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In der Wintersession befasste sich der Ständerat mit den weiteren Punkten des ersten Teils der 4. IV-Revision, welche vorab Massnahmen zur Kosteneinsparung beinhalten. Unbestritten war die Aufhebung der Zusatzrente für die Ehepartnerin oder den Ehepartner, nachdem die gleiche Leistung in der AHV mit der 10. Revision bereits gestrichen worden war. Hingegen erwuchs der Abschaffung der Viertelsrente Opposition, und dies nicht bloss aus SP-Kreisen. Die Gegner argumentierten, dies gehe in die falsche Richtung, weil damit die Eingliederung Behinderter noch mehr erschwert werde; zudem bestehe die Gefahr, dass dadurch die Zahl der (teureren) 50%-Renten ansteige. Die Befürworter der Abschaffung wiesen darauf hin, dass die Viertelsrenten nur schwach beansprucht würden (ca. 4000 Fälle seit deren Einführung) und dass Härtefälle durch das EL-System aufgefangen werden könnten. Der Rat sprach sich schliesslich mit 23 zu 13 Stimmen für die Aufhebung aus.

Vierte IV-Revision (BRG 01.015)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Im Nationalrat wurde die Umlagerung von EO-Geldern zur IV ebenfalls mit einem gewissen Unbehagen aufgenommen. Ein rechtsbürgerlicher Antrag auf eine lediglich darlehensmässige Übertragung der Mittel scheiterte aber ebenso wie ein aus den gleichen Kreisen stammender Vorschlag, die Vorlage nur in Zusammenhang mit der 6. EO-Revision zu beraten. Auch ein CVP-Antrag, die überschüssigen EO-Gelder anstatt für die IV eher für die Mutterschaftsversicherung einzusetzen, wurde abgelehnt. Der Rat stimmte schliesslich sowohl dem einmaligen Finanztransfer als auch - mit 85 zu 75 Stimmen - der Verschiebung eines Lohnpromilles von der EO zur IV zu. Damit schuf er eine gewichtige Differenz zum Ständerat. Diese konnte nicht ausgeräumt werden, da die kleine Kammer an ihrem Entscheid auf Nichteintreten festhielt. Dadurch wurde dieser zweite Bundesbeschluss obsolet.

Vierte IV-Revision (BRG 01.015)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Angesichts der Dringlichkeit der Sanierung wurden die Finanzierungsbeschlüsse vorgezogen und in beiden Räten gleichzeitig behandelt. Zuerst stimmte der Ständerat - wenn auch nicht oppositionslos - mit 23 zu 11 Stimmen dem Transfer von 2,2 Mia. Fr. aus dem EO- in den AHV/IV-Fonds zu. Ein Antrag Seiler (svp, SH), nur die Hälfte des Betrages zu überweisen, wurde recht deutlich verworfen. Abgelehnt wurde hingegen mit 21 zu 16 Stimmen Eintreten auf den Bundesbeschluss über die befristete Verlagerung eines Lohnpromilles der EO zugunsten der IV. Vertreter der CVP und der SP begründeten dies damit, dass dieses Lohnpromille der geplanten Mutterschaftsversicherung vorbehalten bleiben sollte. Demgegenüber wollten insbesondere Teile der FDP die EO-Kasse nicht beanspruchen, bevor nicht die genauen Pläne für die 6. EO-Revision bekannt sind.

Vierte IV-Revision (BRG 01.015)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament den ersten Teil der 4. IV-Revision, mit welchem vor allem die Finanzierung dieses Versicherungszweiges mittelfristig sichergestellt werden soll. Als Einsparung bei den Ausgaben schlug er vor, für Neurentner die Zusatzrenten für die Ehepartnerin oder den Ehepartner sowie die Viertelsrenten abzuschaffen. Zudem beantragte er, die Härtefallrenten für Versicherte mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 50%, die in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen leben, in das System der Ergänzungsleistungen zu überführen. Weitere Einsparungsmöglichkeiten sah der Bundesrat im Bereich der Kostensteuerung, wo Bedarfsplanungen für Werkstätten, Tagesheime und -stätten eingeführt sowie die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden sollen, um statistische Erhebungen und Wirkungsanalysen der IV-Leistungen vorzunehmen. Auf der Einnahmenseite kleidete der Bundesrat seine Vorstellungen in zwei allgemeinverbindliche Bundesbeschlüsse. Zum einen sollte ein Kapitaltransfer von 2,2 Mia. Fr. von der derzeit überfinanzierten Erwerbsersatzordnung (EO) in die IV vorgenommen werden. Zum anderen schlug er eine befristete Erhöhung des Beitragssatzes der IV um 1 Lohnpromille auf Kosten der EO vor.

