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In der Herbstsession 2019 beriet der Nationalrat die parlamentarische Initiative Matter (svp, ZH) für eine AHV-Finanzierung durch die SNB. Nachdem beide Seiten ihre Argumente noch einmal ausführlich dargelegt hatten, schritt der Rat zur Abstimmung und entschied sich – überaus knapp – gegen die Vorlage: Mit 71 zu 70 Stimmen verwarf der Nationalrat die Initiative. Die fast geschlossen stimmende SVP-Fraktion sowie eine Mehrheit der stimmenden SP-Fraktion – der grösste Teil der SP-Fraktion sowie die ganze Grünen-Fraktion enthielten sich in dieser Frage der Stimme – reichten nicht aus, um die übrigen bürgerlichen Parteien zu überstimmen.

AHV-Finanzierung durch die Schweizerische Nationalbank (Pa.Iv. 18.465)
Dossier: Was tun mit den Erträgen der Schweizerischen Nationalbank?

In der Sommersession 2019 beriet der Nationalrat den Antrag auf Abschreibung der parlamentarischen Initiative von Christine Bulliard-Marbach (cvp, FR) zu den Betreuungsgutschriften für die Betreuung von Personen mit leichter Hilflosigkeit zusammen mit einer Standesinitiative des Kantons Bern für einen bezahlten Urlaub für Eltern von schwerkranken Kindern (Kt.Iv. 10.322).
Silvia Schenker (sp, BS) warf der Politik vor, die Belastung durch die Pflege von Angehörigen massiv zu unterschätzen. So geschehe diesbezüglich trotz unzähliger Vorstösse zu diesem Thema und «immer wieder schöne[n] Worte[n]» zu wenig. Es sei unklar, welche Elemente des vom Bundesrat ausgearbeiteten Vorschlags die Parlamentsdebatte überleben würden. Zudem habe der Bundesrat zwar die Forderung bezüglich Betreuungsgutschriften bei leichter Hilflosigkeit aufgenommen, nicht aber die Forderung nach einer Rückwirkung des Anspruchs auf die Wartezeit. Der Rat folgte dieser Argumentation jedoch nicht und nahm den Antrag auf Abschreibung mit 98 zu 86 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gegen den Willen der geschlossen stimmenden SP-, Grünen- und CVP-Fraktionen sowie vereinzelter Mitglieder anderer Fraktionen an.

Pflegende Angehörige sollen in jedem Fall von anerkannter Hilflosigkeit ein Anrecht auf Betreuungsgutschriften haben

Thomas Matter (svp, ZH) wollte der AHV mit einer parlamentarischen Initiative eine einmalige Finanzspritze durch die Schweizerische Nationalbank zukommen lassen. Demnach sollte die SNB die Hälfte des Eigenkapitalzuwachses seit Ende 2007 an die AHV überweisen, sobald sich das internationale Finanzsystem und die Bilanzsumme der SNB normalisiert haben. Dadurch sollten die Eigentümerinnen und Eigentümer der Nationalbank, also die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz, einen Teil des Volksvermögens zurückerstattet bekommen, nachdem sie zuvor unter den Negativzinsen der SNB gelitten hätten, erklärte Matter. Zwischen Ende 2007 und Mitte 2018 war das Eigenkapital der Nationalbank von CHF 66 Mrd. auf CHF 140 Mrd. angestiegen.
Im Mai 2019 beriet die WAK-NR die Initiative Matters und beantragte knapp mit 10 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen, ihr keine Folge zu geben. Selbst eine einmalige Änderung der Gewinnausschüttung bedürfe einer Verfassungsänderung sowie eines Verzichts der Kantone, erklärte die Kommission. Zudem solle ein allfälliger Abbau des Eigenkapitals besser schrittweise über längere Zeit erfolgen anstatt einmalig. Eine Minderheit Aeschi (svp, ZG) beantragte hingegen, der Initiative Folge zu geben. Dadurch komme der Eigenkapitalzuwachs der Schweizer Bevölkerung zugute und man gewinne Zeit für eine Reform der AHV, erklärte Aeschi.

AHV-Finanzierung durch die Schweizerische Nationalbank (Pa.Iv. 18.465)
Dossier: Was tun mit den Erträgen der Schweizerischen Nationalbank?

