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Mit der von beiden Kammern angenommenen Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes strebt der Bundesrat eine Vereinfachung des Vollzugs im Leistungsbereich sowie die Aufwertung der Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung an. Der letzte Punkt gab in beiden Räten viel zu reden. Gemäss dem bundesrätlichen Vorschlag soll die Schlechtwetterentschädigung nur da zum Tragen kommen, wo witterungsbedingt bereits bestehende Kundenaufträge nicht ausgeführt werden können, zum Beispiel in der Bau- und Forstwirtschaft, während durch Schneemangel verursachte Kundenausfälle in den Wintersportorten nur als Härtefälle im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigung zu gelten hätten.

Gegen diese Auffassung opponierten im Ständerat Vertreter der Berggebiete. Sie verlangten den Einbezug der Touristikbetriebe in die Schlechtwetterentschädigung, welche im Gegensatz zur Entschädigung bei Kurzarbeit zeitlich unbegrenzt ausgerichtet wird und geringere Karenzfristen kennt. Sie setzten sich zwar nicht durch, erreichten aber immerhin, dass der Ständerat ein Postulat überwies, mit welchem der Bundesrat eingeladen wird, eine Schlechtwetterentschädigung für Skischulen, Seilbahnen und Skilifte sowie für Berg- und Pistenrestaurants zumindest in der Verordnung vorzusehen. Im Nationalrat wollte eine Koalition aus FDP, SP und Grünen die witterungsbedingten Einkommenseinbussen der Tourismusbranche gar von der Kurzarbeitsentschädigung ausnehmen, doch stimmte die Ratsmehrheit für den Vorschlag des Bundesrates.Mit der von beiden Kammern angenommenen Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes strebt der Bundesrat eine Vereinfachung des Vollzugs im Leistungsbereich sowie die Aufwertung der Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung an. Der letzte Punkt gab in beiden Räten viel zu reden. Gemäss dem bundesrätlichen Vorschlag soll die Schlechtwetterentschädigung nur da zum Tragen kommen, wo witterungsbedingt bereits bestehende Kundenaufträge nicht ausgeführt werden können, zum Beispiel in der Bau- und Forstwirtschaft, während durch Schneemangel verursachte Kundenausfälle in den Wintersportorten nur als Härtefälle im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigung zu gelten hätten.

Gegen diese Auffassung opponierten im Ständerat Vertreter der Berggebiete. Sie verlangten den Einbezug der Touristikbetriebe in die Schlechtwetterentschädigung, welche im Gegensatz zur Entschädigung bei Kurzarbeit zeitlich unbegrenzt ausgerichtet wird und geringere Karenzfristen kennt. Sie setzten sich zwar nicht durch, erreichten aber immerhin, dass der Ständerat ein Postulat überwies (Po. Ad 89.062), mit welchem der Bundesrat eingeladen wird, eine Schlechtwetterentschädigung für Skischulen, Seilbahnen und Skilifte sowie für Berg- und Pistenrestaurants zumindest in der Verordnung vorzusehen. Im Nationalrat wollte eine Koalition aus FDP, SP und Grünen die witterungsbedingten Einkommenseinbussen der Tourismusbranche gar von der Kurzarbeitsentschädigung ausnehmen, doch stimmte die Ratsmehrheit für den Vorschlag des Bundesrates.

Anlass zu Diskussionen gab auch die vorgesehene Degression bei den Taggeldzahlungen. Im Ständerat setzten sich die Sozialdemokraten mit Unterstützung des christlichsozialen Flügels der CVP dafür ein, dass auf eine Kürzung der Taggelder nach dem 85. bezw. dem 170. Tag verzichtet werde, da dies einer Bestrafung der Arbeitslosigkeit gleichkomme. Im Nationalrat wurde dieser Antrag von der SP, den Grünen, dem LdU und Teilen der CVP unterstützt. Beide Räte folgten aber schliesslich Bundesrat Delamuraz, für den die Degression einen Anreiz zur effizienteren Arbeitssuche darstellt, und der versicherte, dass in Härtefällen und bei Arbeitnehmern über 45 Jahren die Taggelder nicht gekürzt würden.