Vierte IV-Revision (BRG 01.015)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Im Hinblick auf die gesamthaft anstehende 4. IV-Revision erarbeitete die Stiftung "Pro Mente Sana" zwei Modelle zur beruflichen Integration Behinderter, eines mit einem Bonus-Malus-System und Quoten, das andere mit einem schlankeren Anreizsystem. Gemäss der "Pro Mente Sana" könnten bei erfolgreicher Eingliederung der Behinderten bei der IV rund 228 Mio. Fr. pro Jahr gespart werden. Die Stiftung gab zu bedenken, dass die Finanzen der IV nicht zu sanieren seien, solange Behinderte vom Arbeitsmarkt vertrieben werden. Die IV müsse ihren Grundsatz "Eingliederung vor Rente" wieder neu beleben können.

Vierte IV-Revision (BRG 01.015)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Nach kurzer Diskussion genehmigte der Nationalrat in der Frühjahrssession die 3. Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) mit 112 gegen 3 Stimmen. Die Revision bringt vor allem verschiedene Verbesserungen für die nicht in einem Heim, sondern zu Hause lebenden Leistungsbezügerinnen und -bezüger sowie administrative Vereinfachungen. Die wichtigsten Punkte sind der Übergang von der Netto- zur Bruttomiete bei der Feststellung der Anspruchsberechtigung, die Herabsetzung der Karenzfrist für Ausländer und Ausländerinnen auf 10 Jahre, die Neuregelung der Krankheitskosten, die Einführung eines Vermögensfreibetrages bei der selbstbewohnten Liegenschaft von 75'000 Fr. sowie der Wegfall der Abzüge für Lebens-, Unfall- und Invaliditätsversicherungen.

Im Rat herrschte von links bis rechts Einigkeit über die Notwendigkeit der Revision, so dass ein Rückweisungsantrag von Bortoluzzi (svp, ZH) , welcher die Erarbeitung einer kostenneutralen Revision forderte, keine Chancen hatte. In der Detailberatung stimmte die grosse Kammer allen Änderungen im Sinn des Bundesrates zu. Zusätzlich fügte sie auf Antrag ihrer Kommission eine Bestimmung ein, welche die kantonalen Steuerbehörden verpflichtet, jeder Steuererklärung für AHV und IV-Rentenbezüger ein vereinfachtes EL-Berechnungsblatt beizulegen. Ein Antrag Rechsteiner (sp, SG), die EL sowie die zugrundeliegenden AHV-Renten von den Bundes- und Kantonssteuern auszunehmen, wurde hingegen mit 77 zu 51 Stimmen verworfen.

3. EL-Revision (BRG 96.094)
Dossier: 3. Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (1991-1999)

Die Aufwendungen der staatlichen Invalidenversicherung haben in den letzten Jahren markant zugenommen, 1996 um 7,1% auf 7313 Mio. Fr. Das Defizit nahm von 343 Mio. Fr. (1995) auf 427 Mio. Fr. zu. Dieser Anstieg wurde unter anderem auf den Personalabbau in der Wirtschaft zurückgeführt: Menschen, die bis anhin trotz Krankheit oder Behinderung beschäftigt wurden, finden keine Anstellung mehr; andere sind den steigenden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt nicht gewachsen und werden krank oder invalid. Wie der IDA-FiSo-Bericht zeigte, erhöhen sich die Ausgaben der IV bei tiefem Wachstum markant, gehen aber in Zeiten wirtschaftlicher Erholung nicht im selben Mass zurück.

