Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Sozialversicherungen
  • Berufliche Vorsorge

Akteure

Prozesse

  • Motion
67 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Jean-Pierre Grin (svp, VD) schlug im Juni 2019 vor, den bisherigen, mit dem Alter progressiven Beitragssatz auf den koordinierten Lohn für die berufliche Vorsorge durch einen für alle Erwerbstätigen einheitlichen Beitragssatz zu ersetzen. Der progressive Beitragssatz sei eingeführt worden, damit Personen nahe an der Pensionierung ihr Guthaben haben aufbessern können, argumentierte der Motionär. Da Pensionäre heute aber während 40 Jahren Beiträge geleistet hätten, sei eine Progression nicht mehr nötig. Stattdessen hindere das gegenwärtige System Unternehmen daran, ältere Personen anzustellen.
Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme auf einen ähnlichen Vorstoss der BDP-Fraktion (Mo. 17.3325) und auf die aktuelle Reform der beruflichen Vorsorge in deren Rahmen die Anzahl Altersgutschriftensätze gesenkt werden soll. Die Motion Grin empfahl er aufgrund von zu erwartenden Kosten in der Höhe von bis zu CHF 1 Mrd. pro Jahr während 20 Jahren, wegen einer übermässig starken finanziellen Belastung der jungen Generationen sowie wegen Studien, die gezeigt hätten, dass die erwarteten Auswirkungen einer solchen Regelung stark überschätzt würden, zur Ablehnung. Der Nationalrat folgte dieser Empfehlung in der Herbstsession 2019 und lehnte die Motion stillschweigend ab.

Beiträge an die berufliche Vorsorge. Solidarität zwischen den Altersgruppen wiederherstellen

Im Juni 2019 reichte Alex Kuprecht (svp, SZ) eine Motion ein, die zum Ziel hatte, dem Parlament die Kontrolle über die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) zu übertragen und die Weisungen der Kommission jeweils vorgängig vom BJ oder dem BSV auf ihre Gesetzeskonformität überprüfen zu lassen. Hintergrund der Vorlage war vermutlich – zumindest war dies der Ausgangspunkt von Kuprechts entsprechender Interpellation (Ip. 18.4166) – die Weisung der OAK BV, mit der sie auf mehr Transparenz bei den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen hinzuwirken versuchte. Es könne nicht sein, dass die Kommission nicht überwacht oder sanktioniert werden könne, wie es der Bundesrat als Antwort auf seine Interpellation erklärt habe, und gleichzeitig unklar sei, welche rechtlichen Wirkungen ihre Weisungen hätten, wie das Postulat Ettlin (cvp, OW; Po. 16.3733) ergeben habe. Es müsse daher eine Kontrollinstanz geschaffen werden, wodurch sich Rechtsunsicherheiten beseitigen liessen. Dieser Einschätzung widersprach der Bundesrat: Bereits heute könnten die GPK-NR oder die GPK-SR die Tätigkeiten der OAK BV überprüfen – was die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission überdies 2012 bereits getan habe. Die Kommission führe darüber hinaus auch Anhörungen zu den Weisungsentwürfen durch, zudem könnten ihre Weisungen auch vor Gericht angefochten werden. Da die Unabhängigkeit der Kommission vom Gesetzgeber gewollt sei, wie eine Anfrage von Daniel Fässler (cvp, AI; Frage 14.1070) gezeigt habe, sei auch eine vorgängige Prüfung ihrer Weisungen nicht opportun, erklärte der Bundesrat weiter. Folglich empfahl er den Vorstoss zur Ablehnung.
In der Herbstsession 2019 behandelte der Ständerat die Motion. Dabei meldeten sich mit Motionär Kuprecht, Erich Ettlin und Daniel Fässler, der in der Zwischenzeit ebenfalls in den Ständerat gewählt worden war, die Urheber der verschiedenen Vorstösse zu diesem Thema zu Wort, um ihre Unterstützung des Vorhabens kundzutun. In der Folge verdeutlichte Bundesrat Berset noch einmal die Problematik der früheren und nun womöglich erneut angestrebten Lösung: Damals sei das BSV sowohl oberste Aufsichtsinstanz als auch direkte Aufsichtsbehörde für national tätige Pensionskassen gewesen. Damit die Aufsichtsbehörde objektiv arbeiten könne, müsse sie aber unabhängig sein. Durch die Motion Kuprecht würde die Aufsicht nun aber wieder politisiert, wofür der Bundesrat keinen Grund sehe. Dies sah der Ständerat offensichtlich anders und nahm die Motion mit 22 zu 14 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an.