Keine Chance hatte auch ein Antrag Reimann (sp, BE) auf eine generelle Erstrekkung der Bezugsdauer. Beide Räte beschlossen aber, die für Härtefälle vorgesehene Höchstzahl der Taggelder von 250 auf 300 anzuheben. Eine Standesinitiative des Kantons Neuenburg, welche 500 Tage verlangte, um die durch Krisenhilfe an ausgesteuerte Arbeitslose stark geforderten Gemeinden etwas zu entlasten, wurde in beiden Räten abgelehnt.

1.Teilrevision Arbeitslosenversicherungsgesetz (BRG 89.062)
Dossier: 1. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; 1989-1992)

Weiter als die Regierung, nämlich bis zum Verbot der Kollektivversicherungen und der Einführung eines Lastenausgleichs zwischen den Krankenkassen, wollte eine Motion Reimann (sp, BE) gehen. Dem hielt der Bundesrat entgegen, dass eine Revision des KUVG in Gange sei und es ihm nicht opportun erscheine, einzelne Teile aus dem Gesamtpaket herauszubrechen. Die grosse Kammer folgte dieser Argumentation und überwies die Motion als Postulat.

Verbot der Kollektivversicherungen und der Einführung eines Lastenausgleichs zwischen den Krankenkassen Motion
Dossier: Schaffung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1988-1994)

Bei der Beratung der Reorganisation der Invalidenversicherung im Rahmen des zweiten Paketes der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen schloss sich die Mehrheit des Nationalrates der Argumentation von Bundes- und Ständerat an und lehnte den Antrag der Minderheit für die Schaffung regionaler anstatt kantonaler IV-Stellen sowie einer eigenen IV-Stelle für das Bundespersonal ab.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

In der Sommersession behandelte der Nationalrat eine Petition, welche eine Revision des EOG und des OR in dem Sinn verlangte, dass in Fällen, in denen ein Mann nicht erwerbstätig ist und minderjährige Kinder betreut, seine Frau während seines Militärdienstes ihrer Arbeit fernbleiben kann und dennoch ihren Lohn im gleichen Umfang weiterbezieht, wie sie ihn erhielte, wenn sie als Mann Militärdienst leistete (Pet. 90.2005) (für eine als Postulat überwiese Motion Hafner (sp, SH) mit ähnlichem Inhalt) siehe hier). Der Rat gab der Petition keine Folge, überwies aber ein Postulat seiner Petitions- und Gewährleistungskommission, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, im Rahmen des EOG die Einführung einer Zulage für Erziehungsaufgaben zu prüfen. Der Ständerat gab der Petition ebenfalls keine Folge, verwies aber, in zustimmendem Sinn, ausdrücklich auf das Postulat des Nationalrate.

Mann nicht erwerbstätig ist und minderjährige Kinder betreut,

Primär aus formalen Gründen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Cavadini (fdp, TI) (Pa.Iv. 88.240), welche als Übergangslösung eine sofortige Herabsetzung der im OR festgehaltenen Fristen für den vor- und überobligatorischen Bereich verlangte, keine Folge. Da er aber mit dem Initianten der Auffassung war, eine rasche Verbesserung der Freizügigkeitsregelung sei dringend, überwies er ein Postulat der vorberatenden Kommission, mit welchem der Bundesrat eingeladen wird, möglichst rasch Bericht und Antrag für eine Revision des BVG und der OR-Artikel vorzulegen.

Parlamentarische Initiative zur Revision der umstrittenen Artikel 331a und 331b OR (Pa.Iv. 88.240)
Dossier: Eidgenössische Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"

Zu hohe Einkaufssummen werden immer wieder dafür verantwortlich gemacht, dass der Bund Mühe hat, Kaderleute aus der Privatwirtschaft zu rekrutieren. Obgleich Bundesrat Stich anhand konkreter Zahlen das Problem relativierte und sich gegen einen verbindlichen Auftrag aussprach, überwies der Ständerat eine Motion Rüesch (fdp, SG), welche die Regierung beauftragt, die kassenrechtlichen Barrieren weiter zu beseitigen.