Jahresergebnis 1996 der IV
Dossier: Jahresergebnisse der IV

Eine Motion Hochreutener (cvp, BE) ersuchte den Bundesrat, die Gesetzesbestimmungen über die Pflege und Betreuung zu Hause und in Heimen in der AHV, der IV, den Ergänzungsleistungen sowie der Kranken- und Unfallversicherung zu einem Gesamtkonzept zusammenzufügen und dafür zu sorgen, dass die Leistungen des Bundes und der Sozialversicherungen mit jenen der Kantone koordiniert werden; dabei soll insbesondere darauf geachtet werden, dass Personen, welche bereit sind, die Pflege von Angehörigen oder anderen Personen zu übernehmen, unterstützt und zeitweise entlastet werden. Da der Bundesrat auf bereits laufende oder vorgesehene Arbeiten (3-Säulen- und IDA-FiSo-Bericht, 3. EL-Revision) verweisen konnte, wandelte der Nationalrat die Motion in ein Postulat um.

Gesamtkonzept von Pflege und Betreuung in den Sozialversicherungen (Mo. 96.3430)

Die Eidg. AHV/IV-Kommission diskutierte die Ziele der anstehenden 4. IV-Revision. Dabei wurde der Realisierung in zwei Etappen grundsätzlich zugestimmt. Mit der ersten Etappe wird die finanzielle Konsolidierung angestrebt, und zwar einerseits durch eine Erhöhung des Beitragssatzes sowie andererseits durch verschiedene Sparmassnahmen. In der zweiten Etappe sollen verschiedene Vorschläge zur massvollen Erweiterung des Leistungskatalogs geprüft werden. Zudem sind Massnahmen zur besseren Kostensteuerung vorgesehen. Der Bundesrat nahm von diesem Bericht Kenntnis und bat das EDI, diesen im Hinblick auf eine rasch einzuleitende Vernehmlassung zu ergänzen und dabei vor allem die finanziellen Interdependenzen zur EO-Revision und zur Mutterschaftsversicherung zu berücksichtigen. Die Vorlage ging Mitte Dezember in die Vernehmlassung.

Vierte IV-Revision (BRG 01.015)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Mit einer Änderung der IV-Verordnung setzte der Bundesrat auf den 1. April eine Bestimmung in Kraft, nach welcher Bau- und Betriebsbeiträge an Institutionen für erwachsene Behinderte inskünftig nur noch gewährt werden, wenn für diese Einrichtungen ein kantonaler oder interkantonaler Bedarf nachgewiesen wird. Auf den 1. Januar 1997 wird der Bedarfsnachweis auch auf die Dienstleistungsangebote der privaten Invalidenhilfe ausgedehnt. Damit soll die Entwicklung des Angebotes vermehrt inhaltlich und finanziell gesteuert werden. Die Ausrichtung von IV-Beiträgen für behinderte Kinder wird künftig mit Pauschalabgeltungen an die Kantone vereinfacht. Bisher wurden die Beiträge direkt an die Institutionen überwiesen.

Änderung der IV-Verordnung Bau- und Betriebsbeiträge Pauschalabgeltungen

Anfangs Herbst diskutierte der Bundesrat, gestützt auf den IDA-FiSo-Bericht, die Weiterentwicklung der Sozialversicherungswerke. Dabei vertrat er die Überzeugung, dass sich das schweizerische Sozialversicherungssystem bewährt hat und kein radikaler Systemwechsel erforderlich ist. Dennoch nahm er die finanziellen Entwicklungsperspektiven mit Sorge zur Kenntnis. Zur Ergänzung der von der Arbeitsgruppe vorgenommenen Analyse beschloss er deshalb, eine Folgearbeitsgruppe IDA FiSo 2 einzusetzen. Sie soll die sozialen und finanziellen Auswirkungen beleuchten, die sich aus einem Aus- oder Abbau bestimmter Sozialversicherungsleistungen ergeben würden. Um den Prüfungsrahmen abzustecken, definierte der Bundesrat einen Katalog von Leistungen im Rahmen von AHV, IV, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, bei denen Ausbau- oder Abbauelemente zu prüfen sind. Diese Elemente sind unter Annahme dreier finanzieller Szenarien (beschränkter Ausbau, Weiterführung des heutigen Leistungssystems, gezielter Leistungsabbau) zu beziffern. Im Rahmen seiner Grundsatzdiskussion beschäftigte sich der Bundesrat auch mit der Frage, welche Sozialversicherungsreformen bereits vor Abschluss der Arbeiten der IDA FiSo 2 an die Hand genommen werden sollten. Er kam dabei zum Schluss, dass die IV-Revision dringlich ist, und dass die EO-Revision sowie die Errichtung einer Mutterschaftsversicherung nicht weiter aufgeschoben werden sollten. Die Vorarbeiten zur 1. BVG-Revision seien weiterzuführen, um diese Reform gleichzeitig mit der 11. AHV-Revision vorlegen zu können.

