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Wie bereits im Vorjahr wurden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2015 aufgrund zu tiefer Teuerung nicht der Preisentwicklung angepasst.
Gemäss BVG erfolgt nach drei Jahren eine erste Anpassung der Renten an die Preisentwicklung gemäss dem Index der Konsumentenpreise – sofern seither eine Teuerung stattgefunden hat –, anschliessend werden die Renten, wenn nötig, alle zwei Jahre entsprechend dem Teuerungsausgleich der AHV angepasst.

BVG: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten 2015
Dossier: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge

Im Jahr 2014 lag die durchschnittliche Netto-Vermögensrendite in der beruflichen Vorsorge bei 6,8% – 0,6 Prozentpunkte über dem Wert des Vorjahres. Dabei zeigte sich, wie auch schon in den Vorjahren, ein deutliches Renditegefälle zwischen kleineren und grösseren Pensionskassen, zugunsten letzterer. Per Ende Jahr wiesen die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und die öffentlich-rechtlichen ohne Staatsgarantie einen Deckungsgrad von im Schnitt 113,5% auf, auch hier hatte sich gegenüber dem Jahr 2013 eine Steigerung ergeben, und zwar um 2,7 Prozentpunkte. Die Anzahl der sich in Unterdeckung befindenden Einrichtungen war von 13% auf noch 10% gesunken. Bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie war der Deckungsgrad von im Schnitt 80,4% Ende 2013 auf 86,1% Ende 2014 angestiegen.

Das positive Ergebnis darf nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass das Jahr 2014 für die Pensionskassen weiterhin durch das andauernde Tiefzinsumfeld geprägt war, welches im Dezember 2014 in der Einführung von Negativzinsen auf bei der Nationalbank gehaltene Guthaben gipfelte. Bei weiter anhaltenden Tiefzinsen könnten die Deckungsgrade in den nächsten Jahren erneut sinken. Um Renditen in ausreichender Höhe erwirtschaften zu können, sehen sich die Vorsorgeeinrichtungen zunehmend gezwungen, von den kaum mehr verzinsten Obligationen auf Aktien umzusteigen, womit ihr Anlagerisiko ansteigt. Alternativ müssten die Beiträge erhöht oder Leistungskürzungen vorgenommen werden, so die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV). Auch die anhaltende Frankenstärke blieb eine Herausforderung für die Pensionskassen. Erneut wies die Kommission auf das Problem des seit längerer Zeit zu hohen Umwandlungssatzes hin, welcher angesichts der demographischen Alterung nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Anpassungen seien daher im Zuge der Reform der Altersvorsorge unumgänglich.

Die Anzahl der Rentenbezügerinnen und -bezüger in der zweiten Säule, welche im Jahr 2011 erstmals eine Million überschritten hatte, betrug im Jahr 2014 1,074 Millionen, ein Anstieg um rund 21'000 Personen gegenüber dem Vorjahr. Zwei Drittel der Begünstigten bezogen eine Altersrente, der restliche Drittel eine Witwen- bzw. Witwerrente, Invalidenrende oder Waisen- und Kinderrente.

In der gebundenen Selbstvorsorge der dritten Säule hatten die Guthaben bei Banken und Versicherungen im Jahr 2014 weiterhin zugenommen und beliefen sich nun auf rund CHF 94 Mrd.

Jahresergebnis 2014 der beruflichen Vorsorge
Dossier: Jahresergebnisse der beruflichen Vorsorge

Mitte November 2014 publizierte der Bundesrat seine Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020. Die Botschaft enthält im Wesentlichen zwei Bestandteile: Einerseits, auf Gesetzesebene, den Entwurf zum Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 mit 15 einzelnen Gesetzen, in der späteren Parlamentsdebatte als Entwurf 1 bezeichnet. Andererseits, auf Verfassungsebene, den Entwurf zum Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, Entwurf 2 genannt. Bundesgesetz und Bundesbeschluss sind dabei voneinander insofern abhängig, als sie nur gemeinsam angenommen werden und in Kraft treten können.

Die Vorlage enthält neun Kernpunkte. Der erste ist der Übergang von einem fixen Rentenalter zu einem so genannten Referenzalter, das für Männer und Frauen bei 65 Jahren liegt und bei dem weder Rentenkürzungen noch -zuschüsse anfallen. Der tatsächliche Rückzug aus dem Erwerbsleben soll zukünftig flexibel gestaltet und zwischen 62 und 70 Jahren angesetzt werden können. In der beruflichen Vorsorge ist eine schrittweise Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf noch sechs Prozent bei gleichzeitigen Ausgleichsmassnahmen zur Erhaltung des Leistungsniveaus vorgesehen. Im Rahmen dieser Ausgleichsmassnahmen soll der Koordinationsabzug abgeschafft werden, um den gesamten Jahreslohn zu versichern, und die Altersgutschriftensätze sollen angepasst werden. Weiter soll in der beruflichen Vorsorge die Transparenz und Aufsicht verbessert und die Erträge privater Lebensversicherer fairer zwischen Anbietern und Versicherten aufgeteilt werden. An der Einschränkung der AHV-Witwenrente für Frauen, die minderjährige oder pflegebedürftige Kinder haben, hielt der Bundesrat in seinem Entwurf fest. Weiter sollen in der AHV die Beitragssätze von Angestellten und Selbstständigerwerbenden vereinheitlicht werden, und in der beruflichen Vorsorge soll das Mindestjahreseinkommen um einen Drittel auf CHF 14'000 gesenkt werden, um mehr Arbeitnehmende obligatorisch in die zweite Säule einzubinden. Zur Sicherung der AHV sieht der Bundesrat Mehreinnahmen aus einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,5 Prozentpunkte vor. Die Erhöhung der Steuer soll in zwei Schritten vorgenommen werden und bis ins Jahr 2030 gelten. Zudem soll in der AHV, wie bereits in der Vergangenheit von diversen parlamentarischen Vorstössen gefordert, ein Interventionsmechanismus etabliert werden, der als Schuldenbremse dient. Damit soll die Liquidität des AHV-Fonds sichergestellt werden. Eine Intervention wird dann ausgelöst, wenn der Vermögensstand des Ausgleichsfonds unter 70% einer Jahresausgabe fällt. Nicht zuletzt sollen mit der Reform die Finanzflüsse zwischen dem Bund und der AHV vereinfacht werden, wobei der Bund weiterhin proportional zu den AHV-Ausgaben beiträgt und damit die demographisch bedingten Mehrkosten mitträgt.

Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf hatte der Bundesrat damit, wie zuvor bereits angekündigt, nur wenige Änderungen vorgenommen. Entsprechend blieben unmittelbare heftige Reaktionen auf die Botschaft aus, jedoch wurden die Monate bis zur Parlamentsdebatte für intensive Diskussionen in Medien und Öffentlichkeit genutzt. Insgesamt wurde der Reformentwurf, wie zuvor auch schon der Vernehmlassungsentwurf, von Journalistinnen und Experten mehrheitlich kritisch bis klar negativ beurteilt. Es war von „Luftschloss" (NZZ), „Realitätsverweigerung" und „Science-Fiction" (BAZ) sowie von einem „Ungetüm" (Weltwoche) die Rede. Weiterhin wurde die Reform als überladen bezeichnet, oft auch als nicht nachhaltig. Letzteres begründet sich insbesondere dadurch, dass in der AHV die Zusatzeinnahmen über die Mehrwertsteuer nur befristet bis ins Jahr 2030 gelten sollen, danach die Kosten aber weiter steigen werden und dass in der beruflichen Vorsorge der angestrebte gesenkte Mindestumwandlungssatz immer noch höher ist, als es bereits heute der versicherungstechnischen Realität entspricht. Ein grosses Thema war die Lastenverteilung, welche die Reform zwischen den Generationen vornimmt. Im Januar 2015 publizierte die Universität Freiburg im Breisgau eine in Zusammenarbeit mit der UBS erstellte Studie zum Thema. Diese zeigt, dass die Reform bei der AHV die so genannte Nachhaltigkeitslücke nicht vollständig schliesst und dass ein grosser Teil der Sanierung zulasten junger und noch ungeborener Generationen geht, während ältere Arbeitnehmende und bereits Pensionierte nur mit kleinen Einbussen rechnen müssen. Bei den heutigen Zahlen, so die Studie, würden sämtliche in der Schweiz lebenden Menschen, egal welchen Alters, aktuell oder zukünftig mehr aus der AHV beziehen, als sie in ihrem Leben in Form von Beiträgen und Steuern einzahlen. Diese Modellrechnung verdeutliche das Ausmass der Umverteilung zulasten künftiger Generationen. Die Forschenden machten auch auf die systemwidrige Umverteilung von Aktiven zu Rentnern in der zweiten Säule aufmerksam, welche durch die Reform nur teilweise behoben wird. Weiterhin kontrovers diskutiert wurde auch die Auswirkung der Reform auf die Situation der Frauen. Im Februar 2015 publizierte das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV ein Faktenblatt zum Thema. Darin werden jene Änderungen aufgezählt, welche spezifisch die Frauen betreffen. Dazu gehört insbesondere das um ein Jahr auf 65 erhöhte Rentenalter, welches jedoch auch zu höheren Renten in der zweiten Säule für Frauen führe. Witwenrenten sollen in Zukunft nur noch jene Frauen neu zugesprochen bekommen, welche Kinder mit einer Berechtigung für Waisenrenten haben, womit eine Abkehr vom Modell des männlichen Familienernährers erfolgt. Einerseits sei kinderlosen Frauen eine eigene Erwerbstätigkeit zuzumuten, so das BSV, andererseits verbessere eine solche generell den Zugang der Frauen zu den Sozialversicherungen. Mit der Senkung der Eintrittsschwelle in der beruflichen Vorsorge werden zukünftig mehr Teilzeiterwerbstätige in der zweiten Säule versichert und damit anspruchsberechtigt, was insbesondere Frauen betrifft. Nebst weiteren erwähnten Änderungen versäumte es das BSV nicht, auf die bestehende starke Umverteilung in der AHV zugunsten der weiblichen Versicherten hinzuweisen. Diese ist auf die im Vergleich zu den Männern tieferen Löhne und Beiträge der Frauen bei gleichzeitig ungefähr gleich hohen Renten zurückzuführen. In der beruflichen Vorsorge wiederum sei trotz der tieferen Renten für Frauen keine Benachteiligung auszumachen, so das Amt. Vielmehr seien die bestehenden Unterschiede ein Resultat der gesellschaftlichen Verhältnisse in der Zeit des Einzahlens, als verheiratete Frauen kaum erwerbstätig waren. Die Aussagen des Bundesamtes blieben nicht unwidersprochen. So kritisierten SP-Exponentinnen, die Reform bringe ausschliesslich für erwerbstätige Frauen Vorteile, wobei eine Erwerbstätigkeit aufgrund der familiären Situation nicht allen Frauen zumutbar sei. Weiter wurde die Befürchtung geäussert, dass die Absenkung der Eintrittsschwelle in die zweite Säule das Angebot an Teilzeitstellen schmälern könnte, da Teilzeitarbeitende dadurch für die Arbeitgeber teurer würden. Ein solcher Rückgang würde speziell Frauen treffen, welche einen grossen Teil der Teilzeitarbeitsstellen besetzen.