Im Mai 2019 reichte Luzi Stamm (svp, AG) eine parlamentarische Initiative ein, mit der er Gelder von fix montierten Verkehrsüberwachungsgeräten der AHV zukommen lassen wollte. Dadurch würden sich die Instanzen, welche die Radargeräte platzierten, zukünftig von den Geldempfängern unterscheiden, wodurch sichergestellt werden könne, dass die Überwachungsgeräte der Sicherheit im Strassenverkehr und nicht der Aufbesserung der Gemeinde- oder Kantonskasse dienten. Nach Stamms Ausscheiden aus dem Nationalrat bei den eidgenössischen Wahlen 2019 wurde die Initiative abgeschrieben.

Gelder von fix montierten Verkehrsüberwachungsgeräten in die AHV-Kasse

Einen unbeschränkten Aufschub des AHV-Rentenbezugs wollte Jacques Neirynck (cvp, VD) bereits im Dezember 2012 mithilfe einer parlamentarischen Initiative erreichen. Nach geltendem Recht ist es möglich, den Rentenbezug bis zu fünf Jahren aufzuschieben, um die zukünftige Rente zu erhöhen. Um einen Anreiz zu schaffen, die Pensionierung solange wie möglich aufzuschieben, soll zukünftig jede Person den Startzeitpunkt des Rentenbezugs nach dem 65. Lebensjahr frei bestimmen können. Mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen gab die SGK-NR der Initiative im Januar 2014 Folge. Die SGK-SR verweigerte der Vorlage jedoch im September 2015 die Zustimmung, da sie die Reform der Altersvorsorge 2020 nicht überladen wollte. Nach Ablehnung der Altersvorsorge 2020 an der Urne besann sich die SGK-NR Anfang 2018 auf die Vorlage zurück und erklärte, dass das Anliegen des Vorstosses in die richtige Richtung gehe und deshalb im Rahmen der Neuauflage der AHV-Revision, AHV 21 genannt, berücksichtigt werden solle. In der Sommersession 2018 gab der Nationalrat der Initiative diskussionslos Folge.

Unbeschränkter Aufschub des AHV-Rentenbezugs

Im Oktober 2017, also noch vor der Debatte des Voranschlags 2018 im Parlament, entschied die FK-NR, einen Erlassentwurf auszuarbeiten. Durch eine Änderung des AHVG hätte der Bundesbeitrag für die AHV im Jahr 2018 um CHF 441.8 Mio., also um denselben Betrag, welcher der Bund 2018 im Falle einer Annahme der Altersvorsorge 2020 mehr an die AHV hätte zahlen müssen und der entsprechend im Budget bereits so vorgesehen war, erhöht werden sollen. Im November 2017 verweigerte die FK-SR diesem Ansinnen jedoch die Zustimmung.

Verwendung der aufgrund der Ablehnung der Altersreform 2020 freiwerdenden Mittel im Voranschlag 2018 zugunsten der AHV

Gemäss aktueller Gesetzgebung haben Personen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen, welche eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades beziehen, nicht mehr als 30 Kilometer entfernt wohnen und in weniger als einer Stunde erreicht werden können, Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Ihnen wird für die Zeit der Betreuung pro Jahr der Betrag der dreifachen minimalen jährlichen Altersrente auf dem Individuellen Konto (IK) der Altersvorsorge gutgeschrieben. Im März 2015 reichte Christine Bulliard-Marbach (cvp, FR) eine parlamentarische Initiative ein, mit der zukünftig auch die Betreuenden von Personen mit leichter Hilflosigkeit Betreuungsgutschriften erhalten sollten. Zudem sollten die Gutschriften auch rückwirkend für die einjährige Wartefrist gewährt werden. Die Aufnahme der leichten Hilflosigkeit bei den Betreuungsgutschriften sei gemäss Initiantin wichtig, weil bereits zum Zeitpunkt einer leichten Hilflosigkeit der Entscheid gefällt werde, ob jemand zuhause verbleiben könne oder nicht. Die Anreize zur Betreuung müssten also bereits zu diesem Zeitpunkt vorhanden sein.
Im Mai 2016 gab die SGK-NR der parlamentarischen Initiative mit 15 zu 9 Stimmen Folge. Diese gezielte Schliessung der Lücke für pflegende Angehörige würde etwa CHF 1 Mio. pro Jahr kosten, erklärte die Kommission. Im März 2017 stimmte die SGK-SR diesem Entscheid mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Da der Bundesrat aber in der Zwischenzeit eine entsprechende Vorlage zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, die unter anderem auch Betreuungsgutschriften bei leichter Hilflosigkeit gewähren will, angekündigt hatte, empfahl die SGK-SR ihrer Schwesterkommission die Initiative zugunsten der bundesrätlichen Vorlage zu sistieren. Im April 2019 beantragte die SGK-NR gar die Abschreibung der parlamentarischen Initiative, da der Bundesrat seine Vorlage bereits in die Vernehmlassung geschickt hatte. Eine Minderheit bestand jedoch auf einer Fristverlängerung für die Initiative, da das Anliegen unabhängig von der bundesrätlichen Botschaft weiterverfolgt werden solle.

