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  • Kaufmann, Hans (svp/udc, ZH) NR/CN

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Im September 2019 nahm die Bundeskanzlei die Vorprüfung der Volksinitiative «Ja zu steuerfreien AHV- und IV-Renten» vor. Die Initiative eines Komitees um SVP-Nationalrätin Yvette Estermann (svp, LU) – dessen Mitglieder zuvor bereits die Initiative «Ja zu mehr Mitbestimmung der Bevölkerung bei der Kranken- und Unfallversicherung» eingereicht hatten –, beabsichtigt, AHV- und IV-Renten von Personen mit jährlichem Einkommen unter CHF 72'000 von den Steuern zu befreien. Mit der Initiative wolle man der steigenden finanziellen Belastung der Rentnerinnen und Rentner entgegenwirken, erklärte das Initiativkomitee. Zur Finanzierung, die im Initiativtext nicht geregelt ist, schlug Estermann im Rahmen einer Medienkonferenz vor, auf die Auszahlung der Kohäsionsmilliarde zu verzichten. Eine ähnliche Motion Estermann aus dem Jahr 2013 (Mo. 13.4074), die ihrerseits auf einer Motion Kaufmann (svp, ZH; Mo. 08.3726) beruhte, war unbehandelt abgeschrieben worden. Der Bundesrat hatte seine Ablehnungsempfehlung damals damit begründet, dass die AHV- und IV-Beziehenden gegenüber den übrigen Steuerzahlenden nicht bevorteilt werden sollten, eine Steuerbefreiung der Renten korrekterweise auch eine Besteuerung der AHV-Beiträge nach sich ziehen müsste und die hohen Kosten – 2014 sprach er von CHF 770 Mio. jährlich – gegenfinanziert werden müssten.
Sammelbeginn für die Unterschriften war der 24. September 2019, die Sammelfrist würde folglich bis zum 24. März 2021 laufen. Aufgrund des vom Bundesrat verhängten Fristenstillstands bei eidgenössischen Volksbegehren bis zum 31. Mai 2020 wird diese Frist entsprechend verlängert.

Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu steuerfreien AHV- und IV-Renten»
Dossier: Volksinitiativen zur Altersvorsorge (seit 2015)

Im Dezember 2013 reichte Yvette Estermann (svp, LU) eine Motion für eine steuerfreie AHV ein. AHV-Renten sollten demnach auf Bundesebene vollständig steuerbefreit werden, wobei den Kantonen und Gemeinden eine Besteuerung weiterhin möglich bleiben sollte. Sie reiche damit die im Jahr 2010 vom Nationalrat abgelehnte Motion Kaufmann (svp, ZH; Mo. 08.3726) erneut ein, da sich die Situation der älteren Bevölkerung laufend verschlechtere. Statt immer mehr Geld dem Ausland zukommen zu lassen, solle man sich auf die eigenen Bürgerinnen und Bürger konzentrieren, erklärte sie. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung. Eine Steuerbefreiung der AHV-Renten sei nur korrekt, wenn man umgekehrt auch auf einen Steuerabzug der AHV-Beiträge verzichten würde, erklärte er. Zudem würden die AHV-Beziehenden dadurch gegenüber den übrigen Steuerzahlenden massiv begünstigt und damit das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verletzt. Schliesslich müssten auch die Mindereinnahmen von CHF 770 Mio. pro Jahr gegenfinanziert werden. Ende 2015 wurde die Motion unbehandelt abgeschrieben.

Für eine steuerfreie AHV

Eine Motion Kaufmann (svp, ZH) forderte, dass die Alters- und Hinterbliebenenrente der AHV steuerlich vollständig befreit werden sollte. Einerseits würde diese, dem Willen der Motion entsprechend, aus der Liste der steuerbaren Einkünfte im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer gestrichen. Andererseits sollte es den Gemeinden und Kantonen freigestellt bleiben, diese Steuerbefreiung ebenfalls einzuführen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da eine solche Steuerfreiheit mit sehr hohen Mindereinnahmen verbunden wäre, die Solidarität unter den Generationen strapaziert würde und die Besteuerungsgrundsätze der Allgemeinheit und der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verletzt würden. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation und lehnte die Motion mit 112 zu 48 Stimmen ab.

