Auch die SGK-NR störte sich daran, dass die Arbeitgebenden selbst bei der vereinfachten Abrechnung von Sozialversicherungen und Steuern von Hausdienstangestellten zwei verschiedene Anlaufstellen für die AHV und die ALV anschreiben müssen und begrüsste daher die von den Motionen Dittli (fdp, UR) und Gmür (mitte, SZ) beantragte weitere Vereinfachung. Der Nationalrat folgte dem Antrag der Kommission in der Herbstsession 2021 und nahm die Motion Dittli stillschweigend an. Wenige Tage später entschied sich auch der Ständerat in Übereinstimmung mit seiner Kommission für Annahme der Motion Gmür, womit der Bundesrat nun gleich zwei Aufträge zur Vereinfachung der entsprechenden Abrechnung erhielt.
Abrechnung der Sozialversicherungen und der Steuern bei Hausdienstangestellten vereinfachen (Mo. 20.4425 & Mo. 20.4552)- Schlagworte
- Datum
- 16. September 2021
- Prozesstyp
- Motion
- Geschäftsnr.
- 20.4552
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 2021, S. 1656
- AB SR, 2021, S. 984
- Bericht SGK-NR vom 23.6.21 (20.4425)
- Bericht SGK-SR vom 10.8.21
von Anja Heidelberger
Aktualisiert am 03.11.2021
Aktualisiert am 03.11.2021