Pflegende Angehörige sollen in jedem Fall von anerkannter Hilflosigkeit ein Anrecht auf Betreuungsgutschriften haben

In der Maisession 2016 befasste sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion zur Erhöhung der Voraussetzungen für den AHV-Rentenbezug. Im Gegensatz zu ihrer ersten Beratung des Geschäftes empfahl die Mehrheit der SGK-NR mittlerweile, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Clottu (svp, NE) setzte sich für Folge geben ein. Der Fraktionssprecher der SVP verwies auf die Sozialsysteme anderer europäischer Länder, in der der Zugang zu einer Altersrente noch deutlich strikter geregelt sei, als dies der Vorstoss verlange. Zudem würden Menschen aus anderen Ländern nicht die Zurückhaltung der Schweizerinnen und Schweizer betreffend des Bezugs von Sozialleistungen kennen, was zu Problemen führe. Die Mehrheitssprecherin erklärte, aufgrund der Anwendbarkeit der beabsichtigten Regelung auch auf Schweizerinnen und Schweizer ergebe sich hier, im Gegensatz zu den beiden anderen Vorstössen des SVP-Dreierpakets (vgl. auch die Pa.Iv. 14.426 und 14.427), kein Konflikt mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen. Jedoch halte dieses fest, dass Sozialversicherungsbeiträge, welche in einem der Vertragsländer geleistet wurden, in allen anderen angerechnet werden müssen. Da die allermeisten Eingewanderten aus der EU in ihrem früheren Aufenthaltsland bereits Beiträge bezahlt haben, wäre die Initiative wirkungslos, so die Ausführungen. Es wäre jedoch aufwändig, das Vorhandensein solcher früherer Zahlungen zu überprüfen, womit angesichts der sehr tiefen monatlichen Minimalrente von CHF 53 die Einsparungen rasch überkompensiert würden. Aus diesen Gründen empfahl die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen, die parlamentarische Initiative abzulehnen. Dem folgte das Plenum mit 118 zu 72 Stimmen ohne Enthaltung, wobei sich die geschlossene SVP-Fraktion und eine kleine Minderheit der FDP-Liberalen Fraktion für den Vorstoss aussprach. Alle anderen Fraktionen stimmten geschlossen dagegen.

Voraussetzung für den AHV-Rentenbezug erhöhen

Nach der Annahme durch den Nationalrat im Vorjahr kam die parlamentarische Initiative Pieren (svp, BE) für einen AHV-Freibetrag für Babysitting in der Frühlingssession 2016 zur Beratung in den Ständerat. Die SGK-SR empfahl dem Plenum erneut einstimmig, den Vorstoss abzulehnen, wobei sie insbesondere auf die Abgrenzungsprobleme hinwies, die zuvor auch schon im Nationalrat kritisiert worden waren. Die kleine Kammer folgte dieser Empfehlung diskussionslos und verwarf die parlamentarische Initiative.

AHV-Freibetrag Babysitting

Nachdem der Ständerat im Jahr 2013 die Frist zur Behandlung der parlamentarischen Initiative "AHV. 65/65" um zwei Jahre verlängert hatte, stimmte er in der Herbstsession 2015 deren Abschreibung zu. Die Abschreibung fand im Kontext der Arbeiten zur Revision der Altersvorsorge 2020 statt. Die Reform setze die Anliegen des Vorstosses um, befand die kleine Kammer.