Gesetzesgrundlage zur Kontrolle der Oberaufsichtskommission über die berufliche Vorsorge (Mo. 19.3600)

Wie bereits der Nationalrat in der Sommersession 2018 behandelte auch der Ständerat die Sistierung der Motion der SGK-NR für eine Entpolitisierung der technischen Parameter im BVG zusammen mit der parlamentarischen Initiative Bortoluzzi (svp, ZH; Pa.Iv. 12.414) für eine Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG. Einstimmig hatte sich die SGK-SR zuvor erneut für eine Sistierung der Motion ausgesprochen. Dies begründete Konrad Graber (cvp, LU) damit, dass die Diskussion um die technischen Parameter in der neusten Revision der beruflichen Vorsorge geführt werden müsse und eine parallele Behandlung hier keinen Mehrwert bringe. Stillschweigend sprach sich der Ständerat in der Folge für die Sistierung aus.

Entpolitisierung der technischen Parameter im BVG
Dossier: BVG-Mindestzinssatz

Endlich gleich lange Spiesse für über 50-Jährige, forderte die BDP-Fraktion im Mai 2017 mit einer Motion. Konkret verlangte der Vorstoss die Einführung eines Einheitssatzes bei den Altersgutschriften zur Beendigung der Benachteiligung der älteren Generation auf dem Arbeitsmarkt. Da die Altersgutschriften gemäss den aktuellen Regelungen mit dem Alter anstiegen und gemeinsam von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden bezahlt werden müssten, werde die Arbeit von Älteren stetig verteuert, fasste die Fraktion die Problematik noch einmal zusammen.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung: Bereits im Rahmen der Altersvorsorge 2020 sei eine entsprechende Massnahme geprüft und vom Parlament aufgrund der unverhältnismässigen finanziellen Belastung der jungen Generation verworfen worden.
In der Sommersession 2019 beriet der Nationalrat den Vorstoss. Bundesrat Berset verwies darauf, dass eine solche Umstellung ziemlich kompliziert wäre, und bat den Rat darum, die laufende Pensionskassenrevision abzuwarten. Ohne Gegenstimme nahm die grosse Kammer die Motion jedoch mit 165 Stimmen und 12 Enthaltungen an.

Endlich gleich lange Spiesse für über 50-Jährige (Mo. 17.3325)

Im Februar 2018 entschied die SGK-NR mit 17 zu 7 Stimmen, dem Entscheid des Ständerats auf Sistierung der Motion zur Entpolitisierung der technischen Parameter im BVG nicht zuzustimmen. So sei nicht zu erwarten, dass die Sozialpartner bezüglich dieser technischen Variablen Vorschläge machen würden – dieses Argument hatte die SGK-SR für die Sistierung vorgebracht. Deshalb solle diese Reformidee unabhängig vom Reformpaket des Bundesrates vorangetrieben werden, wurde im Kommissionsbericht erklärt. Eine Minderheit Gysi (sp, GS) beantragte dennoch eine Sistierung, «da das Parlament ohnehin bald wieder über die Frage des Umwandlungssatzes beraten werde».
In der Sommersession 2018 behandelte der Nationalrat die Motion zusammen mit der von Thomas de Courten (svp, BL) übernommenen parlamentarischen Initiative Bortoluzzi (svp, ZH, Pa. Iv. 12.414), die eine Streichung der Regelungen zum Mindestumwandlungssatz und zum Mindestzinssatz aus dem BVG beabsichtigte. In der Parlamentsdebatte argumentierte de Courten, dass man bei der Aufnahme des Umwandlungssatzes ins Gesetz im Rahmen der ersten BVG-Revision – zuvor war dieser in der entsprechenden Verordnung geregelt gewesen – die dadurch entstehenden Schwierigkeiten nicht vorhergesehen habe. Heute läge das Hauptproblem des BVG «objektiverweise» darin, dass Umwandlungssatz und Mindestzinssatz im Gesetz geregelt sind. Das Volk habe eine Senkung des Umwandlungssatzes nun mehrmals abgelehnt und «man muss nicht immer wieder den gleichen Fehler machen und mit dem gleichen Vorschlag nochmals vor die Bevölkerung treten.» Man solle daher «eine etwas andere Lösung anstreben». Diese technischen Parameter hätten zudem mit politischen Beurteilungen nichts zu tun, da sie von zwischen den Kassen stark schwankenden Werten abhingen. Zukünftig solle es daher den Pensionskassen überlassen werden, zu entscheiden, wie sie die Mindestziele erreichen – weiterhin sei eine Ersatzquote von 60 Prozent durch die erste und zweite Säule zu gewährleisten, erklärte de Courten. Diesen Überlegungen widersprach Minderheitssprecherin Gysi heftig: Durch die Vorstösse «soll dem Volk das Recht genommen werden, in dieser doch so wichtigen Frage mitzusprechen». Es gehe eben nicht um technische Daten, sondern um eine hochpolitische Frage, nämlich um die Höhe der Renten der zweiten Säule. Auch Gesundheitsminister Berset erachtete die Frage eindeutig als politisch. Zudem seien die Aufnahme des Umwandlungssatzes ins Gesetz sowie seine Senkung von 7.2 auf 6.8 Prozent vom Parlament beschlossen und von den Stimmbürgern nicht widerrufen worden – insofern gebe es diesbezüglich also bereits (Volks-)Entscheide. Daher mache es keinen Sinn, den Umwandlungssatz plötzlich aus dem Gesetz zu nehmen. Trotz dieser Einwände nahm der Nationalrat die Motion mit 127 zu 55 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) an und stimmte mit 127 zu 59 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) zu, der parlamentarischen Initiative Bortoluzzi Folge zu geben.