Motion Pensionskasse des Bundes

Dieser zweite Demographiebericht war – in gekürzter Form – Bestandteil der Botschaft des Bundesrates zur 10. AHV-Revision, welche der zuständige Departementsvorsteher Cotti im März der Öffentlichkeit vorstellte. Vor allem von Frauenseite waren grosse Erwartungen in diese Revision gesetzt worden, die den Verfassungsauftrag der Gleichstellung der Geschlechter umsetzen sollte. Beträchtlich war dann aber die Enttäuschung, als feststand, dass zwar punktuelle Verbesserungen zugunsten der Frauen Eingang in den Gesetzesvorschlag gefunden hatten (Besserstellung der geschiedenen Frauen und der alleinerziehenden Mütter, geschlechtsunabhängiger Anspruch von Mann und Frau bei der Ehepaarrente), dass aber die wichtigsten Forderungen der Frauen (zivilstandsunabhängige Renten, Einkommenssplitting, Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, flexibles Rentenalter für Frauen, Angleichung des Rentenalters Mann/ Frau) nicht berücksichtigt worden waren.

Aus Kostengründen will der Bundesrat am Rentenalter 65 für Männer festhalten, doch soll ihnen generell ab 62 Jahren der flexible Altersrücktritt offenstehen, allerdings mit einer Kürzung der Rente um 6,8% pro Jahr Vorbezug. Damit sich nicht nur Wohlhabende einen früheren Ruhestand leisten können, soll der vorzeitige Bezug von Ergänzungsleistungen möglich werden. Bessergestellt werden auch die Witwer, die neu eine Witwerrente erhalten, allerdings nur dann, wenn sie Kinder unter 18 Jahren zu versorgen haben.

Bundesrat Cotti unterstrich besonders die gezielte Anhebung der Renten für die Versicherten mit niedrigem Einkommen. 112'000 Ehepaar- und 358'000 Einzelrenten würden heraufgesetzt, was einer Besserstellung von mehr als der Hälfte aller Rentenbezüger entsprechen würde. Mit der vorgesehenen Finanzierung dieser Verbesserungen (Abweichung von der früher anvisierten Kostenneutralität, Erhöhung des Beitragssatzes der Selbständigerwerbenden) zog sich die Landesregierung allerdings umgehend den Zorn der Gewerbekreise zu.

Beobachter waren allgemein der Ansicht, dem Bundesrat sei mit dieser Revision kein sozialpolitischer Wurf gelungen; diese 10. Anpassung – deren Inkrafttreten 1994 erfolgen könnte – trage bereits den Kern einer 11. Revision in sich. In Beantwortung einer dringlichen Interpellation Reimann (sp, BE) gab der Vorsteher des EDI selber zu, dass in dieser Revision die grossen Probleme noch nicht angepackt worden seien (D.Ip. 90.676). Und auch die Parteien zeigten sich – wenn auch aus verschiedenen Gründen – mit Ausnahme der CVP alles andere als zufrieden.

Die bürgerlichen Parteien, die Arbeitgeberorganisationen und der Gewerbeverband übten recht harsche Kritik am Abgehen von der Kostenneutralität und an der Beibehaltung des tieferen Rentenalters für die Frauen. Die verhältnismässig geringfügigen Änderungen und Neuerungen rechtfertigten die hohen Mehrausgaben nicht, teilte die FDP mit. Auch die SVP war der Ansicht, der vorgesehene Leistungsausbau sei angesichts der Mehrkosten nicht zu verantworten. Und der Gewerbeverband drohte gar offen mit dem Referendum, falls das Parlament die Beitragserhöhungen für die Selbständigerwerbenden gutheissen sollte.

