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  • Stahl, Jürg (svp/udc, ZH) NR/CN

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Adèle Thorens Goumaz (gp, VD; Mo. 18.3432) und Olivier Feller (fdp, VD; Mo. 18.3433) wollten im Mai 2018 mit zwei Motionen dafür sorgen, dass unbestrittene und aktuelle Statistiken im Gesundheitsbereich zukünftig von einem unabhängigen Organ, wie zum Beispiel dem BFS, erstellt werden sollen. Heute unterschieden sich die vorhandenen Daten je nach Quellen – insbesondere abhängig davon, ob sie von Versicherungen, Ärzteschaft, Spitälern oder von Pharmaunternehmen erstellt würden. Viele Zahlen würden auch direkt von den Krankenversicherungen zur Verfügung gestellt, unter anderem auch die Daten, welche das BAG für das offizielle Kostenmonitoring verwende. Damit die entsprechenden Daten jedoch «von allen Beteiligten des Gesundheitswesens akzeptiert» würden, müssten sie von einem unabhängigen und legitimierten Akteur nach klaren und einheitlichen methodischen Vorgehen und Kriterien gesammelt und einer Qualitätskontrolle unterzogen werden.
Der Bundesrat teilte diese Einschätzung der Situation und beantragte die Annahme der beiden Motionen. Eine entsprechende Datenerhebung sei notwendig, «um die Transparenz des Gesundheitssystems zu verbessern und wirksame Massnahmen zur Kostendämpfung zu identifizieren», betonte er in Übereinstimmung mit der Einschätzung der Expertengruppe zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Aus diesem Grund stelle das EDI eine Expertengruppe mit dem Auftrag zur Erarbeitung einer entsprechenden Strategie für die Erfassung, Bearbeitung und Analyse der Daten im Gesundheitsbereich zusammen. Damit werde das Anliegen der Motion bereits umgesetzt.
Nachdem Sebastian Frehner (svp, BS) die Motionen im September 2018 bekämpft hatte, behandelte sie der Nationalrat in der Frühjahrssession 2019. Adèle Thorens Goumaz und Olivier Feller betonten gegenüber dem Rat, dass es kein Zufall sei, dass zwei Personen aus unterschiedlichen Parteien, die beide nicht aus der Gesundheitspolitik kämen, diese Motionen einreichten. Sie seien nicht parteiisch, es gehe ihnen nicht darum, hier die Interessen einer Akteursgruppe des Gesundheitswesen zu vertreten. Ihnen sei jedoch in den Debatten aufgefallen, dass derzeit unbestrittene und aktuelle Statistiken als Grundlage der Diskussionen fehlten. Sebastian Frehner bezeichnete die Forderung nach Daten eines unabhängigen Akteurs als Illusion. Bereits heute könnten die Bundesämter neben allen anderen Akteuren Statistiken erstellen, es werde aber nie ein völlig unabhängiges Organ geben, das Statistiken ohne Interessenkonflikte erarbeiten könne. So spiele gerade auch der Bund im Gesundheitswesen eine wichtige Rolle und sei somit nicht vor Interessenkonflikten gefeit, wie auch Heinz Brand /svp, GR) betonte. Stattdessen sollten eben möglichst viele Statistiken aus unterschiedlichen Quellen gefördert werden. Er befürworte aber die Bemühungen des BAG, die Datenerfassung zu verbessern und die Statistiken aufeinander abzustimmen und dadurch ihre Vergleichbarkeit zu erhöhen. Mit 125 zu 59 Stimmen (bei 1 Enthaltung) befürwortete der Nationalrat die zwei Motionen. Die Nein-Stimmen stammten von der mehrheitlich ablehnenden SVP-Fraktion sowie von zwei Mitgliedern der BDP-Fraktion.

