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Ende 2020 forderten fast hundert Regierungen, angeführt von Indien und Südafrika, zusammen mit zahlreichen NGOs eine temporäre Aussetzung der Patente auf Covid-19-Impfstoffen. Dies soll einen Technologietransfer und somit einen schnelleren und günstigeren Zugang zu den entsprechenden Impfstoffen für Menschen in Ländern mit niedrigerem Einkommen ermöglichen. Möglich sei eine solche Aussetzung aufgrund einer seit 1995 bestehenden Ausnahmeregel im TRIPS-Abkommen für geistiges Eigentum der WTO. Im Januar 2021 wandten sich verschiedene Schweizer NGOs in einem offenen Brief mit der Forderung an den Bundesrat, einen entsprechenden Antrag bei der WTO-Sitzung im Februar 2021 zu unterstützen. Dies sei auch im Sinne der Schweiz, zumal die Pandemie nur gemeinsam besiegt werden könne. Im September 2021 reichte der Kanton Jura überdies eine Standesinitiative ein, in der er ebenfalls ein entsprechendes Engagement der Schweiz forderte.

In den Medien wurde dieser Problematik ein gewisses Verständnis entgegengebracht. So seien zum Beispiel 80 Prozent der ersten Milliarde Impfdosen in den reichen Ländern verwendet worden – dort werde überdies 25-mal schneller geimpft als in den Ländern mit niedrigeren Einkommen. Reiche Länder mit 16 Prozent der Weltbevölkerung hätten zudem über die Hälfte der Impfstoffe aufgekauft, während in 100 Ländern noch keine Person geimpft worden sei. Schliesslich seien im Juni 2021 90 Prozent der Impfungen in den G20-Staaten erfolgt und nur 0.3 Prozent in den Staaten mit den niedrigsten Einkommen. Als besonders stossend wurde dies in den Medien in Anbetracht der hohen Kursgewinne und Umsätze der mit der Impfung beschäftigen Unternehmen erachtet.
Zu Wort kamen in den Medien aber auch die Pharmaunternehmen und -verbände, welche die Forderung ablehnten. So sei die Entwicklung der Impfstoffe einerseits das Verdienst der Unternehmen, andererseits sei eine Aussetzung der Patente kontraproduktiv, weil es dadurch zukünftig an Investitionen fehlen würde – so werde die entsprechende Forschung nur aufgrund der Verdienstaussichten fremdfinanziert. Darüber hinaus reiche der Erhalt eines Patents zur Produktion nicht aus – anschliessend stelle sich das Problem der fehlenden Rohstoffe und Herstellungskapazitäten.
Die Medien zeigten sich grösstenteils von letzterer Argumentation überzeugt, vereinzelt wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Covid-19-Impfstoffe zu einem grossen Teil von Staaten mitfinanziert worden seien – insbesondere durch die USA. Die WOZ ergänzte, dass die Impferfolge zu einem grossen Teil auch auf jahrzehntelanger öffentlich finanzierter Forschung beruhten. Zudem seien gemäss SP-Nationalrat Molina (sp, ZH) etwa in Indien und Südafrika durchaus Produktionskapazitäten vorhanden. Als Alternative wurde vor allem die Verteilung der Impfstoffe durch die Covax-Initiative für einen gerechten Zugang zu Covid-19-Impfstoffen hervorgehoben. Diese funktioniere jedoch nicht, weil die Industriestaaten die meisten Impfstoffe aufkaufen würden und somit für die übrigen Staaten mangels zu niedriger Produktion keine Impfstoffe übrig blieben, erwiderte erneut die WOZ.

Im Februar 2021 sprach sich die Schweizer Delegation beim WTO-Treffen für die Aufrechterhaltung der Patente aus, genauso wie die Delegationen der meisten EU-Staaten und der USA. Im Mai 2021 wurde jedoch bekannt, dass die US-Regierung ihre Meinung in der Zwischenzeit geändert hatte und eine zeitlich begrenzte Aufhebung der Patente befürwortete. Dazu wäre jedoch eine einstimmige Entscheidung der WTO nötig, wie die Medien berichteten. Im Anschluss an diese Meldung aus den USA brachen die Aktienkurse von Biontech, Curevac und Moderna gemäss NZZ ein.