Entpolitisierung der technischen Parameter im BVG
Dossier: BVG-Mindestzinssatz

Im Januar 2018 beriet die SGK-SR die Motion Weibel (glp, ZH) und sprach sich dafür aus, Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver zu machen. In der Ständeratsdebatte in der Frühjahrssession 2018 wies Konrad Graber (cvp, LU) darauf hin, dass es für Pensionskassen in der Praxis nicht so einfach sei wie ursprünglich versprochen, von den Anlagevorschriften abzuweichen, weil die Aufsichtsbehörden und die Stiftungsräte diesen Anlagevorschriften einen hohen Stellenwert zuschreiben würden. Da sich Pensionskassen aber in einem Anlagenotstand befänden und gleichzeitig zahlreiche Projekte in der Schweiz höheren Investitionsbedarf aufweisen würden, sollte Pensionskassen der Zugang zu langfristig finanzierten Investitionen und damit zu einer höheren Rendite erleichtert werden. Der heutige Titel der „Alternativen Anlagen“ werde aber mit Venture-Capital-Anlagen und deren erhöhtem Risiko gleichgesetzt. Daher sei eine neue Kategorie vonnöten.
Bundesrat Berset erwiderte, dass diese Motion keine Veränderungen mit sich bringen würde, da die Pensionskassen keine Kapazitäten zur Analyse von nicht börsenkotierten Investitionsprodukten hätten, deren Wertfluktuationen fürchten würden und somit nicht an einer häufigeren Nutzung solcher Investitionen interessiert seien. Eine Verpflichtung der Pensionskassen zur Investition in Infrastrukturprojekte würde dieses Problem zwar beheben, jedoch dem Ziel der zweiten Säule – der Garantie möglichst hoher Renten – widersprechen. Daher sei es besser, nichts zu tun, als mit der Motion den Eindruck zu erwecken, ein Problem zu lösen, das nicht existiere. Trotz dieses Einwandes nahm der Ständerat die Motion ohne Gegenstimme mit 30 Stimmen bei 6 Enthaltungen an.

Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver machen

Im August 2017 hatte die SGK-NR ein Postulat eingereicht, mit dem sie die bessere Absicherung der Freizügigkeitsguthaben als Spareinlagen bei Banken forderte. Der Bund solle zu dieser Frage einen Bericht erstellen und prüfen, ob die Einlagensicherung von Freizügigkeitsguthaben erhöht werden könne oder ob sich die Banken diesbezüglich rückversichern müssten. Die derzeitige Einlagensicherung sei kein valabler Schutz, da es sich lediglich um ein Konkursprivileg handle und dieses auf CHF 100'000 beschränkt sei. Stillschweigend sprach sich der Nationalrat in der Wintersession 2017 für das Postulat aus, nachdem es der Bundesrat zuvor zur Annahme empfohlen hatte.

