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Gegen den 1. Teil der 4. IV-Revision war – insbesondere wegen der geplanten Abschaffung der Viertelsrenten – erfolgreich das Referendum ergriffen worden. Die Abstimmungskampagne verlief vor allem auf Befürworterseite immer leiser, je näher der Urnengang kam. Selbst bürgerliche Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die sich im Vorjahr noch vehement für die Abschaffung der Viertelsrenten als Lackmus-Test für den Sparwillen im Sozialversicherungsbereich eingesetzt hatten, liessen sich kaum mehr verlauten. Auch Bundespräsidentin Dreifuss, deren Departement auf Drängen der Bürgerlichen die Vorlage ausgearbeitet hatte, verzichtete darauf, diese vor den Medien zu vertreten. Offiziell wurde dies damit begründet, dass die Departementsvorsteherin von zwei anderen Abstimmungsthemen (Mutterschaftsversicherung und Heroinabgabe) stark gefordert sei. In Wirklichkeit hatte niemand mehr Lust, sich für eine Massnahme einzusetzen, die angesichts ihres geringen Spareffekts (20 Mio Fr. im 8,5 Mia-Budget der IV) in der breiten Öffentlichkeit auf steigenden Widerstand stiess. Dass auch die im Parlament mehrheitlich zustimmende FDP, die schliesslich Stimmfreigabe beschloss, nicht mehr einig war, zeigte die Zahl der von der Mutterpartei abweichenden Kantonalsektionen, die in 16 Kantonen für Ablehnung votierten; das gleiche galt auch für die Junge FDP. In der SVP wurde die nationale Ja-Parole von 8 Kantonalparteien unterlaufen; die Junge SVP sprach sich ebenfalls für ein Nein aus. Insbesondere das Argument der Behindertenorganisationen, die Abschaffung der Viertelsrenten werde fast unausweichlich zur Gewährung von mehr Halbrenten – und dadurch zu massiven Mehrkosten – führen, vermochte die Bevölkerung offenbar zu überzeugen, ebenso wie die Aussage, damit werde die berufliche Integration der Behinderten (eines der Hauptziele der IV weiter erschwert. Angesichts der ziemlich gesicherten Ausgangslage verzichteten auch die Behindertenorganisationen zusehends darauf, bedeutende Finanzmittel in die Kampagne zu investieren.

Vierte IV-Revision (BRG 01.015)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

In der Frühjahrssession behandelte der Ständerat das Stabilisierungsprogramm, welches unter anderem Sparvorschläge im Sozialversicherungsbereich vorsah. Dabei beschloss er einstimmig, auf die schon im Nationalrat umstrittene Schaffung regionalisierter, vom Bund beaufsichtigter ärztlicher
Dienste zur Beurteilung von IV-Fällen vorläufig zu verzichten. Diese hätten dazu dienen sollen, die Kriterien für die Gewährung einer IV-Rente gesamtschweizerisch zu vereinheitlichen. Die grosse Kammer schloss sich dieser Sichtweise mit 73 zu 70 Stimmen an.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Das Defizit der drei staatlichen Sozialwerke AHV, IV und EO fiel um gut eine Milliarde Franken höher aus als im Vorjahr, allerdings etwas niedriger als im voraus befürchtet. Die AHV allein lag Ende 1998 mit 1,4 Mia. Fr. im Minus. Bei der IV gab es einen Fehlbetrag von 696 Mio. Fr. Nur die EO erzielte 251 Mio. Fr. Überschuss. Mit dem erneut eingefahrenen Defizit sank das AHV-Vermögen auf 24,2 Mia. Fr., was 82% einer Jahresausgabe entspricht.