Unbestrittene Statistiken von einem unabhängigen Organ erstellen lassen. Eine unerlässliche Voraussetzung für die Steuerung des Gesundheitssystems (Mo. 18.3432 und Mo. 18.3433)

Im August 2017 gab der Bundesrat bekannt, zwei Verordnungen zur beruflichen Vorsorge und zur Wohneigentumsförderung (BVV2 und WEFV) zu ändern. In Übereinstimmung mit der Motion Stahl (svp, ZH; Mo. 08.3702) und der Änderung des Freizügigkeitsgesetzes sollen zukünftig Personen, die Lohnanteile über CHF 126'900 in sogenannten 1e-Plänen versichern und in der beruflichen Vorsorge entsprechend zwischen verschiedenen Anlagestrategien wählen können, bei einem Pensionskassenaustritt ihre Gewinne mitnehmen können, aber auch für ihre erlittenen Anlageverluste bezahlen müssen. Gleichzeitig definierte der Bundesrat die risikoarmen Anlagen, welche die Pensionskassen ebendiesen Versicherten anbieten müssen, legte Regeln für die Angemessenheit der 1e-Pläne fest und begrenzte die Zahl der möglichen Anlagestrategien pro angeschlossenem Arbeitgeber.
Als Reaktion auf das Postulat Zanetti (sp, SO; Po. 14.3210) senkte der Bundesrat zudem den Mindestbetrag zur Rückzahlung von zur Wohneigentumsförderung vorbezogenem Pensionskassen-Kapital von CHF 20'000 auf CHF 10'000.

Freizügigkeitsgesetz. Ansprüche bei Wahl der Anlagestrategie durch die versicherte Person

Als Zweitrat beschäftigte sich der Nationalrat in der Frühjahrssession 2017 mit dem Ausgleichsfondsgesetz. Dabei wurde die Frage gestellt, ob die Schaffung eines neuen Gesetzes wirklich nötig sei oder ob man auf ein Eintreten verzichten solle. Im Namen der SVP-Fraktion erklärte Thomas de Courten (svp, BL), dass die erforderlichen Ergänzungen auch innerhalb des bestehenden Gesetzes möglich seien. Durch das neue Gesetz könne aber mittelfristig die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der drei Fonds auf dem Spiel stehen. Des Weiteren seien entsprechende Forderungen internationaler Geschäftsbanken alleine kein Grund, ein neues Gesetz zu erlassen. Das Gesetz erhöhe die Regulierungsdichte und erweitere die Kompetenzen der Bundesverwaltung. Vergleichsweise knapp sprach sich die grosse Kammer mit 99 zu 83 Stimmen für ein Eintreten aus, wobei die SVP-Fraktion dieses geschlossen, die FDP-Fraktion teilweise ablehnte.

In der Detailberatung standen ähnliche Punkte im Zentrum wie bereits im Ständerat: Beraten wurden insbesondere die Ernennung der Revisionsstelle sowie die Tilgung der Schulden der IV beim AHV-Fonds. Zur Frage der Revisionsstelle pflichtete die SGK-NR dem Ständerat bei, dass nicht mehr die EFK diese Aufgabe übernehmen solle, sondern ein externer, privater Anbieter. Dabei verstosse es aber gegen allgemeine Corporate-Governance-Grundsätze, wenn der Verwaltungsrat die Vergabe dieses Auftrags übernehme. Entsprechend solle mangels Alternativen der Bundesrat als entsprechendes Wahlorgan walten. Diesen Vorschlag hiessen 114 Nationalrätinnen und Nationalräte gut, 68 Parlamentarierinnen und Parlamentarier vor allem aus der SP-, Grünen- und SVP-Fraktion lehnten ihn ab (0 Enthaltungen). Auch im Nationalrat brachte eine Minderheit Gysi (sp, SG) den Antrag ein, die Übernahme der Zinsen der IV gegenüber dem AHV-Fonds durch den Bund fortzusetzen und so die IV nicht stärker zu belasten. Wie bereits im Erstrat fand dieser Vorschlag jedoch auch im Nationalrat keinen Anklang und wurde mit 136 zu 47 Stimmen abgelehnt, wobei der Vorschlag ausschliesslich bei Personen des linken Lagers Unterstützung fand.