Bessere Absicherung der Freizügigkeitsguthaben

In der Wintersession beschloss der Ständerat auf Antrag der SGK-SR, nach Ablehnung der Altersvorsorge 2020 an der Urne die Behandlung der Motion zur Entpolitisierung der technischen Parameter im BVG – und mit ihr sämtliche Vorstösse, welche eine neue Reform betreffen – zu sistieren. In der Ausarbeitungsphase einer neuen Reform sollten der Regierung keine „einengenden politischen Vorgaben” gemacht werden, erklärte die SGK-SR.

Entpolitisierung der technischen Parameter im BVG
Dossier: BVG-Mindestzinssatz

Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver zu machen, beabsichtigte Thomas Weibel (glp, ZH) mit einer Motion im Juni 2017. Dazu sollte der Bundesrat die Anlagekategorie „Infrastrukturanlagen” in den Bestimmungen über die Anlage des Vermögens von Vorsorgeeinrichtungen in einem eigenen Artikel aufführen – und nicht mehr nur als alternative Anlage betrachten – sowie eine Maximalquote von 10 Prozent dafür vorsehen. Da die Kategorie der alternativen Anlage mit einem Stigma der Intransparenz und hohen Kosten behaftet sei, habe eine solche Änderung zahlreiche positive Effekte. Einerseits erlaube sie es den Pensionskassen durch Investitionen in Infrastrukturanlagen – vom Motionär ausdrücklich genannt werden Energie-, Mobilitäts-, Versorgungs- und Gesundheitsinfrastruktur – mit hoher Wertbeständigkeit und stabilen Erträgen ihre Produkte zu diversifizieren. Dies minimiere gleichzeitig ihr Risiko, da die Werthaltigkeit und die Erträge von Infrastrukturanlagen nur schwach mit den Entwicklungen an den Aktien- und Obligationenmärkten korrelierten. Andererseits würde dies neben der Finanzierung von Sachwerten mit grosser gesellschaftlicher Relevanz und Wertschöpfung im Inland auch die Energiewende mit Geld aus der Privatwirtschaft unterstützen. Der Bundesrat wies jedoch darauf hin, dass Infrastrukturinvestitionen sehr heterogen, meist langfristig und illiquide seien und international häufig wirtschaftlichen, technischen oder politischen Risiken ausgesetzt seien. Da in der gültigen Regelung keine Investitionshemmnisse bestünden und die Aufführung in einer separaten Anlagekategorie somit kaum zu neuen Investitionsanreizen führen würde, sei kein Änderungsbedarf gegeben. Diese Ansicht teilte die Mehrheit des Nationalrats jedoch nicht, mit 98 zu 80 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) sprach sich die grosse Kammer für eine Annahme der Motion aus. Ablehnend zeigten sich lediglich die SVP-Fraktion, die Hälfte der SP-Fraktion sowie ein Mitglied der FDP-Fraktion.

Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver machen

Da die SGK-SR die Forderungen der Motion bezüglich der Zweckentfremdung von Vorsorgekapital bereits bei der Reform der Ergänzungsleistungen miteinbezogen hatte und ein Kapitalvorbezug in Zukunft aufgrund der im Rahmen der Reform beschlossenen Änderungen zudem nur noch beschränkt möglich sein wird, empfahl sie dem Ständerat die Fraktionsmotion der FDP-Liberalen abzulehnen. Die kleine Kammer folgte dem Antrag stillschweigend.

Zweckentfremdung von Vorsorgekapital

Eine Motion der Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit des Nationalrats verlangte die Entpolitisierung der technischen Parameter im BVG. Der Mindestzins- und Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge solle nicht länger auf politischem Weg festgelegt werden, sondern mittels einer mathematischen Formel. Der Bundesrat empfahl die Ablehnung der Motion und verwies auf noch hängige oder bereits abgelehnte Vorstösse mit demselben Anliegen (12.414, 12.3778, 12.3779) und auf seine Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020, in der er ebenfalls auf eine Entpolitisierung der technischen Parameter verzichtet hatte. Eine Minderheit der SGK-NR lehnte die Kommissionsmotion ab. Ihre Position war in der Herbstsession 2016 bereits im Rahmen der Eintretensdebatte zur Altersvorsorgereform begründet worden, weshalb der Rat bei seiner Behandlung der Motion am selben Tag direkt zur Abstimmung schritt. Mit 138 zu 56 Stimmen ohne Enthaltungen nahm er den Vorstoss an. Dieser ging somit zur Behandlung an den Ständerat.

