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Die Räte befassten sich mit einer Motion Kuprecht (svp, SZ) zur Vermeidung unnötiger IV-Renten. Der Vorstoss wollte dem Bundesrat den Auftrag erteilen, das IV-Gesetz so anzupassen, dass sämtliche Leistungserbringende bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit ihrer Patientinnen und Patienten eine Meldepflicht an die IV-Stelle hätten. So könnten durch eine verbesserte Zusammenarbeit Arbeitsplatzerhalt oder Arbeitsplatzgewinnung rascher thematisiert und manche Neuberentungen verhindert werden, lautete die Begründung. Der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus, da im Zuge der 5. IV-Revision bereits die Meldepflicht für Ärztinnen und Chiropraktoren eingeführt worden sei; eine Ausdehnung auf alle Leistungserbringende sei nicht zweckmässig. Der Ständerat nahm die Motion jedoch in der Frühlingssession 2014 mit 21 zu 18 Stimmen an. Die Debatte im Nationalrat fand in der Herbstsession statt. Die SGK-NR setzte dem Vorstoss eine eigene Kommissionsmotion entgegen und beantragte die Ablehnung der Motion Kuprecht, eine Minderheit Bortoluzzi (svp, ZH) sprach sich für die Annahme aus. Der Rat folgte der Mehrheit und lehnte den Vorstoss mit 127 zu 55 bei 4 Enthaltungen ab.

Meldepflicht an die IV-Stelle

Wie bereits in den letzten Jahren gestaltete sich auch das Jahresergebnis 2013 der IV durchzogen. Das Umlageergebnis (Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ohne Berücksichtigung der Kapitalgewinne) konnte zwar von CHF 394 Mio. im Jahr 2012 auf CHF 509 Mio. im Jahr 2013 gesteigert werden, ohne die befristete Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer und die Übernahme der Schuldzinsen für die Schulden des IV-Fonds beim AHV-Fonds durch den Bund hätten aber erneut rote Zahlen resultiert. Beide Massnahmen, die zusammen im Jahr 2013 knapp CHF 1,3 Mrd. ausmachten, werden voraussichtlich Ende 2017 auslaufen. Die Schulden bei der AHV konnten 2013 um 4% reduziert werden und betragen aktuell noch knapp CHF 13,8 Mrd. Der IV-Ausgleichsfonds enthielt per Ende 2013 unverändert CHF 5 Mrd. Rund 230‘000 Personen bezogen im Jahr 2013 eine Rente der Invalidenversicherung, wovon die mit Abstand grösste Gruppe, 102‘000 Personen umfassend, aufgrund psychischer Erkrankungen rentenberechtigt war.

Jahresergebnis 2013 der IV
Dossier: Jahresergebnisse der IV

Die Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) zu AHV und IV betrugen 2013 rund CHF 4,5 Mrd., was einen Zuwachs von 2,1% im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die Ausgaben für EL zur AHV, welche rund 60% der Gesamtausgaben ausmachen, waren dabei um 3,2% angestiegen, jene für EL zur IV um lediglich 0,6%. Insgesamt bezogen 2013 gut 300‘700 Personen Ergänzungsleistungen, davon 185‘500 solche zur AHV. Damit sind 12,2% aller Personen über 65 Jahre zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes auf Ergänzungsleistungen angewiesen. In den letzten Jahren wuchs diese Zahl im Schnitt um 5‘000 Personen jährlich an. Gemäss offiziellen Schätzungen wären weitere 10‘000 AHV-Rentnerinnen und -Rentner zum Bezug von Ergänzungsleistungen berechtigt, haben diese jedoch nicht beantragt.

Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) 2013
Dossier: Finanzielle Situation der Ergänzungsleistungen (ab 2013)

Nachdem die Revision 6b der IV gescheitert war, griff in der Wintersession eine Motion Schwaller (cvp, FR) im Ständerat einige der Anliegen wieder auf, mit dem Ziel, eine nachhaltige Sanierung der IV zu erreichen. Der Vorstoss fordert vom Bundesrat die Ausarbeitung einer Gesetzesänderung, damit die Schulden der IV beim AHV-Fonds auch nach dem Ende der befristeten Mehrwertsteuerfinanzierung weiter abgetragen und bis ins Jahr 2028 getilgt werden können. Zur Verbesserung der Betrugsbekämpfung soll eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für alle Versicherungen geschaffen werden. Zudem sollen die Massnahmen zur verstärkten Wiedereingliederung bzw. zum Verbleiben im Arbeitsmarkt intensiviert und insbesondere auf Personen mit psychischen Beeinträchtigungen ausgedehnt werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, die auch von Behindertenverbänden unterstützt wurde. Eine Minderheit Kuprecht (svp, SZ) beantragte, die Motion abzulehnen. Während verstärkte arbeitsmarktliche Integrationsmassnahmen nicht notwendig oder nicht im Gesetz über die Invalidenversicherung zu regeln seien, seien Massnahmen zur Verbesserung der Betrugsbekämpfung im zurückgestellten Entwurf 3 der Revision 6b enthalten, der nun angesichts neuer Zahlen wieder hervorgeholt werden könne. Inzwischen seien die Ressourcen des Bundesamtes für Sozialversicherungen für die Altersvorsorge 2020 zu verwenden. Diese Minderheit wurde von einer grossen Mehrheit mit 29 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen überstimmt. Die Behandlung im Nationalrat stand im Berichtsjahr noch aus.

