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Ein Postulat Thür (gp, AG), welches den Bundesrat einladen wollte, einen Bericht zu erstellen, der die Vor- und Nachteile einer freien Wahl der Pensionskasse unter Aufrechterhaltung des Obligatoriums aufzeigt, wurde von Loeb (fdp, BE) bekämpft und deshalb vorderhand der Diskussion entzogen.

freien Wahl der Pensionskasse

Der Bundesrat beschloss, dass ab 1.1.97 Arbeitslose während der Dauer ihres Taggeldbezugs dem BVG unterstellt bleiben und somit minimal gegen Tod und Invalidität versichert sind. Noch offen blieb aber, wie die Last auf die Arbeitslosen und die Kasse aufgeteilt werden soll.

Arbeitslose während der Dauer ihres Taggeldbezugs dem BVG unterstellt

Einstimmig genehmigte der Nationalrat eine 1995 vom Ständerat gutgeheissene Motion Frick (cvp, SZ) zur Einführung der Witwerrente im BVG. Der Rat nahm zudem ein Postulat Seiler (svp, BE) an (Po. 95.3413), welches den Bundesrat einlädt zu prüfen, welche Anpassungen und Entscheide zu treffen sind, damit diese Witwerrente schnellstmöglich eingeführt wird.

Witwerrente für alle Pensionskassen (Mo. 95.3051)
Dossier: 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; 1990-2005)

Im Rahmen der Legislaturplanung 1995-1999 hielt der Bundesrat fest, dass seit mehreren Jahren die sozialen Unterschiede in der Schweiz wieder zunehmen. Daraus zog er den Schluss, dass zu den wesentlichen Aufgaben der laufenden Legislatur zwei Prioritäten im Bereich der Sozialpolitik gehören, nämlich die Bewahrung der bereits bestehenden Sozialversicherungen durch die Sicherstellung ihrer finanziellen Grundlagen und die Schliessung von Lücken, wo solche offensichtlich sind. Als wichtige subsidiäre Ziele nannte er die Beseitigung von kostentreibenden Strukturen im Gesundheitswesen, die Existenzsicherung aller Einwohner durch eine bessere Koordination bestehender Instrumente (AHV/IV/EL/BVG) sowie einen besseren Schutz der Mutterschaft.

Bewahrung der bereits bestehenden Sozialversicherungen (96.016)

Die grosse Kammer hiess auch zwei Postulate Rechsteiner (sp, SG) gut, die den Bundesrat ersuchen, einerseits die Anlagevorschriften der Pensionskassen im Bereich der derivativen Finanzinstrumente zu überprüfen und andererseits sicherzustellen, dass auch nicht direkte Erben (beispielsweise Konkubinatspartner) beim Tod des Versicherten in den Genuss von BVG-Leistungen kommen (Po. 95.3412).

nicht direkte Erben

Ende Jahr publizierten 19 hochkarätige Wirtschaftsfachleute um den ehemaligen Diplomaten und ABB-Kopräsidenten David de Pury ein "Weissbuch", in welchem sie nicht nur eine weitestgehende Deregulierung im Wirtschaftsgeschehen, sondern auch eine völlige Neukonzeption der sozialen Sicherheit postulierten. Deren Leistungen sollten nur noch nach streng gehandhabten Bedürfnisklauseln ausgerichtet werden. Insbesondere plädierten sie für eine Aufhebung der beruflichen Vorsorge und für eine AHV, die lediglich das Existenzminimum sichern würde. Die Beibehaltung des bisherigen Lebensstandards im Alter - nach heutiger Auffassung in erster Linie Aufgabe der 2. Säule - sollte hingegen rein der privaten Vorsorge, d.h. allein den Arbeitnehmern überlassen bleiben. Privatisieren wollten die Unternehmer auch die Arbeitslosenversicherung, obgleich die Privatversicherer angesichts der nicht kalkulierbaren Risiken bereits vor Jahren diese Idee abgelehnt hatten.