Bis zum Beginn der Parlamentsdebatte wurden Vermutungen darüber angestellt und diskutiert, wie einzelne Parteien und Ratsmitglieder sich verhalten und stimmen würden. So gaben schon früh einzelne Fraktionsmitglieder der SP bekannt, die Reform letztlich inklusive der umstrittenen Erhöhung des Rentenalters für Frauen annehmen zu wollen, sofern die bürgerlichen Parteien nicht eine reine Abbauvorlage daraus machten. Die Gewerkschaften ihrerseits sprachen sich deutlich gegen eine Erhöhung des Frauenrentenalters sowie gegen die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes aus. Im Dezember 2014 stellte sich die Grünliberale Bundeshausfraktion hinter das Reformvorhaben. Auch die CVP sprach sich für die Altersvorsorge 2020 aus mit dem Hinweis, eine anders ausgestaltete Reform mit mehr Leistungsabbau wäre nicht mehrheitsfähig. Die SVP lehnte die Vorlage ab, und auch die FDP zeigte sich sehr kritisch. Dennoch wurde schon früh vermutet, die Vorlage werde im Erstrat, dem Ständerat, eine Mehrheit finden. Eine Rolle spielte dabei auch das Timing: So bemerkten Journalisten und Expertinnen, dass die Standesvertreter es sich kurz vor den eidgenössischen Wahlen im Oktober 2015 nicht würden leisten können, eine wichtige und nötige Reform bachab zu schicken.

Reform «Altervorsorge 2020» (BRG 14.088)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Im Oktober 2014 berichtete der Bundesrat, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge für das Jahr 2015 bei 1.75 Prozent belassen zu wollen. Zuvor hatte auch die BVG-Kommission dem Bundesrat diesen Mindestzinssatz empfohlen.

BVG-Mindestzinssatz 2015
Dossier: Entwicklung des BVG-Mindestzinssatzes (seit 2003)

Ab Oktober 2014 gab die Rolle der Lebensversicherer in der 2. Säule zu reden. In einer Pressekonferenz kritisierten die Gewerkschaften, Lebensversicherer stellten ein Systemrisiko für die Schweizer Altersvorsorge dar. Für Lebensversicherer, bei denen 44% der in der 2. Säule versicherten Arbeitnehmenden einzahlen, ist eine Unterdeckung nicht erlaubt. Deshalb wählen diese vornehmlich risikoarme Kapitalanlagen, welche jedoch auch tiefe Zinserträge abwerfen. In der auf die Finanz- und Wirtschaftskrise folgenden und bis heute anhaltenden Tiefzinsphase habe sich die Differenz zwischen der tatsächlichen Rendite und dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzinssatz weiter erhöht, weshalb die Versicherer langfristig ihren Verpflichtungen nicht mehr werden nachkommen können, so die Kritik. Der Versicherungsverband SVV bestritt ein solches Risiko. Im gleichen Monat kritisierte der Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse die Gewinne der Lebensversicherer: Diese hätten seit 2005 mehr als CHF 4 Mrd. betragen; Geld, das bei den Renten fehle. Aus diesem Grund verlangten die Gewerkschaften vom Bundesrat, im Zuge der Botschaft zur Altersvorsorge 2020 die Legal Quote – jenen Prozentsatz der Überschüsse aus der zweiten Säule, den die Versicherer den Versicherten zugute kommen lassen müssen – deutlich zu erhöhen. Aktuell beträgt die Legal Quote 90%, die Gewerkschaften streben eine Erhöhung auf mindestens 95% an. Dagegen wehrte sich der Versicherungsverband: Die Lebensversicherer übernähmen insbesondere für KMU sämtliche Risiken. Diese Akteure könnten sicher sein, sich niemals mit Sanierungsbeiträgen oder Leistungskürzungen konfrontiert zu sehen. Das sei nur durch genügend Eigenkapital möglich, zu dessen Aufbau die Gewinne dienten – nebst dem Bezahlen von Steuern und der Entschädigung von Kapitalgebern.

Lebensversicherer in der 2. Säule

In der Herbstsession 2014 befasste sich der Nationalrat mit einem Postulat Grossen (glp, BE) mit dem Titel „Pensionskassengeld verschwenden und dann Ergänzungsleistungen beziehen?". Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, wie ein Fehlanreiz im Bereich der beruflichen Vorsorge behoben werden kann: Manche Versicherte beziehen anstelle einer Rente ihr gesamtes Pensionskassenkapital beim Zeitpunkt ihrer Pensionierung, verbrauchen dieses rasch und sind in der Folge auf Ergänzungsleistungen zu ihrer AHV-Rente angewiesen. In der Begründung gab der Postulant an, manche Versicherte würden ihre Guthaben regelrecht verprassen. Auch sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Staat den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zu deren Pensionierung das Sparen vorschreibe, da sie sich sonst ungenügend auf das Alter vorbereiten würden, sie bei der Pensionierung mit der Ausbezahlung des Kapitals anstelle einer Rente aber aus dieser Pflicht entlasse. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Dem folgte der Nationalrat diskussionslos.

