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Die Räte behandelten eine Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) über den Vorsorgeschutz von Arbeitnehmenden mit mehreren Arbeitgebern oder mit tiefen Einkommen. Der Vorstoss beauftragt die Regierung, im Rahmen der anstehenden AHV- und BVG-Revision Massnahmen zu treffen, um die Situation der betreffenden Arbeitnehmenden sowohl in Bezug auf die berufliche Vorsorge als auch auf die gesamte Altersvorsorge zu verbessern. Nachdem der Nationalrat die Motion in der Frühjahrssession ohne Diskussion angenommen hatte, beantragte in der Herbstsession im Ständerat eine Minderheit Jenny (svp, GL) ihre Ablehnung mit der Begründung, Teilzeit arbeitende Personen mit mehreren Arbeitgebern seien oft gar nicht an einer beruflichen Vorsorge interessiert und die von der Motion verlangte Lösung würde für die Unternehmen einen unverhältnismässig grossen Aufwand mit sich bringen. Angesichts der deutlichen Mehrheitsverhältnisse wurde der Minderheitsantrag jedoch schliesslich zurückgezogen und die kleine Kammer überwies die Motion.

Besserer Vorsorgeschutz von Arbeitnehmenden mit mehreren Arbeitgebern oder mit tiefen Einkommen (Mo. 12.3974)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Eine parlamentarische Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates forderte, dass aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage das Inkrafttreten der IV-Zusatzfinanzierung um ein Jahr verschoben werden soll. Der Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze sah eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf den 1. Januar 2010 vor. Aufgrund der Krise wollte die Kommission des Ständerates diese Anhebung nun auf den 1. Januar 2011 verschieben. Eine frühere Mehrwertsteueranhebung würde zu einer Kaufkraftabschöpfung bei der Bevölkerung führen, welche die rezessive Entwicklung zusätzlich verschärfen würde. Im Ständerat war die parlamentarische Initiative nicht zuletzt aufgrund des ungewöhnlichen Vorgehens umstritten. This Jenny (svp, GL) beantragte das Nichteintreten auf die Vorlage. Er sah in der Verschiebung der Inkraftsetzung der Mehrwertsteueranhebung ein Manöver, um sich in der Abstimmungskampagne die Unterstützung der Wirtschaftsverbände zu sichern. Diesen Antrag lehnte der Ständerat jedoch mit 31 zu 1 Stimme ab. In der Gesamtabstimmung wurde die Initiative mit 28 zu 1 Stimme angenommen, allerdings bei 7 Enthaltungen, welche vorwiegend aus dem rechten Lager kamen und sich grundsätzlich gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer wandten. In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat die parlamentarische Initiative mit 34 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen und der Nationalrat mit 114 zu 9 Stimmen an.

Änderung des Bundesgesetzes über die Sanierung der IV (Pa.Iv. 09.498)

Im Vorjahr hatte der Ständerat gegen den Antrag des Bundesrates knapp eine Motion Jenny (svp, GL) unterstützt, welche verlangte, dass der bisher lebenslange Anspruch auf eine UVG-Invalidenrente mit dem Erreichen des AHV-Rentenalters durch eine AHV-Rente ersetzt wird. Damit sollte sichergestellt werden, dass UVG-Rentner (wegen des im UVG geltenden automatischen Teuerungsausgleichs) im Alter nicht besser gestellt sind als nicht verunfallte AHV-Bezüger. Vergebens hatte der Bundesrat geltend gemacht, er möchte diese Frage in der anstehenden UVG-Revision vertiefter angehen, um nicht neue Benachteiligungen zu schaffen oder das geltende Koordinationsrecht in Frage zu stellen. Der Nationalrat zeigte sich der Argumentation des Bundesrates zugänglicher und lehnte die Motion, ab, nahm dafür aber eine Motion seiner Kommission an, welche die Regierung beauftragt, die offenen Fragen abzuklären. Dieser Vorstoss wurde im Einverständnis mit dem Bundesrat auch vom Ständerat verabschiedet.

UVG-lnvalidenrenten

Gegen den Willen des Bundesrates nahm der Ständerat, wenn auch nur knapp, eine Motion Jenny (svp, GL) an, die den Bundesrat auffordert, das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) so abzuändern, dass der bisher lebenslange Anspruch auf UVG-lnvalidenrenten mit dem Erreichen des AHV-Alters endet und durch eine UVG-Altersrente ersetzt wird. Die neue Rente soll die Differenz zur ohne Unfall erzielten AHV- und BVG-Rente (obligatorischer Teil) decken. Jenny machte geltend, die lebenslange Ausrichtung von UVG-Renten, die (anders als die AHV- und BVG-Renten) jährlich automatisch der Teuerung angepasst werden, führe zu einer Bevorzugung der UVG-Rentner und belaste Arbeitgeber und -nehmer durch höhere Prämien. Der Bundesrat hatte sich die Möglichkeit offen lassen wollen, eine differenziertere Regelung in der ohnehin geplanten UVG-Revision vorzusehen.