Drei-Säulen-Bericht/IDA FiSo

Im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse liessen die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat durch die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle untersuchen, ob die Beiträge der IV an Organisationen der privaten Invalidenhilfe noch gerechtfertigt seien, und ob der Vollzug dieser Gesetzesbestimmung effizient und zweckmässig sei. Die Evaluation führte zum Ergebnis, dass die Regelung nach Art. 74 IVG auch heute ihre Berechtigung hat, dass aber im Vollzug gewisse Mängel bestehen. Es wurden verschiedene Empfehlungen zuhanden des Bundesrates formuliert. Dieser nahm im Sommer zum Bericht Stellung. Er hielt fest, dass das BSV bereits an der Umsetzung der Empfehlungen arbeitet. Es werde eine grundsätzliche Neuausrichtung angestrebt. Das künftige Konzept soll auf den Grundsätzen von Bedarf, leistungsorientierter Steuerung und Wirkungsanalysen basieren. Vom heutigen System der nachträglich geschuldeten Beiträge soll mittelfristig Abstand genommen werden.

Geschäftsprüfungskommissionen Beiträge der IV an Organisationen der privaten Invalidenhilfe gerechtfertigt

Im Rahmen der Legislaturplanung 1995-1999 hielt der Bundesrat fest, dass seit mehreren Jahren die sozialen Unterschiede in der Schweiz wieder zunehmen. Daraus zog er den Schluss, dass zu den wesentlichen Aufgaben der laufenden Legislatur zwei Prioritäten im Bereich der Sozialpolitik gehören, nämlich die Bewahrung der bereits bestehenden Sozialversicherungen durch die Sicherstellung ihrer finanziellen Grundlagen und die Schliessung von Lücken, wo solche offensichtlich sind. Als wichtige subsidiäre Ziele nannte er die Beseitigung von kostentreibenden Strukturen im Gesundheitswesen, die Existenzsicherung aller Einwohner durch eine bessere Koordination bestehender Instrumente (AHV/IV/EL/BVG) sowie einen besseren Schutz der Mutterschaft.

Bewahrung der bereits bestehenden Sozialversicherungen (96.016)

Die Sozialwerke AHV/IV und EO rutschten erstmals seit 16 Jahren in die roten Zahlen. Die Gesamteinnahmen beliefen sich auf rund 31'855 Mio. Fr. (+2,9% gegenüber dem Vorjahr), die Ausgaben auf ca. 31'950 Mio. Fr. (+4,5%), was zu einem Defizit von 95 Mio. Fr. führte. Der Ausgleichsfonds der AHV nannte als Grund für das Ungleichgewicht, das allein von der IV verursacht wurde, vorab die schwache Wirtschaftslage.

Die Erträge der AHV nahmen um 2,4% auf 24,5 Mia. Fr. zu, wobei sich die Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern um 1,8% bzw. 340 Mio. Fr. erhöhten. In der IV stiegen die Einnahmen wegen höherer Beitragssätze um 12,3% auf 6,4 Mia. Fr. Da im Gegenzug der Beitragssatz für die EO gesenkt wurde, führte dies dort zu Mindereinnahmen um 32% auf 860 Mio. Fr. Die Bundesbeiträge an die AHV und IV sanken auch 1995 linear um fünf Prozent. Laut Ausgleichsfonds hatte dies bei der AHV 215 Mio. Fr. und bei der IV 130 Mio. Fr. Mindereinnahmen zur Folge. Die Zinseinnahmen stiegen auf 1,2 Mia. Fr. Die Ausgaben der AHV nahmen wegen des höheren Rentnerbestandes und der Rentenanpassung um 4,9% auf 24,5 Mia. Fr. zu. In der IV erhöhten sich die Ausgaben aus den gleichen Gründen um 6,7% auf 6,8 Mia. Fr. Die EO-Ausgaben konnten dank den reduzierten Diensttagen auf 621 Mio. Fr. gesenkt werden. Ende Jahr betrug das Vermögen der drei Sozialwerke rund 27 Mia. Fr. Das Kapitalkonto der AHV wuchs lediglich noch um 9 Mio. Fr. auf 23'836 Mio. Fr. Dies entspricht 97,3% der laufenden Jahresausgabe. Laut AHV-Gesetz darf das AHV-Vermögen in der Regel nicht unter 100% einer Jahresausgabe sinken.