Entpolitisierung der technischen Parameter im BVG
Dossier: BVG-Mindestzinssatz

Im Rahmen der Änderung des Freizügigkeitsgesetzes erklärte der Bundesrat die Motion Stahl (svp, ZH) als erfüllt. Zukünftig sollen Versicherte mit risikoreicheren Strategien im rein überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge den effektiven Wert ihres Vorsorgeguthabens erhalten. Die Versicherten müssen somit sowohl allfällige Gewinne, als auch allfällige Verluste selber tragen. Stillschweigend stimmten National- und Ständerat der Abschreibung zu.

Anpassungen des Freizügigkeitsgesetzes und des Sicherheitsfonds

In der Herbstsession 2015 beschäftigte sich der Ständerat als Zweitrat mit der Motion Schilliger (fdp, LU), welche die BVG-Umverteilung aufzeigen wollte. Die Kommission beantragte dem Rat einstimmig, den Vorstoss zusammen mit vier weiteren vom Nationalrat angenommenen Motionen (11.4115, 12.3553, 12.4129, 12.4131), welche ebenfalls die Altersvorsorge betreffen, abzulehnen. Im Zuge der Kommissionsdebatte über die Reform der Altersvorsorge seien die Forderungen aller fünf Motionen mehrmals angesprochen worden, ohne dass beantragt worden wäre, diese im Reformprojekt zu berücksichtigen. Es gelte daher, die entsprechenden Vorstösse abzulehnen. Der Rat folgte diesem Antrag diskussionslos.

BVG-Umverteilung aufzeigen

Der Ständerat behandelte in der Herbstsession 2015 als Zweitrat zwei Motionen (11.3778; 11.3779) der FDP-Liberalen Fraktion zur Entpolitisierung des Mindestumwandlungssatzes und des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge. Zwei Jahre zuvor hatte der Nationalrat beide Motionen angenommen. Die ständerätliche Kommission empfahl ihrem Rat in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, die beiden Vorstösse abzulehnen. Es gelte angesichts der Arbeiten an der Reform Altersvorsorge 2020, die Neuausrichtung der ersten und zweiten Säule nicht noch stärker zu überladen, so die Kommissionssprecherin. Die kleine Kammer folgte diesem Argument ohne weitere Debatte und lehnte die beiden Motionen ab.

Entpolitisierung des Mindestzinssatzes und des Mindestumwandlungssatzes
Dossier: BVG-Mindestzinssatz

Im Rahmen der Beratungen zur Reform der Altersvorsorge 2020 schrieben die Räte eine Motion der SGK-NR zum Vorsorgeschutz von Arbeitnehmenden mit mehreren Arbeitgebern oder mit tiefen Einkommen ab.

Besserer Vorsorgeschutz von Arbeitnehmenden mit mehreren Arbeitgebern oder mit tiefen Einkommen (Mo. 12.3974)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Der Nationalrat beriet in der Herbstsession als Erstrat eine Motion Schilliger (fdp, LU), welche die BVG-Umverteilung aufzeigen will. Konkret soll gemäss dem Vorstoss den Versicherten im obligatorischen Bereich auf ihren jährlichen Vorsorgeausweisen aufgeführt werden, in welchem Umfang Kapital aufgrund des zu hoch angesetzten Mindestumwandlungssatzes zu ihren Ungunsten umverteilt wird. Den Versicherten sei diese Umverteilung, welche dem Kapitaldeckungsprinzip in der 2. Säule widerspreche, oft nicht bewusst, so die Begründung. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Zwar sei tatsächlich eine unerwünschte Umverteilung bei vielen Pensionskassen festzustellen. Diese zu quantifizieren, sei jedoch schwierig bis kaum möglich, da die korrekten Werte der beiden zentralen Parameter Lebenserwartung und technischer Zinssatz unbekannt seien. Der Nutzen der Erstellung einer so genannten „Generationenbilanz" sei damit nicht gegeben. Jedoch solle im Zuge der Reform der Altersvorsorge 2020 der Mindestumwandlungssatz auf das versicherungstechnisch korrekte Niveau gesenkt werden, womit die unerwünschte Umverteilung nicht nur ausgewiesen, sondern beendet werde. Davon liess sich der Rat nicht beeindrucken und nahm die Motion mit 132 Stimmen gegen 48 Stimmen aus dem linksgrünen Lager bei 8 Enthaltungen an.