Nachhaltige Sanierung der IV (Mo. 13.3990)

Der Ständerat nahm eine Motion Zanetti (sp, SO) zur Eintragung von Trisomie 21 (Down-Syndrom) in die Liste der Geburtsgebrechen an, was dem Antrag des Bundesrates entsprach. Dass die Krankheit bisher noch nicht auf dieser Liste aufgeführt ist, sei objektiv nicht nachvollziehbar, so der Motionär. Der Entscheid des Nationalrates stand Ende 2013 noch aus.

Eintragung von Trisomie 23 in die Liste der Geburtsgebrechen

In Beantwortung der Postulate Humbel und Kuprecht sowie der FDP-Liberalen Fraktion aus dem Vorjahr legte der Bundesrat einen Bericht vor, in dem er die Kostenentwicklung und den Reformbedarf bei den Ergänzungsleistungen (EL) zu AHV und IV darlegte. Innerhalb von fünf Jahren waren die Ausgaben in diesem Bereich um über CHF 500 Mio. angestiegen, seit 1998 hatte der Bestand an EL-beziehenden Personen um durchschnittlich 3,3% pro Jahr zugenommen. Im gleichen Zeitraum haben sich die Ausgaben für die EL auf CHF 4,4 Mrd. pro Jahr mehr als verdoppelt, wofür der Bundesrat verschiedene Gründe anführte. Ein grosser Teil des Kostenanstiegs sei auf eine Systemänderung aufgrund der Totalrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zu AHV und IV (ELG) im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) zurückzuführen. Weiter trügen Kostenverlagerungen als Folge der 5. IV-Revision und der Neuordnung der Pflegefinanzierung zur Kostenzunahme bei. Bis 2020 sei unter Berücksichtigung der Teuerung mit einem weiteren Anstieg auf CHF 5,5 Mrd. zu rechnen, was einem durchschnittlichen jährlichen Anstieg von 2,8% entspricht.

Bericht zur Kostenentwicklung bei den Ergänzungsleistungen (EL)

Der Nationalrat nahm gegen den Antrag des Bundesrates eine Motion Büchler (cvp, SG) an, die für teilinvalide Landwirte IV-Renten in einer Höhe fordert, die eine Weiterführung des Betriebs bis zur Übernahme durch die nächste Generation ermöglicht. Der Bundesrat hatte argumentiert, die IV biete eine Kompensation für den Erwerbsfähigkeitsverlust durch Invalidität, jedoch keine Garantie dafür, auf dem angestammten Beruf zu bleiben. Eine Andersbehandlung der Landwirte laufe dem Prinzip der Volksversicherung zuwider. Die Vorlage wurde vom Ständerat 2013 noch nicht behandelt.

teilinvalide Landwirte

Die Räte überwiesen eine Motion Frehner (svp, BS), welche die Einsitznahme von Ausländern im Kassenvorstand von Verbandsausgleichskassen erlauben will. Bei den heutigen Arbeitsmarktverhältnissen seien die geltenden Restriktionen unbegründet und Fachkenntnisse sollten über die Nationalität gestellt werden, so der Motionär. Dem stimmte die grosse Kammer in der Sommer-, die kleine in der Wintersession zu.

