte sich im Namen des Bundesrates bereit, die Motion in der vorliegenden Form umzusetzen, und der Ständerat stimmte der geänderten Motion stillschweigend zu.

Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b (Mo. 12.3814)

Im Juni 2017 schrieb der Ständerat die Motion Eder zur Ausweitung der Säule 3a für die Deckung von Pflegekosten ab. Der Bundesrat hatte die Abschreibung beantragt, da er das Anliegen mit der Veröffentlichung des Berichts „Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege“ als erfüllt erachtete.

Ausweitung der Säule 3a für die Deckung von Pflegekosten

Im Mai 2016 erschien der Bericht «Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege» in Erfüllung der Postulate Fehr (sp, ZH; Po. 12.3604), Eder (fdp, ZG; Po. 14.3912) und Lehmann (cvp, BS; Po. 14.4165). Er wird hier beschrieben.

Ausweitung der Säule 3a für die Deckung von Pflegekosten

Angesichts der steigenden Lebenserwartung, welche die AHV und die Pensionskassen belastet, und der tieferen Renditen der beruflichen Vorsorge, war die Bedeutung der privaten Altersvorsorge in den vergangenen Jahren angestiegen. Dem steht jedoch eine geringe Nutzung der dritten Säule gegenüber. Eine im März 2016 veröffentlichte Studie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW), für die rund 1000 Personen in der Deutschschweiz befragt worden waren, zeigte, dass lediglich knapp 60% der Bürgerinnen und Bürger sich aktiv um ihre Säule 3a kümmern. Gemäss Aussage der UBS besitzen gar lediglich die Häfte der Personen im Erwerbsalter ein Konto der Säule 3a, und nur ein Drittel bezahlt den jährlichen Maximalbetrag ein. Der Hauptgrund dafür sei gemäss der ZHAW-Studie das Fehlen entsprechender Mittel. Dazu kommt der Wunsch nach Flexibilität – Gelder in der Säule 3a sind gebunden. Für manche der Befragten erschien die eigene Pensionierung auch schlicht noch zu weit weg. Das Bewusstsein für das Risiko von Altersarmut sei zu wenig ausgeprägt, so die Forschenden. Eine im Juni publizierte Studie der GfK im Auftrag von Moneypark, für die ebenfalls rund 1000 repräsentativ ausgewählte Personen (Deutsch- und Westschweiz) befragt worden waren, zeigte zudem eine Geschlechterlücke in der privaten Altersvorsorge: Rund zwei Drittel der Männer, aber lediglich 56% der Frauen verfügen demgemäss über eine eigene dritte Säule. Eine Vorsorgelücke drohe bei Frauen, Menschen mit tiefem Einkommen und bei tieferen Bildungsschichten. Als häufigster Grund für das Fehlen einer privaten Altersvorsorge wurde hier fehlendes Wissen darüber genannt, sowie der Umstand, die eigene Immobilie diene als Altersvorsorge.

Geringe Nutzung der dritten Säule

Das herrschende Tiefzinsumfeld und die Einführung von Negativzinsen durch die Nationalbank wirkte sich im Jahr 2014 auch auf die dritte Säule der Altersvorsorge aus und sorgte für einen Renditeabfall. Als Reaktion senkten per Anfang 2015 verschiedene grosse Banken ihre Zinsen auf 3a-Vorsorgekonten von bereits tiefen Niveaus aus noch weiter, auf teils deutlich unter ein Prozent. Lebensversicherungen, welche bis zum Ende der Laufzeit einen festen Zinssatz anbieten, konnten unter diesen Umständen neue Kundinnen und Kunden gewinnen.