Am World Health Summit der G20 im Mai 2021 blieb eine Entscheidung zu den Patenten aus, jedoch versprachen die Pharmaunternehmen Pfizer, Moderna und Johnson&Johnson eine vermehrte, teilweise vergünstigte Lieferung von Covid-19-Impfstoffen in die Staaten mit tieferen Einkommen. Nachdem Ende 2021 die 12. WTO-Ministerkonferenz Corona-bedingt verschoben werden musste, wurde es in den Medien trotz verschiedener erneuter Aufrufe von NGOs still um die Forderung.

Im Oktober 2022 sprach sich die SGK-SR gegen die Forderung des Kantons Jura aus, zumal die Impfkapazitäten in der Zwischenzeit stark gesteigert worden waren, während die Nachfrage nach dem Impfstoff abnahm.

Sollen Patente für Covid-19-Impfstoffe zugunsten ärmerer Länder ausgesetzt werden?

Im März 2021, wenige Tage nach der ersten Behandlung der AHV 21 durch den Ständerat, reichte Beat Rieder (mitte, VS) ein Postulat ein, mit dem er eine Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer prüfen lassen wollte. Konkret sollte der Bundesrat die Ausgestaltung einer solchen Steuer für eine mittel- und langfristige Finanzierung der AHV aufzeigen, welche das Vorsorgewerk über das aktuelle AHV-Reformprojekt hinaus für die Jahre 2030 bis 2040 (mit-)finanzieren sollte. Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf die bereits bestehende Finanzmarkttransaktionssteuer, die Stempelabgabe, und auf die Bemühungen, diese teilweise abzuschaffen. Entsprechende Umsatzabgaben berücksichtigten zudem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen nicht und würden der Schweizer Börse sowie den Schweizer Finanzintermediären schaden. Im Juni 2021 behandelte der Ständerat den Vorstoss und folgte dabei einem Ordnungsantrag Stöckli (sp, BE) auf Zuweisung der Vorlage an die WAK-SR.

Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer (Po. 21.3440)

Die Frist für die Behandlung der Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta wurde vom Nationalrat um weitere zwei Jahre verlängert. Eine Minderheit meinte, mit der Aufnahme des Streikrechts in den Entwurf zur neuen Bundesverfassung sei einer der beiden Stolpersteine, die bisher eine Genehmigung der Charta verunmöglicht hatten, aus dem Weg geräumt. Die Mehrheit weigerte sich aber, auf den entsprechenden Bundesbeschluss einzutreten, bevor nicht ein endgültiger Entscheid zur revidierten Bundesverfassung vorliegt.

parlamentarischen Initiative Beitritt der Schweiz zur Europäischen Sozialcharta
Dossier: Europäische Sozialcharta

Hauptstreitpunkt war diesmal Art. 12 Abs. 3 der Charta, welcher die Vertragsparteien verpflichtet, sich zu bemühen, das System der sozialen Sicherheit fortschreitend auf einen höheren Stand zu bringen. Die Mehrheit der FDP, die SVP und die Rechtsaussen plädierten deshalb auf Nichteintreten und erst in zweiter Priorität auf Rückweisung an die Kommission. Sie argumentierten, die Forderung nach einem kontinuierlichen Ausbau des Sozialversicherungssystems stehe völlig quer zur heutigen Wirtschaftslage; zudem atme die Charta den längst überholten Geist der 60er Jahre, als unter dem Eindruck der Hochkonjunktur alles möglich schien. Die Ratslinke stellte demgegenüber dar, dass diese Bestimmung der Charta nicht zwangsläufig zu einem quantitativen Ausbau der Sozialwerke führe; das Kontrollorgan des Europarates lasse durchaus auch qualitative Verbesserungen als solche gelten. Das Abkommen verlange konkret nur Mindeststandards, welche von der Schweiz schon heutzutage bei weitem übertroffen würden. Zudem rücke sich die Schweiz in ein eigenartiges Licht, wenn sie weiterhin neben Liechtenstein und San Marino das einzige Land in Westeuropa bleibe, welches das Regelwerk noch nicht ratifiziert hat. Die CVP schliesslich sprach sich grundsätzlich für eine Genehmigung des Abkommens aus, brachte jedoch aus Angst vor einer neuerlichen Ablehnung den schliesslich erfolgreichen Rückweisungsantrag ein.

parlamentarischen Initiative Beitritt der Schweiz zur Europäischen Sozialcharta
Dossier: Europäische Sozialcharta

Nach dem Ständerat hiess auch der Nationalrat einstimmig die Vorlage des Bundesrates gut, mit welcher die Stellung der internationalen Beamten schweizerischer Nationalität gegenüber der AHV/IV/EO und der ALV neu geregelt wird. Demnach bleiben diese Beamten nur noch auf freiwilliger Basis den schweizerischen Sozialversicherungen angegliedert, wobei sie wählen können, ob sie allen Versicherungszweigen oder nur der ALV angehören wollen.