Überdies beantragte Thomas de Courten, dass zur Verstärkung der Sicherheit der Fonds Anlagen in Fremdwährungen nicht mehr als 30 Prozent des Fondsvermögens betragen dürfen. Zwar sei Diversifizierung sinnvoll, jedoch sei das Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz hoch und zudem habe man die Möglichkeit, hier von politischer Seite selbst für Stabilität zu sorgen. Schliesslich soll das Schweizer Volksvermögen auch mehrheitlich in der Schweiz investiert werden. Mehrere anschliessende Wortmeldungen wiesen auf den Widerspruch hin, wenn diejenige Partei, die aufgrund der Überregulierung gar kein Gesetz wollte, dieses jetzt noch weiter aufblähe. Zudem könne eine solche Regelung kontraproduktiv sein und die Sicherheit der Fonds sogar verringern. Der Antrag fand entsprechend ausserhalb der SVP-Fraktion kaum Anklang und wurde mit 120 zu 65 Stimmen (1 Enthaltung) abgelehnt. Von weiteren Minderheitsanträgen de Courtens wurde lediglich die Forderung, dass das Organisationsreglement als Aufgabe des Verwaltungsrates dem Bundesrat nicht zur Genehmigung vorgelegt werden müsse, vom Nationalrat äusserst knapp mit 95 zu 95 Stimmen und positivem Stichentscheid von Nationalratspräsident Jürg Stahl (svp, ZH) angenommen. Bei der Gesamtabstimmung sprach sich der Nationalrat mit 121 zu 68 Stimmen für das neue Ausgleichsfondsgesetz aus, ablehnend zeigte sich die SVP-Fraktion sowie vereinzelte Mitglieder der FDP-Fraktion.

Ausgleichsfondsgesetz

In Erfüllung der Motion Feller (fdp, VD) unterstellte der Bundesrat den Ausgleichsfonds AHV/IV/EO im Rahmen der Schaffung des Bundesgesetzes über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO unter das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und beantragte die Motion zur Abschreibung. Ständerat und Nationalrat nahmen sowohl die entsprechende Regelung als auch die Abschreibung in der Wintersession 2016 respektive der Frühjahrssession 2017 stillschweigend an.

Unterstellung des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO unter das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen

Ein Postulat Heim (sp, SO) fragte, welche Auswirkung die Provisionen und Courtagen, welche für die Vermittlung von Kundinnen und Kunden in der beruflichen Vorsorge bezahlt werden, auf die Versicherten und die Arbeitgeber haben, in welchen Formen und in welchem Ausmass das Phänomen auftrete und wie allenfalls die Aufsicht und Regulierung verbessert werden könnte. Entsprechende Zahlungen sind untersagt, scheinen aber üblich zu sein, so die Begründung. Dies führe letztlich zu Renteneinbussen. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Nachdem der Vorstoss im September 2014 durch Nationalrat Stahl (svp, ZH) bekämpft und die Behandlung verschoben worden war, gelangte er im Juni 2016 in den Nationalrat, wo er jedoch ohne Debatte mit 127 zu 54 Stimmen abgelehnt wurde.

Tiefere Renten wegen Provisionen?

Der Ständerat behandelte in der Frühjahrssession 2016 die bereits im Jahr 2013 eingereichte und 2014 vom Nationalrat angenommene Motion Stahl (svp, ZH) für einen Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte. Inzwischen hatte das Parlament eine definitive Regelung der Zulassungsteuerung abgelehnt. Gleichzeitig mit der Motion wurde auch ein Postulat der SGK-SR behandelt, welches einen Bericht zu verschiedenen Möglichkeiten der Steuerung verlangte. Die Kommission beantragte mit 11 zu 2 Stimmen und im Sinne des Bundesrates, die Motion abzulehnen, wobei die Kommission mit ebenso vielen Stimmen stattdessen das Postulat zur Annahme empfahl. Auch die Kommission anerkenne den Handlungsbedarf in dem Bereich, so die Sprecherin, und das Anliegen der Motion stosse auf Sympathie. Jedoch sei es aus Sicht der Kommission notwendig, eine breitere Palette an Indikatoren zu erfassen, anhand derer die Zulassung gesteuert werden soll, namentlich die Tarife und Preise, die verschiedenen Kategorien von Spezialärztinnen und -ärzten, deren Dichte und die Qualität der erbrachten Leistungen. Die Motion sei daher zu einseitig und ihre Chancen im Falle eines Referendums werden als gering erachtet. Zudem seien bereits geeignetere Bemühungen zur Behandlung des Problems im Gange. Dem folgte der Rat und lehnte den Vorstoss ab.

Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte (Mo. 13.3265)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

Der Ständerat behandelte in der Frühlingssession 2016 ein Postulat seiner Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit, das die Evaluierung von Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten anstrebt. In der vorhergehenden Wintersession hatte der Nationalrat eine Änderung des KVG zur dauerhaften Steuerung der Zulassung im ambulanten Bereich knapp und unerwartet abgelehnt. Damit war klar, dass die dreijährige Übergangslösung Ende Juni 2016 nicht durch eine definitive Lösung ersetzt werden würde. Das Postulat fordert den Bundesrat auf, einen Bericht auszuarbeiten, der verschiedene Varianten und Szenarien für eine zukünftige Steuerung der bedarfsabhängigen Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der Krankenversicherung aufzeigt. Dabei sollen alle wesentlichen Stakeholder einbezogen werden. Der Bericht soll nebst einer Steuerung durch die Kantone innerhalb eines vom Bund vorgegebenen Zielbandes auch die Möglichkeiten einer Lockerung des Vertragszwangs oder einer Anpassung der Tarife zur Angebotssteuerung erwägen. Explizit wird auch der spitalambulante Bereich eingeschlossen, während für Grundversorger, also Hausärztinnen und Hausärzte, keine Einschränkung gelten soll. Der Bundesrat empfahl den Vorstoss zur Annahme. Der Ständerat debattierte gleichzeitig eine Motion Stahl (svp, ZH), welche die Kommission zur Ablehnung empfahl. Dringender Handlungsbedarf sei gegeben, so tönte es im Rat, weshalb die Analyse von Alternativen opportun sei. Die kleine Kammer folgte ihrer Kommission und dem Bundesrat, indem sie das Postulat überwies und die Motion ablehnte.

Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten (Po. 16.3000)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

Im Rahmen der Änderung des Freizügigkeitsgesetzes erklärte der Bundesrat die Motion Stahl (svp, ZH) als erfüllt. Zukünftig sollen Versicherte mit risikoreicheren Strategien im rein überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge den effektiven Wert ihres Vorsorgeguthabens erhalten. Die Versicherten müssen somit sowohl allfällige Gewinne, als auch allfällige Verluste selber tragen. Stillschweigend stimmten National- und Ständerat der Abschreibung zu.

Anpassungen des Freizügigkeitsgesetzes und des Sicherheitsfonds

Wie im Vorjahr bereits der Nationalrat, nahm auch der Ständerat in der Sommersession 2015 eine Motion Feller (fdp, VD) zur Unterstellung des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO unter das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen stillschweigend an.

Unterstellung des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO unter das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen

In Erfüllung einer 2010 überwiesenen Motion (08.3702) Stahl (svp, ZH) legte der Bundesrat Im Februar 2015 eine Botschaft zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes vor. Dabei geht es um eine Neuregelung der Ansprüche jener Personen, die im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge die Anlagestrategie für ihre Gelder selbst auswählen. Gemäss aktueller Rechslage können die Versicherten beim Austritt aus einer entsprechenden Vorsorgeeinrichtung allfällige Gewinne, welche sich aus der selbst gewählten Strategie ergaben, mitnehmen. Allfällige Verluste werden dagegen durch das Kollektiv der verbleibenden Versicherten getragen, da die Einrichtung Austrittsleistungen gemäss zwingenden gesetzlichen Vorschriften auszahlen muss. Neu soll den Versicherten der effektive Wert des Vorsorgeguthabens als Austrittsleistung mitgegeben werden, auch dann, wenn die gewählte Anlagestrategie zu Verlusten führte. Um einen gewissen Schutz zu wahren, müssen die Versicherten durch die Vorsorgeeinrichtungen umfassend informiert werden, und ihnen muss mindestens eine risikoarme Anlagestrategie zur Verfügung gestellt werden, so der Entwurf des Bundesrates.

Freizügigkeitsgesetz. Ansprüche bei Wahl der Anlagestrategie durch die versicherte Person

Eine Motion Feller (fdp, VD) bezweckt die Unterstellung des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO unter das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Dass der Ausgleichsfonds als Verwalter bedeutender öffentlicher Vermögenswerte im Gegensatz z.B. zur Bundesverwaltung und den ETH nicht diesem Gesetz unterstellt ist, sei unverständlich. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, der Nationalrat folgte dem Antrag in der Herbstsession stillschweigend.