Publikation "Weissbuch"

Der Bundesrat nahm im Oktober den Drei-Säulen-Bericht des EDI zur Kenntnis. Der Bericht zeigt die Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung im Bereich der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHI) auf. Angesichts der bereits eingetroffenen und noch zu erwartenden sozio-ökonomischen Veränderungen kommt er zum Schluss, dass an der bestehenden Drei-Säulen-Konzeption grundsätzlich festzuhalten sei und keine grösseren Gewichtsverschiebungen zwischen den einzelnen Säulen vorgenommen werden sollten. Gleichzeitig wurden jedoch einzelne Anpassungen zur Optimierung des AHI-Systems vorgeschlagen. Der Bericht behandelte die finanziellen Auswirkungen der skizzierten Lösungen nicht im Detail. Dies soll die vom Bundesrat im Vorjahr eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA FiSo) tun, welche im Mai ihre Arbeit aufnahm. Politisch brisantester Punkt des Berichts war die Feststellung, dass die erste Säule (AHV/IV) nach wie vor nicht existenzsichernd ist, wie es die Verfassung verlangt, weshalb eine Neufassung des Verfassungsziels im Sinn einer "Zielhierarchie" vorgeschlagen wurde, bei der die Existenzsicherung zur Aufgabe aller drei Säulen sowie nötigenfalls der Ergänzungsleistungen wird. Diese sollen definitiv in der Verfassung verankert werden.

Drei-Säulen-Bericht/IDA FiSo

Angesichts der grossen Zahl von Verordnungen zum BVG wollte die GPK des Ständerates überprüfen, ob Bundesrat und Verwaltung die politischen Zielsetzungen des Parlaments befolgt haben; sie gab deshalb eine Studie in Auftrag, die einige Divergenzen feststellte. Insbesondere habe es der Bundesrat gegen den Willen des Gesetzgebers unterlassen, den Mindestzinssatz der BVG-Altersguthaben der Marktentwicklung anzupassen, wodurch die Rentnerinnen und Rentner nun weniger Geld zugute hätten. Die GPK rügte auch die Praxis des Bundes bei der Beanspruchung des Sicherheitsfonds im Fall eines Konkurses einer Pensionskasse: Ohne gesetzliche Basis seien so seit 1988 über 55 Mio. Fr. wegen Zahlungsunfähigkeit ausbezahlt worden. In seiner Stellungnahme zeigte sich der Bundesrat erfreut über die zentrale Aussage der Studie, wonach der politische Wille des Parlaments beim Vollzug des BVG insgesamt befolgt worden sei und versprach, den Anregungen der GPK bei der anstehenden BVG-Revision die nötige Aufmerksamkeit zu schenken.

Studie Mindestzinssatz der BVG-Altersguthaben
Dossier: BVG-Mindestzinssatz

Diskussionslos genehmigte der Ständerat eine von 30 Abgeordneten aus allen Parteien mitunterzeichnete Motion Frick (cvp, SZ), welche den Bundesrat auffordert, dem Parlament eine Änderung des BVG vorzulegen, wonach unabhängig von der anstehenden Revision des BVG neben der Witwenrente auch der Anspruch auf die Witwerrente gesetzlich verankert wird. Obgleich sie eine Überweisung des Vorstosses in Postulatsform vorgezogen hätte, anerkannte Bundesrätin Dreifuss die grundsätzliche Berechtigung dieses Anliegens.

Witwerrente für alle Pensionskassen (Mo. 95.3051)
Dossier: 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; 1990-2005)

In Ausführung einer vor Jahresfrist angenommenen parlamentarischen Initiative Rechsteiner (sp, SG) zur Verbesserung der Insolvenzdeckung in der beruflichen Vorsorge verabschiedete der Nationalrat einstimmig eine Änderung des BVG, mit welcher die Garantien des Sicherheitsfonds auch auf die überobligatorischen und vorobligatorischen Guthaben ausgedehnt werden. Damit soll vermieden werden, dass Arbeitnehmer zu Schaden kommen, wenn beim Konkurs eines Unternehmens die in den Betrieb investierten Pensionskassengelder nicht mehr sichergestellt werden können.

parlamentarische Initiative Verbesserung der Insolvenzdeckung in der beruflichen Vorsorge