Jahresergebnis 1998 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der EO
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Im Rahmen der Sanierungsmassnahmen der Bundesfinanzen beschloss der Nationalrat gegen den Widerstand der Linken, vom Bund beaufsichtigte, regionale ärztliche IV-Dienste zu schaffen, welche die bestehenden kantonalen Strukturen ablösen sollen. Von dieser stärkeren Einbindung in die Weisungskompertenz des BSV erhoffte sich der Bundesrat eine Abschwächung des Ausgabenwachstums in der IV. Die Gegner befürchteten, eine fast ausschliessliche Untersuchungskompetenz durch eigens dafür angestellte Ärzte könnte dazu führen, dass die medizinisch-theoretische Bewertung ausschlaggebend wird gegenüber dem bisherigen Invaliditätsbegriff, bei dem es auf die wirtschaftlichen Folgen eines Gesundheitsschadens im Einzelfall ankommt. Da dieser Vorschlag auch in der 4. IV-Revision enthalten ist, gegen welche in der Zwischenzeit erfolgreich das Referendum eingereicht wurde, gehe es ohnehin nicht an, vor der Abstimmung einen einzelnen Gesetzesartikel herauszupicken. Trotz all dieser Bedenken wurde der Vorschlag mit 90 zu 66 Stimmen angenommen.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Entgegen den am ”Runden Tisch" gefassten Beschlüssen reichte die mit der Vorberatung des Stabilisierungsprogramms betraute Kommission im Nationalrat eine Motion ein, welche den Bundesrat verpflichtet, anlässlich der 11. AHV-Revision die Frage des Rhythmus der Teuerungsanpassung der AHV/IV-Renten neu zu regeln. Gegen den Widerstand der Linken wurde die Motion mit 111 zu 56 angenommen.

Rentenanpassung der AHV-Renten (Mo. 98.3524)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998
Dossier: 11. AHV-Revision (1991-2004; 2005-2010)

Vor der Schlussabstimmung kündigte Nationalrat Suter (fdp, BE) im Namen der Behindertenverbände das Referendum gegen diese Gesetzesrevision an. Die Nationalrätinnen Hafner (sp, SH) und Gonseth (gp, BL) sicherten ihm die Unterstützung ihrer Parteien zu. Die Fraktionen der SP, GP und LdU/EVP votierten denn auch geschlossen gegen die Vorlage. Die CVP unterstützte offiziell den Beschluss, doch stimmten mehrere ihrer Abgeordneten dagegen oder enthielten sich der Stimme. Das Referendum wurde von der Schweizer Paraplegikervereinigung und vom Schweizerischen Invalidenverband mit Unterstützung der Dachorganisation der Behindertenhilfe Askio ergriffen und mit 77'580 gültigen Unterschriften Mitte Oktober eingereicht.

Vierte IV-Revision (BRG 01.015)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Im Ständerat beantragte eine Minderheit aus CVP und SP, dem Nationalrat zu folgen, unterlag aber mit 25 zu 13 Stimmen. Auch ein Antrag Rochat (lp, VD), Viertelsrenten jeweils nur für zwei Jahre zu sprechen und dann den Fall erneut zu überprüfen, wurde nicht als tauglicher Kompromiss erachtet. Im Nationalrat beantragte die Kommission zwar Festhalten am ersten Entscheid. Da Abklärungen der Verwaltung in der Zwischenzeit jedoch ergeben hatten, dass die Viertelsrenten bei einem Abschluss der bilateralen Verhandlungen tatsächlich exportiert werden müssten, wurde der ohnehin nur knapp zustandegekommene Beschluss gekippt. Mit 76 zu 72 stimmte nun auch die grosse Kammer der Streichung der Viertelsrenten zu; bereits gesprochene Renten sollten aber bestehen bleiben.