BVG-Umverteilung aufzeigen

Die grosse Kammer beriet in der Sommersession 2014 eine Motion Egerszegi (fdp, AG), welche die kleine Kammer im Vorjahr gegen den Willen des Bundesrates angenommen hatte. Der Vorstoss mit dem Titel Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge forderte eine Änderung der Aufsichtsverordnung AVO, um eine Anpassung der Risikobeiträge an das in den letzten Jahren gesunkene Invaliditätsrisiko zu erreichen. Mit 123 zu 55 Stimmen folgte der Rat seiner Kommissionsmehrheit gegen eine Minderheit Rossini (sp, VS) und lehnte die Motion ab. Die Mehrheit führte insbesondere an, eine von der Reform der Altersvorsorge 2020 losgelöste Behandlung der Frage sei nicht sinnvoll. Die anwesende Finanzministerin ergänzte, die Prämiensätze der Kollektivlebensversicherungen im Bereich der beruflichen Vorsorge unterlägen den Marktkräften und die Finma setze einzig einen Rahmen zur Verhinderung von Missbrauch oder Insolvenz.

Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge.

Eine Motion Graber (cvp, LU) fordert die Ermöglichung von Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und die Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz. Um die Investitionen in entsprechende Werte zu ermöglichen, solle der Bundesrat Änderungen in Gesetzen und Verordnungen vornehmen; der Fonds solle privatwirtschaftlich geführt werden und auf Wunsch der Pensionskassen die Betreuung der Anlagen übernehmen. Zwar würden die Schweizerinnen und Schweizer insbesondere in den Pensionskassen hohe Beträge ansparen, jedoch werde das Kapital aufgrund der geltenden Sicherheitsvorschriften und weil professionelle Intermediäre fehlten, primär in Staatsschulden und ähnliche Papiere investiert, welche nicht zum Wachstum beitragen. Sinnvoller sei es jedoch, in den technologischen Fortschritt zu investieren, um künftigen Generationen einen hohen Lebensstandard zu ermöglichen, so die Begründung. Der Zukunftsfonds Schweiz solle dabei die wichtige Rolle des Intermediärs übernehmen. Im Ständerat wurden in der Frühlingssession von linker Seite Bedenken laut. Man opponiere nicht, jedoch müsse der Bundesrat das Anliegen im Falle einer Annahme erneut gründlich prüfen. Die Pensionskassen hätten gegenwärtig bereits die Möglichkeit, in Risikokapital zu investieren, ihre primäre Funktion sei jedoch die sichere Anlage der Altersguthaben. Auch sei der Bedarf nach weiterem «Venture Capital» ökonomisch umstritten. In Einklang mit dem Antrag des Bundesrates nahm die kleine Kammer die Motion einstimmig an. In der Herbstsession gelangte das Geschäft in den Nationalrat, wo trotz geteilter Meinungen in der Kommission keine Gegenargumente vorgebracht und der Vorstoss stillschweigend angenommen wurde.

Zukunftsfonds Schweiz (Mo. 13.4184)

Der Nationalrat behandelte in der Frühjahrssession 2014 eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion, welche anstrebt, die Zweckentfremdung von Vorsorgekapital zu verhindern. Der Vorstoss fordert den Bundesrat auf, die Grundlagen für die Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) so anzupassen, dass im Falle eines zuvor erfolgten Vorbezugs von Kapital aus der zweiten Säule das mutmassliche Einkommen ohne diesen Vorbezug als Grundlage für die Bedarfsberechnung gilt. Dabei soll das sozialrechtliche Existenzminimum bei der Berechnung der jährlichen EL nicht unterschritten werden. Mit einer solchen Regelung könnte der stossende Missbrauch der Ergänzungsleistungen durch Einzelne unterbunden werden, ohne die Möglichkeiten zum Vorbezug von Vorsorgekapital, die von einer Mehrheit verantwortungsvoll genutzt würden, einzuschränken. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da derzeit verschiedene Lösungsvorschläge für die betreffende Problematik geprüft würden und man sich noch nicht auf einen einzelnen festlegen wolle. Dem folgte nur die Ratslinke: Die bürgerliche Mehrheit nahm die Motion mit 118 zu 57 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.

Zweckentfremdung von Vorsorgekapital

Der Ständerat hatte 2013 eine Motion Schwaller (cvp, FR) angenommen, welche eine Datenerhebung zu den Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule fordert, um zusätzliches Wissen über den Vorbezug von Altersleistungen zwecks Erwerbs von Wohneigentum zu generieren. In der Frühjahrssession 2014 beschäftigte sich der Nationalrat mit dem Vorstoss. Seine SGK legte eine modifizierte Version vor, wonach auch die anderen Arten des Kapitalvorbezugs – zwecks Unternehmensgründung, Frühpensionierung oder dauerhafter Wohnsitznahme im Ausland – zu evaluieren seien. Der Rat folgte diesem Vorschlag ohne Diskussion. In der Sommersession stimmte der Ständerat der Änderung mit grosser Mehrheit zu und überwies damit die Motion.