Einsitznahme von Ausländern im Kassenvorstand von Verbandsausgleichskassen

Nachdem der Nationalrat im Vorjahr diverse Änderungen beschlossen hatte, ging der Entwurf 1 zur 6. IV-Revision im Berichtsjahr ins Differenzbereinigungsverfahren. In der Frühjahrssession befasste sich der Ständerat mit dem Geschäft und hielt dabei an den geforderten Einsparungen fest. Seiner Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat folgend und entgegen einer Minderheit Kuprecht (svp, SZ), beschloss der Rat, dem nationalrätlichen Entscheid aus dem Vorjahr, mit den Kinderrenten und der Übernahme von Reisekosten einen umstrittenen Teil des Entwurfes 1 als Entwurf 3 auszukoppeln und an die Kommission zurückzuweisen, zuzustimmen. Die Befürworter der Aufteilung argumentierten, die Chancen der Vorlage bei einem – nicht unwahrscheinlichen – Referendum seien auf diese Weise deutlich höher und die Verzögerung der neu im Entwurf 3 eingeplanten Einsparungen seien angesichts der durch die Revisionen 5 und 6a bereits erreichten Ausgabenrückgänge zu verkraften. Die Gegner beklagten dagegen eine Verwässerung der Revision wegen ungenügender Sparbemühungen. Diese seien beim Volks-Ja zu einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der IV Bedingung gewesen. Es sei zu befürchten, dass der Entwurf 3 schliesslich unbehandelt von der politischen Bildfläche verschwinde. Der Nationalrat hatte im Vorjahr die Einführung eines stufenlosen Rentensystems auch für laufende Renten von Personen bis 55 Jahren beschlossen und dabei den minimalen Invaliditätsgrad für eine Vollrente von 80 auf 70% gesenkt. Die Mehrheit der ständerätlichen Kommission empfahl gegen eine Minderheit Maury Pasquier (sp, GE), am ursprünglichen Beschluss des Ständerates festzuhalten. Somit würde das neue System erst für Neurenten eingeführt und der minimale Invaliditätsgrad wäre bei 80% anzusetzen. Im Gegensatz zum Vorschlag des Nationalrates könnten damit tatsächlich Kosten eingespart werden, so die Begründung. Wichtig sei auch der vom Systemwechsel ausgehende Erwerbsanreiz, da zusätzlich verdientes Geld fast vollumfänglich behalten werden könne. Zudem sei das Reintegrationsziel gefährdet, sollte eine volle Rente bereits bei 70% Invalidität gewährt werden. Die Gegner sprachen sich zwar ebenfalls für ein lineares Rentensystem aus, lehnten aber ab, Einsparungen zulasten der Behinderten mit einem Invaliditätsgrad zwischen 70 und 79% vorzunehmen. Die blosse Kostenneutralität der Massnahme sei angesichts der schwarzen Zahlen der IV und der positiven Aussichten durchaus akzeptabel. Die durch die Erhöhung auf 80% angestrebten Einsparungen seien blosse Kostenverlagerungen, denn die Eingliederung gelinge in der Regel nicht und die entstehenden Härtefälle würden in Zukunft auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe angewiesen sein. Mit 25 zu 19 Stimmen entschied die kleine Kammer sich schliesslich für den Antrag der Mehrheit, womit eine Differenz zum Nationalrat erhalten blieb. Ein Minderheitsantrag Kuprecht (svp, SZ), der eine Verrechnung der IV-Kinderrenten mit den Familienzulagen verlangte, um zu verhindern, dass IV-beziehende Eltern ein höheres Einkommen erzielen als erwerbstätige, fand keine Mehrheit. Grössere Abweichungen zum Nationalrat bestanden zudem beim Interventionsmechanismus, wo der Nationalrat die Festschreibung von automatischen Massnahmen im Falle einer finanziellen Schieflage gänzlich abgelehnt hatte. Die Kommissionsmehrheit im Ständerat beantragte, am ursprünglichen Beschluss mit einer automatischen Beitragserhöhung und Sistierung der Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung festzuhalten. Die Schuldenbremse könne eine vernünftige Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben herstellen, die nachhaltige Sanierung der IV sei notwendig und dem Volk versprochen