1999 hatte der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben, die eine Änderung des SchKG in dem Sinn verlangte, dass die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung in Zukunft von der Konkursbetreibung ausgenommen werden. Die grosse Kammer genehmigte nun auch die gesetzlichen Umsetzung einstimmig, worauf der Ständerat stillschweigend diese Bestimmungen ebenfalls guthiess.

Konkursbetreibung