Unterstellung des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO unter das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen

Eine Motion Stahl (svp, ZH) strebt einen Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte an. Die vorgesehene Regelung komme einer staatlichen Planung des ambulanten Bereichs gleich und übertrage den Kantonen zu weitreichende Kompetenzen. Anstatt die Anzahl der Neuzulassungen von Spezialärztinnen und -ärzten für die Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu beschränken, solle der Bundesrat ab einer gewissen Ärztedichte die Vertragsfreiheit einführen, so das Anliegen. Dies solle dann der Fall sein, wenn in einem Kanton eine grössere Anzahl Ärzte und Ärztinnen einer Fachrichtung praktizieren würde, als zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung notwendig sei. Die entsprechende Höchstzahl solle der Bundesrat nach Anhörung der Ärzteschaft und der Versicherer schweizweit einheitlich festlegen. Der Bundesrat hatte im Frühjahr 2013 die Ablehnung der Motion insbesondere mit der Begründung beantragt, das Parlament habe demnächst über die vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung zu entscheiden und die Motion würde hier vorgreifen. Zudem wies die Regierung darauf hin, dass die Räte in der Vergangenheit Vorstösse, welche auf die Einführung der Vertragsfreiheit abzielten, abgelehnt hatten oder nicht auf sie eingetreten waren. Mittelfristig solle die bedarfsabhängige Zulassung durch eine nachhaltige neue Regelung ersetzt werden, welche zur Eindämmung der Kosten beitrage und dabei die Versorgung sicherstelle. Eine entsprechende Regelung solle in Zusammenarbeit mit den Anspruchsgruppen erarbeitet werden, wobei die im Parlament eingereichten Vorstösse zur Thematik vertieft zu prüfen seien. Inzwischen hatten die Räte den Zulassungsstopp wieder eingeführt, trotzdem nahm der Nationalrat die Motion in der Herbstsession mit 128 zu 58 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen den Widerstand des geschlossen auftretenden linken Lagers an.

Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte (Mo. 13.3265)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

Le Conseil national a adopté un postulat Stahl (udc, ZH) chargeant le Conseil fédéral d’élaborer un rapport relatif à l’impact de l’instauration d’une caisse unique sur les coûts à la charge de l’assurance obligatoire des soins et sur ceux engendrés par la mise en place d’une telle caisse.

l’impact de l’instauration d’une caisse unique

Les chambres ont adopté une motion Stahl (udc, ZH) chargeant le Conseil fédéral de modifier la LAMal afin d’autoriser la fixation de durée de contrat plus longue pour les franchises à option. Le motionnaire estime que le fait d’opter pour des franchises plus élevées en contrepartie d’une baisse des primes pour les personnes en bonne santé contrevient au principe de solidarité entre malades et bien-portants.

durée de contrat plus longue pour les franchises à option (Mo. 10.4161)
Dossier: Krankenversicherung: Vorstösse zu Wahlfranchisen

Eine Anpassung der Bestimmungen im Freizügigkeitsgesetz für eine Flexibilisierung der Wahl der Anlagestrategien in der beruflichen Vorsorge forderte Jürg Stahl (svp, ZH) in einer Motion. Der Bundesrat sprach sich für die Annahme der Motion aus und National- sowie Ständerat folgten dem Antrag stillschweigend.