worden. Eine Minderheit I Rechsteiner (sp, SG) beantragte, nur den Beitragssatz automatisch zu erhöhen, die selbe Minderheit II sprach sich alternativ für den Beschluss des Nationalrates und damit den Verzicht auf jegliche automatischen Massnahmen aus. Die Bestimmungen, wonach der Gesetzgeber beim Erreichen einer kritischen Grenze Massnahmen zu beschliessen habe, welche durch eine automatische Beitragserhöhung ergänzt würden, sei demokratisch und habe sich in der Arbeitslosenversicherung bewährt, so die Minderheit. Ein automatischer Eingriff in die Renten sei dagegen präzedenzlos und würde zu einer Entkoppelung der IV- von den AHV-Renten führen, womit faktisch das Niveau des Anspruchs zur Existenzsicherung gesenkt werde. Eine solche Absenkung sei verfassungswidrig. Dieser Argumentation folgte jedoch nur knapp ein Drittel der Ratsmitglieder, womit der Mehrheitsantrag deutlich angenommen wurde. In der Sommersession kam das Geschäft zum zweiten Mal in den Nationalrat, wo die Differenzen zum Ständerat nicht vollständig bereinigt werden konnten. So blieb die grosse Kammer gegen den Antrag ihrer Kommissionsmehrheit und mit einer Minderheit Lohr (cvp, TG) bei ihrem Beschluss, bereits ab einem Invaliditätsgrad von 70% eine Vollrente zuzusprechen. Das Resultat fiel dabei mit 108 zu 78 Stimmen recht deutlich aus; Unterstützung fand die Verschärfung nur bei der SVP, der FDP und bei einzelnen Mitgliedern der CVP/EVP-Fraktion. Mit einem sehr ähnlichen Stimmenverhältnis von 107 zu 74 Stimmen sprach der Rat sich dagegen für ein Streichen der Bestimmung zur Anpassung der Renten für Kinder im Ausland lebender IV-Beziehender an die dortige Kaufkraft und diesbezüglich also zugunsten einer Bereinigung mit dem Ständerat aus. Eine Minderheit Bortoluzzi (svp, ZH) hatte verlangt, am früheren Beschluss festzuhalten. Mit 108 zu 74 Stimmen blieb die grosse Kammer hingegen entsprechend dem Antrag ihrer Kommission bei ihrer Haltung gegen eine Schuldenbremse mit automatischen Massnahmen. Wie bereits in früheren Verhandlungen stellten sich dabei SP und Grüne gegen automatische Rentenkürzungen, während die SVP sich gegen höhere Lohnbeiträge wehrte. Diese unheilige Allianz überstimmte die Mitteparteien. Alle Fraktionen stimmten geschlossen ab und es gab keine Enthaltungen. Damit verblieben als Differenzen zwischen den beiden Kammern die Festlegung des minimalen Invaliditätsgrads zur Auszahlung einer Vollrente, die Ausgestaltung des Interventionsmechanismus sowie eine Begriffsänderung im IV-Gesetz. Bereits eine Woche später kam die Vorlage erneut zur Verhandlung in den Ständerat. Dieser hielt gegen Minderheitsanträge von linker Seite an der Schwelle von 80% Invalidität für eine volle Rente und an der Ausgestaltung der Schuldenbremse mit automatischen Beitragserhöhungen und Einfrieren der Renten fest. Zwei Tage später beschloss der Nationalrat, ebenfalls bei seiner Position zu bleiben. Damit kam der Entwurf in die Einigungskonferenz, welche noch in der gleichen Session zusammentrat. Die Konferenz schloss sich mit jeweils sehr knappen Mehrheiten bei der Frage des minimalen Invaliditätsgrads dem Nationalrat, bei jener der Schuldenbremse dem Ständerat an, womit eine Einigung nicht zustande kam. Die Kommissionen mussten daher ihren Räten beantragen, das Geschäft abzuschreiben. Dagegen wehrte sich im Ständerat ein Antrag
Gutzwiller (fdp, ZH), der eine nochmalige Einberufung der Einigungskonferenz verlangte. Dieser Antrag wurde angenommen, am selben Tag lehnte jedoch der Nationalrat einen gleichlautenden Antrag Weibel (glp, ZH) klar ab, wobei sich wiederum eine unheilige Allianz aus Grünen, SP und SVP durchsetzte. Damit wurde Entwurf 1 der IV-Revision 6b definitiv abgeschrieben. Entwurf 3 war im Vorjahr an die Kommission zurückgewiesen und im Berichtsjahr nicht mehr behandelt worden.

