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Im Juni 2022 schuf der Bundesrat eine neue Verordnung über die Rechnungslegung der compenswiss, wonach die öffentlich-rechtliche Anstalt, welche für den Ausgleichsfonds AHV/IV/EO zuständig ist, zukünftig zur Rechnungslegung die Vorschriften gemäss den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) verwenden muss. Im Unterschied zur geltenden Regelung, gemäss der Geschäftsvorfälle erfasst werden, wenn sie bezahlt werden, werden sie zukünftig bereits bei ihrer Entstehung erfasst, erläuterte das BSV. Das neue Verfahren gilt ab 1. Januar 2025.

Verordnung über die Rechnungslegung der compenswiss

Anfang November 2021 präsentierte der Bundesrat seinen Entwurf zur Verordnungsrevision über die Rechnungslegung der Compenswiss, der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes zur Verwaltung des Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO. Neu soll die Compenswiss ihre Rechnungslegung – wie der Bund auch – nach den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) richten und somit eine periodengerechte Rechnungslegung einführen. Geschäftsvorfälle sollen also neu bei ihrem Entstehen, nicht mehr bei ihrer Bezahlung erfasst werden. Der Bundesrat schickte seinen Entwurf bis Februar 2022 in die Vernehmlassung.

Verordnung über die Rechnungslegung der Compenswiss