Renditeabfall in der 3. Säule

Im Jahr 2014 lag die durchschnittliche Netto-Vermögensrendite in der beruflichen Vorsorge bei 6,8% – 0,6 Prozentpunkte über dem Wert des Vorjahres. Dabei zeigte sich, wie auch schon in den Vorjahren, ein deutliches Renditegefälle zwischen kleineren und grösseren Pensionskassen, zugunsten letzterer. Per Ende Jahr wiesen die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und die öffentlich-rechtlichen ohne Staatsgarantie einen Deckungsgrad von im Schnitt 113,5% auf, auch hier hatte sich gegenüber dem Jahr 2013 eine Steigerung ergeben, und zwar um 2,7 Prozentpunkte. Die Anzahl der sich in Unterdeckung befindenden Einrichtungen war von 13% auf noch 10% gesunken. Bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie war der Deckungsgrad von im Schnitt 80,4% Ende 2013 auf 86,1% Ende 2014 angestiegen.

Das positive Ergebnis darf nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass das Jahr 2014 für die Pensionskassen weiterhin durch das andauernde Tiefzinsumfeld geprägt war, welches im Dezember 2014 in der Einführung von Negativzinsen auf bei der Nationalbank gehaltene Guthaben gipfelte. Bei weiter anhaltenden Tiefzinsen könnten die Deckungsgrade in den nächsten Jahren erneut sinken. Um Renditen in ausreichender Höhe erwirtschaften zu können, sehen sich die Vorsorgeeinrichtungen zunehmend gezwungen, von den kaum mehr verzinsten Obligationen auf Aktien umzusteigen, womit ihr Anlagerisiko ansteigt. Alternativ müssten die Beiträge erhöht oder Leistungskürzungen vorgenommen werden, so die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV). Auch die anhaltende Frankenstärke blieb eine Herausforderung für die Pensionskassen. Erneut wies die Kommission auf das Problem des seit längerer Zeit zu hohen Umwandlungssatzes hin, welcher angesichts der demographischen Alterung nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Anpassungen seien daher im Zuge der Reform der Altersvorsorge unumgänglich.

Die Anzahl der Rentenbezügerinnen und -bezüger in der zweiten Säule, welche im Jahr 2011 erstmals eine Million überschritten hatte, betrug im Jahr 2014 1,074 Millionen, ein Anstieg um rund 21'000 Personen gegenüber dem Vorjahr. Zwei Drittel der Begünstigten bezogen eine Altersrente, der restliche Drittel eine Witwen- bzw. Witwerrente, Invalidenrende oder Waisen- und Kinderrente.

In der gebundenen Selbstvorsorge der dritten Säule hatten die Guthaben bei Banken und Versicherungen im Jahr 2014 weiterhin zugenommen und beliefen sich nun auf rund CHF 94 Mrd.

Jahresergebnis 2014 der beruflichen Vorsorge
Dossier: Jahresergebnisse der beruflichen Vorsorge

Der Ständerat überwies in der Wintersession 2014 ein Postulat Eder (fdp, ZG) zur Prüfung der Ausweitung der Säule 3a für die Deckung von Pflegekosten. Es handelt sich dabei um einen wieder aufgegriffenen Vorschlag des früheren Gesundheitsministers Couchepin. Angedacht ist ein 3-Säulen-Prinzip in der Krankenversicherung, wobei die 1. Säule durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung, die 2. Säule durch die freiwillige Zusatzversicherung und die 3. Säule durch die erweiterte Säule 3a gebildet würde. Letztere würde dem steuerbegünstigten freiwilligen Vorsorgesparen mit Zweckbindung dienen. Die Befürworter erhoffen sich durch den Vorschlag eine Stärkung der Eigenverantwortung und eine Entlastung der jüngeren Generation bei Krankenversicherung und Steuern.