Zweites Massnahmenpaket der 6. IV-Revision (IV-Revision 6b)

Die Jahresergebnisse 2012 der Invalidenversicherung fielen positiv aus: Die IV konnte ihre Schulden beim AHV-Ausgleichsfonds um CHF 592 Mio. senken, womit der Fehlbetrag am Jahresende noch rund CHF 14,4 Mrd. betrug. Ausgaben von rund CHF 9,3 Mrd. standen 2012 Einnahmen von rund CHF 9,7 Mrd. gegenüber, dazu kam ein Anlagegewinn von rund CHF 200 Mio. Die Ausgabensenkung sei vor allem durch die funktionierende Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsmarkt und die abnehmende Zahl an Neurenten erreicht worden, so das Bundesamt für Sozialversicherungen. Im Vergleich zum Vorjahr hatte die Anzahl der nach Umfang gewichteten Renten um knapp 2% abgenommen, die Zahl der Massnahmen zur beruflichen Eingliederung war gestiegen.

Jahresergebnis 2012 der IV
Dossier: Jahresergebnisse der IV

Der Nationalrat überwies einen Teil eines Postulats Nordmann (sp, VD), welcher vom Bundesrat einen Bericht über die Probleme der Koordination zwischen den Taggeldversicherungen und den Regelungen für Invalidität der ersten und zweiten Säule fordert. Er folgte jedoch dem Bundesrat dahingehend, dass er den grösseren Teil des Postulats, welcher zu seiner Beantwortung eine umfassende Datenerhebung zur Krankentaggeldversicherung erfordert hätte, aus personaltechnischen und finanziellen Gründen strich.

