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Peter Hegglin (mitte, ZG) erläuterte in seiner im Juni 2023 eingereichten Motion die aktuelle Situation der Schweizer Vorsorgeguthaben bei einem allfälligen Konkurs einer Bank. Demnach legten Freizügigkeits- und Säule-3a-Stiftungen Gelder in der Höhe von CHF 35 Mrd. respektive CHF 91 Mrd. bei Banken an. Gehe eine Bank Konkurs, kämen die Gelder in die Konkursmasse, CHF 100'000 pro vorsorgenehmender Person würden jedoch konkursrechtlich privilegiert in der 2. Konkursklasse behandelt. Diese Gelder seien zwar gut abgesichert, es dauere aber lange Zeit, bis die Gelder an die Stiftungen zurückbezahlt würden, was diese in Liquiditätsschwierigkeiten bringen könne. Bei einem Konkurs der Stiftungen wären diese Gelder verloren. Daher verlangte der Motionär, dass die «Begrenzung des Konkursprivilegs von CHF 100'000 aufgehoben» wird, wie es im Rahmen eines Postulats der SGK-NR (Po. 17.3634) bereits diskutiert, aber nicht umgesetzt worden sei, und dass die gesamten Gelder vor dem eigentlichen Kollokationsverfahren – bei dem die Forderungen aller Gläubiger gesammelt werden – an die Stiftungen ausbezahlt werden.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, da er ohnehin eine erneute Revision der «Massnahmen im Bereich der Einlagensicherung und der Privilegierung von Einlagen» plane.
In der Herbstsession 2023 lehnte der Ständerat erst einen Ordnungsantrag Gmür-Schönenberger (mitte, LU), die Motion der zuständigen Kommission zuzuweisen, ab und nahm die Motion anschliessend mit 37 zu 0 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) ohne Gegenstimme an.

Bessere Absicherung von Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben (Mo. 23.3604)

Im Oktober 2022 gab der Bundesrat bekannt, dass die AHV/IV-Minimalrente auf das Jahr 2023 mittels Verordnungsänderung um CHF 30 pro Monat erhöht werde. Die Minimalrente betrage somit neu CHF 1225 pro Monat, die Maximalrente CHF 2450. In Übereinstimmung mit der geltenden Regelung entsprach die Rentenanpassung um CHF 30 (=2.5%) einer Mischrechnung aus dem Preisanstieg (3%) und dem Lohnanstieg (2%). Gleichzeitig stiegen auch die Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden, der Nichterwerbstätigen und der freiwilligen AHV/IV, der Koordinationsabzug und die Eintrittsschwelle in der beruflichen Vorsorge, der erlaubte Steuerabzug für die dritte Säule, der Höchstbetrag in der EO sowie verschiedene Beträge in den EL oder den ÜL durch entsprechende Verordnungsänderungen.
Der Bundesrat veröffentlichte seine Medienmitteilung kurze Zeit nachdem National- und Ständerat Motionen mit der Forderung eines vollständigen Teuerungsausgleichs bei den Renten jeweils als Erstrat angenommen hatten. Entsprechend wies der Bundesrat in seiner Medienmitteilung darauf hin, dass es aufgrund der hängigen Motionen möglicherweise zu einer rückwirkenden zusätzlichen Erhöhung der AHV- und IV-Renten kommen könnte.

AHV/IV-Minimalrente steigt 2023 um CHF 30
Dossier: Wie stark soll die AHV-Rente der Teuerung angepasst werden? (2023)
Dossier: Anpassung der AHV- und IV-Renten