Vierte IV-Revision (BRG 01.015)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Eine Überraschung ergab sich in der Sommersession vorerst im Nationalrat bei der Beratung der 4. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IV). Recht knapp mit 84 zu 76 Stimmen folgte die Volkskammer einem Antrag Gross (sp, TG) und beschloss, gegen Bundes- und Ständerat an der Viertelsrente für Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zwischen 40 und 50 Prozent festzuhalten. Den Durchbruch schaffte der Antrag dank der Unterstützung durch bürgerliche Ratsmitglieder aus FDP, CVP und SVP. Die Gegner des nun vom Bundesrat bereits zum dritten Mal präsentierten Vorschlags argumentierten, dass es sich bei den geschätzten 20 Mio. Fr. pro Jahr um ”unechte” Einsparungen handle, da dadurch voraussichtlich mehr Halbrenten gesprochen würden; zudem widerspreche die Massnahme dem ursprünglichen Grundsatz der IV (Wiedereingliederung vor Rente), weil damit jede Erwerbstätigkeit über 50% finanziell unattraktiv würde. Die Befürworter einer Streichung führten ins Feld, die Ablösung der Viertelsrente durch eine bessere Berücksichtigung von Härtefällen bei den Ergänzungsleistungen entspreche dem Bestreben, den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Personen gerecht zu werden. Bundesrätin Dreifuss verwies zudem darauf, dass die Viertelsrenten im Rahmen der Verträge mit der EU wohl auch ins Ausland exportiert werden müssten, was mit der vorgeschlagenen Überführung der Härtefallrenten ins EL-System vermieden werden könnte. Abgelehnt wurde hingegen ein rot-grüner Antrag, das Defizit der IV mit einer Erhöhung der Beiträge um drei Lohnpromille von heute 1,4 auf 1,7% auszugleichen oder zumindest zu verringern. Die Abschaffung der Zusatzrenten für die Ehepartner passierte auch in der grossen Kammer praktisch diskussionslos.

Vierte IV-Revision (BRG 01.015)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Aufgrund der beiden Berichte IDA-FiSo 1 und 2 traf sich der Gesamtbundesrat zu mehreren Aussprachen über die künftige Entwicklung der Sozialwerke. Zwei grundsätzliche Vorgaben leiteten ihn dabei. Erstens die Feststellung, dass sich die Sozialversicherungen alles in allem bewährt haben und politisch gut verankert sind, weshalb sich eine generelle Änderung des Systems nicht aufdrängt. Zweitens die Erkenntnis, dass es zu deren finanzieller Sicherung zusätzlicher Mittel bedarf, und zwar unabhängig davon, ob die Leistungen ausgebaut, auf dem jetzigen Stand eingefroren oder verringert werden. Der Bundesrat will die Sozialwerke auch in Zukunft aus verschiedenen Quellen alimentieren, weil eine Mischfinanzierung am ehesten Stabilität gewähre. Für die Beschaffung zusätzlicher Mittel steht die Erhöhung der Mehrwertsteuer im Vordergrund. Ausgehend von der Gesamtschau von IDA-FiSo 2 definierte die Landesregierung drei Bereiche, die prioritär bearbeitet werden sollen, nämlich die Krankenversicherung mit der Umsetzung der kostendämpfenden Massnahmen, die Arbeitslosenversicherung mit der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung und die AHV/IV mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einnahmen und Leistungen.

Drei-Säulen-Bericht/IDA FiSo

Die finanzielle Situation der AHV und der Invalidenversicherung (IV) verschlechterte sich im Berichtsjahr weiter. Insbesondere die 10. AHV-Revision und die Anpassung der Renten an die Teuerung führten zu hohen Mehraufwendungen. Demgegenüber stiegen die Beitragszahlungen der Versicherten rezessionsbedingt nur ganz schwach an. Die drei Sozialwerke AHV, IV und Erwerbsersatzordnung (EO) erzielten einen Fehlbetrag von 812 Mio. Fr. Ohne den Überschuss der EO von 386 Mio. Fr. hätte das Defizit sogar 1198 Mio. Fr. betragen. Das Gesamtvermögen der drei Sozialwerke belief sich Ende Jahr auf 26'033 Mio. Fr.