Pensionskassengeld verschwenden und dann Ergänzungsleistungen beziehen? (Po. 14.3629)
Dossier: Die EL-Reform (2016-2019) und die dazu führenden Vorstösse

Der Nationalrat beriet in der Herbstsession als Erstrat eine Motion Schilliger (fdp, LU), welche die BVG-Umverteilung aufzeigen will. Konkret soll gemäss dem Vorstoss den Versicherten im obligatorischen Bereich auf ihren jährlichen Vorsorgeausweisen aufgeführt werden, in welchem Umfang Kapital aufgrund des zu hoch angesetzten Mindestumwandlungssatzes zu ihren Ungunsten umverteilt wird. Den Versicherten sei diese Umverteilung, welche dem Kapitaldeckungsprinzip in der 2. Säule widerspreche, oft nicht bewusst, so die Begründung. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Zwar sei tatsächlich eine unerwünschte Umverteilung bei vielen Pensionskassen festzustellen. Diese zu quantifizieren, sei jedoch schwierig bis kaum möglich, da die korrekten Werte der beiden zentralen Parameter Lebenserwartung und technischer Zinssatz unbekannt seien. Der Nutzen der Erstellung einer so genannten „Generationenbilanz" sei damit nicht gegeben. Jedoch solle im Zuge der Reform der Altersvorsorge 2020 der Mindestumwandlungssatz auf das versicherungstechnisch korrekte Niveau gesenkt werden, womit die unerwünschte Umverteilung nicht nur ausgewiesen, sondern beendet werde. Davon liess sich der Rat nicht beeindrucken und nahm die Motion mit 132 Stimmen gegen 48 Stimmen aus dem linksgrünen Lager bei 8 Enthaltungen an.

BVG-Umverteilung aufzeigen

Nachdem beide Kommissionen ihr im Jahr 2012 Folge gegeben hatten, gelangte eine parlamentarische Initiative Pelli (fdp, TI) zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) in der Herbstsession 2014 in den Nationalrat. Der Vorstoss bezweckt eine Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen durch einen Abbau von Vorschriften. Das ZGB unterstellt die Fonds unter zahlreiche Bestimmungen des Gesetzes über die berufliche Vorsorge BVG. Bei der Beratung und dem Beschluss des BVG sei aber kaum an den speziellen Charakter der Fonds gedacht worden, weshalb sich der administrative Aufwand für deren Unterhalt stark erhöhe. Dieser massive Aufwand bringe viele Stiftungsräte dazu, ihren Fonds zu liquidieren, was aus sozialer und volkswirtschaftlicher Sicht nicht wünschenswert sei. Der Vorstoss listet konkret jene Bestimmungen auf, die für Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen zukünftig nicht mehr anwendbar sein sollen. Die Subkommission BVG der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hatte nach Beratungen mit den betroffenen Kreisen und der Bundesverwaltung einen Erlassentwurf ausgearbeitet, den die Kommission einstimmig angenommen und in die Vernehmlassung geschickt hatte. Nach mehrheitlich positiven Antworten wurden nur noch kleine Änderungen vorgenommen und das Resultat dem Bundesrat vorgelegt. Dieser hiess den Entwurf grundsätzlich gut, da er bestehende Rechtsunsicherheiten beseitige und zum Erhalt der Wohlfahrtsfonds beitrage. Er beantragte jedoch, die Transparenzbestimmungen auch weiterhin auf Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen anzuwenden und regte an, die Rahmenbedingungen für die Steuerbefreiung der Fonds zu präzisieren. Aufgrund zeitlich eng beieinander liegender Termine war es der SGK nicht möglich gewesen, alle Vorschläge des Bundesrates bis zur Parlamentsdebatte zu beraten, weshalb der Sprecher auf die Möglichkeit der weiteren Abklärung und Bearbeitung durch die Kommission des Zweitrats hinwies. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung wurden drei Minderheitsanträge gestellt, zwei von Silvia Schenker (sp, BS) und einer von Bruno Pezzatti (fdp, ZG), welche beim Rat allesamt keine Zustimmung fanden. Anlass zur Diskussion bot das Verhältnis zur AHV: Die Kommissionsmehrheit strebte an, dass nur jener Personenkreis, der der AHV unterstellt ist, von Leistungen aus den Wohlfahrtsfonds profitieren kann. Damit sollte eine Umgehung des drei-Säulen-Prinzips verhindert werden, da Wohlfahrtsfonds zur beruflichen Vorsorge und somit zur 2. Säule gehören. Die Minderheit Pezzatti hatte sich aus Vereinfachungsgründen für eine Streichung der entsprechenden Bestimmung ausgesprochen, was der Rat mit 94 zu 83 Stimmen ablehnte. Für Annahme des Minderheitsantrags setzten sich die Fraktionen der SVP, FDP und BDP ein. Der erste Minderheitsantrag Schenker griff das Transparenzthema auf und plädierte für die Version des Bundesrates. Die Kommissionsmehrheit hatte sich dafür ausgesprochen, die Transparenzbestimmungen nicht auf der Liste jener Bestimmungen zu führen, die für die Wohlfahrtsfonds nach wie vor gelten sollten, denn die Einhaltung des Transparenzstandards generiere einen überproportionalen administrativen Aufwand. Mit ihrem zweiten Antrag forderte die Minderheit, dass Wohlfahrtsstiftungen mit Ermessensleistungen, um steuerbefreit zu werden, den Grundsatz der Angemessenheit und Gleichbehandlung berücksichtigen müssen. Dies sei nicht nur aus Fairnessgründen wichtig, sondern insbesondere im Zusammenhang mit dem Fatca-Abkommen zwischen der Schweiz und den USA relevant, da die Wohlfahrtsfonds ansonsten von den USA als Mittel zum Steuermissbrauch verstanden werden könnten. Es gelte, eine Infragestellung des Abkommens für alle Vorsorgeeinrichtungen zu verhindern. Auch in diesem Punkt ging die Minderheit mit dem Bundesrat einig. Die Kommissionsmehrheit betonte dagegen, ihr würde betreffend Fatca das nötige Fachwissen fehlen – dieses liege bei der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) – und man wolle die Beurteilung deshalb dem Zweitrat überlassen. Die Minderheitsanträge wurden mit 129 zu 59 bzw. 130 zu 59 Stimmen abgelehnt, wobei sich jeweils die bürgerlichen Fraktionen gegen Links-grün durchsetzten. In der Gesamtabstimmung sprachen sich 133 Nationalratsmitglieder für den Entwurf aus. Es gab keine Gegenstimmen und der Beschluss gilt damit als einstimmig, obwohl sich 55 Mitglieder aus der SP- und der grünen Fraktion der Stimme enthielten. Die Beratung im Ständerat wird für das Jahr 2015 erwartet.

Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

Ende Juni 2014 gab der Bundesrat bekannt, er habe erste Richtungsentscheide für eine Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV (EL) gefällt. Das Leistungsniveau der EL soll erhalten bleiben, um eine Kostenverlagerung zur Sozialhilfe zu vermeiden. Damit möglichst wenige Personen im Alter auf EL angewiesen sind, soll die Verwendung von eigenen Mitteln für die Altersvorsorge verbessert werden. Dazu soll der Vorbezug von Kapital aus der beruflichen Vorsorge eingeschränkt, bereits vererbtes Kapital bei der Berechnung der EL besser berücksichtigt und die geltenden Freibeträge beim Reinvermögen für den EL-Bezug gesenkt werden. Zudem sollen Schwelleneffekte und unerwünschte Anreize zum EL-Bezug abgebaut werden. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Departement des Innern, einen entsprechenden Vorentwurf zu erarbeiten.

Reform der Ergänzungsleistungen (BRG 16.065)
Dossier: Revisionen des ELG bezüglich Mietzinsmaxima
Dossier: Die EL-Reform (2016-2019) und die dazu führenden Vorstösse

Der Nationalrat überwies in der Sommersession mit einer grossen Mehrheit von 180 Ja-Stimmen ein Postulat Vitali (fdp, LU) mit dem Auftrag an den Bundesrat, im Rahmen des BVG Möglichkeiten zur Verbesserung der Vergleichbarkeit der Deckungsgrade zwischen den Vorsorgeeinrichtungen zu prüfen. Dabei sollte das Ausweisen einer Kennzahl oder ein Ampelsystem erwogen werden. Zusätzliche Transparenz sei angesichts des schwindenden Vertrauens in die Pensionskassen unabdingbar, so die Argumentation. Der Bundesrat hatte sich gegen den Vorstoss ausgesprochen: Angesichts der Unterschiedlichkeit der Vorsorgeeinrichtungen sei ein Vergleich mittels Index kaum zu bewerkstelligen und liefere zwangsweise inadäquate Ergebnisse.

Vergleichbarkeit der Deckungsgrade

Im März 2013 hatte der Kanton Neuenburg eine Standesinitiative eingereicht, welche forderte, dass Vorsorgeeinrichtungen der beruflichen Vorsorge bis zu 50% ihrer Investitionen in Immobilien tätigen können. In der Sommersession 2014 behandelte der Ständerat die Initiative. Die vorberatende Kommission beantragte einstimmig, keine Folge zu geben. Die bestehenden Limiten seien mehr als Richtwert denn als starre Grenzen zu verstehen und sie hätten sich in den letzten Jahren gut bewährt. Der Rat folgte diesem Antrag und gab der Initiative keine Folge.

Investitionen in Immobilien

Die grosse Kammer beriet in der Sommersession 2014 eine Motion Egerszegi (fdp, AG), welche die kleine Kammer im Vorjahr gegen den Willen des Bundesrates angenommen hatte. Der Vorstoss mit dem Titel Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge forderte eine Änderung der Aufsichtsverordnung AVO, um eine Anpassung der Risikobeiträge an das in den letzten Jahren gesunkene Invaliditätsrisiko zu erreichen. Mit 123 zu 55 Stimmen folgte der Rat seiner Kommissionsmehrheit gegen eine Minderheit Rossini (sp, VS) und lehnte die Motion ab. Die Mehrheit führte insbesondere an, eine von der Reform der Altersvorsorge 2020 losgelöste Behandlung der Frage sei nicht sinnvoll. Die anwesende Finanzministerin ergänzte, die Prämiensätze der Kollektivlebensversicherungen im Bereich der beruflichen Vorsorge unterlägen den Marktkräften und die Finma setze einzig einen Rahmen zur Verhinderung von Missbrauch oder Insolvenz.

Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge.

