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Im September 2019 nahm die Bundeskanzlei die Vorprüfung der Volksinitiative «Ja zu steuerfreien AHV- und IV-Renten» vor. Die Initiative eines Komitees um SVP-Nationalrätin Yvette Estermann (svp, LU) – dessen Mitglieder zuvor bereits die Initiative «Ja zu mehr Mitbestimmung der Bevölkerung bei der Kranken- und Unfallversicherung» eingereicht hatten –, beabsichtigt, AHV- und IV-Renten von Personen mit jährlichem Einkommen unter CHF 72'000 von den Steuern zu befreien. Mit der Initiative wolle man der steigenden finanziellen Belastung der Rentnerinnen und Rentner entgegenwirken, erklärte das Initiativkomitee. Zur Finanzierung, die im Initiativtext nicht geregelt ist, schlug Estermann im Rahmen einer Medienkonferenz vor, auf die Auszahlung der Kohäsionsmilliarde zu verzichten. Eine ähnliche Motion Estermann aus dem Jahr 2013 (Mo. 13.4074), die ihrerseits auf einer Motion Kaufmann (svp, ZH; Mo. 08.3726) beruhte, war unbehandelt abgeschrieben worden. Der Bundesrat hatte seine Ablehnungsempfehlung damals damit begründet, dass die AHV- und IV-Beziehenden gegenüber den übrigen Steuerzahlenden nicht bevorteilt werden sollten, eine Steuerbefreiung der Renten korrekterweise auch eine Besteuerung der AHV-Beiträge nach sich ziehen müsste und die hohen Kosten – 2014 sprach er von CHF 770 Mio. jährlich – gegenfinanziert werden müssten.
Sammelbeginn für die Unterschriften war der 24. September 2019, die Sammelfrist würde folglich bis zum 24. März 2021 laufen. Aufgrund des vom Bundesrat verhängten Fristenstillstands bei eidgenössischen Volksbegehren bis zum 31. Mai 2020 wird diese Frist entsprechend verlängert.

Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu steuerfreien AHV- und IV-Renten»
Dossier: Volksinitiativen zur Altersvorsorge (seit 2015)

Im März 2019 forderte Peter Hegglin (cvp, ZG) in einem Postulat vom Bundesrat einen Bericht über Lösungsvarianten zu AHV, Pensionskassen und Steuern, mit denen die Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Regelrentenalters gefördert werden kann. Wegen der steuerlichen Progression sei ein Rentenaufschub heute nur für die AHV, nicht aber für die AHV-Beziehenden attraktiv, rechnete er vor. Massnahmen wie die Erhöhung des Freibetrags und der damit einhergehenden Entlastung der Erwerbseinkommen von den AHV-Beiträgen würden Personen im Regelrentenalter auch für die Arbeitgebenden und den Schweizer Arbeitsmarkt interessant machen, erklärte Hegglin. Dadurch könnte die in Kürze entstehende Beschäftigungslücke bekämpft werden.
Auch der Bundesrat erklärte entsprechende Anreize für wichtig, betonte jedoch, dass er diese bereits in der Vorlage zur AHV 21 vorgesehen habe und es daher keiner weiteren Analyse bedürfe.
In der Parlamentsdebatte zum Postulat in der Sommersession 2019 erwiderte Hegglin, dass der Bundesrat diesen Aspekt zwar bezüglich der AHV, nicht aber bezüglich der Pensionskassen und der Steuern behandle – Letzteres wolle er noch nicht einmal prüfen. Um solche Gedanken anstellen zu können, solle das Postulat angenommen werden, argumentierte er. Mit 26 zu 7 Stimmen (bei 1 Enthaltung) folgte der Ständerat diesem Aufruf und nahm das Postulat an.

Förderung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Regelrentenalters

In der Frühjahrssession 2019 stimmte der Nationalrat der vom Ständerat geänderten Motion der FDP.Liberalen-Fraktion bezüglich einer Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b stillschweigend zu. Die WAK-NR hatte zuvor ihre Unterstützung für die Änderung erklärt, da damit das Ziel der Motion erreicht werden könne, ohne dass den kantonalen Behörden zu viel Mehraufwand generiert werde. Wichtig sei aber, betonte die Kommission, dass der Bundesrat die Höhe der Pauschale regelmässig an die Anlagebedingungen anpasse.

Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b (Mo. 12.3814)

Zusammen mit der Motion Grin (svp, VD; Mo. 17.3171) behandelte der Ständerat in der Frühjahrssession 2019 die Motion Lehmann (cvp, BS), mit der er Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig machen wollte. Mit 8 zu 4 Stimmen hatte die SGK-SR die Motion Lehmann im Januar 2019 zur Ablehnung empfohlen. Zwar befürwortete die Kommission eine Erhöhung der Pauschalabzüge, da die Krankenkassenprämien zu den unvermeidlichen Lebenshaltungskosten gehörten. Die Abstufung der Abzüge, wie sie die Motion Lehmann vorsah, würde jedoch das Steuersystem verkomplizieren. Stattdessen sprach sich die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen für die Motion Grin aus. Nach ausführlicher Plenumsdebatte zur Frage, ob eine Abstufung der Abzüge nach Einkommen gerecht sei, lehnte der Ständerat die Motion Lehmann in der Frühjahrssession 2019 stillschweigend ab und sprach sich mit 30 zu 13 Stimmen für die Motion Grin aus.

Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig machen (Mo. 15.4027)
Dossier: Abzug der Krankenkassenprämien von den direkten Bundessteuern (seit 2002)

Im Juni 2018 behandelte die WAK-SR die vom Nationalrat angenommene Motion der FDP-Fraktion zur Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b, nachdem sie Anfang 2015 beschlossen hatte, die Beratung des Vorstosses zu sistieren, bis der Bundesrat eine Anpassung der Höhe der Pauschale für die Besteuerung von Leistungen aus Leibrentenversicherungen geprüft hatte. Die Mehrheit der Kommission (9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) stimmte mit der einreichenden Fraktion überein, dass ein Anteil von 40 Prozent als Zinsertrag im heutigen Zinsumfeld zu hoch sei. Gleichzeitig lehnte sie aber eine effektive Berechnung der Kapitalrückzahlungs- und der Ertragskomponente, wie in der Motion vorgeschlagen, aufgrund des zu grossen administrativen Aufwandes ab. Aus diesem Grund beantragte sie eine Änderung der Motion, damit die Pauschale flexibilisiert und an die Anlagebedingungen angepasst werden kann. Damit käme die Besteuerungsquote mit dem heutigen Zinsniveau bei 26 Prozent zu liegen. Andrea Caroni (fdp, AR) lobte im Rahmen der Ständeratsdebatte in der Herbstsession 2019 zwar die Bereitschaft der Kommission, die «Steuerstrafe in der Säule 3b» abzuschaffen, betonte jedoch nochmals, dass eine Besteuerung der tatsächlichen Ertragsanteile durchaus möglich wäre. Aufgrund der langen Wartezeit begnüge er sich aber mit der vorliegenden Version, erklärte er. Finanzminister Maurer erklärte sich im Namen des Bundesrates bereit, die Motion in der vorliegenden Form umzusetzen, und der Ständerat stimmte der geänderten Motion stillschweigend zu.

Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b (Mo. 12.3814)

Eine von Markus Lehmann (cvp, BS) eingereichte und von Fabio Regazzi (cvp, TI) übernommene Motion beabsichtigte, Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig zu machen. Bis zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 150‘000 sollten 100 Prozent der selbst bezahlten Prämien der KVG-Grundversicherung abzugsfähig sein, bei höheren steuerbaren Einkommen würde der Anteil reduziert, bis ab CHF 351‘000 noch 10 Prozent übernommen würden. Durch einen Basisselbstbehalt sollen die Ausfälle für den Bund „in einem verkraftbaren Bereich zu liegen kommen“. Als Begründung gab der Motionär an, dass es aufgrund der starken Prämienaufschläge zu einem Reallohnverlust komme, der vor allem den Mittelstand treffe.