Jahresergebnis 1997 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der EO
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Die Invalidenversicherung schloss erneut mit tiefroten Zahlen ab. Das Defizit von 615 Mio. Fr. (Vorjahr -427 Mio. Fr.) erhöhte den gesamten Schuldenbetrag der Versicherung auf 2190 Mio. Fr. Die Ausgaben der IV stiegen auch im Berichtsjahr stärker an als jene der AHV, doch schwächte sich die Zunahme mit 4,6% (Vorjahr 7,1%) deutlich ab.

Jahresergebnis 1997 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der EO
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Nach einem markanten Rückgang der Auszahlungen von EL im Vorjahr - bedingt durch das neue Verbilligungssystem bei den Prämien der Krankenkassen - stiegen die Leistungen im Berichtsjahr wieder stark an. Gesamtschweizerisch erhöhte sich das Total der Auszahlungen um 6,6%. Es konnten aber auch auffallende Unterschiede zwischen den Kantonen (Zunahmen von 1,2 bis 30,9%) sowie den AHV- und IV-Bezügern (3,8% bzw. 12,9%) festgestellt werden. Letzteres erklärt sich einerseits mit dem Anstieg der Zahl der IV-Berechtigten und andererseits mit deren - gegenüber den AHV-Bezügern - höheren Bedürftigkeit.

Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) 1997

Kurz vor Weihnachten stellte das EDI den zweiten Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe Finanzierung der Sozialversicherung (IDA-FiSo-2) der Öffentlichkeit vor. Nachdem der erste Bericht die finanziellen Folgen der Weiterführung des geltenden Leistungssystems in den Jahren 2010 und 2025 dargestellt hatte, wurden mit dem zweiten Bericht die möglichen Aus-, Um- oder Abbauszenarien im Leistungsbereich dargestellt. IDA-FiSo-1 war im Vorjahr zum Schluss gelangt, dass im Jahre 2010 15,3 Mia. Fr. mehr nötig sind, um die heutigen Sozialleistungen inklusive Mutterschaftsversicherung zu finanzieren. Der Bundesrat hatte IDA-FiSo-2 daraufhin den Auftrag erteilt, anhand von drei Szenarien darzustellen, was getan werden müsste, um den Mehrbedarf auf 9 Mia. Fr. zu beschränken, welche Massnahmen die Fortführung des Status quo fordert und welche die Erhöhung der Ausgaben auf 18 Mia. Fr. Der IDA-FiSo-2-Bericht zeigte den Gestaltungsraum innerhalb der einzelnen Sozialversicherungszweige auf sowie die Auswirkungen für das ganze System, die Versicherten und die Wirtschaft. Bei allen Varianten wurde mit einem finanziellen Mehrbedarf gerechnet.

Sowohl die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeber auf der einen, als auch die SP und die Gewerkschaften auf der anderen Seite sahen sich von den Schlussfolgerungen des Berichtes in ihren Ansichten bestätigt. Die FDP fand, dass jetzt weder ein Ausbau noch die Schliessung von Lücken im sozialen Netz möglich sei. Sie forderte den Bundesrat auf, für die mittel- und langfristigen Aspekte der Finanzierung der Sozialwerke zu einem Gespräch am runden Tisch einzuladen. Die SVP verlangte ein Sanierungspaket, das auf der Leistungsseite zwingende Korrekturen vornehme. Die Arbeitgeber vertraten die Auffassung, dass nur das Szenario "gezielter Abbau" wirtschaftsverträglich sei, und dass im jetzigen Zeitpunkt die Einführung einer Mutterschaftsversicherung nicht zur Diskussion stehen könne. Gegen jeglichen Ausbau war auch der Schweizerische Gewerbeverband; er verlangte unter anderem ein einheitliches Rentenalter von mindestens 65 Jahren, eine Kürzung der Bezugsdauer bei der Arbeitslosenversicherung sowie Kostendämpfungen im Gesundheitswesen.