Die Vernehmlassung zur Reform der Altersvorsorge 2020 dauerte bis Ende März 2014. Am Vernehmlassungsverfahren beteiligten sich alle Kantone, alle grösseren Parteien, die eingeladenen Spitzenverbände der Wirtschaft und diverse Organisationen von Versicherten und Versicherern. Insgesamt gingen 168 Stellungnahmen ein. Ein Grossteil äusserte sich unter anderem zur Revision als Ganzes, wovon rund drei Viertel deren grundsätzliche Stossrichtung – eine gemeinsame Betrachtung der 1. und 2. Säule – begrüssen. Dazu gehören die bürgerlichen Mitteparteien mit Ausnahme der FDP und eine Mehrheit der Kantone, wobei einige jedoch starke Kostenfolgen befürchten. Der Freisinn beurteilt die Reform äusserst kritisch: Umfangreichen Mehreinnahmen stünden nur geringe Einsparungen gegenüber. Damit sei die Reform chancenlos. Ein ausgewogener Kompromiss hätte dagegen Erfolgschancen. Die SVP lehnt die Stossrichtung der Reform aus ähnlichen Überlegungen dagegen grundsätzlich ab und schlägt eine Aufteilung in drei Pakete vor. Arbeitgeberverband, Economiesuisse und Gewerbeverband kritisierten das Paket als überladen und zu stark auf Mehreinnahmen fokussierend; erstere forderten eine Erhöhung des Rentenalters, um die Rentenhöhe erhalten zu können. SP und Grüne sowie der Gewerkschaftsbund plädierten für eine Stärkung bzw. Erhaltung der 1. Säule; die Interessen der Versicherten müssten im Mittelpunkt stehen. Der Gewerkschaftsbund lehnt zudem eine Staffelung der Reform explizit ab, ebenso jegliche Erhöhungen des Rentenalters und die Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule. Weiter bemängelten linke Parteien, Gewerkschaften und Frauenorganisationen, die Einsparungen fielen einseitig zulasten der Frauen aus.
Die im Vernehmlassungsverfahren geäusserten Standpunkte entsprachen weitgehend den bereits zuvor öffentlich bezogenen Positionen. Die stark divergierenden Forderungen der verschiedenen Akteure führten rasch zur Befürchtung, die Reform werde im Parlament scheitern und damit weitere kostbare Zeit für eine Neuaufgleisung der Altersvorsorge ungenutzt verstreichen. Im Juni entschied der Bundesrat, das Reformpaket voranzutreiben und noch im Jahr 2014 eine Botschaft auszuformulieren. Dabei sollten einige kleinere Korrekturen zum Vernehmlassungsentwurf vorgenommen werden: Die Mehrwertsteuer-Erhöhung zugunsten der AHV soll auf maximal 1,5 anstelle von 2 Prozentpunkten beschränkt werden, die bereits seit 1999 erhobenen MWSt.-Anteile für die AHV sollen an diese zweckgebunden und der Bundesbeitrag im Gegenzug entsprechend gesenkt werden, und der Koordinationsabzug im obligatorischen Teil der 2. Säule soll abgeschafft werden. Der Bundesrat gab jedoch an, er wolle sich in der Botschaft in weiten Teilen an den Vorentwurf halten, was umgehend auf Kritik stiess. So soll insbesondere an der Behandlung der Reformen der 1. und 2. Säule in einem einzigen Paket festgehalten werden, ebenso an der Abschaffung von Witwenrenten für Frauen ohne minderjährige Kinder. In der Folge war in der Presse zunehmend von einer drohenden Rückweisung der Vorlage durch das Parlament an den Bundesrat die Rede, damit dieser sie in einzelne, kleinere Pakete aufteilen würde. Mitte November wurde bekannt, dass der Entwurf zuerst in den Ständerat kommen würde, was Innenminister Bersets Wunsch entsprechen dürfte. Während die rückweisungswilligen Parteien SVP, FDP und BDP im Nationalrat mehrheitsfähig sind, dürfte im Ständerat die in dieser Sache kompromissbereitere CVP eine Schlüsselrolle spielen. Zudem äusserten sich verschiedene Ständeratsmitglieder der Mitteparteien skeptisch gegenüber einer diskussionslosen Rückweisung, welche zu unnötigen Verzögerungen führen würde. Nichtsdestotrotz erklärten diverse Medien die Reformvorlage bereits für gescheitert, sprachen sich doch auch die bürgerlichen Sozialpolitikerinnen und -politiker im Ständerat für eine Auftrennung der Reform in ihre Bestandteile aus, wobei sie diese jedoch selbst vornehmen und nicht dem Bundesrat überlassen wollten. Einer ebenfalls Mitte November publizierten repräsentativen Umfrage zufolge, welche GfS Bern im Auftrag von Pro Senectute duchgeführt hatte, würden sich 62% der Stimmberechtigten (Stichzeitpunkt Ende September bzw. Anfang Oktober 2014) deutlich oder eher für die Rentenreform aussprechen und nur 28% klar oder eher dagegen.

Reform «Altervorsorge 2020» (BRG 14.088)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Eine Motion Graber (cvp, LU) fordert die Ermöglichung von Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und die Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz. Um die Investitionen in entsprechende Werte zu ermöglichen, solle der Bundesrat Änderungen in Gesetzen und Verordnungen vornehmen; der Fonds solle privatwirtschaftlich geführt werden und auf Wunsch der Pensionskassen die Betreuung der Anlagen übernehmen. Zwar würden die Schweizerinnen und Schweizer insbesondere in den Pensionskassen hohe Beträge ansparen, jedoch werde das Kapital aufgrund der geltenden Sicherheitsvorschriften und weil professionelle Intermediäre fehlten, primär in Staatsschulden und ähnliche Papiere investiert, welche nicht zum Wachstum beitragen. Sinnvoller sei es jedoch, in den technologischen Fortschritt zu investieren, um künftigen Generationen einen hohen Lebensstandard zu ermöglichen, so die Begründung. Der Zukunftsfonds Schweiz solle dabei die wichtige Rolle des Intermediärs übernehmen. Im Ständerat wurden in der Frühlingssession von linker Seite Bedenken laut. Man opponiere nicht, jedoch müsse der Bundesrat das Anliegen im Falle einer Annahme erneut gründlich prüfen. Die Pensionskassen hätten gegenwärtig bereits die Möglichkeit, in Risikokapital zu investieren, ihre primäre Funktion sei jedoch die sichere Anlage der Altersguthaben. Auch sei der Bedarf nach weiterem «Venture Capital» ökonomisch umstritten. In Einklang mit dem Antrag des Bundesrates nahm die kleine Kammer die Motion einstimmig an. In der Herbstsession gelangte das Geschäft in den Nationalrat, wo trotz geteilter Meinungen in der Kommission keine Gegenargumente vorgebracht und der Vorstoss stillschweigend angenommen wurde.