Koordination zwischen den Taggeldversicherungen und den Regelungen für Invalidität

Im Februar des Berichtsjahres erschienen die Anlageergebnisse des Ausgleichsfonds der AHV, IV und Erwerbsersatzordnung (EO) für das Jahr 2012. Die positive Stimmung an der Börse führte zu einer Bruttorendite von 7,0%, welche fast an jene der Pensionskassen heranreichte. Auf das Gesamtergebnis drückte einzig der IV-Einzelfonds, bei dem aufgrund der hohen Verschuldung des Sozialwerks nur geringe Risiken eingegangen werden dürfen. Insgesamt überstiegen die Einnahmen 2012 die Ausgaben des Ausgleichsfonds.

Anlageergebnisse 2012 des Ausgleichsfonds für AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Ein Postulat Jans (sp, BS), das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Schlechterstellung teilerwerbstätiger gegenüber vollerwerbstätigen Personen bei der Invaliditätsbemessung zu erstellen, wurde von der grossen Kammer ohne Diskussion überwiesen. Dem vorangegangen war ein Grundsatzurteil des Bundesgerichts, welchem ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber zur Neuregelung der von vielen Seiten als stossend empfundenen aktuellen Rechtslage zu entnehmen war.

Schlechterstellung teilerwerbstätiger gegenüber vollerwerbstätigen Personen bei der Invaliditätsbemessung

Die ständerätliche Beratung von Entwurf 1 hatte im Vorjahr zu diversen Abweichungen von der Bundesratsbotschaft geführt. In der Wintersession des Berichtsjahres behandelte der Nationalrat das Thema und nahm weitere Änderungen vor. Die Debatte wurde auch hier intensiv und teilweise emotional geführt. Sie war geprägt vom Gegensatz zwischen zwei Allianzen: Die Ratslinke und der soziale Flügel der CVP auf der einen Seite setzten sich gegen zu starke Belastungen für die Versicherungsnehmer ein und machten geltend, der IV gehe es finanziell bereits deutlich besser, womit sich weitere Reformen im Moment erübrigten. Auf der anderen Seite positionierten sich der bürgerliche Teil der CVP und die übrigen Parteien, welche zugunsten einer konsequenten Sanierung auch bereit waren, stärkere Leistungskürzungen vorzunehmen. In der Eintretensdebatte wurden zwei linke Minderheitsanträge auf Nichteintreten und auf Rückweisung an den Bundesrat klar abgelehnt. Ein Antrag der Minderheit Ingold (evp, ZH), welcher vom Bundesrat unterstützt wurde, wurde dagegen knapp angenommen. Er verlangte eine Aufsplittung der Vorlage und die Rückweisung bestimmter Artikel als Entwurf 3 an die Kommission. Letztere sollte die betreffenden Bestimmungen erst beraten, wenn aussagekräftige Ergebnisse der Evaluation der Revisionen 5 und 6a vorliegen. Es handelt sich dabei insbesondere um die besonders umstrittenen Änderungen bei den Kinderrenten und der Übernahme von Reisekosten. Die Mehrheit des Rates teilte die Ansicht der Kommissionsminderheit, wonach eine verspätete Einführung dieser Bestimmungen angesichts der leicht verbesserten finanziellen Lage der IV und der neusten wirtschaftlichen und demographischen Prognosen für die Sanierung der IV verkraftbar sei. Der restliche Teil von Entwurf 1, der strukturelle Verbesserungen anstrebt (Änderung des Rentensystems von einer abgestuften hin zu einer stufenlosen Berechnung, verstärkte Eingliederung, Betrugsbekämpfung, Entschuldung, Einführung eines Interventionsmechanismus) sollte dagegen sofort beraten werden. Mit der Aufsplittung wollte die Minderheit das Risiko eines Scheiterns des als wichtig betrachteten neuen, stufenlosen Rentensystems durch eine allfällige Ablehnung der gesamten Vorlage vermeiden. Die Presse sprach von einem taktischen Entscheid im Hinblick auf das angedrohte Referendum der Behindertenorganisationen. In der Detailberatung wurde ein Minderheitenantrag Ingold (cvp, ZH), welcher die Dauer von Integrationsmassnahmen auf ein Maximum von zwei Jahren beschränken wollte, mit 101 zu 82 Stimmen abgelehnt. Die Frage nach der Höhe der Grundentschädigung spaltete den Rat: Die Kommissionsmehrheit beantragte, vom Entwurf des Bundesrates abzuweichen und die Höhe der Grundentschädigung während der Durchführung von Eingliederungsmassnahmen auf 70% anstelle von 80% des zuletzt erzielten Erwerbseinkommens ohne gesundheitliche Beeinträchtigung zu senken. Der Ständerat war als Erstrat noch dem Bundesrat gefolgt. Eine Minderheit Lohr (cvp, TG) wollte bei 80% bleiben, da das zuletzt erzielte Erwerbseinkommen aufgrund eines sich meist schleichend verschlechternden Gesundheitszustandes in der Regel schon sehr tief sei. Die Ratslinke und die CVP folgten dem Minderheitsantrag, während die restlichen bürgerlichen Parteien mit der Kommissionsmehrheit stimmten. Erst mit Stichentscheid der Ratspräsidentin Maya Graf (gps, BL) wurde schliesslich der Minderheitsantrag angenommen. Besonders umstritten und auch von den Medien stark beachtet war die Frage, ab welchem Invaliditätsgrad in Zukunft eine Vollrente ausgesprochen werden sollte. Nach gültigem Recht beträgt dieser 70%, die Bundesratsvorlage wollte die Schwelle jedoch auf 80% anheben. Während die Kommissionsmehrheit damit einverstanden war, wehrte sich eine Minderheit Lohr (cvp, TG) mit dem Argument, die Kürzung würde Schwerbehinderte treffen, für welche es faktisch unmöglich sei, den Ausfall mit einer Teilerwerbstätigkeit auszugleichen. Der Rat folgte dieser Minderheit mit 95 zu 87 Stimmen und nahm damit zwar das neue, stufenlose Rentensystem an, beliess aber den minimalen Invaliditätsgrad für eine Vollrente bei 70%. Im Gegensatz zum Ständerat und in Einklang mit seiner Kommissionsmehrheit beschloss der Nationalrat, auch laufende Renten dem neuen System zu unterstellen. Ausgenommen werden sollen einzig die Renten der über 55-jährigen Bezüger. Eine weitere Differenz zum Ständerat ergab sich in der Frage der Bemessung der Kinderrenten für im Ausland lebende Kinder. Dieser Punkt war im Gegensatz zu den allgemeinen Kinderrenten im Entwurf 1 verblieben. Die grosse Kammer folgte ihrer Kommissionsmehrheit und beschloss, die Renten der im Ausland herrschenden tieferen Kaufkraft anzupassen. Zuletzt behandelte die grosse Kammer die neue Schuldenbremse für die IV, den so genannten Interventionsmechanismus. Dieser soll bei einem Absinken der flüssigen Mittel der IV unter 40% einer Jahresausgabe wirksam werden, damit die IV finanziell stabil gehalten werden kann. Im Gegensatz zum Ständerat lehnte es der Nationalrat gänzlich ab, im Gesetz konkrete Massnahmen zu statuieren, welche bei drohenden Finanzierungsproblemen automatisch greifen sollten. Er strich auch einen Artikel, wonach die Schuldenbremse erst dann wieder ausser Kraft gesetzt worden wäre, wenn die flüssigen Mittel erneut 50% einer Jahresausgabe erreicht hätten. Ein Antrag Weibel (glp, ZH) schliesslich, der erneut die Idee verbindlicher Quoten für Unternehmen zur Eingliederung von Invaliden aufgriff, wurde mit 70 zu 108 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung sprachen sich 93 Nationalratsmitglieder für eine Annahme der Vorlage aus, 80 dagegen. Die Gegenstimmen kamen primär aus der SVP- und der FDP-Liberalen Fraktion, welche die Vorlage aufgrund der beschlossenen Änderungen als nicht mehr wirksam ansahen und sich geschlossen gegen sie stellten. SP, Grüne und Grünliberale stellten sich geschlossen, die CVP-EVP-Fraktion grossmehrheitlich hinter die Vorlage. Die BDP-Fraktion war gespalten. Die Differenzbereinigung durch den Ständerat wird im Folgejahr erwartet.