Ganz andere Schlüsse zogen SP und Gewerkschaften aus dem Bericht. Für die Sozialdemokraten zeigte dieser, dass kein Bedarf für Leistungsabbauszenarien im Sozialversicherungsbereich bestehe und auch ein Moratorium wirtschaftspolitisch nicht zu rechtfertigen sei. Aus dem Bericht sei zudem ersichtlich, dass die Politik in der Ausgestaltung der sozialen Schweiz der nächsten Jahrzehnte einen sehr grossen Spielraum habe. Für den Christlichnationalen Gewerkschaftsbund (CNG) stellte der Bericht eine gute Ausgangslage dar, um die Auseinandersetzungen über die künftige Ausgestaltung der Sozialwerke zu versachlichen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hingegen bezeichnete den Bericht als mangelhaft. Er liste unzählige Abbauvorschläge auf und beschränke sich dabei auf die Bezifferung der möglichen Einsparungen. Dabei hätten die Experten vergessen, die Folgen für die Betroffenen darzulegen. SP und SGB verlangten die rasche Realisierung der Mutterschaftsversicherung und der Ruhestandsrente.

Einmal mehr zwischen den Fronten versuchte sich die CVP zu positionieren. Die Partei sprach sich sowohl gegen den Abbau als auch gegen den Ausbau, sondern für den Umbau der Sozialversicherungen auf dem Niveau der heutigen Sozialleistungsquote sowie für eine Mutterschaftsversicherung aus. Sie kritisierte aber, die Arbeitsgruppe sei von zu optimistischen Arbeitslosenquoten (maximal 3,5%) ausgegangen. Sparpotential ortete sie in mehr Eigenverantwortung und in der Missbrauchsbekämpfung.

Drei-Säulen-Bericht/IDA FiSo

In der Wintersession befasste sich der Ständerat mit den weiteren Punkten des ersten Teils der 4. IV-Revision, welche vorab Massnahmen zur Kosteneinsparung beinhalten. Unbestritten war die Aufhebung der Zusatzrente für die Ehepartnerin oder den Ehepartner, nachdem die gleiche Leistung in der AHV mit der 10. Revision bereits gestrichen worden war. Hingegen erwuchs der Abschaffung der Viertelsrente Opposition, und dies nicht bloss aus SP-Kreisen. Die Gegner argumentierten, dies gehe in die falsche Richtung, weil damit die Eingliederung Behinderter noch mehr erschwert werde; zudem bestehe die Gefahr, dass dadurch die Zahl der (teureren) 50%-Renten ansteige. Die Befürworter der Abschaffung wiesen darauf hin, dass die Viertelsrenten nur schwach beansprucht würden (ca. 4000 Fälle seit deren Einführung) und dass Härtefälle durch das EL-System aufgefangen werden könnten. Der Rat sprach sich schliesslich mit 23 zu 13 Stimmen für die Aufhebung aus.

Vierte IV-Revision (BRG 01.015)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Im Nationalrat wurde die Umlagerung von EO-Geldern zur IV ebenfalls mit einem gewissen Unbehagen aufgenommen. Ein rechtsbürgerlicher Antrag auf eine lediglich darlehensmässige Übertragung der Mittel scheiterte aber ebenso wie ein aus den gleichen Kreisen stammender Vorschlag, die Vorlage nur in Zusammenhang mit der 6. EO-Revision zu beraten. Auch ein CVP-Antrag, die überschüssigen EO-Gelder anstatt für die IV eher für die Mutterschaftsversicherung einzusetzen, wurde abgelehnt. Der Rat stimmte schliesslich sowohl dem einmaligen Finanztransfer als auch - mit 85 zu 75 Stimmen - der Verschiebung eines Lohnpromilles von der EO zur IV zu. Damit schuf er eine gewichtige Differenz zum Ständerat. Diese konnte nicht ausgeräumt werden, da die kleine Kammer an ihrem Entscheid auf Nichteintreten festhielt. Dadurch wurde dieser zweite Bundesbeschluss obsolet.

