Von der Öffentlichkeit vorerst kaum bemerkt, trat auf den 1. Januar des Berichtsjahres der mit dem revidierten Gesetz über die Bundessteuer eingeführte Grundsatz in Kraft, wonach die AHV-Renten zu 100% und nicht wie bisher bloss zu 80% zu versteuern sind. Von Nationalrat Zisyadis darauf angesprochen, begründete der Bundesrat die Massnahme damit, dass ja auch die während des Erwerbslebens entrichteten Beiträge vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden können, weshalb er keinen Grund sehe, auf die Änderung zurückzukommen.

AHV-Renten zu 100% und nicht wie bisher bloss zu 80% zu versteuern