Angesichts der steigenden Lebenserwartung, welche die AHV und die Pensionskassen belastet, und der tieferen Renditen der beruflichen Vorsorge, war die Bedeutung der privaten Altersvorsorge in den vergangenen Jahren angestiegen. Dem steht jedoch eine geringe Nutzung der dritten Säule gegenüber. Eine im März 2016 veröffentlichte Studie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW), für die rund 1000 Personen in der Deutschschweiz befragt worden waren, zeigte, dass lediglich knapp 60% der Bürgerinnen und Bürger sich aktiv um ihre Säule 3a kümmern. Gemäss Aussage der UBS besitzen gar lediglich die Häfte der Personen im Erwerbsalter ein Konto der Säule 3a, und nur ein Drittel bezahlt den jährlichen Maximalbetrag ein. Der Hauptgrund dafür sei gemäss der ZHAW-Studie das Fehlen entsprechender Mittel. Dazu kommt der Wunsch nach Flexibilität – Gelder in der Säule 3a sind gebunden. Für manche der Befragten erschien die eigene Pensionierung auch schlicht noch zu weit weg. Das Bewusstsein für das Risiko von Altersarmut sei zu wenig ausgeprägt, so die Forschenden. Eine im Juni publizierte Studie der GfK im Auftrag von Moneypark, für die ebenfalls rund 1000 repräsentativ ausgewählte Personen (Deutsch- und Westschweiz) befragt worden waren, zeigte zudem eine Geschlechterlücke in der privaten Altersvorsorge: Rund zwei Drittel der Männer, aber lediglich 56% der Frauen verfügen demgemäss über eine eigene dritte Säule. Eine Vorsorgelücke drohe bei Frauen, Menschen mit tiefem Einkommen und bei tieferen Bildungsschichten. Als häufigster Grund für das Fehlen einer privaten Altersvorsorge wurde hier fehlendes Wissen darüber genannt, sowie der Umstand, die eigene Immobilie diene als Altersvorsorge.

Geringe Nutzung der dritten Säule

Im Jahr 2014 lag die durchschnittliche Netto-Vermögensrendite in der beruflichen Vorsorge bei 6,8% – 0,6 Prozentpunkte über dem Wert des Vorjahres. Dabei zeigte sich, wie auch schon in den Vorjahren, ein deutliches Renditegefälle zwischen kleineren und grösseren Pensionskassen, zugunsten letzterer. Per Ende Jahr wiesen die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und die öffentlich-rechtlichen ohne Staatsgarantie einen Deckungsgrad von im Schnitt 113,5% auf, auch hier hatte sich gegenüber dem Jahr 2013 eine Steigerung ergeben, und zwar um 2,7 Prozentpunkte. Die Anzahl der sich in Unterdeckung befindenden Einrichtungen war von 13% auf noch 10% gesunken. Bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie war der Deckungsgrad von im Schnitt 80,4% Ende 2013 auf 86,1% Ende 2014 angestiegen.

Das positive Ergebnis darf nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass das Jahr 2014 für die Pensionskassen weiterhin durch das andauernde Tiefzinsumfeld geprägt war, welches im Dezember 2014 in der Einführung von Negativzinsen auf bei der Nationalbank gehaltene Guthaben gipfelte. Bei weiter anhaltenden Tiefzinsen könnten die Deckungsgrade in den nächsten Jahren erneut sinken. Um Renditen in ausreichender Höhe erwirtschaften zu können, sehen sich die Vorsorgeeinrichtungen zunehmend gezwungen, von den kaum mehr verzinsten Obligationen auf Aktien umzusteigen, womit ihr Anlagerisiko ansteigt. Alternativ müssten die Beiträge erhöht oder Leistungskürzungen vorgenommen werden, so die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV). Auch die anhaltende Frankenstärke blieb eine Herausforderung für die Pensionskassen. Erneut wies die Kommission auf das Problem des seit längerer Zeit zu hohen Umwandlungssatzes hin, welcher angesichts der demographischen Alterung nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Anpassungen seien daher im Zuge der Reform der Altersvorsorge unumgänglich.

Die Anzahl der Rentenbezügerinnen und -bezüger in der zweiten Säule, welche im Jahr 2011 erstmals eine Million überschritten hatte, betrug im Jahr 2014 1,074 Millionen, ein Anstieg um rund 21'000 Personen gegenüber dem Vorjahr. Zwei Drittel der Begünstigten bezogen eine Altersrente, der restliche Drittel eine Witwen- bzw. Witwerrente, Invalidenrende oder Waisen- und Kinderrente.

In der gebundenen Selbstvorsorge der dritten Säule hatten die Guthaben bei Banken und Versicherungen im Jahr 2014 weiterhin zugenommen und beliefen sich nun auf rund CHF 94 Mrd.