Zukunftsfonds Schweiz (Mo. 13.4184)

Der Nationalrat behandelte in der Frühjahrssession 2014 eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion, welche anstrebt, die Zweckentfremdung von Vorsorgekapital zu verhindern. Der Vorstoss fordert den Bundesrat auf, die Grundlagen für die Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) so anzupassen, dass im Falle eines zuvor erfolgten Vorbezugs von Kapital aus der zweiten Säule das mutmassliche Einkommen ohne diesen Vorbezug als Grundlage für die Bedarfsberechnung gilt. Dabei soll das sozialrechtliche Existenzminimum bei der Berechnung der jährlichen EL nicht unterschritten werden. Mit einer solchen Regelung könnte der stossende Missbrauch der Ergänzungsleistungen durch Einzelne unterbunden werden, ohne die Möglichkeiten zum Vorbezug von Vorsorgekapital, die von einer Mehrheit verantwortungsvoll genutzt würden, einzuschränken. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da derzeit verschiedene Lösungsvorschläge für die betreffende Problematik geprüft würden und man sich noch nicht auf einen einzelnen festlegen wolle. Dem folgte nur die Ratslinke: Die bürgerliche Mehrheit nahm die Motion mit 118 zu 57 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.

Zweckentfremdung von Vorsorgekapital

Der Ständerat hatte 2013 eine Motion Schwaller (cvp, FR) angenommen, welche eine Datenerhebung zu den Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule fordert, um zusätzliches Wissen über den Vorbezug von Altersleistungen zwecks Erwerbs von Wohneigentum zu generieren. In der Frühjahrssession 2014 beschäftigte sich der Nationalrat mit dem Vorstoss. Seine SGK legte eine modifizierte Version vor, wonach auch die anderen Arten des Kapitalvorbezugs – zwecks Unternehmensgründung, Frühpensionierung oder dauerhafter Wohnsitznahme im Ausland – zu evaluieren seien. Der Rat folgte diesem Vorschlag ohne Diskussion. In der Sommersession stimmte der Ständerat der Änderung mit grosser Mehrheit zu und überwies damit die Motion.

Datenerhebung über die Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule

Eine 2013 eingereichte Motion Aeschi (svp, ZG), welche als Folge der Annahme der Minder-Initiative gegen die Abzockerei die freie Pensionskassenwahl hatte einführen wollen, wurde in der Frühjahrssession 2014 vom Nationalrat als Erstrat mit 100 zu 72 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Der Rat folgte damit dem Bundesrat. Dieser hatte argumentiert, für die Wahl einer Pensionskasse wäre ein sehr hoher Informationsstand seitens der Versicherten notwendig. Das Abstimmungsverhalten der Kassen bei Generalversammlungen würde dabei kaum als entscheidendes Kriterium dienen. Nicht zuletzt würde ein Systemwechsel zu unnötig hohen Kosten führen, so die Regierung.

Minder-Initiative

Auf das Jahr 2014 wurden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht der Teuerung angepasst.
Gemäss BVG erfolgt nach drei Jahren eine erste Anpassung der Renten an die Preisentwicklung gemäss dem Index der Konsumentenpreise – sofern seither eine Teuerung stattgefunden hat –, anschliessend werden die Renten, wenn nötig, alle zwei Jahre entsprechend dem Teuerungsausgleich der AHV angepasst.

BVG: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten 2014
Dossier: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge

Die Pensionskassen konnten auf ein gutes Jahresergebnis 2013 zurückblicken, in dem die durchschnittliche Kapitalrendite rund 6% betrug. Damit konnten sich viele Einrichtungen von den Folgen der Finanzkrise erholen: Hatten im Jahr 2012 noch 41% der Pensionskassen ohne Staatsgarantie ein hohes oder eher hohes Risiko aufgewiesen, waren es Ende 2013 nur noch deren 13%. Der Deckungsgrad der privatrechtlichen Einrichtungen betrug im Schnitt 110%, wobei 93% der Einrichtungen einen Deckungsgrad von mindestens 100% erreichten. Trotzdem verringerte sich die Anzahl an Vorsorgeeinrichtungen weiter: Seit dem Jahr 2006 hat sie um rund 700 auf noch knapp 2‘000 abgenommen. Im gleichen Zeitraum war die Anzahl aktiv Versicherter um rund eine halbe Million angestiegen. Die laufenden Konzentrationsprozesse werden auf eine steigende Regulierungslast zurückgeführt, die es für kleine und mittlere Unternehmungen zunehmend unattraktiv macht, eigene Pensionskassen zu führen. Sie schliessen sich in der Folge Sammeleinrichtungen und Verbandslösungen an oder versichern ihre Arbeitnehmenden bei Lebensversicherungen, deren Vollversicherungslösungen sich grosser Beliebtheit erfreuen. Der zu beobachtende Anstieg der Anzahl grosser Einrichtungen bringt einerseits Grössenvorteile, andererseits warnen Fachpersonen vor der Entstehung einer „Too big to fail“-Problematik. Als weiterhin ungelöst wurde das Problem der steigenden Lebenserwartung und der langfristig tiefen Zinsen in Verbindung mit einem zu hohen gesetzlichen Mindestumwandlungssatz thematisiert. Den meisten Kassen drohe mittelfristig eine Unterdeckung, womit Gelder von den aktiven Versicherten umverteilt werden müssten, um die laufenden Renten zu garantieren. Dies steht im Widerspruch zum Kapitaldeckungsprinzip in der zweiten Säule und ist im Gesetz explizit nicht vorgesehen. Im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, der keinen gesetzlichen Mindestumwandlungssatz kennt, wählen die Pensionskassen bereits seit längerer Zeit tiefere Umwandlungssätze.