Jahresergebnis 1995 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der EO
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Im Spätsommer leitete der Bundesrat dem Parlament seinen Entwurf für einen allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss zu, welcher ihm die Kompetenz geben soll, mit internationalen Organisationen Abkommen über den Status der internationalen Beamten schweizerischer Nationalität hinsichtlich der schweizerischen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO und ALV) abzuschliessen. Die Bestimmung der Schweiz, wonach diese Funktionäre obligatorisch den schweizerischen Sozialversicherungen angeschlossen bleiben (es sei denn, sie würden ein entsprechendes Gesuch stellen), hatte in vielen Fällen - da sie automatisch auch der Pensionskasse der jeweiligen Organisation unterstellt wurden - zu einer unzumutbaren Doppelbelastung geführt. Durch eine Ergänzung der Sitzabkommen, welche durch einen Briefwechsel zwischen dem Bundesrat und den in der Schweiz niedergelassenen internationalen Organisationen vorgenommen wurde, einigte man sich nun darauf, dass diese Beamten nur noch auf freiwilliger Basis den schweizerischen Sozialversicherungen angegliedert werden, wobei sie wählen können, ob sie allen Zweigen oder nur der ALV beitreten wollen. Dieser Bundesbeschluss wurde vom Ständerat diskussionslos und einstimmig angenommen.

Status der internationalen Beamten schweizerischer Nationalität Sozialversicherungen

Der Bundesrat nahm im Oktober den Drei-Säulen-Bericht des EDI zur Kenntnis. Der Bericht zeigt die Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung im Bereich der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHI) auf. Angesichts der bereits eingetroffenen und noch zu erwartenden sozio-ökonomischen Veränderungen kommt er zum Schluss, dass an der bestehenden Drei-Säulen-Konzeption grundsätzlich festzuhalten sei und keine grösseren Gewichtsverschiebungen zwischen den einzelnen Säulen vorgenommen werden sollten. Gleichzeitig wurden jedoch einzelne Anpassungen zur Optimierung des AHI-Systems vorgeschlagen. Der Bericht behandelte die finanziellen Auswirkungen der skizzierten Lösungen nicht im Detail. Dies soll die vom Bundesrat im Vorjahr eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA FiSo) tun, welche im Mai ihre Arbeit aufnahm. Politisch brisantester Punkt des Berichts war die Feststellung, dass die erste Säule (AHV/IV) nach wie vor nicht existenzsichernd ist, wie es die Verfassung verlangt, weshalb eine Neufassung des Verfassungsziels im Sinn einer "Zielhierarchie" vorgeschlagen wurde, bei der die Existenzsicherung zur Aufgabe aller drei Säulen sowie nötigenfalls der Ergänzungsleistungen wird. Diese sollen definitiv in der Verfassung verankert werden.

Drei-Säulen-Bericht/IDA FiSo

Der Nationalrat überwies diskussionslos eine vom Bundesrat unterstützte Motion des Ständerates, welche verlangt, dass der Bund angesichts der enormen Probleme in der IV deren finanzielle Konsolidierung anstreben, eine wesentlich bessere Abstimmung mit den übrigen Zweigen der Sozialversicherung gewährleisten und die stark divergierende Anwendung der IV in den Kantonen vereinheitlichen sowie den Vollzug straffen soll.

Motion IV eine grundlegende Überprüfung bessere Abstimmung auf andere Sozialversicherungen und verstärkte Eingliederungsmassnahmen

Die 1990 von SP und SGB eingereichte Volksinitiative "zum Ausbau von AHV und IV", welche eine Verlagerung von der 2. Säule (Pensionskasse) auf die 1. Säule (AHV) und die Einführung einer Vorruhestandsregelung ab 62 Jahren verlangte, wurde von Volk und Ständen klar abgelehnt. Die stärkste Zustimmung fand die Vorlage im den Kanton Tessin mit über 43% der Stimmen, gefolgt von den Kantonen der Romandie, die - mit Ausnahme des Wallis - einen Ja-Anteil von über 30% aufwiesen. Die geringste Unterstützung - mit deutlich weniger als 20% der Stimmen - wurde in den beiden Appenzell und in Unterwalden registriert. Das gesamthaft negative Ergebnis war im Vorfeld der Abstimmung allgemein erwartet worden. Auch wenn, wie die Vox-Analyse zu diesem Urnengang zeigte, eine Mehrheit der Stimmenden der Meinung war, dass mit 62 eine Pensionierung ohne materielle Einbusse möglich sein sollte, überwogen doch die finanzpolitischen Bedenken gegenüber dieser Lösung.