Jahresergebnis 2014 der beruflichen Vorsorge
Dossier: Jahresergebnisse der beruflichen Vorsorge

Le Conseil des Etats a rejeté par 21 voix contre 8 une motion du groupe PLR adoptée l’année précédente par le Conseil national visant à augmenter de manière importante le montant maximal déductible du revenu imposable de leur cotisation au pilier 3a. Les motionnaires ont souhaité favoriser la responsabilité individuelle en permettant une plus grande défiscalisation de la prévoyance individuelle.

cotisation au pilier 3a

Die FDP forderte in einer Motion, dass die maximalen Steuerfreibeträge für Einzahlungen in die Säule 3a gegenüber heute substantiell erhöht werden, da nach ihrer Ansicht die Eigenverantwortung in der Altersvorsorge zu stärken sei. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da nur gerade 10% aller Steuerpflichtigen in der Lage seien, den bereits möglichen vollen Abzug zu machen. Die vorgeschlagene Massnahme sei folglich nicht geeignet, die Vorsorge effektiv zu stärken. Das sah der Nationalrat anders. Er nahm die Motion mit 110 zu 55 Stimmen an.

cotisation au pilier 3a

Ebenfalls keinen Erfolg hatte eine Motion Rossini (sp, VS), welche den Bundesrat beauftragte, eine Statistik zu veröffentlichen, die für die 2. Säule und die Säule 3a die Zahl der Anspruchsberechtigten und die Aufgliederung der Rentenbeträge ausweist. Der Bundesrat wies in diesem Zusammenhang auf drei Aktivitäten hin, welche geplant sind. Priorität hat die Neurentenerhebung. Zudem sind ein Projekt zur Steuerdatenerhebung und eine Statistik zur Alterssicherung geplant. Da bereits mit dem Projekt der Neurentenerhebung ein grosser Teil der vom Motionär gewünschten Informationen vorliegen wird, beantragte der Bundesrat erfolgreich die Ablehnung der Motion.

Statistik

Der Ständerat hatte im Vorjahr eine Motion Forster (fdp, SG) angenommen, welche eine steuerbegünstigte 3. Säule zur Äufnung eines Guthabens zur Finanzierung der Pflege im Alter verlangt, allerdings nicht ohne Bedenken bezüglich einer Sozialpolitik über Steuererleichterungen, welche in erster Linie wohlhabenden Personen zugute komme. Obgleich der Bundesrat nach wie vor bereit war, die Motion anzunehmen, wurde diese auf Antrag seiner Kommission vom Nationalrat mit 100 zu 38 Stimmen verworfen, weil der Kreis der Begünstigten zu klein wäre.

Pflege im Alter

Die grosse Kammer nahm ein Postulat ihrer WAK an, welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Über- und Unterbesteuerung der privaten Altersvorsorge vorzulegen. Insbesondere soll er aufzeigen, welche steuerlichen Effekte beim Bezug von Pensionskassen-Geldern oder Säule-3a-Geldern und anschliessender Umwandlung in eine Leibrente eintreten. Im Weiteren soll er die künftige steuerliche Behandlung von Schweizer Grenzgängern, die zwar in der Schweiz wohnen, aber im grenznahen Ausland besteuert werden, in Bezug auf die Säulen 3a und 3b aufzeigen.

steuerlichen Effekte

Mit einer parlamentarischen Initiative hatte Robbiani (cvp, TI) 2004 beantragt, dass aus Gründen der Steuergerechtigkeit für die Quellenbesteuerung der Leistungen aus der 2. Säule und der Säule 3a nicht der Sitzkanton der Sammelstiftung, sondern der letzte Wohnsitzkanton des Begünstigten zuständig sein sollte, falls dieser zwischenzeitlich im Ausland lebt. Die zuständigen Kommissionen beider Kammern hatten der Initiative Folge gegeben, weil damit jenen Kantonen, die während der Erwerbstätigkeit des Begünstigten beim steuerlichen Einkommen Abzüge für die berufliche Vorsorge zulassen mussten, im Gegenzug die Einnahmen aus der Quellensteuer zufliessen sollten. Der Bundesrat beantragte Nichteintreten auf die Vorlage, weil damit ein erheblicher administrativer Mehraufwand entstehen würde. Er konnte sich mit Unterstützung von FDP und SVP knapp durchsetzen. Eine Motion (07.3454) Robbiani (cvp, TI) mit der gleichen Stossrichtung wurde ebenfalls verworfen.