Die SP, die Gewerkschaften und die Grünen begrüssten zwar die angestrebte Besserstellung der Rentner mit geringem Einkommen, bedauerten aber, dass der Bundesrat die gebotene Gelegenheit zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter verpasst habe, und wiesen darauf hin, dass auch mit den angestrebten Verbesserungen das Problem der existenzsichernden Renten weiterhin ungelöst bleibe.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Nach ihrem deutlichen Scheitern in der vorberatenden Kommission wurde die parlamentarische Initiative Spielmann (pda, GE), welche für 1989 die Ausrichtung einer 13. AHV/IV-Rente gefordert hatte, ebenfalls im Plenum abgelehnt. Hingegen überwies der Rat ein Postulat der Kommission, mit welchem der Bundesrat aufgefordert wurde, zu prüfen, ob ab 1991 den EL-Bezügern jährlich zusätzlich eine 13. Ergänzungsleistung ausgerichtet werden könnte.
Die Ausrichtung einer 13. AHV/IVRente verlangte auch eine Petition aus dem Tessin, welche mit 25'000 Unterschriften an den Bundesrat eingereicht wurde.

parlamentarische Initiative 13. AHV/IV-Rente Postulat 13. Ergänzungsleistung

Der Rat lehnte ebenfalls eine weitere parlamentarische Initiative Spielmann, welche punktuelle Verbesserungen für die Bezüger von EL verlangte, mit dem Hinweis darauf ab, dass eine wesentliche Forderung des Initianten (Aufhebung des Selbstbehalts bei Krankheitskosten) bereits realisiert sei, dass andere Elemente der Initiative (Anderung der Berechnung des massgeblichen Einkommens) zu Ungleichheiten zwischen Rentnern führen würde. Im Anschluss an dieses Geschäft überwies der Rat auf Antrag der Kommission ein Postulat für eine bessere Information der Rentner und Rentnerinnen über ihre Ansprüche (Po. Ad 88.227).

weitere parlamentarische Initiative punktuelle Verbesserungen für die Bezüger von EL Postulat

Die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrats gab bekannt, dass sie dem Plenum bei der Behandlung der Standesinitiative des Kantons Genf das gleiche Vorgehen empfehlen will, wie es der Ständerat wählte, nämlich die Umwandlung in ein Postulat, mit welchem der Bundesrat aufgefordert wird, den Räten darüber Bericht zu erstatten, wie unverzüglich ein Entwurf für eine von der Krankenversicherung unabhängige Mutterschaftsversicherung ausgearbeitet werden könne.

Standesinitiative des Kantons Genf für die Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (Kt.Iv. 88.201)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Einen – wenn auch sehr wesentlichen – Teilaspekt des Sozialversicherungsrechts griff die PdA auf, indem sie eine Volksinitiative für die Gleichstellung der Geschlechter in den Sozialversicherungen lancierte.

Volksinitiative für die Gleichstellung der Geschlechter in den Sozialversicherungen
Dossier: Volksinitiativen zur Altersvorsorge (seit 2015)

Deutliche Kritik erfuhr die IV von Frauenseite. Nachdem sie sich in früheren Jahren bereits mit der AHV und dem BVG befasst hatte, nahm die Eidg. Kommission für Frauenfragen nun die Situation der Frau in der IV unter die Lupe. Ihre Bestandesaufnahme ergab, dass in der Regel Frauen in der IV doppelt benachteiligt werden, zum einen in ihrem Status als Frau, indem die Berechnung der IV zivilstandsabhängig erfolgt und von einem traditionellen Rollenverständnis ausgeht, zum anderen durch die gesetzliche Definition der Invalidität als Einkommenseinbusse, die dazu führt, dass Hausarbeit nicht wirtschaftlich bewertet und der Doppelbelastung der Frauen keine Rechnung getragen wird. Sie unterbreitete dem Bundesrat deshalb eine Reihe von Revisionsvorschlägen.