UVG-lnvalidenrenten

Der Ständerat behandelte in der Herbstsession im Nachgang an diese Diskussionen eine Motion seiner SGK, die umgehend mit einer weiteren Revision der beruflichen Vorsorge den Umwandlungssatz den realen Verhältnissen anpassen wollte. Im Plenum war umstritten, ob der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich wirklich mit jenem im überobligatorischen Bereich übereinstimmen solle, wie dies bisher praktiziert wurde. Einig war sich der Rat nur, dass der Umwandlungssatz auf seine technischen Grundlagen überprüft und soweit erforderlich den realen Voraussetzungen angeglichen werden soll. Einzig diesen Teil des Vorstosses überwies er mit 24 zu 1 Stimmen. Die restlichen Forderungen der Motion lehnte er ab. In der Diskussion standen sich die Vertreter der Versicherungsbranche (Merz, fdp, AR, Verwaltungsratspräsident der Patria; Spoerry, fdp, ZH, ehemalige Verwaltungsrätin der CS Group, zu der die Winterthur gehört) und jene der KMU (Jenny, svp, GL; Forster, fdp, SG) gegenüber.

Umwandlungssatz

In der Sommersession behandelte der Ständerat die durch eine parlamentarische Initiative des Nationalrats initiierte Revision des Erwerbsersatzgesetzes, mit welchem der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Mütter ausdehnt wird, die im Zeitpunkt der Niederkunft als Arbeitnehmerinnen oder Selbstständigerwerbende im Sinn des Sozialversicherungsrechts gelten oder die im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten und dafür einen Barlohn erhalten. Ihnen wird während 14 Wochen eine Erwerbsersatzentschädigung gewährt, die 80% des durchschnittlichen versicherten Lohnes beträgt, welcher vor dem Verdienstausfall erzielt wurde. In seinem Eintretensvotum betonte der Sprecher der Kommission, es handle sich nicht um eine eigenständige Mutterschaftsversicherung im Sinn eines neuen Sozialversicherungszweiges, sondern es werde – mit der Finanzierung über die EO – ein bisheriges Instrument ausgebaut, weshalb die zusätzlichen Administrativkosten gering seien. Forster (fdp, SG) betonte, eine Mutterschaftsversicherung gehöre „zu den vordringlichen politischen Aufgaben“. Mehrere Rednerinnen erklärten, auch wenn das Volk dreimal entsprechende Vorlagen abgelehnt habe, so sei der Verfassungsauftrag doch nie in Frage gestellt worden.

Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen, obgleich die SVP die Vorlage als „ordnungspolitischen Sündenfall“ bezeichnete, da damit der Sozialstaat weiter ausgebaut und die Eigenverantwortung der Familien geschwächt werde, sowie als „Zwängerei“ gegenüber dem Ergebnis der letzten Volksabstimmung. Für die meisten erstaunlich war die Argumentation von Germann (svp, SH), er widersetze sich dem Vorschlag deshalb, weil nur die erwerbstätigen Mütter berücksichtigt würden; dabei war es 1999 gerade die SVP gewesen, welche die Mutterschaftsversicherung mit dem Argument bekämpft hatte, der Einbezug der nichterwerbstätigen Frauen sei nicht statthaft. Bei der Detailberatung versuchte Jenny (svp, GL) noch einmal, auf die Einführung eines Mutterschaftstaggelds zurückzukommen, scheiterte aber mit 30 zu 8 Stimmen deutlich. Bei den meisten Bestimmungen schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an, wobei er aber die Dauer der vorgängigen Erwerbsarbeit, die zu einem Anspruch führt, von drei auf fünf Monate ausdehnte. In einem Punkt schuf er allerdings eine gewichtige Differenz zur grossen Kammer: Mit 25 zu 10 Stimmen folgte er dem Antrag der Kommission, die Anspruchsberechtigung auch auf Fälle von Adoption auszudehnen, allerdings in eingeschränkter Form (lediglich vier Wochen, und nur, falls das zu adoptierende Kind jünger als vier Jahre ist). Forster (fdp, SG) machte vergebens geltend, damit lege man der Vorlage unnötig Stolpersteine in den Weg, weshalb es der Nationalrat auch ausdrücklich vermieden habe, die Adoption zu berücksichtigen. Vor den Beratungen hatten auch der Initiant und die drei Initiantinnen des Modells – Triponez (fdp, BE), Haller (svp, BE), Meyer (cvp, FR) und Fehr (sp, ZH) – erfolglos an den Ständerat appelliert, das Fuder nicht zu überladen.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)