Parlamentarische Initiative zur Anhebung des AHV-Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre (Pa.Iv. 10.524)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters

Nachdem die Räte im Jahr 2014 eine Motion zur Befreiung von Babysitting und Hausdienstarbeit von AHV-Beiträgen überwiesen hatten, beschäftigten sie sich bereits im Folgejahr wieder mit dem Thema. Anlass war eine parlamentarische Initiative Pieren (svp, BE), welche einen AHV-Freibetrag für Babysitting forderte. Konkret sollte die Tätigkeit von Babysittern, sofern mit weniger als CHF 3'000 jährlich entlohnt, nicht mehr als Erwerbstätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gelten und damit von jeglichen Sozialabgaben befreit sein. Begründet wurde dies insbesondere durch den grossen administrativen Mehraufwand, welche eine Anmeldung aller Babysitter bei der AHV sowohl für die regionalen AHV-Stellen als auch für die als Arbeitgeber fungierenden Eltern bedeuten würde. Zudem zeige die aktuelle Situation, in der sich Babysitter und Eltern oft unabsichtlich in der Illegalität befinden, dass die betreffenden Regeln schikanös seien. Im Januar gab die SGK des Nationalrates der Initiative Folge. Nachdem die ständerätliche Schwesterkommission dem Entscheid ihre Zustimmung einstimmig versagt hatte, gelangte der Vorstoss in der Herbstsession in den Nationalrat. Eine Kommissionsminderheit Schenker (sp, BS) beantragte, keine Folge zu geben, während die Mehrheit bei ihrem positiven Votum blieb. Die Initiantin führte aus, seit Anfang Jahr müssten Hausdienstarbeiten, welche von Personen unter 25 Jahren und bis zu einem Jahreslohn von CHF 750 ausgeführt würden, nicht mehr bei der AHV gemeldet werden. Diese Geste löse jedoch das Problem nicht, welches insbesondere für Babysittingjobs bestehe. Der Vorstoss befasse sich bewusst nur mit dieser Tätigkeit, da Babysitting im Gegensatz zu Reinigungsarbeiten nicht als Vollzeitbeschäftigung mit mehreren Arbeitgebern ausgeführt werde und damit auch bei einer Erhöhung der Lohnobergrenze keine Missbrauchsgefahr bestehe. Die ablehnende Kommissionsminderheit kritisierte, im Initiativtext sei weder eine Altersgrenze für die Babysitter enthalten, noch gehe hervor, ob die CHF 3'000 als Gesamtlohn oder als Lohn pro Arbeitgeber zu verstehen seien. Auch die Definition von Babysitting sei nicht klar, z.B. im Fall, dass die beschäftigte Person nebenbei noch Hausarbeiten erledige. Von dieser Argumentation unbeeindruckt gab die grosse Kammer der parlamentarischen Initiative mit 104 zu 74 Stimmen bei 5 Enthaltungen Folge.

AHV-Freibetrag Babysitting

Im Herbst 2015 befassten sich die beiden Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit mit einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion zur Erhöhung der Voraussetzungen für den AHV-Rentenbezug. Der Vorstoss war Teil eines Dreierpakets, mit welchem die SVP den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu AHV, Invalidenversicherung und Ergänzungsleistungen erschweren wollte. Konkret forderte die parlamentarische Initiative, dass nur jene Personen eine ordentliche Rente der AHV beziehen können, welchen für mindestens zwei volle Jahre Einkommen, Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können, sowie deren Hinterlassenen. Damit solle verhindert werden, dass Personen missbräuchlich kurz vor der Pensionierung in die Schweiz einwandern, um anschliessend vom gut ausgebauten Schweizer Sozialsystem zu profitieren, so die Begründung. Da die Regelung auch für Schweizerinnen und Schweizer gelten würde, verstösst sie im Gegensatz zu jenen der beiden anderen SVP-Vorstösse nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Ende August gab die SGK-NR der parlamentarischen Initiative Folge, im November verweigerte die SGK-SR jedoch ihre Zustimmung, womit das Geschäft ans Plenum des Nationalrats ging.