Volksinitiative "zum Ausbau von AHV und IV"
Abstimmung vom 25. Juni 1995
Beteiligung: 40,3%
Nein: 1'307'302 (73,4%) / 20 6/2 Stände
Ja: 499'266 (27,6%) / 0 Stände

Parolen:
- Nein: FDP, CVP, SVP, LP, LdU, EVP, FP, SD, EDU; Vorort, SGV, SBV, Pensionskassenverbände
- Ja: SP, GP (1*), PdA; SGB
Stimmfreigabe: Lega; CNG

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative «zum Ausbau von AHV und IV»
Dossier: Volksinitiativen zur Altersvorsorge (seit 2015)

Im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1994 der Bundesfinanzen verweigerten beide Kammern gegen den Vorschlag ihrer jeweiligen Finanzkommissionen die Abschaffung der 1986 eingeführten Viertelsrente. Wie bereits in der Eurolex-Debatte argumentierte der Bundesrat in seinem Kürzungsvorschlag, dass diese Minimalrente zahlenmässig kaum ins Gewicht falle, deren Aufhebung dem Bund mittelfristig aber Einsparungen von jährlich sieben Mio. Fr. bringen würde. Im Parlament wurde demgegenüber darauf hingewiesen, dass gerade die Viertelsrente dem Grundsatz der IV, wonach Wiedereingliederung vor Rente zu stellen sei, besonders entgegenkomme. Eine Aufhebung dieser Rentenform würde voraussichtlich nur zu einer Zunahme der halben Renten oder zu einer Auslagerung der Kosten auf die Ergänzungsleistungen führen. Hingegen wurden die Baubeiträge an Eingliederungswerkstätten und Wohnheime auf einen Drittel der anrechenbaren Kosten begrenzt, was zu Einsparungen von rund 15 Mio. Fr. führt.

Sparmassnahmen zur nachhaltigen Sanierung des Bundeshaushaltes (BRG 94.073)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1994 für den Bundeshaushalt (BRG 94.073)

In der Wintersession befasste sich der Ständerat mit einer von seiner SGK eingereichten Motion, welche angesichts der sich zuspitzenden finanziellen Situation der IV (immer mehr Rentner, zunehmende Defizite, komplexe Organisation, uneinheitliche Anwendung) eine grundlegende Überprüfung, eine bessere Abstimmung auf andere Sozialversicherungen und verstärkte Eingliederungsmassnahmen verlangte. Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies die kleine Kammer die Motion ohne Gegenstimme.

Motion IV eine grundlegende Überprüfung bessere Abstimmung auf andere Sozialversicherungen und verstärkte Eingliederungsmassnahmen

Die 1990 von der SP und dem SGB eingereichte Volksinitiative "zum Ausbau von AHV und IV" wurde vom Parlament, weil sie als zu weitreichend erachtet wurde, klar und ohne lange Diskussionen abgelehnt. Da diese Initiative primär die Frage der Finanzierung von AHV und IV angeht, zielt sie eigentlich auf die 11. AHV-Revision ab, welche sich vorrangig mit diesem Problemkreis befassen wird. Die Initiative verlangt eine Gewichtskorrektur zwischen erster und zweiter Säule, eine existenzsichernde Rente, eine Vorruhestandsregelung ab 62 Jahren bei ungekürzter Rente, volle Freizügigkeit beim Pensionskassenwechsel sowie eine Mindestbeteiligung des Bundes an der AHV von 25 Prozent.