Die 1990 von SP und SGB eingereichte Volksinitiative "zum Ausbau von AHV und IV", welche eine Verlagerung von der 2. Säule (Pensionskasse) auf die 1. Säule (AHV) und die Einführung einer Vorruhestandsregelung ab 62 Jahren verlangte, wurde von Volk und Ständen klar abgelehnt. Die stärkste Zustimmung fand die Vorlage im den Kanton Tessin mit über 43% der Stimmen, gefolgt von den Kantonen der Romandie, die - mit Ausnahme des Wallis - einen Ja-Anteil von über 30% aufwiesen. Die geringste Unterstützung - mit deutlich weniger als 20% der Stimmen - wurde in den beiden Appenzell und in Unterwalden registriert. Das gesamthaft negative Ergebnis war im Vorfeld der Abstimmung allgemein erwartet worden. Auch wenn, wie die Vox-Analyse zu diesem Urnengang zeigte, eine Mehrheit der Stimmenden der Meinung war, dass mit 62 eine Pensionierung ohne materielle Einbusse möglich sein sollte, überwogen doch die finanzpolitischen Bedenken gegenüber dieser Lösung.

Volksinitiative "zum Ausbau von AHV und IV"
Abstimmung vom 25. Juni 1995
Beteiligung: 40,3%
Nein: 1'307'302 (73,4%) / 20 6/2 Stände
Ja: 499'266 (27,6%) / 0 Stände

Parolen:
- Nein: FDP, CVP, SVP, LP, LdU, EVP, FP, SD, EDU; Vorort, SGV, SBV, Pensionskassenverbände
- Ja: SP, GP (1*), PdA; SGB
Stimmfreigabe: Lega; CNG

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative «zum Ausbau von AHV und IV»
Dossier: Volksinitiativen zur Altersvorsorge (seit 2015)

Auf den 1. Januar trat das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz) ohne wesentliche materielle Übergangsfristen in Kraft.

Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"
Dossier: Eidgenössische Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"

Die 1990 von der SP und dem SGB eingereichte Volksinitiative "zum Ausbau von AHV und IV" wurde vom Parlament, weil sie als zu weitreichend erachtet wurde, klar und ohne lange Diskussionen abgelehnt. Da diese Initiative primär die Frage der Finanzierung von AHV und IV angeht, zielt sie eigentlich auf die 11. AHV-Revision ab, welche sich vorrangig mit diesem Problemkreis befassen wird. Die Initiative verlangt eine Gewichtskorrektur zwischen erster und zweiter Säule, eine existenzsichernde Rente, eine Vorruhestandsregelung ab 62 Jahren bei ungekürzter Rente, volle Freizügigkeit beim Pensionskassenwechsel sowie eine Mindestbeteiligung des Bundes an der AHV von 25 Prozent.

Volksinitiative «zum Ausbau von AHV und IV»
Dossier: Volksinitiativen zur Altersvorsorge (seit 2015)

Eine parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG) für eine Verbesserung der Insolvenzdeckung in der beruflichen Vorsorge wurde auf einstimmige Empfehlung der vorberatenden Kommission oppositionslos angenommen. Damit soll der Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsfonds auf die vor- und überobligatorischen Leistungen ausgedehnt werden, um so in erster Linie ältere Arbeitnehmer mit einem grossen Anteil an vorobligatorischen Ansprüchen im Fall eines Konkurses ihres Betriebes besser zu schützen.

parlamentarische Initiative Verbesserung der Insolvenzdeckung in der beruflichen Vorsorge

Auf einstimmigen Antrag der vorberatenden Kommission lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Tschopp (fdp, GE) für die Errichtung einer "AHV plus" ab, die AHV, berufliche Vorsorge sowie Kranken- und Unfallversicherung durch eine Einrichtung ergänzen wollte, welche die Gesundheits- und Betreuungskosten für Betagte übernimmt. Die Kommission befand, der Vorschlag sei zwar prüfenswert, werfe aber noch allzuviele offene Fragen auf, unter anderem die ganz zentrale der Solidarität zwischen Jungen und Alten, weshalb sie anregte, die angesprochene Problematik in einem Bericht vertiefter auszuleuchten. Das Plenum überwies ein entsprechendes Postulat der Kommission diskussionslos (Po. 93.3530).