Vierte IV-Revision (BRG 01.015)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Angesichts der Dringlichkeit der Sanierung wurden die Finanzierungsbeschlüsse vorgezogen und in beiden Räten gleichzeitig behandelt. Zuerst stimmte der Ständerat - wenn auch nicht oppositionslos - mit 23 zu 11 Stimmen dem Transfer von 2,2 Mia. Fr. aus dem EO- in den AHV/IV-Fonds zu. Ein Antrag Seiler (svp, SH), nur die Hälfte des Betrages zu überweisen, wurde recht deutlich verworfen. Abgelehnt wurde hingegen mit 21 zu 16 Stimmen Eintreten auf den Bundesbeschluss über die befristete Verlagerung eines Lohnpromilles der EO zugunsten der IV. Vertreter der CVP und der SP begründeten dies damit, dass dieses Lohnpromille der geplanten Mutterschaftsversicherung vorbehalten bleiben sollte. Demgegenüber wollten insbesondere Teile der FDP die EO-Kasse nicht beanspruchen, bevor nicht die genauen Pläne für die 6. EO-Revision bekannt sind.

Vierte IV-Revision (BRG 01.015)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament den ersten Teil der 4. IV-Revision, mit welchem vor allem die Finanzierung dieses Versicherungszweiges mittelfristig sichergestellt werden soll. Als Einsparung bei den Ausgaben schlug er vor, für Neurentner die Zusatzrenten für die Ehepartnerin oder den Ehepartner sowie die Viertelsrenten abzuschaffen. Zudem beantragte er, die Härtefallrenten für Versicherte mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 50%, die in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen leben, in das System der Ergänzungsleistungen zu überführen. Weitere Einsparungsmöglichkeiten sah der Bundesrat im Bereich der Kostensteuerung, wo Bedarfsplanungen für Werkstätten, Tagesheime und -stätten eingeführt sowie die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden sollen, um statistische Erhebungen und Wirkungsanalysen der IV-Leistungen vorzunehmen. Auf der Einnahmenseite kleidete der Bundesrat seine Vorstellungen in zwei allgemeinverbindliche Bundesbeschlüsse. Zum einen sollte ein Kapitaltransfer von 2,2 Mia. Fr. von der derzeit überfinanzierten Erwerbsersatzordnung (EO) in die IV vorgenommen werden. Zum anderen schlug er eine befristete Erhöhung des Beitragssatzes der IV um 1 Lohnpromille auf Kosten der EO vor.

Vierte IV-Revision (BRG 01.015)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Im Hinblick auf die gesamthaft anstehende 4. IV-Revision erarbeitete die Stiftung "Pro Mente Sana" zwei Modelle zur beruflichen Integration Behinderter, eines mit einem Bonus-Malus-System und Quoten, das andere mit einem schlankeren Anreizsystem. Gemäss der "Pro Mente Sana" könnten bei erfolgreicher Eingliederung der Behinderten bei der IV rund 228 Mio. Fr. pro Jahr gespart werden. Die Stiftung gab zu bedenken, dass die Finanzen der IV nicht zu sanieren seien, solange Behinderte vom Arbeitsmarkt vertrieben werden. Die IV müsse ihren Grundsatz "Eingliederung vor Rente" wieder neu beleben können.

Vierte IV-Revision (BRG 01.015)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Nach kurzer Diskussion genehmigte der Nationalrat in der Frühjahrssession die 3. Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) mit 112 gegen 3 Stimmen. Die Revision bringt vor allem verschiedene Verbesserungen für die nicht in einem Heim, sondern zu Hause lebenden Leistungsbezügerinnen und -bezüger sowie administrative Vereinfachungen. Die wichtigsten Punkte sind der Übergang von der Netto- zur Bruttomiete bei der Feststellung der Anspruchsberechtigung, die Herabsetzung der Karenzfrist für Ausländer und Ausländerinnen auf 10 Jahre, die Neuregelung der Krankheitskosten, die Einführung eines Vermögensfreibetrages bei der selbstbewohnten Liegenschaft von 75'000 Fr. sowie der Wegfall der Abzüge für Lebens-, Unfall- und Invaliditätsversicherungen.