Ausweitung der Säule 3a für die Deckung von Pflegekosten

Eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion bezweckt eine Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b. Dabei soll eine Überbesteuerung aufgehoben werden: Nach aktueller Rechtslage wird beim Rückkauf einer Rentenversicherung der Säule 3b pauschal ein Anteil von 40% als (Zins-)Ertrag angesehen und muss damit als Einkommen versteuert werden. Dieser Betrag entspreche im heutigen Zinsumfeld längst nicht mehr der Realität, so die Begründung zur Motion, vielmehr müsse somit das eingelegte Kapital doppelt versteuert werden. Auf diesen Missstand habe auch das Bundesgericht bereits hingewiesen. Mit der heutigen Technik sei es für die Versicherer im Gegensatz zu früher ein Leichtes, den Ertragsanteil und den Anteil der Kapitaleinlage an einer Rückzahlung auszuweisen. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen. Der erhöhte administrative Aufwand einer genauen Berechnung sei nicht sachgerecht, und nebst der kritisierten Über- sei mit der aktuellen Regelung durchaus auch eine Unterbesteuerung möglich, welche ebenfalls wegfallen würde, so die Begründung. Man sei aber bereit, die Höhe der Pauschale zu überprüfen. Der Nationalrat behandelte den Vorstoss in der Herbstsession. Er verzichtete auf eine Debatte und nahm die Motion mit 120 zu 63 Stimmen bei einer Enthaltung an. Die ablehnenden Stimmen kamen dabei von den linken Fraktionen und Teilen der CVP.

Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b (Mo. 12.3814)

Der Ständerat lehnte in der Frühjahrssession 2014 ohne Debatte eine Motion Markwalder (fdp, BE) zur Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen ab und folgte damit dem Antrag des Bundesrates. Der Nationalrat hatte dem Geschäft im Vorjahr noch deutlich zugestimmt.

Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen

Eine Motion Pezzatti (fdp, ZG) wollte mit einem Ausbau der Säule 3a die Eigenverantwortung in der Altersvorsorge stärken, indem die maximalen jährlichen Steuerfreibeträge für Einzahlungen in die gebundene Vorsorge deutlich erhöht werden sollten. Begründet wurde das Anliegen mit der schwierigen Situation der ersten und zweiten Säule. Zudem würde eine Stärkung der dritten Säule junge Familien beim Kauf eines Eigenheims unterstützen, ohne dabei Lücken in die berufliche Vorsorge zu reissen, so der Motionär. Der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus: Bereits heute nähme nur ein Drittel der Steuerpflichtigen überhaupt einen Abzug für Säule 3a-Beiträge vor, weniger als zehn Prozent seien in der Lage, den vollen Abzug geltend zu machen. Eine Erhöhung des Freibetrages käme damit ausschliesslich einkommensstarken Haushalten zugute. Zudem bemesse sich der Maximalabzug anhand des Mischindexes an der Lohn- und Preisentwicklung, und nicht zuletzt würde ein Aufstocken der Freibeträge jährliche Mindereinnahmen von CHF 240 Mio. für die Bundeskasse bedeuten. Der Nationalrat behandelte das Geschäft in der Frühjahrssession 2014 und nahm die Motion mit 94 zu 85 Stimmen ohne Enthaltungen gegen den Widerstand der links-grünen und grünliberalen Fraktionen an. In der Herbstsession gelangte der Vorstoss in den Ständerat, wo eine knappe Kommissionsmehrheit sich für seine Ablehnung aussprach. Eine Minderheit Keller-Sutter (fdp, SG) beantragte die Annahme. Die Minderheitssprecherin argumentierte, der Erfolg der Strategie Altersvorsorge 2020 sei noch ungewiss und eine erweiterte private Vorsorge daher notwendig. Weiter könnte eine Steuererleichterung die Erwerbsbeteiligung von Frauen als Zweitverdienerinnen fördern, da sie Schwelleneffekte abmindere. Ausschlaggebend sei jedoch die Absicht des Bundesrats, den Kapitalbezug aus der 2. Säule zwecks Erwerbs von Wohneigentum einzuschränken, weshalb dieses nur noch über die 3. Säule finanziert werden könne. Die kleine Kammer folgte schliesslich ihrer Kommissionsmehrheit mit 26 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen und verwarf die Motion.

Ausbau der Säule 3a

Der Nationalrat hatte 2013 eine Motion Reimann (svp, AG) zur Verlängerung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bis zur endgültigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit angenommen. In der Frühjahrssession 2014 folgte der Ständerat seiner geschlossen auftretenden Kommission und dem Bundesrat und lehnte das Anliegen ab, wobei sich die Argumentation auf drohende Steuerausfälle und den Wunsch einer einheitlichen Lösung im Rahmen der Altersvorsorge 2020 konzentrierte.