Voraussetzung für den AHV-Rentenbezug erhöhen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) lancierte im Januar eine parlamentarische Initiative zur Einführung einer Schuldenbremse für die AHV. Mit dieser Massnahme soll die langfristige Sicherung der Finanzen der AHV und die Verhinderung einer Schuldenanhäufung zulasten der nächsten Generation, welche im Fall eines Scheiterns der Altersvorsorge 2020 befürchtet wird, erreicht werden. Das Instrument soll zweistufig ausgestaltet werden: Bei dauerhafter Unterschreitung eines vorher definierten Grenzwertes im AHV-Fonds soll Regierung und Parlament eine Frist zur Ergreifung von Massnahmen zur Stabilisierung gesetzt werden. Scheitert das Reformvorhaben oder dauert es zu lange, sollen automatische Sofortmassnahmen in Kraft treten, welche sich sowohl auf die Ausgaben als auch auf die Einnahmen beziehen. Im Mai gab die nationalrätliche Schwesterkommission dem Anliegen Folge. Damit hat die SGK-SR nun zwei Jahre Zeit, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

Schuldenbremse für die AHV

Les CSSSP des deux chambres ont adopté une initiative parlementaire Forster (plr, SG) modifiant la loi sur l’AVS en relevant l’âge de départ à la retraite des femmes à 65 ans afin d’économiser 800 millions de francs annuellement. Les sénateurs l’ont adoptée par 8 voix contre 3, tandis que les députés l’ont fait par 13 voix contre 11. Toutefois, ces derniers ont supprimé la disposition permettant d’instaurer un frein à l’endettement dans l’AVS ainsi que la suspension de l’adaptation des rentes au renchérissement en cas de difficultés financières du fonds de compensation. La gauche a regretté l’absence de compensation et de possibilité de retraite anticipée pour les revenus moyens et modestes. Le PLR a déploré la suppression du frein à l’endettement.

Parlamentarische Initiative zur Anhebung des AHV-Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre (Pa.Iv. 10.524)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters

Mit 115 zu 65 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Egerszegi (fdp, AG) für eine definitive Verankerung der Ergänzungsleistungen (EL) in der Verfassung Folge. Egerszegi argumentierte, die EL, die in der Verfassung lediglich in den Übergangsbestimmungen als vorübergehende Massnahme erwähnt sind, bis die AHV existenzsichernd ist, seien längst zu einem Dauerprovisorium geworden. Eine definitive Verankerung in der Verfassung würde ihnen den Wert geben, der ihnen als einem sehr wichtigen Instrument der Sozialpolitik zukommt. Dieser Ansicht widersprach Rechsteiner (sp, BS). Er plädierte für eine gezielte Stärkung von AHV und 2. Säule, wodurch die EL wirklich nur noch in Ausnahmefällen zum Tragen kämen. Ein echtes Versicherungssystem sei Bedarfsleistungen in jedem Fall vorzuziehen.

definitive Verankerung in der Verfassung

Im Vorfeld der Beratung der 11. AHV-Revision verabschiedete die SGK des Nationalrates eine parlamentarische Initiative, wonach künftig der vollständige Ertrag aller für die AHV erhobenen Mehrwertsteuerprozente – also auch jener des 1999 eingeführten „Demographieprozents“ – vollumfänglich dem AHV-Fonds zugute kommen müssen. In seiner Stellungnahme beharrte der Bundesrat darauf, dass weiterhin 17% dieser Einnahmen in die Bundeskasse fliessen sollen. Er begründete dies damit, dass die Höhe des Bundesbeitrages an die AHV (rund 17% deren Gesamtausgaben) ebenfalls durch die demographische Entwicklung beeinflusst werde. Das Plenum des Nationalrates war jedoch anderer Meinung. Mit 124 zu 34 Stimmen bei 15 Enthaltungen gab es, gegen den Willen der FDP und der LP, der parlamentarischen Initiative Folge. Unter dem Eindruck der beschwörenden Worte des Finanzministers lehnte es der Ständerat (trotz gegenteiligem Antrag seiner Kommission) jedoch mit 23 zu 18 Stimmen ab, auf die Vorlage einzutreten. Der Nationalrat beharrte mit 101 zu 57 Stimmen auf seinem ersten Beschluss. Die kleine Kammer liess sich von diesem klaren Entscheid zwar etwas verunsichern, aber nicht umstimmen: mit Stichentscheid der Präsidentin bestätigte sie ihren Nichteintretensentscheid, weshalb der Vorstoss von der Traktandenliste gestrichen wurde.