Zweites Massnahmenpaket der 6. IV-Revision (IV-Revision 6b)

Im Oktober 2012 reichte die SGK-NR ein Postulat ein, mit dessen Annahme der Bundesrat aufgefordert wird, einen Bericht zu einem stufenlosen Rentensystem für die IV zu erstellen. Durch eine stufenlose Bemessung sollten negative Schwelleneffekte verhindert werden, ohne dass es – wie es beim bundesrätlichen Vorschlag im Rahmen der IV-Revision 6b der Fall gewesen wäre – zu Rentenkürzungen bei Personen mit hohem Invaliditätsgrad komme. Der Bundesrat erklärte sich bereit, den im Rahmen der IV-Revision verfassten Bericht zu ergänzen, worauf der Nationalrat das Postulat stillschweigend annahm.

Für ein stufenloses Rentensystem (Po. 12.3971)
Dossier: Weiterentwicklung der IV (2015-2020) und die dazu führenden Vorstösse

In der Maisession behandelte der Nationalrat Entwurf 2. Hier war eine gewisse Dringlichkeit gegeben, da es an einer gesetzlichen Grundlage für die Kostenvergütung bei stationären Spitalaufenthalten von IV-Beziehenden fehlte. Bei der Beratung des Entwurfs hatte der Ständerat 2011 vor dem Hintergrund der neuen Spitalfinanzierung einen Antrag Kuprecht (svp, SZ) gutgeheissen, wonach diese Kosten weiterhin zu 20% von den Kantonen und zu 80% vom Bund, d.h. von der IV, zu tragen sind. Die grosse Kammer beschloss, auf die Vorlage einzutreten und folgte damit der Mehrheit ihrer Kommission gegen eine Minderheit Cassis (fdp, TI). Umstritten war ein Minderheitsantrag Gilli (gp, SG), welcher eine Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag forderte, in einer zweijährigen Übergangsregelung an der bisherigen Verteilung der Finanzierung zwischen Kantonen und IV festzuhalten. Die definitive Finanzierung sollte nach einer Vernehmlassung bei den betroffenen Kreisen, insbesondere den Kantonen, in Form einer regulären Gesetzesvorlage vorgelegt werden. Die Gegner des Antrags befürchteten, dass dies längerfristig möglicherweise eine vollumfängliche Übernahme durch die IV zur Folge hätte, da die Gesundheitsdirektorenkonferenz bereits 2008 angekündigt hatte, den Kantonsanteil schrittweise von 20% auf 10% und schliesslich auf Null senken zu wollen. Die Befürworter des Antrages wurden schliesslich von der SVP, der SP und der Hälfte der CVP überstimmt. In der Detailberatung wurde letztlich einzig eine Präzisierung bezüglich der Frage, welche Spitäler von der Regelung betroffen seien, angebracht. In allen anderen Punkten folgte der Nationalrat dem Ständerat. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer den Entwurf mit 135 zu 36 Stimmen an. Einzig die FDP-Liberale und die grünliberale Fraktion legten geschlossen ein Nein ein. Der Ständerat schloss sich darauf der Änderung des Nationalrats diskussionslos an. In der Schlussabstimmung nahm die grosse Kammer den Entwurf mit 153 zu 36 Stimmen an, die kleine Kammer mit 38 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen.

Zweites Massnahmenpaket der 6. IV-Revision (IV-Revision 6b)

Der Ständerat überwies eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion Graf-Litscher (sp, TG) zur Wiedereinführung der Vergütung der ärztlichen Komplementärmedizin durch die IV. Der Bundesrat hatte bereits 2011 angekündigt, das Kreisschreiben über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung entsprechend anpassen zu wollen. Damit werden seit dem 1. März 2012 Therapien der wichtigsten Methoden der Komplementärmedizin wieder von der Invalidenversicherung übernommen, dies analog zur nach der Annahme des Verfassungsartikels im Jahr 2009 wieder eingeführten Übernahme durch die obligatorische Krankenversicherung.

Wiedereinführung der Vergütung der ärztlichen Komplementärmedizin durch die IV

Im Berichtsjahr trat das im Vorjahr beschlossene erste Massnahmenpaket der Revision der Invalidenversicherung (Revision 6a) in Kraft. Das Presseecho blieb relativ gering. Als bedeutende Veränderung positiv hervorgehoben wurden einzig die neu beschlossenen Assistenzbeiträge. Diese erlauben es Bezügern einer Hilflosenentschädigung, welche zu Hause und nicht im Heim leben, eine Assistenzperson zur Unterstützung bei ihren täglichen Verrichtungen einzustellen. Im Februar lancierte die IV zudem eine Kampagne zur Information der Firmen über die vorhandenen Instrumente für die Integration Behinderter.

Erstes Massnahmenpaket zur 6. IV-Revision (IV-Revision 6a)

Im Vorjahr war die Behandlung des zweiten Massnahmenpakets, der Revision 6b, vom Ständerat als Erstrat in zwei Teile zerlegt worden: Während Entwurf 2 die Kostenvergütung für stationäre Massnahmen bei IV-Bezügern behandelt, enthält Entwurf 1 die restlichen Bestimmungen. Im Berichtsjahr trennte der Nationalrat vom Entwurf 1 noch einen dritten Teil ab, welcher an die SGK-N zurückgewiesen und noch nicht beraten wurde.

Zweites Massnahmenpaket der 6. IV-Revision (IV-Revision 6b)

Im Frühjahr des Berichtsjahres wurde bekannt, dass die IV im Vorjahr zum ersten Mal seit Jahren wieder schwarze Zahlen geschrieben hatte. Hautsächlich dafür verantwortlich waren die Beiträge aus der befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer, welche per 1.1.2011 für die Dauer von acht Jahren eingeführt worden war. Kurz vor der Beratung der Revision 6b durch den Nationalrat in der Wintersession hat das BSV eine erste Zwischenbilanz zur 5. IV-Revision präsentiert, welche mehrheitlich positiv ausfiel. So sei die Umstellung auf den Grundsatz „Eingliederung vor Rente“ gelungen und die Anzahl erfolgreich beruflich eingegliederter Personen konnte gegenüber dem Jahr 2007 verdoppelt werden. Handelsbedarf stellt der Bericht bei der Ausdehnung der Früherfassung und bei der Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern fest.