Der Bundesrat entgegnete in seiner Stellungnahme sowie durch Finanzminister Maurer in der nationalrätlichen Debatte, dass Versicherungsprämien sowohl bei den kantonalen als auch bei den eidgenössischen Einkommenssteuern bis zu einem Maximalbetrag bereits abgezogen werden können. Grundsätzlich erachte der Bundesrat einen vollständigen Abzug der tatsächlichen Kosten insofern als möglich, als sie unvermeidliche Lebenshaltungskosten darstellen, denen niemand ausweichen könne. Vor diesem Hintergrund sei dann aber die Abstufung des Abzugs für Besserverdienende nicht zu rechtfertigen. Zudem müssten neben dem steuerbaren Einkommen verschiedene Kosten hinzugerechnet werden, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit korrekt einschätzen zu können. Schliesslich würde die Annahme der Motion zu beträchtlichen Mindereinnahmen führen. Folglich empfahl die Regierung, die „verkappte Reichtumssteuer”, wie es Bundesrat Maurer formulierte, abzulehnen. Der Nationalrat entschied sich anders und stimmte der Motion mit 129 zu 53 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) zu. Befürwortet wurde die Motion geschlossen von der SVP-, BDP- und CVP- sowie grösstenteils von der FDP-Fraktion, abgelehnt wurde sie von der SP-, der Grünen- und der GLP-Fraktion.

Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig machen (Mo. 15.4027)
Dossier: Abzug der Krankenkassenprämien von den direkten Bundessteuern (seit 2002)

Angesichts der steigenden Lebenserwartung, welche die AHV und die Pensionskassen belastet, und der tieferen Renditen der beruflichen Vorsorge, war die Bedeutung der privaten Altersvorsorge in den vergangenen Jahren angestiegen. Dem steht jedoch eine geringe Nutzung der dritten Säule gegenüber. Eine im März 2016 veröffentlichte Studie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW), für die rund 1000 Personen in der Deutschschweiz befragt worden waren, zeigte, dass lediglich knapp 60% der Bürgerinnen und Bürger sich aktiv um ihre Säule 3a kümmern. Gemäss Aussage der UBS besitzen gar lediglich die Häfte der Personen im Erwerbsalter ein Konto der Säule 3a, und nur ein Drittel bezahlt den jährlichen Maximalbetrag ein. Der Hauptgrund dafür sei gemäss der ZHAW-Studie das Fehlen entsprechender Mittel. Dazu kommt der Wunsch nach Flexibilität – Gelder in der Säule 3a sind gebunden. Für manche der Befragten erschien die eigene Pensionierung auch schlicht noch zu weit weg. Das Bewusstsein für das Risiko von Altersarmut sei zu wenig ausgeprägt, so die Forschenden. Eine im Juni publizierte Studie der GfK im Auftrag von Moneypark, für die ebenfalls rund 1000 repräsentativ ausgewählte Personen (Deutsch- und Westschweiz) befragt worden waren, zeigte zudem eine Geschlechterlücke in der privaten Altersvorsorge: Rund zwei Drittel der Männer, aber lediglich 56% der Frauen verfügen demgemäss über eine eigene dritte Säule. Eine Vorsorgelücke drohe bei Frauen, Menschen mit tiefem Einkommen und bei tieferen Bildungsschichten. Als häufigster Grund für das Fehlen einer privaten Altersvorsorge wurde hier fehlendes Wissen darüber genannt, sowie der Umstand, die eigene Immobilie diene als Altersvorsorge.

Geringe Nutzung der dritten Säule

Im Ständerat beantragte eine Mehrheit der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben, der parlamentarischen Initiative Fischer (glp, LU) für eine faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern keine Folge zu geben. Sie blieb damit bei ihrer Haltung aus der ersten Beratung. Eine Minderheit Levrat (sp, FR) setzte sich für Folge geben ein. Das Nein-Lager, das argumentierte, die neue Regelung könne sogar zu einem Abfluss von Steuergeldern ins Ausland führen, überwog in der kleinen Kammer: Sie lehnte den Vorstoss mit 24 zu 15 Stimmen ohne Enthaltung ab.

Faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern beim Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/Efta

In der Sommersession beriet der Nationalrat die parlamentarische Initiative Fischer (glp, LU) für eine faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern. Die vorberatende WAK empfahl mehrheitlich, der Initiative Folge zu geben, eine bürgerliche Minderheit Flückiger (svp, AG) plädierte für Ablehnung. Der Urheber des Vorstosses argumentierte, die Besteuerung der Freizügigkeitsleistungen in einem Kanton, in dem die versicherte Person möglicherweise nie gewohnt hat und zu dem sie keinen anderen Bezug hat, sei eine unfaire Facette des Steuerwettbewerbs. Das Steuerschlupfloch sei nicht etwa intendiert, sondern unerwünscht. Die Minderheitssprecherin erklärte, die Minderheit störe sich insbesondere ob des Geltungsbereichs der parlamentarischen Initiative. Dieser umfasse neben Kapitalleistungen auch Pensionen und Ruhegehälter, was ein Bericht des EFD bestätige. Das bisherige System sei effizient, habe sich bewährt und garantiere Rechtssicherheit. Dagegen bringe die durch den Vorstoss angestrebte Änderung administrativen Aufwand und Zusatzkosten. Der Rat folgte der Kommissionsmehrheit mit 104 zu 83 Stimmen ohne Enthaltungen.

Faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern beim Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/Efta

Im Feburar beriet die WAK des Ständerates eine parlamentarische Initiative Fischer (glp, LU) für eine faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern. Im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission gab sie ihr mit 8 zu 4 Stimmen keine Folge. Ausschlaggebend dabei war ein befürchteter Mehraufwand für die Steuerbehörden und ein Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone. Der Vorstoss wurde somit an das Plenum der grossen Kammer übergeben.

Faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern beim Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/Efta

Die Räte behandelten eine parlamentarische Initiative Fischer (glp, LU) zur Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern bei Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb des EU/Efta-Raumes. Gemäss aktueller Rechtslage sind Freizügigkeitsguthaben, die nach Wegzug der versicherten Person bezogen werden, am Ort des Geschäftssitzes der Vorsorgeeinrichtung der Quellenbesteuerung unterworfen. Daraus entsteht eine Missbrauchmöglichkeit: Versicherte können ihre Freizügigkeitsguthaben kurzfristig in einen steuergünstigen Kanton transferieren und so beträchtliche Steuerersparnisse erreichen. Aus diesem Grund verlangt der Vorstoss eine Änderung der Steuergesetzgebung. Neu soll die Quellensteuer am letzten in der Schweiz liegenden Wohnsitz der versicherten Person anfallen, um einen fairen interkantonalen Steuerwettbewerb zu gewährleisten. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats gab der parlamentarischen Initiative im Januar 2015 mit 14 zu 11 Stimmen Folge. Die Gegner argumentierten mit einem unverhältnismässigen Mehraufwand für die Steuerbehörden.

Faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern beim Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/Efta

Im Jahr 2014 lag die durchschnittliche Netto-Vermögensrendite in der beruflichen Vorsorge bei 6,8% – 0,6 Prozentpunkte über dem Wert des Vorjahres. Dabei zeigte sich, wie auch schon in den Vorjahren, ein deutliches Renditegefälle zwischen kleineren und grösseren Pensionskassen, zugunsten letzterer. Per Ende Jahr wiesen die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und die öffentlich-rechtlichen ohne Staatsgarantie einen Deckungsgrad von im Schnitt 113,5% auf, auch hier hatte sich gegenüber dem Jahr 2013 eine Steigerung ergeben, und zwar um 2,7 Prozentpunkte. Die Anzahl der sich in Unterdeckung befindenden Einrichtungen war von 13% auf noch 10% gesunken. Bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie war der Deckungsgrad von im Schnitt 80,4% Ende 2013 auf 86,1% Ende 2014 angestiegen.