Datenerhebung über die Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule

Eine 2013 eingereichte Motion Aeschi (svp, ZG), welche als Folge der Annahme der Minder-Initiative gegen die Abzockerei die freie Pensionskassenwahl hatte einführen wollen, wurde in der Frühjahrssession 2014 vom Nationalrat als Erstrat mit 100 zu 72 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Der Rat folgte damit dem Bundesrat. Dieser hatte argumentiert, für die Wahl einer Pensionskasse wäre ein sehr hoher Informationsstand seitens der Versicherten notwendig. Das Abstimmungsverhalten der Kassen bei Generalversammlungen würde dabei kaum als entscheidendes Kriterium dienen. Nicht zuletzt würde ein Systemwechsel zu unnötig hohen Kosten führen, so die Regierung.

Minder-Initiative

Die kleine Kammer beriet im November eine Motion Egerszegi (fdp, AG) mit dem Titel Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge. Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat, via Verordnungsänderung sicherzustellen, dass die von der Finma genehmigten Tarife für die Prämien privater Lebensversicherer ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risikobeiträgen und Versicherungsleistungen garantieren. In den letzten Jahren sei dies nicht der Fall gewesen, denn trotzt dem Rückgang der IV-Renten infolge der 4. und 5. IV-Revision seien die Risikoprämien nicht bei allen Versicherern entsprechend gesunken. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung mit der Begründung, der Sachverhalt werde in der Strategie Altersvorsorge 2020 aufgegriffen und es sei nicht sinnvoll, diesen Teilbereich vorwegzunehmen. Im Rat überwog jedoch eine knappe Mehrheit mit der Ansicht, es bestehe sofortiger Handlungsbedarf. Die kleine Kammer hiess die Motion mit 20 zu 16 Stimmen gut. Die grosse Kammer wird sie 2014 beraten. In eine ähnliche Richtung wie die Motion ging die bereits im Oktober geäusserte Kritik des Arbeitnehmerverbands Travail.Suisse und des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB). Die Rückstellungen der Lebensversicherer im Geschäft mit der zweiten Säule würden eine deutlich höhere als die tatsächlich herrschende Lebenserwartung abdecken, die Forderung der Versicherer nach einer Senkung des Umwandlungssatzes aufgrund der demographischen Entwicklung sei daher unbegründet.

Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge.

Als Reaktion auf eine Motion Humbel (cvp, AG) zu Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule und in Bezugnahme auf die entsprechende Antwort des Bundesrates wurde eine Motion Schwaller (cvp, FR) lanciert, welche eine Datenerhebung über die Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule fordert. Konkret soll statistisches Material über den Vorbezug von Altersguthaben aus der zweiten Säule zwecks Erwerbs von Wohneigentum erhoben werden. Gerade im Hinblick auf die Reform der Altersvorsorge sei eine Erweiterung der Datenerhebung unbedingt notwendig, so die Begründung. In seiner Stellungnahme drückte der Bundesrat Zustimmung zur Notwenigkeit der Erfassung aus und erklärte, ein entsprechendes Projekt des Bundesamtes für Statistik sei bereits vor Jahren angelaufen, habe aber wegen der hohen Komplexität bisher noch nicht ausgewertet werden können. Generell sei es äusserst schwierig, zwischen Ereignissen, welche mehr als zehn Jahre auseinanderliegen (Kapitalvorbezug, späterer Bezug von Ergänzungsleistungen), einen kausalen Zusammenhang nachzuweisen. Zudem habe die Bankiervereinigung 2012 ihre Richtlinien bezüglich Mindestanforderungen bei der Hypothekarvergabe verschärft, was dem Risiko des Verlusts der in Wohneigentum investierten Vorsorgegelder entgegenwirke. Der Ständerat zeigte sich mit der Argumentation der Motion einverstanden und nahm die Vorlage an. Kritisiert wurde einzig, dass die anderen beiden Möglichkeiten zum Kapitalvorbezug, nämlich zwecks Unternehmensgründung und definitiven Wegzugs ins Ausland, nicht berücksichtigt werden sollen.

