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Inhalte

  • Sozialversicherungen

Akteure

  • Bregy, Philipp-Matthias (cvp/pdc, VS) NR/CN
  • Graf-Litscher, Edith (sp/ps, TG) NR/CN

Prozesse

  • Motion
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Die Problematik der schwarzen Listen für Kinder nahm Angelo Barrile (sp, ZH) in seiner Motion mit dem Titel «Medizinische Leistungen für alle Kinder!» auf. Das KVG solle so angepasst werden, dass Kinder und minderjährige Personen überall Zugang zu medizinischen Leistungen haben, auch wenn ihre Eltern betrieben worden sind, weil sie die Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben. Momentan können sie – wie auch die erwachsenen Versicherten – wegen Betreibungen ihrer Eltern zu offenen Prämienrechnungen in einigen Kantonen auf einer Liste säumiger Prämienzahlender landen, woraufhin sie nur noch Anspruch auf Notfallbehandlungen haben. In seiner Antwort zur Frage Graf-Litscher (sp, TG; Frage 19.5420) habe der Bundesrat bestätigt, dass die aktuelle Praxis einzelner Kantone in Konflikt mit der Kinderrechtskonvention stehe, betonte Barrile.
Der Bundesrat beantragte die Motion zur Annahme, Verena Herzog (svp, TG) bekämpfte sie hingegen in der Wintersession 2019, so dass sie erst in der Herbstsession 2020 behandelt wurde. Herzog betonte, dass es bei diesen Listen um Solidarität gegenüber denjenigen gehe, die ihre Prämien bezahlten, und dass die Listen gleichzeitig als «Instrument zur Früherkennung» von Familien diene, die ihre Finanzen nicht im Griff hätten. So könne in diesen Fällen – wie im Kanton Thurgau – ein besseres Case-Management stattfinden. Mit 137 zu 45 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) nahm der Nationalrat die Motion gegen den Willen der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion an.

Medizinische Leistungen für alle Kinder! (Mo. 19.4290)
Dossier: Schwarze Liste für säumige Prämienzahlende

Der Ständerat überwies eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion Graf-Litscher (sp, TG) zur Wiedereinführung der Vergütung der ärztlichen Komplementärmedizin durch die IV. Der Bundesrat hatte bereits 2011 angekündigt, das Kreisschreiben über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung entsprechend anpassen zu wollen. Damit werden seit dem 1. März 2012 Therapien der wichtigsten Methoden der Komplementärmedizin wieder von der Invalidenversicherung übernommen, dies analog zur nach der Annahme des Verfassungsartikels im Jahr 2009 wieder eingeführten Übernahme durch die obligatorische Krankenversicherung.

Wiedereinführung der Vergütung der ärztlichen Komplementärmedizin durch die IV

Le Conseil national a adopté par 115 voix contre 79 une motion Graf-Litscher (ps, TG) chargeant le Conseil fédéral de réintroduire le remboursement des prestations médicales issues des médecines complémentaires par l’AI. L’Office fédéral des assurances sociales (OFAS) avait effectivement retiré ces prestations du catalogue, toutefois certains cantons avaient continué à rembourser ces prestations et le DFI les avait réintroduites temporairement. Le groupe UDC et une majorité du groupe PLR se sont opposés à la motion. Les médecines complémentaires visées sont la médecine anthroposophique, l’homéopathie classique, la thérapie neurale, la phytothérapie et la médecine traditionnelle chinoise.

Wiedereinführung der Vergütung der ärztlichen Komplementärmedizin durch die IV