Verlängerung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bis zur endgültigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit

In der Wintersession 2013 nahm der Nationalrat ein Postulat Weibel (glp, ZH) an, gemäss dem der Bundesrat darlegen soll, welche Änderungen für eine Beibehaltung der Möglichkeit, ab einem Alter von 59 respektive 60 Jahren weiterhin Überträge von einer Säule-3a-Einrichtung auf eine andere Säule-3a-Einrichtung zu tätigen, nötig wären. Diese Überträge sollten gemäss der Arbeitsgruppe «Vorsorge» der schweizerischen Steuerbehörden zukünftig nicht mehr möglich sein, erklärte der Postulant. Er vermutete, dass die Steuerbehörden darauf bestünden, das «Vorsorgeguthaben sofort statt längstens in zehn Jahren zu besteuern», was er als kurzfristige Steuerpolitik kritisierte. Diskussionslos nahm der Nationalrat das Postulat an, nachdem es auch der Bundesrat zur Annahme empfohlen hatte.

Überträge von Geldern der Säule 3a auch nach dem Alter 59/60 ermöglichen

Eine Motion Markwalder (fdp, BE) verlangt die Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen mit der Begründung, das Parlament habe diese bereits vor 15 Jahren beschlossen, sie sei aber nie umgesetzt worden. Die Ungleichbehandlung der Nichterwerbstätigen gelte es insbesondere angesichts des steigenden finanziellen Drucks auf die Sozialwerke zu beseitigen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er verwies auf die Schwierigkeiten der Umsetzung der angesprochenen parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 1996, die eine Integration aller Personengruppen in das BVG forderte, womit zentrale Bestandteile des Gesetzes geändert werden müssten. Jedoch werde der Bundesrat in seinem Bericht zur zweiten Säule prüfen, wie die Möglichkeiten zur Weiterführung der steuerbegünstigten Vorsorge bei Erwerbsunterbruch ausgebaut werden können, denn ein vorübergehender Unterbruch entspreche eher den heutigen Lebensmodellen als ein dauerhafter Erwerbsverzicht. Der Nationalrat zeigte sich in der Herbstsession von dieser Argumentation nicht überzeugt und nahm die Motion mit 118 zu 59 Stimmen bei 10 Enthaltungen an. Die ständerätliche Behandlung des Vorstosses stand noch aus.

Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen

Der Nationalrat nahm ohne Debatte eine Motion Reimann (svp, AG) zur Verlängerung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bis zur endgültigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit an. Das Anliegen beauftragt den Bundesrat, auf dem Verordnungsweg die Grundlagen zu legen, damit Personen, die über das ordentliche AHV-Rentenalter hinaus erwerbstätig bleiben, bis zur tatsächlichen Aufgabe der Erwerbstätigkeit steuerbegünstigte Beiträge in die Säule 3a leisten und den Bezug von Altersleistungen der Säule bis dann herauszögern können. Heute ist dies bis ins Alter von 70 Jahren bei Männern und 69 Jahren bei Frauen möglich; eine Grenze, die die Motion aufheben möchte. Der Bundesrat beantragte mit Verweis auf die durch die Motion zu erwartenden Steuerausfälle, diese abzulehnen. Die grosse Kammer nahm sie jedoch mit 105 zu 74 Stimmen bei 8 Enthaltungen an, womit die Ratslinke, die GLP und die Hälfte der CVP von den restlichen bürgerlichen Parteien überstimmt wurden. Der Ständerat konnte sich im Berichtsjahr noch nicht zum Geschäft äussern.