Eidg. Kommission für Frauenfragen zur Situation der Frauen in der IV
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Ende Juni verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft für eine Totalrevision der Militärversicherung. Hauptziele der Revision sind eine vermehrte Harmonisierung mit den übrigen Sozialversicherungen und Verbesserungen im Leistungsbereich. Insbesondere wird der Verdienstausfall künftig im Ausmass von einheitlich 95% ausgeglichen (statt wie bisher je nach Familienlasten). Dazu kommen Ehegatten- und Waisenrenten auch für den Fall, dass der Tod in keinem Zusammenhang mit dem versicherten Leiden steht, die Hinterbliebenenrente der AHV aber wegen des Erwerbsunterbruchs ungenügend ist. Weiter schlägt der Bundesrat eine Ausdehnung der Eingliederungs- und Umschulungsmassnahmen und verbesserte Leistungen an Selbständigerwerbende vor.

Der Geltungsbereich der Militärversicherung wird sodann ausgedehnt, namentlich auf Teilnehmer an friedenserhaltenden Aktionen des Bundes und an Einsätzen des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps. Auch zeitlich schlug der Bundesrat eine Erweiterung des Geltungsbereiches vor. Der Versicherungsschutz soll während des persönlichen Urlaubs nicht mehr ruhen und ebenfalls für Informationsanlässe zur Aushebung gelten.

Trotz den zahlreichen Leistungsverbesserungen werden Bund und Kantone durch diese Totalrevision finanziell nicht zusätzlich belastet. Der Mehraufwand — anfänglich rund 7,8 Mio. und nach Ablauf der Übergangsregelung ungefähr 13,6 Mio. Fr. — wird durch die Reduktion der Altersrente auf 50% des versicherten Einkommens und durch den Verzicht auf die Steuerfreiheit bei neuen Leistungen ausgeglichen.

Totalrevision der Militärversicherung (BRG 90.045)

Die rot-grüne Minderheit im Nationalrat möchte die Pensionskassengelder ebenfalls zur Förderung des Wohnungsbaus heranziehen, allerdings nur in beschränktem Mass und primär zur Gewährung von günstigen Hypothekardarlehen sowohl für selbstbewohntes Eigentum als auch für den allgemeinen Wohnungsbau. In diese Richtung zielten drei eingereichte Vorstösse (Mo. 90.479, Po. 90.790), von denen ein Postulat Longet (sp, GE) im Berichtsjahr überwiesen wurde. Eine von Ständerat Zimmerli (svp, BE) eingereichte Motion (Mo. 90.678) möchte ebenfalls einen Teil des Vorsorgekapitals zumindest vorübergehend zur Entlastung des überhitzten Hypothekarmarktes einsetzen.

Pensionskassengelder ebenfalls zur Förderung des Wohnungsbaus zur Gewährung von günstigen Hypothekardarlehen Postulat Motion

Im Parlament wurden mehrere Eingaben zur 10. AHV-Revision eingereicht mit dem Ziel, durch Verbesserungen bei der Beitragsleistung höhere Renten zu erreichen. Die beiden Zürcher Freisinnigen Spoerry (Po. 90.322) und Allenspach (Po. 90.406) wollten so die Alimente geschiedener Frauen und die AHV-Beiträge erwerbstätiger Personen im Rentenalter in die Berechnung der Renten einbeziehen, während die Grüne Fraktion Betreuungsgutschriften für die unentgeltliche Pflege von Angehörigen verlangte. Alle drei Vorstösse wurden als Postulat überwiesen.

Ebenfalls im Rahmen der 10. AHV-Revision reichte die Grüne Fraktion eine weitere Motion ein, die verlangt, dass pflegebedürftigen Betagten, die zu Hause betreut werden und die so einen Heim- oder Spitalaufenthalt vermeiden können, ein angemessenes Taggeld ausbezahlt wird (Mo. 90.314).