Volksinitiative «zum Ausbau von AHV und IV»
Dossier: Volksinitiativen zur Altersvorsorge (seit 2015)

Der Ständerat erteilte nach ausgedehnten Vorarbeiten dem aus CVP-Kreisen lancierten Modell einer Einheitsrente eine deutliche Absage und kehrte zum Splitting-Modell zurück, verzichtete aber auf die im Vorschlag des Nationalrates enthaltene steilere Rentenformel zugunsten der 1992 eingeführten geknickten Formel. Um Rentenverluste bei den verwitweten IV- und Altersrentnerinnen und -rentnern zu vermeiden, soll bei diesem Personenkreis ein 20-prozentiger Zuschlag zur Rente ausgerichtet werden, allerdings höchstens bis zum Betrag der Maximalrente. Im Unterschied zum Nationalrat beschloss die kleine Kammer zudem, vier Jahre nach Inkrafttreten der Revision auch die altrechtlichen Renten in das neue System zu überführen. Damit soll die jahrelange Parallelführung zweier Rentensysteme und die Ungleichbehandlung von Alt- und Neurentnerinnen und -rentnern beseitigt werden.

Bereits zu Beginn der Debatte wurde deutlich, dass auch im Ständerat der hauptsächlichste Diskussionspunkt die Heraufsetzung des Rentenalters der Frauen sein würde. Zwei Rückweisungsanträge Onken (sp, TG) und Petitpierre (fdp, GE), welche den Bundesrat beauftragen wollten, eine Ruhestandsrente einzuführen bzw. das Rentenalter von der Beitragsdauer abhängig zu machen, wurden ebenso verworfen wie der Antrag einer Kommissionsminderheit, das heutige Rentenalter beizubehalten. Hingegen wurde ein Antrag Beerli (fdp, BE) / Cottier (cvp, FR) angenommen, wonach während einer Übergangsfrist der Kürzungssatz für die Frauen beim Vorbezug von 6,8% auf 3,4% halbiert werden soll. Ein Antrag Onken, die Vorlage in einen Rentenalter- und einen Splitting-Teil aufzuschlüsseln, wurde mit 32:5 Stimmen deutlich abgelehnt.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Das Parlament folgte der Landesregierung und erhöhte den Beitragssatz der IV von 1,2 auf 1,4 Lohnprozente, lehnte aber eine weitergehende Kompetenz des Bundesrates zur Erhöhung bis auf 1,5% ab. Gleichzeitig wurde der Beitragssatz in der Erwerbsersatzordnung von 0,5 auf 0,3% herabgesetzt, womit die Gesamtbeitragsleistung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich bleibt. Dieser Beitragstransfer hilft, das infolge einer markanten Ausdehnung der Leistungen entstandene Defizit der IV zu verringern, wird aber kaum ausreichen, um dieses Sozialwerk aus den roten Zahlen zu bringen.

Ausgabenüberschuss von 420 Mio Fr.

Im Frühjahr beriet der Bundesrat in einer Klausursitzung erstmals den von ihm beim EDI in Auftrag gegebenen Drei-Säulen-Bericht, dessen sozialpolitische Bedeutung schwergewichtig in der Darstellung und in der Überprüfung der Tauglichkeit der Drei-Säulen-Konzeption für die Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge liegt. Der Bericht sollte als Grundlage für die Diskussion der Probleme dienen, die sich insbesondere im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung stellen. Der Bundesrat teilte die Schlussfolgerung des Berichts, wonach an der Drei-Säulen-Konzeption bei der AHI-Vorsorge grundsätzlich festgehalten werden soll, erachtete den Bericht in Detailfragen aber als ungenügend und beauftragte das EDI, ihn hinsichtlich verschiedener Leistungs- und Wirtschaftsszenarien zu ergänzen. Um Aspekte zu beleuchten, die über den Rahmen der eigentlichen AHI-Vorsorge hinausgehen, ermächtigte der Bundesrat das EDI Ende Jahr zudem, eine interdepartementale Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven in der Sozialversicherung" einzusetzen, die mögliche Lösungswege für die mittel- und langfristige Finanzierung der Sozialwerke aufzeigen soll.

Drei-Säulen-Bericht/IDA FiSo

Bei den Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt lehnte auch der Ständerat die Streichung gewisser Beiträge der IV an Einrichtungen für Behinderte im Rentenalter ab. Die Ratsmehrheit teilte damit die Befürchtung des Nationalrates und der Kommissionsminderheit, dass dadurch Schwerbehinderte im Alter ihre ihnen vertrauten Heime verlassen müssten. Die Räte vergaben damit Einsparungen von jährlich 20 Millionen Franken.

Sparmassnahmen auch bei den Sozialversicherungen nicht mehr ausgeschlossen (93.078)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt (BRG 93.078)