Steuerbefreiung

Nationalrat Kaufmann (svp, ZH) hatte 2004 eine parlamentarische Initiative (04.488) eingereicht, welche eine neue Regelung der 1. BVG-Revision korrigieren wollte. Die kritisierte Bestimmung legt fest, dass die Versicherer den Risikoabschlag (Rückkaufkosten) bei Vertragsauflösung nur noch dann geltend machen dürfen, wenn der Vertrag weniger als fünf Jahre gedauert hat. Gemäss Kaufmann kann diese Regelung im Fall eines starken Zinsanstiegs zu grossen Solvenzproblemen bei den Versicherungsgesellschaften führen. Bei der Beratung dieser Initiative beschloss die SGK-NR einstimmig ein Kommissionspostulat, das vom Bundesrat einen Bericht verlangt, der die Problematik breit ausleuchtet und rechtliche Lösungen vorschlägt. Nachdem Kaufmann seine Initiative zurückgezogen hatte, wurde das Postulat stillschweigend überwiesen.

Missbräuche bei der Mitnahme von Vertragsdeckungskapitalien

Entgegen einer knappen Mehrheit der vorberatenden Kommission gab der Nationalrat mit 91 zu 75 Stimmen einer parlamentarischen Initiative Beck (lp, VD) Folge, die eine Änderung des BVG in dem Sinn verlangt, dass es Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften nicht mehr erlaubt sein soll, vom Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse abzuweichen. Konkret bedeutet dies, dass die Pensionskassen der öffentlichen Verwaltungen und Betriebe ihre effektiven Bilanzen offen legen müssten und sich nicht mehr auf die Defizitgarantien der jeweiligen Körperschaft berufen könnten.

Ebenfalls überwiesen wurde ein Postulat (03.3175) Kaufmann (svp, ZH), das den BR ersucht, eine Entlastung der Vorsorgeeinrichtungen von allen Grundstückgewinnsteuern und Handänderungsgebühren zu prüfen.

principe de bilan en caisse fermée

Im Nationalrat wiederholte sich dann aber das Debakel des Vorjahres – allerdings mit umgekehrten Vorzeichen. SP und Grüne lehnten die Vorlage geschlossen ab, weil ihrer Meinung nach für das neue Modell der Prämienverbilligung zu wenig Geld gesprochen wurde und weil sie mehr Planung statt mehr Wettbewerb wünschten. Die CVP enthielt sich wegen der gestrichenen Kinderrabatte ebenso geschlossen der Stimme. Besonders in der neuen Zusammensetzung der grossen Kammer hätte diese Allianz allein nicht genügt, um die Vorlage bachab zu schicken. Auch die je vier Abweichler in FDP (die drei Waadtländer Favre, Vaudroz und Guisan, der formell den Antrag auf Ablehnung stellte, sowie Markwalder, BE) und SVP (die drei Zürcher Kaufmann, Keller und Maurer sowie Dunant, BS), welche die Revision gegen den Willen der Fraktionsmehrheit ablehnten, hätten nicht unbedingt zum Kippen der Vorlage führen müssen. Ausschlaggebend waren letztlich Absenzen: Auf der linken Seite fehlten nur zwei Nationalräte, während bei der FDP acht und bei der SVP neun Mitglieder abwesend waren. FDP-Fraktionschef Pelli (TI) äusserte sich entsprechend enttäuscht über seine Leute, die andere Termine dieser wichtigen Abstimmung vorgezogen hätten. Pelli ortete aber auch ein „Problem Couchepin“: im Nationalrat habe dieser zwar noch mit einem dringlichen Appell versucht, die Vorlage zu retten; tags zuvor habe er sie im Ständerat aber scheinbar lustlos verteidigt und erklärt, bei einem Referendum würde es zwar nicht unmöglich, aber schwierig, das Volk von dieser Revision zu überzeugen. Die Vorlage wurde mit 71 zu 66 Stimmen verworfen. Da sie in rund drei Jahren das ganze parlamentarische Verfahren durchlaufen hatte, war sie damit definitiv gescheitert.

2. KVG-Teilrevision (BRG 00.079)
Dossier: Prämienverbilligung