Neugewichtung innerhalb der Sozialversicherungen "AHV plus" parlamentarische Initiative

Ende Juni wurde die rund fünf Jahre zuvor eingereichte Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge" von den Initianten zurückgezogen. Da das Referendum gegen das neue Gesetz nicht ergriffen wurde, wurde die Regelung auf den 1.1.1995 in Kraftgesetzt.

Eidgenössische Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"
Dossier: Eidgenössische Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"

Die grosse Kammer verabschiedete - ohne es zu diskutieren - ein Postulat Deiss (cvp, FR), welches den Bundesrat bittet, in der anstehenden BVG-Revision die Frage zu prüfen, ob man für die Pensionskassen nicht zur reinen individuellen Äquivalenz (Beitragsprimat) wechseln und die Solidaritätskomponente (Leistungsprimat) allein der AHV zuordnen sollte.

Individuelle Äquivalenz im BVG (Po. 94.3154)
Dossier: 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; 1990-2005)

Im Frühjahr beriet der Bundesrat in einer Klausursitzung erstmals den von ihm beim EDI in Auftrag gegebenen Drei-Säulen-Bericht, dessen sozialpolitische Bedeutung schwergewichtig in der Darstellung und in der Überprüfung der Tauglichkeit der Drei-Säulen-Konzeption für die Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge liegt. Der Bericht sollte als Grundlage für die Diskussion der Probleme dienen, die sich insbesondere im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung stellen. Der Bundesrat teilte die Schlussfolgerung des Berichts, wonach an der Drei-Säulen-Konzeption bei der AHI-Vorsorge grundsätzlich festgehalten werden soll, erachtete den Bericht in Detailfragen aber als ungenügend und beauftragte das EDI, ihn hinsichtlich verschiedener Leistungs- und Wirtschaftsszenarien zu ergänzen. Um Aspekte zu beleuchten, die über den Rahmen der eigentlichen AHI-Vorsorge hinausgehen, ermächtigte der Bundesrat das EDI Ende Jahr zudem, eine interdepartementale Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven in der Sozialversicherung" einzusetzen, die mögliche Lösungswege für die mittel- und langfristige Finanzierung der Sozialwerke aufzeigen soll.

Drei-Säulen-Bericht/IDA FiSo

Beim neuen Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge folgte der Ständerat — trotz starkem Lobbying der Pensionskassenvertreter, welche vor allem die Unterstützung von Coutau (lp, GE) und Kündig (cvp, ZG) fanden — in der Differenzbereinigung weitgehend den Beschlüssen des Nationalrates. Zugunsten der jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kehrte er allerdings zum bundesrätlichen Modell zurück, welches vorsieht, dass die Arbeitnehmenden ab dem 20. Altersjahr neben ihren eigenen Versicherungsbeiträgen einen Teil der Arbeitgeberbeiträge mitnehmen können, wobei der Arbeitgeberanteil jährlich um vier Prozent angehoben wird, so dass im 45. Altersjahr die volle Freizügigkeit erreicht ist. Der Nationalrat hatte als Konzession an die Pensionskassen den Aufnungsprozess erst im Alter von 25 Jahren aktivieren, dafür aber mit 5% jährlich honorieren wollen, was ebenfalls zur vollen Freizügigkeit mit 45 Jahren geführt hätte, schloss sich in der Differenzbereinigung aber dem Ständerat an.

Im Gegenzug erklärte sich der Ständerat in Abweichung vom bundesrätlichen Vorschlag seinerseits bereit, den Pensionskassen bei dem für die Berechnung der Eintritts- und Austrittsleistungen massgeblichen technischen Zinssatz insofern entgegenzukommen, als dieser um ein Prozent variieren darf. Damit kann eine Kasse immer noch zehn bis zwölf Prozent des Guthabens eines Stellenwechslers zurückbehalten. Der Einheitssatz soll erst mit einer nächsten Revision verwirklicht werden. Unter diesen Umständen konnte die Vorlage noch vor Jahresende definitiv verabschiedet werden.

Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"
Dossier: Eidgenössische Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"

Oppositionslos genehmigten beide Kammern die vom Bundesrat beantragte Ausdehnung der Übergangsfrist zur Gewährung von Mindestleistungen im Bundesgesetz über die berufliche Alters- und Hinterbliebenen-Vorsorge (BVG). Damit soll die ab Ende 1993 drohende Lücke bei der Erbringung von Ergänzungsgutschriften zugunsten der BVG-Eintrittsgeneration geschlossen werden.

Revision von Art. 33ter des BVG-Gesetzes

Der Kaufmännische Verein, welcher als Initiant einer Volksinitiative "für die volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge" die Diskussion erst recht ins Rollen gebracht hatte, zeigte sich überzeugt, dass das nun vorliegende Gesetz das derzeit Mögliche bringe. Falls die Referendumsfrist ungenutzt abläuft, will er sich den Rückzug seiner Initiative überlegen.

Eidgenössische Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"
Dossier: Eidgenössische Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"

Eine Motion Brunner (sp, GE), welche den Bundesrat beauftragen wollte, das BVG in dem Sinn zu ändern, dass für den Koordinationsabzug nicht mehr das erreichte Einkommen, sondern der Beschäftigungsgrad massgebend sein soll, scheiterte auch in der Postulatsform vorderhand am Widerstand von Nationalrat Früh (fdp, AR). Mit ihrem Vorstoss wollte Brunner erreichen, dass Teilzeitarbeitende in den unteren Lohnklassen nicht weiter dem Risiko ausgesetzt sind, trotz Erwerbstätigkeit von einer späteren Rente der 2. Säule ausgeschlossen zu werden bzw. nur eine minimale Rente zu beziehen.

Beschäftigungsgrad, nicht Einkommen als Grundlage für den Koordinationsabzug (Mo. 93.3290)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Bis vor einigen Jahren führte der Sicherheitsfonds der Pensionskassen, der bei Zahlungsunfähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung einspringen muss, ein ruhiges Dasein. Mit der Rezession änderte sich dies schlagartig. Während der Sicherheitsfonds 1989 erst 147-mal aktiv wurde, intervenierte er im Berichtsjahr rund 2000-mal, zweimal soviel wie im Vorjahr und dreimal soviel wie 1991. Allerdings umfassen die Leistungen des Sicherheitsfonds nur das gesetzlich festgelegte Leistungsminimum. Sowohl der vor- wie der überobligatorische Bereich der zweiten Säule sind damit nicht abgedeckt. Bei der Behandlung einer Motion Keller (sd, BL), welche der Nationalrat als Postulat überwies, unterstrich der Bundesrat die Lücken seiner Zuständigkeit in diesem Bereich, versprach aber, dem aufsichtsrechtlichen Aspekt bei der anstehenden BVG-Revision besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Er nutzte auch seine beschränkten Kompetenzen und setzte auf Mitte Jahr eine Verordnungsänderung in Kraft. Damit wird die Anlage von Pensionskassengeldern aus dem obligatorischen Bereich beim Arbeitgeber eingeschränkt und eine Meldepflicht eingeführt, wenn der Arbeitgeber mit den Beitragszahlungen drei Monate im Verzug ist.

Sicherheitsfonds der Pensionskassen Motion aufsichtsrechtlichen Aspekt

Der Bundesrat empfahl der Bundesversammlung, die 1991 eingereichte Volksinitiative der SP und des SGB "zum Ausbau von AHV und IV" ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Er erachtete die Folgekosten dieser Initiative, die eine wesentliche Verschiebung von der 2. Säule (BVG) zur 1. Säule (AHV/IV/EL) anstrebt, für finanziell nicht verantwortbar. Die zuständige Ständeratskommission schloss sich dieser Sicht der Dinge an.

Volksinitiative «zum Ausbau von AHV und IV»
Dossier: Volksinitiativen zur Altersvorsorge (seit 2015)

Weder die Botschaft des Bundesrates noch die parlamentarischen Modifikationen konnten den Kaufmännischen Verein dazu veranlassen, seine Initiative zurückzuziehen.

Eidgenössische Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"
Dossier: Eidgenössische Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"