Anpassungen des Freizügigkeitsgesetzes und des Sicherheitsfonds

Der Nationalrat behandelte die im Vorjahr im Ständerat angenommene Strukturreform der beruflichen Vorsorge. Das Eintreten auf die beiden Vorlagen war auch hier unbestritten. Die Kommission des Nationalrates hatte die meisten Bestimmungen entweder einhellig verabschiedet oder punktuell präzisiert, was eine Reihe von Kommissionsanträgen ergab, die von den Beschlüssen des Ständerates abwichen. Der Nationalrat folgte in den meisten Punkten den Anträgen seiner Kommission. Zu den vom Ständerat neu eingeführten Bestimmungen zur Regulierung der Anlagestiftungen schuf der Nationalrat zwei Differenzen im Bereich der Vermögensverwaltung. Ein Minderheitsantrag Stahl (svp, ZH) verlangte, dass Bestimmungen über die Anlage der Vermögen nicht nur durch die Anlegerversammlung, sondern unter der Voraussetzung der statutarischen Befugnis auch durch den Stiftungsrat erlassen werden können. Dieser wurde im Nationalrat mit 146 zu 2 Stimmen angenommen. Mit 86 zu 79 Stimmen wurde ein Minderheitsantrag Kleiner (fdp, AR) angenommen, welcher verlangte, dass sich eine Anlagegruppe nicht nur aus gleichen und nennwertlosen Ansprüchen mehrerer Anleger, sondern auch aus den entsprechenden Ansprüchen eines einzelnen Anlegers konstituieren kann. Ein Antrag Fluri (fdp, SO) präzisierte den Entwurf des Ständerates, indem der Bundesrat ein Anfangsvermögen und Garantieleistungen nicht für alle Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen, sondern nur für entsprechende Neugründungen, festzulegen hat. Dieser wurde im Nationalrat deutlich, mit 154 zu 1 Stimme, angenommen. In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat der ersten Vorlage über die Strukturreform mit 151 zu 7 Stimmen zu.

In der zweiten Vorlage der Strukturreform des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge, welche die Massnahmen zur Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitsnehmer beinhaltete, schuf der Nationalrat nur eine einzige Differenz zum Ständerat. Er stimmte einem Antrag Triponez (fdp, BE) mit 94 zu 70 Stimmen zu, wonach eine Vorsorgeeinrichtung in ihrem Reglement vorsehen kann, dass für Versicherte, deren Lohn sich nach dem 58. Altersjahr um höchstens die Hälfte reduziert, auf Verlangen der versicherten Person, die Vorsorge für den bisherigen versicherten Verdienst weitergeführt wird. Die Vorlage wurde vom Nationalrat in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.

Strukturreform der beruflichen Vorsorge (BRG 07.055)

Bei der Behandlung der Spitalfinanzierung hatte der Ständerat abweichend vom Vorschlag des Bundesrates auch eine Verfeinerung beim Risikoausgleich unter den Krankenkassen vorgenommen, um der Jagd gewisser Krankenversicherungen auf so genannte gute Risiken mit der Gründung von „Billigkassen“ entgegen zu treten. Zusätzlich zu Alter und Geschlecht sei auch das Kriterium des erhöhten Krankheitsrisikos aufzunehmen. Konkret sollen Kassen auch für Versicherte Geld erhalten, welche schon im Vorjahr einmal in einem Spital oder Pflegeheim waren. Im Nationalrat stellten Borer (svp, SO) und Stahl (svp, ZH) einen Nichteintretens- resp. Rückweisungsantrag mit dem Argument, ein verfeinerter Risikoausgleich führe zu einem enormen administrativen Mehraufwand, sei unnötig und wettbewerbsfeindlich. Ihre Anträge wurden mit 93 zu 74 resp. 88 zu 80 Stimmen abgelehnt. In der Detailberatung folgte der Rat dann durchgehend den Vorschlägen der Kommissionsmehrheit. In Ergänzung zum Ständeratsbeschluss legte der Nationalrat fest, dass beim Kriterium Spital- oder Pflegeheimaufenthalt im Vorjahr nur Aufenthalte von mehr als drei Tagen berücksichtigt werden. Abgelehnt wurde ein Antrag der Linken, der den verfeinerten Risikoausgleich definitiv verankern wollte. Damit bleibt der Ausgleich befristet, gemäss Nationalratsfassung bis fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung, wenn die neu eingeführten Fallpauschalen ihre volle Wirkung erzielen werden. Auch ein weiteres vom Nationalrat eingeführtes Element, der Morbiditätsindikator, wurde an die DRG-basierte Rechnungslegung angeknüpft. In der Gesamtabstimmung passierte der Beschluss mit 107 zu 58 Stimmen. SP und GP stimmten geschlossen dafür, die SVP, unterstützt von vereinzelten Abgeordneten aus CVP und FDP, einhellig dagegen.