Im Rat herrschte von links bis rechts Einigkeit über die Notwendigkeit der Revision, so dass ein Rückweisungsantrag von Bortoluzzi (svp, ZH) , welcher die Erarbeitung einer kostenneutralen Revision forderte, keine Chancen hatte. In der Detailberatung stimmte die grosse Kammer allen Änderungen im Sinn des Bundesrates zu. Zusätzlich fügte sie auf Antrag ihrer Kommission eine Bestimmung ein, welche die kantonalen Steuerbehörden verpflichtet, jeder Steuererklärung für AHV und IV-Rentenbezüger ein vereinfachtes EL-Berechnungsblatt beizulegen. Ein Antrag Rechsteiner (sp, SG), die EL sowie die zugrundeliegenden AHV-Renten von den Bundes- und Kantonssteuern auszunehmen, wurde hingegen mit 77 zu 51 Stimmen verworfen.

3. EL-Revision (BRG 96.094)
Dossier: 3. Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (1991-1999)

Die Aufwendungen der staatlichen Invalidenversicherung haben in den letzten Jahren markant zugenommen, 1996 um 7,1% auf 7313 Mio. Fr. Das Defizit nahm von 343 Mio. Fr. (1995) auf 427 Mio. Fr. zu. Dieser Anstieg wurde unter anderem auf den Personalabbau in der Wirtschaft zurückgeführt: Menschen, die bis anhin trotz Krankheit oder Behinderung beschäftigt wurden, finden keine Anstellung mehr; andere sind den steigenden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt nicht gewachsen und werden krank oder invalid. Wie der IDA-FiSo-Bericht zeigte, erhöhen sich die Ausgaben der IV bei tiefem Wachstum markant, gehen aber in Zeiten wirtschaftlicher Erholung nicht im selben Mass zurück.

Jahresergebnis 1996 der IV
Dossier: Jahresergebnisse der IV

Eine Motion Hochreutener (cvp, BE) ersuchte den Bundesrat, die Gesetzesbestimmungen über die Pflege und Betreuung zu Hause und in Heimen in der AHV, der IV, den Ergänzungsleistungen sowie der Kranken- und Unfallversicherung zu einem Gesamtkonzept zusammenzufügen und dafür zu sorgen, dass die Leistungen des Bundes und der Sozialversicherungen mit jenen der Kantone koordiniert werden; dabei soll insbesondere darauf geachtet werden, dass Personen, welche bereit sind, die Pflege von Angehörigen oder anderen Personen zu übernehmen, unterstützt und zeitweise entlastet werden. Da der Bundesrat auf bereits laufende oder vorgesehene Arbeiten (3-Säulen- und IDA-FiSo-Bericht, 3. EL-Revision) verweisen konnte, wandelte der Nationalrat die Motion in ein Postulat um.

Gesamtkonzept von Pflege und Betreuung in den Sozialversicherungen (Mo. 96.3430)

Die Eidg. AHV/IV-Kommission diskutierte die Ziele der anstehenden 4. IV-Revision. Dabei wurde der Realisierung in zwei Etappen grundsätzlich zugestimmt. Mit der ersten Etappe wird die finanzielle Konsolidierung angestrebt, und zwar einerseits durch eine Erhöhung des Beitragssatzes sowie andererseits durch verschiedene Sparmassnahmen. In der zweiten Etappe sollen verschiedene Vorschläge zur massvollen Erweiterung des Leistungskatalogs geprüft werden. Zudem sind Massnahmen zur besseren Kostensteuerung vorgesehen. Der Bundesrat nahm von diesem Bericht Kenntnis und bat das EDI, diesen im Hinblick auf eine rasch einzuleitende Vernehmlassung zu ergänzen und dabei vor allem die finanziellen Interdependenzen zur EO-Revision und zur Mutterschaftsversicherung zu berücksichtigen. Die Vorlage ging Mitte Dezember in die Vernehmlassung.