Verlängerung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bis zur endgültigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Le Conseil des Etats a rejeté par 21 voix contre 8 une motion du groupe PLR adoptée l’année précédente par le Conseil national visant à augmenter de manière importante le montant maximal déductible du revenu imposable de leur cotisation au pilier 3a. Les motionnaires ont souhaité favoriser la responsabilité individuelle en permettant une plus grande défiscalisation de la prévoyance individuelle.

cotisation au pilier 3a

Die FDP forderte in einer Motion, dass die maximalen Steuerfreibeträge für Einzahlungen in die Säule 3a gegenüber heute substantiell erhöht werden, da nach ihrer Ansicht die Eigenverantwortung in der Altersvorsorge zu stärken sei. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da nur gerade 10% aller Steuerpflichtigen in der Lage seien, den bereits möglichen vollen Abzug zu machen. Die vorgeschlagene Massnahme sei folglich nicht geeignet, die Vorsorge effektiv zu stärken. Das sah der Nationalrat anders. Er nahm die Motion mit 110 zu 55 Stimmen an.

cotisation au pilier 3a

Ebenfalls keinen Erfolg hatte eine Motion Rossini (sp, VS), welche den Bundesrat beauftragte, eine Statistik zu veröffentlichen, die für die 2. Säule und die Säule 3a die Zahl der Anspruchsberechtigten und die Aufgliederung der Rentenbeträge ausweist. Der Bundesrat wies in diesem Zusammenhang auf drei Aktivitäten hin, welche geplant sind. Priorität hat die Neurentenerhebung. Zudem sind ein Projekt zur Steuerdatenerhebung und eine Statistik zur Alterssicherung geplant. Da bereits mit dem Projekt der Neurentenerhebung ein grosser Teil der vom Motionär gewünschten Informationen vorliegen wird, beantragte der Bundesrat erfolgreich die Ablehnung der Motion.

Statistik

Der Ständerat hatte im Vorjahr eine Motion Forster (fdp, SG) angenommen, welche eine steuerbegünstigte 3. Säule zur Äufnung eines Guthabens zur Finanzierung der Pflege im Alter verlangt, allerdings nicht ohne Bedenken bezüglich einer Sozialpolitik über Steuererleichterungen, welche in erster Linie wohlhabenden Personen zugute komme. Obgleich der Bundesrat nach wie vor bereit war, die Motion anzunehmen, wurde diese auf Antrag seiner Kommission vom Nationalrat mit 100 zu 38 Stimmen verworfen, weil der Kreis der Begünstigten zu klein wäre.

Pflege im Alter

Die grosse Kammer nahm ein Postulat ihrer WAK an, welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Über- und Unterbesteuerung der privaten Altersvorsorge vorzulegen. Insbesondere soll er aufzeigen, welche steuerlichen Effekte beim Bezug von Pensionskassen-Geldern oder Säule-3a-Geldern und anschliessender Umwandlung in eine Leibrente eintreten. Im Weiteren soll er die künftige steuerliche Behandlung von Schweizer Grenzgängern, die zwar in der Schweiz wohnen, aber im grenznahen Ausland besteuert werden, in Bezug auf die Säulen 3a und 3b aufzeigen.

steuerlichen Effekte

Mit einer parlamentarischen Initiative hatte Robbiani (cvp, TI) 2004 beantragt, dass aus Gründen der Steuergerechtigkeit für die Quellenbesteuerung der Leistungen aus der 2. Säule und der Säule 3a nicht der Sitzkanton der Sammelstiftung, sondern der letzte Wohnsitzkanton des Begünstigten zuständig sein sollte, falls dieser zwischenzeitlich im Ausland lebt. Die zuständigen Kommissionen beider Kammern hatten der Initiative Folge gegeben, weil damit jenen Kantonen, die während der Erwerbstätigkeit des Begünstigten beim steuerlichen Einkommen Abzüge für die berufliche Vorsorge zulassen mussten, im Gegenzug die Einnahmen aus der Quellensteuer zufliessen sollten. Der Bundesrat beantragte Nichteintreten auf die Vorlage, weil damit ein erheblicher administrativer Mehraufwand entstehen würde. Er konnte sich mit Unterstützung von FDP und SVP knapp durchsetzen. Eine Motion (07.3454) Robbiani (cvp, TI) mit der gleichen Stossrichtung wurde ebenfalls verworfen.