Jahresergebnis 2013 der beruflichen Vorsorge
Dossier: Jahresergebnisse der beruflichen Vorsorge

Im Gegensatz zu einer durchschnittlichen Kapitalrendite in der beruflichen Vorsorge von 6% im Jahr 2013 konnte die Pensionskasse des Bundes Publica eine Rendite von bloss 3% erwirtschaften. Während ihre 14 offenen Vorsorgewerke eine Deckung von mindestens 100% aufweisen, gerieten zwei Rentnerkassen knapp in die Unterdeckung, weshalb der Bund und die anderen ehemaligen Arbeitgeber, wie beispielsweise die Swisscom, voraussichtlich werden Geld einschiessen müssen, um die Renten zu garantieren.

Jahresergebnis Publica 2013
Dossier: Publica

Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat Vitali (fdp, LU) zu den alters- und geschlechtsabhängigen BVG-Sparbeiträgen. Die Regierung wird damit beauftragt zu prüfen, wie sich deren Bemessung an die veränderten gesellschaftlichen Begebenheiten anpassen liesse, insbesondere um eine Benachteiligung älterer Beitragszahlender in Zukunft zu vermeiden.

alters- und geschlechtsabhängigen BVG-Sparbeiträgen

Der Ständerat überwies ohne Diskussion ein Postulat Egerszegi (fdp, AG), das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Auswirkungen der Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge auf die Versicherten zu verfassen.

Senkung des Mindestumwandlungssatzes

Die kleine Kammer beriet im November eine Motion Egerszegi (fdp, AG) mit dem Titel Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge. Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat, via Verordnungsänderung sicherzustellen, dass die von der Finma genehmigten Tarife für die Prämien privater Lebensversicherer ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risikobeiträgen und Versicherungsleistungen garantieren. In den letzten Jahren sei dies nicht der Fall gewesen, denn trotzt dem Rückgang der IV-Renten infolge der 4. und 5. IV-Revision seien die Risikoprämien nicht bei allen Versicherern entsprechend gesunken. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung mit der Begründung, der Sachverhalt werde in der Strategie Altersvorsorge 2020 aufgegriffen und es sei nicht sinnvoll, diesen Teilbereich vorwegzunehmen. Im Rat überwog jedoch eine knappe Mehrheit mit der Ansicht, es bestehe sofortiger Handlungsbedarf. Die kleine Kammer hiess die Motion mit 20 zu 16 Stimmen gut. Die grosse Kammer wird sie 2014 beraten. In eine ähnliche Richtung wie die Motion ging die bereits im Oktober geäusserte Kritik des Arbeitnehmerverbands Travail.Suisse und des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB). Die Rückstellungen der Lebensversicherer im Geschäft mit der zweiten Säule würden eine deutlich höhere als die tatsächlich herrschende Lebenserwartung abdecken, die Forderung der Versicherer nach einer Senkung des Umwandlungssatzes aufgrund der demographischen Entwicklung sei daher unbegründet.

Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge.

Im November begann die Vernehmlassung zur Reform der Altersvorsorge 2020. Parallel dazu publizierte der Bundesrat einen umfangreichen Bericht mit einer Gesamtsicht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen bis 2035 in Erfüllung dreier Postulate aus den Jahren 2005-2012. Der Bericht erläutert das heutige Finanzierungssystem und die Finanzierungsperspektiven im Hinblick auf verschiedene demographische und ökonomische Szenarien für alle Sozialversicherungszweige und enthält eine Gesamtbetrachtung zu AHV und beruflicher Vorsorge. Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht nach diesen Ausführungen nur bei der AHV, die anderen Zweige weisen ausgeglichene oder gar positive Rechnungssaldi aus. Bei den Ausgaben von AHV, Ergänzungsleistungen (EL) und Krankenpflegeversicherung (KV) wird für die nächsten zwei Jahrzehnte ein im Vergleich zum Bruttoinlandprodukt (BIP) überproportionales Wachstum erwartet; die Ausgaben von IV, Erwerbsersatzordnung (EO) und Familienzulagen (FZ) sollen dagegen gemessen am BIP zurückgehen, während jene der Arbeitslosenversicherung (ALV), der beruflichen Vorsorge (BV) und der Unfallversicherung (UV) weitgehend ähnlich bleiben. Insgesamt wird ein Anstieg der Sozialleistungsquote von aktuell gut 21 auf rund 25% im Jahr 2035 erwartet. Der dringendste Handlungsbedarf besteht bei der AHV: Ohne Reformen wäre deren Fonds im Jahr 2028 vollständig geleert. Auch bei der beruflichen Vorsorge seien aber aufgrund der steigenden Lebenserwartung Anpassungen notwendig.

Gesamtsicht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen

Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat der CVP/EVP-Fraktion zwecks Untersuchung der Auswirkung des gesellschaftlichen Wandels auf die Pensionskassen. Es soll geprüft werden, welche Wirkungen der Vorbezug von Altersguthaben zum Erwerb von Wohneigentum und die hohe Scheidungsrate mit der entsprechenden Teilung von BVG-Guthaben zukünftig auf die Institutionen der zweiten Säule entfalten werden.

Auswirkung des gesellschaftlichen Wandels auf die Pensionskassen (Po. 13.3548)
Dossier: Die EL-Reform (2016-2019) und die dazu führenden Vorstösse