Quellensteuererhebung

Mit seinem Einverständnis wurde der Bundesrat mit einer Motion Forster (fdp, SG) im Ständerat beauftragt, die Einführung einer Säule 3c zur freiwilligen und steuerbegünstigten Generierung eines Guthabens für die Finanzierung der individuellen (Langzeit-)Pflege im Alter zu prüfen und dem Parlament einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten. Die Modalitäten dieser Säule 3c sollen sich an den Vorgaben der bereits bestehenden Säule 3a ausrichten. Die während einer limitierten Periode geäufneten zweckgebundenen Guthaben sollen sowohl für die Finanzierung der im eigenen Haushalt erbrachten Pflegeleistungen als auch für die Bezahlung von Pflegeheimkosten verwendet werden können. Trotz einem allgemeinen Missbehagen bezüglich Sozialpolitik über Steuererleichterungen, die oft in erster Linie den eher vermögenden Bevölkerungsschichten Vorteile bieten, wurde die Motion mit 21 zu 8 Stimmen überwiesen.

Im Nationalrat wurde eine gleich lautende Motion (06.3271) der FDP-Fraktion von Goll (sp, ZH) bekämpft und deshalb vorderhand der Diskussion entzogen. Mit 96:60 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative (05.416) Fehr (sp, SH) für die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer, deren Bundesertrag vollumfänglich für die Finanzierung der Langzeitpflege verwendet werden sollte, keine Folge.

Säule 3c Pflege im Alter

Bei den Gesprächen am Runden Tisch wurde beschlossen, die im Vorjahr vom Nationalrat genehmigte parlamentarischen Initiative Nabholz (fdp, ZH) für eine Öffnung der Säule 3a für Nichtberufstätige wegen ihrer finanziellen Konsequenzen unter ein Moratorium zu stellen. Die Frist für ihre Behandlung wurde um zwei Jahre verlängert. Der neuerliche Versuch der Linken, das Anliegen durch Abschreiben des Vorstosses zu erledigen, unterlag mit 95 zu 53 Stimmen.

Parlamentarische Initiative: Säule 3a auch für Nichtberufstätige
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Auf den 1. Januar setzte der Bundesrat eine Verordnungsänderung in Kraft, welche es ermöglicht, bei einer Scheidung auch die Ansprüche aus der Säule 3a güterrechtlich aufzuteilen. Die Abtretung unter Ehegatten soll neu immer dann möglich sein, wenn der Güterstand anders als durch Tod aufgelöst wird. Allerdings muss auch bei der Abtretung der Vorsorgezweck der Kapitalien erhalten bleiben. Das heisst, dass der zugesprochene Betrag auf eine Einrichtung der Säule 3a oder auf eine Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule überwiesen werden muss.

Verordnungsänderung in Kraft Scheidung Ansprüche aus der Säule 3a güterrechtlich aufzuteilen

Gegen den Willen einer rot-grünen Minderheit, welche argwöhnte, hier gehe es um ein verkapptes Steuergeschenk an die Vermögenden, beschloss die sozialpolitische Kommission des Nationalrates, einer parlamentarischen Initiative Nabholz (fdp, ZH) Folge zu geben, welche beantragt, die steuerlich privilegierte Säule 3a sei auch für Nichtberufstätige zu öffnen. Nabholz hatte dabei vor allem die Frauen im Visier, welche zugunsten von Erziehungs- und Betreuungsarbeiten auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, aber auch Arbeitslose und Invalide. Eine analoge Empfehlung der Rechtskommission des Ständerates wurde diskussionslos verabschiedet (96.3368).

Parlamentarische Initiative: Säule 3a auch für Nichtberufstätige
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998