Mehrwertsteuerprozente

Die langwierigen Bemühungen um eine Vereinheitlichung von Begriffen und Verfahrensregeln im Bereich der Sozialversicherungen scheinen endlich zu einem Ende zu kommen. Der Nationalrat, der in den letzten Jahren federführend bei der Umsetzung der ursprünglich vom Ständerat initiierten Vorlage war, genehmigte das Gesetz über den allgemeinen Teil der Sozialversicherung (ATSG) in einer gegenüber den ersten Vorarbeiten bedeutend schlankeren Version, die insbesondere die betriebliche Vorsorge (BVG) nicht mehr umfasst.

Parlamentarische Initiative Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Auf Antrag seiner vorberatenden Kommission lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Keller (sd, BL) ab, welche erreichen wollte, dass AHV- und IV-Renten, welche an Personen mit Wohnsitz im Ausland überwiesen werden, der Kaufkraft des jeweiligen Landes anzupassen seien. Da im Plenum nicht einmal mehr der Initiant das Wort ergriff, wurde der Vorstoss diskussionslos verworfen.

parlamentarische Initiative AHV- und IV-Renten, welche an Personen mit Wohnsitz im Ausland überwiesen werden, der Kaufkraft des jeweiligen Landes anzupassen

Auf den 1. Januar des Berichtsjahres trat jener vorgezogene Teil der 10. AHV-Revision in Kraft, mit dem das Parlament die Lage der geschiedenen Frauen mit Kindern verbessern will. Pro Betreuungsjahr von Kindern unter 16 Jahren wird diesen Frauen - unabhängig davon, ob sie in dieser Zeit einer Erwerbstätigkeit nachgingen oder nicht - ein fiktiver Lohn angerechnet, der dreimal der einfachen AHV-Rente entspricht. Das kann zu einer Rentenerhöhung von mehreren Hundert Franken pro Monat führen. Bedingung ist allerdings, dass die Frauen im Zeitpunkt des Rentenbezugs nicht wieder verheiratet sind. Da sich die parlamentarische Beratung der 10. AHV-Revision verzögerte und zudem das Referendum gesichert schien, wurde auf Initiative der vorberatenden Kommission des Nationalrates dieser Bundesbeschluss um ein Jahr verlängert. Eine Motion Küchler (cvp, OW), den vorgezogenen Teil auf den 1.1.1996 in geltendes Recht zu überführen, wandelte der Ständerat auf Antrag des Bundesrates aus juristischen Gründen in ein Postulat um (Mo. 94.3225).

Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Leistungsverbesserungen in der AHV und der IV sowie ihre Finanzierung (Pa.Iv. 94.419)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)

Auf einstimmigen Antrag der vorberatenden Kommission lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Tschopp (fdp, GE) für die Errichtung einer "AHV plus" ab, die AHV, berufliche Vorsorge sowie Kranken- und Unfallversicherung durch eine Einrichtung ergänzen wollte, welche die Gesundheits- und Betreuungskosten für Betagte übernimmt. Die Kommission befand, der Vorschlag sei zwar prüfenswert, werfe aber noch allzuviele offene Fragen auf, unter anderem die ganz zentrale der Solidarität zwischen Jungen und Alten, weshalb sie anregte, die angesprochene Problematik in einem Bericht vertiefter auszuleuchten. Das Plenum überwies ein entsprechendes Postulat der Kommission diskussionslos (Po. 93.3530).

Neugewichtung innerhalb der Sozialversicherungen "AHV plus" parlamentarische Initiative

Für eine Neugewichtung innerhalb der Sozialversicherungen plädierte Ernst Buschor, CVP-naher Professor an der Hochschule St. Gallen. Er ortete im Lastenausgleich zugunsten der Betagten einen Hauptgrund für den Prämienanstieg der Krankenkassen und regte eine Zweiteilung der Krankenversicherung in eine deregulierte, private Versicherung für Nichtrentner und eine kantonale Gesundheitsvorsorge für Rentner an. Ähnliche Überlegungen, welche die seit Jahrzehnten sakrosankte Solidarität unter den Generationen aufbrechen würden, stellte auch Nationalrat Tschopp (fdp, GE) an. In der Wintersession reichte er unter dem Titel "AHV plus" eine parlamentarische Initiative ein mit dem Ziel, die Kranken- und Unfallversicherung, die AHV und die berufliche Vorsorge durch eine Einrichtung zu ergänzen, welche die Gesundheits- und Betreuungskosten für die über 75-jährigen übernimmt.

Neugewichtung innerhalb der Sozialversicherungen "AHV plus" parlamentarische Initiative