Quellensteuererhebung

Mit seinem Einverständnis wurde der Bundesrat mit einer Motion Forster (fdp, SG) im Ständerat beauftragt, die Einführung einer Säule 3c zur freiwilligen und steuerbegünstigten Generierung eines Guthabens für die Finanzierung der individuellen (Langzeit-)Pflege im Alter zu prüfen und dem Parlament einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten. Die Modalitäten dieser Säule 3c sollen sich an den Vorgaben der bereits bestehenden Säule 3a ausrichten. Die während einer limitierten Periode geäufneten zweckgebundenen Guthaben sollen sowohl für die Finanzierung der im eigenen Haushalt erbrachten Pflegeleistungen als auch für die Bezahlung von Pflegeheimkosten verwendet werden können. Trotz einem allgemeinen Missbehagen bezüglich Sozialpolitik über Steuererleichterungen, die oft in erster Linie den eher vermögenden Bevölkerungsschichten Vorteile bieten, wurde die Motion mit 21 zu 8 Stimmen überwiesen.

Im Nationalrat wurde eine gleich lautende Motion (06.3271) der FDP-Fraktion von Goll (sp, ZH) bekämpft und deshalb vorderhand der Diskussion entzogen. Mit 96:60 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative (05.416) Fehr (sp, SH) für die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer, deren Bundesertrag vollumfänglich für die Finanzierung der Langzeitpflege verwendet werden sollte, keine Folge.

Säule 3c Pflege im Alter

Die SGK-N reichte eine parlamentarische Initiative ein mit dem Ziel, das Schlussalter für die Vorsorge in der Säule 3a auf 70 Jahre anzuheben, sofern die Person erwerbstätig ist. Momentan beträgt die Alterslimite 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen. Zu diesem Zeitpunkt muss das Kapital bezogen werden und ist keine weitere Äufnung mehr möglich. Mit der Gesetzesänderung soll der Verbleib älterer Personen im Erwerbsleben gefördert werden. Die Schwesterkommission des Ständerates signalisierte Zustimmung zur Ausarbeitung eines Entwurfs.

Säule 3a

Da die BVG-Revision später in Angriff genommen wurde als eigentlich geplant, ergaben sich insofern Koordinationsprobleme mit der in der 10. AHV-Revision vorgenommenen schrittweisen Erhöhung des Rentenalters der Frauen, als ab dem 1. Januar deren AHV-Rentenalter auf 63 Jahre angehoben wurde, die Rentenbildung in der 2. Säule aber mit dem 62. Geburtstag aufhörte. Um die Altersrente der Frauen nicht zu schmälern, nahmen beide Kammern in der Frühjahrssession eine parlamentarische Initiative der SGK des Ständerates für eine dringliche Gesetzesänderung an, die es den Frauen ermöglicht, sich in ihrem 63. Altersjahr weiterhin betrieblich nach BVG zu versichern. Für die Säule 3a wurde die Harmonisierung durch eine Anpassung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen vorgenommen.

Koordinationsprobleme mit der in der 10. AHV-Revision

Eine Motion Spielmann (pda, GE), die für die Weiterführung der Säule 3a nach Erreichen des Pensionsalters steuerliche Erleichterungen verlangte wie sie für den Leistungsaufschub bei Freizügigkeitseinrichtungen der beruflichen Vorsorge zugelassen sind, wurde auf Antrag des Bundesrates lediglich als Postulat überwiesen.

Motion Säule 3a steuerliche Erleichterungen

Die Pro Familia Schweiz, der Dachverband der schweizerischen Familienorganisationen, stellte das heutige Konzept der Sozialversicherungen radikal in Frage und postulierte ein Modell, das sich nicht nur auf die Erwerbsarbeit abstützt, sondern auch die unbezahlte Arbeit in Familie und Öffentlichkeit einbezieht.

Konzept der Sozialversicherungen