Datenerhebung über die Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule

Der Nationalrat nahm eine Motion Humbel (cvp, AG) zu den Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule an, die den Bundesrat beauftragt, die Möglichkeiten zur Kapitalabfindung aus der Pensionskasse einzuschränken, um deren Vorsorgezweck wieder besser gerecht zu werden. Heute sei es möglich, Kapital aus der beruflichen Vorsorge zu beziehen, dieses schnell auszugeben und dann zur Existenzsicherung auf Ergänzungsleistungen zu AHV und IV zurückzugreifen. Der Bundesrat hatte sich 2012 mit der Begründung gegen die Motion ausgesprochen, die Datenlage lasse keine Aussagen über die Auswirkungen von Kapitalbezügen aus der zweiten Säule auf die erste Säule und die Sozialhilfe zu. Er sei jedoch bereit, diesen Sachverhalt näher zu untersuchen und die Ergebnisse im Bericht zu einem Postulat Humbel zur Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV darzulegen. Obwohl der Nationalrat das Postulat bereits im Vorjahr überwiesen hatte, setzte er sich über den Antrag der Regierung hinweg und nahm auch die Motion an. Im Berichtsjahr fand noch keine Beratung im Ständerat statt.

Motion Humbel

Der Nationalrat behandelte in der Herbstsession zwei Motionen (11.3778, 11.3779) der FDP-Liberalen Fraktion zur Entpolitisierung des Mindestzinssatzes und des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge. Die Vorstösse verlangen, dass der Mindestzinssatz in Zukunft automatisch mittels einer transparenten Formel der realen Situation an den Finanzmärkten angepasst wird. Der Mindestumwandlungssatz soll an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Lebenserwartung, des angesparten Kapitals und der erzielbaren Renditen bemessen werden. Sowohl Mindestzins- als auch Mindestumwandlungssatz sollen damit nicht mehr politischen Entscheiden unterstehen. Politischer Druck, so die Argumentation, habe in der Vergangenheit zum einen zu überhöhten Mindestzinssätzen geführt, was die Vorsorgeeinrichtungen zu riskanten Anlagen gezwungen habe. Zum anderen würden durch die politisch festgelegten hohen Mindestumwandlungssätze die Renditen nicht mehr zur Zahlung der Renten ausreichen, weshalb die Kassen auf ihre Aktiven zurückgreifen oder Beiträge von Arbeitnehmenden umlegen müssten. Beides habe die zweite Säule destabilisiert. Der Bundesrat wehrte sich gegen die Vorstösse. Der mittels der aktuellen, indikativ verwendeten Formel festgelegte Mindestzinssatz sei grundsätzlich erreichbar. Eine fixe Formel, wie sie die Motion verlangt, könne dagegen im Fall von unvorhergesehenen Marktschwankungen zu inädequaten Resultaten mit entsprechenden Folgen für Versicherte, Versicherer und Arbeitgeber führen. Beim Mindestumwandlungssatz bestehe tatsächlich Handlungsbedarf, auch wenn das Stimmvolk eine Änderung im März 2010 klar abgelehnt habe. Auch hier wies die Regierung jedoch darauf hin, dass eine starre Formel nicht wünschenswert sei. Zudem würde eine jährliche Anpassung des Umwandlungssatzes mittels starrer Anwendung einer Formel jeweils die Beiträge und auch die Renten verändern, was zu grosser Unsicherheit führen könnte. Sowohl beim Mindestzinssatz als auch beim Mindestumwandlungssatz wäre die Festlegung einer Formel zudem nicht ohne längere politische Auseinandersetzungen machbar, so der Bundesrat. Der Nationalrat zeigte sich von diesen Befürchtungen wenig beeindruckt und nahm die Motionen ohne Debatte mit 120 zu 52 Stimmen (Mindestzinssatz) und 125 zu 55 Stimmen (Mindestumwandlungssatz) an, wobei die Ratslinke von den Mitteparteien und der SVP überstimmt wurde. Damit besteht die Möglichkeit, dass die bürgerlichen Parteien insbesondere in Bezug auf den Mindestumwandlungssatz Änderungen des BVG erreichen können, welche im direkten Gegensatz zu der von Bundesrat Berset geplanten Rentenreform stehen. Die ständerätliche Beratung der Geschäfte stand im Berichtsjahr noch aus.

Entpolitisierung des Mindestzinssatzes und des Mindestumwandlungssatzes
Dossier: BVG-Mindestzinssatz