Jahresergebnis 2011 der IV
Dossier: Jahresergebnisse der IV

Anfang des Jahres publizierte das Bundesamt für Sozialversicherungen die Anlageergebnisse des Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO für das Jahr 2011. Trotz der schwierigen Marktbedingungen mit historisch tiefem Zinsniveau und teils heftigen Turbulenzen konnte eine kleine Rendite erzielt werden. Das BSV stufte das Resultat als „erfreulich“ ein.

Anlageergebnisse 2011 des Ausgleichsfonds für AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Au Conseil des Etats, les sénateurs ont rejeté par 27 voix contre 13 une proposition de minorité Fetz (ps, BS) demandant un renvoi au Conseil fédéral afin d’évaluer les effets de la cinquième révision de l’AI et de recenser le nombre de rentiers souffrant de troubles somatoformes qui ont été réinsérés dans le monde du travail une année après l’entrée en vigueur de la révision 6a. La minorité a estimé que la révision proposée se concentre beaucoup sur les mesures d’économie sans véritablement proposer de mesures de réinsertion effective sur le marché de l’emploi. Lors de la discussion par article, les sénateurs ont rejeté par 19 voix contre 15 une proposition de la commission visant à limiter les mesures de réadaptation dans le temps à deux ans maximum avec des possibilités de prolongement exceptionnel d’une année. Le Conseil fédéral a estimé que cela concerne les personnes souffrant de handicap psychique qui sont facilement sujettes à des rechutes et donc qu’il est inutile et contreproductif de limiter cette durée dans le temps. Le Conseil des Etats a rejeté par 31 voix contre 12 une minorité Maury Pasquier (ps, GE) demandant l’abrogation de l’autorisation de suspendre le versement d’une rente à titre provisionnel sans préavis lors de soupçon de fraude. Il a également rejeté par 31 voix contre 12 une minorité Amstutz (udc, BE) visant principalement à diminuer les rentes si les liquidités et les placements de fonds tombent en dessous de 40%. Il a en revanche adopté par 34 voix contre 8 une minorité Maury Pasquier (ps, GE) recommandant d’adhérer à la proposition du Conseil fédéral et de rejeter celle de la commission qui souhaite supprimer la limite dans le temps de la suspension de l’adaptation des rentes à l’évolution des prix. Il a également adopté par 31 voix contre 12 une proposition émanant de sa commission souhaitant ne pas toucher aux droits acquis des personnes de moins de 55 ans. Au vote d’ensemble, les sénateurs ont adopté la loi par 30 voix contre 9. Lors de la discussion, le traitement de la loi a été séparé en deux afin d’examiner dans un deuxième volet la question de la répartition du financement des frais de traitement en établissement hospitalier des bénéficiaires de l’AI. Ainsi, les sénateurs ont adopté une proposition Kuprecht (udc, SZ) visant à maintenir la part des cantons à 20% des coûts et celle de la Confédération à 80%. L’expiration de la précédente répartition à la fin de l’année aurait soumis les différents acteurs à la loi sur le financement hospitalier et aurait entrainé l’augmentation de la part des cantons à 55%.

Zweites Massnahmenpaket der 6. IV-Revision (IV-Revision 6b)

Le Conseil national a adopté par 115 voix contre 79 une motion Graf-Litscher (ps, TG) chargeant le Conseil fédéral de réintroduire le remboursement des prestations médicales issues des médecines complémentaires par l’AI. L’Office fédéral des assurances sociales (OFAS) avait effectivement retiré ces prestations du catalogue, toutefois certains cantons avaient continué à rembourser ces prestations et le DFI les avait réintroduites temporairement. Le groupe UDC et une majorité du groupe PLR se sont opposés à la motion. Les médecines complémentaires visées sont la médecine anthroposophique, l’homéopathie classique, la thérapie neurale, la phytothérapie et la médecine traditionnelle chinoise.

Wiedereinführung der Vergütung der ärztlichen Komplementärmedizin durch die IV

Le Conseil des Etats a rejeté par 19 voix contre 7 l’initiative parlementaire du groupe UDC adoptée l’année précédente par le Conseil national visant à payer les rentes AI des personnes résidant à l’étranger en parité de pouvoir d’achat.

payer les rentes AI des personnes résidant à l’étranger

Le Conseil des Etats a rejeté une motion Humbel (pdc, AG) adoptée par le Conseil national l’année précédente proposant d’évaluer les prestations pour soins de la LAMal et les allocations pour impotents de la LAVS et de la LAI selon un seul et même outil d’analyse des soins nécessaires. Les sénateurs ont estimé, tout comme le Conseil fédéral, que les différences structurelles sont trop importantes entre les deux types de prestations, notamment en ce qui concerne leurs moyens et leurs buts respectifs.

seul et même outil d’analyse des soins nécessaires