Das positive Ergebnis darf nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass das Jahr 2014 für die Pensionskassen weiterhin durch das andauernde Tiefzinsumfeld geprägt war, welches im Dezember 2014 in der Einführung von Negativzinsen auf bei der Nationalbank gehaltene Guthaben gipfelte. Bei weiter anhaltenden Tiefzinsen könnten die Deckungsgrade in den nächsten Jahren erneut sinken. Um Renditen in ausreichender Höhe erwirtschaften zu können, sehen sich die Vorsorgeeinrichtungen zunehmend gezwungen, von den kaum mehr verzinsten Obligationen auf Aktien umzusteigen, womit ihr Anlagerisiko ansteigt. Alternativ müssten die Beiträge erhöht oder Leistungskürzungen vorgenommen werden, so die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV). Auch die anhaltende Frankenstärke blieb eine Herausforderung für die Pensionskassen. Erneut wies die Kommission auf das Problem des seit längerer Zeit zu hohen Umwandlungssatzes hin, welcher angesichts der demographischen Alterung nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Anpassungen seien daher im Zuge der Reform der Altersvorsorge unumgänglich.

Die Anzahl der Rentenbezügerinnen und -bezüger in der zweiten Säule, welche im Jahr 2011 erstmals eine Million überschritten hatte, betrug im Jahr 2014 1,074 Millionen, ein Anstieg um rund 21'000 Personen gegenüber dem Vorjahr. Zwei Drittel der Begünstigten bezogen eine Altersrente, der restliche Drittel eine Witwen- bzw. Witwerrente, Invalidenrende oder Waisen- und Kinderrente.

In der gebundenen Selbstvorsorge der dritten Säule hatten die Guthaben bei Banken und Versicherungen im Jahr 2014 weiterhin zugenommen und beliefen sich nun auf rund CHF 94 Mrd.

Jahresergebnis 2014 der beruflichen Vorsorge
Dossier: Jahresergebnisse der beruflichen Vorsorge

Die Räte behandelten 2014 die Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“, die im Vorjahr zustande gekommen war. Erstrat war der Ständerat. Nachdem er den Entwurf zuerst an die Kommission zurückgewiesen hatte, um die Frage nach der Gültigkeit der Initiative – problematisch ist die vorgesehene rückwirkende Einführung der Steuer – und nach der Einheit der Materie zu klären, folgte die kleine Kammer in der Herbstsession schliesslich dem Bundesrat und empfahl die Initiative zur Ablehnung. Bezüglich der AHV hatte der Bundesrat in seiner Botschaft betont, Zusatzeinnahmen seien grundsätzlich sehr willkommen, angesichts der Nachteile der Initiative wolle man die Finanzierung jedoch im Rahmen der Strategie Altersvorsorge 2020 mit anderen Mitteln sicherstellen. Im Ratsplenum erläuterten die Befürworter der Initiative, man erwarte durch die Steuer Einnahmen von rund CHF 3 Mrd. jährlich, wovon zwei Drittel der AHV zugute kommen würden. Dieses Geld werde dringend benötigt, sei doch ab dem Jahr 2020 oder spätestens 2025 mit einer Unterdeckung zu rechnen. Dank den Zusatzeinnahmen könnte die im Rahmen der Strategie Altersvorsorge 2020 geplante Mehrwertsteuererhöhung auf einen Prozentpunkt statt zwei beschränkt und die AHV-Beiträge der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden könnten gesenkt statt erhöht werden, was die Wirtschaft ankurble. Eine Verwendung von Erbschaftssteuereinnahmen für die AHV sei zudem vernünftig, da sich heute viele Erben und Erbinnen zum Zeitpunkt der Erbschaft selbst bereits im Rentenalter befänden. Die Gegnerschaft ging mehrheitlich nicht auf die AHV-Thematik ein, jedoch wurde der Einwand geäussert, durch die zusätzliche Finanzierung würde das strukturelle Problem der AHV, die demographische Veränderung, nicht gelöst. Es werde also kein Beitrag zu einer nachhaltigen Reform geleistet, vielmehr beabsichtige das Initiativkomitee einen weiteren Ausbau der ersten Säule. In der Wintersession schloss sich der Nationalrat dem Beschluss des Ständerates an, womit die Initiative dem Volk zur Ablehnung empfohlen wird. Für eine ausführliche Betrachtung der Parlamentsdebatte und insbesondere der – im Zentrum stehenden – steuerlichen Aspekte, siehe hier. Für eine Beleuchtung der staatspolitischen Dimension (Rückwirkung, Einheit der Materie), siehe hier.

„Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“

Eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion bezweckt eine Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b. Dabei soll eine Überbesteuerung aufgehoben werden: Nach aktueller Rechtslage wird beim Rückkauf einer Rentenversicherung der Säule 3b pauschal ein Anteil von 40% als (Zins-)Ertrag angesehen und muss damit als Einkommen versteuert werden. Dieser Betrag entspreche im heutigen Zinsumfeld längst nicht mehr der Realität, so die Begründung zur Motion, vielmehr müsse somit das eingelegte Kapital doppelt versteuert werden. Auf diesen Missstand habe auch das Bundesgericht bereits hingewiesen. Mit der heutigen Technik sei es für die Versicherer im Gegensatz zu früher ein Leichtes, den Ertragsanteil und den Anteil der Kapitaleinlage an einer Rückzahlung auszuweisen. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen. Der erhöhte administrative Aufwand einer genauen Berechnung sei nicht sachgerecht, und nebst der kritisierten Über- sei mit der aktuellen Regelung durchaus auch eine Unterbesteuerung möglich, welche ebenfalls wegfallen würde, so die Begründung. Man sei aber bereit, die Höhe der Pauschale zu überprüfen. Der Nationalrat behandelte den Vorstoss in der Herbstsession. Er verzichtete auf eine Debatte und nahm die Motion mit 120 zu 63 Stimmen bei einer Enthaltung an. Die ablehnenden Stimmen kamen dabei von den linken Fraktionen und Teilen der CVP.

Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b (Mo. 12.3814)

Im Dezember 2013 reichte Yvette Estermann (svp, LU) eine Motion für eine steuerfreie AHV ein. AHV-Renten sollten demnach auf Bundesebene vollständig steuerbefreit werden, wobei den Kantonen und Gemeinden eine Besteuerung weiterhin möglich bleiben sollte. Sie reiche damit die im Jahr 2010 vom Nationalrat abgelehnte Motion Kaufmann (svp, ZH; Mo. 08.3726) erneut ein, da sich die Situation der älteren Bevölkerung laufend verschlechtere. Statt immer mehr Geld dem Ausland zukommen zu lassen, solle man sich auf die eigenen Bürgerinnen und Bürger konzentrieren, erklärte sie. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung. Eine Steuerbefreiung der AHV-Renten sei nur korrekt, wenn man umgekehrt auch auf einen Steuerabzug der AHV-Beiträge verzichten würde, erklärte er. Zudem würden die AHV-Beziehenden dadurch gegenüber den übrigen Steuerzahlenden massiv begünstigt und damit das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verletzt. Schliesslich müssten auch die Mindereinnahmen von CHF 770 Mio. pro Jahr gegenfinanziert werden. Ende 2015 wurde die Motion unbehandelt abgeschrieben.

Für eine steuerfreie AHV

Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion Müller (fdp, SG) zur Aushandlung eines Abkommens mit Liechtenstein angenommen, um eine Doppelbesteuerung in der Schweiz lebender AHV-Bezüger, die ihre Rente aus dem Fürstentum erhalten, zu verhindern. Im Berichtsjahr nahm auch der Ständerat die Vorlage an. Zuvor hatte die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben eine Ergänzung angebracht, wonach bei den Grenzgängern der Status quo erhalten bleiben und eine in Liechtenstein geplante Quellenbesteuerung der Schweizer Arbeitnehmenden verhindert werden solle.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein

Die CVP reichte im November ihre Initiative „Für Ehe und Familie – Gegen die Heiratsstrafe!“ ein. Die Initiative verlangt, die Benachteiligung der Ehe gegenüber anderen Lebensformen insbesondere bei den Steuern und Sozialversicherungen aufzuheben. Siehe dazu hier.