Mehrere Eingaben zur 10. AHV-Revision (Mo. 90.314; Mo. 90.316; Po. 90.322; Po. 90.406)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)

Nur als Postulat überwiesen wurde eine Motion Keller (cvp, AG), welche eine Verbesserung der Ergänzungsleistungen und eine einheitliche zehnjährige Karenzfrist für Ausländer und Flüchtlinge verlangte.

Motion Verbesserung der Ergänzungsleistungen

In Anbetracht der veränderten Verhältnisse in Europa wurde eine Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta erneut in die Diskussion gebracht. Die Grüne Fraktion reichte eine entsprechende Motion ein. In Beantwortung einer Interpellation Pini (fdp, TI; Ip. 90.343) erklärte der Bundesrat aber, im gegenwärtigen Zeitpunkt mehr an einem Abschluss der EWR-Verhandlungen interessiert zu sein, denn an einer Charta, welche die EG selber noch nicht unterzeichnet habe. Welche Auswirkungen ein EWR-Beitritt für die Sozialpolitik der Schweiz haben würde, ist offenbar auch dem Bundesrat noch nicht klar. In seinem Ende Jahr erschienen zweiten Integrationsbericht bemerkte er ziemlich ratlos, die finanziellen Kosten des EG-Rechts bei der sozialen Sicherheit könnten kaum beziffert werden, seien aber beträchtlich.

Forderung nach Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta (Mo. 90.518)
Dossier: Europäische Sozialcharta

Die Invalidenverbände brachten verschiedentlich ihre Vorbehalte gegenüber der IV vor. Sie verlangten feinere Rentenabstufungen, eine kräftige Aufstockung der Invalidenrenten sowie vermehrte Leistungen für die berufliche und soziale Integration der Behinderten.

Invalidenverbände Vorbehalte gegenüber der IV

Das schweizerische Sozialversicherungswerk befindet sich 1990 in einer Phase tiefgreifenden Umbruchs. Die äusseren Anzeichen dafür sind mehrere hängige Volksinitiativen (AHV/IV, berufliche Vorsorge und Krankenkassen (siehe hier und hier). Parallel dazu laufen vom Bund in die Wege geleitete Revisionsarbeiten in den Bereichen AHV, berufliche Vorsorge (BVG), Krankenversicherung, Militärversicherung und Arbeitslosenversicherung. Doch nicht nur Teilbereiche der Sozialversicherung werden in Frage gestellt. Selbst am Grundkonzept der Altersvorsorge, dem 3-Säulen-Prinzip und dessen Finanzierung über Lohnbestandteile, wird immer spürbarer gerüttelt.

Umbruchsphase von AHV und BVG 1990

Die Finanzierung der AHV durch das Umlageverfahren bringt es mit sich, dass das finanzielle Gleichgewicht der AHV wesentlich von der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung abhängt. Mit grossem Interesse wurde deshalb der 1989 in Auftrag gegebene zweite Demographiebericht des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Die darin berechneten Szenarien lassen erwarten, dass die günstige Situation der AHV noch bis in die Mitte der 90er Jahre andauern dürfte. Die Jahre zwischen 1995 und 2005 könnten dann aber zu einer Umbruchphase für die AHV werden, doch sind aufgrund der sich nur relativ langsam ändernden Altersquotienten und der bestehenden Finanzierungsreserven noch keine grösseren Schwierigkeiten zu erwarten.

Ein eigentlicher Wendepunkt zeichnet sich um das Jahr 2005 ab. Die Zahl der Rentner wächst dann deutlich rascher, da die nach 1940 geborenen, geburtenstarken Jahrgänge rentenberechtigt werden. Als Folge der niedrigen Geburtenhäufigkeit eben jener Generation stagnieren andererseits die Bestände der beitragspflichtigen Bevölkerung und beginnen schliesslich zu sinken. Gleichzeitig erreichen die ausländischen Rentenansprüche erstmals das Niveau der Beitragszahlungen des ausländischen Bevölkerungsteils. Die Jahre 2005 bis 2015 könnten sich für die AHV deshalb als besonders kritisch erweisen. Ungefähr um 2035 wird sich der Alterslastquotient auf hohem Niveau stabilisieren, da auch die ins Rentenalter eintretenden Generationen wieder kleiner werden.