Status der internationalen Beamten schweizerischer Nationalität Sozialversicherungen

Im Spätsommer leitete der Bundesrat dem Parlament seinen Entwurf für einen allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss zu, welcher ihm die Kompetenz geben soll, mit internationalen Organisationen Abkommen über den Status der internationalen Beamten schweizerischer Nationalität hinsichtlich der schweizerischen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO und ALV) abzuschliessen. Die Bestimmung der Schweiz, wonach diese Funktionäre obligatorisch den schweizerischen Sozialversicherungen angeschlossen bleiben (es sei denn, sie würden ein entsprechendes Gesuch stellen), hatte in vielen Fällen - da sie automatisch auch der Pensionskasse der jeweiligen Organisation unterstellt wurden - zu einer unzumutbaren Doppelbelastung geführt. Durch eine Ergänzung der Sitzabkommen, welche durch einen Briefwechsel zwischen dem Bundesrat und den in der Schweiz niedergelassenen internationalen Organisationen vorgenommen wurde, einigte man sich nun darauf, dass diese Beamten nur noch auf freiwilliger Basis den schweizerischen Sozialversicherungen angegliedert werden, wobei sie wählen können, ob sie allen Zweigen oder nur der ALV beitreten wollen. Dieser Bundesbeschluss wurde vom Ständerat diskussionslos und einstimmig angenommen.

Status der internationalen Beamten schweizerischer Nationalität Sozialversicherungen

In Ausführung einer 1993 sehr knapp angenommenen parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion erarbeitete die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates einen Entwurf für einen Bundesbeschluss, welcher die Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta ermöglichen soll. Eine Mehrheit der Kommission vertrat die Meinung, dass die Schweiz sechs der insgesamt sieben zum harten Kern der Charta gehörenden Artikel erfüllen kann. Eine Minderheit fand dagegen, dass die schweizerische Rechtsordnung nicht einmal in fünf Punkten dem Abkommen entspricht, weshalb eine Ratifizierung nicht möglich sei. Umstritten waren insbesondere das uneingeschränkte Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf kollektive Massnahmen, was auch das Beamtenstreikrecht einschliessen würde, und die Verpflichtung zur Gleichbehandlung der Staatsangehörigen anderer Vertragsstaaten im Bereich de sozialen Sicherheit. Klar war allen Beteiligten, dass die Schweiz angesichts der heutigen Rechtslage die Bestimmungen zum Schutz der Wanderarbeiter nicht übernehmen könnte, da sie den Familiennachzug der ausländischen Arbeitnehmer nach wie vor nur beschränkt zulässt.

parlamentarischen Initiative Beitritt der Schweiz zur Europäischen Sozialcharta
Dossier: Europäische Sozialcharta

Anfangs März fand in Kopenhagen die UNO-Gipfelkonferenz zur sozialen Entwicklung statt. Der Sozialgipfel verstand sich als Anschluss an den Umweltgipfel von Rio (1992), die Menschenrechtskonferenz von Wien (1993) und die Konferenz zur Bevölkerungsentwicklung in Kairo (1994). Zum Abschluss der Tagung verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs, Armut, Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung verstärkt zu bekämpfen. Auf ein verbindliches Modell des sozialen Ausgleichs und der raschen Entschuldung der Dritten Welt vermochte sich die Staatengemeinschaft jedoch nicht zu einigen. In ihrer Rede vor dem Plenum hob die Leiterin der Schweizer Delegation, Bundesrätin Dreifuss, die Bedeutung der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) hervor, deren Aufgabe es nun sei, die Regierungen mit konkreten Zielen zu konfrontieren. Sie stellte auch eine Überprüfung der schweizerischen Entwicklungspolitik in Aussicht, welche die in Kopenhagen gewonnenen Einsichten umsetzen soll.