„Für Ehe und Familie – Gegen die Heiratsstrafe!“

Der Nationalrat überwies ohne Debatte eine Motion Müller (fdp, SG) zur Beratung an den Ständerat, welche den Bundesrat beauftragt, mit Liechtenstein ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen auszuhandeln. Damit soll die Situation der in der Schweiz lebenden AHV-Bezüger verbessert werden, welche ihre Rente aus dem Fürstentum erhalten. Seit Beginn des Berichtsjahres sind diese Renten in Liechtenstein der Quellensteuer unterstellt. Gleichzeitig müssen sie in der Schweiz weiterhin als Einkommen versteuert werden, was zur Doppelbelastung der betroffenen Rentnerinnen und Rentner führt.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein

Le Conseil des Etats a rejeté par 21 voix contre 8 une motion du groupe PLR adoptée l’année précédente par le Conseil national visant à augmenter de manière importante le montant maximal déductible du revenu imposable de leur cotisation au pilier 3a. Les motionnaires ont souhaité favoriser la responsabilité individuelle en permettant une plus grande défiscalisation de la prévoyance individuelle.

cotisation au pilier 3a

Die FDP forderte in einer Motion, dass die maximalen Steuerfreibeträge für Einzahlungen in die Säule 3a gegenüber heute substantiell erhöht werden, da nach ihrer Ansicht die Eigenverantwortung in der Altersvorsorge zu stärken sei. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da nur gerade 10% aller Steuerpflichtigen in der Lage seien, den bereits möglichen vollen Abzug zu machen. Die vorgeschlagene Massnahme sei folglich nicht geeignet, die Vorsorge effektiv zu stärken. Das sah der Nationalrat anders. Er nahm die Motion mit 110 zu 55 Stimmen an.

cotisation au pilier 3a

Eine Motion Kaufmann (svp, ZH) forderte, dass die Alters- und Hinterbliebenenrente der AHV steuerlich vollständig befreit werden sollte. Einerseits würde diese, dem Willen der Motion entsprechend, aus der Liste der steuerbaren Einkünfte im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer gestrichen. Andererseits sollte es den Gemeinden und Kantonen freigestellt bleiben, diese Steuerbefreiung ebenfalls einzuführen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da eine solche Steuerfreiheit mit sehr hohen Mindereinnahmen verbunden wäre, die Solidarität unter den Generationen strapaziert würde und die Besteuerungsgrundsätze der Allgemeinheit und der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verletzt würden. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation und lehnte die Motion mit 112 zu 48 Stimmen ab.

Steuerbefreiung

Ebenfalls keinen Erfolg hatte eine Motion Rossini (sp, VS), welche den Bundesrat beauftragte, eine Statistik zu veröffentlichen, die für die 2. Säule und die Säule 3a die Zahl der Anspruchsberechtigten und die Aufgliederung der Rentenbeträge ausweist. Der Bundesrat wies in diesem Zusammenhang auf drei Aktivitäten hin, welche geplant sind. Priorität hat die Neurentenerhebung. Zudem sind ein Projekt zur Steuerdatenerhebung und eine Statistik zur Alterssicherung geplant. Da bereits mit dem Projekt der Neurentenerhebung ein grosser Teil der vom Motionär gewünschten Informationen vorliegen wird, beantragte der Bundesrat erfolgreich die Ablehnung der Motion.

Statistik

Der Ständerat hatte im Vorjahr eine Motion Forster (fdp, SG) angenommen, welche eine steuerbegünstigte 3. Säule zur Äufnung eines Guthabens zur Finanzierung der Pflege im Alter verlangt, allerdings nicht ohne Bedenken bezüglich einer Sozialpolitik über Steuererleichterungen, welche in erster Linie wohlhabenden Personen zugute komme. Obgleich der Bundesrat nach wie vor bereit war, die Motion anzunehmen, wurde diese auf Antrag seiner Kommission vom Nationalrat mit 100 zu 38 Stimmen verworfen, weil der Kreis der Begünstigten zu klein wäre.

Pflege im Alter

Die grosse Kammer nahm ein Postulat ihrer WAK an, welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Über- und Unterbesteuerung der privaten Altersvorsorge vorzulegen. Insbesondere soll er aufzeigen, welche steuerlichen Effekte beim Bezug von Pensionskassen-Geldern oder Säule-3a-Geldern und anschliessender Umwandlung in eine Leibrente eintreten. Im Weiteren soll er die künftige steuerliche Behandlung von Schweizer Grenzgängern, die zwar in der Schweiz wohnen, aber im grenznahen Ausland besteuert werden, in Bezug auf die Säulen 3a und 3b aufzeigen.

steuerlichen Effekte