Die Räte verabschieden eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes bezüglich der Spitalfinanzierung (BRG 04.061)
Dossier: 3. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 2004-2012)

Im Vorjahr hatte der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) für einen über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanzierten Mutterschaftsurlaub Folge gegeben und seine Fachkommission (SGK) mit der konkreten Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beauftragt. Diese sprach sich für einen vierzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub für unselbständig und selbständig erwerbstätige Mütter aus, mit einem Erwerbsersatz von 80% des vor der Geburt des Kindes erzielten durchschnittlichen Einkommens. Die Mutterschaftsentschädigung wird ins Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz aufgenommen. Parallel dazu schlug die Kommission vor, die Grundentschädigung für Dienstleistende – mit Ausnahme der Rekruten – von heute 65% auf 80% des entgehenden Verdienstes heraufzusetzen. Auch der Bundesrat unterstützte dieses Modell.

Im Plenum bekämpften der Freisinnige Wasserfallen (BE) und die SVP-Mitglieder der Kommission die Vorlage erfolglos mit zwei Nichteintretensanträgen. Sie argumentierten mit der erst drei Jahre zuvor erfolgten Ablehnung einer Mutterschaftsversicherung in der Volksabstimmung und monierten, damit werde einmal mehr der Volkswille missachtet. Die Befürworter erinnerten daran, dass die Mutterschaftsversicherung 1999 vor allem deshalb verworfen worden war, weil auch ein Teil der nichterwerbstätigen Frauen einbezogen werden und die Finanzierung über die MWSt erfolgen sollte; mit der neuen Lösung würden nur erwerbstätige Frauen berücksichtigt, welche seit jeher Beiträge in die EO einbezahlen. Zudem seien die Kosten des Modells moderat. Die Kommission bezifferte sie auf CHF 543 Mio jährlich, CHF 483 Mio. für die Mutterschaftsleistungen und CHF 60 Mio. für die Erhöhung der Entschädigung für die Dienstleistenden. Bis 2008 würden die Reserven des EO-Fonds für die Finanzierung ausreichen. Nachher müssten in zwei Schritten die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von 0,3 auf 0,5 Promille angehoben werden. Um allfälligen Referendumsgelüsten gar nicht erst Nahrung zu geben, appellierte Nationalrätin Fehr (sp, ZH) – mit Triponez (fdp, BE), Meyer (cvp, FR) und Haller (svp, BE) Mitinitiantin des neuerlichen Anlaufs – bereits in der Eintretensdebatte an den Rat, keinen weitergehenden Anträge zuzustimmen, da sie die Vorlage gefährden könnten.

In der Detailberatung fand Fehr Gehör, allerdings nicht bei ihrer eigenen Partei. Diese unterstützte zusammen mit den Grünen zwei Anträge Maury Pasquier (sp, GE), die einen sechzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub und den Einbezug von Adoptiveltern verlangten. Beide Anträge scheiterten mit 65 zu 57 resp. 84 zu 57 Stimmen. Abgelehnt (mit 91 zu 63 Stimmen) wurde auch ein Antrag Stahl (svp, ZH), der die Mutterschaftsversicherung auf Frauen ausweiten wollte, die im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten. Wenig Verständnis fand ein Antrag Wasserfallen (fdp, BE), der dafür plädierte, auch den nichterwerbstätigen Müttern Leistungen der EO auszurichten. Da Wasserfallen 1999 die Ausdehnung auf die Nichterwerbstätigen an vorderster Front bekämpft hatte, wurde er verdächtigt, er wolle mit dem Antrag die ganze Vorlage zu Fall bringen. Nicht einmal die CVP, die dieses Anliegen 1995 in die Diskussion gebracht und wie eine Löwin dafür gekämpft hatte, mochte sich für den Antrag zu erwärmen, der mit 119 zu 33 Stimmen verworfen wurde. Engelberger (fdp, NW), der verlangte, auch die Entschädigungen für die Rekruten seien anzuheben, wurde auf eine in Zusammenhang mit „Armee XXI“ geplante EO-Revision vertröstet. Am Ende passierte die Vorlage mit 129 zu 27 Stimmen. Die Nein-Stimmen stammten von einer Mehrheit der männlichen SVP-Abgeordneten sowie von den beiden Freisinnigen Wasserfallen (BE) und Bosshard (ZH). Von der SVP stimmten die beiden Frauen Gadient (GR) und Haller (BE) sowie Hassler (GR), Siegrist (AG), Joder und Weyeneth (beide BE) dafür.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)