Vierte IV-Revision (BRG 01.015)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Mit einer Änderung der IV-Verordnung setzte der Bundesrat auf den 1. April eine Bestimmung in Kraft, nach welcher Bau- und Betriebsbeiträge an Institutionen für erwachsene Behinderte inskünftig nur noch gewährt werden, wenn für diese Einrichtungen ein kantonaler oder interkantonaler Bedarf nachgewiesen wird. Auf den 1. Januar 1997 wird der Bedarfsnachweis auch auf die Dienstleistungsangebote der privaten Invalidenhilfe ausgedehnt. Damit soll die Entwicklung des Angebotes vermehrt inhaltlich und finanziell gesteuert werden. Die Ausrichtung von IV-Beiträgen für behinderte Kinder wird künftig mit Pauschalabgeltungen an die Kantone vereinfacht. Bisher wurden die Beiträge direkt an die Institutionen überwiesen.

Änderung der IV-Verordnung Bau- und Betriebsbeiträge Pauschalabgeltungen

Anfangs Herbst diskutierte der Bundesrat, gestützt auf den IDA-FiSo-Bericht, die Weiterentwicklung der Sozialversicherungswerke. Dabei vertrat er die Überzeugung, dass sich das schweizerische Sozialversicherungssystem bewährt hat und kein radikaler Systemwechsel erforderlich ist. Dennoch nahm er die finanziellen Entwicklungsperspektiven mit Sorge zur Kenntnis. Zur Ergänzung der von der Arbeitsgruppe vorgenommenen Analyse beschloss er deshalb, eine Folgearbeitsgruppe IDA FiSo 2 einzusetzen. Sie soll die sozialen und finanziellen Auswirkungen beleuchten, die sich aus einem Aus- oder Abbau bestimmter Sozialversicherungsleistungen ergeben würden. Um den Prüfungsrahmen abzustecken, definierte der Bundesrat einen Katalog von Leistungen im Rahmen von AHV, IV, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, bei denen Ausbau- oder Abbauelemente zu prüfen sind. Diese Elemente sind unter Annahme dreier finanzieller Szenarien (beschränkter Ausbau, Weiterführung des heutigen Leistungssystems, gezielter Leistungsabbau) zu beziffern. Im Rahmen seiner Grundsatzdiskussion beschäftigte sich der Bundesrat auch mit der Frage, welche Sozialversicherungsreformen bereits vor Abschluss der Arbeiten der IDA FiSo 2 an die Hand genommen werden sollten. Er kam dabei zum Schluss, dass die IV-Revision dringlich ist, und dass die EO-Revision sowie die Errichtung einer Mutterschaftsversicherung nicht weiter aufgeschoben werden sollten. Die Vorarbeiten zur 1. BVG-Revision seien weiterzuführen, um diese Reform gleichzeitig mit der 11. AHV-Revision vorlegen zu können.

Drei-Säulen-Bericht/IDA FiSo

Im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse liessen die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat durch die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle untersuchen, ob die Beiträge der IV an Organisationen der privaten Invalidenhilfe noch gerechtfertigt seien, und ob der Vollzug dieser Gesetzesbestimmung effizient und zweckmässig sei. Die Evaluation führte zum Ergebnis, dass die Regelung nach Art. 74 IVG auch heute ihre Berechtigung hat, dass aber im Vollzug gewisse Mängel bestehen. Es wurden verschiedene Empfehlungen zuhanden des Bundesrates formuliert. Dieser nahm im Sommer zum Bericht Stellung. Er hielt fest, dass das BSV bereits an der Umsetzung der Empfehlungen arbeitet. Es werde eine grundsätzliche Neuausrichtung angestrebt. Das künftige Konzept soll auf den Grundsätzen von Bedarf, leistungsorientierter Steuerung und Wirkungsanalysen basieren. Vom heutigen System der nachträglich geschuldeten Beiträge soll mittelfristig Abstand genommen werden.

Geschäftsprüfungskommissionen Beiträge der IV an Organisationen der privaten Invalidenhilfe gerechtfertigt