Abschliessend hielt der Bericht jedoch fest, Wirtschaftswachstum und Produktivitätsfortschritt, die Formel des Mischindexes sowie die Mitfinanzierung der öffentlichen Hand würden den Entscheidungsträgern auch in Zukunft einen nicht zu unterschätzenden Handlungsspielraum lassen.

Zweiter Demographiebericht 1990
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)

Die unterschiedliche Rentenbemessung für Frauen und Männer war auch Anlass für ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Danuser (sp, TG), welches den Bundesrat auffordert, die Verordnung über die IV dahingehend abzuändern, dass der Einkommensvergleich nur mehr im Erwerbsteil erfolgt, dass eine Frau also – gleich wie dies heute für Männer der Fall ist – weiterhin ihre Rente erhält, wenn sie sich aufgrund von Haushaltpflichten aus dem Erwerbsleben zurückzieht.

unterschiedliche Rentenbemessung für Frauen und Männer Postulat Einkommensvergleich nur mehr im Erwerbsteil

Einstimmig hiess der Ständerat eine parlamentarischen Initiative Kündig (cvp, ZG) gut, die den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge erleichtern will. Im Nationalrat erwuchs einer gleichlautenden Initiative Spoerry (fdp, ZH) (Pa.Iv. 89.232) Opposition der SP und der Grünen. Diese argumentierten, es bestehe die Gefahr eines Zielkonflikts zwischen Wohneigentumsförderung und Alterssicherung, und der Rückgriff auf die einem Versicherten individuell zustehenden Gelder ermögliche es nur älteren und gutverdienenden Arbeitnehmern, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Trotz dieser Bedenken, die auch bei einigen bürgerlichen Politikern Unbehagen auslösten, wurde der Initiative mit deutlichem Mehr Folge gegeben. Da für die zweite Jahreshälfte 1991 eine einschlägige Botschaft des Bundesrates zu erwarten ist, wurde die gesetzgeberische Arbeit an der Initiative allerdings bis dahin sistiert.

Neukonzeption der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (Pa.Iv. 89.235)
Dossier: Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

In der Frühjahrssession beschloss der Ständerat auf die Weiterverfolgung seines materiellen Gegenvorschlags zur Volksinitiative "für eine finanziell tragbare Krankenversicherung" zu verzichten und auf den nationalrätlichen Kompromissvorschlag einzuschwenken. Einstimmig hiess die kleine Kammer die Erhöhung der Bundesbeiträge an die Krankenkassen um jährlich rund 300 Mio auf 1,3 Mia. Fr. von 1990 bis 1994 gut. Das Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK), welches die Initiative eingereicht hatte, war mit diesem indirekten Gegenvorschlag nicht zufrieden und zog ihr Begehren nicht zurück.

Volksinitiative "für eine finanziell tragbare Krankenversicherung" und indirekter Gegenvorschlag (BRG 88.014)
Dossier: Eidgenössische Volksinitiative "für eine finanziell tragbare Krankenversicherung"

Die Behandlung einer 1988 eingereichten Motion Eisenring zur Unterstellung der Suva unter die Parlamentskontrolle wurde wegen der Opposition der Nationalräte Allenspach (fdp, ZH) und Reimann (sp, BE) verschoben. Im Oktober wurde sie, da seit zwei Jahren hängig, abgeschrieben.

Motion zur Unterstellung der Suva unter die Parlamentskontrolle

Der von Bundespräsident Koller für die zweite Jahreshälfte als indirekter Gegenvorschlag zur 1989 eingereichten Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge" in Aussicht gestellte Gesetzesentwurf verzögerte sich bis anfangs 1991.

Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"
Dossier: Eidgenössische Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"