UNO-Gipfelkonferenz zur sozialen Entwicklung

Mit dem äusserst knappen Ergebnis von 90 zu 86 Stimmen nahm der Nationalrat eine parlamentarische Initiative der SP-Fraktion für den Erlass eines Bundesbeschlusses zur Genehmigung der Europäischen Sozialcharta an, mit dem der Bundesrat zu deren Ratifizierung ermächtigt werden soll. Neben der SP stimmten die Grünen, die LdU/EVP-Fraktion, die grosse Mehrheit der CVP sowie einige FDP-Angehörige für den Beitritt zu diesem Abkommen. Die Sozialcharta, welche neben der Europäischen Menschenrechtskonvention als das wichtigste Vertragswerk des Europarates gilt, war 1961 von diesem Gremium erlassen und 1976 vom Bundesrat unterzeichnet worden. Die Räte hatten die Ratifizierung jedoch 1984 (Ständerat) bzw. 1987 (Nationalrat) abgelehnt.

parlamentarischen Initiative Beitritt der Schweiz zur Europäischen Sozialcharta
Dossier: Europäische Sozialcharta

Der Beitritt der Schweiz zur Europäischen Sozialcharta soll wieder geprüft werden. Mit knappem Mehr stimmte die vorberatende Kommission des Nationalrates einer entsprechenden parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion zu. Die Ratifikation der 1976 von der Schweiz unterzeichneten Charta war 1984 im Ständerat und 1987 im Nationalrat gescheitert.

parlamentarischen Initiative Beitritt der Schweiz zur Europäischen Sozialcharta
Dossier: Europäische Sozialcharta

Mit einer Motion ersuchte die Grüne Fraktion den Bundesrat, dem Parlament die Europäische Sozialcharta erneut zur Ratifizierung vorzulegen. Die Schweiz hat die Charta 1976 unterzeichnet, doch lehnten sowohl der Ständerat (1984) als auch der Nationalrat (1987) die Ratifizierung ab. Die Grüne Fraktion wies darauf hin, dass — mit Ausnahme von Liechtenstein, San Marino und der Schweiz — alle Mitgliedstaaten des Europarates die Charta ratifiziert haben oder daran sind, dies zu tun. Nach Ansicht der Grünen kann es sich die Schweiz auf die Dauer nicht leisten, zwar bei allen europäischen Harmonisierungsbemühungen in wirtschaftlichen Belangen mitzumachen, auf sozialpolitischem Gebiet aber abseits zu stehen. Wie bereits im Vorjahr bei der Beantwortung einer entsprechenden Interpellation Pini (fdp, TI) (Ip. 90.343) bekräftigte der Bundesrat seinen Wunsch, im Moment alle Anstrengungen auf die EWR-Verhandlungen zu konzentrieren. Unter Berücksichtigung der sozialpolitischen Massnahmen, die in diesen Verhandlungen ebenfalls einbezogen sind, wolle er sich die Möglichkeit vorbehalten, auf die Frage der Ratifikation dann zurückzukommen, wenn die günstigsten Bedingungen zu ihrer Annahme gegeben seien. Auf seinen Antrag wurde die Motion nur in der Postulatsform angenommen.

Forderung nach Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta (Mo. 90.518)
Dossier: Europäische Sozialcharta

In Anbetracht der veränderten Verhältnisse in Europa wurde eine Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta erneut in die Diskussion gebracht. Die Grüne Fraktion reichte eine entsprechende Motion ein. In Beantwortung einer Interpellation Pini (fdp, TI; Ip. 90.343) erklärte der Bundesrat aber, im gegenwärtigen Zeitpunkt mehr an einem Abschluss der EWR-Verhandlungen interessiert zu sein, denn an einer Charta, welche die EG selber noch nicht unterzeichnet habe. Welche Auswirkungen ein EWR-Beitritt für die Sozialpolitik der Schweiz haben würde, ist offenbar auch dem Bundesrat noch nicht klar. In seinem Ende Jahr erschienen zweiten Integrationsbericht bemerkte er ziemlich ratlos, die finanziellen Kosten des EG-Rechts bei der sozialen Sicherheit könnten kaum beziffert werden, seien aber beträchtlich.

Forderung nach Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta (Mo. 90.518)
Dossier: Europäische Sozialcharta